1870 / 176 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Abwesend:

Sé: Majestät dex König von Bayern,

Se. a it der König von Württemberg,

I hte Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden,

Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold von Großbritannien und Jrland, :

Ihre Hoheiten dér Herzog und die Herzogin von Sachsen-Albenburg. U

Nach beendigtem Taufaäkt fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Krokpriñzeri ein Dejeuner statt.

Berlín , 25. Juli.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Meclen- burg-Schwerin ist gestern früh und Jhre Königliche Hoheit dieGrößberzogin Mutter von Medcktenburg-Schwerin gestern Abend hier eingetroffen.

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Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung.

Es ift bereits darauf aufmerksam gemacht worden , daß die Postverwaltung zur Benußung Un Feldpostverkchr besondere Korrespondenzkarten mit der Ueberschrift » eldpost - Korrespon- denzkarten« und zwar in zwei verschiedenen Sorten (für den Verkehr an die mobilen den mobilen Truppen) hat herstellen lassen. namentlich während der Uebergangszeit die gewöhnlichen Korrespondenzkarten zum ( nach und von der Armee noch benußt werden sollten, so sind die Postanstalten angewiesen, Einwendungen dagegen nicht y erheben und diese Karten, sofern sie nur den an die Feldpojt- Korrespondenz überhaupt zu sprechen, ohne Ansay von Porto zu befördern.

Berlin, den 23. Juli 1870.

General-Postamt. Stephan.

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Bekanntmachung. ;

In den Tagen vom 27. bis 31. Juli können zur Beförde- rung an die im Felde stehenden mobilen Truppen Privat- Päckereien nur unter folgénden Bedingungen angenommen werden : 1) das Packet darf nur Kleider, Wäsche und dergleichen, aber keine Lebensmittel enthalten; 2) das Padtet darf niht über 5 Pfund wiegen; 3) zu jcdem Begleitbriefe darf nur ein Paket gehören; 4) m geben, zu welchem Armee-Corps, welcher Division, welchem Regimente, weicher Compagnie (oder sonstigem Luuppen el der Adressat gehört, welchen Grad und Charakter, oder welche Amt derselbe bei der Militärverwaltung hat; N auf dem Packete selbst muß ebenfalls die vollständige Adresse des Empfängers, wie auf dem Begleitbriefe enthalten sein. Es empfieblt sib, zu dem Zwee eine mit der vollständigen deut- lihen Adresse des Empfängers versehene Korrespondenzkarte auf das Paket aufzuheften ; 6) die Angabe eines Werthes ist nicht zulässig, ebensowenig die Entnahme von Postvorschuß.

Vom Privat-Päckereien an die im Felde pen bis auf Weiteres überhaupt nicht mehr stätt- finden, den alleinigen Fall ausgenommen, wo der Absender béstimmt versichern fann, daß der Adressat zu einem Truppen- | theile mit festem Standquartier gehört, wonächst der Standort von dem Absender auf der Sendung angegeben sein muß.

Diese, in der allgemeinen Feldpost-Dienstordnung vorge- | sehene Beschränkung in der Annahme von Päereien is noth- wendig, da bei den jezigen Marschbewegungen (beziehung8weise Eisenbahnfahrten) der Truppen eine geregelte Zuführung von Páäckcreien an die Leßteren nicht zu ermöglichen - und für die | Armee selbst au nur lástig sein würde, Überdies aber au die pünktliche Zuführung der Dienstsachen und der Korrespon- denzen, auf welche es hauptsächlich anfommt, durch die massen- haften Packettransporte beeinträchtigt werden würde.

Sobald die Umstände späterhin es irgendwie gestatten sollten, wird die Postverwaltung gern darauf Bedacht nehmen, Privaipackete an dic Militärs und Militärbeamten zur Post- beförderung wieder zuzulassen und solche der Armee extraordinäár bis zu gewissen Punkten entgegenzuführen, wofern militärischer Seits Bedenken dagegen nicht erhoben werden.

Berlin, den 24. Juli 1870.

General-Postamt. Stephan.

