1870 / 181 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ie Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem E o PEOT H August 1870, Vormittags 11 Uhr, vor dem Komnuiissarius, Stadtrichter Friedländer, im Terminszimmer Nr. 47, im 2. Stock des Stadtgerichts-Gebäudes, anberaumten Der- mine ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob cin einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen seien. R 11]. Allen , welche von dem Gemeinschuldner eiwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm eiroas verschulden , ivird aufgegeben ; nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zazlen, vielmehr von dem Besiß der f e i A a zum 18. August 1870 einschließlickch | dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konlkur®- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich» erechtigte Gläubiger des Ee es A L den in ihrem Besiß befindlichen Vfandstücken nur Anzeige zu machen. é Be I lei Fiten alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre p sprüche ,; dieselben E erve rechtshängig sein oder niht, mi y üx verlangten Vorrechte : s E R 18. August 1870 einschließli ch L : bei uns s\chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und „demnächst zur Prüfung der sämmtlichen / innerhalb der gedachten Frist Ange» meldeten Forderungen y E nah Befinden zur Bestellung des defi- itiven Verwaltungspersona i L “a S 1870, Vormittags 105 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Friedländer, im Terminzimmer Nr. 47; im 2. Steck des Stadtgerichts-Gebäudes8,/ zu erscheinen. E Wer seine A, S einreiht, hat eine Ubschrift der- d ibrer Anlagen beizufügen. ] Gl 4 S bia E nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wobnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung B roth hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und p den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte A Freund, Lewald und' der Justizrath Simon u Sachwaltern vorge|ch{lagen. | Breslau, den 20. Juli 1870. j Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1.

Aufforderung der Konkursgläubiger, N enz u Anmeldungsfristen festgeseßt werden. (Formular 7 der Jnstruftion vom 6. August 1855.) : In dem Konkurse über das Vermögen der Firma E. G. Georgi & Comp. in Lauban und das Privatvermögen des Jnhabers der- selben, des Kaufmanns Armand Weiner daselbs, werden alle Diejeni- gen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen , hierdurch aufgefordert y ihre Ansprüche / dieselben mögen be- reits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 6. September 1870 einshließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- ) Zpersonals i i 0M 27. September 1870, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar dès Konkurses, Herrn Kreisrichter Königk, im Terminszimmer Nr. 17 zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord

werden. | i vet S ileico ist noch eine zweite Gri _ zur Anmeldung bis zum 27. Dezember 1870 einschließlich festgeseßt , und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 24. Januar 1871, Vormittags 10 Uhr,

vor dem genannten Kommissar in dem angegebenen Zimmer anbe- raumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger

aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an-

rden. E : j N a Ame bung r einreiht, hat eine Abschrift der- i Anlagen beizufügen. . | llen ber Gläubiger; welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohn- siß hàt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. E Denjenigen, welchen es hier“ an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Bulla, Schindler und Wittig zu Sachwaltern vor- geschlagen. j Lauban, den 26. Juli 1870. | Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

2162 Subhastations-Patent. : Ls zu Charlottenburg belegene, im dortigen Hypothekenbuche Band 29 Nr. 1424 auf den Namen des Kaufmanns Jsidor Rosen- thal verzeihnete Grundstück, zur Gebäudesteuer gar nicht, zur Grund- steuer nach einem Flächeninhalt von 1,05 Morgen und einem jähr- lichen Reinertrage von 62% 5 Thalern veranlagt, wird

am 3. September cr., Vormittags 10 Uhr, i an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 16, im Wege der nothwendigen Subhastation Schulden halber öffentlich versteigert, und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda

am 8. September cr., Vormittags 11 Uhr, verkündet werden. Hypothekenschein und Auszug aus der Grund- steuerrolle fônnen in unserer Registratur, Zimmer Nr. 13, während

der Dienststunden eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweit zur Wirk- samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedür- fende, aber niht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion \pä- testens im Versteigerungstermin anzumelden.

Charlottenburg, den 17. Juni 1870. :

Königliche Kreisgerichts-Deputation. Der Subhastationsrichter.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[2508] Cottbus-Großenhainer Eisenbahn. Ín Gemäßheit des §. 54 des Gesellschaftsstatuts bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß, nachdem der bisherige Vorsißende des Vorstandes , Herr Pr. Zachariae von Lingenthal, sein Amt iedergelegt hat M der Vil Dr. E. Rosenberg in Cottbus zum Vorsißenden, und : : Herr Kommerzien -Rath Fedor Zschille in Großenhain zum Stellvertreter für den Rest des Jahres gewählt worden sind. Cottbus, den 6. Juli 1870. Der Vorstand.

