1870 / 260 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten gegen die Territorien | undzwanzigsten der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten y

anderer Gebiete ciner der ermähnten friegführenden Parteien ver- anstaltet werden sollen.

Ferner erkläre und proklamire Jh au, daß na dem 19. Artikel des Freundschaft8- und Handel8vertrages , welcher am 11. Juli A. D. 1799 zwischen dem Könige von Preußen und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossen wurde, welcher Artikel durch den Vertrag vom 1. Mai A. D. 1828 zwischen denselben Mächten revidirt wurde und noch zu Recht besteht, bestimmt wurde, daß »Kricgs\chiffe/ \cwobl staats- als privateigenthümliche der beiden fontrahirenden Parteicn, die Fahrzeuge und Effekten, die sie ihren èjcinden genommen, chne Verpflichiung der Zahlung von Zöllen, Unkosten oder Gebühren an die At miralitäts- oder Zollbeamten oder an sonstige Beamte frei, wohin sie immer wollen, bringen können; auch sollen solche Prisen nicht angehalten, durchsuckcht, oder einem Rechtsverfahren unterworfen sein, wenn sie nach den Häfen der andern Partei kommen und in dieselben cinlaufen, sondern können von den Aufbringern derselben nach den in ihren, von dem befehligenden Offizier zu zeigenden Voll- machten vermerkten Orten gebraht werden.«

Und Jch crkläre und proklamire ferner, daß der Regierung der Vereinigten Staaten von dem außferordenilihen Gesandten und be- vollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu Washington die amtlihe Miitheilung geworden ist, daß ohne Hinsicht auf Gegen- scitigfeit das Privateigenthum auf der hohen See seitens der Schiffe Sr. Majestät des Königs von Preußen der Beshlagnahme nicht unterliegt.

Und J erfläre und proklamire weiter, daß der Regierung der Vereinigten Staaten von dem außerordentlichen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister Sr. Majestät des Kaisers der Franzesen zu Washington die amtliche Mittheilung geworden ist, daß Befehle er- lassen sind, daß die Befehlshaber der französischen Sircitkräfte zu Lande und zur See gegen die neutralen Mächte gewissenhaft die Bestim- mungen des internationalen Rechts beachten sollen, und daß si dieselben genau an die in der Deklaration des Kongresses von Paris unter dem 16. April 1856 eutwickelten Grundsäße halten sollen; das heißt: 1) daß die Wegnahme von Schiffen und ihrer La- dung seitens von Privatleuten ausgerüsteter Schiffe (privateering) abgeshzft is und bleibt; 2) daß die neutrale Flagge mit Ausnahme von Krieg®contrebande das feindliche Gut \{chÜkt; 3) daß neutrales Gut mit Ausnahme der Krieg8contrebande der Wegnahme unter des Feindes Flagge nicht unterliegt; 4) daß Blokaden, um bindend zu sein, cffffektiv sein müssen das heißt: aufrecht erhalten dur eine Macht, hinlänglic, um in Wirklichkeit den Zugang zur Küste des Fein- des zu verhindern; und daß, obgleich sih die Vereinigten Staaten der Deklarat:on von 1856 nicht angeschlossen haben die Schiffe Sr. Ma- jestät denno nichi feindlihes, an Bord von Schiffen der Vereinigten Staaten gefundenes Gut mit Beschlag belegen werden ¡ falls es nicht KriegsScontrebande if.

Und Jh azifkläre und proklamire ferner, daß sowohl die Lande®- geseße der Vereinigten Staaten, als gleihermaßen das Völkerrecht fordern, daß Niemand in den Territorien und unter der Gerichts- barkeit der Vereinigten Staaten direkt oder indirekt an dem genannten Kriege Theil nimmt, sondern daß Alle in Frieden mit jeder der krieg- führenden Parteien bleiben und eine gewissenhafte und uyparteiliche Neutralitä: beobachten, und daß alle der einen kriegführenden Macht gestatteten Privilegien in den Häfen der Vercinigten Staaten auch der andern gestattet werden sollen.

