1870 / 288 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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von dem Chlor rückständig bleibende Säure vollkommen ausgewässert sein und wird beider Abnahme die Prüfung hierauf besonders ge- richtet werden. i

Die Submissionen der Fabrikanten sind unter Beifügung von Musterbogen im vorgeschriebenen Format, mit Angabe des Gewichtes pro Rieß des zu liefernden Papierquantums und der Preisforderung für den Ballen (zu zehn Rieß) bis zum 1. November d. Js. ver- siegelt und portofrei an dic unterzeichnete Behörde einzusenden , auch auf dem Couvert mit

»Submission für 1871 «

zu bezeichnen.

Später eingehende Lieferungserbietungen bleiben unberüsichtigt.

Das Kösönigliche Finanz-Ministerium hat sich die Auswahl der Lieferanten vorbehalten.

Ueber die Lieferung8termine , das Beschneiden des Papiers , die Verpackung für den Transport u. \. wm, werden die abzuschließenden Verträge das Nähere festseßen.

Berlin, den 22. September 1870.

Königliches Haupt-Stempel-Magazin.

Verloosung, Amortisation, E S u. \. w. von öffentlichen Papieren. [2951] Publicandum. In der öffentlichen Sißung der Stadtverordneten am 15. d. M. find von den Tilsiter Stadtotligationen Ul. Emission folgende aus- gelooset und zwar Nr. 35 über 500 Thlr., Nr. 80 über 200 Thlr., Nr. 269 über 100 Thlr.

Die JTnhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, gegen deren Rückgabe nebst Zinscoupons die Valuta in der Zeit vom 15. bis 31. Dezember erx. von unserer Stadt-Hauptkasse zu erheben.

Tilsit, den 17. September 1870.

Der Magistrat.

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Csôln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft. Zinsenzahlung. Die Einlösung der am 1. Oftober e. erfallenden Zinscoupons E E A III. und IV. Emission unserer Gesellschaft ero i Ben bei dem Herrn S. Bleichröder, in Hamburg bei der Norddeutschen Bankf, i in Frankfurt a. M. vei der Filiale der Bank für Handel und Jnduftrie B n den gewöhnlichen Geschäftsstunden vom 1. bis infl. 15. Ofto- er c. und in Cöln bei unserer Hauptkasse (Frankenplaß) Vormittags. Die Jnhaber mehrerer Coupons wollen den Zahlstellen ein nach den Nummern geordnetes und mit der Quittung über den Empfang des Geldbetrags versehenes Verzci®niß vorlegen. Côln, den 14. September 1870. Die Direktion.

YBekanuntmachiutig. Bergisch-Märkische Eisenbahn. (Hessische Nordbahn.)

Die Zahlung der am 1. Oktober d, J. fälligen Zinsen von den vierprozentigen Prioritäts - Obligationen I. Emission der Hessischen Nordbahn (Kurfürst Friedrich Wilhelm-Nordbahn) wird an folgenden Stellen stattfinden :

in Elberfeld bei den Herren von der Heydt-Kersten & Söhne und bei unserer Haupt-Kasse,

» Berlin bei der Direktion der Diskonto - Gesellschaft und dem Herrn S. VBleichroeder,

Düsseldorf bei den Herren Baum-Boeddinghaus 8 Comyp-.,

Crefeld bei dem Herrn von Beckerath-Heilmann,

Aachen bei den Herren Charlier & Scheibler,

Cöln bei. dem Ae Schaaffhausen" schen Bankverein,

Bonn bei dem Herrn Jonas Cahn, j

Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Nothschild

& Söhne 7 und bei den Herren von Erlanger & Söhne,

Leipzig bei dem Herrn H+ C. Plaut, Ÿ

Hamburg bei deu Herren Haller, Soehle & Comp-.,

Breslau bei dem Schlesischen Bankverein,

Cassel bei der Hauptkasse der Königlichen Eisenbahn-

Direktion (Hessische Nordb:hn) » Barmen bei dem Barmer Bankverein

Werden mehrere Zins-Coupons gleicbzeitig Zur Einlösung präsen- tirt, so sind dieselven nah Nummern geordnet, mit einem Lerzeichniß einzureichen. 7

Elberfeld, den 22. September 1870. : Königliche Eisenbahn- Direktion.

Verschiedene Bekaunntmachuugen.

