1870 / 277 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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IV. Armee-Corps zusammen mit der Divifion Angioletti cer- iren Rom von allen Seiten, mit AuLnahme der Citta Leo- nina. Es sind alle Maßregeln getroffen, daß, falls die italic- nischen Truppen Rom mit Sturm nehmen müssen, der Stadt der möglichst geringe Schaden zugefügt, und vollkommene Ord- nung in Rom aufrecht erhalten werde.

Rußland und Wolen. St. Petersburg, 18. Scp- tember. Die Geseg - Sammlung enthält unter Nr. 679 den Allerhöchsten Befehl von 30. Mai 1869 (16. Februar, 10. und 22. Juni 1870) über die Errichtung eines erzbishöflihen Sitzes in den ehemals russischen Besißungen in Nordamcrika.

Am 12. d. M. sollte in Jekaterinodar und Wladikaw- îas das am 13. August allechöchst bestätigte Reglement über die Militärpflicht und den Unterhalt der aktiven Theile des Kubanschen und Terekschen Kosakenheeres verkündigt werden. Dic Grundzüge dieses Reglements sind: Das Kubansche Heer hält in Frieden8zeiten beständig 10 berittene Regimenter, jedes zu 6 Ssotuien, 2 Bataillone, jedes zu 5 Ssotnien, 5 reitende Batterien, jede zu 4 Geschügen; das Tercksche 5 berittene Re- gimenter, jedes zu 4 Ssotnien, und 2 reitende Batterien, jede zu 4Geschüßgen, im Dienst. Außerdem befindet fich eine solche Zahl binlänglich ausgebildeter Kosaken in Reserve, daß daraus im Krieg§- falle die doppelte Zahl der Regimenter und Bataillone die für den Frieden bestimmt ist, gebildet und die Batterien auf 8 Geschüße gebracht werden können. Jn Kriegszeiten stellt dem- nach das Kubansche Heer 30 berittene Regimenter, 6 Bataillone und 5 Batterien, das Tereksche 15 berittene Regimenter und 2 Batterien. Da der obligatorishe Dienst der Kosaken 15 Jahre dauert, hat er mindestens 5 Jahre im afttiven Dienst zuzubringen. In den Regimentern und Bataillonen wird im Frieden beständig die doppelte Zahl der Offiziere gehalten. Binsichtlich des Unterhalts werden die Offiziere vollständig den Offizieren dec Armee gleichgestellt.

Die Nr. 7 des »Ministerial -Blattes für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich pceußishen Staaten« enthält u. A.: - Reglement zur Ausführung des Wahlgeseßes vom 31. Mai 1869 für

den Reichstag des Norddeutschen Ut vom 28. Mai 1870,

Bescheid an die Königliche Regierung zu N., betreffend die Verhält- nisse bayerisc)er Unterthanen , welche innerhalb Preußen Ehen un- gültig geschlossen haben , resp. die Staatsangehörigfeit ihrer Kinder, vom 21. März 1870. Cirkular - Erlaß an die Königlichen Ober- Präsidenten , betreffend die Bedingungen des Erwerbes der Staats- angehörigfeit in Rußland für dorthin auswandernde Personen, vom 25, Juni 1870. Cirfular-Erlaß an sämmtliche Königl. Regierungs- Präsidenten resp. Regierungs-Präsidien und an sämmtliche Königliche Landdrosten, das Verfahren in Disziplinar - Untersuchungssachen bei den Königlichen Regierungen 2c. betreffend, vom 24. Juni 1870. Verfügung, enthaltend Bestimmungen über die Anwendung der Re- glements vom 16./20. Juli 1867 wegen Civilversorgung der Militär- personen, vom 2. Juli 1870. Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungs-Präsidien, an den Ober-Präsidenten der Provinz Hanno- ver, an die Königliche Ministerial-Baufommission und an das König- liche Polizei-Präsidium hier, die Anwendung des §. 4 des Reglements vom 12./20. Juni 1870 über die Civil-Versorgung der Militärpersonen betreffend, vom 15. Juli 1870. Beschcid an den Königlichen Pro- vinzial-Steuerdirektor in Posen, das bei Berechnung der Umzugsfkosten- Vergütung verseßter Beamten in Betracht zu ziehende Diensteinkom- men betreffend, vom 6. April 1870. Verfügung an die Königlichen Provinzialbehörden , betresfend die Notirung und Einziehung des NVortos für Postsendungen in Sachen , bei denen ein Privatinteresse fonfurrirt, vom 1. Juli 1870. Cirkular - Verfügung an die König- lichen Ober-Präsidien der altländishen Provinzen (excl. Nheinprovinz), die Ausstellung kirchlicher Atteste für ausgetretene Militärpflichtige oder Deserteure betreffend, vom 6. Juli 1870. Verfügung an die Königlichen Konsisiorien , betreffend die Prüfung und Anstellung der Kandidaten und Geisilichen aus den neu erworbenen Provinzen und dem Gebiete des Norddeutschen Bundes, vom 20. Juni 1870. Bescheid an den Bürgermeister N. zu N., die Kompetenz der Regierung bei Feststellung des Ruhegehaltes der Elementarlehrer betreffend, vom 18ten Februar 1870. Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die Unterhaltungskosten für Patronat- Dienstwohnungen der Elementar- lehrer betreffend, vom 5. Februar 1870, Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die Ausführung des Lehrer-Wittwen- und Waisen-

