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[571] Vorladung unbckannter Lehnberechtigter.
Der Vorsteher der Familie von Kleist, der Königliche Ober- Präsident z. D. von Kleist-Reßow auf Kiekow, hat darauf angetragen, einen Familienshluß der lehnberechtigten Mitglieder der Familie von Kleist darüber herbeizuführen: i |
ob das im Belgarder Kreise in Hinterpommern belegene von Kleist- sche Lchngut Zarneckow gegen Erlegung von 6 pCt. der Lehnstaxe, welche ad depositum des Königlichen Kreisgerichts zu Belgard zu ahlen und dem Geseße vom 4. März 1867 gemäß zu einer von
leist'shen Familkienstiftung zu verwenden, aus dem Lehnsverbande zu entlassen. : F
Zur Erklärung über den zu errihtenden Familienshluß und event. zu dessen Aufnahme in Gemäßheit des Geseßes vom 15 Februar 1840 haben wir cinen Termin auf i
den 2. September 1870, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Herrn Appellationsgerichts-Rathe Boehmer in dem hiesigen Appellationsgerichts - Gebäude anberaumt, zu welchem wir alle un- befannten, auf das genannte Gut zu Lehn Berechtigten und Anwärter des von Kleist’shen Geschlechts mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine ihre Erklärung über den zu errichtenden Familienshluß abzugeben , und unter der Verwarnung vorladen , daß nach Ablauf des Termins der Ausgeblicbene mit seinem Widerspruchsrehte prä- fludirt werden wird.
Cöslin, den 4. Februar 1870. 4
Königliches Appellationsgericht. v. Kißing.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
[2364] Bekanntmachung. Höherer Bestimmung gemäß soll die Chausseegeld-Erhebung zu Grünentisch an der Staats-Chaussee von Frankfurt a. O. nach Crossen, 1 Meile von Frankfurt belegen, vom 1. September d. J. ab ver- pachtet werden. Wir haben hierzu einen Lizitationstermin auf Mittwoch, den 27. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, in unserem Geschäftslokale hierselbst anberaumt. l i Die Pachtbedingungen können während der Dienststunden bei uns und bei der Chausseegeld-Hebestelle zu Grünentisch eingesehen wer- den und wird bemerkt , daß nur dispositionsfähige Personen , welche vorher 100 Thlr. baar oder in Staatspapieren deponiren, zum Bie- ten zugelassen werden. | Frankfurt a. O., den 11. Juli 1870. 2 Königliches Haupt-Steueramt.
[2457] Bekanntmachung.
Die Glaserarbeiten zur Erbauung eines polygonalen Lokomotiv- und Lairschuppens für die Werkstatts - Anlage auf dem Ostbahnhofe Berlin sollen im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Termin zur Abgabe von versiegelten und mit der Aufschrift :
»ySubmission auf Glaserarbeiten für die Königliche Ostbahna« versehenen Offerten ist auf Sonnabend, den 6. August cr., Vormittags 115 Uhr, im Bureau der 1. Betriebs - Jnspeftion auf hiesigem Ostbahnhofe an- beraumt, woselbst auch die der Submission zu Grunde liegenden Be- dingungen nebst Zeichnungen während der Dienststunden eingesehen werden können. :
Submissionsformulare sind daselbst gegen Kopialien in Empfang zu nehmen. :
Berlin, den 20. Juli 1870. i
er Eisenbahn - Baumeister icolassen.
[2458] Bekanntmachung.
Die Shlosserarbeiten zur Erbauung cines polygonalen Lokomo- tivshuppens auf dem Ostbahnhofe Berlin sollen im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Termin zur Abgabe von versiegelten und mit der Aufschrift :
»Submission auf Schlosserarbeiten für die Königl. Ostbahn« versehenen Offerten is auf
Donnerstag, den 4. August c, Vormittags 11 Uhr,
im Bureau der 1. Betriebs - Jn\pektion auf hiesigem Ostbahnhofe an- beraumt, woselb| auch die, der Submission zu Gruude liegenden Be- dingungen nebst Zeichnungen während der Dienststunden eingesehen werden können. t :
Submissionsformulare sind daselbst gegen Kopialien in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 20. Juli 1870.
Der Eisenbahn-Bauneister Nicolassen.
