1870 / 195 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau.

Gibraltar, Sonnabend, 6. August. (Ueber England.) Eingegangene Nachrichten melden , daß in Oran große Auf- regung unter den Eingebornen herrscht. Eine Anzahl Tribus

nimmt eine bedenkliche Haltung an. dd

Paris, Dienstag, 9. August. (Auf indirektem Wege. ) » Journal officiel« veröffentlicht ein Dekret, durch welches die Departements der 1. Militärdivision (Paris, Seine), der U]. (Lille), der IV. (Chalons s. M.), der II. (Straßburg); ferner die der VIII. Militärdivision (Lyon) angehörenden Departements Côte d’or, Saone et Loire, Aine und Rhône in Belagerungs-

zustand erklärt werden.

Vereinsthätigkeit für die Armee.

Berlin, 9. August. Jhre Majestät die Königin besuchte am Montag, 1. August, die von dem Vaterländischen Frauenverein in der Artillerieshule eingerichtete Nähanstalt. Allerhöchstdieselbe weilte namentlih bei den daselbst vertretenen Nähmaschinen von Frister & Roßmann mit Juteresse und geruhte die Absicht zu äußern, diese Fabrik zu besichtigen und eine solche Nähmaschine zu kaufen.

Instruktion I. i i Organisatorishe Anordnungen in Betreff der Delegirten der frei- willigen Krankenpflege. Auf Grund der Jnsiruftion über das Sanitätswesen der Armee im Felde vom 29. April 1869 habe ih nachstehende Anordnungen etroffen: s 1 Armee - Delegation. 1) Jeder der eee operirenden Armeen is ein Delegirter von mir zugetheilt, welcher sich im Haupt- quartier des Armec-Ober-Kommandos befindet. Neben ihm fungirt je ein Delegirter bei jedem zu der Armee gehörigen Armce-Corps. Diese Armee- beziehungsweise Corps - Delegirten sind in erster Neihe berufen, mit Rücksicht auf die Operationen der Armee im Einver- nehmen mit den Organen der Militärverwaltung, die Bedürfnisse fest- zustellen , welche für die Verwundeten und Kranken der Armee her- vortreten, und deren Befriedigung der freiwilligen Krankenpflege ob- liegt. Sie haben je nach Befinden die erforderlichen Anordnungen an die A n A V aaas Organe der freiwilli- en Krankenpflege zu erlahjen. ; : y Zu diesem Behufe is: 11, Etappen-Delegation. 2) jeder G e- neral-Etappen-Tnspeftion ein Hauptdelegirter zugetheilt, welcher die Reguisitionen der zu 1 bezeichneten N unter Assi- stenz eines an den Etappen-Hauptort, sobald sich die encral-Etappen- Inspektion von diesem entfernt, von ihm zu stationirenden Stellver- Treters und eines Corps von neben ihm fungirender Subdelegirten im Einvernehmen mit den Organen der Militär-Verwaltung auszu- führen hat. Die Aufgabe der Haupt-Etappen-Delegation ist es vornämlich nah den Andeutungen in den gg. 67, 69, 70, 71. der Jnstruftion über das Sanitätswesen der Armee im Felde: a) das Begleitungspersonal für dieTransporte derKranfken und Verwun- deten aus den Feldlazarethen und den stehenden E en (Eva- cuations- Transporte) nach den rückliegenden Reserve azarethen, heranzuziehen, wobei die Führung und Aufsicht über das Personal, be- iehentlih dieabzusendenden Kolonnen durhS ubdelegirte geübt wird; ) die Krankenpfleger und vorzugsweise Krankenpflegerinnen, für die Feld- und stehenden Kri egslazarethe aus den rückwärts- liegenden Sammelpunkten zu requiriren; c) aus den etablirten Vereinsdepots nach den Feld- und Kriegslazarethen die erforderlichen Materialien heranzuziehen; d) besondere Lazareth-Deligirten zu bestellen, welche bei den einzelnen Kriegslazarethen als Organe der freiwilligen Krankenpflege fungiren und nach Maßgabe des §. 72 der Instruktion in Verbindung mit dem p E des Lazareths stehen ; e) mit den Delegirten der Feld- und Krie slazarethe behufs Feststel- lung der hervortretenden Bedürfnisse in fortgesepter Verbindung zu bleiben; f) Verband- und E e auf den dem Kriegs®- \chauplazße zunächst liegenden Bahnhöfen, welche von den Verwundeten und Kranken passirt werden, einzurichten, soweit dies nicht von den Landes-Provinzial- und Bezirks - Delegirten (ad 3) bereits veranlaßt ist. Wenn größere Afktionen stattgefunden haben, dergestalt, daß die Militär -Sanitätscorps außer Stande sind, si der Verwundeten auf den Schlachtfeldern anzunehmen , so wird es die erste Sorge der Haupt-Etappen-Delegation sein, mit den unmittelbar zu ihrer Verfügung stehenden Kräften oder unter Heranzichung von Hülfscorps aus der Umgegend dafür zu sorgen , daß die auf den Schlachtfeldern liegenden Verwundeten die erste Hülfe erhalten und unter Dach ; beziehungsweise in die Lazarethe gebracht werden. Den Haupt-Delegirten bei der General-Etappen-Jnspektion, wel- chen ich die Blanquetts zugehen lasse, steht je nach Bedürfniß die Vertheilung von gesiempelten Armbinden mit dem rothen Kreuz und von Legitimationsscheinen über die Berechtigung zum Tragen diescs Neu- tralitätszeichens , sowie die Ausgabe von Fahrkarten unter Führung ciner Liste hierüber mit der Befugniß zu, sich in dieser Beziehung Ma Stellvertreter am Etappenhauptorte zu substituiren , wobei indessen zu beachten bleibt, daß unter jenem Neutralitätszeichen nur dur d- aus zuverlässige mit cinem bestimmten Auftrage ver- sehene Personen sich innerhalb oder zurSeite der Armee

