1870 / 179 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[1784] Ediktalcitation. : Die Kollatur der Caspar Triller’schen Fundation,

welche dem -jedesmaligen Aeltesten von des Stifters Namen und Ge- \chlecht zusteht, ist erledigi. Wir fordern daher Alle, welche sih zu dieser Kollatur heren halten, hiermit auf, sih bei Vermeidung der Práflusion binnen 6 Monaten, spätestens bis zum

1, Dezember 1870

in Person oder durch gerichtlich beglaubigte Bevollmächtigte bei uns zu melden und ihre Berechtigung durch Kirchenzeugnisse nahzuweisen. Sangerhausen, den 24. Mai 1870. Der Magistrat, : als Mitinspektor und Exekutor der Triller'shen Fundation.

Borlegung der erforderlichen

2290] Profklama. In folgenden Auseinanderseßungssachen : A. im Regierungsbezirk Stralsund:

im Greifswalder Kreise: / Ablösung der dem Weber Bath zu Brüssow auf dortigem Gutsfundo zustehenden Weideberechtigung;

B. im Regierungsbezirk Stettin:

im Camminer Kreise : j

a) Umwandlung der von den Ortschaften Klein - Weckow/, Schinchow , Paulsdorf , Sager und Cono an die Pfarre und Küsterei in Cono zu entrichtenden Naturalabgaben,

þ) Umwandlung. mehrerer den Pfarren und Küstereien zu Martentin und Groß - Weckow von Grundstücken zu Mar- tentin, Groß - Weckow, Trebenow, Stregow/ Parlow und Tessin zustehenden Naturalabgaben,

im Naugarder Kreise: : a) Umwandlung der von den Ortschaften Reßtow und Glewiß

an die Pfarre und Küsterei zu entrichtenden Abgaben,

b) Ablösung resp. Umwandlung der der Pfarre zu Hindenburg von den Ortschaften Hindenburg, Schwarzow und Kicker zu leistenden Holzfuhren,

im Randower Kreise : | j Theilung ciner gemeinschaftlichen Kiesgrube zu Mescherin,

im Ueckermünder Kreise: i ; Ablösung der Raff - und Leseholzberehtigung der Büdner zu Jaßnick im Königl. Forstrevier Rothemühl,

im Usedom-Wolliner Kreise: : ] i

a) Umwandlung mehrerer der Pfarre und Küsterei zu Lebbin von den Ortschaften Lebbin , Karzig , Soldemin , Vießig/ Dargebanz und Misdroy zustehenden Naturalabgaben,

b) Umwandlung der der Pfarre und Küsterei zu Tonnin von den Ortschaften Coertenthin, Neu-Tonnin, Darsewiß/ Jarms- bow und Codram zustehenden Abgaben und Leistungen;

C. im Regierungsbezirk Coeslin: 1) im Rummelsburger Kreise : | Ablösung der Servitutenberechtigungen des Grundstücks Nr. 19 zu Falkenhagen vom dortigen Gutsfundo, 2) im Schlawer Kreise i Ablösung der Weideberechtigung des Schulzenhofes und der Bauernhöfe Nr. 9 und 10 zu Wandhagen im Königl. Forst- revier Karnkewiß, werden alle unbekannte Lehnsagnaten , Wiederkaufsberehtigte, An- wärter und zur Mitnußung berechtigie unmittelbare Theilnehmer, welche bei U Sachen ein Jnteresse zu haben vermeinen, insbeson- dere der nächste von den in die Lehns - und Successionsregister einge- tragenen und ihrem Aufenthalte nach unbekannten Agnaten

a) des v. Flemmingschen Geschlechts zum Lehngute Martenthin, Kamminer Kreises,

b) des v. Massowschen Geschlechts zum Lehngute Falkenhagen, Rummelsburger Kreises,

hiermit aufgefordert, sich in dem

am 27. August 1870 3 vor dem Herrn Regierungs - und Landes-Oekonomie-Rath Alter in un- serem Geschäftslokale hierselbs| anstehenden Termine zu melden und ihre Erklärung darüber abzugeben, ob sie bei Vorlegung des Auseiu- anderseßungsplanes resp. des Rezesses zugezogen sein wollen, widrigen- falls fie die betreffende Nuseinanderseßung , elbst im Falle einer Ver- lebung, gegen si gelten lassen müssen und mit feinen Einwendungen dagegen weiter gehört werden können.

