2892
dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen, einstweiligen Ver- walters, sowie darüber abzugeben; ob ein einstweiliger Verwaltungs- rath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.
11. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an den- selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der
Gegenstände L E y bis zum 19. August 1870 einschließlich
dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und
Alles, mit Vorbehalt d etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs-
masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich-
berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem
Besiße befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
1II. Zugleich werden alle Diejenigen y welche an die Masse An- sprüche als Konkurs [äubiger machen wollen y hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche y dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte : S
bis zum 29. August 1870 ein\schließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemelde en Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungspersonals
auf den 12. September 1870, Vormittags 105 Uhr/ vor dem Kommissarius, Stadtrichter Friedländer, im Zimmer Nr. 47, im 11. Sto des Stadtgerichts - Gebäudes zu erscheinen. Na Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Ver- handlung über den Akkord verfahren werden.
IV. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung
bis zum 5. Oftober 1870 einschließlich festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen eli Termin auf den 20. Oktober 1870, Vormittags 105 Uhr,
vor dem Kommissarius, Stadtrichter Friedländer, im Zimmer Nr. 47 im 11, Stock des Stadtgerichts - Gebäudes anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefor- dert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der &risten anmelden werden. Wer seine Anmeldung \hriftlich einreicht, hat eine Abschrift dersclben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiy hat, muß bei der An- meldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Rhau Sewald und Teichmann zu Sach- waltern vorgeschlagen.
Breslau, den 23. Juli 1870. i
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
R
[2470] Bekanntmachung. s Ueber das Vermögen des Kaufmanns Joseph Kempner hierselbst, Altbüßerstraße Nr. 54, i} heute, Vormittags 104 Uhr , der fauf- männische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung
auf den 1. Juli 1870 festgeseßt worden.
I. Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kaufmann Qütke, Nikolaiplaß Nr. 2, bestellt. ; Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 29. Juli 1870, Vormittags 115 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtgerichts-Rath v. Bergen, im Termins- Zimmer Nr. 47 im II. Stock des Stadtgerichtsgebäudes anberaumten Fermine ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Bestellung eines definitiven Verwalters abzugeben. i II. Allen, welche von dem Semeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 15. August 1870 einsch ließli ch deim Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles , mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs®- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe- rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. : III. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konfursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte | l S bis zum 23, August 1870 einschließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prúûfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 9. September 1870, Vormittags 105 Uhr/ vor dem Kommissarius, Stadtgerichts-Rath v. Bergen, im Termins- Zimmer Nr. 47 im 11. Sto des Stadtgerichts-Gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins. wird geeignetenfalls mit der Ver- handlung über den Atfkord verfahre: werden. IV. Zugleich is noch eine zweite Frist zur Anmeldung j bis zum 21. Oftober 1870 einschließlich festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin auf den 4. November 1870, Vormittags 105 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtgerichtsrath v. Bergen, im Termins- Zimmer Nr. 47 im 11. Sto des Stadtgerichtsgebäudes anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufge- fordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmel-
den werden. Wer seine Anmeldung \{riftlich einreiht; hat eirie Ab- {rift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnfiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt: haft fehlt, werden die Rechtsanwälte Petiscus, Oehr, sowie die Justiz- Räthe Salzmann und Fränkel zu Sachwaltern vorgeschlagen. Breslau, den 23. Juli 1870. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
[2471] Bekanntmachung. j Das von uns durch Verfügung vom 8. Februar 1870 über den
Nachlaß der Wittwe Hoffmann, Antonie, gebornen H
die Rechtskraft beschritten hat, beendigt. Naumburg a. S., den 18. Juli 1870. i Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[2480] Bekanntmachung.
Schlappschill Nr. 2217 auf den S 11. August 1870 anberaumte Termin wird aufgehoben. Memel, den 21. Juli 1870. S Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. Grünhagen.
Verloosung, Amortisation, 8 u. \. w. von öffentlichen Papteren.
[2475] Gewerhbe-IKkassen- Vercin.
12 Uhr.
Verein zu haben glaubt, wolle sich zu gleichen Stunden wie oben binnen vier Wochen melden. Berlin, den 22. Juli 1870. Der Verwaltungsrath: A. J. Obst. i In Lig.: Direktion des Gewerbe-Kassen - Vereins : Ÿ. Bartusch. Fr. Schilde.
Verschiedene Bekanntmachungen. Bekanntmachung.
a E21 f)
[2478]
Berlin- Hamburger Eisenbahn.
