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verlassen. Nach cinem Telegramm aber, welches er Abends 10 Ubr über das Gefecht bei Mey an die Kaiserin gerichtet, und welches im »Journal officiele abgedruckt is , war der Kaiser am 14. Abends 10 Uhr noch in Longeville, # Meile
ich von Meh. ; , ibu did A SRlenial officiel« vom 16. d, M. veröffentlicht
die Ernennung von 26 Bataillons-Chefs der mobilen National-
é, T N ata 18. August. (W. T. B.) (Auf indirektem Wege). Im geseßgebenden Körper gab Palikao folgende (die That- sachen völlig entstellende) Erklärung ab: Die Nachrichten vom Kriegsschauplaße lauten gut. Die Preußen haben einen Wasffen- stillstand nachgesucht, um ihre Todten zu beerdigen; fie haben auch ihren Vormarsch auf Bar-le-Duc cingestellt. Endlich ist es auch gewiß, daß ein ganzes Kürassiercorps, das des Grafen Bismark, vernichtet ist. Auch bei Schlettstadt hat ein kleines Engagement stattgefunden. Endlich spreche eine preußische, durch Belgien beförderte Depesche, nur von einem Kampfe, nicht aber von einem Siege. Schon hieraus folge, daß die Preußen einen Echec erlitten haben müßten. :
Brüssel, 17. August. (Telegr. des Frankf. Journ.) Der Kaiser, der Kaiserliche Prinz und Prinz Napoleon haben sich nach Rheims begeben. i . A
— Die sämmilichen Douaniers Frankreichs bilden 22,000 Mann, welche, wie Pariser Blätter melden, jeßt nach Paris gezogen werden. Da die Einkleidung der Nationalgarden jeßt zu Tostspielig werden würde, so ist es Jedem freigestellt, » sich nach Gutdünken« zu kleiden, nur wird die graue oder schwarze Farbe und ein Käppi, »das an das der Linientruppen erinnert«,
cinpfoblen.
Swinemünde, 18. August. (Ostsee-Z.) Heute Mittag kamen auf der Rhede in 2 Meilen Entfernung vier französische Panzerschiffe und zwei Dampf-Aviso an. Einer der leßteren übergab unter Parlamentärflagge die Blokade-Anzeige an den englischen Konsul und den Bürgermeister. — Die Frist zum Auslaufen neutraler Schiffe ist bis zum 25. d. M. festgeseßt.
London, 16. August. Einem Kabeltelegramme gesirigen Datums zufolge hat die Regierung der Vereinigten Staaten den Befehlühaber des amerikanischen Geschwaders in europäischen Gewässern angewiesen , Kriegsschiffe zur Beshüßung amerika- nischer Jnuteressen nah Elbe und Weser zu schicken , jedoch die Regeln der Blokade strengsten8 zu beobachten.
— Der Diskont der Preußischen Bank is gestern auf 6 Prozent und der Lombardzins8fuß für Waaren wie Effekten
auf 7 Prozent ermäßigt worden.
— Wie sehr der Krieg in die Verhältnisse der Staats- verwaltung eingreift, erhellt unter Anderem daraus, daß allein die Postverwaltung aus ihrem Personal ca. 1500 Beamte, 1900 Unterbeamte und 1100 Postillone, zusammen 4500, für die Zwecke des Krieges gestellt haf. Davon sind nahezu 900 für den Feldpostdienst in Verwendung; die übrigen 3600 zum Dienst mit der Waffe eingezogen. Gegenwärtig gehen täglich etwa 200,000 Briefe und Korrespondenzkarten zur Armee und außer- dem täglich ca. 40,000 Thaler an baarem Gelde, meist in Geld- briefen von 1 bis 2 Thalern an die Soldaten mit der Feldpost
ab, Die J i noch nicht festgestellt werden können.