bewegen dürfen. i ] j Ferner find: 111. Landes®8-, Provinzial- und Bezirks-Delegation

3) im Einverständniß mit dem Centralfkomite der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erfranfter Krieger für die deuishen Staaten, beziehentlih für die Pro-

vinzen und für einzelne Regierungs-Bezirke des preußi-

schen Staates Landes-, Provinzial- und Bezirks- Delegirte bestellt worden, deren Aufgabe es ist: a) Die Thä- tigkeit aller Vereine und Privatpersonen für die freiwillige Kranken- pflege in dem bètreffenden Lande, beziehentlih Landestheile, zu beleben und fonzentrish zu leiten , von dem vorhandenen Bestande an Personal, Geld und Material sich Kenntniß zu verschaffen, für Verband- und Erfrishungsstationen auf den von den Verwundeten und Kranken zu passirenden Bahnhöfen, sowie für die Ein- richiung und die Ergänzung der Vereins-Depots an den Etap- penorten und an den Station8orten der Reserve-Lazarethe je ihres Bereichs zu sorgen; Þ) die Fürsorge der freiwilligen Krankenpflege für die in ihrem Verwaltungsbezirk belegenen staatlichen Rejerve- Lazarethe und die Ernennung je eines Delegirten für jedes derselben auszuüben ; c) bezüglich der in ihrem Bezirk von Vereinen oder Privat- personen etablirten Lazarethe (welche unter dem Namen Vereins- Lazarethe nach §. 67 (4) der Sanitäts-Jnstruftion zusammengefaßt werden), deren Einrichtung und Anschluß an die staatlichen Reserve- Lazarethe gemäß §. 75 der Jnstruftion zu vermitteln. Für jedes die- ser Lazarethe wird von ihnen cin aus dem betreffenden Verein zu 1 ditd Delegat, oder als solcher der das Lazareth Errichtende estellt.

Dabei ist, was zunächst die Reserve-Lazarethe betrifft, zu beachten, daß dieselben instruftionsmäßig (H. 67, ad 4 §. 73) staatliche Einrich- tungen sind. Demgemäß kann in ihnen nur die Uebernahme der Be- föstigung, der Wartung und Pflege Verwundeter und Kranker durch zuverlässige und ausgebildete Pfleger und vorzugsweise Pflegerinnen, die Besorgung der Bett- und Leibwäsche, der Verbandmittel 2c., #0- wie die Uebernahme einzelner besonderer Verwaltungszweige, nament- lich durch Frauenvereine nach Kommunikation mit dem Lazareth- Vorstande stattfinden.