Zugleich wird bekannt gemacht, daß:

1) den Kolonistenstellen des Herrn v. Petersdorf Hypotheken Nr. 21 und Nr. 26 zu Camelsberg, Naugarder Kreises, gemeinschaftlich ein Grundsteuer-Entschädigungskapital von 25 Thlrn.,

2) dem der Kolonie Nr. 1 zu Giesenthal, Pyrißber Kreises, zuge- schriebenen Kolonistenhofe Nr. 11 des Friedrih Wilhelm Augus| Rusch ein desgleichen von 25 Thlrn. L

zugefallen ist. Nachfolgende Gläubiger, resp. deren Erben und Cessio- narien, und zwar :

ad 1. der Hofrath v. d. Heyde zuleßt in Magdeburg wegen der

Post Rubr. 111. Nr. 2 von 500 Thlr., ad 2) der Gutsbesißer Johann Heinrih Rusch und dessen Ehefrau Auguste Sophie, geb. Brießke, zu Giesenthal, wegen ihrer A Rubr. III. Nr. 3 von 36,000 Thlr., werden aufgefordert, sich binnen 6 Wochen, und spätestens in obigem Termine, mit ihren. eventuellen Ansprüchen zu melden, widrigenfalls sie gemäß ss 460 86g. Titel 20, Theil 1. Allgemeinen Landrechts lutig s rechts an dem Grundsteuer - Entschädigungskapital ver- Stargard, den 30. Juni 1870. Königliche General-Kommission für Pommern. Moesfer.

Vormittags 11 Uhr,

Verkáufe, Verpachtungen,- Submissionen 2e.

[Wo i Bekanntmachung. E ie im Angermünder Kreise, in der Nähe der Stadt Joachims-

thal am Werbellin-See belegene Königliche Ziegelei und Schneide« mühle soll vom 1. Februar 1871 ab auf dreißig Jahre im Wege des F

Meistgebots verpachtet werden. z E Das Hauptgrundstück, auf welchem das Ziegelei-Etablissement F und die Schneidemühle befindli, hat cinen Flächeninhalt von etwa M 45 Morgen, die zugehörigen Thongruben umfassen circa 23 Morgen. * Das Minimum des jährlihen Pachtgeldes ist auf 2000 Thlr., die zu S e auf den Betrag des einjährigen Pachtgeldes festge- eßt worden. Der Termin zur Verpachtung is auf Mittwoch, den 12. Oftober cr., Vormittags 11 Uhr,

| in dem Sizungssaale der unterzeichneten Regierungs-Abtheilung vor H

dem Herrn Forstmeister Hildebrandt anberaumt. E

Die Verpachtungsbedingungen und die Regeln der Licitation * fönnen alltäglich mit Ausschluß der Sonn- und Feiertage während * der Dienststunden sowohl in unserer Forstregistratur als in dem Amts- lofale der Forstkasse zu Joachimsthal eingesehen werden, auch wird davon gegen Erstattung der Kopialien auf Verlangen Abschrift crtheilt

werden. f

Der Verwalter der Ziegelei, Herr Bauführer Voigt , ist beauf- 9 tragt worden , die Besichtigung der Gebäude, Maschinen und Grund: stücke zu gestatten, auch die sonst wünschenswerthe örtliche Auskunft zu ertheilen. A H

