über Geschihte der Unternehmungsformen beruht. Er theilt sich in drei Abschnitte: 1) die “s N der Unter- nehmung, ihr heutiger Charakter als joziales Organ im Allgemeinen; 2) die Arbeiter in ihrer Beweglich- keit, tehnishen Bildung und Laufbahn; 3) das patriarcalische System und die Arbeiterausshü}se. Schmoller macht darin den Vorschlag, die Arbeiterschaft der großen Unternehmungen wieder mehr als bisher an die Werke dur einen Stufengang der Stellungen und Löhne zu fesseln und damit die sittlihen Bande zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder zu ver- stärken. Von diesem Gesichtspunkt aus tritt er für die Arbeiterausshüsse ein, indem er zugleiGh manche Winke betreffs ihres Wirkungskreises giebt: er glaubt, daß die Be- deutung der Ausschüsse für die Zukunft eine außerordentliche werden fann, weil fie zur moralishen und geschäftlichen Hebung der unteren Klafsen beitragen. Ferner enthält die Sammlung noch einen anderen bisher ungedruckten Vortrag (vom 17. März 1890) über Gewinnbetheiligung, sowie eine Ende Februar in den Shmoller'’schen „Jahrbüchern“ er- shienene Betrahtung über die Kaiserlichen Erlasse vom 4. Februar 1890 im Lichte der deutshen Wirth- shaftspolitik, welhe einen Ueberblick über die Ent- wickelung der Wirthschaftspolitik seit 1866 giebt und die hohe E e Bedeutung der Kaiserlichen Erlasse in das rechte icht stellt.
So stellt fich die ganze Sammlung als ein werthvoller Führer durch das Gebiet der Sozial- und Gewerbepolitif der Gegenwart dar, der anregend, belehrend und fklärend wirft, selbst dort, wo man — im Allgemeinen auf der Grundlage Schmoller’s stehend — im Einzelnen doch abweichender Meinung ift,
Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs-VersicherungLamts.
(843) Ein Swiedsgericht batte auf Grund des §, 50 Absag 5 des Unfaliversiherungêgeset:s die obsiegende Berufêgenossenschaft zum Erfatze der der unter!iecaenden Gegenpartei durch ihr ohne gerihtliche Arordnung erfolgtes Erscheinen vor dem Sciedzgeriht erwachsenen außeraerihtliden Kosten mit der BVegaründung verurtheilt, die An- wesenbcit der Partei habe zur Aufklärung des Sawverhalts und zur Urtbeilsfindung wesentli beigetragen. Das Reihs- Versicerungsamt hat durch Urtheil vom 10. April 1890 diese Entscheidung aufgehoben. Da es sich um außergerihtliche Kosten bandelit, kommt der §. 50 Absay 5 des Urfallversicherungs- gescßes überhaupt nidt in Betracht, weil derselbe nur über die Kosten des Sciedêgerichts (Gerichtéhaltungsfkosten) und über die Kosten des Verfahrens vor dem Swicdsgericbt (geribilide Kosten) Bestimmung trifft. Maßgebend ift vielmehr der §. 18 Absatz 2 der Kaiserlichen Verordnung rom 2. November 1885. Derselbe läßt aber die Ver- urtbeilung zur Erstattung außergerihtlicher Kosten nur zu im Falle des Unterliegens in der Hauptsahe. Nach Absay 4 ff. des Rund- sdreibens des Reichs-Versicherungsamts vom 3. Juli 1888 (,Amt- lide Nathrichten des R.-V.-A,“ 1888 Seite 252) kann nun zwar der in der Hauptsache unterliegende Berufungskläger Ersaß für die Kosten der fraglihen Art verlangen, wenn er nicht ledigli als Partei zur Wahrnehmung [seiner Rectte, sondern auf Grund einer auëdrücklicen ri&terliten An- ordnung erschienen ist, welche im Wege des Beweisverfahrens sein Erscheinen zu dem Zwecke rorgesch{rieben hat, dzmit dur eine an dem Körper der vorgeladezen Person vorzunehmende Augensceinëcinnabme gerichté]eitig Beweis erhoben werden kann. An dieser Vorausé setzung fehlt es aber im vorliegenden Falle, da die Partei ledigli aus freien Stücken erschienen und niht erkennbar ift, daß ihre Anwesen- beit, so wi&tig sie au immerhin für die Aufklärung der Sache gewesen seia mag, zur Dur{führung einer gerihtlihen Handlung, wie der der Augenscheinseinnahme, nothwendig ge- wesen und thatsäblib erfolgt ist. Uebrigens würde au die Feste seßung der nach Inhalt des vorbezeichneten Rundschreibens zu ge- währenden geridtlihen Kosten niht dur schiedêégeri&tlihes Urtheil zu erfolgen haben, so wenig, wie die Festseßung von Gebühren für gerihtlich vernommene Zeugen und Sachverständige (zu vere. leßter Abfay des Rundschreibens vom 20. Dezember 1886, „Amtlice Nah- riten des R -V-A.“ 1887 S. 6).
