1870 / 184 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2974

Für die Erfüllung der weiteren dur die Zeichnung Über- nommenen Verpflichtungen haften dann die beiden ersten Ein- zahlungen in N ie, wie die ursprüngliche baare An-

er Effektenkauñon. : A e Cibitribenten sind verpflichtet, die Einzahlungen auf je 100 Thaler Nominalwerth zu leisten : am 10. August mit 10 Thalern, » 1. September » 20 » » 1. Oktober » 0 » » 1. November » 20 » »- 19 » »

» 1, Dezember f M dem Reste des Subskription8preises,

nebst den nach §. 4 zu berechnenden Stückzinsen.

F. 10. Wer die Vollzahlung des L Betrages am 10. Äugust leistet, hat keine Stückzinsen zu vergütigen. Wer die Vollzahlung nach dem 10. August bis zum 1. September eins{ließlich leistet, hat die Stückzinsen nur für den Monat Juli zu vergüten. Für die auf diese Vollzahlung anzurehnende Anzahlung findet dagegen eine Zin8vergütung nicht statt.

Vom 1. September ab ist die Vollzahlung, sowie die Vor- auszahlung einer oder mehrerer rückständiger Einzahlung®raten in den im §. 9 bezeichneten Theilbeträgen nur noch an den im K. 9 festgeseßten Einzahlungsterminen zulässig. Jedoch sind dann die Stückzinsen von dem einzuzahlenden Betrage nach Maßgabe des §. 4 vom 1. Juli d. J. bis zu dem Tage der Voll- resp. Vorausbezahlung zu vergüten. E

F. 11. Ueber die geleistete Anzahlung resp. die hinterlegte Effektenkaution wird von der Zeichnungsstelle eine auf den Namen des Subskribenten lautende Empfang®8bescheinigung ausgeftellt, auf welcher demnächst auch über jede vor dem lsten September erfolgende Einzahlung interimistisch quittirt wird.

Diese Empfangsbescheinigung wird am zweiten Einzahlungs®- termine (1. September) gegen Zusagescheine der Königlich preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden, welche auf den Inhaber lauten, ausgetauscht. Ueber die weiteren Ein- zahlungen wird auf diesem Jusageschein quittirt. .

F. 12. Nach erfolgter Vollzahlung werden die ZJusagescheine gegen Schuldverschreibungen der fünfprozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870, nebst den dazu ge- hörigen Coupons und Talons, in dem Maße, wie die Anferti- gung der Schuldverschreibungen fortschreitet, umgetauscht.

F. 13. Die sämmtlichen Einzahlungen sind bei derjenigen Kasse zu leisten, bei welcher die Subskription erfolgt ist. :

Jedoch wird die Königlich Preußische Staatsschuldentil- gungskasse zu Berlin auf den Antrag des Jnhabers eines Qu- Tee Sins nach vorheriger Kommunikation mit der Kasse, bei welcher die ersten Einzahlungen erfolgt sind, die Annahme der ferneren Einzahlungen Übernehmen.

g. 14. Es bleibt vorbehalten, einzelne Kassen von der Annahme sowohl der Zeichnungen, wie der ferneren Einzahlun- gen nachträglih auszuschließen und für dieselben rücksichtlich der Einzahlungen andere Kassen zu substituiren.

Berlin, den 26. Juli 1870. i

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bis8marcck-Schönhausen. Anlage.

Verzeichniß der Kassen,

von welchen Subskriptionen auf die fünfprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 angenommen werden. (Die mit einem®* bezeichneten Kassen nehmen Effektenkautionen an.)