Han nover, 17, August. Auf die vom provinzialstän- dischen Verwaltung8Lausshuß und dem Landes-Direktorium an Se. Majestät den König gerichtete Adresse ist folgende Ant- wort Sr. Majestät eingegangen: A
Aus der Adresse, welche die Mitglieder des provinzialständi- \den Verwaltungsausshusses und die Mitglieder des Landes- Direktoriums unter dem 30. v. M. an Mich gerichtet, habe Tch mit Genugthuung ersehen, welche Gefühle alle Herzen der Provinz Hannover in dieser ernsten, drangvollen Zeit A und sage Jhnen für den warmen Ausdruck, den Sie denselben ge- geben haben, Meinen Dank, Die Gewißheit, daß der Geist, der in den Befreiungskriegen Jhre-Väter zu großen Thaten getrieben, jeßt auch deren Söhne, wie die gesammte deutsche Nation durchdringt, hebt Meinen Muth und stärkt Mein Vertrauen, daß Gott der- Herr, der uns in dem kaum begonnenen Kampfe bereits einige glänzende Siege verliehen hat, unserer gerechten Sache auch ferner gnädig bei- stehen und den im Aufblick auf Jhn unfreiwillig unternommenen Krieg herrlich hinausführen werde. — H.-Q. St. Avold, 12. August 1870. — (gez.) Wilhelm.
Frankfurt, 17, August. (Frankf. Journ.) Heut weht über dem amerikanischen Generalkonsulat auf dem Goetheplaÿ das Banner der großen Überseeischen Republik. Wie wir hören, geshah dies in Folge und zu Ehren der durch den amerikani- hen Gesandten in Berlin, Dr. George Bancrofft, dem hiesigen Generalkonsul, W P. Webster, gemachten Mittheilung, daß die preußische Regierung dem General-Lieutenant Sheridan, dem zweithöchstlommandirenden Offizier der UnionLarmee, aufs Be- reitwilligste gestattet habe, sich der deutschen Kriegs8armee zum
“lassen, umhÿher.
Zweck militärischer Beobachtungen und Studien anzuschließen. General-Lieutenant Sheridan passirte bereits gestern unsere Stadt auf dem Wege nach dem Aeg GAY. i
Vaden,. Karlsruhe, 17. August. Die »Karlsr. Ztg. theilt Über den Gang und Stand der Angelegenheit der Aus- weisung der Deutschen aus Frankreich nach zuverlässigen Nach- richten Folgendes mit:
Die Kaiserlich französis@e Regierung hatte bei Auébruch des Krieges. angeordnet, daß fein Deutscher ohne besondere Ermächtigung des Ministers des Jnnern in Frankreich reisen oder Frankreich ver- lassen dürfe. Bei der herrschenden Aufregung und der sich stei- gernden Feindseligkeit gegen die Deutschen ward eine große Anzahl deutscher Arbeiter von den Werkstätten entlassen, da die Franzosen sich iveigerten , neben ihnen zu arbeiten. Sie irrten ohne Beschäftigung, obne Hülfsquellen und außer Stand, den französischen Boden zu ver- Der neue Minister des Jnnern ; Herr Chevreau, ver- (nicht blos der arbeitslosen) An- gehörigen derjenigen deutschen Länder, mit denen Frankreich Krieg führt (also aller Deutschen). Auf Vorstellungen der Ge- sandten der Vereinigten Staaten von Amerika und der \{weizeri- \{hen Eidgenossenschaft , der Herren Washburn und Kern , welche die Interessen der Angehörigen des Norddeutschen Bundes, Bayerns und Badens vertreten , sowie des Kaiserlich russishen Geschäfisträgers, Herrn Okonneff, als interimistiswen Vertreters der württembergischen Interessen, wurden alle diejenigen Deutschen mit der Ausweisung ver- shont, welche sich in Frankreich ständig niedergelassen (étaþÞli) haben, oder sich Über hinreichende Subsistenzmittel ausweisen können, oder der Kaiserlichen Regierung durch bekannte Personen empfohlen wer- den. Selbstverständlih sind auch Weiber und Kinder von der Maß- regel ausgenommen.