(844) Durch eire sciedsgerihtlihe Entscheidung war dem Kläger neben einer Rente ein Anspruh auf Kostenerstattung Seitens der Beklagten zuerkannt, die Festießung des zu erstattenden Betrages aber durch einen späteren Ve'hluß des Schiedsgerichts erfolgt. Nahdem die Beklagte gegen die erste Entschcidung wegen ter zuerkannten Rente rechtzeitig Rekurs eirgelegt hatte, wandte ih Kläger nab Ablauf von vier Woten seit Zustellung der ersten, aber innerbalb vier Wochen nah Zustellung der zweiten Entscheidung mit dem Antrag auf Erböhung des festgeseßten Kostenbetrages an das Reics- Versicberungsamt. Dieser Antrag ift durch Rekurzentscheidung vom 10, April 1890 für formell zulässig erachtet worden. Eine besondere Besch&werde gegen Kostenkestsezunzebeschlü}se des Schieds- geri@ts ift zwar rit gegeben (Rekursentsheidungen 326 Absay 2 und 411, „Amtliche Nachrihhten des R -V.-A.* 1887 Seite 134 und 351), Aus der Zulässizkeit der Verzandlung über die Kosten überbaupt — welche im vorliegenden Falle mit Nüdcdsiht auf den von der Gegenpartei in der Sache selbst eingelegten Rekurs geaeben ist (zu vergleichen Gnts&eidungen 502, 626, 706, „Amtlihe Natb- ribten des R.-V -A.* 1888 Seite 197, 348, 1889 Seite 317) — solgt aber, daß auch über dcn Betrag der Kosten muß verhandelt und entschieden werden fönnen, umfomehr als die über die Er- stattungépflit selbst erkennende Instanz au den Betraz aut\chlief- lich festzuseßen hat (zu vergleihen tie oben angezogene Ent- scheidung 411). Daraus ergiebt fch von selbst daß die Frift für die Anfechtung der Kostenhöhe nidt {on dur die Zustellung der Entscheidung über die Kostenerstattungsvfliht, sondern erst dur die der Entscheidung über den festgesezten Betrag eröffnet wird.
