1870 / 278 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die weiteren Veröffentlicbungen behalten wir uns vor; sobald die definitive Organisation der Stiftung erfolgen und mit der allgemeinen Einsammlung von Beisteuern begonnen werden fann.

Alle Diejenigen, welche im Interesse dieses unseres gemein- samen deutschen Unternehmens si mit uns in Verbindung zu seßen wünschen, ersuchen wir, ihre Mittheilungen an den unter- zeichneten geschäftsführenden Autshuß (Dessauerstraße Nr. 36) und etwa schon jeßt uns zugedachte Spenden an unsern A meister, Geheimen Kommerzien-Ziath Krause (Leipzigerstraße 45) gelangen zu lassen.

Berlin, 19. September 1870.

Für die deutsche Jnuvaliden -Stiftung im Auftrage | der geschäft8führende ut . U Victoria-National-Jnvaliden- iftung. von Peucker, General der Jnfanterie (Stellvertreter Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen als Protektor der Stiftung.) Meyer-Magnus, Stadtrath (Stellvertreter des Vorfißenden). Dr. G. v. Bunsen. v. Dachröden, Schloßhauptmann. Delbrück, Kommerzien-Rath. Dr. Friedberg, Präsident. v. Gruner, Wirklicher Geheimer Legations-Rath und Unter- Staats8sekretär z. D. v. Kirchbach, Major a. D. und vor- tragender Rath im Kriegs - Ministerium. F. W. Krause, Geheimer Kommerzien-Rath (Schaßmeisier). v. Normann, Major und Königliver Kammerherr. v. Prittwihyÿ und Gaffron, General - Lieutenant und Gouverneur von Ulm. Twesten, Stadtgerichts-Rath (Schriftführer). Dr. Virchow, Professor. Völker, General-Major z. D. (Schriftführer). Vollgold, Kommerzien-Rath. Wulfs8hein, Geheimer Ober- Regierungs-Rath und vortragender Rath im Ministerium des Innern (Schriftführer).

Vom Krieg8schauplay sind folgende Nachrichten einge-

troffen:

Karl8ruhe, 20. September. (W. T. B.) i

Die »Karlsruher ZJeitung« meldet aus Mundolsheim 18. September Vormittags: Heute Nacht wurde die Beschießung Straßburgs auf das Hestigste fortgeseßt und der Feldtelegraph bis in die dritte Parallele vorgeführt. Sämmtliche Angrifs§- werke sind nunmehr unter sih durch den Feldtelegraphen ver- bunden. Die Truppen des General Keller find vorgestern in Mühlhausen eingerückt, ohne daß ein Widerstand versucht wurde. Der ganze Elsaß, mit Audbnahme der Bezirke von Belfort, der Pläße Straßburg, Schlettstadt und Neubreisach stehen jeßt unter dem Einfluß unserer Truppen.

Französischerseits sind vom Kriegs8schauplaß fol- gende Nachrichten eingegangen :

Paris, 19. September. (W. T. B.) |

Nach dem »Electeur libre« hatten gestern kleine Rencontres bei Jvry und Chatillon stattgefunden. Die Truppen seien größtentheils außerhalb der Forts, um den Feind zu beunru- higen. Leßterer habe bei Choisy le Roi die Seine überschritten. __ (JIvry, am linken Ufer der Seine , gehört theilweis zur Stadt Paris. Es is} gesbüßt durch das Fort Jvry , 3500 Schritt vor der Umwallung von Paris, Chatillon (Iès Bagneux) liegt ebenfalls südlich von Paris, 4000 Schritt vor der Um- wallung bei dem Fort Vanvres. Choisy le Roi liegt an der OrleanSeisenbahn, 6000 Schritt südöstlih von Jvry.)