Und ich, halte hierdurch alle guten Bürger der Vereinigten Staaten und alle in den Territorien oder der Berichtsbarkeit der Vereinigten Staaten befindlichen Personen dazu an, deren Geseße zu beobachten und keine gegen die Bestimmungen der erwähnten Lande8geseße ver- ftoßende, noch eine das Völkerrecht in dieser Hinsicht verleßende Hand- lung zu begehen.

Und Tch thue hiermit allen Bürgern der Vereinigten Staaten fund und zu wissen, sowie allen in den Territorien und unter der Gerichtsbarfeit der Vercinigten Staaten wohnenden Personen, daf, während die freie und volle Aeußerung der Sympathien öffentlich und anderweitig nicht eingeschränkt ist durch die Geseße der Vereinig- ten Staaten, Truppen zur Unterstüßung ciner der kriegführenden Parteien geseßlih nicht unter ihrex Gerichtsbarkeit errihtit und orga- nisirt werden können; und daß, während Jedermann geseßlich und ‘unbehindert durch den vorerwähnten Kricgêzustand, Waffen und Munition und andere gewöhnlich unter dem Namen »Krieg=-Contre- bande« bekannte Artikel verfertigen und in den Vereinig- ten Staaten verkaufen fann, die Ausfuhr dieser Artikel auf die hohe See für den Gebrauch und Bedarf eines der kriegführenden Parteien jedoch verboten ist, noch darf man Soldaten und Offiziere derselben befördern, oder den Versuch niachen, cine Blokade zu brechen, welche während des Krieges rechtlich bewirkt und aufrecht erhalten worden ish, ohne fich der Gefahr feindlider Ge- fangennahme und der vom Völkerrechte dieserhalb verbängten Strafen auszuseßen.

Und Jch benschrie&tige hiermit alle Bürger der Vereinigten Staa- ten und Andere, welche den Schuß dieser Regierung in Anspruch nchmen mögen, und die sich eines Verstoßes gegen die vorerwähnten Bestimmungen \{uldig machen, daß. dieselben dies auf eigene Gefahr hin thun, und in keiner Weise sh des Schußes der Regierung der Vereinigten Staaten gegen die Folgen ihres Mißverhaltens zu ge- wärtigen haben.

Zur Bescheinigung seße Tck Meines Namens Unterschrift hierher und lasse das Siegel der Vereinigten Staaten S

Gegeben zu Washington, diesen zweiundzwanzigsten August im Jahre des Herrn Eintausend achthundert und siebenzig und im fünf-

Amerika. : Lis Si . U. S. Grant. Eigenhändige Unterschrift des Präsidenten : Hamilton Fish, Siaats Sekr,

Desterreich-Uu garn. Wien, 10. September. (W Jy In hiesigen diplomatischen Kreisen herrscht die Ueberzeugue daß das Rundschreiben ¡Favre's eine völlig unmögliche Frit basis aufstelle. Die diesseitige Regierung ist, sicherem p nehmen nach entschlossen, eine durchaus reservirte Haltung y weiteren Ereignissen gegenüber einzunehmen. )

Großbritannien und Jrland, London, 10, Sg (W. T. B.) Mittheilungen englischer Blätter zufolge Joll y Kaiserin Eugenie in Hastings angekommen sein.

Von der Mannschaft des gescheiterten Schiffes »Cahtaj ertranken 500 Personen, darunter der Sohn des Mari Ministers.

