1890 / 168 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jul 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Siri Giaia ats: Po Sie Rg: Sr R E O A E T au E taats; S E ERRS f Cv a Gt Tai

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wirt b Swarf-New-York (158 Th.); den 2. Preis, einen Tafel-

ra Ba Berlin im Werthe von 1000.4, errang Fabrikant riß Brodt - Eberswalde (230 Th.), den 3. Preis, den Pokal der

O Schütengesellshaft, der Kaufmann L, Grunewald-Chemnißz 413 Th.).

( Fle Pistolens@Gießen auf Festsheibe „Wien erwarb den

1. Preis (500 K der Stadt Berlin) Iosef Schaller-Wien (552 Th.),

den 2. Preis (300 4) Freiherr von Feilißsch-München (569 Th.), -

den 3. Preis (250 f) Gsottbauer-Wien (703 Th.).

Auf der Hasenscheibe wurde der 1. Preis, ein Jagdgewehr, Hrn. Bock-Berlin zuerkannt, der 2. Preis, gleichfalls ein Iagdgewehr, dem Versicherungs-Direktor Thon-Kassel, der 3. Preis, 300 Æ, Hrn. Vogel-Plauen.

Der Dienstknecht Wilhelm Kunusch aus Coswig, Kreis Kalau, welcher am 24. Dezember v. I. den Kutscher Friedrih Lust in Tempelhof ermordet und beraubt hatte und deshalb vom Schwur- gericht des Landgerichts I1 zum Tode verurtheilt wurde, ist, wie der Erste Staatsanwalt Müller öffentlih bekannt mat, heute früh im Hofe des Strafgefängnisses zu Plöztensce hingerichtet worden.

Aus Steiermark, Tirol und Ober- Jtalien liegen fol- gende Nachrichten über Ueberschwemmungen vor:

Murau, 13. Juli. (W. T. B.) Das Wasser des Mur- flusses ist in Folge des Regens der legten Tage auf 3 m über Null gestiegen; der Verkehr in den Straßen ist unterbrochen.

Bozen, 13. Juli. (W. T. B.) In Folge zweitägigen heftigen Regens ist die Et\ch mit ihren Nebenflüssen be- deutend gestiegen; bei Branzoll hat cin Dammbruch fstatt- gefunden, das Wasser fliezt gegen Auer; die Eisenbahnverbin- dung ist unterbrochen, bei Aßwang ist die Brücke fortgerissen. Nah Branzoll ist Militär abgegangen, um bei den Wehrarbeiten Hülfe zu leisten.

Verona, 13, Juli. (W. T. B.) Das Wasser der Et steigt, die niedriger gelegenen Straßen der Stadt sind über- \chwemmt und die Quai-Anlagen stark beschädigt.

Reichenhall, 13. Juli. (Frkf. Ztg.) Ein starker kalter Regen ist eingetreten. Die Ber,ge sind mit Schnee bedeckt.

Wien, 12. Juli. Ober-Lieutenant Hoerner vom Eisenbaÿhn- Regiment und Lieutenant Eckert vom Genie-Regiment stiegen gestern Abend nah 9 Uhr mit dem Luftballon „Vater Radetky“* auf, mit der Weisung, das Gas und den mitgenommenen Ballast (elf Sâäcke mit einem Gewichte von je 20 kg) voll auszunügen und die Fahrt so lange als mögli fortzuseßen. Heute Abend traf eine Depesche aus Bruczkow, Kreis Jarotschin (Prov. Pofen), an den [Leiter des militär-aeronautischen Kurses ein, in welcher die Luft- fahrer mittheilen , daß sie nach elfstündiger Fahrt, welche zumeist durch Wolken ging, glücklich in Bruczkow gelandet sind. Die Offiziere baben somit eine Strecke von ungefähr 550 km in elf Stunden, d. i. per Minute nahezu einen Kilometer, zurückgelegt. Es ist dies die größte Leistung, welche bei den bisherigen 23 Fahrten vom militär- aeronautischen Kurse erzielt wurde.

Hermannstadt. Wie der „Voss. Ztg." geschrieben wird, hat ein furchtbarer Gewitterregen in Salzburg bei Hermannstadt f ünf Leichen zu Tage gefördert, welche vollständig mit Salz durchtränkt waren und in Folge dessen in gänzlich unverwestem Zustande sich be- fanden. Am 4. Februar 1849 focht bei Salzburg der ungarische General Bem gegen die Kaiserlihen Truvpen und ließ fliehend mehr als 300 Todte seiner Honvedtruppe auf dem Schlacht- felde liegen. Am nächsten Morgen wurden diese Gefallenen in eine Salzgrube, welhe 1817 bereits aufgelassen worden war und eine Tiefe von 194 m hatte, als ihr gemeinsames Grab, geworfen. Als nun am 3. d. M. ein heftiger Regen diese Grube fast bis an den Rand mit Wasser füllte, tauchten nah und nach fünf der dort vor 41 Jahren bestatteten Honveds empor; ihre Körper waren von einer Salzkruste völlig weiß überzogen, do fehlten vieren die Köpfe, welche vermuthlih bei dem Hinabstürzen zerschmettert wurden, während an der fünften Leihe ein Stück Schädel noch hing. Nachdem die Leichen aus dem Waffer herausgezogen worden, zeigte sich, daß die- selben sich ausgezeihnet erhalten hatten und gar nicht in Fäulniß Übergegangen waren. Eipe derselben wurde von einem Arzte fecirt, und es zeigten sih bei dieser die Eingeweide gleichfalls in frishem Bulle, jedoch waren diese, wie überhaupt alle inneren Theile mit

al;krystallen überzogen. Die fünf Honvedleichen wurden . leßten Sonntag in einem ausgehobenen Grabe feierlih bestattet.

