1870 / 180 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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d) Das Grundkapital von 4,200,000 Fl. vertheilt s{ch in 42,000 Stü auf den Jnhaber lautende Aktien à 100'Fl., wovon dermalen 6474 Stück amortisirt und daher nur noch 35,526 Stück vorhandei sind. i

6) Der Vorstand, bezeichnet Direktion) besteht aus drei Mit- gliedern, welche dermalen sind:

François Blanc, gerirender Direktor,

C. F. A. Hartlieb, L. Gindreauj alle zu Homburg: v./H. Der gerirende Direktor unterzeichnet die Beschlüsse und Er- lasse der Direktion. Bei seiner Verhinderung sind alle Urkunden von ‘den zwei anderen Direktoren Namens der Gesellschaft zu unterzeichnen mit dem Zusaße: »Jn Verhin- derung des gerirenden Direktors«.

So lange François Blanc gerirender Direktor ist, ist der- selbe befugt, einen Stellvertreter für Fälle seiner Verhinde- rung zu ernennen.

f) Die Veröffentlihung allex Bekanntmachungen erfolgt durch das Frankfurter Journal.

Wiesbaden, den 14. Juli 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Die unter der Firma Hohoff , Siegrist & Comp. zu Biebrich betriebene Handelsgesellschaft ist mit allen Aftiven und Passiven in Folge einer Uebereinkunft unter den drei Gesellschaftern am 28. Juni 1870 an Gesellschafter Kaufmann Felix Schuermann zu Biebrich und #0- dann in Folge einer “zwischen den Leßteren und dem Gesellschafter Kaufmann Theodor Hohoff zu Biebrih am 29. Juni 1870 getroffe- nen Uebereinfunft auf die hierdurch von denselben unter der Firma Hohoff & Cie. zu Biebrich gegründeten Kommanditgesellschaft über- gegangen. Der genannte Theodor Hohoff ist der persönlich haftende Gesellschafter dieser Firma und Felix Schuermann zu Biebrich zum Prokuristen für dieselbe bestellt. Cg A

Demgemäß ist auf Antrag heute die Firma Hohoff, Siegrist & Comp., sowie die für dieselbe dem Felix Schuermann zu Biebrich er- theilte Profuvra, jene im Gesellschaftsregister für das Amt Wiesbaden unter Nr. 76 und leßtere im Prokurenregister dieses Amts unter Nr. 46 gelöscht und die Firma Hohoff & Cie. unter Nr. 96 des Ge- sellschaftsregisters7 sowie die dafür dem Felix Schuermann ertheilte Profura unter Nr. 58 in das Prokurenregisters des genannten Amts eingetragen. worden. i

Wiesbaden, dcn 14. Juli 1870. 3

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Heute is in das Prokurenregister für das Amt Königstein unter Nr. 3 eingetragen worden, daß Conrad Sachs zu Eppstein dem Jacob Proesler von Frankfurt a. M. jeßt zu Eppstein für seine zu Eppstein bestehende, unter Nr. 8 des Firmenregisters für das genannte Amt eingetragene Firma Conrad Sachs Prokura ertheilt hat.

Wiesbaden, den 14. Juli 1870. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

In das seither unter der Firma Bied & Rau zu Höchst betriebene Handelsgeschäft des Kaufmanns Peter Anton Bied zu Höchst ist

ilhelm Simeons zu Höchst als Gesellschafter eingetreten.

Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1870 begonnen. Demgemäß ist die erwähnte Firma heute im Firmenregister für das Amt Höchst unter Nr. 5 gelöscht und im Gesellschaftsregister für das genannte Amt unter Nr. 21 als Gesellshaftsfirma auf den Namen der beiden genannten Gesellschafter eingetragen worden. ,

Wiesbaden, den 14. Juli 1870.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

eut ist in das Prokurenregister für das Amt Ruedesheim unter Nr. 11 eingetragen worden, daß Weinhändler August Quitmann von Geisenheim für seine daselbst bestehende Firma Aug. Quitmann seiner Ehefrau Laura Quitmann, geb. Beilstein, Prokura ertheilt hat.