Frankreich. Paris, 9. September. Das®8 mit der y theilung des Jnnern beauftragte Mitglied der Regierung | Nationalvertheidigung hat unterm 8. d. Mts. folgendes i » Journal officiel« veröffentlichte Cirkular an die provisori h d s aid und an die Präfekten der Departements, richtet : \

»Herr Präfekt , nahdem Sie am Tage äußerster Gefahr dy eine Regierung, welche \sich den Titel Regierung der Natio vertheidigung_ beigelegt hat, in Jhre Funktionen eingeseßt | findet sid Jhre Amtsstellung und das von Jönen einzuh tende Verfahren durh dieselbe so verständlicy auseinan und festgescßt, als es die dringenden Forderungen des f liden Wohles gestatten. Vertheidigung des Landes vor Aly Also Sicherung! Nicht nur dadur, daß Sie ohne Verzug Ueberwindung aller Hindernisse die Ausführung aller Maßnahy vorbereiten, welche unter der früheren Regierung bes{lossen wurden, dern indem Sie alle örtlichen Kräfte Jhrer Umgebung erwccken, indem im Voraus alle Aeußerungen der Hingebung diszipliniren, damit) Regierung nach den Bedürfnissen des Landes daraus Vortheil zith fann. Jhre ganze Verwaltung beschränft sich augenblicklich dara den großen Aufwand von Kräftcn durchzuschen , Welcher von all Bürgern in der Ausficht auf Frankreichs Rettung versucht wahl muß. In dieser Hinsicht haben Sie das Rech!, auf Gutheifung al Maßnahmen zu zählen, welche Sie zu diesem Hauptzwcck ergrs werden. Wenn Sie, wie ih nicht zweifle, Sich rasch fassen und al Lebenskräfte der Nation diesem großen Ziel zuwenden, werden mit einem Male allen Zwistigkeiten, allen Reibungen zwischen di verschiedenen Behörden vorbeugen, was in einer solchen Krisis die, in welcher wir uns befinden, von höchster Wichtigkeit ist. Hinsitlli Ihrer Bezichungen zu dem ehemaligen Personal der gefallenen 8 gierung, den Maires, Adjunkten, Munizipalräthen und Funfkiionät foweit sie aus\{licßlich dic administrative Ordnung angehcn, if} Verfahren in den soeben auseinandergeseßten Jdeen vorgezeidhn Unser eingeschläfertes und seit 18 Jahren entnervtes Land bedaif benöthigt am Tage dieses furcktbaren Erwachens einer Thätigkeit eli Verwirrung, des Lebens, aber eincs regelmäßigen und organisit Lebens. Ueberall, wo \sich demnay Neigungen zur itl JTnitiative der in ihren Gemeinden versammelten Bürger fu geben werden, ermuthigen Sie dieselben, indem Sie sle regu wenn sie vom Geist des Patriotismus und der Hingebung tnjpil sind, welcher die Vertreter der öffentlichen Gewalt beseelt.

Die Regierung der Nationalvertheidigung if durch das Volk a scinen eigenen Erwählten gebildet; fie repräsentirt in Frankräth N großen Grundgedanken des allgemeinen Stimmreckts. Diese Nis rung würde ihre Pflicht wie , ibren Ursprung verleugnen, went niht von Anfang an ihre Blicke auf die Municipalitäten ridl welche, wie ihre eigenen Glieder, aus den Wahlurnen hervorgegan sind. Ueberall, wo Municipalräthe angestellt sind, welche unte k Eirfluß des liberalen und demokratischen Zuges erirählt sind, wt die Mitglieder dieser Behörden Jhre besten Stügen sein. Ueberal) l im Gegentheil die Aeuferungen des Bürgers unter dem verbängl vollen Dru des vorigen Regime's zurückgedrängt worden; und li die crwählten Räthe und Municipalbeamten nur retrograde Tendeth vertreten, umgeben Sie Sich mit provisorischen Gemeindebehörden stellen Sie Männer an ihre Spiße, welche diese selbst aus Herzen gewählt haben, vorausgeseßt, daß sie bei ihrer Wahl den} triotischen Bedrängnissen Gebör zu geben verstanden, welche öW reich belasten. Mit einem Wort, denken sie nur an den Krieg M an die Maßregeln, welche dieser erzeugen muß; schaffen Sie Ruhts Sicherheit, um dagegen Einigkeit und Vertrauen zu erzielen. Hall von Jhrer Amtsthätigkeit Allcs fern, was nicht auf die Nationalve! digung ge! ichtet if oder sie bemmcn könnte. Geben Sie mir Rechens über alle Jhre Schritte und zählen Sie auf mich, um s | j großen Unternehmen zu behaupten, welchem Sie Sich ange haben und welche uns Alle mit dem glühendsten Eifer entflal muß, weil es die Rettung des Vaterlandes gilt.