London, 12. Juli. Heute Nachmittag 2 Uhr hat, wie „W. T. B.“ meldet, die ôöffentlihe TrauungStanley's mit Miß Tennant in der Westminster-Abtei stattgefunden. Die „Daily News“ widmeten kurz vorher dem Ereigniß einen Artikel, worin sie den Aufwand von Reklame, womit die Vorbereitungen zur Hochzeit betrieben wurden, ins rechte Licht seen, Sie \shreiben: „Hr. Henry Morton Stanley steht wieder einmal im Begriff, die ganze Konkurrenz zu \{lagen. Hochzeiten erster Klasse sind nichts Neues in der Westminster-Abtei. Aber untrennbar von dem Begriff des Orts sind sie nicht ; die Abtei ist vor allen Dingen das nationale Pantheon, sein Name erweckt ganz andere Vorstellungen als die von Hochzeiten und Braut- vätern. Aber Hrn. Stanley's Hochzeit mit Frl. Dorothee

Wetterbericht vom 14, Juli,

ortgeschritten. Morgens 8 Uhr. gel

arimum m

eingetreten ift.

Stationen. Wind. Wetter.

it einer Höhe von 768 mm entwickelt, | Im P ( so daß daselbst bei {wacher veränderlicher Luft- | Militärkapelle in Uniform. bewegung vorwiegend heiteres und wärmeres Wetter

noch etwas unter der normalen.

Tennant, die in der Abtei vor si{ch gehen soll, wird in deren tausendjähriger Geschichte eins von den epohemachenden Ereig- nissen sein. Mag es hinsichtlich seines öffentlihen Interesses auch ein ganzes Stück unter einer Krönung rangiren, so kann man do sagen, daß wenig gesellschaftlihe Ereignisse mehr Wichtigkeit beanspruchWen dürfen, als dieses. Wer dürfte sagen, daß das Zeitalter der Romantik todt sei, oder, wenn es todt ist, niht seine Aufersiehung feiere! Der Bursche aus Wales, der sh vor vierzig Jahren nah den Vereinigten Staaten einschifte, um mit höchstens einem Sirxpencestück in der Tashe sein Glück in der Neuen Welt zu versuhen hätte er sich das träumen lassen: diese glänzende Trauung vor dem Sarge des Bekenners, unter den Augen der vornehmen und eleganten Gesellschaft von London, unter Assistenz von Bischöfen und Dekanen von Westminster, im Beisein von Vertretern bewundernder Könige? Heinri der Große hat in feinem Leben eine ganze Menge Dinge und Personen entdeckt; aber die größte seiner Entdeckungen ist Fräulein Dorothee Tennant. Auf was für - vershlungenen Pfaden ist in diesen 40 Jahren der Burshe aus Wales bis vor den Altar von Westminster gelangt! Die Sache is einfah einzig. Die Ge- schichte der Abtei ist die Geshihte Großbritanniens in nuce; und wie wenn der Mann. der Emin mit Beschlag belegte und dann seinerseits wieder in Beschlag genommen wurde, noch nicht oft genug eine neue Aera eröffnet hätte, wird au seine Hochzeit eine verblüffende wissenshaftliße Neuerung ein- führen. In der Abtei soll zum ersten Mal der Hochzeits-Phonograph fungiren. Ein Phonograph, im Thurm angebracht, wird die Tône der Glockten verzeihnen, ein zweiter den Orgelklang, ein dritter den Choralgesang. Und so werden die echten Menschenstimmen und Orgeltône später einmal den Neugierigen produzirt werden können, wenn längst Könige und Krämer dieser Tage stumm geworden sind. Soll aber ctwa auc das verhängnißvolle Ia ! phonographisch aufge- nommen werden? Seltsam, wenn Hrn. Stanley's und Frl. Tennant's Antworten einst aus dem Phonographen klängen sagen wir, von hier in 500 Jahren, irgendwo in einem der dann blühenden Kultur- staaten am Congo!“ 5

London, 12. Juli. (A. C.) Der amerikanischeSchwimm- fünstler Dalton sprang gestern von dem von Dover nach Ostende fahrenden Pafsagierdampfer auf dec Höhe der Goodwin-Sand- bänke über Bord und shwvamm nach Dover zurück, Er legte die n. ungefährliße Schwimmfahrt auf dem Rücken liegend zurü.

