1870 / 170 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tionen verbieten könne. Der Dagegenhandelnde werde mit 5000 bis 10,000 Fr. bestraft. Jm Wiederholung®#§falle kann die Suspension des Journals erfolgen. Der Finanz-Minister verlangte heute Supplementar-Kredite: 440 Millionen für das Kriegs- und 60 Millionen für das Marine-Ministerium.

Ftalien. Rom, 18. Juli. (W. T. B.) Heute Morgens wurde das Dogma der Jnfallibilität in feierliher Sißung des Konzils mit 533 gegèn 2 Stimmen angenommen. Hierauf wurde die constitutio de ececlesia Christi durch den Papst sanktionirt, welcher bei diesem Anlasse eine kurze Allokution an die Versammlung hielt.

Schweden und Norwegen. Stocckholm, 15. Juli. Unter dem Vorsiß des Herzogs von Ostgothland is hier für die Dauer der Abwesenheit des Königs eine Jnterims- Regierung ernannt worden, bestehend aus dem Justiz- Minister A. Adlercreuß, dem Staatsrath H. W. Bredberg, dem Staatsrath Freiherrn Broder Abraham Leijonhufvud und dem Finanz-Minister C. F. Waern,

Dánemark. Kopenhagen, 16. Juli. Der König von Schweden i} heute Vormittag mit dem Dampfschiff »Laertes«, von Helsingborg kommend, in Helsingör angelangt, wo er vom Ad und von den Militär- und Civilbehörden empfan- gen wurde.

Reichstags - Angelegenheiten,

Berlin, 20. Juli. Seitens des Bundeskanzlers is} dem Präsidium des L des Norddeutschen Bundes nach- stehender beglaubigter Auszug aus dem Protokoll der 26. Siyung der diesjährigen Session des Bundes- rathes des Norddeutschen Bundes übersandt worden :

Geschehen Berlin, den 16. Juli 1870.

Gegenwärtig: für ‘Preußen: der Bundeskanzler Graf von Bis- marck-Schönhausen, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt, der Finanz-Minister Camphausen, der Staats-Minister Delbrü), der Vize- Admiral Jahmann, der Präsident Dr. Pape, der Prä- fident Guenther, der Ministerial-Direktor von Philipsborn, der Wirkliche Gcheime Ober-Finanz-Rath Hassel ba, der Ministerial- Direktor Weishaupt, der General - Postdirektor Stephan; für Königreich Sachsen: der Freiherr von Friesen, der Geheime Regie- rungs-Rath Schmalz; für Hessen: der Geheime Legations-Rath Hof- mann; für Meckenburg-Schwerin: der Legations-Rath von Oerßen; für Großherzogthum Sachsen: - der Staats - Minister von Harbou, als Substitut; für Mecklenburg - Streliß: der “Geheime Legations- Rath Hofmann, als Substitut; für Oldenburg: der Staats- Minister von Rössing; für Braunschweig: der Geheimrath von Liebe; für Sachsen - Meiningen: der Freiherr von Krosigk; für Sachsen - Altenburg: der Staats-Minister von Gerstenberg Zech; für Sachsen-Coburg-Gotha: der Freiherr von Seebach; für Anhalt: der Geheimrath von Liebe, als Substitut; für Schwarzburg - Rudolstadt: der Staats - Minister von Bertrab; für Schwarzburg- Sondershausen : der Staatsraih von Wolffers- Dorff; für Waldeck: der Landes - Direktor von Flottwell; für Reuß älterer Linie: der Regierungs - Präsident Meusel; für Reuß jüngerer Linie: der Staats - Minister von Harbou; für Schaumburg-Lippe: der Geheinie Regierungs-Rath H öcker; für{Lippe: der Geheimrath von Liebe, als Substitut; für Lübeck: der Minister- Resident Dr. a O für Bremen: der Senator Gildemeister; für Hamburg: der Bürgermeister Dr. Kirhenpauer; als Protokoll- führer: der Geheime Ober-Regierungs-Rath E ck.