Kassen-Geseßes vom 22. Dezember 1869 betreffend, vom 2. April 1870. —-

Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien, betreffend die Berichte über die Zustände, Veränderungen, Frequenz 2c. der Heilquellen und Bäder, vom 7. Juli 1870. Cirkular-Verfügung an fämmtliche Königliche Regierungen, Landdrosteien und an das hiesige Polizei-Präsidium, betreffend die künftige Stellung der Fer ammen, vom 2. Juni 1870. Erlaß an den Königlichen Ober-Prä- sidenten der Provinz N, die Einführung der Landgemeinde-Verfassung in fleineren Städten betreffend, vom 30. April 1870. Erlaß an den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz N, die Heranziehung der im Gemeindebezirke ihren Aufenthalt nehmenden Personen zu den Kommunallasten betreffend , vom 27. Mai 1870. Verfügung an das Königliche Polizei - Präsidium hier und abschriftlich zur Nachricht und gleichmäßigen Beachtung an fämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien, die Rechnungsabschlüsse der Versicherungs-Gesellschaften betreffend, vom 27. Juni 1870. Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunal8, daß, wenn die Mitglieder

eines Vereins, welcher eine Eiawvirkung auf öffentliche Angelegenhe ten bezweckt, verschiedenen Ortspolizei - Bezirken angehören, der Ott polizei-Behörde jedes Ortes, wo der Verein Mitglieder hat, cin f eichniß der leßteren und die Statuten des Vereins mitgetheilt w, den muß, und die Mittheilung an die Behörde des Ortes, in welden der Gesammt - Verein seinen »Siß« hat, nit genügt; vom 9. ae 1870. Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals, betreffend die Kautiens-Pflicht der Zeitschriften, welche Artikel belletristischen Jubalt bringen, vom 1. Juni 1870. Bescheid an die Königliche Regierun

zu N, betreffend die Handhabung des Jagd - Polizei - Gesehes vos 7. März 1850, vom 18. Juni 1870. Bescheid an die Könia, liche Regierung zu N, die Behandlung der Auträge auf Erthei, lung der Legitimations- und Gewerbescheine betreffend, vom 24. Juni 1870. Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen (einschließli derjenigen zu Sigmaringen), an die Königlichen Land, drosteien und an das Königliche Polizei-Präsidium hier, das Gewerbe der Gesinde-Vermiether betreffend, vom 23. Juni 1870. Cirkular Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen Und Landdrosteien und an die Königliche Ministerial -Bau-Kommissson zu Berlin, he treffend die Bedingungen für die definitive Anstellung eines Bay, meisters als Land-, Kreis- oder Wasser-Baumeister, vom 2, Juni 1870. Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Cand. drosteien, an das Königliche Polizei - Präsidium, an die Königliche technische BVau-Deputation hier, die Maßstäbe für die Ausarbeitung der Bau - Projekte betreffend, vom 12. August 1870, Cirkular-Erlaß an sämmilihe Königliche Regierungen (excl, Sigma- ringen) und die Königliche Finanz-Direktion in Hannover, die von mobilgemachten Offizieren und MilitärBeamten zu erhebende fklassi. fizirte Einfommensteuer betreffend, vom 26. Juli 1870. Bescheid an die Königlihe Regierung zu N, und abschriftlih zur Kennt nifßinahme und gleihmäßigen Beachtung an sämmtliche übrige Ne gierungen (excl. Sigmaringen) und an die Königliche Finanz - Direk, tion zu Hannover, die Porto-Ausgaben der Oberförster und Forst fassen betr, vom 23. Februar 1870. Allerhöchste Ordre, resp. Be- fanntmachung, betreffend die Anwendung des Metermaßes heim Militär - Ersaß - Geschäft, vom 17. und 29. Juni 1870, Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erweiterung der Befugniß zum Bei- tritt zur Militär - Wittwenkasse in Folge der jeßigen Mobilmachung vom 23. Juli 1870. Alerhöchster Erlaß, resp. Bekanntmachung, die Regelung der freiwilligen Krankenpflege bei dem norddeutschen Bundesheere betreffend, vom 20. Juli 1570.