Venedig, 7. Juni. Man schreibt dem „N. W. Tgbl.“: Allmorgendlih sieht man einen Zug von Kindern, hundertfünfzig und darüber an der Zahl, sauber aber ärmlich gekleidet, die Riva del Carbone entlang gehen, vor der Rialtobrücke Halt machen, um in Begleitung mehrerer Auffeher und Aufseherinnen einige ansehnliche Barken zu besteigen, welche die Società Veneta lagunare beistellt. Zur größeren Sicherheit, sowie der Schnelligkeit halber werden diefe Fahrzeuge von einem Lidodampfer ins Schiepptau genommen und fie steuern sodann den Canale grande entlang hinaus ans blaue Meer, dem mustergültigen Seehospiz zu. Am 6. Juli um die gewohnte Stunde ergößen sich nun die Spaziergänger der Riva degli Schiavoni wie gewöhnlich daran, die armen kleinen Wesen in den wohlbeaufsihtigten Barken dem erquickenden Seebade entgegen- jubeln zu sehen. Als jedoch die von dem Dampfer „Cavajere“ gezogene zweite Barke mit 150 Kindern gerade an den „Giardini publici“ vorüberkam, fuÿr das {wer mit Holz beladene Trabaccolo „Tacito“ mit vollen Segeln auf dieselbe los, und un- geachtet aller Nothsignale waren Kinder und Barke im nächsten Augenblick auch \chon unter Wasser. Ein jammervolles Schhreien erfüllte die Luft, auf zwei Kilometer hin hôrbar. Es war \chrecklich, im hellen Sonnenschein eines Juli- morgens, Angesichts der bezaubernden Szenerie, welche Venedig, von diesem Punkte gesehen, darbietet, so großen Jammer zu schauen! Allein die Hülfe kam so \chnell wie der Gedanke, welher sich bei diesem Todesbilde jedem der Anwesenden aufdrängte. Das Unglück fand ganz in der Nähe des Kriegs\chiffes „l'’Esploratore“ statt und sämmtliche Matrosen an Bord vershwanden wie ein Mann Private, Gondoliere, Soldaten, Alles, was zur Stelle war, tauhte kopfüber in die Tiefe. Die auf der Riva degli Siavoni Stehenden, die in Gondeln und mit Schiffen Herbei- eilenden sahen athemlos zu, wie die Shwimmer keuchend ihre kost- bare Last den Matrosen des „Esploratore“ einhändigten, auf welchem die den Wellen Entrissenen sofort der Pflege des Schiffsarztes und anderer zur Hülfeleistung bereiter Personen anvertraut wurden. Jn unglaublich fkurzer Zeit wurden sämmtlihe einhundertundfünfzig Kinder lebend herausgefisht. Einige haben allerdings leihte Ver- leßungen davongetragen, andere wollten noch immer nicht zu weinen und schreien aufhören, viele wurden von Krämpfen befallen, allein in weniger denn einer Stunde waren alle, Dank der hygienischen Vor- kehrungen, getrocknet, erwärmt, beruhigt, gestärkt und konnten ihren von allen Theilen der Stadt herbeieilenden Angehörigen übergeben

werden.

Bern, 13. Juli. (Bund.) Erdrutsche hat der Regen der [leßten Tage an verschiedenen Orten des Kantons Graubünden zur Folge gehabt. So i} namentli die Gemeinde Schuders im Prättigau ge\{chädigt und in Gefahr geseßt worden. Auf Schuders und Salfsh brachen lêßten Sonntag niht weniger als 13 Rüfen

Ueber Centraleuropa hat \ich ein ark: Champagner-Fest. ie Temperatur liegt jedoch überall

Deutsche Seewarte. Mittwoch: Silvana.

Bar. auf0 Gr u. d. Meeres\p red. in Millim. Temperatur in 9 Celsius 50C. =409R.

f

'bedeckt wolkig Regen Dunst halb bed. wolkig heiter wolkig

Mullaghmore | 750 |SW Aberdeen . . | 744 |S Christiansund | 745 |WSW Kopenhagen . | 761 |SSW Stodcktholm . | 759 |SW

aparanda . | 752 S L S

St. Petersb. | 760 von M. Hervs.

Moskau . . . | 758

Gork Queens- town .…. | 755 Cherbourg . | 761 elder... . | 758 ylt 758

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Theater - Anzeigen.

Wallner-Theater. Dienstag: Zum 39. Male: Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H.

Vor der Vorftellung, bei günstiger Witterung : Großes Garten-Goncert. Anfang des Goncerts 6; orstellung

der Vorstellung, leuchtung des Sommergartens:

ilhac und A. Millaud. Mu O F E Male: Der Nautilus.

folg, Tage: Mamsell Nitonch olg. e: amse uhe. ads Belle-Alliance-Theaters.

aus, darunter solche, die seit Menschengedenken nicht mehr ausgebrochen. Güter und Häuser waren {wer gefährdet. Vor dem Tunnel in Saas .senkte sih der Bahndamm, sodaß die Passagiere um- steigen mußten. Doch soll der Schaden wieder reparirt sein. Auch in der Val Kusenz bei Untervaz zeigen sich Erdrisse, os man in ziemliher Sorge lebt und Vorsihtsmaßregeln beräth. Au

Ae S im Kaltbrunnentobel bei Campodels drohte mit

usdbru).