Die für die Vertheidigung von Paris organisirte Civil- kommission hat cinen Protest erlassen, dem wir folgende Stellen entnehmen:

»Nachdem wir uns während mehrerer Wochen dem Stu- dium der Vertheidigung und der Vertheidigungsmittel gewid- met, erklären wir hierdurch auf Ehre und Gewissen, daß unserer Ueberzcugung nach die Militärgewalt, welche in der Verwaltung des Landes und im Rathe der Regierung überwiegt, den Untergang Frank- reichs vollenden wird, wenn man dieselbe nibt s{leunigst dem Civil- element unterordnet. Eben der Sorglosigkeit und Unwissenheit der Mehrzahl unserer Heerführer und ihrer Genecralstäbe verdanken wir den Verlust unserer Armeen und die Anwesenheit des Feindes vor den Thoren von Paris

In den Mèiilitär-Komites und in den Chefs der einzelnen Corps und der Spezialwaffen lebt ein hierarchischer formalistisher Geist, der sih allem, was entweder vom Civil oder von den unteren Graden der Hierarchie vorgesclagen wird, aus dem und keinem andern Grunde entgegenstellt.

Der Militariêmus hindert die Aftion der Regierung. Er han- delt selbst nit, und verhindert Andere zu handeln.

Mehr noch. Man möchte fast sagen, daß die Mehrzahl der Militärführer an den Erfolg der Nationalvertheidigung und der Vertbeidigung von Paris nickt glaubt; keiner andern Ursache kann man es zuschreiben , daß jene Herren nicht diejenige fühne und feste Haltung zeigen, die die Bevölkerung ermuthigt und von ihr als Vor- zeichen des Sieges begrüft wird.

_ Deshalb fordert die Civilkommission Erweiterung ihrer Befug- ni\je und Einshränfkung der Militärgewalt.,

_ Kopenhagen, 17. September. Der Admiral Villaumez rvar gestern in der Stadt und hatte, dem Y »D. N.« zufolge, eine Konferenz mit dem hiesigen französist, Gesandten, Vicomte de St. Ferriol. Der Admiral gah dar ein Diner im Hotel Phönix für seinen Stab und eine Anzah anderer französischer Offiziere. Er gedenkt heute Kopenha am Bord des »Le Limier« wieder zu verlassen, um sich nd dem Admiralschiffe »La Surveillante« zu begeben. q

20, September. (W. T. B.) Sechs französische Pan Fregatten und zwei Korvetten passirten heute Nachmittag Kor, und anlerten nördlih von Sprogö. :

Der _ General-Lieutenant von Gersdorff, welty seinen bei Sedan erhaltenen Wunden erlegen is}, war in Jahre 1809 geboren und trat, nachdem cr seine militärishe Vorbildung im Kadettencorps zu Dresden erhalten hatte, 187 in das 2. Garde-Regiment zu Fuß, 1835 in das Gar, Schüßen-Bataillon. Jn den Jahren 1842 und 1843 nabn er an dem Feldzuge der russishen Truppen im Kaukasus und an verschiedenen Gefechten an der Asse, am Ur Oisunger , bei Kasanitsche u. \. w. Theil. 1848 war hg, selbe zur Organisation der s{chle8wig - holsteinischen Trubpen kommandirt, leitete das Gefecht bei Altenhof, nahm an dey Treffen bei Schle&8wig Theil und kommandirte im Gefedt hz Hadersleben das 1. \ch{les8wig - holsteinishe Jäger-C orps. Aud an den Gefechten des Jahres 1849 nahm v. Gersdorff rüh: lichen Antheil. 1850 ward er als Hauptmann zum 24, Ju fanterie - Regiment, 1853 als Mags zum Generalstabe dyr 16. Division, 1857 zum 5, Jnfanterie - Regiment verseßt 1859 als Oberst - Lieutenant zum Commandeur des 4. Jiga Bataillons, 1£60 zum Commandeur des 4. Magdeburgisdn Infanterie - Regiments Nr. 67 crnannt. 1864 nahm er gli Oberst und Commandeur der 11. Jnfanterie - Brigade witd an dem Feldzug in Schleswig, 1866 in gleicher Eigenschaft qy dem in Böhmen Theil. Jn demselben Jahre wurde er zun General - Lieutenant und Commandeur der 22, Division befór dert, Im gegenwärtigen Feldzuge befehligte er nach der Ver wundung des General-Lieutenant von Bose stellvertretend das 11. Armee-Corps, an dessen Spigze ihn bei Sedan die feindlide Kugel traf.