Wiesbaden, den 14. Juli 1870. j Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Heute hat folgender Eintrag in das Prokurenregister des Amts

Wiesbaden stattgefunden: : 1) Lfd. Nr. 59. 2) Prinzipal: Benedict Rosenstein, Kaufmann

von Wiesbaden. 3) Firma, welche der Prokurist zeichnet: B. Ro-

senstein. 4) Ort der Niederlassung: Wiesbaden. 5) Firma- oder Gesellschaftsregister: Die Firma B. Rosenstein ist eingetragen unter Nr. 29 des Firmenregisters des Amts Wiesbaden. 6) Pro- furist: Julius Linel. Wiesbaden, 14. Juli 1870. : Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Heute hat folgender Eintrag in das Gesellschaftsregister des Amtes Wiesbaden stattgefunden:

1) Nx. 95, 2) Firma: Cunyß & Steil, 3) Siß der Gesellschaft: Wiesbaden, 4) Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: die Gesellschafter find: 1) Adolph Cunß, Kaufmann von Wiesbaden, 2) Friedrich Steil , Kaufmann daselbst.

Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1870 begonnen.

Wiesbaden, den 14. Juli 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Heute is in das Firmenregister des Amts Rüdesheim folgender

Einträg geniacht worden : irmeninhaber: Weinhändler August

1) Lfd. Nr. 136. 2) Quitmann zu Geisenheim. 3) Ort der Niederlassung: Geisenheim. Juli 1870.

4) Sen Aug. Quitmann. iesbaden, den 14. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem

Das unter der Firma Kraezer & Wolff. seither zu Biebrith be- triebene Handelsgeschäft ist! mit allen Aktiven und Passiven in Folge einer obere muse umer den Gesellschaftern vom 5. Juli 1870 auf den Gesellschafter Kaufmann August Wolff zu Biebrich als künftigen alleini- gen Jnhaber übergegangen. Leßterer betreibt dasselbe unter der verän- derten Firma Aug. Wolff zu Biebrich. fort. Demgemäß i} die Firma Kraeßer & Wolff im Gesellschaftsregister für das Amt Wies- baden unter Nr. 91 gelöscht und die Firma August Wolff in das Firmenregister des genannten Amts unter Nr. 356 auf den erwähnten Inhaber eingetragen worden.

Wiesbaden, den 14. Juli 1870:

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Heute is in das Gesellschaftsregister für das Amt Wiesbaden folgender Eintrag gemacht worden : 1) Nr. 97. 2) Firma: Bergmann & Kallhardt, 3) Siß der Gesellschaft: Biebrich. 4) Rechtsverhältnisse der Gesellschaft : Die Gesellschafter sind: 1) Chemifer Dr. Eugen Bergmann zu Wiesbaden. 2) Kaufmann August Kallhardt zu Biebrich. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1870 begonnen. Wiesbaden, den 23. Juli 1870. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

In das Handelsregister bei dem Königl. Handelsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden:

Nr. 731 und 732 des Prokurenregisters. Die von der Handels- gesellschaft unter der Firma Simons et. Frowein in Elberfeld 1) dem Kaufmanne Kommerzien-Rath Moriß Simons in Elberfeld und 2) dem Kaufmanne Simon Cahen daselbst, jedem besonders, ertheilte Prokura. .

Elberfeld, den- 23. Juli 1870.

Der cia E dae n ink.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[2489

Her über das Vermögen der am hiesigen Orte bestandenen Hand- lung W. Blumenreich eröffnete kaufmännische Konkurs und die über das Vermögen der beiden Jnhaber dieser Handlung, des Kaufmann Wilhelm Blumenreich und des Kaufmann Salo Blumenreich, eröff- neten Konkurse sind durch Afford beendet.