I In Preußen mit Lauenburg: a) In Berlin: 1) bei der *Staats\{hulden - Tilgungskasse, Oranienstraße 94, 9) bei der *Seechandlungs-Hauptkasse, Jägerstraße 21, 3) bei der * Kasse der Preußischen Bank, Jägerstr. 34, 4) bei der *Kasse der Di- rektion für die Verwaltung der direkten Steuern, Markgrafenstr. 47. b) In den Provinzen: 1) bei allen *Regierungs-Hauptkassen, den *Bezirks - Hauptkassen in der Provinz Hannover und der *Landeskasse in Sigmaringen ; 2) bei sämmtlichen Kreis-Steuer- kassen; ia den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, West- falen, Hessen-Nassau und Rheinland bei sämmtlichen Steuer- Empfängern; 3) bei den *Comptoiren bezw. *Kommanditen der Preußischen Bank in Aachen, Altona, Bielefeld, Breslau, Bromberg, Cassel, Coblenz, Cöln, Cöslin, Crefeld, Danzig, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Essen, Flen§- burg, Franfkfurt a. O., Gleiwiß, Glogau, Görliß, Graudenz, Halle, Hannover, Jnsterburg, Königsberg i. Pr., Landsberg a. d. W.,, Magdeburg, Memel, Minden, Münster, Nordhausen, Osnabrück, Posen, Siegen, Stettin, Stolp, Stralsund, Thorn und Tilsit; 4) in Frankfurt a. M. bei der *Ober-Postkasse, der *Kreiskasse und der *Haupt-Steueramtskasse.

Außerdem in Lauenburg bei der *Centralkasse in Raßte- burg und der *Haupt-Steueramtskasse in Lauenburg. __1l. Im Königreich Sachsen: 1) bei der Königlichen *Finanz-Hauptkasse in Dresden; 2) bei der Königlichen *Lot-

terie-Darlehnskasse in Leipzig; 3) bei den *Haupt-Zollamtskassen in Zittau, Schandau, Marienberg, Annaberg und Eibensto ; 4) bei den *Haupt - Steueramts - Kassen in Bauten , Löbau,

Pirna, Meißen, Freiberg, Chemniß, Glauchau, Zwickau, Plauen, |

Grin«ma und Riesa; 5) bei den Bezirks8-Steuereinnahmen in

Dippoldiswalde, Augustusburg, Rochliß, Leisnig, Borna, Wur- | zen , Nossen, Wolkenstein, Schneeberg, Adorf, Camenz und |

bei der Großherzoglichen *Staatsschul- j und der Großherzoglichen F

Großenhain.

Ul n Seesen! den-Tilgungskasse in Darmstadt *Ober-Einnehmerei in Gießen.

IV. Jn Mecklenburg-Schwerin: bei der Großherzog- J

lichen Renterei in Schwerin, der Großherzoglichen Amtskasse in

Güstrow und bei den Stadtfassen in Rostok, Wismar, Parchim l

und Waren.

V. Im Großherzogthum Sachsen: bei der Groß- ; herzoglichen *Staateschulden-Tilgungskasse in Weimar und den E

Großherzoglichen *Rechnungs8ämtern in Eisenach und Weida.

VI. In Mecklenburg-Streliß: bei der Großherzog- lichen *Rentei in Neu-Streliß und der Großherzoglichen *Haupt- |

M Fürstenthums Raßeburg in Schönberg.

Varel und Delmenhorst. VIII. Jn Braunschweig: bei der Herzoglichen *

Leibhauskassen in Wolffenbüttel , Holzminden und Blankenburg.

IX. In Sachsen - Meiningen: bei der Herzoglichen * Hauptkasse in Meiningen, den Herzoglichen *Amtseinnahmen in Meiningen , Salzungen, Wasungen, Römhild, Hildburg- F hausen, Heldburg, Eisfeld, Schalkau, Sonnenberg, Gräfenthal, f

Saalfeld und Camburg. X. In Sachsen - Altenburg:

Schmoelle, Nönneburg, Eisenberg und Kohla. XI. Jn Sachsen-Coburg-Gotha: 1)

Sonnefeld und König®8berg.

XII. In Anhalt: bei der Herzoglichen *Landes a j erbst, F

XIII. Jn Shwarzburg-Rudolstadt: bei der Fürst- lichen *Haupt-Landeskasse und bei den Fürstlichen Rent- und |

kasse in Dessau und bei den *Kreiskassen in Cöthen , Bernburg und Ballenstedt.

