1870 / 260 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Vorstöße gegen die Front der Division an der Zähigkeit un- serer Infanterie und Artillerie sich brachen, versuchte in dem Bois des Ognons ') und dem Bois de St. Arnould Fortschritte

zu machen, welche am gehalten. / | R RED

Vom 8. Corps war die 16. JInfanterie-Division (General- Lieutenant v. Barnekow) auf dem Marsche von Frontigny ?*) um 12 Uhr Mittags in Arry?) (wo sie am 16. bivouakiren sollte) eingetroffen. Der hörbare Kanonendonner und die ihm zugehenden Meldungen bestimmten den Divisions-Commandeur, ie einstündiger Ruhe aufzubrehen und nach Gorze zu mar-

ren.

Die Division überschritt bei Novéant die Mosel und er- reichte mit der Tete um 37 Uhr Gorze.

Von hier aus wurden na Kommunikation mit General- Lieutenant von Stülpnagel 3 Batterien und 3 Eskadrons Husaren- Regiments Nr. 9 auf das Gefechtsfeld der 5. Division vorgeführt, während der durch Seine Königliche Hoheit dem Oberbefehl8haber angegebenen Direktion gegen Flanke und Rücken des Feindes ent- \prehend die Brigade Rex, (Regiment Nr. 72, Regiment Nr. 40) der sich in Arry auf Befehl des General-Lieutenants v. Wrangel das Regiment Nr. 11 (vom IX. Armee - Corps) angeschlossen hatte, über Côte-Mousa durch den Wald von St. Arnould auf Rezonvilie dirigirt wurde.

Die Brigade, welche auf dem Vormarsch des dichten Un- terholzes wegen auf diese cine Straße angewiesen war, erreichte gegen 5 Uhr mit der Tete die Lisiere des Bois de St. Arnould.

Das Regiment Nr. 72 crhielt Befehl, aus dem Walde in der Richtung auf Rezonville vorzudringea , das Regiment Nr. 40, ihm zu folgen. |

Feindlicherseits war der Höhenrücken südöstlih von Re- zonville mit Jnfanterie und Artillerie schr stark besezt. Jn der Schlucht zwischen Rezonville und Gravelotte waren starke Reserven zu erkennen. Die feindlichen Batterien überschütteten den Wald und das vorliegende Terrain mit Granaten und Shrapnels, um das Debouchiren aus demsclben zu verhindern.

Bis zu anbrechender Dunkelheit versuchten hier die Regimenter 72 (mit dem 1. und Füsilier - Bataillon) und 40, von Nachmittags 6 Uhr ab auc das Regiment Nr. 11 und später noch das 2. Bataillon Nr. 72, gegen die feind- liche Stellung vorzudringen.

Diese Versuche, dem schr überlegenen Feinde gegen- über, auf dessen Reserven (Garde) die Angriffe stießen, mußten sich zwar mit einigem Terraingewinn begnügen, aber sie hatten den großen Erfolg, daß der Feind seine Re- serven bier engagirte und nicht auch noch gegen die Division Stülpnagel verwenden konnte und für seine linke Flanke fürhtend —- von einer kräftigen Offensive abstehen mußte. Nachmittags 125 Uhr hatte (nachdem in Pont-à-Mousson die ersten Meldungen vom 3. Corps8 eingegangen waren) Se. Königliche Hoheit der OberbefehlEhaber den General der Jn- fanterie v. Manstein orientirt und ihn angewiesen, dem 3. Corps die rechte Flanke zu decken und überhaupt das Corps nach Kräften zu unterstüßen.

Von der 25. (Großherzoglich hessischen) Division überschrit- ten demnach unter Führung des Divisions-Commandeurs Ge- neral-Lieutenant Prinz Ludwig von Hessen die 49, Jnfanterie- Brigade, 3 Batterien und das 1. Reiter-Regiment Nachmittags 4 Uhr die Mosel bei Novóant und rückten auf Gorze vor.

Von Gorze aus wurden 2 Batterien der Division Stülp- nagel zugeführt , bei der sie gegen Abend rechts vorwärts der Divisions-Artillerie sehr wirksam in das Gefecht eingriffen.