Truppen und für den Verkehr von Wenn jedoch, hin und wieder auch | brieflien Verkehr |

| thek entliehenen Bücher statt.

stellenden Anforderungen ent- | hierdurch aufgefordert , #0

Entleiher, und zwar von "von J.—K. am Mittwoch und Donnerstag, am Os und Sonnabend.

der Begleitbrief muß genau er- |

s{were

1. August ab kann eine Annahme von stehenden Trup-

| lassen, müssen uns aber zugleich vergegenwärtigen ,

BekanytmaQuna

Für die Dauer des Krieges mit Frankre if in Gemäß- heit des §. 2 der Telegräphen- Ordnung. für die Korrespondenz auf den Linien des Telegraphenvereins die telegraphishe Kor- respondenz mit Frankreich ganz eingestellt. Depeschen nach. und von andern Ländern werden nah wie vor zur Beförderung angenommen resp. bestellt, vorausgeseßt, daß fie in deutscher, in französischer oder in englischer Sprache abgefaßt sind, und daß ihr Jnhalt unverfänglich ist. : General-Direktion der Telegraphen.

v. Chauvin.

Kriegs-Ministerium.

Die verabschiedeten Ober-Militär-Aerzte, welche aus In- teresse für den Allerhöchsten Dienst während der Mobilmachung der Armee angemessene Stellungen im Sanitäts8dienst zu über- nehmen bereit sind, werden ersucht, sich schleunigst bei dem Unterzeichneten zu melden.

Berlin, den 24. Juli 1870.

Der General-Stab8-Arzt der Armee. Grimm.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Fischer an der lateinishen Haupt-

s{ule zu Halle a. S. ist das Prädikat: »Professor« beigelegt F

worden.

In der nächsten Woche vom nach §. 24 des gedruckten Auszuges die allgemeine

Die Zurückliefetung er Bücher erfolgt nach A A AeN

erlin , den 25. Juli 1870.

1. bis 6. August c. findet F aus der Bibliothek-Ordnung urücklieferung aller aus der Königlichen Biblio» F t. Es werden daher alle diejenigen, F " welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, F : e während dieser Zeit, in den Vor- F " mittag8stunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber aus- | S Empfaäangscheine zurückzuliefern.

Ordnung der Namen der #

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H. am Montag und Dienstag, und von S.—Z. F

Der Königliche Geheime e und Ober-Bibliothefkar, :

erß.

Evaugeliscber Ober- Kirchenrath.

Cirkular-Erlaß vom 2b. Juli 1870 wegen Abhaltung |

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einer Kollekte in den evangelishen Kirchen am bevorstehenden

Bettage den 27. d. für die zurückgebliebenen bedürftigen Familien der ausmarschirten Truppen.

Durch den begonnenèn Krieg gegen einen hochmüthigen l Feind, welcher die Ehre und Unabhängigkeit unseres Volkes F anzutasten gewagt hat, gerathen zahlreiche Familien, deren Er F

nährer und Versorger dem Rufe zu den Waffen folgen, i Bedrängniß. Die Mittel sammeln, um auch in dieser der wohlthätige aufopfernde reits geschäftig. Welcher

Noth Sinn Anlaß ,

für einen

unseres Volks be solchen ff

darzureihen und zu F zu helfen, is F

Zweek seine Sthärflein beizutragen, wäre aber wohl geeigneter, 5 als der von des Königs Majestät auf den 27. d. Mts. ange

| ordnete allgemeine außerordentliche Bettag! Unker Allerhöchster F

Genehmigung Sr. Majestät des Königs haben wir deshalb im L

Einverständnisse mit dem Herrn Minister der geistlichen Ange

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legenheiten bes{lossen, bei dem Gotte8dienste an diesem Tagt # in den evangelischen Kirchen unseres Aufsichtskreises eine Kollekte |

für die zurückgebliebenen bedürftigen Familien der ausmarschit M ten Truppen abhalten zu lassen, mit der Maßgabe, daß der 4

Ertrag derselben zunächst cinem in der betreffenden Gemeitdt

etwa für diesen Zweck bestehenden geordneten Lokalvereine, stW° fern aber ein solcher Verein nicht vorhanden ist, nach Wahl des Pfarrers und des Gemeinde - Kirchenraths einem der die F gleihe Aufgabe verfolgenden Centralvereine zugestellt werde. Indem wir die Königlichen Konsistorien hiervon in Kenntniß F sehen, veranlassen wir dieselben zwar, sofort wegen Abhaltung F der Kollekte die nöthigen Verfügungen für Jhr Ressort zu j daß j

T E Ote EE S R T E Ne ETT E Tar - e E E E t M E Std A1 Ba n E E E R E E M O r n 7 R M I T I E 1 ERNINTAL E M

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bei der Kürze der Zeit bis zum 27. d. M. nicht mehr möglich sein kann, auch nur in annähernd vollständigem Umfange die ent- sprechenden Verfügungen in dem geordneten Wege rechtzeitig den Betheiligten zuzufertigen. Wir werden daher, so viel es uns mögli is, dafür sorgen, daß diese unsere Verfügung gleichzeitig mit derem Abgange an die Königlichen Konsistorien in öffentlichen Blättern Aufnahme findet, um, wo die amtliche Benachrihtigung der Königlichen Konsistorien die Herren Geistlichen nicht mehr erreicht, leßteren wenigstens auf diesem Wege von der abzuhaltenden Kollekte Kenntniß zu verschaffen.