Die Angehörigen des Norddeutschen Bundes sollten Über Belgien, die Angehörigen der süddeutschen Staaten über die Schweiz geleitet werden. Am 13. d. M. war, weil Belgien dem Kriegsschauplaß zu nahe liege , die Ausweisung aller , auch der Norddeutschen, Über die Schweiz beliebt worden. Auf Gegenvorstellungen (mit Berufung auf die Geographie) wurde aber die ursprüngliche Verfügung der Aus- weisung der Norddeutschen über Belgien wieder hergestellt. ;
Der \ck{weizerishe Gesandte, Hr. Kern, war sofort um thunlichste Erleichterung der Heimkehr der ausgewiesenen Bayern und Badener besorgt und erwirkte von der Verwaltung der Paris-Lyoner Bahn das Zugeständniß der Beförderung von Paris nah Pontarlier an der schweizer Grenze um die Hälfte der Taxe. Diese Erleichterungen werden den Ausgewiesenen auf ein Zeugniß der \{weizerishen Ge- sandtschaft, daß sie außer Stand seien, die Reise auf eigene Kosten zu machen, bewilligt. Dieselben können Frankreich mit einem Visa der \{weizerischen Gesandtschaft verlassen , und es is} die Einholung des Visas der Kaiserlihen Polizeipräfektur und des Ministeriums des Innern nicht weiter nöthig. E
In Nothfällen gewährt die \{chweizerishe Gesandtschaft; vorbehalt- lih der Abrechnung, auch Unterstüßungen in Geld.
Ueber die Vorsorge, welche die Großherzogliche Regierung außer- dem für den Transport der Ausgewiesenen von Pontarlier ab bis in ihre Heimath getroffen hat, haben wir schon berichtet. Die Unter- stüßungen Seitens der Angehörigen, welche den in Frankreich befind- lihen Badensern durch Vermittelung des Ministeriums und der \{chweizerischen Gesandtschaft zugingen und zugehen, werden denselben nicht nur die Heimkehr, sondern au, je nah dem Betrage der Sen- dung und nah der Persönlichkeit, den Nachweis hinreichender Sub- S und das Verbleiben an Ort und Stelle ermöglichen und erleichtern.
Aus vorstehender Darstellung ergiebt sich übrigens. zugleich / daß die Maßregel der Ausweisung der Deutschen auf Verwendung der
fügte die Ausweisung aller
| Vertreter neutraler Staaten in ihrer Ausführung bedeutend gemildert ahl der von der Armee eingehenden Sendungen hat | E h führung g
ist, und daß es in Frankreich angesessenen oder an ihrem Aufenthalts- orte einigermaßen bekannten Deutschen niht {wer werden wird, sich wenigstens an solchen Orten zu behaupten, an welchen die öffentliche Gewalt nicht unter dem Druck des Pöbels steht. : Vayern. München, 17. August. Der Emissionspreis des neuen fünfprozentigen Melitäranlehens zu 15 Millionen
ist auf 92 festgesebt. i
Desterreich-Ungarn. Wien , 17. August. (Wien. J.) Graf Chotek trifft morgen Nachmittags von St. Petersburg bier ein, um unverzüglich und nur noch nach einem kurzen Besuche seiner Mutter auf seinen Posten zurückzukehren. Graf Vizthum ist hon vor einigen Tagen von seiner vertraulichen Mission in Florenz nach Wien zurückgekommen.
Belgien. Brüssel, 17. August. Der König hat sich mit der Königin und dem Grafen von Flandern gestern nah Cortenberg und anderen Orten der Umgegend von Louvain bege- ben, um die Truppen in ihren Kantonnements zu besuchen.
— Die Repräsentantenkammer votirte gestern eine Adresse an den König als Erwiderung auf die Thronrede.
Frankreich. Paris, 16. August. Das Departement du Var und die Städte Cherbourg, Brest, l’Orient und Roche- fort sind in Belagerungs8zustand erklärt worden.