Gleiroiß, den 20. Juli 1870. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[2488] Konkurs-Eröffnung. Gelb i das Vermögen des Kürschners Hermann Wienicke hier- evt, 11 am 23, Juli 1870, Vormittags 113 Uhr,

der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet (und der Tag der Zahlungseinstelung auf den 23. Juli 1870 fest- geseßt). N

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Keller , hierselbst wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in

dem auf

den 6. August 1870, Vormittags 10 Uhr, in unserem Eerichtslokal, Terminszimmer Nr. 17, vor dem Kom- missar, Kreisrichter Zucfshwerdt, anberaumten Termine die Erklä- E ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, E an denselben zu ver-

esiße der Gegenstände bis zum 20. August 1870 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles; mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebenbanin jur Konkurs-

masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlihen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welhe an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurh aufgefordert, ihre An- e dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem

afür verlangten Vorrecht ; bis zum 1, September 1870 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Sand der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen : am 22. September 1870, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 17, vor dem genannten Kommissar, Kreisrichter Zukschwerdt, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Gremler und Laymann zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Worbis, den 23, Juli 1870.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

Das Aboûnement beträgt A Thlr. : für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile D} Sgr. Soaezmacienin i ge D

Alle Post - Ansialién des In- und Auslandes nehmen SpRaTs an, für Berlin die edition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers:

Zieten- Plaß Nr. 3.

2 180.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem von

eneral-Major z. D. Ziegler, bisherigen

7 Rommandanten von Minden, den Rothen Adler-Orden zweiter

Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, dem Obersl- Lieutenant Hartmann, à la suits des Hessishen Feld-

| Artillerie-Regiments Nr. 11 und Mitglied der Artillerie-Prü-

fungs-Kommission, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Oberst-Lieutenant z. D. v on Roëll, bisherigen Bezirk8-Com- mandeur des 1. Bataillons (Brandenburg a. H.) 4. Branden-

Ÿ burgischen Landwehr-Regiments Nr. 24, den Königlichen Kronen-

Orden dritter Klasse, sowie dem Förster Lehmann zu Damm n Beeskow-Storkow das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen ;

Dem Präsidenten des Haupt-Bank-Direktoriums von De- chend den Vorsiß bei der Hauptverwaltung der Darlehnskassen zu übertragen, sowie den Geheimen Ober-Finanz-Rath Meine cke, den Haupt-Bank-Direktor Gallenkamp, den Geheimen Kom- merzien -Rath Paul Mendelssohn-Bartholdy und den Kommerzien-Rath Benjamin Liebermann zu Mitgliedern der gedachten Hauptverwaltung ; sowie

Den Kreisrichter R ü d orff hierselbst zum Obergerichts- Rath bei dem Obergericht in Hameln zu ernennen, und

Die Wahl des Landes-Aeltesten, Majors a. D. von Gold-

fus auf Groß-Tinz, zum Direktor der Breslau-Brieger Fürsten-" | thums-Landschaft zu bestätigen.

Norddeutscher Bund.

Dem Freiherrn Alphons von Rothschild in Paris ist auf sein Ansuchen die Entlassung von dem Posten eines General-

| Konsuls des Norddeutschen Bundes daselbst ertheilt worden.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß

: auch an der deutschen Ostseeküste die Seezeichen aufgenommen, | die Feuerschiffe eingezogen und die stehenden Feuer gelöscht sind.

Berlin, den 29 Juli 1870. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf v. Bis8marck.

Bekanntmachung. Verbindung mit den Inseln Föhr und Sylt.

Die regelmäßigen Dampfschiffahrten zwischen Husum und pr auf Föhr , sowie der Jnsel Sylt sind vorläufig eingestellt worden.

Der Postverkehr mit der Jusel Föhr wird bis auf Weiteres aus\cließlich über Dagebüll und derjenige mit der Jnsel Sylt über Tondern und Hoyer vermittelt.

Berlin , den 28, Juli 1870.

General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Seepostverbindung mit Norwegen.

