1870 / 171 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das Pachtgelder-Minimum is auf 4200 Thlr. festgeseßt.

Jur Uebernahme der Pachtung is ein disponibles Vermögen von 28,000 Thlrn. erforderlich, Über dessen eigenthümlichen Besiß, so wie über persönlihe Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber sich vor der Lizitation bei uns, oder spätestens in dem Lizitations- Termine vor unserchia Kommissarius, auszuweisen hat.

Den Lizitations-Termin haben wir auf Mittwoch, den 7. September 1870, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale an der Archivsiraße Nr. 2 hieselbst; vor dem Regierungs-Rath Bergmann anberaumt.

Die Verpachtungsbedingungen und die Regeln der Lizitation kön- nen vom 15. dieses Monats ab an allen Wochentagen während der Dienststunden in unserer Registratur, sowie bei den jeßigen Päch- tern zu Reinhausen eingesehen werden.

Auf Verlangen ertheilen wir auch Abschrift des Entwurfs zum Pachtvertrage, so wie die gedruckten allgemeinen Verpachtungsbedin- gungen gegen Erstattung der Kopialien resp. Druckosten.

Hannover, den 4. Juli 1870.

Königliche Finanz - Direktion. Abtheilung für Domänen. Lenßt.

Freitag, den 22. d. M, Vormittags 11 Uhr, sollen die bei Jnstandseßung der Marschallsbrücke übrig gebliebenen alten eichenen Bohlen 2c. unter der Bedingung der sofortigen Wegschaffung und gegen baare Zahlung an Ort und Stelle versteigert werden.

Schrobiß, Königlicher Bau-Rath.

Pa Bekanntmachung. ie während des gegenwärtigen mobilen Verhältnisses der Armee

am hiesigen Orte erforderlich werdenden Fuhren, als Droschken, Chaisen, Kremser, Möbelwagen und dergl. zum Transport der mit den Eisenbahnen ankommenden Kranken nah sämmtlichen bestehenden biesigen Militär-Lazarethen und den etwa künftig noch cinzurihtenden Reserve- und Privat-Lazarethen, sowie der aus den Lazarethen nach den Bahnhöfen zu befördernden Kranken, sollen im Wege der Sub- mission an den Mindestforderuden vergeben werden und sind Offerten bis zum 23. d. Mts, Abends 6 Uhr, in unserm Büreau Scharnhorsistraße Nr. 11, Zimmer Nr. 68 abzugeben, woselbst die Bedingungen eingesehen werden können. Berlins den 18. Juli 1870. Königliche Garnison-Lazareth-Kommission.

[2414] Bekanntmachung. Die Lieferung von 1100 Mille Ziegel steine, darunter: 300 Mille Verblend- und 800 Mille Hintermauersteine, und zwar die Verblendsteine von gleichmäßig rother Farbe, zum Bau der neuen Strafanstalt bei Rendsburg soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Dreifach versiegelte Offerten mit der Aufschrift: »Submission auf Ziegelsteine zum Bau der Strafanstalt« sind unter Ou von Probesteinen bis zum : : 9. Juli cr., Mittags 12 Uhr, einzureihen und wird zu dieser Zeit die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten in unserem Bureau in dem Barca’schen Hause, in der Nähe der Gasanstalt, stattfinden. Es werden auch Offerten auf Theil - Lieferungen von mindestens 50 Mille Verblendsteine resp. 100 Mille Hintermauersteine ange- nommem Die Lieferungs-Bedingungen, sowie zum allgemeinen Anhalt bei Abgabe der Offerten und zum genauen Anhalt der Farbe der Ver- blendsteine dienende Probeziegel liegen in unserem Bureau zur Ein-

siht aus. uli 1870.

Sea den 15. önigliche Strafanstalts-Bau-Kommission.

Königliche Oftbahn. [2425] [E

ry

Die bei Herstellung ciner Perronüberdahung auf Bahnhof Elbing nothwendigen Maurer-, Asphalt- und Anstreicherarbeiten, sowie die Ausführung von 120 C] Ruthen Pflaster von geschlagenen Steinen infl. Materiallieferung auf Bahnhof Güldenboden sollen in dem i Freitag, den 29. Juli cr., Vormittags 11 Uhr,

im Bureau der Eisenbvahn-Baumeisterei auf Bahnhof Elbing anstehen- den Termin vergeben werden.