F. 293. Ernennung des Legations-Raths von Oerzen zumBevoll- mächtigten für Mecklenburg-Schwerin und des Staats-Ministers von Rössing zum Bevollmächtigten für Oldenburg. Der Vorsißende theilte mit, daß von Seinér Königlichen Höheit dem Großherzoge von Melenburg -Swwverin der Legations-Rath von Oerßen zum Bevoll- mächtigten zum Bundesrathe ernannt s)sei und heut die Mecklenburg- Schwerinsche Stimmen führen werde; sowie daß von Seiner König- lichen Hoheit dem ‘Großherzoge von Oldenburg der Staats-Minister von Rössing an*Stelle des Staatsraths Buchholß zum Bevoll- mächtigten zum Bundesrathe ernannt sei.

_§F. 294. Substitution. Es haben sich substituirt : der Staats- Minister von Waßdorf den Stadts-Minister von Harbou, der Regierungs-Rath Sinténis und der Präsident Heldman den Ge- heimrath von Liebe.

§F: 295. Darstellung der politischen Lage. ‘Der Vorsißende erklärte : Die Ereignisse, durch welche Europa ‘im Laufe ‘der lebten vierzehn Tage aus dem Zustande einer seit Jahren nicht erlebten Ruhe zum Ausbruch eines großen Krieges geführt ist, haben sich fo sehr vor Aller Augen vollzogen, daß eine Darstellung der Genesis der augen- blickfiihen Lage kaum etwas Anderes sein kann, als eine Zusammen- stellung bekannter Thatsachen.

Man weiß aus den Mittheilungen, welche der Herr Präsident des spanischen Ministerraths am 11. v. ‘Mts. in der Sißung der konsti- tuirenden Cortes machte, aus der durch die Presse veröffentlichten Cir- fulardepesche des spanischen Herrn Ministers des Auswärtigen vom 7. d. Mts. und aus einer Erklärung, welche Herr Salazar y Mazarredo am s. d. Mts. in Madrid drucken ließ, daß die spa-

nische Regierung seit Monaten mit Sr. Durchl. dem Erbprinzen Leopold von Hohenzollern über die Annahme der spanischen Krone unterhandeln ließ, daß diese dem Herrn Salazar übertragenen Untethandlungén, ohne Betheiligung oder Dazwischenkunft irgend ciner andern Regierung unmittelbar mit dem Prinzen und dessen er: lautem Vater geführt wurderi, und daß Se. ur{laucht sich endlick entschloß, die Thron-Kandidatur anzunehmen. Se. Majestät der König von Preußen, welchem hiervon Anzeige gemacht wurde, hat nicht ge, glaubt, dem, von einem großjährigen Fürsten nach reiflicher Ueber:

legung und im Einverständniß mit dessen Herrn Vater gefaßten Ent. Þ

\chlussc entgegentreten zu sollen.

Dem Auswärtigen Amte des Norddeutschen Bundes, wie der :

Regierung Sr. Majestät des Königs von Preußen waren diese Vor: |

gänge vollständig fremd geblieben. Sie erfubren erst durch das am 3. d. Mts. Abends aus Paris abgegangene Havas'sche Telegramm, daß das spanische Ministerium beschlo)sen habe, dem Prinzen die Krone

anzubieten. d. Mts. erschien der Kaiserlich französische Herr Geschäfts.

Am 4. träger auf dem Auswärtigen Amte. Jm Auftrage seiner Regierung

Marschall Prim bestätigte Nachricht von der Annahme der Kandidatur

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gab er der peinlichen Einpfindung Ausdruck, welche die von dem

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durch den Prinzen in Paris hervorgebracht habe und fragte er, ol S

Preußen bei widerte ihm, daß die Angelegenheit für die preußische Regierung nicht existire und leßtere nicht in der Lage sei, Über etwaige Verhandlungen des spanischen Minister-Präsidenten mit dem Prinzen Auskunft zu

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Paris mit dem Herrn Duc de Gramont eine Unterhaltung Über f

den nämlichen Gegenstand, welcher auch der Herr Minister Ollivie beiwohnte. Der Kaiserlich französishe Herr Minister sprach ebenfall den peinlichen Eindruck aus, welchen die Nachricht gemacht hab ‘Man wisse niht, ob Preußen in die Verhandlung eingeweiht sei, d öffentlihe Meinung werde cs glauben und in dem Geheimniß, we ches die Verhandlung umgeben habe, ein unfreundlihes Verfahren nicht blos Spaniens, sondern besonders Preußens erblick-n. Das Ereigniß, wenn die Fortdauer des Friedens zu fkompromittiren. Man appellir daher an die Weisheit Sr. Majestät des Königs, welche einer solchen Kombination nicht zustimmen werde. Der Herr Minister hielt es für ein E Zusammentreffen, daß der Herr Botschafter, welcher \hon acht Tage vorher die Erlaubniß nahgesucht und erhalten hatte,

