1870 / 207 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Auszüge aus den Steuerrollen, die Hypothekenscheine, die und andere die Grundstücke betreffenden Nah- weisungen, ingleichen etwaige besondere Kaufbedingungen, sind während der Dienststunden in unserem Bureau V. einzusehen.

Alle diejenigen, welche Eigcuthum oder anderweite zur Wirksam- |

E n Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, S Lee Se Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung \pätestens

im Versteigerung8termine anzumelden. , : E Das Sale dem 23. April 1870 erlassene Patent wird, sorveit es

von dem Vorstehenden abweicht, aufgehoben.

Berlin , den 3. Juni 1870. L 4 : Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

In unserem Depositorio befindet sich das Testament des Leib- |

gedingers Daniel Wolk zu Neßbruch vom 10. Mai 1014, Da Jett dessen Niederlegung 56 Jahre verflossen sind, so werden die unbekann- ten Jnteressenten aufgefordert , die Publikation des Testaments beim unterzeichneten Gericht binnen 6 Monaten nachzusuchen, widrigenfalls dieselde nah Ablauf dieser Frist von Amts wegen geschehen wird. &riedeberg N./M., den 3. August 1870. ] Königliches Kreisgericht. 11. Abiheilung

2630 : Nätren Königliche Eisenbahn-Direktion zu Hannover von der Vormundschaft für die Minorennen weil. Vollhöfners Pet. Nic. Sponagel in Echem laut Kontrakts vom 1/9. / 26. Juli d. J. cine Fläche von 109,21 IRuthen nördlih an der Haltestelle in Echem zwischen Meile 19,42 und 19,43 belegen, zur Erweiterung der gedachten Haltestelle käuflich erworben, is von der Käuferin zur Sicherung ihrer Rechte eine Ediktalladung aller Derer , die an die N E Eigenthums-, Näher- , lehnrechtlihe, fideikommissarische fand- und andere dinglihe Rechte, auch Servituten und Realberech- tigungen zu haben vermeinen sollten ; beantragt. Diesem Antrage ist stattgegeben und zur Anmeldung von Ansprüchen der obgedachten Art, Termin auf i | Freitag, den 28 Oktober, Morgens 10 Uhr, angeseßt und werden alle Diejenigen, die Ansprüche der gedachten Art an die obgedachte Fläche zu haben vermeinen sollten, hierdurch auf- gefordert, ihre Ansprüche in diesem Termin anzumelden, und zwar unter dem Präjudize, daß für den sh nicht Meldenden im Verhält- niß zur Käuferin das Recht verloren geht. Lüneburg, den 10. August 1870. L Königliches Amtsgericht. Abtheilung 111. U. Keuffel.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[2604 D elanntmaMmung., i : Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unterzeihnete Hauptamt in seinem Geschäftslokale die auf der Pots- dam - Spandauer Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle zu ahr- land am Montag, den 22. August cr., Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. Oktober cr. in Pacht ausbieten. Nur als dispofitionsfähig \ich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 114 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur ein- zusehen. n Potsdam, den 8. August 1870.

Königliches Haupt - Steuer - Amt. ad 2116 | u Der durch unsere Bekanntmachung vom 14. Juni d. J. auf Mitiwoch, den 7. September 1870, an- verauinte Termin zur Verpachtung der im Mansfelder Seekreise bei Eisleben gelegenen Domäne Wimmelburg wird hiermit für jeßt auf- gehoben. Merseburg , den 5. August 1870. Königliche Regterung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Crüger.

2444 WeLanuUutmaMSUn q Das ün Kreise Pr. Stargardt am Schwarzwasser gelegene fiska- lische Mühlengrundstück Wda, auf welchem sich cine Mahlmühle, eine Schneidemähle und ein Eisenhammer befinden, und zu welchem ppr. 596 Morgen Land gehören, soll in dem hierzu auf Donnerstag, den 15. September d. J-- i

in dem Dienstlokale des Königlichen Domänen-Rentamtes zu Pr. Stargardt anberaumten Termine im Wege der öffentlichen Lizitation auf 18 aufeinanderfolgende Jahre von Johannis 1871 bis Johannis 1889 meistbietend verpachtet werden. Pachtlustige, welche sich über den Besiß eines Vermögens von mindestens 3000 Thalern, über ihre Solidität und sonstige Qualifikation genügend ausweisen fönnen, werden zur Wahrnehmung dieses Termines aufgefordert, Das Mis- nimum des Pachtzinses ist auf 880 Thlr. jährlich, und die zu stellende Pachtkaution auf 600 Thlr. festgeseßt; auch muß zur Sicherung des iHebotes in dem Lizitationstermine selbs eine Kaution von minde- stens 200 Thalern in baarem Gelde oder in Staatspapieren auf Er- fordern bestellt werden. Die sonstigen speziellen Pacht- und Lizitations-

vedtngungen fönnen auf dem Königlihen Domänen-Rentamte zu |

Pr. Stargardt, sowie in unserer Domänen-Registratur während der Dienststunden eingesehen werden. Der Förster Russius zu Lasseck ist angewiesen, auf Erfordern an Ort und Stelle dic Grenzen des bei