Bezüglich der Orte, an welchen Reserven - Lazarethe errichtet wer- den, deren Einrichtung, sowie bezüglih des Anschlusses der Vereins- und Privat-Lazarethe an die Reserven - Lazarethe, haben sich die Pro- vinzial-, Landes- und Bezirks - Delegirten mit der Landes- bezieh. R dem betr. Corps-Bezirks-

eneral-Arzt in Verbindung zu seßen und dauernd zu erhalten. Die mir in dieser Beziehnng direkt von der Ministerial - Abtheilung zugehenden Mittheilungen werde ih an die gedachten Delegaten - Be- zirk8orte gesondert gelangen lassen.

Bezüglich der Verwaltung der Vereins-Lazarethe sind die be-

treffenden Vereine und Privat-Personen unabhängig, fo daß von ihnen das Verwaltungs-Personal angestellt werden kann, während die staatliche Oberaufsicht über diese Lazarethe sih nur in den im F. 75 und 139 der Sanitäts-Jnstrufktion vorgeschriebenen Grenzen bewegt. Da die Vereins-Lazarethe regelmäßig mit Kranken und Verwun- deten nur aus den Reserve-Lazarethen belegt werden sollen (§. 61 ibid.), so muß es im Allgemeinen als wünschenswerth bezeich- net werden, daß jene Lazarethe an den Orten, wo sich Reserve- Lazarethe befinden, oder doch nicht allzu weit entfernt etablirt werden, worauf die Landes-, Provinzial- und Bezirks - Delegirten hinwirken wollen. c) Endlich haben sich die S zur Feststellung der Bedürfnisse der operirenden Armeen möglihst mit denjeni- gen Hauptdelegirten bei der General - Etappen - Jnspektion bezich- hungsweise mit deren Stellvertretern am Haupt - Etappen- ort in Verbindung zu halten, deren Siß sich in der Nähe ihres Bezirks oder innerhalb desselben befindet.

Den Landes-, Provinzial- und Bezirks - Delegirten, welchen ih Blanquetts zugehen lasse, steht die Vertheilung von gestempelten Arm- binden und der Legitimationsscheine, sowie die Ausgabe von Fahrkarten an zuverlässige Personen, unter Führung einer Liste zu, wobei gewünscht wird, daß die Legitimationskarten auf eine bestimmte Zeitdauer und cinen bestimmten Auftrag ausgestellt werden. Sämmtlichen vor- stehend ad 1—3 bezeichneten Delegirten ist in Angelegenheiten der freiwilligen Militärkrankenpflege die Portofreiheit für die eingehende und abgehende Korrespondenz mit der Rubrik »Militaria«, und die Gebührenfreiheit für die auf den Staatstelegraphen - Linien abgesand- ten telegraphishen Depeschen unter der Rubrik »Staatstelegramms«, vas unter Beidrückung des von mir zu übersendenden Amtssfiegels,

ewilligt.

Berlin, den 28. Juli 1870. |

Der Königliche Kommissar und Militär -Jnspecteur der freiwilligen Me a V r hs im Felde. r eß.

Breslau, 6. August. Dem 1. Bataillon des 4. Niederschlesischen Infanterie-Regiments Nr. 51 sind, wie der »Schles. Ztg.« mitgetheilt wird, von den Hoflieferanten Schwarße und Müller 2000 Cigarren, von dem Brauereibesißer Friebe 3000 Cigarren und von dem Maurer- meister Hayn 100 Thlr. als patriotische Gaben zugesendet worden.

Neumarkt, 5. August. Die Theilnahme für unsere Krieger wird auch bei uns durch Darreichung von Erfrishungen und Cigarren an die mit der Bahn beförderten Truppen bethätigt. Das Damen- fomite für Beschaffung von Lazarethbedürfnissen 2c. hat bereits gegen 1100 Thaler gesammelt inkl. der 362 Thlr. Bestand aus dem Jahre 1866.