_ Sr. Majestät dem Könige von Preußen in Ems aufzuwarten, den ‘folgenden Tag für seine Abreise bestimmt habe, also im Stande sei,

die Eindrücke, welche in Paris herrschten, aus frischer Anschauung vor-

tragen zu könnén, und ersuchte ihn, ihm etwanige Mittheilungen auf} Der Herr Bot: F

telegraphishem Wege zugehen zu lassen. chafter konnte auf diese Eröffnung nur erwidern,

i ] i daß ihm von der Angelegenheit gar nichts bekánnt fei,

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en. ¿ An demselben Tage hatte der Herr Botschafter des Bundes zu i

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der Sache betheiligt sei. Der Herr Staats -Sefkretär er-

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es sich wirklich vollziehe, werde geeignet sein,

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nahm er éé, die ihm gemachten Mittheilungen zur Kenntniß Sr. Ma- jestät des Königs zu bringen. Er trat am 5. die Reise nah Ems an, | welche er unter den obwaltenden Umständen unterlassen haben würde, |

wenn er nicht geglaubt hätte, den ihm fkundgegebenen Wunsche nat rascher Ertheilung von Jnformation und rascher Zurückgabe vou Aufklärungen entsprechen zu sollen.

Am Tage seiner Abreise brachte Herr C ochery im Corps l1égis- lativ eine Jnterpellation über die spanische Frage ein. Schon am folgenden Tage, bevor es möglich war, daß der Herr Botschafter irgend

eine Nachricht aus Ems hätte nah Paris genten lassen können, beant F

wortete der Herr Duc de Gramont diese Juterpellation. Seine Ant wort, obgleich sie davon ausging, daß dic Einzelnheiten der Verhandlung noch nicht bekannt seien, gipfelte in dem Saße, daß die französische Regie rung nicht glaube, dur die Achtung vor den Rechten ‘eines Nachbar volkes verpflichtet zu sein, zu dulden, daß »eine fremde Maht«, indem sie einén ihrer Prinzen auf den Thron Karls V. seße, zum Nad theile Frankreihs das gegenwärtige Gleichgewicht der Kräfte in O und das Interesse und die Ehre Frankreichs gefähr en dürfe.

Nach einer solchen Erklärung war der Herr Botschafter nit mchr f

in der Lage, Aufflärungen nach Paris gelangen zu lassen, Sein da siger Vertreter wurde am 9ten d. Mts. von der Sachlage in Kennt- niß geseßt, wie sie hon am 4ten dem Herrn Geschäftsträger Frank reichs hier bezeichnet war. geht niht Preußen und Deutschland, sondern nur Spanien und dessen Thronkandidaten etwas an. dem leßteren hat der Marshall Prim H direkt führen lassen.

reußen haben aus Achtung für den

ohne

illen Spaniens und

Die Angelegenheit, wurde ihm gesagt,

Die Verhandlungen mi! F , Betheiligung F Se. Majestät der König wvon|

des Prinzen eíne Einwirkung auf diese Verhandlungen weder Üben

wollen, noch geübt, und daher dik Kandidatur weder befördert, noch vorbereitet.

Inzwischen hatte die Kaiserlich französishe Regierung ihren auf

Urlaub in Wildbad weilenden Botschafter bei Seiner Majestät und F

dem Bunde beauftragt, sich nach Ems zu begeben. Herr Graf

Benedetti wurde am 9.

Juli von Seiner Majestät wohlwollend F

empfangen, obschon der Aufenthalt des Königs im Bade und die Ab- F

wesenheit aller Minister geschäftlihe Anforderungen an Se. Majestät

auszuschließen schienen. Die A des Botschafters stimmten F

mit den Eröffnungen überein, welche der Herr Duc de Gramon!

dem Herrn

Freiherrn von Werther gemacht hatte; er appellirte an V

dic Weisheit Sr. Majestät, um durch ein an den Prinzen zu richten- f des Verbot das Wort zu sprechen, welches Europa die Ruhe wieder [

gebe.