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| [2631] | unserem Session8zimmer anberaumten öffentlichen Sn,

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Gelegenheit der Neuverpahtung aus dem Forstterrain gegen einen |

Theil des bisher zu dem Mühlengrundstücke zuzulegenden Forstareales vorzuzeigen.

gehörig gewesenen Land

Danzig, den 7. Juli 1870. | E Königliche Regierung, E Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten,

E

Verloosung, Amortisation, Mao s u. \. w., von öffentlichen Papieren.

BeranntmaMuUng j In der zum 24. September c, Nachmittags 4 tbr, in en von

Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 16. ugust 185

R inemeler Hafenbau - Obligationen Zehntausend dreihun,

dert Thaler zur Tilgung ausgelooft werden.

Memel, den 9. August 1870. Das Vorjteher-Amt der Kaufmannschaft.

Obligationen der Stadt Creuznac. i Gemäß §. 8 des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. März 186) wird bierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß j am Montag, den 5. September c, Vormittags 9 Uhr, im Stadthause dahier, : die am 1. Januar 1871 zur Rückzahlung gelangenden Obligation der Stadt Ereuznach durch das Loos bestimmt werden. ZU dieser Verloosung hat das Publikum Zutritt. Creuznach, den 8. August 1870. A Der Bürgermeister. Die Kommittirten der gez. Küppers. Stadtverordneten gez. Polstorf, Sahler, Winkler.

[2626]

[467] Betanntmaä U Die Bank T e Be e A

Laut Allerhöchst bestätigten Protoko e omites für Ang legenheiten des E Polen vom 21, Dezember 1869 bring die Bank zur öffentlichen Kenntniß, daß der lebte Termin zur Au nahme in der Banktasse der Coupons früherer 5prozentiger Schap obligationen, auf den 1/13. September 1870 festgeseßt ist.

Die Bank von Polen wird folglich genannte Coupons in ihr Kasse tägli, mit Ausnahme der Fest- und Sonntage, in den qs wöhnlichen Dienstsiunden einlösen. /

Nach Ablauf des 1./13. September 1870 aber werden ge nannte Coupons für werthlos betrachtet.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Berlin-Hamburger Eisenbahn. Betriebs-Eiunahmen pro Monat Juli 1870: Transport - Einnahmen für Personen x pro Juli 153/151 Thlr., bis ult. Juli 685,059 Tblr, Transport-Ein nahmen für Güter 2c. pro Juli 189,495 Thlr. , bis ult. Jul 1,700,496 Thlr. Anderweite Einnahmen pro Juli _ 9132 Thlr, bis ult. Juli 48/556 Thlr. Summa pro Juli 351,778 Thlr. bit ult. Juli 2,434,111 Thlr. Dagegen pro 1869 pro Juli 325,036 Thlr, bis ult. Juli 2,272,233 Thlr. Mithin pro 1870” mehr: pro Jul 26,742 Thlr., bis ult. Juli 161,878 Thlr.

Niederschlesische Zweigbahn. Einnahme im Moni Juli 1870: N für 66,273 Personen 23,290 Thlr. 27 Sgr. 9 Pi,

b) für 176,794,9 Ctr. Güter 2c. 27,208 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf, €) Egtræ Steae 600 Thlr. Sgr. P, zusammen 51,099 Thlr. 18 S9

Pf. rinnahme im Monat Juli 1869: a) für 22,385 Personen 952 Thlr, 1 E 3 Pf., þÞ) für 226,/772,4 Ctr. Güter 12,584 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. c) Éxtraordinaria 600 Thlr. Sgr. Pf. zu sammen 22,697 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. Mithin im Monat Juli 1870 mehr 28,402 Thlr. 13 Sgr. 1 Pf. | l ultimo Juni c. nach erfolgter Feststellung bis ultimo beträgt 3180 Túlr. 13 Sgr. 9 Pf. 25/221 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf.

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1) Bei Wiedereinführung des ordentlichen Fah!

- E brück halten.

R A 10. August 1870 erlin, den 10. Augu (V Â ui Ax j Königliche Direktion der Niederschlesisch «Märkischen Eisenbahn.

triebsmittel ausreichen; angenommen.