Konstantinopel, 12, Juli. (W. T. B.) Heute brach in einem Bauholz-Depot in Stambul ein großes Feuer aus, welches mehrere andere Depots und gegen 900 Häuser und Buden der Umgegend in Flammen seßte. Bei Abgang der Depesche war man in Folge des Windes des Feuers noch niht Herr geworden.

Halifax, 11. Juli (R. B.) In Dartmouth, Neuschott- land, ereignete sih ein entseßliher Unglücksfall. Eine nah Tausenden zählende Menswenmenge erwartete an einer Anlegestelle die An- kunft eines neuen Fährboots, als ein Theil des bretternen Bodens, auf dem die Leute standen, einstürzte. Hundert Personen fielen in das Wasser. Viele sind ertrunken. Bis jeßt hat man 4 Leichen aufgefischt.

Buenos Aires. Johann Orth, der vormalige Erzherzog Johann von Oesterreih, hat am 2. April d. J. mit seinem Schiff „Santa Margaretha“ die erste Fabrt nach Buenos Aires angetreten und ist am 28, Mai na ziemli guter Fahrt dort eingetroffen. Es wird der „Neuen Freien Presse“ hierüber aus Buenos Aires berichtet : Auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft des Kapitäns Johann Orth wurden in der hiesigen österreichisch - ungarischen Kolonie große Vorbereitungen getroffen, um ihm einen festlichen Empfang zu bereiten. Derselbe sollte am 5. Juni stattfinden. Als jedoch Hr. Orth aus den Blättern Nachriht von diesen Vor- bereitungen erhielt, ließ er den Obmann des Comités, Hrn. Deutsch, zu \fich berufen, und ersuchte denselben, es möge jeder Empfang und jede ôffentlihe Begrüßung unterlafsen werden. Das Comité kam natürli diesem Wunsche nach und mate alle Vorbereitungen rück- gängig. Kapitän Orth lebt nun in Buenos-Aires ganz zurückgezogen und widmet sih nur seinem Ges(äfte. Er bleibt hier noch etwa zwei Wochen und geht dann nah Valparaiso, wo er für ein englisches Haus Salpeter ladet.

Nah Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

München, 14. Juli. (Amtliche Meldung.) Gestern Morgen 3 Uhr fand auf der Station Zapfendorf bei starkem Nebel ein Zusammenstoß zweier Güterzüge statt, deren Kreuzung wegen einer Verspätung verlegt worden war. Zwei Beamte sind leiht verleßt, drei Maschinen erheblih beschädigt und fünf Güterwagen zertrümmert. Gegen Mittag war die Verkehrsstörung bereits wieder beseitigt.

Nürnberg, 14. Juli. (W. T. B.) Das hiesige Zweig- comité überwies dem Centralcomité zur Errichtung eines Nationaldenkmals für den Aren von Bis- marck in der Reichshauptstadt als erste Rate 4000 M

Stuttgart, 14. Juli. (W. T. B.) Gegenüber der vom 2B „Beobachter“ verhreiteten Nachricht, daß ein preußischer Beamter an die Spitze der württembergischen Staatseisenbahn- Verwaltung gestellt werden solle, erklärt der „Staats-Anzeiger für Württemberg“ im Austrage des Minister-Präsidenten Freiherrn von Mittnacht: an E sei kein Wort wahr und nie ein Wort wahr gewesen.

Ulm, 14. Juli. (W. T. B.) Der König hat anläßlich des Münster-Festes dem DoiraH Wacker, dem Musik- Direktor Graf, dem Professor Heyberger und dem Kunst- maler Fueßlen die große goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Verona, 14. Juli. (W. T. B.) Der Wasserstand der Etsch nimmt merklih ab; das Wetter ist schön.

S 14. Juli. (W. T. B.) Ein furht- barer irbelsturm hat die Stadt St. Paul, Minnesota, und die benahbarten Seen heim- gesucht. Ein Sommer - Hotel wurde zerstört und dabei mehrere Gäsle getödtet oder verlegt; zahlreiche Jnsassen von Vergnügungsboten sind dem Sturm zum Opfer gefallen. Auf dem Pepin-See s{chlug ein Dampfer um, wobei gegen 200 Personen umgekommen sein sollen. General Fremont, dessen militärische Aktion den Erwerb Californiens für die Vereinigten Staaten herbeiführte, ist gestorben.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

eat D arme onathan. Mittwoch: Im Theater: Der 3 ean

Kroll's Theater. Dienstag: Der Trouba- dour. (Manrico: Hr. Bötel a. Gast )

äali6: Bei günstigem Wetter vor und nach T ; Ps bei brillanter elektr. Be- | Geboren: Ein Sohn: H

Anfang d#, der Vorstellung 7 Uhr.

Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Z. 136.

Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes F Sue i obi E L Le Qu s des Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regimen i e i 2 und der uniformirten Musik - Kapelle des | Gestorben: Hr. Pastor Dr. Ferdinand Philippi

Auftreten sämmtliher Spezialitäten.