Potsdam, den 5. Juli 1870. i

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung. Verpachtung “S Domänen-Vorwerks Á agen. H Das im Il. Jerichow'schen Kreise, 4 Meile von der Kreisstadt Genthin und am Plauen’schen Kanale belegene Domänen - Vorwert agen, entbaltend an: S of und Baustellen 3 Mrg. 170 IRth.= 1 Hekt. 00 Ar. 710] Mitt, o 107 1 »ck.40/ 5 09 » 31 149 97 » 69 » F 45 68 12 4 i 20 15 » 61 Holzung 69 09 » 79 Wege 155 53 91 Gräben y:: G0. »y 2.10,» 04»

zusammen 755 Mrg. 147 []Rth. = 193 Hekt. 3 Ar. 56] Mtr' F soll auf die ahtzehn Jahre von Johannis 1871 bis dahin 1889 ander-F weit meistbietend verpachtet werden. A

Hierzu haben wir einen Termin auf : A Sonnabend, den10.September d. J., Vormittags 11 Uhr;

in unserem Sißungssaale, Domplaß Nr. 4, anberaumt , zu welchem wir qualifizirte Pachtlustige mit dem Be-# E e e daß das Pachtgelder-Minimum auf 2700 Thlr. fest-| geseß z : b

Pachtbewerber haben sich möglich vor dem Termine , spätesteni aber in demselben über den Besiß eines eigenthümlichen disponiblen Vermögens von 17,000 Thlrn. , sowie über ihre landwirthschaftliche F Ausbildung und persönliche Qualification auszuweisen. e

Die Verpachtungs- und Lizitations-Bedingungen, das Vermessungs Register und die Karte von den Grundstücken der Domäne können in unserer Domänen-Registratur täglih während der Dienststunden, #0: wie auf der Domäne Hagen eingesehen werden.

Auf Verlangen sind wir auch bereit, Abschrift des Entwurfes zum Pacht-Konirakte und die gedruckten allgemcinen Pachtbedingungen gegen Erstattung der Kopialien resp. der Druckosten zu ertheilen. L

Magdeburg, den 15. Juli 1870.

Königliche Maa Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

[2363] Verpachtung des Domänen-Vorwerks Reinhausen. : Das in der Provinz Hannover, Amtsbezirk Reinhausen, belegen{f Domáänen-Vorwerk Reinhausen, sammt Neben-Vorwerken Bettenrod!F und Albeshausen, enthaltend : A an Hof- und Baustellen 5 Morg. 73,8 3R. an Gärten 29 » 1087 » an Aer ck» 90, » an Wiesen » Oa s an Hütungen 59,5 » an Unland, Wegen 2c. .…....- _344 » zusammen 1304 Morg. S R in hannovershem Maße, glei 1339 Morg. 73,5- (]R. in preußischen Maße, soll auf den Zeitraum vom 1. Mai 1871 bis Johannis 189 öffentlih meistbietend verpachtet werden. e Das Pachtgelder-Minimum is auf 4200 Thlr. festgeseßt. __Y Qur Uebernabme der Pachtung ist ein disponibles Vermöge! F von 28,000 Thlrn. erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besiß, \ wie über persönliche Qualifikation als Landwirth My Pachtbewerbt! si vor der Lizitation bei uns, oder spätestens in dem Lizitation! Termine vor unserem Kommissarius, auszuweisen hat. Den Lizitations-Termin haben wir auf Mittwoch, den 7. September 1870, Vormittags 11 Uhr in unserem Geschäftslokale an der Archivstraße Nr. 2 hieselbst, po! dem Regierungs-Rath Bergmann anberaumtlt. R Die Verpachtungsbedingungen und die Regeln der Lizitation fön} nen vom 15. dieses Monats ab an allen Wochentagen währen) ÿ

[2484]

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der Dienststunden in unserer Registratur, sowie bei jeßi Äch- tern zu Reinhausen eingesehen ien 1 uis Ver Feu e Ds Auf Verlangen ertheilen wir auch Abschrift des Entwurfs zum E 5 bos E O allgemeinen Verpachtungsbedin- ng der Kopialien resp. Hannover, den 4. Juli 1870. 1p: O SE Königliche Finanz - Direktion. R O ent.