Die Post - Dampfschiffahrten auf der Linie Flensburg- Christiania sind eingestellt. Die Postverbindungen mit Nor- wegen finden zur Zeit auf folgenden Routen statt: 1) zwischen Lübeck und Christiania zweimal wöchentlih vermittelst der zwischen Lübeck-Kopenhagen-Malmoe einerseits und Kopenhagen- Christiania andererseits coursirenden Dampfschiffe; Abfahrt aus Lübeck Dienstag und Freitag 34 Uhr Nachmittags; 2) zwischen Nyborg (Insel Fühnen) und Christiania einmal wöchentlich; Abfahrt aus Nyborg am Montage um 5: Uhr Nachmittags

Berlin, Freitag den 29. Juli Abends

1870.

nach Ankunft des um 7 Uhr früh aus Altona abgehenden Scnellzuges.

Die Postsendungen nach Norwegen erhalten auf demjeni- gen Wege Beförderung , welcher die größte Beschleunigung darbietet,

Berlin, den 28. Juli 1870.

General-Postamt. Stephan.

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__ Bekanntmachung. Portofreiheit der Feldpostsendungen im Verkehre mit den Süddeutschen Staaten.

Nach einer zwischen dem General-Postamte des Norddeut- schen Bundes und den Postverwaltungen der Süddeutschen Staaten getroffenen Vereinbarung werden auf die Feldpestsen- dungen der mobilen Armee, auch wenn sie bei Süddeutschen Postanstalten zur Einlieferung gelangen , dieselben Portofrei- heits - Bestimmungen Anwendung finden, welhe nach Maß- gee der Dienstordnung für die Feldpostanstalten hinsichtlich es Norddeutschen Postbezirk8 bestehen. Die gleiche Vergünsti- gung ist den Süddeutschen Truppen für diejenigen Sendungen eingeräumt, welche bei Norddeutschen Orts- oder Feldpostanstal- ten eingeliefert werden.

"Es find mithin bezüglih der gesammten deutshen Armee gleihmäßig portofrei zu befördern: 1) Jn Militärdienst- Angelegenheiten gewöhnliche und recommandirte Briefe, Geld- sendungen und Pakete mit und ohne Werthsdeklaration ; 2) in Privat-Angelegenheiten der Militärs und Militär- Beamten gewöhnliche“ Briefe und Korrespondenzkarten, sowie Geldbriefe unter und bis 100 Thaler einschließlich.

Berlin , den 29. Juli 1870. General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung.

Es ist das Gerücht verbreitet, die Beförderung von Privat- Depeschen auf den Bundes - Telegraphenlinien sei eingestellt. Dies is nicht der Fall. Von den Bundes - Telegraphenstatio- nen werden nah wie vor Depeschen nach allen Ländern, mit alleiniger Ausnahme Frankreih8 zur Beförderung an- genommen, insofern die Depeschen in deutscher, in französischer oder in englischer Sprache abgefaßt sind.

Auf den Eisenbahn - Telegraphenlinien werden dagegen Privat-Depeschen bis auf Weiteres nicht mehr befördert.

Berlin, den 26. Juli 1870.

General - Direktion der Telegraphen. von Chauvin.

Allerhöchster Erlaß vom 18, Juni 1870 betreffend die

Verleihung der fiskalishen Vorrechte an den Kreis Wolmirstedt, Re-

gierungsbezirks Magdeburg, für den Bau und die Unterhaltung einer

Kreis-Chaussee von Wolmirstedt über Glindenberg nach der fiskalischen Abladestelle an der Elbe.

Nachdem Jh durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-Chaussee von Wolmirstedt über Glindenberg nach der fiskali- chen Abladestelle an der Elbe im Kreise Wolmirstedt, Regierungsbezirk Magdeburg, genehmigt habe, verleihe Jch hierdurch dem Kreise Wolmir- stedt das Expropriationsrecht für diezu diefer Chaussee erforderlichenGrund- stücke, imgleihen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien, nach Maßgabe der für die Staats- Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Qugleih will Th dem Kreise Wolmirstedt gegen Uebernahme der fünftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die

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