Gott der Herr wolle auch auf das Werk dieser Kollekte Seinen Segen legen.

Berlin , den 25. Juli 1870.

Evangelischer Ober - Kirchenrath. Mathis.

An sämmtliche Königliche Konsistorien der alten Provinzen.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. '

Bekanntmachung.

Bei der am 1. d. Mts. öffentlich in Gegenwart eines No- tars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu til-

enden Stammaktien und Prioritäts-Obligationen der Nieder- hlesisch-Märkischen Eisenbahn find gezogen:

a) die im anliegenden id (a.) aufgeführten 1065 Stück Stamm-Aktien à 100 Thlr,

b) 256 Stück Prioritäts-Obligationen Ser. I. à 100 Ihblr., 011 » » » Ser. II. à 50 Thlr. 120 » » » Ser. IV. à 100 Thlr.

Die Nummern der Leßteren sind durch die Beilage unserer in Nr. 161 dieses Blattes veröffentlichten Bekanntmachung vom 1. d. Mts. mitgetheilt.

Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetra

digten Stamm - Aktien zugleih mit den Zinsen sür das Zte Semester d. J. vòm 15. Dezember d. I. ab, der Kapital- betrag der Prioritäts-Obligationen aber vom 2. Januar k. J. ab, gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und Obligatio- nen und der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons über die Zinsen vom 1. Januar k. J. ab nebst Talons, bei der Hauptkasse der Níiederschlesish-Märkischen Eisen- bahn PREIN in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu er- heben ist. ° Die in Rede stehenden Aktien und Obligationen werden auch bei den Stationskassen zu Br eslau, Frankfurt a. O. und Liegniß eingelöst; es wird jedo die Zeit y während welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direktion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Kapitale gekürzt. : j |

Vom 1. Januar k. J. hört die Verzinsung obiger Aktien und Obligationen auf.

Zugleich werden die früher ausgeloosten , auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Stamm-Aktien und dle in der Beilage der gedachten Bekanntmachung aufgeführten rüdckstän- digen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken auf- ge daß ihre Verzinsung mit dem 31, Dezember des Jahres

hrer Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 23. Juli 1870.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. A

Dieses Verzeichniß ist der beutigen Nummer die- ses Blattes beigefügt.

N icht amtliches.

Preußen. Berlin, 25. Juli, Jhre Majestät die Königin wohnte gestern Morgen dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta-Hospitals bei und begab Sich darauf mit Sr. Majestät dem Könige nah dem Neuen Palais, wo die Taufe der jüngstgeborenen Tochter Ihrer Königlichen Hohei- ten des Kronprinzen und der Kronprinzessin stattfand.

Hannover, 24. Juli. (W. T. B.) Zahlreiche Personen, die si von der preußischen Regierung n Rücksicht auf ihr früheres Verhältniß zum ehemaligen Könige von Hannover, bisher zurückgezogen, bereiten eine Kundgebung vor, um ihren vollen und ‘herzlichen Anschluß an Preußen zu dokumen- tiren und dem Abscheu Ausdruck zu geben, den sie über die lande8verrätherischen Gesinnungen einiger hannoverischer Edel- leute, wie Wedel und Kielmannsegge, empfinden.

der gekün-

Saarbrücken, 24. Juli. (W. T. B.) Es ift allgemein bekannt, daß die Franzosen an ihrer Grenze bedeutende assen versammelt haben. Man spricht von 100,000 und darüber. Es scheint dies jedoch zum Schuß gegen einen preußischen Ulanenzug nicht genügend. Wie gemetdet wird, sind einige 30 Ulanen des rheinischen Ulanen-Regiments Nr. 7 über die französishe Grenze heute früh gerückt und haben die Ber- bindungsbahn zwishen Saargemünd und Hagenau dadurch unterbrochen, daß sie einen Viadukt in die Luft gesprengt und vielfah Schienen aufgerissen. Dieser echt kavalleristishe kühne Streich ist carakteristish für den Werth unserer Vorposten.