Kiel, 5. August. Nach den leßten Veröffentlihungen waren beim Lokalverein zur Pflege verwundeter Krieger 5220 Thlr. einge- gangen; bei dem Provinzialverein (meist von auswärts) 2527 Tblr. bei dem Kieler JZweigvereine des vaterländischen Frauenvereins 746 Thlr. und bei der Kommission zur Unterstüßung der Familien cinberufener nes 435 Thlr. ; außerdem eine große Menge Lazareth- gegenstände.

Dresden. Der nah Wien berufene vormalige Königlich sächsische Eisenbahn - Direktions -Rath Freiherr Max Maria v. Weber hat dem sächsischen Kriegs-Ministerium die Summe von 100 Thlrn. zu derjenigen Stiftung gegeben, woraus sächsishe Soldaten belohnt werden sollen, welche eine französische Kanone oder Standarte erobern, auch ferner

Ï Waffenthat auszeichnet. 7 Ministerium übermittelt worden.

Komite | Fahnen zuweisen lassen. Helene einen monatlichen Beitra j A und erkrankter Krieger hat von derselben 300 Fl. er- | halten.

F CIAOEN E ar e

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dem Ministerium sein in Dresden gelegenes Besißthum zur unbe- shränften Verfügung gestellt, um daselbst Kranke oder Gerivundete | unterzubringen.

Leipzig, 6. August. Der Gesamintertrag der zum außerordent- lichen Bettage am 3. d. Mt(t8. in den hiesigen Kirchen veranstalteten Kollefte, welcher den Angehörigen der zur Fahne einberufenen Reser- pen Be atis zufließen soll, beläuft sich auf 819 Thlr. 27 Ngr. 9 Pf. - i

Gröbzig, 4. August. (K. Z.) Eine erste Sammlung zum Besten

Ï der verwundeten und erkrankten Krieger hat die Summe von 263 Thlr. Ï 17 Sgr. ergeben. | handsachen und anderen Gegenständen zur weiteren Besorgung nach | Côthen abgegeben werden können.

Ebenso hat eine bedeutende Quantität von Ver-

Heidelberg. Der Apotheker Dr. Bücking hat dem Großherzogl.

Bezirk8amt dahier die Summe von 100 Fl. mit der Bestimmung be- Ï händigt, dieselben demjenigen badishen Soldaten übergeben zu lassen,

welcher sich in dem ausgebrochenen Kriege durch eine besonders kühne Die Gabe is} bereits dem Großh. Kriegs-

Stockach, 31. Juli. (Konst. Z) Die Sammlung von Geld-

Ï heiträgen zur Unterstüßung verwundeter Krieger hat den Betrag von Ï 330 Fl. abgeworfen. Außerdem wurden für die in den Kampf ge- 5 zogenen Soldaten und Landwehrmänner dur freiwillige Spenden Ï nodh 83 Fl. aufgebracht.

Württemberg. Wie der »Staats - Anzeiger« meldet, hat der

© deutsche Hülfsverein in London Hrn. v. VarnbüÜler telegraphisch die Ï Summe von 1000 Pf. St. zu Gunsten der württembergischen Hülfs- Ï vereine angeboten.

München. Die Sammlungen für die zurückgebliebenen Familien

5 unserer Soldaten und Landwehrmänner hat bereits über 4000 Fl. er- ) geben. Der Prinz Leopold zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg hat an © das Kriegs-Ministerium 1000 Fl. als Belohnung für denjenigen Soldaten Ï oder jene Truppenabiheilung der bayerischen Armee eingesandt, welcher oder welche im | Fahne, Adlec, Standarte oder Geschüß erobert.

wirklichen Kampfe die erste französische

Regensburg, 26. Juli. Auch in hiesiger Stadt hat ein Vater-

landsfreund demjenigen bayerishen Soldaten, welcher die erste fran- J e Fahnenstange erobern würde, eine Prämie von 100 Fl. aus- ) geseßt.

—- 2. August. Der Fürst von Thurn und Taxis hat dem zur Unterstüßung hülfsbedürftiger Familien der zu den einberufenen Landwehrmänner und Reservisten 1000 Fl.