Es wurde ihm erwiedert, daß die Unruhe, von welcher Europa |

‘erfüllt sei, \nicht ‘von einer Handlung Preußens, sondern ‘von den 4 Erklärungen der Kaiserlichen Regierung im Corps Ilégislatif her-

rühre. Die Stellung, welhe Se. Majestät der König, als Familienhaupt, zu der Frage eingenommen, wurde als eine außerhalb der Staatsgeschäfte liegende bezeichnet, und eine jede Ein- wirkung auf den Fürsten und den Prinzen von Fe als ein Eingriff in deren berechtigte freie Selbstbestimmung , abgelehnt.

So war es dann auch ein Aft freier Selbstbestimmung , daß der Erbprinz am 12. d. M. im Gefühle der Verantwoortlichkeit, welche er, der eingetretenen Sachlage gegenüber, durch die Aufrechthaltung seiner Kandidatur übernommen haben würde, dieser Kandidatur entsagte und der spanischen Nation die Freiheit ihrer Jnitiative zurückgab. Die preußische Regierung erhielt die erste Nachricht von diesem Schritte aus Paris. Der dasige spanische Gesandte überbrachte nämlich das Da des Fürsten dem Herrn Duc de Gramont in dem Augenblick, als leßterer den Herrn Freiherrn von Werther empfing.

Der Botschafter hatte am 11. d. M. Ems verlassen und war am 12. wieder in Paris eingetroffen. Jn einer Unterredung, welche er an demselben Tage mit dem Herrn Duc de Gramont hatte, er- flärte leßterer die eingegangene Entsagung als Nebensache, da Frank- reih die Thronbesteigung des Prinzen doch niemals zugelassen haben würde. Jn den Vordergrund ftellte er die Verleßung, welche Franf- reich dadurch zugefügt sei, daß Seine Majestät der König von Preußen dem Prinzen die Annahme der Kandidatur erlaubt habe, ohne Sich vorher mit Frankreich zu benehmen. Er bezeichnete als ein befrie- digendes Mittel zur Ausgleichung dieser Verleßung ein Schreiben Seiner Majestät des Königs an Seine Majestät den Kaiser der Franzosen, in welchem ausgesprochen werde, daß Seine Majestät der König, bei Ertheilung jener Erlaubniß, niht habe glauben können, dadurch den Interessen und der Würde Franfreihs zu nahe zu treten und sich der Entsagung des Prinzen anschließe.

Am Tage darauf stellte Herr Graf Benedetti, als er Sr. Ma- jestät dem Könige in Ems begegnete, an Allerhöchstdieselben das An- sinnen, daß Sie die Verzichtleistung des Prinzen approbiren und die Versicherung ertheilen sollten, daß auch in Zukunft diese Kandidatur nicht wieder aufgenommen werden würde. Herr Graf Benedetti ist hierauf von Sr. Majestät nicht weiter empfangen worden. Dem Botschafter des Norddeutshen Bundes gegenüber hat der Duc de Gramont vorstehenden Forderungen noch die eines entschuldigen- den Schreibens Sr. Majestät des Königs an den Kaiser Napoleon hinzugefügt.

Es i der vorstehenden Schilderung der Thatsachen nur eine Be- merkung hinzuzufügen. Als Se. Majestät der König von Preußen von den zwischen der spanischen Regierung und dem Prinzen geführten Verhandlungen außeramtlich Kenntniß erhielten, geschah dies unter der ausdrücklichen Bedingung der Geheimhaltung. Jn Betreff eines fremden Se Do welches weder Preußen noch den Bund berührte, fonnten Se. Majestät keinen Anstand nehmen, die Geheimhaltung zuzu- sagen. Allerhöchstdieselben haben daher Jhre Regierung von der Angelegen- heit, welche für Sie nur eine Familicnsache war, nicht in Kenntniß gesebt, und hatten das Benehmen mit anderen Regierungen , soweit solches erforderlih sein fonnte, von der spanischen Regierung oder deren Thronfandidaten erwartet und denselben überlassen. Das Verhältniß, in welchem die spanische Regierung zu der benachbarten französischen steht und die persönlichen Beziehungen, welche zwischen dem Fürstlich hohenzollernschen Hause und Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen seit langer Zeit obwalten , eröffneten einem unmittelbaren Benehmen der wirkli Betheiligten mit Frankreich den einfachsten Weg. i