Bei Forba ch steht eine französische Divifion. Heute früh fand bei Ger8weiler ein Sharmügel mit dem Feinde statt, der- S An rve ee L zurü. o i fein

; as Zündnadelgewehr hat sich dem Chassepot gegen- über trefflih bewährt. 5 E M O

Gestern Abend wurde Saarlouis gegenüber von französi-

schen Douaniers auf eine Kavallerie - Patrouille der Unsern geschossen und zwei Pferde verwundet. Heute nahm , wie ge- meldet wird, cine Compagnie unserer Infanterie das Zollhaus Schyrecklingen nebst der ZJollkasse. Die Douaniers wurden theils getödtet , theils gefangen. Unsererseits ein Offizier ver- wan. Fünf französische Deserteurs bei unsern Vorposten gemeldet. ___— (Zweite Meldung.) Gestern Abend Saarlouis gegen- über von Douaniers auf diesseitige Kavallerie- Patrouillen ge- \hossen; zwei Pferde verwundet. Heute hat eine Compagnie des 8. rheinischen Infanterie - Regiments Nr. 70 das Zollhaus in Schrecklingen mit Zollkasse genommen. Douaniers theils getödtet, theils gefangen; Lieutenant v. Alten vom 70. Regiment verwundet. FÜnf desertirte Franzosen hier eingetroffen. Heute früh bei Gersweiler Scharmügel; der Feind ließ 10 Mann liegen; diesseits kein Verlust, Zündnadel gegen Chassepot stets vorzüglich bewährt.

Sachseu. Altenburg, 23. Juli. Das heutige Amts- blatt publizirt eine höchste Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Unterstüßung der bedürftigen Familien zum Dienst einberufener Reserve- und Landwehrmannschaften, vom 27. Februar 1850.

Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau.

Cöln, 25. Juli. Die »Cölnische Zeitung« meldet aus Saarbrücken vom 23. Juli: Französische Truppen schossen heute auf einen zwischen Louisenthal und Bobach fahrenden Eisenbahnzug , der mit Militär beseßt war. Eine Kugel zer- trümmerte die Fensterscheiben eines Coupé, ohne Jemanden zu verleyen, wohl aber wurden durch diese Schüsse ein Mädchen und drei Arbeiter auf dem rechten Saarufer verleßt.

Paris, Montag, 25. Juli. (Auf indirefktem Wege.) Das » Journal officiel« veröffentlicht ein Dekret , durch welches Treilhard zum Gesandten in Washington ernannt wird.

Weiter {reibt das » Journal officiele: Ungeachtet des er- gangenen Verbotes fahren bestimmte Zeitungen fort, Nachrich- ten Über militärishe Bewegungen zu veröffentlichen. Hiermit fügen sie der nationalen Sache großen Schaden zu. Die Re- gierung hatte annehmen zu können geglaubt, ibr Appell an den Patriotismus werde genügen. Andernfalls müßte sie die geseßlichen Vorschriften mit Bedauern Play greifen lassen.

Das amtliche Blatt versichert ferner, daß Frankreich genau die Regeln der Seerechts-Deklaration von 1856 beobachten und fie auch auf Amerika und Spanien ausdehnen werde, obwohl diese Staaten der gedachten Deklaration nicht beigetreten seien.

Der Kriegs-Minister hat Befehl ertheilt, sofort die nöthigen Arbeiten zu beginnen, um die Befestigungen der Stadt Paris in Vertheidigung8zustand zu versegen. Auch sollen die Forts sofort armirt werden. F i

Kopenhagen, Montag , 25. Juli. Das heutige »Dag- blad« meldet, daß gestern bei Haarboere, unweit Lemvig (West- füste Jütlands), zahlreiche Dampfschiffe gesehen find; man nimmT an, daß es die französische Flotte gewesen ist.

Fortsezung des Nichtamtlichen in der Beilage.

Kunst und Wissenschaft.

Aus Wien, 23. Juli, wird der Tod des als Komponist be- kannten Kapellmeisters Josef Strauß gemeldet.

Kopenhagen, 22. Juli. Der 21. Juli ist ein dentivürdiger Tag in der Geschichte der Wissenschaft. Die kleine lateinische Schrift, wodur Oersted seine elektro - magnetische Erfindung anfündigte, ift nämlich mit dem Datum des 21. Juli 1820 verschen, und somit feiert der Elektromagnetismus heute sein s0jährige® Jubiläum. Aus dem Atelier des dänischen Bildhauers Professor Jaricdau wird in nächster Zeit. ein zum Ausfstellen fertiges Monument für Oersted hervorgehen und die Tochter Oersted's hat in diesen Tagen wissen- \chaftlich interessante »Briefe von und an Hans Christian Ocrsted« herausgegeben.

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