Steueramts®-Kassen in Königsee und Frankenhausen. XIV. In Schwarzburg-Sondershausen:

Gehren.

Arolsen. XVI, Jn Reuß älterer Linie: bei Landes8kasse in Greiz. XVII. Jn Reuß jüngerer Linie:

Steueramt dasel Schleiz und Lobenstein. XVIII. Landeskasse in Bückeburg. XIX, mold und der Fürstlichen Leihekasse daselbst. XX,. In Lübeck: bei der *Stadtkasse in Lübeck.

XXI. In Bremen: bei der *Generalkasse in Bremen und

bei den Steuer-Rendanturen in Vegesak und Bremerhafen.

ANII. In Hamburg: bei der- *Handelskammer in der Hamburgischen Börse und den Amtskassen in Bergedorf und E

Rigtebüttel,

Vorstehende P N wird mit dem Bemerken er: | a

neuert, daß, nachdem durch Bc

8 Thlr. stellt.

Sämmtliche Zeichnungßsstellen find mit Abdrücken der Sub- skriptions8bedingungen und Formulare zu Verpflichtungsscheinen | versehen. Auch werden sie über die Subskriptions8bedingungen :

bereitwillig Auskunft ertheilen,

Das Publikum wird wiederholt darauf aufmerksam ge Ï

In Oldenburg: bei der Großherzoglichen * Landes- i fasse in Oldenburg und den *Haupt-Zollamtskassen in Brake, |

aupt- 5 Finanzkasse in Braunschweig, bei der Herzoglichen *Leihhaus- F kasse daselbst und bei den kombinirten Herzoglichen * Kreis- und Helmstädt , Gandersheim, f

bei der Herzoglichen * Finanz-Hauptkasse in Altenburg, bei dem Herzoglichen *Rent- | amt in Roda und bei den Steuer- und Rentämtern in Luca, |

In Gotha: bei f der Herzoglichen *Staatskasse in Gotha und den Herzoglichen F Rent- und Steuer-Aemtern in Gotha, Ohrdruf und Walters8- hausen. 2) In Coburg: bei der Herzoglichen *Staatskasse in Co- Þ | burg und bei den Amts - Einnahmen in Rodach , Neustadt, |

bei den | Fürstlichen *Bezirkskassen in Sondershausen, Arnstadt und f

XV. Jn Waldeck: bei der *Fürstlichen Staatskasse in | der Fürstlichen |" bei der Fürstlichen E in Gera, bei dem Fürstlichen *Haupt- F

bst und bei den Fürstlichen Steuerämtern in | In Schaumburg Lippe: bei der *Fürstlichen f

In Lippe: bei der Fürstlichen Landkasse in Det-

nntmachung vom 30. d. M.F der Subskriptionspreis der Schuldverschreibungen dieser Bundes- F anleihe auf 88 Prozent festgeseßt ist, die nah §. 9 der Sub- | \kriptionsbedingungen am 28. Dezember zu leistende leßte Ka- F pitaleinzahlung sich für je 100 Thlr. Nominalwerth auf |

2975

macht, daß die Subsfkriptionen am Donnerstag, den 4Aten August, Abends 7 Uhr, geschlossen werden. Berlin, den 31. Juli 1870. Das Bundeskanzler-Amt. Delbrü.

Bekanntmachung. Benußung von Korrespondenzkarten im i Feldpostverkehr.

Tr die Dauer der Mobilmachung werden im Feldpofst- Verkehr Korrespondenzkarten frei von Norddeut- hem Porto befördert. Es sind zu dem Zwecke besondere Feldpost-Korrespondenzkarten hergestellt worden, und zwar:

a) für Sendungen an die mobilen Militärs und Militär- beamten, oder b) für Sendungen von den mobilen Militärs und Militärbe anten.