Die 49. Infanterie-Brigade, gefolgt von einer Batterie, G A dur das Bois de Chevaux und Bois dcs Ognons® irigirt.

Das 1. Hessische Infanterie-Regiment traf in dem dichten Walde Bois des Ognons auf feindlichen Widerstand und führte hier, zunächst mit 6 Compagnien , später von noch 2 Compag- nien und vom 2. Hessishen Jnfanteric-Regiment unterstüßt, ein anhaltendes Feuergefecht, weiches erst die Nacht endete.

Als der Tag sich neigte, war auf allen Punkten unserer Front Terrain gewonnen, Theile der Divisionen Buddenbrock und Kraaß auf Anordnung Sr. Königlichen Hoheit des Ober- befehls8habers in nordöstliher Richtung im Avanciren, die Ar- tillerie des 3. Corps, welche während 9stündigen Kampfes den gegen unsere Front gerichteten Angriffen des Feindes Halt geboten und einen kurz nach 7 Uhr eingeleiteten neuen Offen- sivstoß abgewiesen hatte, vorgegangen.

wurde aber hier von Theilen des 8. und 9. Corps, Spätnachmittage in das Gefecht eingriffen, zurück-

v/ Es war 7 Uhr, als diese Bewegung zur Ausführung gekommen war und das feindlide Feucr auf der ganzen Front erlahmte. Aber

) Oestlich von Rezonville. ?) Frontigny, etwas über 1 Meile üdöftlich von Meß. ?) Arry an der Mosel, 15 Meile nördlich Pont-à-Musson.

1

nach kurzer Zeit um 74 Uhr entbrannte das Feuer, namentli gegen Centrum und rechten Flügel eridt nohmals in größter Heftigkeit, der lezte Versuch des Feinde das Schlachtfeld zu behaupten oder das Mittel, seine rück n gige Bewegung zu sichern. gin

Als nach einer Viertelstunde das Feuer schwieg und h Nacht hereinbrach, ritten auf Veranlassung des Oberbefeh(s habers Königliche Hoheit die Brigaden der 6. Kavallerie-Diy, fion Richtung Flavigny - Rezonville zur Attake an. Das zj, ten’sche Husaren - Regiment, gefolgt vom Husaren - Regimen Nr. 16, ritt hierbei feindliche Karrees nieder

Es war 9 Uhr, die Schlacht beendet. Die Truy pen bivouakirten auf dem Schlachtfelde, ihnen egenüber nördli Rezonville und bei Gravelotte, sah man die Lagerfeue des Feindes. |

Der Tag von Vionville, an welchem das 3. und 10), Cor)s und Theile des 8. und 9. gegen den um das Doppelte über. legenen Feind gekämpft haben, hat s{were Opfer gefordert unsere Verluste erreichen die Zahl von 626 Offizieren, 159% Mann, nicht eingerechnet die Kavallerie - Brigade von Bredóy und Graf Brandenburg 1], so daß der Totalverlust auf etwa 17,000 Mann zu \{äßen ist. Die Verluste des Feinde sind, nach den Eindrücken des Schlachtfeldes zu urtheilen, nod höher anzuschlagen Verluste, welche nur mit den blutigsten Schlachten früherer Kriege zu vergleichen sind.

Die Tapferkeit , Hingebung und Yäbigkeit der Generale Offiziere und Mannschaften aller Waffen ist erhaben über jedes Lob und kann niemals übertroffen werden.

Durch die Schlacht war die Absicht des Feindes , nag Weslen abzumarschiren , vollständig vereitelt worden, Die fol. genden Tage ließen dieses große Resultat erkennen.

Weiter liegt vom Kriegsschauplaß folgendes Tele gramm des W. T. B. vor: 8 e

Karlsruhe, 10, September.

Die » Karlsruher ZJeitung« meldet aus Oberschöffolêheim: Von gestern auf heute hat sih nichts Bemerkenswerthes ereig: net, nur an der Porte nationale wurde ein kleiner Ausfall versucht, der durch Truppen des zweiten Regiments zurü gewiesen wurde.