Empfangen Sie 2c.

Der Minister des Junern Gambetta.

H

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Vereinsthätigkeit für die Armee.

Bekanntmachung. der in Nr. 252 des Staats - Anzeigers pro 1870 enthaltenen "machung des Kriegs - Ministetiums vom 2. September cr.,/ p ngegangene y resp. offerirte Gaben zum Besten der Armee, sich anter »4) vom Direktorium des Unions - Clubs, Unter n Linden Nr. 18« statt 155 Friedrichsd'ors , irrthümlih 155 Thlr.

i Szermeidung von Mißverständnissen wird hierdurch jene irr- niche Angabe modifizirt. h Merlin, den 9. September 1870. Der Kriegs - Minister. In Vertretung: Kloß.

“— Hie Nr. 16 des Armce-Verordnungs-Blattes enthält jqungen, betreffend: Anstellung, Kompetenzen und Uniform der E Dauer des Krieges zur Verwendung gee Civil-Aerzte, bie der aus dem aftiven Sanitätsdienst 2c. ausgeschiedenen Aerzte, "eidung von Chargen-Beförderungs-Vorschlägen E des mo- (n Rerhältnisses der Arinee. Benachrichtigung der Post-Anstalten its der Truppen beim Wesel der Standorte, resp. beim Uebertritt Eh anderen Truppenverband. Etatisirung eines Oefonomie- 78 bei der Ersaß-Abtheilung cines Train-Bataillons. Anfer- M voz Kriegs-Stammlisten. Pulver- und Pulver-Munitions- môporte mittelst Eisenbahnen. Beim Verkaufe ausrangirter \enstpferde dürfen sich die Roßärzkte nicht betheiligen. Die Bei- hqung einer besonderen Vertikal-Kolonne zu den Servis-Liquidationen P ppen, in welcher die Zahl der aus Reih und Glied gestellten fizierburschen resp. Diener übersichtlih nachzuweisen is. Preise 7 Artillerie-Werkstatt Danzig für Sattelböke mit gußstählernen wieseln, Fortgewährung der Friedenszulage für den Schlosser bei hn augmentirten Festungs-Artillerie-Compagnien. Liquidation der ütung für die vom Lande auêgehobenen Modilmachungspferde, " Dislofation der Ersaßtruppen aller Waffen. Einstellung des

ugust Schikinger. Produkten- und Waaren-Börse.

Hamburg, 10. September, Nachmittags. (Wolffs Tel. Bur.) etreidemarkt. Weizen und Roggen loco flau. Weizen f Termine rubig, Roggen still Weizen pr. September N7pid. 2000 Pfd. netto in Mk Bco. 1475 Br. 1465 G., Pr. ia tber 127pfd. 2000 Pfd. in Mk. Bco. 147 Br., 146 Gd., pr. Ok- ber-Novbr. 127pfd. 2000 Pfd. in Mk. Bco. 147 Br., 146 G. r, November-Dezember 127 pfd. 2000 Pfund in Mark Bco. 147 „146 Gd. Roggen pr. September 2000 Pfd. netto in Mark co 104 Br., 103 G., pr. September-Oktober 104 Br., 103 G., r, Oktober- November 104 Br., 103 GId., pr. November-Dezem- r 104 Br., 103 Gd. Hafer etwas fester. Gerste still Rüböl st, loco 28, pr. Oktober 274. Spiritus geschäftslos, loco, pr. eptember, pr. Septbr.-Oktober und þr. Oktober 20%. Kastee sf, verkauft 2500 Sack. Petroleum fest, Standard white 10 164 Br., 15 Gd., pr. September 15 G., pr. Oktober-Dezem- r 1s G. Wetter stürmisch.