Vom 1, d. Mts. ab werden auf den diesseitigen Stationen Berlin, Frankfurt a. O., Liegniß, Breslau, Görliß, Greiffenberg, Hirschberg, Dittersbah und

DIEETGREAE R bedeutenderen Orten der Sächsischen und Oesterreichi- P hen Monarchie, als Dresden , Bodenbach, Prag, Brünn, Olmüß, Wien, Graß, Laibach, Triest, Pragerhof, Ofen, Pesth, Marchegg, Oderberg, Pardubiß, Königgräß, Josephstadt, Trautenau 2c. und zurück nach der Abfahrtsstation in verschiedenen weiteren und

engeren Touren berechtigen, zu erheblich ermäßigten Preisen verausgabt.

ie Unterbrehung der Fahrt is auf jeder innerhalb der _betref- d Sou Ae LEG et in den Billets markirten Coupon - Station

V ere Angaben über die verschiedenen Routen und Preise der

Billets enthalten die in den Vestibulen unserer Stationsgebäude aus- 5

châ Plakate. A E ¡Des Rundreisebillet werden 50 Pfund Freigepäck bewilligt. Kinder unter zwei Jahren werden frei befördert, für Kinder höô- heren Alters sind die vollen Billetpreise zu zahlen, Berlin, den 12, Juli 1870. A : Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

[2511] Berlin-Hamburger Eisenbahn.

on ießt ab werden Frachtgüter wiederum zur Beförderung an- O S nur bis zu den Endpunkten unserer Bahn und insoweit, als die disponiblen Betrieb8mittel zureichen. Es ist daher vor Anlieferung eine Verständigung mit den Güterexpeditionen er-

forderlich.

Nom Transport sind vorläufig noch ausgeschlossen die in g. 44 | des Betriebs-Reglements genannten feuergefährlichen, äßenden und

\hwer zu verladenden Gegenstände.

Bei den zu den ermäßigten Tarifsklassen gehörigen Gütern wird |

das Auf- und Abladen in der Regel durch unsere Kräfte gegen Er- hebung der entsprechenden Gebühren bewirkt. | Die JTnnehaltung der Lieferfristen wird nicht garantirt.

; n 28 Juli 1870. Berlin, de I Die Direktion.

Bekanntmachung.

O Berlin-Stettiner Eisenbahn.

rivat-Depeschen werden bis auf Weiteres auf den unter unserer c Sie N benen Eisenbahn-Telegraphen-Siationen zur Beför: F derung nicht angenommen.

S 27. Juli 1870. Stettin, den ü Direktorium

der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft.

Frepdorff. Zenke. Stein.

[2510]

Berlin -G örlißer Eise nbahn. Zufolge höherer Anordnung wird auf unseren Eisenbahn - Tele- graphen - Stationen die Annahme und Depeschen bis auf Weiteres eingestellt.

Le 27, Juli 1870. Görliß, am I Die Direktion.

Liebau Rundreisebillets, welche zu Reisen nach . D

Beförderung von Privat-

Bas Abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr. Inserlionspreis für den Raum einer Druckzeile T; Sgr.

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Königlich Preußischer

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellun an, für Berlin. die Éépeditión des Äönigl: Preußischen Staats - Anzeigers: -

Zieten-Plas Nr. s.

M 181.

Berlin, Sonnabend den 30. Juli Abends

Die nächste Nummer des Staats - Anzeigers erscheint morgen Abend.

Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht: Dem irflichen Geheimen Legations-Rath Abeken zu Berlin den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Major z. D. von Hartwig, bisherigen Be- zirks-Commandeur des 1. Bataillons (Halberstadt) 3. Magde- burgischen Landwehr-Regiments Nr. 66, dem Gymnafial-Ober- [lehrer a. D., Professor Dr. Schroeter zu Saarbrücken und dem Oberförster a. D. Wiegand zu Salmünster im Kreise Schlüchtern den Rothen Adler-Orden vierter Klasse ; dem Obersten D. vonWedelstaedt, bisherigen Bezirks-Commandeur des Re- erve-Landwehr-Bataillons (Hannover) Nr. 73, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Hof-Operateur Bud- denstedt zu Berlin und dem Auf gener Und Gemeinde- Kirchenraths-Mitglied Erdmann zu Groß Wubiser im Kreise Köni De: . das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen ; en Staatsanwalt von Luck in Potsdam zum Ober- Staatsanwalt bei dem Appellationsgericht in . Marienwerder zu ernennen ; s S 2E Dem Landphysikus , Sanitäts - Rath Dr. Sievers zu epu den Charakter als Geheimer Sanitäts, Rath zu ver- cihen ; i Den Gymnasial-Direktor Geo r g Heß in Oels zum Direktor des Gymnasiums in Rendsburg; sowie Den evangelischen Pfarrer Müller zu Hameln; und Den Seminar-Lehrer van Senden in Aurich zu Seminar- Direktoren zu ernennen.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung über den Subskription8preis der fünf- prozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 26sten d. Mts. bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Subskriptionspreis der nach dem Geseße vom 21s\ten und dem Allerhöchsten Präsidialerlasse vom 24sten d. Mts. aufzunehmenden fünfprozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes auf 88, buchstäblih achtundachtzig Prozent, festgeseßt worden ist. :