_ (Oberschöffolsheim , Dorf mit ca. 1000 Einw. im Arron- dissement Straßburg, etwas über 1 Meile westlich von der Festung.)

Französischerseits sind vom KriegS8scha uplay fol gende Nachrichten eingegangen :

Paris, 10. September. (W. T. B.) __ Die Annahme von Privatdepeschen im Seinedepartement ist eingestellt. Eine Depesche aus Coulomiers bestätigt, daf die Preußen in La-Ferté-sous-Jouarre cingerükt sind, (La Ferté-sous8-Jouarre, Stadt mit 4800 Einw. im Departement Seine-et-Marne , Arrondissement Meaux, am ZJusammenfluß der Marne und des Morin, ca 9 Meilen vor Paris, an der Eisenbahn von lehterer Stadt nach Chalons.)

Der auf dem Schlachlfelde von Vionville aufgefunden Befehl des Marschalls Bazaine für den 16. August 1870 lautet nach dem »Mil, Wochenbl.« wie folgt:

Gravelotte le 16 août 1870. 5 heures du matin.

ITnstruction pour la matinée du 16 août.

Faites fsaire de suite de distributions selon les ressOUrces qui vous sont envoyées par I’Intendant néral. Toutes les voitures civiles employées sous la dé- nomination de train auxiliaire devront être ren voyées en arrière de Gravelotte. On devra en profiter pour renvoyer sur Metz les malades qui ont besoin d’êtrè hospitalisés.

S’assurer que tous les hommes ont leur complet de cartouches. Dans le cas contraire en faire distribuer immédiatement et faire remplacer dans les parecs dvr Sionnaires Cceux qui auraient été conso0mmés.

Dès que lés reconnaissances seront rentrées et qué tout indiquera que l’ennemi n’est pas en force à Pproxr mité. on pourra retendre les tentes, et les hommes nf devront aller à leau que par corvée. Défendre qué l’on s’éloigne des camps. Des postes de cavalerie dé- vront être adjoints aux grand-gardes afin de fournir des vedettes (par deux) aussì loin que possible, E tre prévenu à temps de lPapproche de l’ennemi. Les routés doivent rester libres. Tous les bagages aux Servic@& administratiss doivent rester en arrière du front par quel on suppose que lennemi viendrait attaquer.

Nous partirons problablement dans l’après-midi, dés

feindliq,

que je saurai que les 3. et 4. corps sont arrivés à nor?

hanteur en totalité. Des ordres, du reste, seront donnés

| uliéricurement.

L

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Les 3. et 4. corps, Ssuivant la route de Conflans Étain, doivent. envoyer sur leur flanc gauche des ¿ chements de cavalerie pour maintenir des commu- ‘ations entre les Corps. :

V Le Maréchal de France. Commandant en chef. Bazaine. Pour ampliation. Le général chef d’état-major- géneral. _Manègque. | A. M. le góneral Commandant la 2. division du 3. Corps d’armée. » g, En raison des circonstances actuelles toute com- '” mnunication adressée à M. le Maréchal Commandant le 3. corps devra mentionner le jour et Pheure de Son envoi.

_ Ueber dic französischen Departements Seine , Seine - et «Oise d Seine-et-Marne ¡ deren vollsiändige Offupation von Seiten der uishen Heere demnächst zu erwarten ist, entachmen wir der »Sta- jstique de la France« die nachfolgenden Notizen:

Das Departement Seine umfaßt 475,50 []Kilometer = 8/62 ggr. Meilen mit 2,150,916 Einwohnern; es | rondissements Paris mit 20 Cantons, 1 Gemeinde und 1,825,274 Ew., 7j Denis mit 4 Cant, 39 Gem. und 178,359 Eiv.,, Sceaux mit 4 Cant., \ Gem, und 147,283 Ew., Gesammtzahi aller Gemeinden 71, davon 4 nter 600 Einv., 11 von 500—1000 Eimv, 10 von 1—2000 Einw.,