Stockmann mit Hrn. Dr. von Decker (Königsberg —Allenburg). Frl, Margarethe von S mit Hrn. Kaufmann Wilhelm Haberland (Magdeburg). Verehelicht: Hr. Demetrius Hornicke mit Frl. Klara Angermann (Schwerin i. Meckl.) Hr. Albert Streuber mit Frl. Helene Schmidt (Zerbst). Le Staatsanwalt Otto Smidt mit Frl. Helene Sggert (Guben). Hr. Eduard Hausdorff mit Frl. Emma Koh (Berlin). rn Rittmeister Walter von dem Knesebeck (Jühnsdorf b. Mablow). Hrn. Gustav Gumpert (Berlin). Hrn. Domänen- Per H. Neusthild Cte Satte Hrn. Otto rn, Engels (Köln). Hrn. Moriß Zollmann (Dröbel b. Bernburg). Hrn. Max Heller (Königsberg i. Pr.) Eine Tochter: Hrn. Pastor Westphal (Baumgarten). Hrn. Richard Suhr (Charlottenburg b. Berlin). Hrn. von Rohr-Wolleß (Berlin).

Großes Concert.

(Hohenkirhen). Hr. Hauptmann a. D. Oskar Brillante erd. Ad. von Rathenow (auf Plaeniß). Hr. ber-Prediger Franz ilhelm Udo Wagner

bedeckt wolkenlos wolkenlos heiter bedeckt bededckt wolkenlos wolkenlos

amburg . . | 762 winemünde | 764 Neufahrwasser| 766 Memel ..…. | 765

aris... .] 763

ünster... | 762 Karlsruhe . . | 766 Wiesbaden . | 765 München . . | 768 |O wolkenlos Chemniy . . | 758 |S ‘heiter Berlin .… . | 76 |SSW 3\wolkenlos Wien .….. | 765 |NW 3|bedeckt Breslau. . . | 767 ftill|Dunst Fie d'Aix . . | 764 |SO 3 [wolkenlos

izza .…. ,| 762 |ONO 2'wolkenlos

Uebersicht der Witterung. Ein gestern im Westen Schottlands liegendes

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Victoria-Theater. Dienstag: Zum 329. M.:

Stanley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik

_ | von C. A. Raida. Ballet von C. Severini. Anfang

7} Uhr. | Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Friedrih-Wilhelmstädtisches Theater und Concert-Park. Direktion: Julius Fritsche.

Dienstag: Zum 179, Male: Der arme Jo- nathau. Operette in 3 Akten von Hugo Witt- mann und Julius Bauer. Musik von Carl Millöker. In Scene eseßt von Julius Frißshe. Dirigent : Herr Kapellmeister Federmann. as 7 Uhr.

Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Doppel-Concert. Auftreten {ämmtliher JInstru-

Minimum- i} mit zunehmender Tiefe nordostwärts

mental- und Gesangs-Künstler.

inati des ganzen Garten - Etablissements. Fe ad Gonceris 6 Uhr, der Vorsteliung 74 Uhr. Mittwoch: Große Volks-Vorstelung zu halben

Kafsenpreisen.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Landes-Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Gebffnet von 19—11 Ubr. Téglih Vorftellung in wilsensGa[BGen Theater. Näheres die Anschlag- zettel.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Bredow mit Hrn. Richard Krüger (Berlin). Frl. Emma Raudel er Hrn. Otto Proÿ (Berlin). Frl, Marie Neye

mit Hrn. Architekten Oskar Herold. Frl, Anna

Gommern). Frau Sophie Wettering, geb. hde (Schwerin). Hr. Prof. Hermann Droehmer

(Berliny: Hr. Kaufmann Gustav Arnold erlin).

Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin:

Verlag der Expedition (I. V.: Heidrich). Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 332, Sechs Beilagen

(eins{ließlich Börsen-Beilage), (1154})

sowie das Verzeichnis: der gerändigten und noch rückständigen Stamm-Aktien der Nieder- \chlefis{ch- Märkischen Eiseubahn.

V 168,

Erste Beilase zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 14. Juli

1890.

Königreich Preußen.

Geseg über Rentengüter. Vom 27. Juni 1890.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für den Umfang derselben, was folgt : S L

Die eigenthümliche Uebertragung eines Grundstücks gegen Uebernahme einer festen Geldrente (Rentengut), deren Ablös- barkeit von der Zustimmung beider Theile abhängig gemacht wird, ist puelia:

Die Feststellung des Ablösungsbetrages und der Kündi- gungsfrist bleibt der vertragsmäßigen Bestimmung überlassen. Von dem Rentenberehtigten darf jedoch ein höherer Ab- lösungsbetrag als der fünfundzwanzigfahe Betrag der Rente N E werden, wenn die Ablösung auf seinen Antrag erfolgt.

__ Vei der Eintragung der Rente in das Grundbuch müssen die Abreden über den Auss{hluß der Ablösbarkeit, sowie über die Feststellung des Ablösungsbetrages und der Kündigungs- frist in das Grundbuch eingetragen werden. FZst dies nicht pet peyen, so gilt Dritten gegenüber die das Grundstü be- astende Rente als eine solhe, welhe von dem Verpflichteten nah sechsmonatiger Kündigung mit dem zwanzigfachen Betrage abgelöst werden kann.