Die Hohen verbündeten Regierungen werden ermessen, wie wenig unter diejen Umständen das Bundes - Präsidium darauf gefaßt sein fonnte, zu erfahren, daß die französische Regierung, deren Interesse an der spanischen Frage ihm auf die Verhütung einer republikanischen oder orleanistiswen Entwicklung sich zu begränzen schien , in der An- nahme der Thron - Kandidatur durch den Prinzen von Hohenzollern eine ihr zugefügte Kränkung erblicke. Wäre es dem französischen Kabinet lediglih darum zu thun gewesen, zum Zwecke der Beseitigung dieser Kandidatur die guten Dienste Preußens in Anspruch zu neh- men , so hätte ih demselben hierfür in einem vertraulichen Beneh- men mit der preußischen Regierung der einfachste und geeignetste Weg dargeboten. Der Jnhalt der vom Herrn Duc de Gramont im Corps législatif gehaltenen Rede schnitt dagegen jede Möglichkeit solcher vertraulichen Erörterung ab. Die Aufnahme, welche diese Rede in der genannten Versammlung fand , die von der französischen Regierung seitdem eingenommene Haltung, die von ihr gestellten un- annehmbaren Zumuthungen konnten dem Bundes - Präsidium feinen Zweifel mehr darüber lassen, daß die französische Re-

ierung es von vorn herein darauf abgesehen hatte, entweder Fine Demüthigung oder den Krieg herbeizuführen. Der ersteren Alternative sich zu fügen, war unmöglih. Die Leiden, welhe mit dem Ausbruch eines Krieges M Deutschland und Frankreih im Centrum der europäischen Civilisation unausbleiblich verbunden sind, machen den gegen Deutschland geübten Zwang zum Kriege zu einer {weren Versündigung an den Interessen der Mensch- heit. Die öffentlihe Meinung Deutschlands hat dies empfunden. Die Erregung des deutshen Nationalgefühls giebt davon Zeugniß. Es bleibt keine Wahl mehr als der Krieg oder die der französischen Regierung obliegende Bürgschaft gegen Wiederkehr ähnlicher Bedrohun- gen des Friedens und der Wohlfahrt Europas.

Der Freiherr von Friesen erklärte: Jm Namen der Königlich sächsischen Regierung, welche, wie ih annehmen darf, hierin mit allen übrigen Hohen Bnndesöregierungen im vollen Einklange si befindet, \sprede ich das Einverständniß mit allen bisherigen Schritten des Bundes - Präsidiums und mit der von Preußen kundgegebenen Nuf- fassung der Sachlage aus. Frankreich will den Krieg. Möge derselbe denn möglichst schnell und kräftig geführt werden.

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__ Die Bevollmächtigten der übrigen Hohen Bundesregierungen trateit sämmtlich der Erklärung Königreich Sachsens bei. 2. A.

v. Bis8marck. Camphausen. Delbrück. Pape. Guenther. v. Philips8born. Hasselbach. Weishaupt. Stephan. Schmalz. Hofmann. v. Oerßen. v. Harbou. v. Rössing. v. Liebe. v. Krosigk. v. Gerstenberg Zeh. wv. Seebach. v. Bertrab. v. Wolffersdorf. v. Flottwell. Hödcker.

Krüger. Gildemeister. Kirhenpauer.

In der gestrigen Sigung des Reichstags des Norddeutschen Bundes theilte dec Präsident Dr. Simson mit, daß dem Reichstage Seitens des Bundes-Kanzlers der nachstehende Entwurf eines Geseßes, betressend den außerordentlichen Geldbedarf der Militär- und Marine-Berwal- tung nebst Motiven , zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme zugegangen sei:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesrathes und des Reichötages, was folgt: :

g. 1. Der Bundeskfanzler wird ermächtigt, die durch die ange- ordnete Mobilmachung der Armee und durch die Kriegführung ent- stehenden außerordentlichen Ausgaben der Militär- und Marinever- waltung zu bestreiten, die dazu erforderlichen Geldmittel bis zur Höhe von 120 Millionen Thalern im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem ZJZweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung dieser Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nah den Be- stimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Ges.-Blatt E verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schaßanweisungen auszugeben.

g. 2. Die von den einzelnen Bundesstaaten für Zwecke der Mo- bilmachung und der Kriegführung der Bundeskasse vorshußweise zur Verfügung gestellten Geldbeträge sind denselben aus den nach §. 1 zu beschaffenden Mitteln zu erstatten.