Vereinsthátigkeit für die Armee.

Die Erwartung, welhe man bei Ausbruch des Krieges mit Frankreich hegte, daß sich der oft bewährte opferwillige Sinn des deutschen Volkes in reichem Maße entfalten, Und dem entsprechende Thaten hervorbringen werde, hat nach keiner Richtung hin getäuscht. Die bestehenden Vereine zur Pflege der im Felde verwundeten und erfranften Krieger entwickelten eine umfassende Thätigkeit, neue Genossenschaften bildeten sich, überall wurden Geldmittel, Lazareth - Bedürfnisse, Erfrishungs - Gegenstände in erheb- lihstem Umfange gesammelt. Jeder Einzelne, jeder Verein, jede Kommune strebte dem einen Ziele nah, den Brüdern in den Waffen ihren Gang zu ebnen und zu erleichtern, denen, die für das Vaterland geblutet, und den Kranken helsend zur Seite zu stehen. Und diese einheitliche, große Bewegung umfaßte nicht blos das deutsche Vaterland; sie erstreckte sih weit Über dasselbe hinaus und fand nicht einmal an dem Ocean ihre Begrenzung.

An bereiten Händen und Hülfsmitteln jeder Art fehlte es daher nicht, um den erstrebten Zweck zu erréichen, und es mußte von denen,

welchen die Leitung und Ordnung der großen Hülfsthätigfeit anver | traut war, als doppelt ernste Pflicht erkannt werden, dafür zu sorgen ;

daß das reiche, vorhandene Material auh fruchtbringend angelegt werde, und daß es kein todtes bleibe. j E Wem diese Aufgabe zugefallen ist, und wer den Verhältnissen, wie sie sich auf dem Krieg8schauplaß lebendig entwickelten, nahe standen hat, weiß, wie große, oft unüberwindbare Schwierigkeiten sid) entgegenstellten. 2 urch die rasche Entwicklung der Kriegsfrage und den überau {nellen und fonzéntrirten Vormarsch der deutschen Armee nah u Rhein wurden die Eisenbahnen und deren Betriebsmittel dur L Truppen derart in Anspruch genommen, daß es oft unmöglich N i sowohl die Personen, welche fd dem Dienst der freiwilligen E pflege widmen wollten, als auch die rückwärts bereit geste Gegenstände rechtzeitig an die Stellen des Bedarfs zu be 4 Diese Schwierigkeit wuchs8, als Eisenbahnstraßen nicht A ; zur Verfügung standen und der r Bedarf der M und der Organe der freiwilligen Krankenpflege ledi lich Di den Verkehr durch Achse und Pferd angewiesen wurde. Vermittelung nöthiger Anordnungen dur Post und L oft nicht A N N A da beide Ansta erheblichsten Hindernisse zu bekämpfen hatten. | 9 Die Gefechte und Schlachten folgten sich rasch. Die 2 welche sie verursachten, waren zum Theil sehr groß. A A i der Schlachtfelder, hon durch eine Mißernte heimgesucht, bo 1 ulm geringe Hülfsmittel dar. Das Bedürfnif, rasch und in gro id fange zu evakuiren, war ein dringendes. Aus alle dem A d mit Nothwendigkeit, daß an manchen Orten Ueberfüllung Verw fehlte eintrat; daß es an Fahrzeugen zur Weiterbeförderunk “tzeitis daß häufig die Organe der freiwilligen Krankenpflege nicht V i über den Umfang und die Richtung der Evakuationstranspo1 A G0 richtet werden konnten; daß das Arzt- und Begleitungsperso “echten wie die den Lazarethen bestimmten Sachen nicht immer zur Zeit und an der richtigen Stelle eintrèffen konnten.

fördern.