Der Post-Rath Sachße, Decerneut für Feldpost-Ange legenheiten im General-Postamte, ist am Freitage zur Jnshi zirung des Dienstbetriebes bei den Feldpost-Anstalten nach dem Kriegsschauplatze abgereist.

Die Korrespondenzen nach den von deutschen Truppen tin genommenen französischen Gebietstheilen werden nicht mehr ausscließlich den Eisenbahn-Posibureaus Frankfurt a. M— Nanzig zugeführt. Gewöhnliche und rekommandirte Briefe, Drucksachen und Waarenproben werden vielmehr, je nah Lazt des Absendungs- resp. Bestimmung8orts entweder auf die Eisen bahn-Postbureaus Frankfurt a. M.— Landau— Weißenburg— Nanzig oder Frankfurt a. M. Saarbrücken St, Avold— Courcelles sur Nied Bahnhof geleitet.

Die Feldpostrelais in Bertrange (Dep. Mosel) und in Montmirail (Dep. Marne) sind aufgehoben.

_ Hagenau, 15. September. Nr. 3 der »Amtlichen Na rihten für das General-Gouvernement Elsaß« enthält (in deu! her und französisher Sprache) eine Verordnung , betreffend die amtlichen Nachrichten für das General - Gouvernement i Elsaß. §. 1 derselbe lautet :

Alle Verordnungen oder Verfügungen des General - Gouv neurs und des Civil- Kommissars erhalten dur die Ver öffentlihung in den » Amtlichen Nachrichten für das General Gouvernement Elsaß«, ohne Unterschied, ob sie in deutscher od französischer Sprache abgefaßt sind, verbindende Kraft für Jedermann. §. 2. Sofern in den Verordnungen selbst nicht etwas anderes stimmt ist, tritt diese verbindende Kraft ein für das Departement Niederrheins nach Ablauf des Tages der Ausgabe der » Amtlid Nachrichten« in der Residenz des General-Gouverneurs, für das Lt partement des Oberrheins nach Ablauf des auf den Ausgabetag fol genden Tages, für das Departement der Mosel nach Ablauf des al den Ausgabetag zweitfolgenden Tages. i “Ferner eine Verordnung, betreffend die Kompetenz d Krieg8gerichte. Dieselbe lautet: i

er General-Gouverneur im Elsaß, kraft dec von Sr. Mae dem König Wilhelm von Preußen, als Oberfeldherrn der deuts®t Armee ihm übertragenen Autorität, verordnet zur Aufréchthalwu der inneren und äußern Sicherheit in den Departements des Generd

Gouvernements, wie folgt : ragliden Art. 1. Wer der vorsäßlihen Brandstiftung, der vorsäßl Verursahung einer Uebershwemmung, des in offener Gewalt odit mit Waffen oder gefährlihen Werkzeugen verübten Angriffs

Widerstandes gegen das General-Gouvernement oder Abgeordnete Á Civil- oder Militärbehörden, des Aufstandes, der Plünderung; det Raubes, der Befreiung cines Gefangenen oder der Verleitung

Vou lat

'gesbärft ‘Truppen gehörenden Personen die la) der französischen Armee oder

Edie Wege zeigen , oder als- solche absichtlich auf falshe Wege leiten ,

Fverwunden oder berauben, d) Eisenbahn- oder Telegraphenverkehr stören, Wege unfahrbar machen, Jan Munitions-, Proviant- oder andern zu Kriegs8zwecken bestimmten Een oder an Quartieren der Truppen Feuer anlegen, €) gegen [die deu

¡fand in der Nähe von Tours statt.“ 11 Personen wurden ge- 4634 ®

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[daten Zur Untreue sih schuldig macht, wird mit dem Tode |

f | r ind mildernde Umstände vorhznden, so wird auf Zuchthaus- 7, bis zu zwanzig Jahrea erkannt.