[24S Bekanntmachung. ie Tischlerarbeiten zur Erbauung eines polygonalen Lokomotiv- \{chuppens auf dem Ostbahnhofe Berlin sollen im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Termin zur Abgabe von versiegelten und mit der Aufschrift :
» Submission auf Tischlerarbeiten für die Königl. Ostbahna
versehenen Offerten is auf
Sonnabend, den 6. August cr., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der I. Betriebs-Jnspektion auf hiesigem Östbahnhofe an- beraumt, woselbst auch die der Submission zu Grunde liegenden Be- dingungen nebst Zeichnungen währcnd der Dienststunden eingesehen werden fönnen.
Submissionsformulare sind daselbst gegen Kopialien in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 20. Juli 1870.
Der Eisenbahn-Baumeister Nicolassecn.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. vou öffentlichen Papieren.
[2466] i
Bekanntmachung.
Bei der am 31. Januar d. J. zum Behuf der Amorti- : sation stattgehabten Verloosung der vom hiesigen Kreise emit. F tirten Kreisobligationen sind nachfolgende Nummern gezogen F
467. È 586 F 704. À
810. 869. E
worden : Lit. C. 40 Thlr. No. 263. 472. 598. C: Lit. D. 20 Thlr. No. 781.
442. 982. 661.
809. 839, D, 1001. 1029. 1065. 1091. 1122. 1138. 1179. 1205. 1237. 1278. 1338, 1358. 1373. 1406. 1453. 1503. 1562. 1590. 1616. 1639. 1704. 1788.
396. 580. 640.
808.
281, 305. 492, 529. 603. 604. 732. 733. 794. 801.
306. 307. 328. 548. 571. 576. 606. 613. 631. 738 und 743. 805. 806. 807. 812. 822. 823. 826. 829. 832. 837.
871. 872. 882. .887. 894. 918. 921
952. 956. 957. 995. 996. 998.
1006. 1007. 1008. 1009. 1026.
1032. 1039. 1049. 1051. 1053.
1072. 1079. 1086. 1087. 1090.
1104. 1107. 1113. 1115. 1118.
1126. 1127. 1128. 1134. 1135.
1144. 1146. 1152. 1158. 1162.
1189, 1191. 1193. 1198. 1203.
1215. 1225. 1229, 1233. 12234.
1242. 1256. 1264. 1270. 1274.
1285. 1298. 1310. 1327. 1330.
1345. 1346. 1352. 1353. 1357.
1360. 1363. 1365. 1369. 1371.
1378. 1381. 1382. 1403. 1404.
1417. 1418. 1427. 1433. 1445.
1465. 1469. 1470. 1478. 1495.
1527. 1534. 1548. 1553. 1560.
1573. 1575. 1577. 1580, 1582.
1603. 1608. 1611. 1612. 1613.
1620. 1621. 1622. 1628. 1635.
1647. 1659. 1672. 1678. 1695.
1726. 1728. 1756. 1764. 1770.
1795. 1796. 1798. 1804. 1805. 1814.
1817. 1821. 1822. 1826. 1827. 1829.
veR 1835. 1837. 1839. 1842. 1843
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge- kündigt, den darin verschriebenen Kapitalsbetrag vom 1. OKto- ber d. J. ab entweder bei der Kreis-Kommunalkasse hierselbst
oder bei den Herren Cohn und Tietzer in Berlin —
Unter den Linden Nr. 64 — baar in Empfang zu nehmen. Schubin, den 21. Februar 1870.
Königlicher Landrath,
Rochlitz.
933, 1030,
1124. 1141, 1188, 1210, 1238, 1280. 1344,
1374, 1415. 1463, 1520, 1564. 1594. 1619, 1641, 1722, 1791, 1816, 1833,
und
2467] ftiengesellshaft für Bergbau, Blei- und Zinkfabrika- tion zu Stolberg und in Westfalen. Durch Beschluß des Verwaltungsraths ist die von demselben am 20. Mai a. cer. beschlossene Diskontirung der auf den Coupon Nr. 15 der privilegirten Aktien und auf den Coupon Nr. 16 der Stamm Aktien kommenden, am 1. Oktober a. er. fälligen Dividende , so wit
die antizipirte Einlösung der am 1. Juni 1871 rückzahlbaren Obli
gationen der Gesellschaft suspendirt. Aachen, den 20. Juli 1870. Der General-Direktor, E. Landsberg.
Verschiedene Bekanntmachungen.