Holzverkauf. Jn den für die Forstinspektion Potsdam- Joachimsthal auf den 9. und 10. A San T g Gasthofe zum Deutschen Hause in Neustadt E.-W. anberaumten großen Holzverkaufs- terminen (Amtsblatt Stück 28) sollen auch aus dem Königl. Forst- revier Liepe nachstehend aufgeführte Hölzer im Wege der Lizitation

zum Verkauf gestellt werden: l. Schußbezirk Breitelege: 414 Klftr.

Kief. Spalt-Knüppel; T1. Scchußbezirk Maienpfuhl: 55 Klftr. Eichen Kloben I. Kl. , 20 Klftr. Buchen Sat Krte, 57 Klftr. Birken Kloben 1. Kl., 345 Klftr. Elen Kloben I. Kl., 50 Klstr. Kief. Kloben, 170 Klftr. Kief. Spalt-Knüppel; 11, Schußbez. Breite- fenn: 19 Klftr. Eichen Kloben I. Kl., 45 Klftr. do. Nußholz, 38% Klftr. Elsen Kloben I. Kl., 23% Klftr. do. Spalt-Knüppel , 370 Klftr. Kief. Kloben, 180 Klftr. do. Spalt-Knüppyel; IV. Schußbezirfk Liepe: 64 Klftr. Eichen Kloben, 12 do. Knüppel , 10 Klftr. Buchen Kloben I, Kl., 26 Klftr. do. IT. Kl, 3k Klftr. do. Knüppel, 39 Klftr. Birken Kloben, 63 Klftr. Elsen Kloben I. Kl. 9% Klftr. do. Il. Kl, 31 Klftr. do. Spalt-Knüppel, 184 Klftr. Kief. Kloben, 85 do. Spalt-Knüppel ; V, Schußbezirfk Kahlenberg: 225 Klftr. Kief. Kloben , 780 do. Spalt-Knüppel ; VI. Schußbez irk Chorin: 30 Klftr. Kief. Kloben, 90 Klftr. do. Spalt-Knüppel; VIl. Schußbezirfk Nettelgraben: 264 Klftr. Buchen Kloben 1. Kl. , 190 Klftr. Kief Kloben , 100 do. Spalt-Knüppel ; VIII. Schußbezirk Briß: 20 Klftr. Eichen Kloben I. Kl , 290 Klftr. Buchen Kloben I. Kl. , 17 do. Spalt-Knüppel, 100 Klftr. Kief. Kloben, 80 do. Spalt-Knüppel. Der Verkauf findet am 2. Tage, also am 10. August, statt und beginnt nah Beendi- gung der Holzverkäufe für die Übrigen Oberförstereien voraussichtlich erst am Nachmittage. Auf angenommene Gebote muß der sechste Theil des Kaufgeldes im Termin als Angeld deponirt werden. Die Hölzer werden auf Verlangen in den leßten 8 Tagen vor dem Ter- mine vorgezeigt. Chorin, den 24. R 1870. Der Forstmeister Bando.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen C A 7 \

Aufkündigung Kur- und Neumärkischer Neuer 4Fprozentiger Pfandbriefe. Die nachfolgenden Kur- und Neumärkischen Neuen 4Zzprozentigen