Meirt 2 Wer zu dea im Art. 1 vorgesehenen Verbrechen , wenn | chne Ecfolg, auffordert oder anreizt, hat Zuchthaus bis zu zehn E verivirki. Hat die Aufforderung oder Anreizung Erfolg ge- 4 {o fommt die Strafe des Urtifels 1 zur Anwendung. V + Z, Wer in Beziehung auf die Krieg8operationen oder die tischen Eceignisse falsche oder entstellte Thatsachen , Nachrichten, V idie behauptet oder verbreitet, wird mit Gefängniß bis zu einem hre und mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Thalern (1875 4 straft. unker E uptüng oder Verbreitung Nachtheile für die Trup- . der verbündeten Mächte oder die von leßteren U a M d Beamten zur Folge gehabt, so wird der Schuldige insofern t ¿r Art. 10 dieser Verordnung zur Anwendung kommt, mit s\trafe bis zu zehn Jahren belegt. G

ct. 4 Wer unbefugt sih mit der Ausübung eines öffentlichen

(mtes befaßt oder solche Handlungen vornimmt, die nur in Kraft A ffentlichen Amtes vorgenommen werden dürfen, soll mit Ge- h niß bis zu fünf Jahren und mit ciner Geldbuße bis zu tausend haler (3750 Franken) bestraft werden. : i i "" Art. 5. Wer Urkunden, Register, Akten oder sonstige Gegenstände, velche sich an einem öffentlichen Verwahrungsorte aufbewahrt finden, P iten Dicnstvorschriften zu verwahren oder zu führen sind, vor- jzlih vernichtet oder vei Seite schafft, wird mit Gefängniß bis zu wei Jahren und mit einer Geldbuße bis zu tausend Thalern (3750 Feanfen) bestraft. Wi A die zur öffentlichen Bekanntmachung angeschlagenen Verordnungen, Befehle, Patente oder Anzeigen öffentlicher Behörden der Beamten vorsäß?ic abreißt, beschädigt, befleckt oder verunstaltet, f mit einer Geldbuße biS zu cinhunadert Thalern (575 Frankea) oder it Gefängniß bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

Art. 7. Wer eine von einem zuständigen Militärbefehlshaber dee einer andern zuständigen Behörde im Jnteresse der öffentlichen Fiherheit erlassene Anordnung übertritt, oder zu solcher Uebertretung juffordert oder aufreizt, hat, wenn die betreffende Anordnung keine höhere Strafe festsebt, Gefängniß bis zu einem Jahre oder eine Geld- uße bis zu fünfhundert Thalern (1875 Franken) verwirkt. i

Art. 8. Sämmtliche in den Artikeln 1—7 vorgesehenen Ver- rechen und Vergehen gehören vor die Kriegs8gerichte.

Art. 9. Außerdem werden vor diese Krieg8gerichte gezogen alle indern Verbrechen und Vergehen gegen die innere und äußere Sicher- heit cines der verbündeten deutschen Staaten oder derjenigen Gewalt, elche von ihnen im Bereiche der dur die deutsche Armee ofkfupirten französischen Landestheile einges, bt ist; feruer die Verbrechen und Ver- chen der thätlichen Widerseßung gegen Militär - und Civilbehörden oder deren Abgeordnete, des Mordes, der Falschmünzerei, der Er- pressunig, Und fimmtliche von Militär- und Civilbeamten in Aus- übung ihres Amtes verübten Verbrecen und Vergehen, soweit die leßteren nicht blos der Dis8ziplinarahndung anheimdfallen. j

Art. 10. Neben diesen Kricgsgerichten bleibt der bereiis ver-

Núndete Militärgerichtsstand für alle diejenigen unverändert bestehen,

deutschen Armee wissentlih Gefahr oder

welhe den Truppen der | ) cdtbeil E der Armce und der Regierung Frankreichs

Nachtheil bereiten , oder

Ewissentlih Vors{ub leisien.