__ Auf den Feldpost-Korrespondenzkarten zu a. sind durch Vordruck diejenigen A ngaben angedeutet, deren es Be- hufs der pünktlihen Beförderung im Feldpost- Betriebe bedarf. Solche Feldpost-Korrespondenzkarten sind bei sämmilichen norddeutschen Postanstalten in Quantitäten von je 5 Stück zum Preise von /, Groschen käuflich zu haben.

Die unter b. aufgeführten Feldpost-Korrespondenzkarten sind ausschließlich für die Versendung von der mobilen Armee bestimmt. Dieselben werden den im Felde stehenden Truppen durch Vermittlung der betreffenden Militär-Behörden unent- geltlih verabfolgt.

Berlin, den 30. Juli 1870.

General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung wegen Beschränkung der Packet- beförderung an die im Felde stehenden Militärs und Militärbeamten.

Um den zur Fahne einberufenen Truppen thunlichst die Gelegenheit zu geben, durch Zusendungen aus der Heimath ihre Ausrüstung für den Feldzug nah Wunsch vervollständigen zu lassen, hat die Postverwaltung während eines Zeitraumes von 14 Tagen nach eingetretener Mobilmachung noch ununter- brochen , wenn auch in leßterer Zeit unter gewissen, unabweis- lih nothwendigen Beschränkungen Privatpäckereien für die Trup- pen annehmen und befördern lassen.

Durch die unterm 24. Juli erlassene Bekanntmachung ist jedoch zugleich darauf hingewiesen worden , wie jene als Aus- nahme von den Bestimmungen der allgemeinen Feldpostdienst- Ordnung nachgegebene Vergünstigung mit dem 1. August auf- hören müsse, weil die mobilen Feldpostanstalten auf die Be- förderung von Privatpäckereien nicht berechnet sind, und weil bei größeren Marschbewegungen der Truppen eine geregelte Zuführung von Päckereien an die Leßteren erfahrungsmäßig nicht zu ermöglichen und für die Armce selbs nur lästig sein würde ; Überdies aber auch die pünktliche Zuführung der Dienst- sachen, der Geldbriefe und sonstigen Korrespondenzen, auf welche es hauptsächlich ankommt, durch die massenhaften Packtrans- porte beeinträchtigt werden würde. Mit Bezug hierauf wird nochmals in Erinnerung gebracht, daß vom 1. August ab eine Annahme von Privat-Päckereien an die im Felde stehenden Truppen bis auf Weiteres nicht mehr stattfinden kann, den alleinigen Fall aus8genom- men, wo der Absender bestimmt versichern kann, daß der Adressat zu cinem Truppentheil mit festem Standquartier ge- hört, wonächst der Standort von dem Absender auf der Sendung angegeben sein muß. Sobald die Umstände es späterhin irgend gestatten sollten, wird die Postverwal- tung gern darauf Bedacht nehmen, Privatpackete an die Militärs und Militärbeamten zur Postbeförderung wieder zu- ulassen und solche der Armee extraordinär bis zu gewissen

unkten entgegenzuführen, wofern militärischerseits Bedenken dagegen nicht erhoben werden.

Berlin, den 30. Juli 1870.

General-Postamt. Stephan.

Finanz- Ministerium.

Die KZichung der 2. Klasse 142. Königl. Klassen - Lotterie wird am 9. August d. J.„ Morgens 7 Uhr, im Jichungs- saale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §§, 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor- legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum at M., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts, ein- zulösen.

Berlin , den 1, August 1870.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Abgereist: Se. Excellenz der Ober-Hof- und Hausmarschall und Ober-Stallmeister Graf Pückler, und B 9 Der Hofmarschall Graf Perponcher.