Zu gleihem Zwecke spendet die Erbprin Ml

von 100 Fl. ; das Komite zur Pflege

Prag, 6. August. Das vom Ausschusse des Verfassung8vereins

| in Böhmen niedergeseßte yPrager Hilfskomite« hat sih bereits konsti-

tuirt und einen Aufruf veröffentliht, welcher mit folgenden Worten

| {ließt: »Mit fester Zuversicht bauen wir auf den reisten Erfolg | unserer Bitte, denn Deutschlands und seines Volkes Ehre, Macht und | Zukunft ist der Preis des blutigen Ringen®, und unwandelbar gegén- | über jeder shalen Deutung ist unsere Ueberzeugung, daß die Sache | Deutschlands die Sache Oesterreichs sei, daß Oesterreih mit Deutsch- | land steht und fällt. « :

Graz, 6 August. Eine im laudschaftlichen Theater zum Besten

| der verwundeten deutschen Krieger gegebene Vorstellung erzielte ein | sehr beträchtlihes Erträgniß. Die zu obigem Zwecke vom | Hülfsfomite vorgenommene Sammlung ergab in Graz allein bisher über 1000 Fl.

eutschen

Klagenfurt, 7. August. Das hiesige Hülfskomite für ver-

| wundete deutsche Krieger erläßt einen Aufruf, in welchem auf das | Gefühl der Stammesbrüderschaft mit Deutschland hingewiesen und

zu reihlihen Beiträgen für die Verwundeten und die Hinterbliebenen Jener Die bib f für bien Ola un Tod P aeE aufgefordert d. iSher beim hiesigen Hülfsfomite eingega erreichen bereits die Höhe von gen als 1000 Fl. M Iangaen se London, 5. August. Das hiesige Centralkomite der Deutschen zur Hülfeleistung für unsere verwundeten und erkrankten Krieger hat zur Stunde einige 22,300 Pfd. St. gesammelt und hiervon bereits 12/400 Pfd. St. verausgabt. Von dieser leßteren Summe wurden 2800 Pfd. St. für Ankauf solcher Gegenstände bestimmt, welche hier in England besser, billiger und schneller beschafft werden können, wie Wasserkissen, Eistaschen, chirurgische Jnstrumente, Hospitalzelte u. \. w. Die übrigen 9600 Pfd. St. wurden in baarem Gelde an die folgenden Orte abgesandt: Berlin 3000 Pfd. St, Darmstadt 1150 Pfd. St., Mainz, Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart und München je 1000 Pfd. St., und Bonn, Coblenz und Aachen je 159 Pfd. St.

London. Aus E B A

D ; rimsby wird gemeldet , da

»Lincoln« von dort aus mit einer Londoner L eus Bu, abgereist ist, da die Postbehörden diesen Weg für sicherer, als den Über Ostende hielten. Jm Uebrigen fahren die Schiffe von Grimsby nah deutschen und französishen Häfen ganz wie vor dem Kriege. Dort wie auch in Newcastle - on - Tyne treffen Schiffe aus Hamburg regel- mäßig ein. Von leßterem Orte wird gemeldet, daß das englische E E Luggerschiff B. 102, Fil de

ulogne, welches ohne Papiere wa | R / hne Pap r, anhielt, aber später

Telegraphische Witterungsberiechte v. 8. August.