New - Vork. 9. September, Abends. (Wolff’s Tel. “04 Baumwollen - Wochenbericht von Moffat Davidis & Co.

m

England 4000;B. Vorrath in allen Unionshäfen 55,000 B. Preis für middling Upland in New-York inkl. Cost und Fracht pr. Dampfer nach Liverpool 94.

Fonds- und Actien - Börse.

Ÿ lehn grahtd a. M., 10. September. (Wolffs Tel. Bur.) est.

(Anfangs-Course.) Amerikaner 93%, Oesterr. Kreditaktien 2404, Staatsbahn 3335, 1860er Loose —, IL.ombarden 1785, Gali- Zier —, Silberrente —, Neue Spanior —.

Frankfurt a. M., 10. September, Nachm. 2 Uhr 30 Min. (Wolfs Tel. Bur.) Fest. Bundesanleihe 96.

(Schluss - Course.) Preuss. Kassenscheine 1045. Berliner Wechsel 1045. Hamburger Wechsel 87%. Londoner Wechsel 1185. Pariser Wechsel 945. Wiener Wechsel 945. Papierrente % Silberrente 534. Oesterr. National-Anlehen —. Sproz. österr. Anleihe de 1859 —. b6proz. Verein. St.- Anl. pro 1882 93%. Türken —. Oesterr. Bankantheile —. Oesterr. Kredit- Aktien 240. Darmstädter Bankaktien 312. Oesterreich.-fran- züsIsche St.-B.-AKktien 334. Böühmische Westbahn 225. Hessische Ludwigsbahn 1305. Kurbess. Loose 595. Bayersche Prämien- Anleibe 103. Neue Badische Prämien-Anl. 1023. Neue ö5proz. Badische 95. 1854er Loose —. 1860er Loose 73:2. 1864er Loose 1043. Russ. Bodenkredit 834. Neue ö5proz. Russen —. Lombarden 1784. Neue Spanier —. Kansas —. Rockford —. Georgia eninsular —. Chicago —. Südmissouri —. Amerikaner —. Staatsbahn —. Galizier —.

Hamburg, 10, September, Nachmittags. (WolfÆ’s Tel. Bur.) Fest.

(Schlusscourse.) Preuss. Thaler —. Hamburger Staats- Prämienanleihe 84%. Silberrente 52, Oesterreichische Kredit- aktien 205%. Oesterreich. 1860er Loose 7344. Staatsbahn 715. Lombarden 377. TItalienische Rente 49%. Vereinsbank 111#. Kommerzbank 1005. Norddeutsche Bank 1437. Rheinische Bahn Altona-Kiel —. Finnländische Anleihe —. 1864er Russ. Prämienanleihe —. 186ß6er Russische Prämienanleihe —. 6proz. Vereinigte Staatenanleihe pr. 1882 885. Diskonto 3 pCt.

Wien, 10, September. (Wolfl’s Tel. Bur.) Matter.

(Schlusscourse.) Papierrente 56.30. 1854er Loose 83.00. Bank- aktien 697.00. Nordbahn 200.00. National-Anlehen —. Kredit- aktien 254.00. Staats-Eisenbahnaktien-Cert. 350.00. Galizier 240.50. Czernowitzer 198.00. Pardubitzer 166.25. Nordwestbahn 192.00. London 124.90. Hamburg 92.25. Paris 49.20. Frank- furt 104.50. Amsterdam 104.50. Böhm. Westbahn 234.50. Kredit- loose 155.50. 1860er Loose 90.50. Lombardische Eisenbahn 187.25. 1864er Loose 111.75. Anglo - Austrianbank 222.29. Napoleonsd'’or 9.945. Dukaten 5.92. Silbercoupons 123.75. Silber- rente 66.00. Mähr.-Schlesische Centralbahn —.

Wieas, 10. September. Abends. (Wolfs Tel. Bur.) Geschäftlos.