F. 3. In Bezug auf die Verzinsung und Tilgung der zu be- gebenden Anleihe finden die Bestimmungen im F. 2 des Geseßes vom 9. November 1867 (Bundesgeseßblatt S. 157) , und der 29, 3 bis 5 des Geseßes vom 6. April 1870 (Bundesgesecßblatt S. 65) in An- schung der verlorenen oder vernihteten Schuldverschreibungen die Be- nungen im §. 6 des Geseßes vom. 9. November 1867 An- wendung.

F. 4. Die Bestimmung des Zinssaßes der auszugebenden Schaß- anweisungen, deren Ausfertigung der Hauptverwaltung der Staat8- \hulden übertragen wird, und der Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, wird dem Bunde®- kanzler überlassen. Nach Anordnung des Bundeskanzlers kann der Betrag der Schaßanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung in Verkehr geseßter Schaßanweisungen ausgegeben werden. :

m Uebrigen finden auf die auszugebenden Schagzanwweisungen die Bestimmungen im §. 8 des Geseßes vom 9, November 1867 An-

wendung.

g. S Die zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe, so wie zur Einlösung der Schaßanweisungen erforderlichen Beträge müssen der Bundess\chulden-Werwaltung aus den bereitesten Einkünften des Nord- deutschen Bundes zur Verfallzeit zur Verfügung gestellt werden.

g. 6. Dem Reichstage ist bei dessen nächster Zusammenkunft über die Ausführung dieses Gesehes Rechenschaft zu geben.

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c. : Motive.

Allgemein bekannte Ereignisse haben es nothwendig gemacht, die gesammte Armee des Norddeutshen Bundes auf Kriegsfuß zu seßen. Die verbündeten Regierungen wenden sich vertrauensvoll an den Reichstag um Bewilligung der Geldmittel, welche erforderlich sind, um die Kosten der Mobilmachung und der weiter nöthig werdenden friegerishen Maßregeln zu besireiten. Der Kostenbedarf entzieht sich einer Veranschlagung im Voraus. Er wird von dem Gang der Ereignisse abhängig sein. Die verbündeten Regierungen glauben einen Kredit von 120 Millionen Thalern erbitten zu sollen. :

Es ist die Absicht, davon den größten Theil als eine fundirte verzinsliche Anleihe zur National-Subscription aufzulegen und die Einzahlung der gezeichneten Beträge ratenweise in angemessenen Fristen stattfinden zu lassen. Daneben ist es erwünscht, die Ermäch- tigung zu erhalten, na Umständen auch verzinsliche Schaß- anweisungen ausgeben zu dürfen , deren Betrag sich selbstverständlich zusammen mit der fundirten Anleihe innerhalb des Gesammtbelaufs des bewilligten Kredits zu halten hat. Gerade in Kriegszeiten pflegt sich erfahrungösmäßig in Folge der Abwiclung zahlreicher Geschäfte müßiges Kapital anzusammeln, welches fich einer vorübergehenden Anlegung, wie sie dur Schaßanweisungen ermöglicht wird , gern zuwendet. Es isst daher zu erwarten daß auf diesem Wege zeit- weise zu verhältnißmäßig günstigen Bedingungen Geld zu beschaffen

ein wird. i

| Zum §. 2 des Entwurfes wird erläuternd bemerkt, daß die Aus- gaben, welche dur die hon angeordneten militärischen Maßregeln entstehen, einstweilen von den einzelnen Bundesstaaten vorschußweise- geleistet werden und demnächst aus Bundesmitteln zu erstatten sind.

Vereinsthätigkeit für die Armee.

Die Herren Mitglieder des Vereins der Schlesischen Malteser-Ritter lade ih aus Veranlassung des bevorstehenden Krieges bierdur ein, sih zu einer Generalversammlung am 24. Juli c., Vormittags 11 Uhr, im Hause des Herrn Grafen

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