(845.) Die Ausführung einer Androhung aus §8. 10 Absatz 3 der Kaiserlihen Verordnung vom 2. November 1885 int — wie das Reichs-Bersicherungsamt in einer Rekuréentsheidung vom 10. April 1890 angenommen hat — zwar ein Recht, aber ritt eine Pflicht des erkennenden Schiedsgerichts. Ein Sciedêgerictévorsßender hatte einen Verletten, dessen Rente durch die Berufégenoßens&waft von vierzig auf dreißig Prozent der Rente für völlige Erwerbsunfähigfkeit herabgeseßt war, auf erhobene Berufung ohne porgängigen Gerichts- beschluß unter der Androhung eines Rechtsnactheils — bei Ver- meidung der Annakme einer Erwerbsbeshränkung von nur not
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dreißig Prozent — gemäf § 10 Absay 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 2 November 1885 zum persönlihen Erscheinen vor dem Scieds- gericht aufgefordert. Obwohl der Verlette nicht ersien, bat das Scieds- geri@t demselben die Rente in der früheren Höhe von vierzig Prozent wieder zuerkannt. Auf den dagegen von der VBerufêsgenofsen\ haft erhobenen Rekurs hat das Reité-Versicherungsamt dieses Verfahren gebilligt. Dabei wurde unter Anerkennung der Befugniß der Vorsitzenden, {on bei Vorbereitung der mündli&en Verbandlung eine Androhung gemäß §. 10 Absay 3 a. a. O. zu erlafsen (zu vergleihen auch Runds{reiben vom 2. Juli 1887 Ziffer 3 und rom 3. Juli 1888, „Amtliche Nah- rihten des R.-V -A.* 1888 Seite 236 292), die Natur dieser Maß- regel als eines Aktes des Beweisverfahrens betont. Nach diesem Ge- sihtépunfkt war das Gericht zur Ausführung der ergangenen Androhung t für Aerbaniden fe Franes, nes ¡war weder d wo dieselbe, wie ler, eineitig vom Vorfißenden erlafsen war, dessen Rehtsauffafsung für das Gericht nit maßgebend zu scin brautt, noch auch dann, eik
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die Androhung \sich als Ausführung eines Gerichtsbeschlufes dar- gestellt bätte. Die Ee Annahme würde eine vom Geseß- geber nicht gewollte Einschränkung des das schiedsgerichtlihe Ver- fahren beberrshenden Grundfatzes freier Beweiswürdigung und der Entscheidung nach freiem Ermessen innerhalb der Parteianträge (zu vergleichen §. 18 Absay 1 der Verordnung vom 2. November 1885) mit sich bringen. Der Bezugnahme der Berufsgenofsenshaft auf die Bestimmungen der Civilprozeßordnung über das Verfäumnißverfabren (daselbst S§S. 295 _ff.) if entgegen- zuhalten , das es sch im K&ivilprozes im Allgemeinen um formelle Wahrheit handelt, daß dagegen in dem eine öffentlich- rehtlihe Fürsorge betreffenden Verfahren vor den Swiedsgeribten materielle Wahrheit zu erstreben ift (zu vergleiwen das vorangeführte Rundschreiben vom 2. Juli 1887 Ziffer 2). Auch die Civilprozeß- ordnung hat bei gewiffen, nicht aueschließlich dem Privatrecht ange- hörenden Recbtsstreitigkeiten — z. B. für das Verfahren in Ehe- sahen — bebufs Erzielung materieller Wahrheit besondere, von den gewöhnliben wesentlich abweichende Bestimmungen vorgesehen (zu ver- gleihen §S. 577 ff. daselbs).
(846.) Ein Arbeiter beanspruchie in der Berufung gegen einen Bescheid, durch welchen seine Rente von bundert auf \echzig Prozent der Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit herabgeseßt war, Fort- gewährung der vollen Rente mit 345 # 60 4 jährlich. Das Schiedsgericht hat zwar die Erhöhung des Prozentsaßes der Rente abgelehnt, aber ohne besonderen Antrag (in Folge der Anrechnung von 300 stati 240 Arbeitstagen) der Rentenberechnung einen höheren Jahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt und danach die sechzig- prozentige Rente von 207 4 36 4 auf 259 Æ 20 S4 erhôtt. Das Reichs-Versicherunasamt hat auf den Rekurs der Beklagten, welche das Urtheil anfockt, weil nit gemäß §. 18 Absatz 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 2. November 1885 „innerhalb der erhobenen An- sprüche“ erkannt sei, durch Rekursentscheidung vom 28, Januar 1890 dieses Verfahren gebilligt Durch Zubilligung einer Rente von 259 MÆ 20 4 ift der Rahmen „der erbobenen Ansprüche“, welche auf eine Jabresrente von 345 M 60 S gerihtet waren, im zablenmäßiaen Ergebniß — und darauf kommt es an — nicht übers{hritten worden.