Mai a * am: 4 Eine Gewähr für die Einhaltung der reglement mäßigen Lieferfristen , die Weiterbeförderung der Güter auf den An

{lußbahnen und die Verwendung bedeckter Wagen kann aber bis al!

Weiteres nicht übernommen werden,

Die Beförderung erfolgt einstweilen lediglich im Localverkehr A Die Wiedereinführung der Beförderung in Aa : direften Verkehren wird angestrebt und werden hierauf bezügliche D!

fanntmachungen im Staatsanzeiger publicirt und durch Aushang "F al der l | | in Güter Enrditionen zur ais des betheiligten Publikums g Dr, Köstlin ist in gleicher Eigenschaft an die theologische Fa-

Bahn zu Bahn.

bracht werden. Berlin, den 12. August 1870. 5 E Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

Hier folgt die besondere Beilage

Die Mindereinnahme bis Máârz ( Bis ultimo Juli 1870 meh!

plans für die diesseitige Eisenbahn wird der Lokal Personenzug Nr. 11 auch auf der Haltesielle Berker

2) Vom 15. d. Mis. ab werden direkte Bill! von Berlin nach Berfenbrück und umgekehrt ausg I

Vom 14. d. M. an werden wiederum Frachtgütt! und Vieh zur Beförderung von und nach allen St? tionen der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn sowi nach Stationen der Anschlußbahnen, soweit die Bt

Pas Abonnement beträgt A Thir. fir das Vierteljahr. Juserlionspreis flir den Naum einex Druckzeile Dz Sgr.

Sainiiage R ere

Auslandes nehmen Sestellun

für Sertin die Expedition des Âön

Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten- Plas Nr. 8.

Königlich Preußif\cher

M

207. Berlin; Montag den 15. August Abends 1870.

Alle Post - Anstalten des In- nund

Se, Majestát der König haben Allergnádigs\t gecuht:

Dem Superintendenten Deßmann zu Bolkenhain den Rothen Adler - Orden vierter Klasse, sowie dem Matrosen 1, Klasse Lüdtke von der &lotten-Stamm-Division und dem Weißgerbergesellen Friedrich Rudolph Brandt zu Halle a. S. die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Allerhöchste Kabinetsordre vom 23. Ali L820 Erweiterung der Befugniß zum Beitritt zur Militär - Wittwen - Kasse in Folge der jeßigen Mobilmachung.

Auf Jhren Vortrag will Ih allen verheiratheten Beamten 2c. welche in Folge der jeßigen September dieses Jahres, nach den Kriegs-Verpflegungs-Etats, in den Genuß eines penfionsberehtigenden Gehalts treten, resp. schon nah den Griedens - Etats der Arme? ein solhes Gehalt fugniß ertheilen, shon in dem Aufnahme-Termine vom 1, Juli diéses Jahres der Militär-Wittwenkasse beizutreten, wenn sie auch erst nach diesem Termin und zwar bis Ende September dieses Jahres gehei- rathet haben, resp. heirathen sollten.

Diese Meine Bestimmung is auch auf diejenigen Offiziere und

Beamten 2c. der Marine, welche sich in gleichen Verhältnissen befinden, anzuwenden.

Berlin, den 23. Juli 1870.

Norddeutscher Bund,

i Bekanntmachung.

Die unmittelbar auf dem Kriegsshauplagte eingerichteten resp. wieder hergestellten telegraphischen Verbindungen sind aus- {ließli zur Beförderung von Dienstdepeschen bestimmt. Die Telegraphenverwaltung vermag daher die Beförderung von Privatdepeschen an solche Adressaten, welche den mobilen Trup- pen angehören, nur bis zu gewissen, im Rücken der diesseitigen Armeen gelegenen Telegraphen-Stationen(Sammel-Stationen) zu übernehmen. Die Weiterbeförderung der Depeschen von diesen E Salo an die Adressaten muß per Feldpost erfolgen.

Hieraus ergiebt sich, daß die Adressen solcher Depeschen genau den Vorschriften entsprechend abgefaßt werden müssen, welche vom General-Post-Amt unter dem 22. Juli cer. (\. Etaats-Anzeiger Nr. 174 vom 23. Juli cer.) bezüglich der Me A ie Postsendungen an die mobilen Truppen er- assen sind.

Im Uebrigen sind die Bundes-Telegraphen-Stationen an- gewiesen, dergleichen Depeschen nach den allgemeinen Bestim- mungen der Telegraphenordnung zu behandeln , aus8zutaxiren ind die Gebühren vom Aufgeber zu erheben. Selbstverständlich kann die Telegraphenverwaltung keiner- «4 Garantie dafür übernehmen , daß dergleichen Depeschen den Adressaten prompt oder Überhaupt zugehen.

