1870 / 193 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten- Pla Nr. 3.

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Se. Majestät der König haben Allergnádigst geruht: Dem Regierungs Rath Danßziger in Königsberg i. Pr. den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath; und Dem Bäckermeister Siegfried Friedlaender zu Breslau das Prädikat eines Königlichen Hof-Bäckermeisters zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König: haben den Kaufmann P. Olßon zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Helsing- borg zu ernennen geruht.

Bekanntmachung, betreffend die fünfprozentige Bundesanleihe vom Jahre 1870.

Auf Grund des nunmehr vorliegenden Ergebnisses der am 3. Und 4. d, Mts. auf die fünfprozentige Anleibe des Nord- deutshen Bundes vom Jahre 1870 erfolgten Zeichnungen wird hierdurch befannt gemacht, daß eine Reduktion der Zeichnungen nicht stattfindet, die erfolgten Zeichnungen vielmchr zum vollen Betrage berücksichtigt werden. :

Die Zeichner haben demnach 8 pCt. der von lhnen ge- zeichneten Nominalbeträge nah Maßgabe der durch Bekannt- machung vom 26. Juli d. J. veröffentlichten Subskriptions-

bedingungen in den dort bezeichneten . Terminen einzuzahlen *

und dagegen seiner Zeit die Qusagescheine, bezw. demnächst die Schuldverschreibungen mit Zinscoupons vom 1. Juli d. J. ab über die vollen Subskriptionsbeträge zu empfangen.

Die am 10. August d. J. bei der Kasse, welche die Sub- skription angenommen hat, zu leistende Einzahlung beträgt ein- bließlich der zu vergütenden Stückzinsen auf je 100 Thlr. Nominalwerth 10 Thlx. 1 Sar. 7: Pf.

Nach Belieben des Jeichners kann am 10. Auguft auch sofort die Vollzahlung von 88 pCt. des gezeichneten Nominal- betrages bei der Zeichnungsstelle erfolgen. Jn diesem Falle sind Stückzinsen überhaupt nicht zu vergüten und kommt die bei der Zeichnung etwa geleistete baare Anzahlung auf die Kapitaleinzahlung in Anrechnung. :

Die Zeichnungsstellen sind ermächtigt, am 10. August d. J. auch die Borauszahlung einer oder mehrerer der nah §. 9 der Bekanntmachung vom 26. v. Mts. erst später fällig werdenden Terminsraten anzunehmen. Es kann indessen nur die Voraus- zahlung voller Raten, nicht die theilweise Abtragung derselben zugelassen werden. Bei diesen Vorauszahlungen sind fünf- prozentige Stückzinsen von dem einzuzahlenden Betrage für die

eit vom 1. Juli bis 9. August einschließlich zu vergüten. Bei

orausbezahlung der am 1. September fälligen Rate wird die etwa geleistete baare Anzahlung mit fünfprozentigen Zinsen für die Zeit vom 1. bis 9, August einschließlich (9 Tage) in An- rechnung gebracht.

Wer am 10. August die erste Einzahlung geleistet hat, fann in der Zeit vom 11. August bis einschließlich den 1. Sep- tember bei der Kasse, bei welcher er subskribirt hat, Vollzahlung leisten und hat in diesem Falle von dem Kapitalbetrage der noch zu berihtigenden Terminraten Stückzinsen nur für den Monat Juli zu vergüten. :

Bei sämmtlichen Oa liegen Tabellen auf, aus welchen für Zeichnungs8beträge bis zu 10,000 Thaler auf- wärts zu ersehen is, was der Zeichner an Kapital und Stük- zinsen zu leisten hat, je nahdem er nur die Augustrate oder mehrere Raten oder Vollzahlung leisten will. :

Auf den Wunsch der Zeichner werden die Kassen sowohl die am 10. d. Mts. fälligen Beträge (Kapital und Stüzinsen),

Berlin, Sonntag den 7. August Abends I

als auch Vollzahlungen oder Vorauszahlungen shon vor dem 10, d. Mts. annehmen. Berlin, den 6. August 1870. Das Bundeskanzler-Amt. Delbrü.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Eduard Hoyer in Berlin ist unter dem 4. August Be P eich auf ein dur eihnung und Beschreibung nachgewiesenes Sicherheitsventil für Dampfkessel, soweit dasselbe für E eigenthümlich erachtet worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen , Unterri ts- und Med idi s Augeleäenbeiten

Es haben Zöglinge vou Schullehrer-Seminarien den Wunsch

ausgesprochen, ihre Zulassung zum Abiturienten-Examen be- schleunigt zu schen, damit ihnen nach Ablegung desselben der Eintritt in die Armee während des gegenwärtigen Kriegcs mög- lih gemacht werde. __ Solchem Verlangen gegenüber fann in der jeßigen großen Zeit nicht ablehnend dfrauf verwiesen werden , daß die Auf- gabe des Lehrers die Mitwirkung an der Erzichung der Jugend dur die Schule ist, und daß er durch die Hingabe an diesen Beruf auch seine Pflicht gegen das Vaterland erfüllt. Es mag vielmehr den dazu geeigneten jungen Männern der Eintritt in das kämpfende Heer gestattet und erleichtert werden.

ZU dem Ende ermächtige ih das Königliche Provinzial- Schul-Kollegium, an allen Schullehrer-Seminarien, in welchen in diesem Jahr noch eine Abiturienten-Prüfung bevorsteht, diese sofort und in der ab ekürzten Weise abhalten zu lassen, welche Ihm nach den besonderen Verhältnissen der einzelnen Anstalten nothwendig und zulässig erscheint.

Berlin, den 5. August 1870.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von ühler. An sämmtliche Königliche Provinzial-Schul-Kollegier.

Universität zu Berlin.

Die hiesige Universität beging am 3. August cer. die jähr- liche Gedächtnißfeier ihres erhabenen Stifters, des Königs S Wilhelms 1II1. im großen Saale des Universitäts- gebäudes.

Se. Excellenz der Herr General - Feldmarschall Graf von Wrangel, Se. Excellenz der Herr Kultus - Minister Dr. von Mühler , Se. Excellenz der Herr Staats - Minister a. D. Dr. von Bethmann-HolUweg, Se. Excellenz der Herr Wirkliche Geheime Rath Graf von Stillfried - Rattonig , Se. Excellenz der nordamerikanische Gesandte Herr Bancroft, der Herr Unterstaats-Sekretär, Wirkliche Geheime Ober-Regierung®-Rath Dr. Lehnert, der Herr Präsident des Konsistoriums Hegel, Herr General-Post-Direktor Stephan, sowie mehrere Rätbe des A Se TRns und andere böbere Beamte wohnten der

eier bei. s Sie wurde mit dem Vortrage eincs Gesangstückes des aka- demischen Gesangvereines eröffnet, worauf der zeitige Rektor, Geheime Medizinal-Rath, Professor Dr. du Bois-Reymond die Festrede in deutscher Sprache bielt.

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