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Die Absicht liegt durchaus fern, nach irgend einer Richt i egen die slaatliGe Verwaitung einen Vorwurf zu ibe L (hatsächlichen Verhältnisse solien bezeichnet werden, welche cs begrün- dem, wenn die Leistungen der freiwilligen Krankenpflege nicht derart yollfommmen fi gestaltet haben, wie sie in wohl überiegten Justruk- tionen Und Organisationen vorgesehen waren, und den Erwartungen Bieler vorgeshwebt haben mögen. Jmmerhin darf ohne jede Ueber- hebung fonstatirt werden, daß die freiwillige Krankenpslege niht nuß- und thatenlos der Armee zur Seite gestanden hat und ihr gefolgt ift. Diesen Nachweis infonders dencn zu führen, welche mit warmem Herzen und offener Hand die Mittel gewährt und ihre persönlichen

Dienste dargebracht haben, fei die Aufgabe der nachstchenden Uebetsicht: |

1) Vorbereitende Maßregeln. Die deutsche Armee war in drei große Armeckörper getheilt. Dieser Theilung gemäß wurden in den ersten Tagen des August auf den bezüglichen Etappensiraßen Depots

in Wiesbaden, Trier und Mannheim gebildet, und an diesen Orten |

flegepersonal und solche Corps gesammelt, welche dazu bestimmt waren, T den Schlachtfeldern Krankenträgerdienste zu verrichten und die

Eyakuations8transporte Verwundeter zu begleiten. Einzelne Sani-

täts-Corps orgen unmittelbar den Truppen. Dem Ober-Kommando der 11. und I11. Armce war je eine Wagen-Kolonne des Jobanniter- Ordens, dein Ober-Kommando der 1. Armee cine solche des Malteser- Ordens attachirt. Die betreffenden Anordnungen vollzogen sich in der That auch, bevor es zun Kampfe kam.

2) Gefecht bei Weißenburg- am 4. August. Jn Folge der getroffenen Maßnahmen war es möglich, daß die dein Ober-

Kommando der I1II. Armee attachirte Wagenkolonne des Johanniter-.

Ordens, sowie ein Sanitäts-Corps während des Gefechtes selbst auf dem Schlachtfelde thätig sein fonnte, Das Depot in Mannheim schickte Vorräthe auf der Eisenbahn vor, und s{chon im Laufe des 5. August waren solhe auf dem Bahnhof in Weißenburg eingetroffen, und fonnten an die Lazar-tbe vertheilt werden. Mit der Evakuation wurde ebenso am 5, August begonnen.

) Shlacht bei Wörth am 6. August. Die Wagenkolonne und mehrere Sanitäts-Corps leisteten auf dem Schlachtfeld Hülfe und seßten den Krankeaträgerdienst nah den Ambulanzen und Lazarethen die Nacht zum 7. hindurch fort. Lazarethbedürfnisse und Erfrishungs- mittel wurden dauernd von Mannheim vorges{hoben und bis Sulz dirigirt, von wo die Lazarethe des Schlachtfeldes nah Kräften ver- sorgt wurden. Pflege-Personal, welches inzwischen von der Sam- i in Mannheim angekommen war, wurde in die Lazarethe vertheilt.

4) Gefecht bei Saarbrücken am 6. August. Schon am Abend des Gefechtstages traf ein Transport mit Lazarethbedürfnissen in der Richtung von Trier in Saarbrücken ein. Die Wagen wurden auf das Schlachtfeld geführt und zu Verwundetentransporten nach den Lazarethen benußt. Diese Thätigkeit wurde die Nacht bindurch forigeseßt. Jn den nächsten Tagen nach dem Gefecht kamen reichliche Vorräthe aus dem Wiesbadener Depot an. Ein Hauptdepot auf dem Bahnhof von St. Johann und ein Nebendepot in der Stadt wurden errichtet. Von dort erfolgte die Vertheilung nach den Lazarcthen der Städte St. Johann und Saarbrücken, sowie der umliegenden Dörfer des Gefechtsfeldes. Pflegekräfte trafen ebenso {nell von den Samm:istellen in Wiesbaden und Coblenz ein, und wurden den Lazarethen je nah Bedürfniß zur Aushülfe überwiesen. Herangezogene Sanitäts-Corps gaben Personen zur Be- gleitung der Evakfuationszüge ab und leisteten Kranfkenträgerdienste bei den Verwundeten-Transporten, welche von den Dörfern auf dem Schlachtfelde in den Städten St. Johann und Saarbrücken ankamen. e Corps waren auch bei Beerdigung der Gefallenen behülflich ewesen.