Depeschen von den mobilen Truppen an Angehörige in- nerhalb des norddeutschen Telegraphengebietes müssen per Feld- host (mittels Korrespondenzkarte oder brieflich) an die als Sam- mel-Station bezeichnete Telegraphenstation abgesandt werden , diese wird dann für die telegraphische Weiterbeförderung an die angegebene Adresse sorgen. :

Es steht dem Aufgeber frei, den Gebührenbetrag für die tlegraphische Beförderung baar oder in Telegraphen-iFreimar- in beizufügen. Js dies nicht geschehen, so werden die Ge- hren, entsprehend der Bestimmung im §. 11 der Telegraphen- dnung, bei Aushändigung der Depesche durch den Boten vom ressaten eingezogen.

, Bis auf Weiteres wird die Telegraphen-Station zu Saar- rüd als Sammel-Station fungiren.

Etwaige bezügliche Aenderungen werden durch den Staats- Anzeiger veröffentlicht werden.

Berlin, den 13. August 1870.

General-Direktion der Telegraphen. Elsasser.

Wilhelm.

v. Roon. wird dbierdurch bekannt

An den Kriegs- und Marine-Minister. Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre gemacht. Berlin, den 29. Juli 1870. Kriegs-Ministerium, Militär-Oekonomie-Departeinent. v. Schmeling. Glogau.

Verfügung vom 26. Juli 1870 betreffend die Berechnung der Dienstzeit derjenigen Eleven der militärärztlihen Bildungsanstalten, welche während des Feldzugs 1866 auf dem Kriegsschauplaß vorüber- gehend verwendet worden sind. | Das Krieg®-Ministerium genehmigt hiermit, daß denjenigen Eleven der militärärztlichen Bildungsanstalten, welche im Jahre 1866 zu âärztlihen Hülfsleistungen nach dem Kriegsschauplaß abgesandt warcn, und auf Grund der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 22. November 1867 mit dem Erinnerungskreuz pro 1866 belichen worden sind, die Zeit jener Dienstleistung behufs späterer Fesistellung elwaiger Pensions- Ansprüche als Dienstzeit resp. Kriegsjahr angerechnet werden darf, auch wenn dieselben demnächst nah Beendigung des Feldzugs zur Vollendung ihrer Studien wieder aus dem aftiven Dienst ausge- schieden sind. Unabhängig hiervon is der Beginn resp. die Dauer der von ge- dachten Eleven abzuleistenden allgemeinen beziehungéweise besonderen Dienst-Verpflichtung nach Maßgabe der bezüglichen allgemeinen Be- stimmungen zu berechnen. Berlin, den 26. Juli 1870. Kriegs-Ministerium. Im Auftrage:

v. Podbielski. -

Verfügung vom 2. Juli 1870 betreffend Eintriti auf Befsör- derung während des mobilen Verhältnisses der Armee.

Unter den gegenwärtigen Verhältnissen werden mit Allerhöchster Genehmigung in Bezuz auf den Ersaß resp. die Ergänzung des Offi- zier-Corps der Armee folgende Bestimmungen vorläufig getroffen : 1) Die Ablegung der als Bedingung zum Eintritt auf Beförde- rung in das Heer vorgeschriebenen Portepeefähnrihs-Prüfung bleibt | auch während des mobilen Zustandes der Armee bis auf Weiteres zu fordern, und hat für diesen Zweek die Ober-Militär-Examinations- Kommission vom Monat August d. J. ab die Prüfungstermine nach Bedürfniß, event. chne Unterbrehung anzuseben. 2) Die Anmeldungen erfolgen in gewöhnlicher Weise von den Ersaß- event. auch von den Feld-Truppen. 3) Die Examinanden erhalten unmittelbar na abgelegter Prüfung

ein von der Ober-Militär - Examinations- Kommission auèëzuftellendes Zeugniß über das befciedigende Ergebniß der Prüfung, die zur An- meldung gekommenen Abiturienten und Studirenden aber eine An- Semi über die Gültigkeit der von ihnen vorgelegten betreffenden eugnisse. p Die in der Prüfung bestandenen jungen Leute, sowie diejenigen Abiturienten und Studirenden, deren Zeugnisse als vollgültig anerkannt worden sind, können, nachdem ihre militärische Ausbildung bei den Ersaß - Truppen beendigt ist, und wenn sie fih bei ibren Truppen-

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Fd

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der ordentliche Professor in der evangelisch - theologischen

afultät der Universität zu Breslau, Konsistorial - Rath

ltät der Universität zu Halle verseßt worden. Der praktische Arzt Dr. Kußner zu Thorn ist zum Kreis- hysikus des Kreises Thorn ernannt worden.

betreffend

l Offizieren und Mobilmachung bis Ende

bezogen , die Be-