[2954] __ Einladung i der Herren Aktionäre des Berg- und Hütten-Aktien Vereins Neuschottland : zu der auf Sonnabend, den 29. Oktober d. J., in dem Geschäftslokal T E Le in dem Geschäftslokale zu Horst bei Steele anberaumten diesjähri ordentlichen General-Versammlung. brigen : Tages8S8ordnung: 1) Bericht des Verwaltungsraths über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Ergebnisse des verflossenen Geschäits, 9) E E Prüf eri er Kommission zur Prüfung der Jahresbilan 1869/70 und Beschlußnahme wegen Decharge-Ectheilung, N 3) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsraths, 4) Wahl der Rechnungösrevisoren für das Geschäftsjahr 1870/71, 5) erneuerte Beschlußfassung, betreffend die Erhöhung des Aktien, Kapitals um 500,000 Thaler auf Grund des inzwischen publi, A Geseßes vom 11. Juni 1870, betreffend Aktien - Gesell, afrten,/ 6) vertragsmäßige Ausiíoosung von Obligationen. Indem wir die Herren Aktionäre zu dieser Versammlung hiermit einladen, bemerken wir unter Hinweisung auf §. 27 des revidirten Statuts, daß nur diejenigen Aftionäre zur Theilnahme an der Ver, sammlung berechtigt sind, welche ihre Aktien bis spätestens am 28. Oftober d. J. bis Mittags 12 Uhr entweder bei de Direktion der Gesellschaft zu Horst bei Steele oder bei cinem öffent, lichen Notar oder einem der nachverzeichneten Bankhäuser, als: der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin, dem A. Sch aaffhaus en'’schen Bankverein in Cöln, den Herren S. Oppenheim jun. & Co. in Cöln, den Herren Deichmann & Co. in Cöln, den Herren von der Heydt, Kersten & Söhne in Elberfeld, dem Hecrn Wilhelm von Born in Dortmund, dem Herrn Ludwig von Born in Essen, der Oldenburger Spar- und Leih-Bank in Oldenburg deponirt haben.

Gegen Vorzeigung der Depotscheine können am Morgen vor de General-Versammlung bei der Direktion die Eintrittskarten zu der selben in Empfang genommen werden

Horst bei Steele, den 21. September 1870.

Die Direktion.

Die vermehrte Rückstellung unserer Wagen aus dem Westen macht es möglich, noch einige Personenzüge ae aUf der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn wieder x cinzulegen, so daß vom 26. d. Vèts. ab der ge- =gsammtie Fahrplan der genannten Bahn mit S alleiniger Ausnahme folgender Züge: Wersonenzug 20a (von Görliß 7 Uhr 10 Min. Avends) Personenzug 21 (von Kodlfurt 6 Uhr 7 Min. Abends) Personenzug 36 (von Hirschberg 2 Uhr 25 Min. Nachm. Gemischter Zug 31 (von- Kohlfurt 8 Ubr 25 Min. Abends), Personenzug 36 (von Lauban 4 Uhr 18 Min. Nahm.) zur Ausführung gelangt. Berlin, den 23. September 1870. _ Königliche Direktion der Niederschlesis{-Märkischen Eifenbahn.,

Bekanntmachung. Westfälishe Eisenbahn. Voew 1. Oktober er. ab werden für den inneren Verkehr zwischen allen Stationen unserer Bahn Abonnements-Karten für 1. ll. und Ill. Wagenklasse mit 40 pCt. Ermäßigung des einfachen Fahr preises, gültig für 30 Hin- und 30 Rüfahrten und für die Persone und diejenigen Schnell- (Courier-) Züge , weiche an der bezreffenden Station halten, eingeführt. * Die Bestellung diejer Karten hat hei unseren Stationskassen unter Angabe des Tage® / mit welchem das A‘onnement beginnen soll, zu erfolgen. Die Karten werden au! dél Namen des Abonnenten - ausgestellt und berechiigen für die Dau von drei Monaten, welche von dem in der Karte angegevenen Tag gerechnet werden, zu 30 Hin- und 30 Rücffahrten zw'schen den in dil Karte angegebenen Stationen. Jede Karte ist mit 30 Coupons zu! Hin- (H.) und 30 Coupons zur Rückfahrt (R.} versehen und muß del jedesmaliger Benußung, sowohl auf der Hin- als Rückfahrt, zun Coupiren dem revidirenden Beamten vorgezeig? werden. FreigepW wird nicht bewilligt. Nach vollständiger Ausnugung der Karte od nach Ablauf der Gültigkeitsdauer is die Karte abzugeben. Abonné ments-Karten in der bisher üblichen Form j 1oie solwe je dei 15. August 1868 mit Jahres-Gültigfkcitsdauer eingeführt sind werde fünftig nicht mehr ausgegeb-:n, behalten aber bis zum Ablauf dil Frist, auf welche sie lauten, bezichungeweise bis zu ihrer A usnußunÿ ihre Gültigkeit. Münster, den 20 September 1870. :

Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbagn.