Pfandbriefe Nr. 212439 zu 100 Thlr. Kurant, Nr. 76441 zu 50 Thlr. Kurant sollen in dem nächsten Zinstermine : Weihnachten d. Is. von dem Ritterschaftlichen Kreditinstitut durch Baarzahlung des No- minalbetrages eingelöst werden. __ Wir fordern daher die Tnhaber auf, die gedachten Pfandbriefe innerhalb der Zeit vom 2. bis 341. Januar 1824 an unsere Hauptkasse zu Berlin (Wilhelmsplaß Nr. 6) gegen Empfang- nahme ihres Nominalbetrages in baarem Gelde einzuliefern, widrigen- falls die säumigen Jnhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Rechten präfludirt und mit ihren Ansprüchen auf die bei dem Kredit- institut deponirte Baarvaluta werden verwiesen werden. Es steht den Jnhabern auch frei, die gedahten Pfandbriefe son vor dem Fälligkeitstermine, do spätestens bis zum j 15, Dezember d. Js- an eine unserer Provinzial-Ritterschaftskassen (zu Perleberg, Prenzlau oder Frankfurt a. O.) einzuliefern. Ueber die Einlieferung wird Re- kognition ertheilt und diese demnächst zur oben angegebenen Fällig- keitézeil bei derjenigen Kasse, bei welcher die Einlieferung erfolgt ist, durch Verabfolgen der Valuta eingelöst. i Mit den Pfandbriefen müssen auch diejenigen Zins - Kupons, welche auf cinen späteren als den vorbezeichneten e ermin lauten, sowie die Talons zurügeliefert werden. Für nicht zurü- gelieferte Kupons wird der gleiche Betrag am Kapitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser fehlenden Kupons verwendet zu werden. Wenn die gekündigten Pfandbriefe längstens S bis zum 4. Februar 18284 nicht eingeliefert worden sind, fo wird die unterzeichnete Haupt-Ritter- shafts- Direktion die Baar-Valuta auf Gefahr und Kosten der säumi- gen Pfandbriefs-Jnhaber zu ihrem Depositorium bringen und die in diesem Erlasse angedrohte Práäflusion und Verweisung dur eine Re- solution festseßen. Jn diesem Falle werden vom L, April 1874 ab, Seitens des Kredits-Justituts als Deposital-Behörde den Jnhabern der Pfandbriefe von der für sie deponirten Baar - Valuta Deposital- zinsen zu dem Sápe von 3# pCt. jährlich berechnet, oder es wird die Valuta für Rechnung der Gläubiger in Kur- und Neumärkische Pfandbriefe umgeseßt werden. _(F. 5 der Beschlüsse des E. A. vom 20. Mai und 23. November S ana, durch Allerh. Erlaß vom 20. Januar 1870. Geseb-S.

Berlin, den 16. Juli 1870. Kur- und Neumärkishe Haupt-Ritterschafts-Direktion. Graf v. Haeseler. v, Klüßow. v. Tettenborn.

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[2492 Aufkündigung schlesischer Pfandbriefe

: ‘Den Jnhabern. {leider Pfandbriefe machen wir bekannt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfandbriefe, welche in dem nächsten Zins- termine, Weihnachten 1870, von der Landschaft eingelöset werden sollen und also \schon jeßt eingeliefert werden müssen , bei den {lesischen Landschaftskassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin ausgehängt, au mit den drei \{lesischen Regierungs - Amts- blättern ausgereiht worden sind. Wir fordern die Jnhaber auf , ge- dachte Pfandbriefe nebst denjenigen Zinscoupons ; welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fäliigkeitstermin lauten, unverzüglich an uns oder an eine der Fürstenthums - Landschaften einzuliefern und dagegen die für sie auszufertigenden Einziehungsrekognitionen in Empfang zu nehmen, gegen deren Rückgabe im Fälligkeitstermine die Valuta verausfolgt werden wird. Gegen die säumigen Jnhaber wird nach Vorschrift der Regulative vom 7. Dezember 1848, 11. Mai 1849, T b Ee ar h der Qs 1867 (Ges. Sammlg. 1849

. 77, 182, 1858 S. 584 u. 1867 S. 1876) ver

Breslau, am 15. Juli 1870. A E E

Slesische General-Landschaftsdirektion.