(000 Einw. Zu den leßteren gehört Pari s, welches im Jahre 1866 ine Bevölkerung von 1,825,274 Personen (mit Einschluß der Harnison m 2,294 Mann) hatte, die si auf 675,222 Haushaltungen vertheil- 4 so daß im Durchschnitt 2,72 Einwchner auf jeden Haushalt treffen. Die Zahl der Häuser betrug 57,6:6, von denen 50,318 ganz, 6311 hilweise bewohnt, die übrigen aber unbewohnt waren. Unter der vilbevölkferung der Stadt von 1,799,980 Personen bcfanden {ih 04114 Ausländer, darunter namentlich 30/456 Deutsche, 28,430 Bel- (q, 9939 Schweizer, 8015 Engländer, 7398 Jtalicner, 5509 Niederländer, ¿7 Russen und Polen, 4023 Amerikaner, 2359 Spanier 2c. Die Nehrzahl der Bevölkerung gehört der katholischen Religion an, námlich: 732,029 oder 96 pCt., während die übrigen 4vCt. sich auf die Übri- 41 Konfessionen vertheilen; die Zahl der Protestanten beträgt 41,244, ie der Îscaeliten 20,615. Zwei Drittheile der Bevölkerung ernähren ÿ von Judustrie (948,551) und vom Handelsbetriebe (214,349), Bei (r TJudustrie beläuit sich die Zahl der Geschäftsinhaber auf 65/978, œ Angejtellten auf 34,846 und der Arbeiter auf 442,310; darunter 81,509 männliche; der Rest von 405/417 Personen besteht aus den Fqmiliengliedern, Diensiboten 2c. der vorgedachten drei Kategorien. du den wichtigeren Jndustriezweigea gehören, abgeschen von der Jn- usirie der Ernähruag und Bekleidung, die Fabrikation von Metall- baaren, von Laxusgegenständen, Möbeln, Geweben, Holzwaaren, Jegenständen für Kunst und Wissenschaft, chemischen Produkten 2c. en Geschäfisumsay der gesammt-:n pariser Jndustrie shäßte man n Jahre 1860 auf 3369 Millionea Frauc?, wovon etwas über 347 Nilionen nah dem Auslande abgeseßt worden sind, Das Budget æ Stadt belief sich 1869 auf ctwas über 224 Millionen Fres. oder 10 Fres. pro Kopf; davon wurden indeß nux 156,6 Millionen durch ie erforderlichen Einnahmen der Stadt, der Rest dagegen aus An- hen, Landverkäufen, Staats - Subventionen 2. gedeckt. Zur Ver- insung und Amortisirung der großen Stadtschuld waren 1869 allein n ordentlihen Budget, also abgesehen von den in den außerordent- iden Ausgaben noch enthaltenen Amortisationsbeträgen, über ) Millionen Fre ?. crxforderlich. ;

Von den übrigen größeren Gemeinden des Seine - Departements nd noch zu nennen: St. Denis mit 26,117 Einw. , Neuilly mit 7545 Einw., Boulogne mit 17,349 Einw. Cevallois - Perret mit 5763 Einw, Vincennes mit 14573 Einw., Clichy mit 13,666 Einw. nd Jory mit 10,199 Einw.