[2465] Imperial - Feuer - Versicherungs -Gesell schaft. Uebersicht der Geschäftsresultate in Preußen. Ende 1869 waren überhaupt in Kraft Versiche- Í rungen zur Höhe von Thlr. 925/945,21ô. Davon in Preußen » 18,300,12%. Prämien-Einnahme Gezahlte Schäden Berlin, den 22. Juli 1870. B Die Spezial-Direktion.
Bekanntmachung. Für den Nordwestdeutschen Eisenbahn Verband tritt mit dem 1. August 1870 ein neuer Gütertarif in Kraft, wogegen der seit dem 1. Januar 1869 bestehende Verband# gütertarif nebst den hierzu erschiencnen Nachträgen aufgehoben wird. Der neue Tarif ist zum Kostenpreise von 15 Sgr. bei den Güter Expeditionen käuflih zu erhalten. Hannover, den 15. Juli 1870.
| Königliche Eisenbahn-Direktion.
Bekanntmachung. Jn Folge höherer Anordnung wird wegen der bevorstehenden Truppen - Transporte der gesammte Güter und Personenverkehr der Westfälischen Bahn von Sonnabend! den 23. d. Mts., ab bis auf Weiteres eingestellt. Wegen de! Kohlenzüge bleibt besondere Bekanntmachung vorbehalten.
Münster , den 21. Juli 1870.
Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.
Hier folgt die besondere Beilage
Î gas Abonnement beträgt 4 Thlr.
: Insertionspreis für den Raum einer
1002.
1067, F 1099, F
1359, F
E Festigung des Tin dem gesammten Bundesgebiete fünf General - Gouverneure M einzusehen, und zwar: 1) j
für das Vierteljahr.
Druckzeile Dz Sgr. bic R L
Königlich Preußischer
Alle Poft - Anflaiten des In- und
Auslandes ms Bestellu
für Berlin die Éxpedition des Königl,
Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten - Plas Nr. 3.
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Berlin, Montag den 25. Juli Abends
1870.
Aus allen Stämmen des Deutschen Vaterlandes, aus allen Kreisen des Deutschen Volkes, selbst bon jenseits des Meeres, sind Mir aus Anlaß des bevor- stehenden Kampfes für die Ehre und Unabhängigkeit Deutschlands von Gemeinden und Korporationen, von Vereinen und Privatpersonen so zahlreiche Kund- gebungen der Hingebung und Opßferfreudigkeit für das gemeinsame Vaterland zugegangen, daß es Mir ein unabweisliches Bedürfniß ist, diefen Einklang des Deutschen Geistes öffentlich. zu bezeugen und dem Ausdruck Meines Königlichen Dankes die Versiche- rung hinzuzufügen, daß Jh dem Deutschen. Volke Treue um Treue entgegenbringe und unwandelbar halten werde. Die Liebe zu dem gemeinsamen Vater- lande, die einmüthige Erhebung der Deutschen Stämme und ihrer Fürsten hat alle Unterschiede und Gegen-
säße in si" beschloffen und ‘veæsöhnt , und- einig, - wie
faum jemals zuvor, darf Deutschland in seiner Ein- ¡müthigkeit, wie in seinem Recht, die Vürgschaft fin- iden, daß der Krieg ihm den dauernden Frieden brin- gen und daß aus der blutigen Saat eine von Gott
gesegnete Ernte Deutscher Freiheit und Einigkeit \sprießen werde. Berlin, den 25. Juli 1870.
Wilhelm.
N Allerhöchster Erlaß vom 22. Iult 1870 — die Einsezung F von General-Gouverneuren und deren Jnsiruktion betreffend.