oe j Kündigung von Kreis-Obligationen. ei der am 25. d. Mts. stattgehabten 17ten, resy. 12ten, 10ten, Zten und 2ten Verloosung sind folgende Kreis - Obligationen des Fürstenthumer Kreises gezogen worden : a. Il. Vierprozentige Emission: Littr. B. Nr. 30 über 500 Thlr. » C. » 96, 161, 169 » 100 » » D. » 36 » 50 » b. II. Fünfprozentige Emission: Littr. B. Nr. 22 über 500 Thlr. » O F 22 25, 126 » 100 » » De 3:19 e » V » 26 U. 108 » 2D S c. Ill, Fünfprozentige Emission: Littr. A. Nr. 19 über 1000 Thlr. » B. » 25, 112, 195, 255 » 9500 » »: Qx 122 » 100 » d. IV. Fünfprozentige Emission: Littr B. Nr. 11, 14, 73 Über 100 Thlr. » D. » 14 » 20

o. V. Viereinhalbprozentige Emission. Littr. C. Nr. 64, 65, 66, 67 und 68 Über 100 Thlr.

Indem wir die mit ¿en vorstehenden Littr. und Nr. bezeichneten Kreis-Obligationen fündigen, fordern wir die Jnhaber derselben hier- mit auf, den Nennwerth in der Zeit vom 2. bis 10. Januar 1871 bei der hiesigen Kreis - Kommunal - Kasse oder bci dem Banquier Herrn Meyer Cohn in Berlin gegen Zurüdlieferung der ausgelooseten Obligationen und der betreffenden Zins - Coupons in coursfähigem Zustande baar in Empfang zu nehmen.

__Mit dem 1. Januar 1871 hört jede fernere Verzinsung auf, es müssen daher die ausgereichten Zins-Coupons, deren Realisirung bis- her noch nicht erfolgt ist, mit abgeliefert werden, entgegengeseßten Falls der Betrag dafür vom Kapitalbetrage einbehalten werden muß.

Cöslin, den 30. Juni 1870. Die ständische Kommission ati Chausseebau im Fürstenthumer reise.

“Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn.

Behufs Ausloosung der nah den Allerhöchsten Privilegien vom i Mora 1851, resp. 15. April 1861 für das Jahr 1870 zu amor- isirenden 66 Stü 4pro3. Magdeburg-Halberstädter Prioritäts-Obligationen, 1499 » 4Liproz. Magdeburg - Halberstädter Prioritäts-Obligationen

Il. Emission und 50 » 24proz. Côthen-Bernburger Aktien haben wir einen Termin auf i den 11. August cr., Nachmittags 35 Uhr,

in unserem Bureau, Fürstenwallstraße Nr. 16 hierselbst, angeseßt, zu welchem den Junhabern obiger Aktien gegen Vorzeigung derselben der Zutritt gestattet ist.

Magdeburg, den 26. Juli 1870. Direktorium.

[E Bekanntmachung

Die im Johannis-Termin 1870 und früher fällig gewordenen Zinsen der 33-/ 4-, 44- und 5pro entigen alten, sowie der 4- und 45 vro- zentigen neuen Westpreußischen * fandbriefe werden gegen Einlieferun

der betreffenden Coupons nebst Spezifikation vom 1. bis 14. Augu

(mit Ausnahme der Sonntage) in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr im Comptoir des Unterzeichneten ausgezahlt.

Berlin, den 25, Juli 1870. Jacob Saling;,

Kl. Präsfidentenstraße 7.

Verschiedene Bekanntmachungen. [2505]

Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha. Der Vorstand der Lebensver\sicherungsbank für Deutschland zu Gotha hat zu der Verfassung dieser Anstalt folgende Zusaßbestim- mung beschlossen, welhe nah erlangter Bestätigung von Seiten der Herzoglichen Hohen Staatsregierung in Gotha hierdurch ôffentlih bekannt gemacht wird: