1870 / 191 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verantwortlichkeit der Direktion. §. 53. Die Mitaglie- der der Direktion verwaltea ihr Amt nach bester Einsicht und sind der Gesellschaft nah Maßgabe der Geseße für ihre Handlungen verhaftet.

uspension und Entseßung von Vorstandsmitglie- ( e g. S G steht der Gesellschaft gemäß Art. 227 des Allgem. Deutschen Handels Geseßbbuchs das Ret zu, jedes Mitglied des Ver- waltungsrathes und der Direktion , die besoldeten Mitglieder jedoch nur unbeschadet ihrer aus den Engagementsverträgen erwachsenden finanziellen Recbte, zu jeder Zeit voin Amte zu entfernen, jedoh nur, wenn dies auf Antrag des Verwaltungsrathcs in einer Generalver- sammlung durch Stimmenmehrheit beschlossen wird. Der Verwal- tungsrath ist zu einem solchen Antrage nur berechtigt, wenn \ich in einer unter Angabe dieses Zweckes nach Vorschrift des §. 42 berufenen Versammlung desselben mindestens ses, sieben, acht oder neun be- jahende Stimmen , je nahdem der Verwaltungsrath aus 9, 10, 11 oder 12 Mitgliedern besteht , dafür entscheiden. Auch kann der Ver- waltungorath auf gleihe Weise die Suspension von Mitgliedern des Verwaltungsrathes oder der Direktion vom Amte bis zur definitiven Entscheidung der nächsten Generalversammlung anordnen.

Vorübergehende Bestimmungen. §. 55. Bis zur Fer- tigselung der Bahn und Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Strecke, resp bis zwei Jahre nach diesem Zeitpunkte, besteht der Ver- waltungêrath aus den z. Z. das Gründungs-Komite bildenden drei Personen; die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrathes werden in der ersten (konstituirenden) Generalversammlung, welche sofort nah Allerhöchster Bestätigung dieses Statuts zu berufen is, nach Maß- gabe des leßteren gewählt. Der hiernach gebildete Verwaltungerath bleibt in Funktion bis zu der nach Ablauf von fünf Jahren statt- findenden ordentlihen Genecralversammlung.- In dieser scheiden demnä st drei Mitglieder nah Vorschrift des §. 46 aus.

Sollten sich bis zum Ablaufe der Bauzeit Vacanzen in dem vorgedachten Verwaltungsrathe ereignen, so haben die Übrig geblie- benen Mitglieder die Befugniß, ihre Zahl durch eine in ibrer Mitte zu vollziehende Wahl untxr Beobachtung der Bestimmung in den Fg. 37 und 42 zu ergänzen. Die in dieser Weise gewählten Mit- glieder bleiben ebenfalls bis zur oben bezeihneten Generalversamm- lung in Funktion

Die Mitglieder dieses Verwaltungsrathes haben das Necht, \ich durch ein anderes Mitglied kraft einer demselben zu ertheilenden Voll- macht vertreten zu iassen, jedoch darf kein Mitglied mehr als zwei solcher Vertretungen gleichzeitig Übernehmen.

ÿ. 56. Die Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten während der Bauzeit keine Remunerationen, haben vielmehr nur Anspruch M der bei Ausübung ihrer Funktionen entstehenden baaren

uslagen.

Dagegen soll den Gründern der Gesellschaft für ihre Auslagen und Arbeiten eine von der ersten Generalversammlung zu bestimmende Remuneration bewilligt werden, welche jedoch ers liquide wird, wenn die Bahn im Bau begonnen ist.

§. 57. Bis zur Bildung der Direktion (cfr. F. 49, welche spä- testens bei der Betriebseröffnung der Bahn erfolgt sein muß, werden die derselben obliegenden Geschäfte von dem Verwaltungsrathe wahr- genommen.

In Bezug auf den die Bau - Ausführung leitenden Ober-JInge- nieur gilt die Bestimmung des F. 8 Nr. 1 sub c.

_§. 58. Der durch das gegenwärtige Statut nach §. 55 fkonsti- tuirte erste Verwaltungsrath ist innerhalb der daselbst festgeseßten fünfjährigen Frist ermächtigt, die von der Königlich preußischen Re- gierung etwa erforderlich zu erachtenden oder von derselben auf den Antrag der Gesellshaftsvorstände genchmigten Abänderungen dieses Statuts vorzunehmen und in urkundlicher Form selbst oder dur einen Bevollmächtigten mit verbindliher Kraft für alle Aktionäre der Gesellschaft zu vollziehen.

§. 599. Wer durch Aktienzeichnung dem Unternehmen beitritt, unterwirft sich damit - den von dem Gründungsfomite verlautbarten Bestimmungen dieses Statuts und erkennt alle von dem Komite ge- troffenen Maßnahmen und eingegangenen Verpflichtungen als für sich verbindlich an.

§. 60. Die Staatsregierung ist berechtigt, zu spezieller technischer Beaufsicbtigung der Bau-Ausführung einen besonderen tehnischen Kommissarius zu bestellen, welcher unbesck, adet des allgemeinen gese§- lichen ufsihtsrechtes und der daraus entspringenden Befugnisse des Staates ermächtigt sein soll, sih zu jeder Zeit und in jeder ihm ge- eignet scheinenden Weise von der vorschriftêmäßigen und soliden Ausführung des Baues nach den genchmigten Plänen und Konsruk- tionen und von der Beschaffenheit der zu verwendenden Materialien und Betriebsmittel dur Einsichtnahme und Proben Ueberzeugung zu ver- hafen. Seinen Anordnungen is die Gesellschaft unter Vorbehalt des Rekurses an das Königliche Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten binnen zehntägiger präklusivischer Frist unbe- dingt Folge zu leisten verbunden.

Es steht ibm- das Recht zu, in dringenden Fällen selbständig, sons aber mit Genehmigung der vorgeseßten Aufsichtebehörde die Auf- M ee Bauwerkes und die Benußung von Betriebsmitteln zu : Die dem Staate dur die spezielle Aufsicht erwachsenden Kosten für B I na M ge Rénialie Maia ür 1 Gewerbe un entliche Arbeiten ußwei x richtigen, resp. zu erstatten. f G E

——

Beilagen. S e

Schema A.

über zweihundert Thaler Preußisch Courant. Inhaber dkeser Aktie ist nach Verhältniß des Betrages derselben in Gemäßheit des am Allerhöchst bestätigten Statuts an

dem gesammten Eigenthume der Pommerschen Central-Eisenbahn. |

Gesellschaft und an dem M und Verluste derselben betheiligt. en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central-Eisenbahn- Gesellschaft. j (Bd Een Daa drei Mitgliedern.)

Der Rendant. (Original-Unterschrift.)

Eingetragen Fol des Afticnbuches.

Schema P. L E er

Über Zweihundert Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieser Aktie ist nach Verhältniß des Betrages derselben | in Gemäßheit des am... Allerhöchst bestätigten Statuts an dem gesammten Eigenthume der Pommerschen Central-Eisenbahn- | Gesellschaft und an dem Gewinne und Verluste derselben mit allen denjenigen Vorrechten betheiliat, welche nah dem Gesellschaftë-Statut | den Jnhabern der Stamm-Prioritäts-Aftien zustehen, inbbesondere | also mit dem prioritätiswen Anipruche auf Gewährung einer Divi- | dende von Fünf Prozent pro anno aus dem Reinertrage des Unter- | nehmens der Gesellschaft, ehe irgend eine Dividendenzahlung an die :

Inhaber der d Ls stattfinden darf. en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central-Eisenbahn- Gesellschaft. (A Cen J drei Mitgliedern).

Der Rendant. (Original-Unterschrift.)

Eingetragen- Fol des Aktienbuches.

: Schema C. Coupon

zur Stamm-Prioritäts- A zur Stamm- (Aftie M...

wenn

Der Poinmerschen Central-Eisenbahn-Gesellschaft, während der Bauzeit, nachdem die Aftie voll eingezahlt is. Inhaber dieses Coupons empfängt gegen Einlieferung desselben 2 E Preußisch Courant, geschrieben Vier Thaler Pr. Cour. als Zinsen der vorgedachten Aktien für das halbe Jahr vom bis zum en Der Verwaltungêrath der Pommerschen Central-Eisenbahn- Gesellschaft. Gn Vos drei Mitgliedern.)

: G eau Ñ : riginal-Unterschrift. des Registers. G ac

{ließlich den

pcn wird ungültig,

betrag bis ein - nicht erhoben ist.

Dieser Cou dessen Geld

4 ,

ingetragen Fol

e =

/

Serie Dividendenschein zur Me M er _ Pommerschen Central-Eisenbahn-Gesellschaft.

__ Inhaber dieses Dividenden\cheins empfängt gegen Einlieferung desselben die auf Vie obige Aftie fallende Dividende für das Jahr 18. ., deren Betrag und Zahlungs- termin vom Lg vae bekannt gemacht wird.

en Der Verwaltungsrath | der Pommerschen Central- Die Direktion Eisenbahn-G ‘sellschaft. E U A gon drei Mitgliedern.)

Der Rendant. (Facsimile-Unterschrift.)

ge, welche

vom

verfallen [lshaft.

hren , e ab gerechnet

erden,

Ja zu Gunsten der Gese

Cligkeitstermin

ä nicht erhoben w

Dividenden - Beträ innerhalb vier

Q e. S SF 2

! des Registers A. Dividendenscheine.

r A o ED-SP

Schema E. Talon : zur Stamm-Aktie F2

der Pommerschen Central-Eisenbahn- Gesellschaft. Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre 18. gegen Einliefe- rung desselben die zur oben bezeichneten Aktie auszufertigenden Divi-

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dendenscheine ten Serie für die nächsten fünf Jahre für 18.. bis P. 18.. f Ae E en Der Verwaltungsrath | der Pommerschen Central- Die Direktion Eiscnbahn- Gesellschaft. P N Los drei Mitgliedern. )

Der Rendant. Eingetragen Fol des Talon- (Facsimile-Unter schrift.)

Registers A.

Dividendenschein Zur Stamm - Prioritäts-Aftie F...

der Pommerschen Central-Eisenbahn-Gesellschaft.

Inhaber dieses Dividendenscheines hat gegen Einlieferung desselben einen Prioritäts - Anspruh bis zu Zehn Thalern Preußisch Courant an dem laut Bilanz \sich ergebenden Rein- ewinne für das Jahr 18... Der Ueberschuß des vertheilungs- fäbigen Reingewinnes , der sich nah Auztzahlung dieser fünf Prozent , sowie demnächst fernerer sechs und zwei Drittel Prozent pro anno auf die Stammaktien herausstellt, wird pro rata unter die Stamm- und Stamm-Prioritäts-Actien vertheilt. Der Betrag der Dividende und deren Zahlungs- termin werden öffentlih bekannt gemacht.

Jahren nit erhoben Gesellschaft.

1e ab gerechnet, u Gunsten der

ge, welche innerhalb vier

mit

ä

S vom Fälligkeitster

Der Verwaltungsrath (die Direktion) der Pommerschen Central-Eisenbahn-Gesellschaft.

(Facsimile-Unterschriften von drei Mitgliedern. )

L. S.

Der Rendant. ragen Fol des Registers B. (Facsimile-Unterschrift.) der Dividendenscheine.

——————

Dividenden-Betr werden, verfallen z

& Z

Swema 6. Talon

zur S tis M er Pommerschen Central-Eisenbahn- Gesellschaft.

Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre 18... gegen Einliefc- rung desselben die zur oben bezeichneten Aktie auszufertigenden Divi- dendenicheine .….tea Serie für die nächsten fünf Jahre von 18.. bis einschließlich 1 ¿

Der Verwaltungsrath u Direktion) der Pommerschen A enbahn-Gesellschaft.

Der Rendant. Eingetragen Fol... des Talon- (Facsimile-Unterschrift.)

Registers B.

: Schema U. Gen er Pommerschen Central-Eisenbahn- Gesellschaft. in hat durch Zeichnung von N S Afticn à 200 Thlr. bei der Pommerschen Central-Eisenbahn-Gesellshaft sih betheiligt und auf diesen Betrag die hier unten vom Verwaltungérathe zu quittirenden Raten eingezahlt. Gegen Rückgabe dieses Quittungsbogens erfolgt die Aushändigung der Aktie, lis p4 der Betrag derselben voll eingezahlt ist. en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central-Eisenbahn-Gesellschaft. (DOOI ee ens n drei Mitgliedern.)

Personal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee-Fähuriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 31. Juli. von Gerstein-Hohenstein, Gen. Maj. und Kommandant von Altona, für die Dauer des mobilen Verhältnisses auch zum Kommandanten von Hamburg ernannt. v. Arnim, Rittm. à la suite des Schlesw. Holst. Ulanen-Regts. Nr. 15, für die Dauer des mobilen Verhältnisses dem 1. Pomm. Ulanen-Regt. Nr. 4 aggr. v. Rosenberg-Gru- 8zczynstki, Pr. Lt. vom Kaiser Alex. Garde-Gren. Regt. Nr. 1, von dem Kommando zur Dienstl. bei dem großen Generalstabe ent- bunden v. Rosenzweig, Hauptm. von der 1. Art. Brig , unter Belassung in seinem Verhältniß als Battr. Chef, zum überzähl. Major befördert. Reiche, Major von der 2. Art Brig., für die Dauer des mobilen Verhältnisses zur Diensil. bei der 5. Art. Brig. kommandirt. Kameke, Hauptm. von der 2. Art. Brig. , als Comp. Chef zur See- Art. Abth. verseßt. Drewsen, Pr. Lt. von der 2. Art. Brig., zum Hauptmann, Herrfahrdt, Sec. Lt. von ders. Brig , zum Pr. Lt., Heller, Kanonier von ders. Brig ; zum Port. Fäbnr. befördert. Kipping, Major von der 4. Art. Brig. und kommandirt als Adjut. bei der 1. Art. Jnsp., als Abth Commandeur in das Nieders{l. Feld-Art. Regt. Nr. 5 verseßt. Grabe, Major von der 5. Art. Brig., für die Dauer des mobilen Verhältnisses zur Dienstl. bei der 2. Art. Brig. kommandirt. Al chen, Unteroff. von der 8. Art. Brig.,, zum Port. Fähnr. be- fördert. Matthiaß, Major und Battr. Chef von der 11. Art.

Brig , als Abth. Commdr. in das Westf. Feld - Art. Regt. Nr. 7 verseßt. Len§p, Hauptm. von der 11. Art. Brig., zum Battr. resp. Comp. Chef ernannt. Richers, Pr. Lt. von ders. Brig.,, zum Haupt- mann, Wensch, Sec. Lt. von ders. Brig. zum Pr. Lt. befördert. Vom reitenden Feldjäger-Corps werden für die Dauer des mobilen Verhältnisses Überwiesen: a) als Seconde-Lieutenants Sec. Lieut. Kloer, dem Kurmärkischen Dragoner-Regiment Nr. 14, Sec. Lieut. Bebhold, dem He1sishen Jnfanterie-Regiment Nr. 82, Sec. Lt. Schmidt, dem Schlewig. Jnf. Regt. Nr. 84, Sec. Lt. Kunze, dem Holstein. Juf. Regt. Nr. 85, Sec. Lt Braune, dem Rhein. Jäger-Bat. Nr. 8, Sec. Lt. Blancckmeister, dem Magdeburg. Gs. Regt. Nr. 36, Sec. Lt. John, dem Westfäl. Jäger-Bat. Nr. 7, Sec. Lt. Schöpffer, dem 5. Thür. Jnf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) Sec. Lt. Schul§, dem 1. Nass. Inf. Regt. Nr. 87. b) als Portepeefähnriche: Feldjäger Hib\ch{ch, dem 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, Feldjäger Haas, dem Garde-Schüßen-Bataillon, Feldjäger Gerlach dem 2. Magdeburg. Jntfanterie-Regiment Nr. 27, Feld{äger Panzer, dem 7. Ostpr. Jnfant. Regmt. Nr. 44, Feldjäger Reuter, dem Schleôw. Holst. Hus. Regt. Nr. 16, Feldjäger Leisterer, dem Lauenburg. Jäger-Bat. Nr. 9 Feldjäger Spanfken, dem 1sten Westfäl. Hus. Regt. Nr. 8, Feldjäger v. Beguelin, dem 1. Pomm. Ulanen - Regiment Nr. 4, Feldjäger Kettner, dem Hannoverschen Jäger - Bataillon Nr. 10, Feldjäger Roeder, dem Garde - Jäger- Bataillon, Feldjäger Wesener, dem 2. Rheinischen Husaren - Regt. Nr. 9, Feldjäger Westermeyer, dem Rheinischen Jäger - Bataillon Nr. 8 Feldjäger Zitelmann, dem Gren. Regt. König Gricedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, Feldjäger v. Wedelstädt, dem 3. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 29, Feldjäger Ju st, dem Magdeb. Jäger- Bat. Nr. 4, Feldjäger Donath, dem 7. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, Heldjäger Voß, dem 6. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 52, Feldjäger Rosenthal, der 4. Art. Brig, Feldjäger Allendorff, dem Lauenb. Jäger-Bat. Nr. 9, Feldjäger Brenning, dem Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, Feldjäger v. Gaertner, dem 1. Hess. Husaren-Regiment Nr. 13, Feldjäger Claussen, dem 1. Hannov. Inf Regt. Nr. 74, &eldjäger Gierse, der 7. Art. Brig. , Feldjäger Lorenz, dem Pomm. Jäger-Bat. Nr. 2, Feldjäger Euen, dem 1. Hannoverschen Drag.-Regt. Nr. 9, Feldjäger Happe, dem 1. Oberschles. Jnf. Regt. Nr. 22, Feldjäger Banning, dem Hess. Füs. Regt. Nr. 80, Feld- jäger Bo Il, dem Holstein. Jnf. Regt. Nr. 85, Feldjäger S a- barth, dem 2. Schles. Jäger-Bat. Nr. 6, Pee Kinner, dem Swleswi.„jchen Jnf. Regt. Nr. 84, Feldjäger Neumann, dem Westf. Drag. Regt. Nr. 7, Feldjäger Ba umgardt, dem Oftpreuß. Jäger-Bat. Nr. 1, Feldjäger v. Hippel, dem 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, Feldjäger Nöldechen, dem 1. Magdeburg. Jnfant. Regt. Nr. 26. Bei der Landwehr. Den 31. Juli. Höllger, Kleyenstüber, Vize-Wachtm. vom Res. Landw. Bat. Königsberg Nr. 33, zu Sec. Lts. der Res. der 1. Art. Brig, Darkow, Sec. Lt. von der Kav. des 2, Bats, (Naugard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, zum Pr Lt., Rave, Vize Feldw. vom 2. Bat. (Borken) 5. Westf. Landw. Regts. Nr. 53, zum Sec. Lt. der Res. der 7. Art. Brig., Mo ntanus, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Neuwied) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, zum Seconde-Lieutenant der Landw. Art., Jung, Brake, Ludwig, Vize-Feldwebel vom 2. Bataillon (Coblenz) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, zu Sec. Lts. der Res. der 8. Art. Brig, Rappsilber, Wachtm. vom 2. Bat. (Jülich) 5. Rhein. Landw. Regts. Nr. 65, zum Sec. Lt. der Landw. Art, Ermrich/, Petersen, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Kiel) Holst. Landw. Regts. Nr. 85, zu Sec. Lts. der Res. der 9. Art. Brig, Gronau, Vize- Feldwebel vom 2. Bat. (Rendsburg) Holst. Landwehr - Regiments Nr. 85, zum Sec. Lt. der Neserve der 9. Artillerie - Brigade, Schwarz, Vize-Feldwebel vom Reserve-Landwehr-Bataillon Altona Nr. 86, zum Sec. Lt. der Res. der 9. Artill. Brig, Müller, Vize- &eldw. vom 1. Bat. (Weimar) 5. Thür. Landw. Regts. Nr. 94, zum Sec Lt. der Res. det 4. Art. Brig befördert. Fritsch, Sec. Lt. von der Art. des 1. Bats.. (Schlawe) 6. Pomm. Landi. Regts. Nr. 49, Grafimann, Sec. Lieut. von der Art. des 1. Bats. (Stargard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, in das Res. Landw. Bat Stettin Nr. 34, Meßler, Prem. Licut. von der Art. des 1. Bats. (Minden) 2. Westf. Landw. Regts. Nr. 15, in das 2. Bat. (Warendorf) 1. Westf. Landw. Regts. Nr. 13 einrangirt. Heinrich, Sec. Lieut. von den Pion. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33, Bernoulli, Sec. Lt. von der Res. des Res. Landw. Bats. Verlin Nr. 35, zu Pr. Lts. befördert v. Morstéin, Prem. Lt. von den Pion. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, der Char. als Hauptm. verliehen. B. Ab- shiedsbewilligungen 2c. Den 31. Juli. v. Müller, Hptm. a. D., zulegt Pr. Lt. im 4. Garde-Gren. Regt. Königin, die Gench- migung zum Tragen der Armee-Uniform m. d. f. V v. A. ertheilt. Straup, außeretatsm. Sec. Lt. vom Brandenb. Fest. Art. Regt. Nr. 3 (Gen. Feldzeuqmstr.), der Abschied bewilligt. Mellenthin, Pr. Lt. von der 9. Artill. Brig. Schefer, Premier-Lieutenant von der 10. Artillerie-Brigade, beide unter dem geseßlichen Vorbehalt ausge‘chieden. Hacke, Major a. D. und Vorstand der Hand- werksstätte des Garde-Festungs- Artillerie-Regts., voa diesem Verhält- niß entbunden. Bei der Landwehr. Den 31. Juli, Oebmfke, Scc. Lt. von der Artill. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr 33, der Abschied bewilligt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kr:egs-Ministeriuums. Den 8. Juli. Dressel, Rechnungs - Rath und Intendantur - Sekretär von der Jntendantur VII. Armce-Corps, auf scinen Antrag in- den Ruhestand verseßt.

Qu Liebenwalde , im Negierungsbezirk Potsdam, ist am 27. v. Mêts. eine Telegraphen-Station mit beschränktem Tages8dienst (cfr. F. 4 der Telegraphen-Ordnung) eröffnet.

Stettin, den 4. August 1870. j

Telegraphen - Direktion. Schrötter.