1870 / 190 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Alle Post-Anstalten Des In- und

Auslandes nehmen. Sesfiellun für Berlin dîe Expedition des Éónigt Preußischen Staats - Anzeigers:

Zieten-Plas Nr. 83.

Ae 190

E

F Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Fabrikbesiger Bücklers zu Düren den Rothen

Berlin, Freitag den 5, August Abends

Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem Fabrik-Direktor Bender |

daselbst den Königlichen Kroneu - Orden vierter Klasse zu ver- leihen.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schah- Anweisungen des Norddeutshen Bundes.

i Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn # Bundeskanzlers vom 31. v. M. (Bundes8gesehblatt Seite 508), laut welcher auf Grund des Geseßes vom 21. Juli d. J., be- treffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militär- und E Marineverwaltung (Bundesgeseßblatt Seite 491), die Ausgabe | verzinsliher Schaßanweisungen und zwar einer Serie von 10,000,000 Thlr. (1II. Serie vom Jahr 1870) mit der Umlaufs- zeit vom 1. August bis 1, Dezember d. J. und einer weiteren F Serie von 10,000,000 Thlr. (IV. Serie vom Jahr 1870) E der Umlaufszeit vom 1. August d. J. bis 1. Februar k. J. angeordnet worden ist, wird in der Anlage die Beschreibung dieser Schayganweisungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin , den 3. August 1870. Das Bundeskanzler-Amt. Delbrü.

mit

Beschreibung

der nach der Bekanntmachung des Herrn Bundeskanzlers vom 31. Juli 1870 auf Grund des Bundesgeseßes vom 21, Juli 1870 zur Ausgabe gelangenden Schazanweisungen des Nord- deutschen Bundes der Serie 111, und IV. (vom 1. August 1870.)

Die Schatz-Anweisungen find in Appoints von 10,000 Thlen., 1000 Thlrn. und 100 Thlrn. auf Hanfpapier gedruckt, wel- ches als Wasserzeichen die Worte: Norddeutscher Bund und darunter ein gekröntes, dreimal getheiltes Wappenschild mit den heraldisch bezeichneten Bundesfarben enthält.

Die Schauseite jeder Anweisung ist innerhalb der Rand- einfassang mit einem farbigen, von weißen guillochirten Linien durchbrochenen Unterdruk versehen, und zwar

Serie Il. in gelbbrauner, Serie IV. in rosa Farbe.

Die Randeinfassung sowie zwei links und rechts ange- brachte länglich viereckige gemusterte Felder, welche den Werth- betrag in Buchstaben enthalten, sind bei den Appoints

zu 10,000 Thlrn, in brauner, : » 1,000 » » rother, » 100 » » blauer Farbe gedruckckt.

Der Text der Schauseite ist theils in. der Farbe der Ein-

fassung, theils in shwarzer Farbe hergestellt, und zwar die

oberste Reihe:

10,000 (1000 oder 100) Tblr. 1870 Ser. IIT (IV) Littr. A. |

_(B. oder C.) No G s in der Farbe der Einfassung, darunter das von zwei wilden

Männern gehaltene Bunde8wappen in schwarzer Farbe.

Links von dem Wappen: Fällig am

ersten December 1870 (ersten Februar 1871)

in schwarzer Farbe,

|

für den Monat

1870.

Darunter Kapital... 10000 (1000 oder 100) Thaler

Zinsen zu 5 Procent für den Tag 1 Thaler 11 Sgr. 8 Pf. (4 Sgr. 2 Pf. oder 5 Pf.) 41 Thaler 20 Sgr. (4 Thlr. 5 Sgr. oder 12 Sgr. 6 Pf.) für 4 Monat (Ser. HI.) 166 Thaler 20 Sgr. (16 ThIr. : 20 Sgr. oder 1 Thlr. 20 Sgr.) für 6 Monat (Ser. IV.) 250 Thaler (25 Thlr. oder 2 Thlr. 15 Sgr.) Gesammtbetrag (Ser. I.) 10.166 Thlr. 20 Sgr. 1.016 Thlr. 20 Sgr. oder 101 Thlr. 20 Sgr. (Ser. IV.) 10,250 Thlr. (1.025 Thlr. oder 102 Thlr. 15 Sgr.) |

in der Farbe der Einfassung.

Eingetragen Fol. in schwarzer Königl. Preuss. Kontrole der Staatspapiere Farbe | Dehnicke. unter dem Wappen: Ausgefertigt (in s{chwarzer Farbe) Namensunterschrift des Beamten. Rechts von dem Wappen: Schatz-Anweisung des Norddeutschen Bundes. Bundes - Gesetz von 21. Juli 1870.

Die Königlich Preussische Staatsschulden - Tilgungs- kasse in Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz-Anwei- sung vier (sechs) Monate nach heute den Betrag von

10,000 (1000 oder 100) Thaler, } in der Farbe in Worten: Zehntausend (Eintausend. der Einhundert) Thaler Einfassung nebst Zinsen zu 5 Procent.

Berlin, den ersten August achtzehnhundert und

s1ebenzig. Königlich Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck. (in schwarzer Farbe)

Die Kehrseite der Schaß - Anweisungen ist vollständig in der Farbe der Einfassungen der Schauseite hergestellt , fie ent- hält innerhalb einer Randeinfassung folgenden Text:

Schatz- Anweisung des Norddeutschen Bundes.

1) An dem umseitig angegebenen Tage der Fällig- keit und weiterhin bis zum Ablauf der Verjährungsfrist kann der in dieser Schatz - Anweisung verschriebene Kapitalbetrag nebst den bis zum Fälligkeitstermin auf- gelaufenen Zinsen ausserhalb Berlins aueh dureh Ver- mittelung jeder Bundes - Ober - Postkasse, nachdem die letztere zuvor die bei ihr einzureichende Schatz-Anwei- sung Behufs der Verification an die Staatssehulden- Tilgungskasse eingesendet und deren Anweisung zur Zahtung cingehbolt hat, erhoben werden.

2) Für die Zeit nach Eintritt des Fälligkeitstermins wird bei späterer Einreichung dieser Schatzanweisung keine Verzinsung geleistet. i

3) Bei unterbleibender Einreichung dieser Schatz- anweisung ist der Zinsbetrag derselben nach Ablauf von vier Jahren. der Kapitalbetrag nach Ablauf von dreisSig

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