_ Offerten hierauf sind versiegelt und portofrei unter genauer Be- zeig derjenigen Arbeiten, auf welche reflektirt wird, bis zu obiger Terminsstunde einzureichen. :

Die Submissions- und Kontraktsbedingungen liegen im vorbezeich- Ea N N U E O Anschlagsextrafkte

erten gegen Erstattung der Kopialien zu ;

Elbing, den 15 Juli 1870. N L A

Der Königliche Eisenbahn-Bau-Jnspektor.

Verloosuug, Amortísation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung. Ausloosung von Schuldverschreibungen der Paderborner Tilgungsfkasse betreffend. Jn der am 3. d. Mts. öffentlich bewirkten Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Rentenbank vereinigten Paderborner Tilgungskasse sind folgende Nummern gezogen worden: 1) Zwanzig Stück über 500 Thlr. jede. 14. 330. 573. 829. 926. 991. 992. 1288. 1670. 2773. 3990. 4286. 4726. 5289. 6276. 6295. 6805. 8435. 8463. 8538. 2) Neunzehn Stück Über400 Thlr. jede. 77. 483. 516. 669. 723. 1595. 1745. 1930. 1953. 4011. 4184. 4744. 5152. 5553. 5868. 6096. 6164. 7704 und 8390. 3) Achtzehn Stück Über 300 Thlr. jede. 1235. 1900. 1983. 1991. 2548 3041. 3304. 3706. 4246. 5049. 6391. 6618. 7428. 8107. 8793. 8845. 9001 und 9054. 4) Zwanzig Stü über 200 Thlr. jede. 378. 540. 599. 686. 2037. 2240. 2360. 2467. 2955. 3210. 3280. 3843, 4401. 4403. 5077. 5201. 5839. 6209. 6880 und 8843. 5) Ein und dreißig Stück über 100 Thlr. jede. 2274. 2305. 2385. 3768. 4476. 4533. 4629. 4912. 4943. 4956. 5014. 5087. 5284. 5318. 5322. 5335. 5669. 5713. 5952. 6119. 6648. 7115. 7312. 7321. 7447. 7640. 7872. 7874. 7916. 8256 und 8508. 6) Ein- hundert Ein Stük über 50 Thaler jede. 92. 571. 1253. 1417. 1769. 1789. 2028. 2475. 2487. 2583. 2660. 2680. 2681. 3432. 3681. 3712. 3720. 3777, 4061. 4226. 5026, 5029. 5042. 5056. 5213. 5271. 5421. 5892. 6027. 6226. 6265. 6340. 6478. 6488. 6966. 6970. 6971. 7000. 7004. 7050. 7051. 7146. 7165. 7193. 7218. 7219. 7329. 7352. 7508. 7589. 7732. 7802. 7925. 7930. 7935. 7947. 7956. 8048. 8189, 8423. 8546. 8640. 8641. 8693. 8701. 8787. 8807. 8820 8837. 8857. 8902. 8920. 8966. 8970. 9007. 9072. 9075. 9120. 9142. 9166. und 9171. Dieselben werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt, die darin verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1871 ab in Empfang zu nehmen und zwar nah ihrer Wahl: a) bei der Renten- banf - Kasse hierselbst in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr sofort gegen Aushändigung der Schuldverschreibungen in cours- mäßigem Zustande, oder þÞb) bei der Königliden Steuerkasse in Paderborn innerhalb 10 Tagen nach der Einreichung der Schuldverschreibungen in courzfähigem Zustande gegen Rück- gabe der von jener Kasse einstweilen darüber ausgefertigten Empfangsbescheinigung. Jn beiden Fällen muß über die erhaltene Kapitalvaluta eine besondere Quittung ertheilt werden, wozu die Formulare bei den genannten Kassen zu erhalten sind. Mit dem 31. Dezember 1870 hört die Verzinsung der obenbezeichneten Schuld- verschreibungen auf und müssen daher die Zinscoupons Ser. IX. Nr. 3 und 4 nebst Talon zurückgegeben werden , widrigenfalls der Geldbetrag vom Kapitale gekürzt wird. Nachst-hende Schuldverschrei- bungen der Paderborner Tilgungskasse sind durch die frühern Ver- loosungen gekündigt, bis jeßt aber nicht realisirt: I. Aus dem Ver- loosung8termine vom 8. Mai 1866: Nr. 7033 à 200 Thlr. Nr. 590 à 100 Thlr. I. Aus dem Verloosungéstermine vom 15. November 1866: Nr. 8872 à 300 Tblr. 111. Aus dem Verloosungstermine vom 3. Mai 1867: Nr. 8077 à 50 Thlr. Die Jnhaber dieser nicht mehr verzinslihen Schuldverschreibungen werden zur Vermeidung weiterer

2829. 2936. 2981. 3064. 4632. 4817. 4862. 4963. 9474. 95908. 5562. 95741. 6489. 6673. 6687. 6723. 7059. 7057. 7058. 7144.