Bei Fx. Kortfampf, Berlin, ist zu haben: Aas wall _Gescb, betr. die Maßregeln gegen die Ninderp®! vom 7, April 1869. Mit der Instraküïon des Bundesfanzler® og 26. Mai 1869. Pr. 4 Sgr. imp:

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen “Ober - Hofbuchdruerei

(R. v. Deer ).

A

pas Abonnement betyägt A Thlr. für das Vierteljahr.

gnserlionspreis für den Raum einer Druckzeile 2x Sgr.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des âönigl Preußisehen Staats - Anzeigers:

Bexlin, Montag den 26. September Abends

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Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements- Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats : Anzeiger für das mit dem lsten Oktober dieses Jahres beginnende Quartal gefälligst so rechtzeitig bewirken zu wollen daß die regelinäßige Zusendung keine Unterbrehung erleide und die Stärke der Vuflage gleih danach bestimmt werden könne.

Besondere Beilagen zum Königlih Preußischen Staats-Anzeiger,

wie sie mit demselben seither aus-

gegeben worden find, werden auch ferner erscheinen. Dieselben find vornehmlich zur Aufnahme von Aufsäßen aus dem Gebiet der preußischen Geschichte, Landeskunde und Staats-Verwaltung bestimmt.

| Bestellungen nehmen für Berlin die Expedition des Staats-Anzeigers, Zieten - Plaß Nr. 3, außerhalb jedoh nur die Post- Aemter entgegen.

| Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich russischen Hofrath und Direktor des land- } wirthschaftlichen Museums des Ministeriums der Reichs- Domänen in St. Petersburg, von Solsky, den Königlichen | Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Norddeutscher Bund. s

Bekanntmachung, betreffend den Verkauf von Schaß- Anweisungen des Norddeutschen Bundes. s Im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 31. Juli

und Z. August d. I. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß | gebracht, daß die Königliche General - Direktion der Seehand- lungs-Societät ermächtigt ist, den Verkauf der vom 1. August ' d, Js. ab lautenden , zu 5 Prozent für das Jahr verzinslichen Schayanweisungen des Norddeutschen Bundes zum | Betrage von zusammen 20 Millionen Thalern, þ nämlich 10,000,000 Tblr. auf 4 Monate E und 10,000,000 Thlr. auf 6 Monate, i | soweit über dieselben nicht bereits verfügt ist, zu bewirken. Die Bedingungen, unter welchen die Ueberlassung erfolgt, sind | bei der genannten Direktion hierselb zu erfahren. | Berlin, den 17. September 1870. j Das An,

i | Bekanntmachung, d

betreffend die für fprozentige Bundes-Anleihe vom Jahre 1870. } Nach den durch die Bekanntmachung vom 26. Juli d. J. | veröffentlichten Subskriptions-Bedingungen für die fünfprozen- * tige Anleihe des Norddeutscen Bundes 1st auf diese Anlerhe am i 1. fünftigen Monats die dritte planmäßige Rate mit 15 Prozent | des Nominalbetrages nebst dreimonatlichen Stückzinsen, also auf je 100 Thlr. Nominalwerth mit 15 Thlr. 5 Sgr. 75 Pf.

Ï einzuzahlen. j Die Zahlung erfolgt bei der Kasse, welche die Zeichnung * angenommen hat , sofern nicht an die Stelle derselben nach | §. 13 der Subskriptions-Bedingungen die Königlich preußische : Staatsschulden-Tilgungskasse getreten ist. ;

Auf Verlangen werden die Kassen sowohl die am 1. f. M. | fälligen Beträge (Kapital und Stückzinsen) als auch Voll- E eg und Vorauszahlungen s{chon am 30. d. Mts. an- p en.

Berlin, den 23. September 1870.

L Das Me Mut.

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i Justiz - Ministerium. | Allgemeine Verfügung vom 16. September 1870, be- treffend die Gericht8verfassung und das Civilprozeßverfahren in Rußland.