S bei Pange am 14. August. Es waren Pflegekräfte zur Stelle und wurde es thunlich, den Lazareihen in Colombey und Aubigny katholische Schwestern, sowie denenin Pange Diakonissen in aus- reihender Zahl zu überweisen. Die Pflegerinnen waren zu Wagen, in Vorausficht bevorstehender Kämpfe, den Truppen gefolgt. Am 16. und 17. erreichten Wagenkolonnen mit Lazarethbedürfnissen und Er- frishungsmitteln Remilly und Couxcelleë, wo die Anlage von Depots angeordnet worden war. Diese Depots wurden, sobald die Eisenbahn von Saarbrücken über Forbach wieder fahrbar wurde, von Saar- brückden aus weiter unterhalten. Sie übernahmen die Versorgung des Gefehtsfeldes. Selbst mit Eis, wel@es von Hamburg in überaus praftishen Vorrichtungen entsendet worden war, konnten die Laza- reihe in segenbringender Weise verschea werden. -

Schlachten bei Mars-la-Tour und Mey am 16. und 18, August. Die immer größere Entfernung der Gefechtsfelder von benußbaren Eisenbahnen (8—10 Meilen), der Mangel ausreichender Fahrzeuge am Endpunkte der Eisenbahn machte die Heranziehung von Lazar:thbetürfnissen, sowie von Pflege- und Evakuationspersonal nad) Pont-à-Mousson, welcher Ort als Sammel- und Ausgangs- A der Thätigkeit der freiwilligen Krankenpflege ausersehen war, beraus \{wierig. Troß alledem gelang es, in den Tagen des 17, s und 19, u. \. w. ein Depot von Remilly und Nancy aus n leßterem. Ort waren inzwischen auf der Etappenstraße der

Armee Vorräthe vorgeshoben worden) in Pont-à-Mousson inzulegen und von dort aus Depots in Gorze, Corny und Gravelotte , also inmitten der Schlachtfelder zu ctabliren. S Pont-à-Mousson war nach Kräften dur die Organe der frei-

gen Krankenpflege für Einrichtung von Lazarethen, Unterkunfts- h en für verwundete Offiziere und Erfrishungsstationen für die an- menden Verwundeten - Transporte gesorgt worden. Zahlreiches égepersonal traf an den genannten Tagen ein, und wurde den carethen in Pont - à - Mousson und des Schlachtfeldes zu- aveilt. Mehrere Sanitätscorps waren während der Gefechte : 16. und 18. in Thätigkeit gewesen, wobei ihnen Ge- eit Wurde d rühmlich auszuzeihnen. Es fann ge-

Nur die |

| sagt werden, daß etwa vom 20. August ab die Organijation der freiwilligen Krankenpflege sich in systemati#}ch geregeltem Gange befand, und die Lazarethe von da ab daucrnd mit den meisien ihrer Bedürfnisse verschen werden konnten. Leider traf wegen unzu- länglicher Verkehrémittel das zur Zeit der größten Noth herbeigerufene Personal zum Theil so \pät ein , daß von den dargebotenen Kräften, da inzwischen in großem Umfange evacuirt worden war, nicht mehr voll Gebrauh gemact woerden konnte, und sogar eine theilweise Zurücksendung erfolgen mußte. L 7) Gefecht bei Beaumont am 30. August; Schlacht bei Sedan am 1. September. Die Lage der Gefechtsfelder zu den rUdckmwärts liegenden Hülfsquellen der deuischen freiwilligen Kranken- pflege war eine immer ungünstigere geworden, da bei den forcirten