Das Rentengut muß frei von den Hypotheken- und Grundschulden des Grundstücks, von dem es abgetrennt wird, begründet werden.

Auf die Veräußerung zum Zwecke der Bildung von Rentengütern finden die geseßlihen Bestimmungen über den erleichterten Abverkauf von Grundstücken Anwendung mit der Maßgabe, daß das Unschädlichkeitsattest auch bei der Ab- veräußerung größerer Trennstücke ertheilt werden kann, wenn die Sicherheit der Realberechtigten dadur nit vermindert wird.

2.

Den festen Geldrenten find gleich zu achten diejenigen festen Abgaben in Körnern, welche nah dem iährlichen. Unter Anwendung der Ablösungsgeseze ermittelten Marktpreise in Geld abzuführen sind.

D Sofern bei Veräußerung eines Grundstücks gegen eine Rente der Erwerber des Rentenguts vertragsmäßig in seiner Verfügung dahin beschränkt wird, daß die Zulässigkeit einer Sr etung des Grundstücks oder der Abveräußerung von heilen desselben von der Zustimmung des Rentenberehtigten abhängig sein soll, so kann die versagte Einwilligung durch rihterlihe Entscheidung der Auseinanderseßungsbehörde er- gänzt werden, wenn die Zertheilung oder Abveräußerung im

gemeinschaftlichen Jnteresse wünschenswerth erscheint.

8. 4.

Zst dem Erwerber eines Rentenguts vertragsmäßig die Pflicht auferlegt, die wirthschaftlihe Selbständigkeit des über- nommenen Grundstücks durch Erhaltung des baulichen Zu- standes darauf befindlicher oder darauf zu errihtender Gebäude, dur Erhaltung eines bestimmten landwirthschaftlichen Jnventars auf derselben oder dur andere Leistungen dauernd zu sichern, so kann der Verpflichtete durch richterliche Entscheidung der Auseinanderseßungsbehörde von seiner Verpflichtung befreit werden, wenn der Aufrechterhaltung der wirthschaftlichen Selbst- ständigkeit des Grundstücks überwiegende gemeinwirthschaftliche Interessen entgegenstehen.

D.

Wird im Falle des 8. 3 die Zustimmung des Renten- berehtigten ergänzt oder wird im Falle des §. 4 die Be- freiung des Verpflichteten ausgesprochen, so kann der Renten- berechtigte, wenn im Vertrage niht etwas Anderes bestimmt ist, die Ablösung der ganzen Rente zum fünfundzwanzigfachen Betrage verlangen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. y an

Gegeben im Schloß zu Kiel, den 27. Zuni 1890.

(L. S.) Wilhelm. von Caprivi. von Boetticher. von Maybach. Freiherr Lucius von Ballhausen. Met ¿ von Schelling. von Verdy. Freiherr von Berleps\ch.

Geseßs, betreffend die aro e für die Waisen der Lehrer an ö fentlichen Volksschulen. Vom 27. Juni 1890,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, Us den ganzen Umfang der Monarchie bis zum Erlaß eines Ge- seßes über die Unterhaltung der öffentlihen Volksshulen, was folgt: 4

5.1.

Die hinterbliebenen ehelihen oder durch nachgefolgte Ehe legitimirten Kinder eines Lehrers, welcher zur Zeit seines Todes an einer öffentlichen Qs definitiv angestellt oder aus dem Dienste an derselben mit lebenslänglicher

ension in den Ruhestand verseßt war, erhalten aus der taatskasse Waisengeld.

2

Keinen Anspruch auf Waisengeld auf Grund dieses Ge- seßes haben:

1) diejenigen Waisen, welhen ein Anspruch auf Waisen- ‘is auf Grund des Gejeßes vom 20. Mai 1882, betreffend ie Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten (Geseß-Samml. S. 298), zusteht ;

2) die Kinder derjenigen Lehrer, welche zur Zeit ihres Todes oder ihrer Versezung in den Ruhestand nur neben- amtlich im öffentlihen Volksshuldienst angestellt waren ;

3) die Kinder aus der Ehe eines pensionirten Lehrers welche derselbe erst nah seiner Verseßung in den ubelens I pie Kid B | ie Kinder eines mit Belassung eines Theils der gesez- lihen Pension aus dem Dienste entlassenen bena, s

D Das Waisengeld beträat:

1) für Kinder, deren Mutter lebt und zum Bzuge von Wittwengeld aus einer nah den Vorschriften der Geseße vom 22. Dezember 1869 (Geseß-Samml. 1870 S. 1) und vom 24. Februar 1881 (Gesez-Samml. S. 41) eingerichteten Witlwen- und Waisenkasse für Elementarlehrer oder aus einer gemäß §8. 11 des ersteren Geseßes an Stelle einer solchen Kasse bestehenden anderweitigen Anstalt zur Versorgung von Lehrerwittwen berechtigt is, jährlih fünfzig Mark für jedes

ind 9) für Kinder, deren Mutter niht mehr lebt oder zum

e E O a eines “e unter Ziffer 1 be- ihneten Versorgungsanstalten nicht berechti jährli vierundachtzig Mark für 1edes ius i e _ Auf leßteres Waisengeld werden diejenigen Bezüge bis zu einem Betrage derselben von zweihundert und fünfzig Mark jährlich angerechnet, welche den Kindern aus einer nach den Vorschriften der Gesetze vom 22. Dezember 1869 und vom 24. Februar 1881 eingerihtetez Wittwen- und Waisenkasse für Elementarlehrer zustehen.