Demgemäß haben insbesondere, was hierdurch nochmals eîn- wird, alle diejenigen nit zu den französischen Todesstrafe verwirkt, welche oder Regierung als Spione dienen Spione aufnehmen, beherbergen oder freiwillig als Wegführer den französischen Truppen die Truppen der deutschen Armce

französische Veistand leisten, Þ)

Armee, oder zu deren Gefolge gehörende Personen absihtlich tödten, i j 0 YBrüden oder Kanäle zerstören, den

tödtet , Débats®«, und 25 Personen verwundet. daß Thiers in Tours eingetroffen ift.

einem Vearaten auf Grund seines Amtes oder der ihm |

ibnen |

c) zu den Truppen der deutschen |

hen Truppen die Waffen ergreifen.

Ari. 11, Die Organisation der in

1867, betreffend das fricgsrehtliche Verfahren gegen Ausländer,

: gebend bleibt.

Art. 12, Diese Verordnung tritt unter Aufhebung aller in den

*Geseyen des Landes sich vorfindenden entgegenstehenden Bestimmungen für jeden Kanton mit Ablanf des Tages in Kraft, an welchem die Anheftung im Hauptort des Kantoûs registrirt worden ist.

Hagenau, den 12. September 170. Der General-Gouverneur im Elsaß, Graf v. Bis8marck-Bohlen; General-Lieutenant.

bei Plessis

ein Zusammenstoß zweier Eisenbahnzüge

/ den Artikeln 7 und 8 er- E wähnten Kriegsgerichte und das Verfahren von denselben wird in | feiner besonderen Verordnung geregelt werden, während für das sum- Mmarisch frieg8rechtlihe Verfahren in den Fällen des Art. 9 ledigli ¡die Verordnung Sr. Majestät des Königs von Preußen vom 24. Juli

masß- i l l j | deten-Transporte nicht cintreten fann. Durch einen dem Bericht-

| Und

Lebensmitteln 2c.

und | zur L / | i dirigiren. Am 12. d. M. meldete sich_ bei dem Herrn v. Simpson- | Georgenburg ein freiwilliges Sanitäts-Corps aus Wiesbaden, vom

|

Redakteur des »Jourunal des

darunter Duval, Es bestätigt fic, Schwedeis nud Norwegen. Stockholm, 16. Sep- tember. (H. N.) Der Kön ig ift mit dem gestrigen Schnellzuge von feiner legten Ausflucht nah Carisborg zurückgekehrt. _Die Regierung wurde im vorigen Jahre vom schroedischen Reichstage aufgefordert, ein Komite niederzuseken, um die Frage wegen einer Münzreform in Erwägung zu ziehen. Die Regie- rung ging darauf ein. Nach dem jeßt abgegebenen Gutachten dicses Komites soll Schweden je cher je lieber zu dem Goldmünz- system übergehen und zwar s\o, daß dieses System sih dem französischen Goldfrancssystem anschließt. Die Benennungen der neuen Münzen sollen ebenfalls französisch, Francs und Cents, sein, aber die die Münzeinheit bildende Münze soll Caroline genannt werden. Der Werth einer Caroline soll 10 Francs sein und die Ausmünzung nach dem Ver- ¿âltniß gesehen, daß 30 Carolinen 90 Gramme feines Gold enthalten. Außer den Carolinen sollen 25 - Francs8-, 90-Francs- und 100-Francsstücke in Gold ausgemünzt wer- den. Das Münzmetal[ soli aus 900 Theilen und 100 Theilen Kupfer bestehen. Ferner sollen folgende Silbermünzen geprägt werden: 1- und 2-7xrancsstücke, sowie 25- und 50-Centsftüke, und \chließlich kupferne 1-, 3-, 5- und 10-Centsftücke. Vor 1873 wird

| aber jedenfalls daë neue System nicht eingeführt werden können,

da im Grundgeseg das Silber als Münzfuß bezeichnet steht und außerdem zur Durchführung des neuen Systems nicht Geld genug im Lande vorhanden ist.

Dánemark. Kopenhagen, 17. September. (H. N.) Der russisc Großfürst Alexis Alexandrowitsh , welcher auf der Dampfkorvette »Warjäy«e von dem Nordmeer hier ange- fommen ist, nahm gestern auf Schloß Bernstorff an der Kö- niglichen Tafel Theil. Auch das Kronprinzliche Paar kam von Charlottenlund dazu dorthin.

