1870 / 188 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Alle Poft - Anftalten des In- und Auslandes nehmcn Ds am, für Bertin die Éxpedition des Königl, Preußischen Staats - Anzeigers:

Zieten : Plas Nr. I.

Berlin, Donnerstag den 4, August Abends

Norddeutscher Bund.

Geseg über die Ausgabe von Papiergeld. Vom 16. Juni 1870. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter s Bag, E M inte O E folgt: | H F is zur geseßlichen Feststellung der Grundsäße über Inhaber lautender Kreisobligationen des Königsberger die Emission von Papiergeld (Art. 4 Nr. 3 der Bundes-Ver- | Freises im Betrage von 38,000 Thalern, 11. Emission. Vo

* fassung) darf von den Staaten des Norddeutschen Bundes nur ! g Bie Son, O auf Grund eines auf den Antrag der betheiligten Landes- " Regierung erlassenen Bunde®geseßes Papiergeld au J n R e de Pap B Gau E . 2. Das zur Zeit umlaufende Papiergeld nach siattge- | im Kreise Husum, Regierungsbezirk Schleswig; und unter Ï fundener Einziehung durch neue Werthzeichen zu erseyen, be- E N 5 h

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| ziehung8weise dagegen umzutauschen, ist gestattet.

Î seßt werden.

J Bekanntmachung,

betreffend den außerordentlichen Geldbedarf Marineverwaltung (Bundesgeseßbl. S. 491), ertheilten Ermäch- tigung habe ich bestimmt, daß zur Deckung der durch die ange- # ordnete Mobilmachung der Armee und durch die Kriegführung entstehenden außerordentlihen Ausgaben der Militär- 7 Marineverwaltung verzinsliche Schaßanweisungen im Gesammt- H en von ps Millionen Thaler nach Maßgabe der Vor- T \Wrifien im

# geseßblatt S. 157) und zwar in Abschnitten von je Einhundert, 7 Eintausend und zchntausend Thalern au®Lgegeben werden.

an die Stelle von Papiergeld höheren

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

J und beigedrucktem Bundes - Jnsiezel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 16. Juni 1870. (L. S) Wilhelm. Gr, von Bi8marck-Schönhausen.

betreffend die Ausgabe verzinslicher Schayganweisungen im Betrage von 20,000,000 Thaler.

Vom 21. Juli 1870. Auf Grund der mir durch das Gesey vom 21. Juü d. JI., der Militär- und

und . 8 des Geseßes vom 9. November 1867 (Bundes-

Den Zinssaß dieser Schayanweisungen habe ih auf fünf

© Prozent fur das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit für E eine Serie von zehn Millionen Thaler (Serie I1Ul des Bundes- E Ecbhaganweisungen vom Jahre 1870) auf vier Monate vom 7 1. August 1870 bis zum 1. Dezember 18/0 und für eine E weitere Serie von 10 Millionen Thaler (Serie [V der Bundes- 7 Schaganweisungen vom Jahre 1870) auf sech8 Monate vom 5 1. August 1870 bis zum 1. Februar 1871 festgeseßt.

Die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden ift

H wegen Ausfertigung der Schaßanweisungen mit näherer An- weisung versehen worden.

Berlin, den 31. Juli 1870. Der Kanzier des Norddeutschen Bundes. Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

Das 36. Stück der Geseßz-Sammlung, welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter

Nr. 7711 den Allerhöchsten Erlaß vom 27.

gegeben oder | : | meiligen Wegegeldes Seitens des Bredstedter Marschwegedistrifkts

| der Personalzusammenseßun

uni 1870, |

unker die Unterhaltung mehrerer Chausseen im Kreise West-

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- Havelland, Regierungsbezirk Potsdam; unter

Ÿ deutshen Bundes den Kaufmann Louis Heldbeck zum Kon- F sul des Norddeutschen Bundes zu Lagos zu ernennen geruht.

Nr. 7712 den Ullerhöcbsten Erlaß vom 5. Juli 1870, be-

treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau "und die Unterhaltung der Kreis - Chausseen des Landkreises Königsberg: 1) von Powunden über Carmitten, Bollgehnen | bis zur König8Sberg-Cranzer Staatsstraße bei Kanten, 2) von Lisca-Scbaaken na Schaaken zum Anschluß an die von

Schmeckenkrug nach Schaaken und Schaaks8vitten führende Kreis- straße; unter

Nr. 7713 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den and-

5. Juli 1870; unter Nr. 7714 den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Juli 1870, be- treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines halb-

Nr. 7715 den Allerhöchjten Erlaß vom 30. Juli 1870, be-

| treffend die Genehmigung zu der von dem Rittergutsbesißer

Hierbei darf jedoch Papiergeld von Cem Nennwerthe Dr. Strousberg zu Berlin beabsichtigten Anlage einer für den

tennwerths nicht ge- | Lokomotivbetrieb einzurichtenden Eisenbahn von dem » Berliner - Viehmarkt« nah dem Bahnhofe Gesundbrunnen der neuen

Verliner Bahnhofs-Verbindungsbahn.

Berlin, den 4. August 1870. Geseßz-Sammlungs8-Debits8-Comtoir.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Werkstätten - Vorsteher Eduard Busch zu Elberfeld ist als Königlicher Eisenbahn - Maschinenmeister bei der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Verwaltung mit dem Wohn- sige zu Witten angestellt worden.

Nach Beendigung der gegenwärtig in der Ausführung be- ariffenen Tran8Sporte zur Konzentrirung der Armee werden in der Exekutiv - Kommission für Truppentransporte und der Linien-Kommissionen, sowie in dem

| Siß dieser Kommissionen einige Aenderungen eintreten. Das

nahfolgende Verzeichniß (a) ist unter Berücksichtigung dieser Aenderungen aufgestellt : a. Exekutiv-Kommission für Truppentransporte.

1) Weißhaupt, Ministerial- und Ober-Bau-Direktor der Eiscn- bahnverwaltung. Zur Zeit in Berlin. Jm großen Hauptquartier vertreten durch den Gebeimen Bau-Rath Kinesl.

2) von Brandenstein, Oberst-Lieutenant im Großen General- stabe. Zur Zeit im großen Hauptquartier. Jn Berlin vertreten

durch den Hauptmann Ebeling.

Linien-Kommissionen für die Transporte von und nach der Armee.

1) Linien-Kommission A. Mitglieder: kommiss. Ober - Betriebds- Inspektor Wiebe, Rittmeintexr Stiele. Siß: Hannover

2) Linien-Kommission B. Mitglieder: Regierungs- und Bau-Rath Brandhof, Hauptmann Micvaelis. Sig: Hagen.

3) Linien-Kommission C. Mitglieder: Regierungs- und Bau-Rath Spielhagen, Major Neumann. Sißtß: Guntershausen.

4) Linien-Kommisfion D. Mitglieder: Regierungs- und Bau-Rath Umpfenbach, Hauptmann Weiß. Siß: Erfurt. y

5) Linien-Kommission E. Mitglieder: Ober - Betriebs -Jnspektor Schulze, Hauptmann Fiedler. S iß: Leipzig. E

6) Linien-Kommission F. M tglieder: Eisenvahnbau- und Betriebs

betreffend die Verleibung der fiskalischen Vorrechte für den Bau | Jnspektor Böttcher, Hauptmann Kneusels. Siß: Düsseldorf.

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