Nachdeni Jch beschlossen habe, zur weiteren Sicherung und
usammenwirkens der Militär- und Civilbehörden
ür den Bezirk des 1., 2, 9. und 10. Armee-Corps mit dem Sißte in Hannover, 2) für den Be-
zirk des 7., 8. und 11. Armee-Corps mit dem Siße in Coblenz,
9) für den Bezirk des 3. und 4. Armee-Corps mit dem Siße in Berlin, 4) für den Bezirk des 5. und 6. Armce-Corps mit
dem Siye in Breslau, 5) für den Bezirk des 12. Armee-Corps
mit dem Sitze in Dresden, ertheile Jch diesen General-Gouver- neuren folgende Jnstruktion: 1) Dem General - Gouverneur liegt die Erhaltung der militärischen Sicherheit in den zu seinem Befehlsbereiche gehörigen Landestheilen ob. Zugleich hat der-
selbe die in den Bezirken der betreffenden General-Kommandos
etwa erforderlich werdenden neuen Formationen zu leiten und die Wirksamkeit der stellvertretenden Behörden fördernd zu überwachen. 2) Die General-Gouverneure im Bezirke des 1., 2., 9. und 10., sowie des 7., 8, und 11. Armee-Corps haben don Oberbefehl über alle in den Bezirken der betreffenden Armee-Corps dislocirten Truppen, insoweit dieselben sich nicht im Verbande eines Armee-Kommandos
befinden ; diejenigen im Bezirke des 3. und 4,, sowie des 5. und
6. Armee-Corps dagegen nur über die. in den betreffenden Corps- bezirken dislocirten Truppen, welche weder im Verbande eines
Armee-Kommandos, noch in dem einer mobilen Landwehr. Division stchen. Die stellvertretenden kommandirenden Generale sind den
General - Gouverneuren unterstellt. 3) Die General-Gouver- neure leiten sämmtliche Militär-Angelegenheiten innerhalb ihres
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mungen, oder einzelne derse | zu seßen. 7) Für diejenigen Theile des preußischen Staatsgebiets,
Befehlsbereichs „ . haben jedoch in den Wirkungskreis - vertretenden kommandirenden Generale nur insoweit r iniuaerien als die Merle dies unbedingt geboten erscheinen lassen. 4) ‘Der General-Gouverneur kann im Interesse der Landes- ficherheit — wenn Gefahr im Verzuge, ohne vorberige Anfrage — Veränderungen in der Bestimmung und Dislokation der in den betreffenden Be irken befindlihen Truppen anordnen und erforderlichen Falles die Zusammenziehung der nicht formirten aber planmäßig vorgesehenen Truppenkörper selbständig verfügen. 5) Mit den Ober-Präsidenten der betreffenden Provinzen, resp. den obersten Verwaltungsbehörden der betheiligten Bundes- staaten hat der General-Gouverneur sich durch Vermittelung der V E kommandirenden Generale in fortdauernder Berbindung und förderlihem Einverständniß zu erhalten. 6) In denjenigen Bezirken, in welchen auf Grund des Ar- tifels 68 der Verfassung des Norddeutshen Bundes vom 26sten Juli 1867 der L eau Laus durch den Bundesfeldherrn erklärt wird, geht, in Gemäßheit des §. 4 des Geseßes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, die vollziehende Gewalt an den General-Gouverneur über. Die Civilverwal- tungs- und Gemeinde n haben in diesen Bezirken den Anordnungen und Aufträgen desselben unbedingt Folge zu leisten. Eben 0 Love General - Gouverneur daselbst die Übrigen, in dem Geseßé vom 4. Juni 1851 den kommandiren“ den Generalen beigelegten Befugnisse zu und ist derselbe ins- besondere befugt, innerhalb des preußischen Staatsgebietes die Artikel 5, 6, 7, 27, 28, 29, 30 und 36 der Verfassungs8- Urkunde, so wie in den außerpreußishen Theilen des Bundes8gebietes die ange! Verfassungs- resp. Gesezesbestim-
ben zeit- und distrikt8weise außer Kraft
in denen der Kriegs8zustand durch den Bundesfeldherrn nicht er- klärt oder demnächst wieder aufgehoben ist, Eibe De Gener: Gouverneur bezüglich der selbständigen Erklärung des Belage- run gs8zustandes die Befugnisse eines kommandirenden Gene- rals zu (§. 1 des Geseßes vom 4. Juni 1851).
Berlin, den 22. Juli 1870.
Wilhelm. von Bismarck. von Roon.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den ‘evangelischen Pfarrer Cellarius zu Biedenkopf zum Dekan für den Dekanatsbezirk Biedenkopf, Regierungsbezirk Wiesbaden, zu ernennen.
Berlin, den 25. Juli 1870.
Gestern Mittag um 1 Uhr hat im Neuen Palais bei Potsdam die Taufe der am 14. Juni d. J. geborenen Prin- zessin, Tochter Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen , dur den Hofprediger Heym, unter Assistenz der übrigen Hof- und Dom- prediger, stattgefunden.
Die junge Prinzessin hat in der heiligen Taufe die Namen:
Sophie, Dorothea, Ulrike, Alice erhalten.
Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufzeugen waren anwesend: Se. Majestät der König, Ihre Majestät die Königin, Ihre Majestät die Königin Wittwe, Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn), Ihre Durchlaucht die Fürstin von Liegniß.