Das Departement Seinc-et-Oise hat einen Flächeninhalt

0n 5603,65 [J Kilom. = 101,64 geogr. (J Meilen mit 933,727 Ein- ohnern, Es zerfällt in die Arroudissements Versailles mit 10 Cant., 14 Gemeinden und 188,846 Einw, Corbeil mit 4 Cant., 93 Gem. 1d 70,457 Einw, Etamps mit 4 Caut., 69 Gem. und 41,317 Einw., antes mit 5 Cant., 126 Gem. und 56,615 Einw. Pontoise mit Cant,, 163 Gem. und 108,937 Einw, und Rambouillei mil 6 Cant., 1) Gem. und 67,555 Einw. G:\sammtzahl aller Gemeinden 68h von 381 unter 500 Einw., 185 von 500 - 1000 Einw., 80 von —2000 Einw, 27 von 2—5090 Einw., 9 von 5—10,000 Einw. und über 10,000 Einw.,, nämlich: Versailles mit 44,021 Einw. und alnt-Germain-en-Laye mit 17,478 Einw y Das Departement Seine-et-Marne 5736,35 Kilometer = 104,05 geogr. è enthält die Arrondissements Melun mit 6 Cant. 1203 Einw., Coulomiers mit 4 Cant, 77 Gem. und oitainebleau mit 7 Cault. it 7 Cnt. , 154 Gem. und 96,257 Einw. Gem. und 56,263 Einw. n. 294 unter 500 Einw. , 167 von 2000 Einw., 9 von 2—5000 Eimwv/, i 3 Ube] ÆW Einw, nämlih: Melun mit 11,408 E, Mecaux mit 11,343 E. d Fontainebleau mit 10,787 Einw,

umfaßt

54,924 Einwo.

Vrovins mit 5 Cant.,

CIMeilen mit 351,400 Einwohnern. | 97 Gem. und | Friegs\chifes, : S | zur Zeit

101 Gem. und 80,753 Einw. , Meaux |

| friegführenden Parteien

Gesammtzabl aller Gemeinden 528, da- | 500 1000 Einw. , 53 von } 9 von 5—10,000 und 3 Über |

Im Nachstehenden lassen wir na dem amerikanischen Journal »Daily Chronicle« in deutscher Uebersezung den Wort- laut der von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika am 22. vorigen Monats zu Washington srlasse- nen NeutralitätLerklärung folgen :

Da zum Unglück zwischen Frankreich einerseits und dem Nord- L Bunde und seinen Verbündeten andrerseits der Kriegszustand

esteht ;

Und da die Vereinigten Staaten mit allen streitenden Mächten und den Einwohnern ihrex respektiven Staatsgebicte in gutem Ver- nehmen und Freundschaftsbeziehungen stehen;

Da weiter eine große Anzahl von Bürgern der Vereinigten Staaten in den Ländern und Staatsgebieten jeder der genannten kricgführenden Parteien unter dem Schuße zu Recht bestehender Ver- träge wohnt und dort Handel, Gerwoerbe und andere Geschäfte oder Unternehmungen betreibt;

Da auch eine große Anzahl von Unterthanen cder Bürgern jeder der genannten friegführenden Parteien innerhalb der Territorien und unter der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten wohnt und Handel, Gewerbe und andere Geschäfte oder Unternehmungen darin betreibt;

Da ferner die Geseße der Vereinigten Staaten die freie Aeußerung der Meinungen und Sywpathien und die offene Verfertizung und den offenen Verkauf von Waffen oder Kriegömunition nicht beein-

| trächtigen, nihtsdestoweniger aber allen innerhalb ihrer Territorien

; , : i ter i Heri i dli T : ; ; beil N in, die | und unter ihrer Gerichtsbarkeit befindlihen Personen die Pflicht einer

unpartheilichen Neutralität während der Dauer des Krieges auf-

erlegen : Deswegen nun, um die Neutralität der Vereinigten Staatenund ihrer

| Bürger und der innerhalb E und unter ihrer Gerichtébarkeit 7 i bl | indliccen Personen zu erhalten, und ihr ( ibr V von 2- 5000 Einw., 14 von 5—10,060 Einw. und 8 mit über | besindli@len Pelsonen zu exhalten, Und e Besepe urcgustihren Bd Bn

Ulle von dern Wesen der Geseße und Verträge der Vereinigten Staaten in

| diesec Beziehung und des Völkecrehts im Großen und Ganzen zu

verständigen und so vor unabsichtliher Verleßung derselben zu be-

| wahren , - erfläre Jch, Ulysses S. Grant, Präsident der Vereinigten

Staaten , bierdur , daß durch die am 20. April A. D. 1818 zum Geseß erhobene, gemecinhin als »Neutralitätsgeseß« bekannte Akte, die Vornahme folgender Handlungen innerhalb der Territorien oder unter der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten bei strenger Strafe ver- boten ist, nämlich /

1) Annahme und Uebernahme einer Kommission, einer der ge- nannten fkriegsührenden Parteien gegen die andere zu Lande oder zur See zu dienen.