Zinsverluste an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert. Münster, den 13. Mai 1870. Königliche Direktion der Rentenbank. Verschiedene Bekanntmachungen. [2439] Disconto - Gesellschaft. Die von uns auf den 26. d. Mts. ausgeschriebene außerordentlihe Generalversammlung wird hiermit

aufgehoben. Berlin, den 19. Juli 1870. Direktion der Disconto-Gesellschaft. /

[2433] Medcklenburgishe Eisenbahn. Einnahme im Monat Juni. : 1870 1869 Für Personen und Gepäck .…….............. 32,661 Thlr. 23,228 Thlr. Bur Ur; Wie) (l eeenrotoroeno rote te 20367 » 21,500 »

Sa. 53,028 Thlr. 44,728 Thir. In den Monaten Januar bis Juni inkl. Dir Personen und Gepäck . 129,630 Thlr. 133,471 Thlr. ür Güter, Vieh .................... 141,777 » 145,138 » / Sa. 271,407 Tvlr. 278,609 Tylr. (Vorbehaltlich der genauen Feststellung. Minder - Einnahme pro 1870 ca. 7200 Thlr. Schwerin, den 15. Juli 1870. Großherzogliche Eisenbahn-Direktion.

Bekanntmachung Wegen der bevorstehenden Truppen- transporte fallen bis auf Weiteres die Lokalzüge zwischen hier und Landsberg, welche in der Richtung nah Landsberg von hier abgehen, Morgens um6 Uhr, Nachmittags um 54 Uhr, und in der Richtung nach Berlin Morgens 10 Uhr 43 Minuten, Abends 10 Uhr 13 Minuten hier eintreffen, von Freitag, den 22. d. M. aus, so daß dieselben am 21. d. M. das leßte Mal abgelassen werden. Berlin, den 19. Juli 1870.

Tm Ae der Königl. Direktion der Ostbahn. Der Betriebs-JTnspefktor M. Sebaldt.

Bas Abonnement beträgt L Thir. für das Vierteljahr, Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile D; Sgr. E ¡2

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Staafls-

Königlich Preußischer

Atle Post - Anftaiten des In- unudF Auslandes nehmen Se A für Berlin die Expedition des Königt. Preußischen Staats - Anzeigers:

Zieten- Pla Nr. 3.

A Me

Anzeiger.

Me 171.

Berlin, Donnerstag den 21. Juli Abends

1870.

Angesichts der ernsten Lage des Vaterlandes und in dank- barer Erinnerung an die Heldenthaten unserer Vorfahren in den großen Jahren der Befreiungskriege , will Jh das von Meinem in Gott ruhenden Vater gestiftete Ordenszeichen des eisernen Kreuzes in seiner ganzen Bedeutung wieder aufleben lassen. Das eiserne Kreuz soll, ohne Unterschied des Ranges oder Standes, verliehen werden, als eine Belohnung für das Verdienst, welches entweder im wirklichen Kampfe mit dem Feinde, oder daheim, in Beziehung auf diesen Kampf für die Ehre und Selbständigkeit des theuren Vaterlandes, erworben wird. Das Staats-Ministerium hat Mir den Entwurf einer Urkunde über die Stiftung des eisernen Kreuzes unverzüglich vorzulegen. Jch bemerke in Bezug hierauf:

1) die für diesen Krieg wieder ins Leben gerufene Aus- zeichnung des eisernen Kreuzes soll , wie früher, aus zwei Klafsen und einem Großkreuz bestehen. Die Ordenszeichen sowie das Band bleiben unverändert, nur is auf der glatten Vorderseite das W. mit der Krone und darunter die Jahreszahl 1870 anzubringen ;

2) Die 2. Klasse wird an einem shwarzen Bande mit weißer Einfassung, wenn das Verdienst im Kampf mit ‘dem Feinde erworben ist, und an einem weißen Bande mit schwarzer Einfassung, wenn dies nicht der Fall ist, im Knopfloch, die 1. Klasse. auf der linken Brust und das Großkreuz noch einmal so groß als die der beiden Klassen, um den Hals getragen ;

3) die 2. Klasse des eisernen Kreuzes soll zuerst z verliehen werden ; die 1. Klasse kann nicht anders erfolgen, als wenn die 2. schon erworben war, und wird neben der leßteren getragen;