/ 184

Die Zahlung des Waisengeldes beginnt mit dem*blauf der Gnadenzeit, die Zahlung des in dem §8. 3 Ziffer 2 be- stimmten Waisengeldes ni t vor dem Beginn desjenigen Monats, welcher auf den Zeitpunkt des Eintritts der dort be- zeichneten Vorausseßung folgt.

Das Waisengeld wird monatlich im Voraus gezahlt. An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, bestimmt die Squl- aufsichtsbehörde.

Nicht abgehobene Theilbeträge des Waisengeldes ver- jähren binnen vier Jahren, vom Tage ihrer Fälligkeit an ge- rehnet, zu Gunsten der Staatskasse.

. 8. 5. Das Waiscngeld kann mit rechtliher Wirkung weder ab- getreten noch verpfändet oder sonst übertragen werden.

8. 6.

Das Recht auf den Bezug des Waisengeldes erlischt :

1) mit dem Ablauf des Monats, in welchem die Waise das achtzehnte Lebensjahr vollendet ;

__2) mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie sih ver-

heirathet oder stirbt. __ Das Recht auf den Bezug des Waisengeldes- ruht, wenn die Waise die deutshe Staatsangehörigkeit verliert, bis zur etwaigen Wiedererlangung derselben.

| i 8. 7.

Die Entscheidung darüber, ob und welches Waisengeld den Waisen eines Lehrers zusteht, erfolgt durh die Shul- au anne A

ie Veschreitung des Nehtsweges gegen diese Entscheidun steht den Betheiligten ofen, doch muß die Entscheidun des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten der Klage vorhergehen und leßtere sodann bei Verlust des Klagerehts innerhalb se{chs Monaten, nahdem den Be- theiligten die Entscheidung des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten bekannt gemacht worden, erhoben werden.

Der Verlust des Klagerechts tritt auch dann ein, wenn von den Betheiligten gegen die Entscheidung der Ce A Mozart behörde über den Anspruch auf Waisengeld niht binnen gleicher Frist die Beshwerde an den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten erhoben ist.

8. 8.

Für den Bereich der Wittwen- und Waisenkasse im Regierungsbezirk Wiesbaden kann mit Königlicher Geneh- migung von dem Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten angeordnet werden, daß die den Lehrerwaisen aus dieser Kasse zustehenden Bezüge ganz oder theilweise um den Betrag der denselben nad diesem Geseßz A der Staatskasse zu gewährenden Waisengelder gekürzt werden.

Die Kürzung ist jedoch nur soweit zulässig, als die aus der Kasse zahlbare Wittwen- und Waisenpension niht unter den Betrag von jährli zweihundert und fünfzig Mark herab- sinkt, und nur unter der weiteren Vorausfetute daß die ein- tretende Ersparniß zul en Ermäßigung der Bei- träge der zur Unterhaltung der Kasse verpflichteten Volks\chul- lehrer und Schulverbände Verwendung findet.

9

Dieses Geseg tritt mit L 1, Juli 1890 in Kraft.

Mit dem gedahten Zeitpunkt treten die Bestimmungen der Dienstpragmatik für das vormalige Fürstenthum Hohen- zollern-Hehingen vom 11. Oktober 1843 über die Gewährung o T A Oa an Waisen von Volks\chullehrern außer Krast.

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8. 10.

Mit der Ausführung dieses Gesezes werden der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten Un der Finanz-Minister beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Konigs Step itk O

Gegeben im Schloß zu Kiel, den 27, Juni 1890,

(L. 8.) Wilhelm. von Caprivi. von Boettiher. von Maybach. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler. Herrfurth. von E von Verdy. Freiherr von Berleps\ch.

Geseg, betreffend das zulässige Ladungsgewichht der Fuhr- werke im Verkehr auf den Haupt- und Nebra straßen sowie auf den wichtigeren Nebenwegen der Provinz Shleswig- Holstein, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Pauenburg.

Wir. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.- / S verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

Jn Ergänzung des Gesetzes vom 15. M 1885, betreffend

wegepolizeilihe Vorschriften für die Provinz Schleswig-

Holsiein, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauen-

burg, Geseß:Samml. S. 289 werden für den Geltungs-

bereih dieses Gesezes nachstehende Zusaßbestimmungen erl jen: S. 1.