« Vormärschen und der unerwartet veränderten Marschrichtung der cin-

zelnen Corps dec Nahschub von Personal und Material mit kaum zu bewältigenden Schwierigkeiten verbunden war. Das nächste Depot befand sich in Poat-à-Mousson; ebenso dort und in Ars sur Moselle, alio in Entfernungen von 14 resp. 16 Meilen, die nächste verfügbare Eisenbahnstelle. Aus diesen Gründen wurde die Verpflegung der Lazarethe aus dem nahen Belgien und ebenso die Evacuation der Verwundeten nach den belzishen Eisenbabnstationen

Neufchateau ins Auge gefaßt. Zu dem ZJweck erging dahin Anordnung, daß hauptsächlich von Remilly und Saarbrücken aus Personal und Vorräthe auf der Eisenbahn über Saarlcuis und Luxemburg nach Neufchateau und Recogne dirigirt wurden. Nebeñher wurde das Nöthige auf dem Landwege von Pont-à-Mousson und Bar-le-Duc nach Beaumont, Mouzon und Donchery hei Sedan herangezogen. Endlich wurden in Belgien Einkäufe gemacht. Mehrere Sanitätscorps waren auf dein Schlachtfelde während des Gefechts thätig, und {hon am 1. übernahm eine Kolonne, ver- schen mit Aerzien, Pflegern und Material, die Einrichtung und Versorgung eines selbständigen Lazareths von 300 Betten in Donchery. Jn den Tagen des 4., 5. und 6. folgten weitere Transporte und Sanitätscorps, \o daß von der Zeit ab sowohl die Verpflegung der Lazarethe, als auch die Evacuation der Verwundeten nah und dur Belgien in der Richtung nach Aachen in immer regelmäßigere Bahnen geleitet werden konnte. Sie ist zur Zeit in vollem systematischen Gange. Von englischer Seite wurden nach den Kämpfen bei Meß und Sedan reichlihe Mittel an Geid und Gegenständen zur Verfügung gestellt.

__8) Gefecht bei Noisville am 1. September. Zur Zeit dieses Gefechtes war die Organisation der freiwilligen Krankenpflege bei Mey bereits eine fertige. Es war daher nicht. {wierig, das neu aufgetretene Bedürfniß zu befriedigen.

So lagen die Thatsachen, welche hiermit zur öffentlichen Kenniniß

Recogne und

gebracht werden. Rheims, den 12. September 1870. Der Königlihe Kommissar und Militär - Jnspecteur der freiwilligen Krankenpflege bei der Armee im Felde. Fürst von Pleß.

Landwirthschaft.

_St. Petersburg, 18. September. Die Ernte ist nah den Mittheilungen, welche der »Reg.-Anz.« auf Grundlage der dem Ministe- rium des Jnnern eingesandten Nachrichten veröffentliht, im Gouverne- ment Pskow nicht \{lecht gewesen, da das Sommergetreide überall gut, das Wintergetreide nur stellenweise mittelmäßig gerathen ist. Tm Gouv. Podolien haben Winter- und Sommerfelder einen guten Er- trag gegeben. Jm Gouv. S\simbirsk is die Ernte aller Arten von Getreide befriedigend ausgefallen.

Verkehrs - Anstalten.

Greenock,/ 15. September. Der neue Nordd. Lloyddampfer »Kronprinz Friedrich Wilhelm«, welher am 13. d. Mts. bier vom Stapel geaen wurde, hat nach engl. Maße folgende Dimensionen: Länge 305 Fuß, Breite Üver Berghölzer 39 Fuß, Tiefe 334 Fuß und einen Tonnengehalt von 2450 Tons.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 21. September. Im Schauspielhause. (166. Ab.- Vorst.) Die Karlss{hüler. Schauspiel in 5 Akten von Laube. Anfang 7 Uhr. M.-Pr.

Im Opernhause. Keine Vorstellung.

Donnerstag, 22. September. Jm Opernhause. (146. Vorst.) Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantisch-komische Oper in 4 Akten von Friedrih. Musik von Flotow. Lady Harriet: Frl. Grossi. Nancy: Frl. Brandt. Lyonel: Hr. Lederer. Plumket: Hr. Bey. Anfang 7 Uhr. M.-Pr.

Im Schauspielhause. (167. Ab.-Vorst.) Der Störenfried. Lustspiel in 4 Aufzügen von Roderich Benedix. Hierauf: Die Dienstboten. Lebensbild in 1 Akt von R. Benedix. Anfang halb 7 Uhr. M.-Pr. i