Vereinsthätigkeit für die Armee. Aufruf.

Nachdem die vom Central-Depot in überaus reichem Maße be- schaften wollenen Waaren, Unterbecinkleider, Unterjacken, Leibbinden, Socken und Decken durch die bisherigen täglichen Sendungen an die Cernirungs-Armeen von Meß und Straßburg, sowie an die Lazarethe

dem Krieqsschauplaß vertheilt find, der Bedarf solcher Gegenstände N aber Fab 1c ih S UCeS Ie U Ene arl E jegenst stets

gert, so sind wir genöthigt, sämmtiliche Vereine und überhaupt alle Personen, die für unsere braven Truppen ein warmes Herz haben, dringend zu bitten , s{leunigst dergleichen Sachen uns zugehen zu lassen, damit wir in den Stand geseßt werden, weitere große Sen- dungen zur Deckung des Bedarfs an die Truppen im Felde absenden zu können. Y Berlin, den 19. September 1870. | Das Ceittral - Depot der deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver- wundeter und erkrankter Krieger.

Haß. ; Bei dem Centralkomite der deutshen Vereine zur Pflege verwundeter Kricger is jeßt aus Lüttich ein zweiter

Bericht seines Kommissars für die Etablirung von Verband- und Erfrischungs8stationen für die verwundeten deutscen Krieger in Belgien auf der Route von Sedan nach Aachen, des Herrn v. Simpson- Georgenburg, eingegangen. Derselbe beginnt mit der Meldung der erfreulihen Thatsache, daß die belgischen Behörden, so wie die Be- wohner mit größter Zuvorkommenheit Alles thun, um die Trans- porte der deutschen Verwundeten dur Belgien zu erleichtern und zu unterstüßen. Libramont is auf höhere Anordnung von einer Com- pagnie belgisher Soldaten beseßt, welce dort für die erforderliche Ordnung sorgen, gleichzeitig si aber aud im Interesse der Verwun- deten nüßlicd erweisen, indem sie densclben unter Anderem Bouillon be-

| reiten und verabreichen. Der General Charles hat dem Baron Stein,

welcher mit dem Hrn. v. Simpson-Georgenburg abgesendet ist, cinen Adju- tanten beigegeben, welcher überall hülfreich eingreift, wo es nöthig ist von dem Baron Stein gewünscht wird. Für die Verband- und Erfrishungs-Stationen in Libramont und Bouillon sind der- artige Dispositionen getroffen, daß dort ein Mangel weder an Ver- band-, noch an Erfrishungsmaterial bis zum Schlusse der Verwoun-

aus zur Disposition gestellten Eisenbahuzug mit und einer noch größeren Sendung von Hamburg ist derselbe bereits in die Lage verseßt, Diverfes, was in den Verband- Erfrishungs-Stationen Belgiens mit Bestimmtheit niht mehr Verwendung gelangen kann, nah Sedan, Mousson und Donchery

erstatter von Cöln

Präsidenten Grafen zu Eulenburg nach Lüttich gewiesen , welches

derselbe nach Mousson dirigirt hat, um dort das bereits sehr ermüdete

Frankreich. Paris, 19. September. (W. T. B.) Aus | franffurter Sanitäts-Corps abzulösen resp. zu unterstüßen. S / Ve 4 . . . |

Nizza vom heutigen Tage wird gemeldet, daß dort sowie in e Ee dem gesammten Departement die vollständigste MRUde herrsche. | 20. September. (W. T. B.) Heute Morgens 4 Uhr

Leipzig, 18. September. Bei dem hiesigen internationalen Hülfsverein für das Königreih Sachsen sind bis gestern im Ganzen an einmaligen Beiträgen 35,221 Thlr. 4 Pf. und an monat- lichen Beiträgen für August und September außerdem 5568 Thlr. 1 Ngr. 5 Pf. eingegangen, darunter in den leßten Wochen auch zahl- | reiche Beiträge von auswärts, namentlich von Gemeinden des Leip- | ziger Regierungsbezirks.