2) Bewirtung der eigenen Anwerbung für oder des eigaeu Ein- tritts in den Dienst ciner der genannten friegführenden Parteien als Landsoldat, Marines-ldat oder Seemann an Bord eines KriegsS-, Kaper- oder Raubschiffes. i

3) Dingen oder Bereithalten eines andern Menschen Behufs dessen Anwerbung und Einstellung in den Dienst ciner der genannten kciegführenden Parteien als Landsoldat;, Marinesoldat oder Seemann an Berd eines Krieg2-, Kaper- oder Raubschiffes.

4) Dingen eines andern Menschen, zur Entweichung defselben über die Grenzen der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten zum Qwek der vorerwähnten Anwerbung

5) Dingen eines andern Menschen zur Entweichung desselben über die Grenzen der Vereinigten Staaten zum Zweckck seiner Ein- stellung in vorerwähnten Dienst. i iz ]

6) Bereithalten eines Andern zur Entweihung über die Grenzen der Vereinigten Staaten zum Zwecke vorerwähnter Anwerbung. :

7) Bereithalten cines Andern zur Entweichung über die Grenzen der Vereinigten Staaten behufs dessen Einstellung in vorerwähnten Dienst. (Doch soll die erwähnte Afte nit dahin gedeutet werden, daß sie sih auch auf solchen Bürger oder Unterthan der friegführenden Par- teien erstreckt, der sich nur vorübergehend in den Vereinizten Staaten aufhält, und sich an Bord eines Kriegé sies, welŸes zur Zeit seiner Ankunft als solches ausgestatiet und gerüstet war , zur Anwerbung oder in Diensistelung meldet, oder der einen andern Bürger oder Unterthan derselben kriegführenden Partei, der sich nur vorübergehend in den Vereinigten Staaten aufhält, dingt, oder bereithält zur An- werbung oder zum Eintcitt in den Dienst jener friegfübrenden Partei

" an Bord solches Kriegsschiffes, wenn die Vereinigten Staaten mit

jener friegsührenden Partei auf dem Friedenéfuße stehen.) _

8) Ausrüsten und -Armiren oder der Versuch der Ausrüstung und Armirung, odr die Beschaffung der Ausrüftung und Armirung oder die wissentlihe Theilnahme an der Ausstattung, Au®rüstung oder Armirung cines Schiffes“ oder Fahrzeuges in der Absibt, daß solches Schiff oder Fahrzeug für den Dienst einer der kriegführenden Par- teien verwendet werden soll. ; 5 |

9) Eclassen oder Aushändigen einer Vollmacht in dem Gebiete oder unter der Gerichtäbarkeit der Vereinigten Staaten für ein Schiff oder Fahrzeug in der Absicht, daß fselbiges für vor:wähnten Zweck verwendet Were N L

10) Verstärken oder Vervollsiändigen, oder Verschaffung der Ver- stärkfung oder Vervollständigung; cder wissentliche Theilnahme an der - Echöhung und Vervolisiändigung_ der Stärke cines

Kreuzers oder armirten Fahrzeuges, welches seiner Ankunft in den Vereinigten Staaten ein Kricgs)chiff , Kreuzer oder armirtes Fahrzeug im Dienste ciner der

war, oder den Unterthanen, oder Bürgern dur& Vermehrung der Anzabl von Kanonen solcher Swiffe, oder durch Erseßung der an Bord vefindlicben Geschüße dur andere größeren Kalibers, oder dur Vermebdrung_ der auêësclicklid für den Kriegsgebrauch nöthigen AusSrüztungögegentande

11) UAufnehmen und ind Werk seßen , Oder Vorbereitung und Herstellung der Mittel zu einer militärischen Expedition oder eine® militäriswen Unternehmen®, welde von dem Ländergedbiet "oder unter

derselben gehörte,