Abendbörse. Kreditaktien 254.75, Staatsbaln 350.00, 1860er Loose 90.50, 1864er Loose 111.75, Galizier 241.00. Anglo- Austrian 223.75, Franco-Austr. 94.25, Lombarden 187.25, Nord- babn —, Kreditloose —, Papierrente —, Silberrente —,

e

fuhren in allen Unionshäfen 11,000 B. Ausfuhren nach

Pardubitzer —, Volksbank —, Napoleons 9.96.

Deffent

licher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

_Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Friseur Hein), ih Bernhard Knuhs is in den Aften K. 361. 70. Kommission IL je gerichtlihe Haft wegen {weren Diebstahls beschlossen worden. ine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird er- t den 1c. Knuhs im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen ti ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die König- he Stadtvoigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den ÎIten Eiptember 1870. Königliches Stadtgericht , Abtheilung für Unter- hungs\sahen. Kommission 11. für Voruntersuchungen. - Signa- ment. Der 2c. Knuhs ist 32 Jahr alt, zu Berlin geboren, 5 Fuß Zoll 1 Strich groß, hat schwarzbraune Haare, große blaue Augen, taune Augenbrauen, ovales Kinn, lange, spiße Nase, gewöhnlichen und, {male ovale Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe defekte dihne, ist sehr \{chwacher Statur und spricht die deutsche Sprache.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Arbeitsmann lbrecht soll die demselben: dur rechtsfräftiges Erkenntniß wegen Viebtabls im wiederholten Rückfalle auferlegte Gefängnißstrafe von inem Jahre vollstreckt werden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt petden können, weil derselbe in seiner bisherigen Wohnung hierselbst, dallAraße 79 a, im Juli d. J. und auch sonst hier nicht aufzufinden ist. in Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. Albrecht Kenntniß 0h wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts - oder Polizei-

F cdörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und “ilitärbehörden des Jn - und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf n Arbeitsmann Aldrecht zu achten, im Betretungsfalle festzunch- n und mit allen bei demselben sich vorfindenden Gegenständen und eldern mittelst Transports an unsere Gefängniß - Jnspektion hier, VauSvoigteiplaß 14, abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung dadur entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Be- den des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigfkeit versichert.

Berlin, den 26. August 1870. Königliches Kreisgericht. 1. (Kriminal-) Abtheilung. Signalement. Der Arbeitsmann Johann Carl Albrecht ist 37 Jahr alt, am 26. April 1833 in Falkenberg bei Torgau geboren, eoangelischer Religion, 5 Fuß 2 Zoll 3 Strich groß, hat \{chwarze Haare, graue Augen, \{chwarze {wache Augenbrauen, eckiges Kinn, mittel Nase, mittel Mund, runde Gesichtsbildung, ist von \ch{lanker Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat feine sicht- baren Kennzeichen. Befleidung: Brauner Tuchrock, s{warze Tuch- hosen; shwarz und weiß karrirte Weste, türkish (rothbunt) Halstuch, Lederstiefel, shwarzer Calabreser Hut, weiß leinenes Hemde.

Handels-Register.

In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichis ist unter Nr. 407 die Firma Friedrich Wilhelm Müller in Sommerfeld Nr. 372

und als deren Jnhaber , der Tuchfabrikant Friedrih Wilhelm Müller zu Sommerfeld,

zufolge Verfügung vom 5. September 1870 am selbigen Tage ein-

getragen. SoraU/

den 5. September 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In das Register des unterzeihneten Gerichts über Ausschließung der chelihen Gütergemeinschaft unter Kaufleuten ist eingetragen:

Nr. 8. Kaufmann Julius Weiß hat in seiner Ehe mit der Caro- line Maria Auguste geb. Brettschneider die Gemeinschaft der Güter und d'8 Erwerbes durch Verhandlung vom 29. Juli 1870 ausgeschlossen. L

Eingetragen zufolge Verfügung vom 1. September 1870 am nämlichen Tage. Kaukehmen, den 1. September 1870. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.