Das Befahren der ausgebauten Haupt- und Nebenland- straßen, jowie der im Zuge derselben befindlichen öffentlichen Brücken und Fähren mit Fuhrwerken von mehr als 7500 kg Ladungsgewicht und die Benußung der nicht ausgebauten Nebenlandstraßen sowie der wichtigeren Nebenwege und der im Zuge derselben befindlichen öffentlihen Brücken und Fähren für den Verkehr von Fracht- und Lastfuhrwerk, soweit der- jelbe nah dem Geseg vom 15. Juni 1885 8. 29 gestattet ist, mit Ladungsgewichten von mehr als 4000 kg ist nur, wenn die Ladung aus einer untheilbaren Last besteht, und auch dann nur mit Genehmigung der Straf enverwaltung ee Jnnehaltung der von ihr gestellten Bedingungen ge-

Für die in der Unterhaltung der Kreise oder Gemeinden befindlichen ausgebauten Nebenlandstraßen kann die Höhe des zulässigen Ladungsgewichtes durch Kreisstatut von 7500 kg bis auf 4000 kg herabgesezt werden.

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Die Genehmigung muß ertheilt werden, wenn

a. die Straßen, welche für den Transport benußt werden sollen, mit deren Zubehör an Brücken und Sielen oder Fähren die erforderliche Tragfähigkeit besigen, und

_b, wegen der Kosten der etwa erforderlihen besonderen Sicherhei!svorkehrungen oder Wiederherstellung der durch den Transport veranlaßten Schäden im Voraus genügende Sicher- heit bestellt ist.

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8. 3.

Die Führer der in dem §. 1 bezeichneten Fraht- und Lastfuhrwerke sind verpflichtet, den mit der Beaufsichtigung der öffentlichen Straßen und Wege betrauten kommunalen Beaniten insbesondere den provinzialständishen Streckenaufsehern und Wärtern, Kreis- und Gemeindebeamten sowie den Polizeibeamten und Gendarmen auf Erfordern das Ladungs- gewicht anzugeben und glaubhaft nahzuweisen. Können oder wollen sie diesen Nachweis nicht führen, so sind sie ver- O in Begleitung des Beamten T Fuhrwerk bis zu dem nächsten, in der Richtung ihrer Reise liegenden Ort zu fahren, an welchem die Ermittelung des Ladungsgewichts erfolgen kann, und dort diese Ermittelung vornehmen zu lassen.

Wird eine Ueberschreitung des zulässigen Ladungs- gewihts 8. 1 festgestellt, jo fallen die Kosten der Er- mittelung dem Führer Unternehmer zur Last. m E sind dieselben von demjenigen Ver- bande Provinz, Kreis, Gemeinde, Gutsbezirk zu tragen, auf dessen Straße oder Weg das Fuhrwerk ange- L ist. &

egen des durch die Ermittelung verursahten Aufent- alts steht dem Führer Unternehmer 2c. s ge A die erwaltung ein Entschädigungsanspruh in keinem Falle zu.

A 8. 4.

_Der Provinzialrath ist befugt, Normalgewichte für die wichtigsten Frachtgüter nah Maß oder Zahl mit der Wirkung festzustellen, da diese Gewichtssäße bei Ermittelung des zu- lässigen Ladungsgewichts vorbehaltlich des Gege nbeweises zu Grunde zu legen sind.

8. 5.

Soweit nicht nah allgemeinen Strafgesegen eine andere Strafe verwirkt ist, werden Zuwiderhandlungen mit einer - strafe bis zu 100 M bera / s E __ Für die Geldstrafe und die Kosten, zu denen der ührer eines Fuhrwerks verurtheilt wird, sind im Falle des Ünver- mögens die Eigenthümer des Fuhrwerks und der Bespannung als solidarish haftbar zu erklären.

Gegen die als haftbar Erklärten tritt an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe nicht ein.

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__Bei Zuwiderhandlungen sind die Gespannführer ver- pre, ih den mit der Beaufsichtigung der atn ezw. B betrauten provinzialständishen Strecken- aufsehern bezw. Wärtern, Kreis- und Gemeindebeamten, ferner den Polizeibeamten und Gendarmen auf Erfordern über ihre Persönlichkeit und den Eigenthümer des Fuhr- werks, der Maschine, des Gespanns 2c. auszuweisen. Können oder wollen sie sich über ihre Persönlichkeit wie über den Eigenthümer des Fuhrwerks 2c. niht aus- weisen, so sind die Beamten berechtigt, ein der verwirkten Strafe entsprechendes Pfandstück mit Beschlag zu belegen und an sih zu nehmen, Dem lle Mia e ist unaufgefordert ein Pfandschein zu ertheilen. Als Pfand dürfen nur olche Sachen genommen werden, welhe weder dem Verderben ausgeseßt sind, noch Unterhaltun skosten erfordern.

Die Kosten der Aufbewahrung von Pfandstücken fallen dem Führer des Fuhrwerks 2c., bezw. dem Eigenthümer des- selben zur Last. N betten verfallen binnen vier Wochen, wenn nicht die erforderten Nahweisungen innerhalb dieses Zeitraumes erbracht werden, und werden dur einen Gerichts- vollzieher öffentli verkauft.

i 8. 7. Eine wiederholte Bestrafung wegen auf derselben Reise fort-

gelebter Zumwider tungen trittnur dannein, wenn der Zuwider- andelnde die Reise über den nächsten Ort hinaus, an welchem es