— In der Sißung des geseßgebenden Körpers am 12. d. M. kam die Frage zur Sprache, ob Marschall Bazaine wirklich die französische Armee kbommandire, die dem Feinde gegen- Über steht. Der Kriegs-Minister antwortete: »Marschall Bazaine
sei der einzige Obergencral, es existire kein Kommando, welches
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óher als das seinige sei, noch welches außerhalb desselben sei.« Auf die andere Frage, ob Marschall Bazaine die Kaiserliche Mat unter seinem direkten Befehl habe, antwortete der Kriegs-Minister“ „Die Garde sei den anderen Armee-Corps asfimilirt und stehe, wie sie, unter dem Befehle des Marschalls Bazaine.« Sodann wurde, wie bereits telegraphisch gemeldet, die wichtige Frage des von Favre in Borschlag gebrachten Vertheidigungskomites yorgenommen. Die Jnitiativekommission hatte bekanntlich mit g gegen 7 Stimmen für Verwerfung dieses Borschlags sich er- flärt. Dem Reglement zufolge mußte eine erste Diskussion über die summarischen Scblußfolgerungen der Initiativekommis- fion eröffnet werden. Die Linke verlangte, daß in Betracht der [Nothwendigkeit der öffentlichen Wohlfahrt diese Formalität bei Seite geseßt würde, und daß die Bureaux sich sofort mit der Prüfung der Fragen beschäftigen, Das Ministerium zauderte. Die Rechte zeigte sich feindlih. Der Kriegs - Minister schien aus der Ueberweisung an „die Bureaux des Vorschlags des Vertheidigungs - Komites eine Kabinetsfrage machen zu wollen. Da trat Gambetta auf und sprach: »Es handelt sich darum, zu wissen, ob wir unsere Wahl getroffen haben zwischen dem Heil des Vaterlandes und dem Heile einer Dynastie !« Eine große Aufregung ergriff die Versammlung. [Die ganze Linke und ein Theil des linken Centrums applau- dirten mit Begeisterung. Die Rechte s{wieg. Das Publikum der Tribünen ließ laut seinen Beifall ertönen. Der Kriegs-
[Minister beeilte sih, zu erklären, daß scine Absicht sei, im Ein- verständniß mit der ganzen Kammer zu handeln /
| y ns§ daß er volles Vertrauen in den Patriotismus aler Fraktionen der Kam- mer seye, Nach einigen Minuten der Unterbrehung be- hlop der geseßgebende Förper, daß der Vorschlag, das Fomite der Vertheidigung zu errichten, in geheimem Komite discutirt werden soll. Es wird versichert, daß der Borschlag in der geheimen Sißung abgelehnt wurde.
— 16. August. (W. T. B.) Im geseßgeben den Kör- per zeigte Palikao die Ernennung Trochu’s zum Gouverneur jon Paris an und fügte hinzu, es sei nöthig gewesen, einen energishen und thätigen Mann zur Leitung der Vertheidigung pon Paris zu ernennen. Dies sei der Grund für die Ernennung
rohu'’s, einen andern gäbe es nicht.
Vereinsthätigkeit für die Armce.
Un: Anordnungen in Betreff der Kosten der freiwilligen Krankenpflege. (Nr. 2 a. b. der Jnstruftion 1. vom 28. Juli d. J.)
1) Die zum Begleitung8Spersonal für die Evacuations - Trans- jorte (Nr. 2 a. der Jnstruktion 1, vom 28. Juli d. J.) gehörigen Heil- ¡ehülfen , Krankenwärter 2c., sowie ferner die Krankenpfleger und Franfenpflegerinnen (Nr. 2 þÞ. ibid.) erhalten vom Staate für die Vauer ihrer Dienstleistung freie Unterkunft und freie Bckösti- qung. (§. 78 der Sanitäts - TJnstrufktion vom 29. April 1869.) ¿) Die Geldvergütung/, welche denselben , sofern sie nicht ihre Kräfte unentgeltlih zur Verfügung stellen, gewährt, bezichungsweise bei E Annahme zugesichert wird, ift von denjenigen Genossen- haften, beziehungsweise Vereinen zu tragen, von welchen die An- hahme zum Dienst bei der freiwilligen Krankenpflege erfolgt. 3) Zu iesem Behufe erhalten dieselben von der annehmenden Stelle in kleines, mit steifem Umschlag versehenes Buch in der Größe der jum Tragen * des Neutralitätsabzeichens ausgegebenen Legitimations- arten, in welchem das Engagement, wie folgt, vorzudrucken und nit dem Siegel der betreffenden Stelle zu versehen is: Der , aus ist als im Dienste der freiwilligen \tankenpflege angenommen, gegen eine neben freier Unterkunft und cler Verpflegung zu gewährende Vergütung von Thlrn. “.… Sgr. Pf. für den Tag, welche ihm gegen Vorzeigung der erunter zu ertheilenden Bescheinigung über die Dauer seiner Be- häftigung und gegen Quittung von der unterzeihneten Stelle ents a unmittelbar oder ues Gerne ihrer Organe zu alen