Berlin, den 30. Juli 1870.

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismarck-Schönhausen.

Kriegs-Minifterium.

Vergütung der vom Lande gestellten Mobil- machungS8pferde für das norddeutshe Bundesheer.

Zur Behebung von Zweifeln wird hiermit bekannt ge-

macht , daß nah Maßgabe der Festseßung des mittelst Aller-

höchster Kabinets - Ordre vom 7. November 1867 genehmigten Mobilmachungsplanes für das norddeutshe Bundesheer eine unentgeltliche Gestellung von Mobilmachung®pferden für die Landwehr 2c. nicht mehr stattfinden sol und daß daher für sämmtliche während der zeitigen Mobilmachung der Armee vom Lande gestellten, resp. noch zu gestéllenden Mobilmachungs§- pferde, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben für Garde, Linien-

gütung in bekannter Art bei der betreffenden Provinzial - In- tendantur zur Liquidation zu bringen E V E Berlin, den 29, Juli 1870. Kriégs-Ministerium. v. Roon.

Heranziehung militärpflichtiger Mediziner der älteren Semester zum militärärztlichen Dienst.

Im Einverständniß mit dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten genehmigen wir hierdurch, daß die in unserem Erlasse vom 1. Juni 1866 (Kr. M. 1803/5 A: 1.) getroffenen- Bestimmungen aüch bei der jeßi- gen Mobilmachung der Armee, wie folgt, zur Anwendung

fommen.;

U 1) Ude im siebenten resp. absolvirten 6. oder cinem späteren Semester studirenden, militärpflihtigen Mediziner, so wie alle promovirten Doktoren der Medizin werden hierdurch bis zur Beendigung ihrer Staatsprüfungen von der Ableistung ihrer einjährigen Militärpflicht mit der Waffe für die Dauer der gegenwärtigen Mobilmachung, jedoch nur unter der Ver- pflihtung entbunden, daß sie ihrer Dienstpflicht im Bedarfsfalle Jederzeit auf Anordnung des Generalstabs - Arztes der Armee im militärärztlihen Dienste genügen.

2) Die vorbezeichneten Mediziner sind Seitens der Ersah- behörden dem Generalstabs- Arzte der Armee unter Beifügung ihrer Militärpapiere und ihrer Studienzeugnisse Béhufs der Notirung und event. Einziehung zum militärärztlihen Dienste namhaft zu machen.

3) Die bereits zum Waffendienst herangezogenen Mediziner der zu 1 bezeichneten ege sind von den Truppentheilen unter Einsendung der ad 2 bezeihneten Papiere resp. Zeugnisse dem Generalstabs-Arzt der Armee namhaft zu machen.

Berlin, den 29. Juli 1870. Der Kriegs- und Marine- Minister. von Roon.

Der Minister des Innern. Gr. Eulenburg.

Alle diejenigen sich in Berlin aufhaltenden ersaß- resp. militärpflichtigen Aerzte, promovirte Doktoren und Studirende der Medizin, welche das sechste Semester vollendet haben, und um Verwendung im Sanität8dienste beim General-Stab8arzte der Armec eingekommen sind, erhalten hierdurh den Auftrag, sih sofort Behufs Feststellung ihrer Militärbrauchbarkeit bei den stellvertretenden Stabsärzten Dr. Gottwald oder Dr. Pelger, Große Wp d Nr. 141, zu melden.

Berlin, den 29. Juli 1870.

Der Génexral-Stabsarzt der Armee. Grimm.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Seinar-Direktor van Senden isst die Direktion des evangelischen Schullehrer-Seminars zu Aurich; und em Seminar-Ditektor Müller ift die Direktion des

oder Landwehrtruppen 2c. zur Verwendung gelangen „-die Ber-

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Seminars in Hannover übertragen worden.