4) das Großkreuz kann ausschließlih nur für eine gewonnene entscheidende Schlacht, nah welcher der Feind seine Posi- tion verlassen mußte , desgleichen für Wegnahme einer bedeutenden Festung oder für die anhaltende Vertheidi- digung einer Festung, die nicht in feindliche Hände fällt, der Kommandirende erhalten ;

5) alle Vorzüge, die bisher mit dem Besiß des Ehrenzeichens 1. und 2. Klasse verbunden waren, gehen auf das eiserne

Kreuz 1. und 2. Klasse über; :

6) Tch behalte Mir vor , darüber Bestimmung zu treffen, ob und in wie weit die jeßt bestchenden Krieg8orden und Militär - Ehrenzeichen auch in diesem Kriege zur Ausgabe gelangen sollen.

Berlin, den 19. Juli 1870.

Wilhelm. An das Staats-Ministerium.

s Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : em H I

Adler - Orden vierter Klasse; dem Professor der Chirurgie und chirurgischen Klinik an der Universität in Athen, Dr. Are- taeos, und dem Königlich portugiesischen Militär - Arzt Dr. da Cunha Bellem-’ zu Lissabon den Königlichen Kronen-

Orden dritter Klasse; sowie dem Marine-Syndikus Razouls |

zu La Nouvelle und dem Schiffs-Kapitän Rey daselbst den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

afen - Lieutenant Azibert zu La Nouvelle den Rothen |

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General-Major z. D. von Rohrscheidt, bisherigen Kommandanten der Festung Königstein, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Ober- sten a. D. Rückforth, bisherigen Direktor der Pulverfabrik in Neisse, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- laub; dem Ersten Dragoman der Gesandtschaft des Norddeutshen Bundes in Konstantinopel, Dr. Busch, und dem Pfarrer Brecht zu Ochtmersleben, im Kreise Wolmir- stedt , den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem General der S Rabl z. D. Herwarth von Bittenfeld, bisherigen

ouverneur von Königsberg, das Kreuz der Groß-Komthure des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem katho- lischen Schul-Reftor und Organisten Bürckbüchler zu Berlin den Adler der vierten Klasse desselben Ordens; so wie dem Kämmerei-Kassendiener A sch zu Lüben das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen ;

Den Appellationsgerichts-Rath Krüger in Arnsberg und den Appellations8gerichts-Rath Meischeider in Greifswald in C Amtßseigenschaft an das Appellation8gericht in Celle zu verseßen;

Den Kreisgerichts-Rath Kaschel zu Lauban zum Direktor des Kreisgerichts in Löwenberg zu ernennen ;

Der Wahl des Oberlehrers Professors Pr. -Lange am Friedrichs - Gymnafium in Breslau zum Direktor derselben Anstalt die Allerhöchste Bestätigung N ertheilen; und

Dem praktishen Arzt Dr. Vossius in Zempelburg den Charafter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Berlin , 21. Juli. Se. Hoheit der Herzog zu Sachsen -Coburg und Gotha ift heute Vormittag hier eingetroffen und im König- lihen Schlosse abgestiegen.

Norddeutscher Bund.

Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Hafer und Kleie Über die Grenzen von Memel bis Saarbrücken, beide Orte eingeshlossen, und von Getreide und Hülsenfrüchten, von Mühlenfabrikaten aus Getreide und Hülsenfrüchten und von Rind- vieh, Schweinen und Schafvieh über die Grenze von Nordhorn bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen. Vom 20. Juli 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.; verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths, was folgt: i

È; 1. Die Ausfuhr und Durchfuhr von Hafer und Kleie über die Grenzen von Memel bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen, und von Getreide- und Hülsenfrüchten , von Mühlenfabrikaten aus Getreide- und Hülsenfrüchten und von Rindvieh, Schweinen und Schafvieh über die Grenze von Nordhorn bis Saarbrüdcken , beide Orte eingeschlossen, ist bis auf Weiteres verboten.

Die Bestimmung im, §. 2 Unserer Verordnung , betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen und Kriegsbedarf vom 16. d. M. (Bundesgescßbl. S. 483) findet auf diese Verbote Anwendung. j

F. 2, Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- fündung in Kraft. S i E

Urkfundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigeörucktem Bundes-Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Juli 1870.

(Li 09) Wilhelm,

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Bekanntmachung.

A

Post-Dampfs\schiff-Verbindungen mit Schweden, Dänemark und Norwegen. Linie Stralsund -Malmoe. Ueberfahrt in 8 Stunden. s l Die Fahrten finden während der Zeit vom 15. Juni bis 14, Sep- tember in jeder Richtung wöchentlih dreimal siatt:

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