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l) Von derselben Stelle, resp. deren Organen wird der Tag der An-
ahme und der Betrag der Vergütung, leßterer in Buchstaben, ein- jerückt, Die Vereins-Delegirten, welche die betreffenden Personen zu vaufsihtigen haben, beziehentlich die Delegirten bei den betreffenden ‘appen oder Lazarethen (Nr. 2 d. der Instruftion l. v. 28. Juli 1870) teheinigen in dem Annahmebuche die Dauer der BesFäftigung. Ÿ Die Zahlung erfolgt nah Beendigung des Diensiverhältnisses gegen vlittungsleistung aus der Kasse bezichungs8weise durch die Organe derjenigen Stelle, welche die Annahme bewirkt hat. 6) Vorschüsse ind nur gusnahmsweise den engagirten Personen zu geben, in dem nnahmebuche zu vermerken und fommen bei der Sckchlußabrechnung 1 Ansaß. Müssen solhe Vorschüsse während der Dauer des Dienst- ‘rhältnisses an einem von der Annahmestelle entfernten Orte gegeben | erden, worüber derjenige Delegirte zu entscheiden hat, unter dessen uffiht ih der betreffende Bedienstete befindet, so werden dieselben var in dem Dienstbuche vermerkt und kommen der Annahmestelle zu ite; eine Erstattung scitcns der leßtern findet aber nicht statt, fondern
t gezahlte Vorschuß veebleibt zu Lasten des Fonds, aus welchem |
bereiten Mittel des betreffenden
entnommen
r zahlende Bedienstcten
e Weregirie seine / Insoweit
eine Löhnung vom
hat. |
|
Staate erfolgt, sind die Löhnungsbeträge im Annahmebuche ei h ein- zutragen- und kommen bei der Schlußabrechnung in Ansaß. 8) Die- Jagen der Herren Delegirten, welche der Geldmittel bedürfen, haben dieserhalb ihre Requisitionen an denjenigen Landes-, Pro- Stag oder Bezirks - Delegirten zu richten; welcher ihnen zunä E iß hat. Das Verzeichniß dieser Delegirten folgt nachstehend : h - Preußische Monarchie. I. Provinzial- Delegirte. ) Dropina Preußen: Der Wirkliche Geh. Rath und Ober - Präsident v. Horn zu Königsberg. 2) Provinz Pommern: Der Wirkl. Geh. Rath und Ober-Präsident v. Münchhausen zu Stettin. 3) Provinz Brandenburg: Dex Wirkl, Geh. Nath ‘und Ober-Präsident v. Jagow zu Potsdam. 4) Provinz Posen: Der Ober - Präsident Graf von Königsmarck zu Posen. 5) Provinz Schlesien: Der Wirkl. Geh Rath und Ober-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg-Wer- nigerode zu Breslau. 6) Provinz Sachsen: Der Wirkliche Geh Rath und Ober-Präsident von. Wißleben zu Magdeburg. 7) Pro- vinz Schleswig: Der Wirkliche Geh. Rath und Ober-Präsident Frei- herr v, Scheel-Plessen zu Kiel. 8) Provinz Hannover: Der Ober- Präsident Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode zu Hannover 9) Provinz Westfalen: Der Staats-Minister a. D. Freiherr von Bodelschwingh zu Münster. 10) Provin Hessen-Nassau: Der Wirkliche Geh. Rath und Ober-Präsident v. Möller zu Cassel 11) Rheinprovinz: Der Wirkliche Gch. Rath und Ober-Präsident
v. Me M L Coblenz.
Degztrld-Delegirte. 12) Bezirk Schleswig: Der ie rung8-Vize-Präsident von Ende zu Sl¿9mwigs 18! S Wiesbaden: Der Regierungs - Präsident Graf zu Eulenburg zu Wiesbaden. 14) Regierungsbezirk Eöln: Der Negierungs - Präsident von Bernuth zu Cöln. 15) Regierungsbezirk Düsseldorf: Der Re- alten von Kühlwetter zu Düsseldorf. 16) Regierungs-
ezirk Aachen: Der Regierungs-Präsident von Bardelebe n zu Aachen. 17) Regierungsbezirk Coblenz: Der Regierungs-Vize-Präsident Graf von Villers zu Coblenz. 18) Regierungsbezirk Trier: Der Regie- rungs - Präsident von Ernsthausen zu Trier. 19) Stadt Berlin: Der Geheime Ober-Medizinal-Rath Dr. Housselle, Delegirter bei der General - Lazareth - Direktion. 20) Stadt Frankfurt a. M.: Der Ober-Bürgermeister Mumm. Der Dr. med. Spieß, Stellvertreter.