30. d. M. einschließli, werden folgende Züge auf unserer Bahn nit abgefertigt werden:
Wittenberge 8 Uhr 5 Minuten Vormittag®L/
Hamburg 2 Uhr 5 Minuten Nachmittags, 3) der Hamburg-Lauenburger Eilzug Nr. 14. burg 6 Uhr Morgens, 4) der Hamburg-Lauenburger Eilzug Nr. 16. burg 7 Uhr Abends, 5) der Lauenburg-Hamburger Eilzug Nr. 13. Abgang von Laue burg 3 Uhr 30 Minuten Nachmittags, 6) der Lauenburg-Hamburger Eilzug Nr. 15. Abgang von Laue burg 8 Uhr Abends. Berlin u. Hamburg, den 24. Juli 1870, Die Direktion.
Abgang von Han Abgang von Ham
[2481] Bekanntmachung. Berlin-Hamburger Eisenbahn. :
Vom D ienstag, den 26. d. M.,, ab werden in denjenigen Zügel) welche fahrplanmäßig die 111. Wagenklasse führen, wieder Wagen diesel Klasse in beschränktem Maße eingestellt werden. Doch können aud ferner bis auf Weiteres Passagiere in allen 4 Wagenklassen nur "l soweit befördert werden, als der disponible Raum in den Zügen dit Beförderung ermögliht. Da hiernach solchen Passagieren, wel Tagesbillets gelö} haben, die Rückbeförderung nicht würde gewäh leistet werden können, so werden Tagesbillets bis auf Weiteres nid ausgegeben.
Berlin und Hamburg, den 24. Juli 1870.
Die Direktion.
Hiepe, verwittwet f gewesenen Blasig, zu Weißenfels, eröffnete erbschaftliche Liquidations. | verfahren ist, nachdem das Práäflusionserfenntniß vom 22. April cr, |
Der zum Verkauf des den Brüdern Louis und Charles Ruppel | gehörigen Grundstücks Liebken, Nr. 1246, Schweppeln Nr. 2218 und f
Von den auf das Geschäfts-Kapital ursprünglich eingezahl- f ten 10 pCt. sind laut Beschluss des Verwaltungsraths und f der Meistbetheiligten 25 pCt. Rückzahlung festgesetzt worden. f
Dieselben können unter Vorlegung des Geschäftsantheils F abgehoben werden bei dem Mitunterzeichneten, Herrn Bar- f tusch, 103 Grüner Weg, in den Vormittagsstunden von 9 bis f
Wer sonst noch eine Forderung an den Gewerbe-Kassen- F
Vom Dienstjiag, den 26. d. M. ab, bis Sonnabend, denk
1) der Wittenberge-Hamburger gemischte Zug Nr. 11. Abgang von} 2) der Hamburg-Wittenberger gemischte Zug Nr. 12. Abgang vou
Yas Abonnement beträgt A Thlr. sür das Vierteljahr. Insertionspreis sür den Raum einer
Druckzeile D} Sgr. E a E R R
Staats-
Königlich Preußischer
Alle Poft - Anstaiten des In- und Auslandes nehmen estellung an, für Berlin die Expedition des fönigl Preußischen Staats - Anzeigers:
Zieten - Plaz Nr. 3.
M 177.
C —— —— ——
Berlin, Dienstag den 26. Juli Abends
1870.
Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:
Dem Regierungs - Sekretär Bender zu Coblenz und dem Strafanstalts-Jnspektor Su ck zu Lichtenburg im Kreise Torgau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kunstdruckerei- besiger Loeillot de Mars zu Berlin und dem Schullehrer Krö zu Caub im Rheingau- Kreise den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse; sowie dem Gerichtsboten und Exekutor Guthmann zu Stolp das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver-
R ge
en Kreisrichter Schramm in Reinerz, zufolge d
der Stadtverordneten-Versammlung in Beuthen Er e troffenen Wahl , als besoldeten Beigeordneten der Stadt
Beuthen O./Schl. für die geseßli iähri bestätigen. / Ÿ 1 L gese iche e Se Amtsdauer zu
e: r À
E E
* Verlín, 96. Juli.
Ihre Königliche Hobeit die Großherzogin von Mecklen- burg-Schwerin 1isst heute früh hier einget | Königlichen Schlosse Babnticgei D E A Ic O
Allerhöchste Ordre vom 25. Juli 1870 — die Errich- tung einer freiwilligen Seewehr betreffend.