Die Gerichtsverfassung und das C'vilprozeßoerfabren in Rußland haben in Gemäßheit der Geseße vom 20. November 1864 eine wesent-

lihe Umgestaltung erfahren. Die Folgen, welche \sich hieraus

für den Prozeßdetrieb diesseitiger Parteien und B Geschäfts- verkehr zwischen den beiderseitigen Gerichten ergeben, veranlassen den Justiz - Minister zu den nachstehenden, auf Mittheilun-

agen des Herrn Bundes8'anzlers beruhenden Bemerkungen. - 1) Die neue Gerichtsverfassung beruht auf dem Prinzip der völligen Trennung der Justiz von der Verwaltung. Ein Eingreifen ber Verwaltungsbehörcden in die E und Entscheidung der Recbtostreitigkfeiten ift danach gänzlich ausgeschlossen. Die Klage- \chriften, welche die Angabe der Beweismittel enthalten müssen, sind

bei den Friedensrichtern, wenn -aber der Streitgeaenstand 500 Kubel übersteigt, bei den Bezirksgerichten anzubringen. Die Parteien können sch unbeschränkt durch Bevollmähtigte vertreten lassen, wozu sih ins-

besondere die zu einer Korporation vereinigten vereideten Anwalte eignen; doch ist die Wahl anderer Vertreter nit ausgeschlossen. Die Prozeßvollmachten diesseitiger Parteien müssen gerichtlich oder notariell aufgenommen oder beglaubigt und mit der üblichen Legalisation ver- sehen sein. Ein den russihen Geseßen entsprehendes Formular einer solchen Vollmacht ist dieser Verfügung unter A. beigefügt. 2) Mit jeder Klageschrift müssen zuglei die Gerichtsgebühren, welche

50 Kopeken für ie 100 Rubel der Streitsumme betragen, eingezahlt werden. Parteien, welche außerhalb Rußlands wohnen, fönnen die Einzahlung auch bei einem russisien Konsul bewirken und haben ols-

dann die betreffende Quittung der Klageschrift beizufügen. 3) Die

Vollstreckung diesseitiger Erkenntnisse in Rußland richtet sich nah den

in der Anlage B. mitgetheilten Bestimmungen der russishen Civil-

Prozeßordnung vom 20. November 1864. Danach findet die Voll-

streckung im Requisition8wege nicht ferner statt; es is vielmehr Sache

der betbeiligten Partei, den Antrag auf Vollstreckung unmittelbar bei dem betreffenden russischen Bezirksgericht anzubringen. Das hierauf gerichtete Gesuch muß in russischer Sprache verfaßt und demselben eine mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit versehene beglubigte Abs» schrift des diesseitigen Erkenntnisses nebs der Ueberseßung ins Russische in zwei Er-mplaren beigefügt sein (F 1276 a. a. O.). Der Herr Bundeskanzler hat si bereit erklärt, die Beförderung derartiger Partei- gesuche, wenn sie ihm durch die diesseitigen Gerichte eingereiht werden, in der Art zu vermitteln, daß die Schriftstüce mit der erforderlichen Legalisation versehen, und durch die Bundesgesandtschaft in St. Petersburg dem betrefsenden russischen Gericht üÜübermit- telt werden. Hinsichtlich der Uebertragung ins Russische haben die diesseitigen Parteien die Wahl, ob sie dieselbe durch einen gerihtlihen Translator selbst bewirken oder den Antrag stellen wollen , daß sie bei der genannten Gesandtschaft dur einen russi\chen Notar auf ihre Kosten erfolge. Voraus8geseßt ist Übrigen®, daß in allen Fällen der Erstattung der durch die Vermittelung des Herrn Bundeskanzlers erwachsenden Kosten von Seiten der betreffen- den biesigen Part-i sicergestellt“ist. 4) Noch nicht durchgeführt ist die neue Gerichts8verfassung in den Gouvernements Arcahagel, Wologda, Orenburg, Astrachan, Kiew, Podolien, To- bolsf, Tomsk, Eniseisfk, Irkutsf, Volhynien, Mohilew, Grodno, Witebsk, Wilna, Kawna und im Königreich Polen. Hier besteht in Nechtsstreitigkeiten im Wesentlichen noch das frühere Verfahren. Danach isf es zulässig si zur Beitrei- bung liquider Schuldforderungen an die Polizeibehörden zu wen- den, und daher diesseitigen Unterthanen die Möglichkeit nit ab- geschnitten, derartige Anspiüche auf diesem Wege mit Hülfe der ge- sandtschartlihen Vermittelung zur Geltung zu bringen. Ein Erfol

folcher Schritte läßt sih jedo niemals mit Sicherheit, und jedenfall

nur dann erwarten, wenn der Antragsteller Wechsel oder schriftliche Anerkenatnisse des Schuldners vorzulegen vermag. Jn den Otisce-

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