. Andere deutsche Staaten. [l]. Landes-Delegirte. 21) Königreih Sachsen: Der General-Major Freiherr von Reißens- stein zu Dresden. 22) Großherzogthum Baden : Der Geheime Hof- rath Vierordt zu Karlsruhe. 23) Großherzogthum Hessen : h Großherzoglich - hessische Hofgerihts-Rath Weber zu Darmstadt. 24) Großherzogthum Sachsen-Weimar : a) der Großherzoglich \ächs\is{che Ober-Hofmarschall General Graf von Beust zu Weimar; Stell- vertreter Oberst-Lieutenant Biber zu Weimar; b) der Großherzoglich sächsische Bezirks - Direktor Condray zu Eisenach; Stellvertreter: lente O Mte-PBräfiden! v. Egloffstein in Eisenach. 25) Groß- herzogthum tecklenburg-Schwerin : Der Großherzoglihe General- Lieutenant von Zülow zu Schwerin. 40) Großherzogthum Olden- burg: Der Großherzogliche Gericht8anwalt Dr. Hoyer zu Oldenburg. 27) Herzogthum Braunschweig: Der Ober - Bürgermeister Caspari zu Braunschweig. 28) Herzogthum Sachsen - Coburg - Gotha: a) der S eeaes sächsische Staats-Minister von Seebach zu Gotha; s der
erzoglih sächsische Landrath Ewald zu Coburg. 29) Herzogthum Sachsen-Altenburg : Der Herzoglich sächsishe Ober-Stabsarzt Dr. Löwer zu Altenburg. 30) Herzogthum Anhalt: Der Herzoglich anhaltische Kreis-Direktor Bramigk zu Cöthen. 31) Fürstenthum Lippe-Schaum- burg: Der Fürstlich Geheime Regierungs-Rath v. Kampe zu Bücke- burg. 32) Fürstenthum Waldeck und Pyrmont: Der Major z. D. Schmidt zu Arolsen. 33) Freie und Hansestadt Lübeck: Der Ober- Appellationsgerichts - Präsident Dr. Kierulff zu Lübeck. 34) Freie und Hansestadt Bremen: A. G. Mosle in Bremen. 39) Freie und Hansestadt Hamburg: G. von Lind zu Hamburg.
“Berlin, den 1. August 1870.
Der Königliche Kommissar und Militär -Tnspecteur der freiwilligen Krankenpflege.
Fürst Pleß.
— Die 15, Nummer des Armee - Verordnungs- Blattes hat fol- genden Inhalt: Jnstanzenweg für die Allerhöchsten Ortes vorzulegen- den Eingaben der Truppen 2c. während der Dauer des mobilen Ver- hältnisses. — Bezeichnung der, in Gewäßheit der Allerhöch\ unter dem 17. Juli c. bestätigten Ordre de Bataille formirten Landwehr- Divisionen, Brigaden und Regimenter. — Gehalt8-Kompetenzen der, beim Eintritt der Mobilmachung als Unter-Aerzte in Assistenz-Arzt- Stellen verwendeter einjährig freiwilligen Aerzte, der dienstpflihtigen Aerzte und Mediziner. — Heranziehung militairpflichtiger Mediziner der älteren Semester zum militärärztlihen Dienst, — Reisekosten und F ggege Der für Dienstreisen der Bundesbeamten. — Einsendung der
apporte.
— Die Nr. 32 des ‘»Justiz - Ministerial - Blatte8e enthält einen Plenarbeschluß des Königlichen Ober - Tribunals vom 24. Jui 1870 über die Auslegung des §. 3 des Gesekes vom 9, Mit - 859 / betreffend die Befugniß der Gläubiger zur Anfetung der
echtshandlungen zablungêunfähiger Sc{uldner (Geseß - Sammlung von 1855 S. 429); nach welchem gegen die Annahme der Vermögens- unzulänglihkeit auf Grund des §. 3 des Geseßes vom 9. Mai 1855 in dem Prozesse Über die Anfechtung ciner Rehtshandlung des Sc{uld- ners durch Nachweisung geeigneter Vermögensobjekte desselben cin Gegenbeweis geführt werden kann,