VBeriín, 1. August. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaub- niß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen De- korationen zu ertheilen, und zwar: des Comthur-Kreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrecht s- Ordens: dem bei der Gesandtschaft am Königlich bayerischen Hofe angestellten Legations - Sekretär Freiherrn von den Brincken; desRitterkreuzes erster Klasse vom Herzo g- lih anhaltischen Hausorden Albrechts des Bären: dem Landrath von Krosigk zu Halle; des Kaiserlich russi- shen St. Stanislaus - Ordens zweiter Klasse: dem Polizei-Direktor Seyfried zu Wiesbaden und dem preußischen Unterthan, Direktor der St. Annen-Schule zu St. Peters- burg, Dr. J. Kirchner; der dritten Klasse dessel- ben Ordens: dem Ober- Telegraphistien von Witten- horst -Sons8feld zu Ems; des Comthur- Kreuzes des spanischen Ordens Carls III.:: dem Dr. juris Johann Fastenrath zu Cöln; sowie des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgishen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Kasernen-Jnspektor Loe ffler zu Diez.

I ichtamt liches.

_ Preußen. Berlin, 1. August. Se. Majestät der König haben Sich gestern Nachmittag zur Armee begeben. Die Abschied8worte Sr. Majestät an Sein Volk waren gestern Nach- mittag im Staats-Anzeiger und an den Anschlagssäulen er- schienen und hatten die Abreise bekannt gemacht. Bald darauf versammelte sh eine immer zahlreicher werdende Menschen- menge vor dem Königlichen Palais und Unter den Linden. Um 54 Uhr verließen Se. Majestät der König das Palais und bestiegen mit Jhrer Majestät der Königin einen offenen Wagen. Ein tausendfaches begeistertes Hoch empfing die Königlichen Majestäten und begleitete die Allerhöchsten Herr- schaften bis zum Bahnhof. Se. Majestät der König dankten

freundlichernst nach allen Seiten, während Ihre Majestät die

Königin tief bewegt war.

In der Begleitung Sr. Majestät des Königs befanden fich der Bundeskanzler Graf von Bismark.Schönhausen, der Kriegs- Minister General von Roon und der General von Moltke; außerdem die Hofmarshälle Grafen Pückler und Perponcher, sowie die Adjutantur.

Heute früh um 4 Uhr traf der Königliche Separatzug, wie telegraphisch gemeldet wird, in Braunschweig ein. Der Herzog von Braunschweig begab sich zu dem vor der Stadt haltenden Zuge und wurde von Sr. Majestät dem Könige empfangen. Nach einem Aufenthalt von 10 Minuten Hue die Fahrt fortgeseßt, und um 6 Uhr früh trafen Se. Majestät der König in Hannover ein. Auf dem Bahnhofe befanden sich große Menschenmassen, welche den Jug mit begeisterten Hochrufen begrüßten. Der General Vogel von Falkenstein und die Spißen aller Behörden waren zum Empfange anwesend. Beim Erscheinen Sr. Majestät des Königs und des Grafen Bismark am Fenster ersholl enthusiastischer Jubel.

Ihre Majestät die Königin nahm gestern Abend auf dem Bahnhofe Abschied vom Könige.

Heute empfing die Königin den Gouverneur von Berlin, General von Bonin, und besuchte einige Vereine. Zur Tafel im Königlichen Palais waren die hier anwesenden kommandi- renden Generale, die Minister des Innern und der Finanzen, so wie mehrere Vereins-Vorstände geladen.

Behufs rechtlicher Gleichstellung der auf Grund des Gesehes vom 21. Juli d. J. (Bundes8geseßblatt Seite 491) aus- zugebenden Bundesschuld-Obligationen mit den Obligationen der preußischen Staatsschuld is durch einen, morgen in der Geseßz-Sammlung erscheinenden Allerhöchsten Erlaß vom 25ften d. Mts. für Preußen bestimmt worden,

daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (Geseßz-Sammlung Seite 46), betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als pupillen- und depositalmäßige Sicherheit auf die in Gemäßheit des Bundesgeseßes vom 21, Juli d. J., betreffend den außer- ordentlichen Geldbedarf der Militär- und Marinc-Verwal- tung (Bundes-Geseßblatt Seite 491) aufzunehmende Bundes®- anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschrei- bungen Anwendung finden fol.

Gleichartige Anordnungen wegen Ausdehnung der durch die Landesgeseße den Landedschuld - Obligationen nach den be-

3725®