Auf Jhren Vortrag genehmige die Bildung ei freirvilligen Seewehr unter folgenden Modalitäten. Da A Les ist ein öffentlicher Aufruf an alle deutsche Seeleute Mr Und anat ere sich B Si mit ihren en iffen zu Verfügung zu ste zwar unter nachstehenden Bedinäiunden: e U 1° a) die zur Disposition zu stellenden Fahrzeuge werden von einer aus 2 Marine-Offizieren und 1 Schiffsbau-Jnaenieur be- stehenden Kommission, in Betreff ihrer Tauglichkeit zu dem beabsichtigten Zwecke ei und event. taxirt. Im zutreffen- n daa der e P Ac, N o des Tarpreises , worauf er sogleich die nöthige freiwilli - (haft zu euern hat L gleich hige freiwillige Mann ie auf solche Weise angeworbenen Offiziere und Mannschaften treten für die Dauer des Krieges in G Bundes®- Marine und haben deren Uniform und Gradabzeichen anzu- legen, deren Kompetenzen zu empfangen und sind auf die Kriegs8artikel zu vereidigen. Die Offiziere erhalten Patente ihres Grades und die Zusicherung, daß sie, für den Fall au®Lgezeich- neter Dienste, auf ihren Wunsch auch definitiv in der Kriegs- Marine angestellt werden können. Offiziere und Mannschaften, welche im Dienste ohne eigenes Verschulden erwerb8unfähig ge- worden, erhalten Pension nah den für die Bundes - Marine E e - ie geheuerten Schiffe fahren u i d Bundes h chiffe fah nter der Kriegsflagge ) Dieselben werden Seitens der Bundes-Marine armi und für den ihnen zugedachten Dienst eingerichtet. a 4) Die im Dienst des Vaterlandes etwa zu Grunde ge- angenen Schiffe werden den Eigenthümern nach ihrem vollen axwerth bezahlt. Können sie nah dem Kriege den leßteren unbeschädigt zurückgegeben werden, so gilt die beim Engage- ment gezahlte Prämie als Heuer.
5) Demjenigen Schiffe, welchem es gelingt, feindliche Schiffe zu nehmen oder zu vernichten, wird eine entsprechende Prämie Lag und zwar für die Zerstörung einer Panzerfregatte
000 Thlr, einer Panzerkorvette oder Widderschiffs 30,000
|
Die nächste Nummer des Staats : Anzeigers erscheint morgen Abend.
Thaler, einer Panzer-Batterie 20,000 Thlr., eines S QUIee 15,000 Bi eines Schraubenfabrzeuges 10,000 Ebe, ieje Prämien werden den betreffenden Schiffseignern aus- geaahlt, denen anheimgestellt werden muß, fich bei der Anwer- ung der Bemannung mit dieser über die derselben etwa zu gewährenden Antheile an der Prämie zu vertragen. 6) Als Werbe- und Anmeldungs-Behörden werden: a) die Werften zu Wilhelmshaven, Kiel und Danzig, s e Ftiidi e S zu ade und Stralsund, | ee Wei Y bezeichnen s hmann zu Hamburg Ai F N hiernach das Weitere in geeigneter Weise zu __ Berlin, den 24. Juli 1870. L Ble: Je Wilhelm. von Bis8marck. von Roon. An den Bundes-Kanzler und den Marine-Minister.
1 SESE R
Norddeutscher Bund.
Allerhöchster Erlaß vom 24. Juli 1870 —
die in Gemäßheit des Geseßes vom 1 Juli 1870 ie Deo des außerordentlichen Geldbedarfs der Militär- und Marine-
Verwaltung aufzunehmende Anleihe. a Auf Jhren Bericht vom 23. d. M. genehmige Ich, daß auf Srund des Geseßes vom 21. d. M,, betreffend den außerordent- lichen Geldbedarf der Militär- und Marineverwaltung (Bundes- geseßbl. S. 491) ein Betrag von Einhundert Millionen Thalern durch eine nah den Bestimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundesgeseÿbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe beschafft und zu diesem Zwecke ein entsprechender Betrag von Schuld- verschreibungen, und zwar über Funfzig Thaler, Einhundert Thaler, Fünfhundert Thaler, Eintausend Thaler und Jehn- tausend Thaler ausgegeben werde. Die Anleihe ist mit jährlich fünf vom Hundert am 2. Januar und 1. Juli zu verzinsen. Die Tilgung des Schuldkapitals erfolgt in der Art , daß die durch den Bundeshaushalts - Etat dazu bestimmten Mittel zum Ankauf einer entsprechenden Anzahl von Schuldverschrei- bungen verwendet werden. Dem Norddeutschen Bunde bleibt das Recht vorbehalten, die im Umlauf befindlichen Schuldver-- schreibungen zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapital- betrages binnen einer geseßlich festzustellenden Frist zu kün- digen. Den Jnhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kün- digungSreht gegen den Norddeutschen Bund nicht zu. ee uud bie Pecufikóe Satt die ees Anordnungen zu effen reußische Hauptverwaltun mit E O Ea Nai versehen. E | ieser Mein Erlaß ist durch das öffentlichen Kenntniß zu mon aa E Ie Ag Berlin, den 24. Juli 1870. A Wilhelm. r. v. Bi8marck-S ch ö
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. BINPAMIAN
Bekanntmachung, betreffend die auf Grund des Bun s
geseßes vom. 21. Juli 1870 in Gemäßheit des Allerbödsten
Präsidialerlasses vom 24. Juli 1870 zu begebende öprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870.
Durch das Bundesgeseß, betreffend den außerordentli Geldbedarf der Militär- und Marineverwalluig Vin D. ali
3627