3 On, [PBar.|Abw Temp. Abw Aligemeine

A | 4 P. L.|v.M.| R. |\v.M. Wmd. |Bimme]sanaiehi 6 [Münster ; - 334,0 /—1,0 14,4 +3,2|NW., schwach.|zieml. heiter. » \PIEN 1328,1/—4,1 13,4/+1,7/W., schwach. |bed,, trübe. 7 |Constantin./334,9| | 20,0| |NO,, schwach. | 9. August. 6 Memel .../336,9/+0,6 13,2/+1,40., schwach. s[trübe. 7 Königsbrg. 336,6 T0,4| 13,6 +0,8|SO., s. schw. |[trübe. O Danzig. . - - (336,9 +0,4| 14,7 +2,3/080., mässig. wolkig. 7 \Cöslin .….. 936,2 +0,6| 13,2|+0,7|NO., schwach. |bedeckt. 6 Stettin... ./336,2—0,4/ 12,0 —0,1/NO., schwach. |bedeckt.!) » Putbus ... 333,7|—0,7| 14,2/+1,7/O., stark. wolkig.?) » Berlin... 339,2 —0,4, 12,1/—0,2|NO., schwach. |bewölkt. » |Posen..... 333,5 —0,8/ 12,6 +0,4 ONO., mässìg. heiter. - [Ratibor .….|326,1 —3,0/ 14,0 +2,2 NO., sehwach. |wolk., Nebel. » Breslau .…./330,3/—1,7 13,4 +1,0 0., schwach. |wolkig. » [Torgau ... 332,3 —1,6 12,0/—0,2 N., mässìg. heiter. ° Münster . /(334,7|—0,3| 13,0 —1,2/N., schwach. |bedeckt.?) - Cöôln Lia 333,7 |+1,3| 12s —0,4/0., schwach. |[trübe. L Trier e Hie 328,3 —3,9 12,8|—0,6NO., schwach. |bedeckt, trübe. » [Wiesbaden 331,4| | 13,0| N., schwach. |bew., gst. Reg. » Bremen... 336,9 13,8/ |NO., schwach. |bedeckt. » |Weserleuchtk. 336,2 S 13,0| /ONO., 8, lebh, trübe. 7 Brüssel i 336,3) —- 14,4| -—- |NO., mässig. [bewölkt. w Riga O. 337,3 | 13,2| NW.,, mässig. |bedeckt, Regen. » Gröningen. 337,4 | 14,6| |Windstille. bewöIkt. » |Helder..../337,7| | 15,0 |NNO., mässig. !) Nebel. Gestern Regen. 2?) Gestern Vor- und Nachmittag Regen. Abends Gewitter. ®) Nachts viele und helle Sternschnuppen.,

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Deffentlicher Anzeiger.

Steckebriefe und Untersuchungs - Sachen. Oeffentliche Vorladung. Der Kutsher Ferdinand Har-

| storff aus Pampow, Kreis Randow, 21 Jahr alt, ist bei uns ange- klagt, am 13. Juni 1869 zu Herzberg aus der verschlossenen, aber mit

dem richtigen Schlüssel geöffneten Wohnung der unverehelichten Wil- helmine Kühnel ein Hemd und einen Kober dem Steinschläger

Kuhl gehörig \o wie auch ein der Kühnel gehöriges rothwollenes

Halstuch in der Absicht rehtswidriger Zueignung weggenommen zu haben und ist deshalb auf Grund der §§. 215 und 216 des Strafgeseß- buchs die Untersuchung wegen Diebstahls wider denselben eröffnet worden. Zur Verhandlung und Entscheidung der Sache haben wir in dem im neuen Gefangenhause hierselbst befindlichen Sißungssaaï einen Termin auf den 22. September d. Js., Vormittags 9 Uhr, anberaumt und wird der Angeklagte Ferdinand H ori, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, dazu mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu iten und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzu- zeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen. Im Fall seines Ausbleibens wird mit der Untersuhung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Liebenwerda, den 28. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Al __ Vorladung. Wider die nachstehend näher bezeichneten Mili- tärpflichtigen :

1) den Steinmeß Aloys Erlebach, geboren den 15. September 1833 zu Merkelsdorf in Böhmen, vor seiner Entfernung aus Preußen zu Berthel8dorf, Kreis Landeshut, orts8angehörig,

2) den Brauer Joseph Eimann aus Liebau, Kreis Landeshut, ge- boren den 4. März 1833,

3) den Müller August Greth, geboren den 19. September 1830, vor seiner Entfernung aus Preußen in Schwarzwaldau und Nieder-Zieder, Kreis Landeshut, ortsangehörig und gegenwärtig angeblich Ober-Müller zu Slotwiene bei Berzeskow in Galizien unweit Wilißka,

4) den Grubenarbeiter Joseph Leier aus Trautliebersdorf; Kreis

_ Landeshut, geboren den 22. Juli 1831, ist die Untersuhung auf Grund des §. 110 des Strafgeseßbuchs wegen Auswanderung ohne Erlaubnif: eröffnet worden.

Die Angeklagten werden zu dem zur Hauptverhandlung auf i den 28. Oftober 1870, Vormittags 9 Uhr, im Audienzzimmer des unterzeibneten Gerichts angeseßten Termine vorgeladen und aufgefordert, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerickt so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen. Sollten die Angeklagten im Termine ausbleiben, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren wer- den. Landeshut, den 26. Juli 1870.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.