(847.) Dur §. 63 Absag 1 in Verbindung mit §. 57 Absatz 1 Ziffer 1b des Unfallversiherungsgeseßes wird — wie das Reihs- Versicerung8amt in einer Rekuréert!&eidung vom 28. April 1890 ausgesprochen bat — das Rechtsmittel des Rekurses nur für Ansprü&e aus an sich vorübergehenden Beeinträhtigungen de: Erwerbsfähigkeit au8geschlofsen, dagegen nit für Ansprühe aus an si dauernder Beeinträchtigung, welche nur aus zufälligen Gründen für begrenzte und bereits abgelaufene Zeiträume verfolgt werden. Fälle der leßteren Art liegen z_ B. vor, wenn von den Erben verstorbener Verlegter die dem Verstorbenen erwachsenen Rentenansprühe geltend gemaßt wer- den, oder wenn ein Verlezter Ansprüche auf Erböbung seiner Rente wegen einer — inzwishen bereits wieder vorübergegangenen — zeit- weiligen Vers{limmerung verfolgt. In derselben Entscheidung hat das Reichs-Bersicherungsamt in Anwendung der aus den Entscei- dungen 502, 636, 706 (,„Amtlihe Natrihten des R.-V.-A.* 1888 Seite 197, 348, 1889 Seite 317) ersihtlihen Grundsäße über die Grenzen der Rekursfähigkeit angenommen, daß der Anspru auf Er- saß der Kosten des Heilverfahrens (§. 57 Absatz 1 Ziffer 1a a. a. O.) rekursfähig wird, falls in demselben Verfahren auch andere, an sich rekursfähige Ansprüche verfolgt werden.
(848,) Das Reis-Versiberungëamt hat in einzelnen Fällen bei Abschluß des Rekurêverfahrens Anlaß genommen, ih über den wüns{enswerthen Umfang der Vorbereitung der \ciedsgerihtlihen Entscheidung den betreffenden Schied8gerihts-Vorsitenden gegenüber zu äußern. In den bezüglihen Verfügungen wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Wie die Beobachtung auf dem fortwährend waGsenden Gebiet der Rekursrechtsprehnung ergiebt, gewinnt bei vielen Schiedsgerihten die Praxis an Boden, im Falle der Berufung gegen einen ablehnenden Bescheid, wenn dessen Aufhebung beschlofsen ist, die ziffermäßige Festsezung der dem Entshädigungsberechtigten zu gewährenden Bezüge zu unterlassen, so- bald die vorliegenden Akten der Bérufsgeno\senschaft die für die Fest- seßung nôtbigen Unterlagen an ärztlihen Gutachten, Lohrnahweisun- gen 2c. nit oder nicht vollständig enthalten. Die Schiedsgerichte begnügen sich in folchen Fällen vielfah damit, entweder die Entschädigungéevflibt der Berufsgenossenshaft 2x. nur dem Grunde nach auszusprechen, oder zwar ein einzelnes Element der Rentenberechnung, z. B. den Prozentsay der Erwerbsunfähigkeitr, mitfestzulegen, dagegen andere, z. B. den Iahresarbeitsverdienft, cffen zu lassen. Defters ist sogar vorgekommen, daß zwar das Vor- liegen eines Betriebsunfalls festgestellt wurde, nicht aber auc, daß eine Einbuße des Verleßten an Erwerbsfähigkeit über die dreizehnte Woche hinaus bestand. Die Urtheilsformel pflegt alsdann dahin zu lauten: Es wird für Recht erkannt, „daß der Unfall rom als Betriebsunfall im Sinne des Geseßzes anzusehen“ oder gar nur „daß ein Betriebsunfall für vorliegend zu er- ahten“. In folchen Fällen kann, was auch wiederholt geschehen ist, troß der Aufhebung des ablehnenden Bescheides durch das Schieds- gericht und ohne greifbaren Widerspru mit die/ec Entscheidung ein zweiter ablehnender Bescheid über denselben Entschädigungsanspruh ergehen, wenn nit auënahmsweise aus den erläuternden Urtheils- gründen eine weitergehende Tragweite der Formel zweifellos zu folgern, und die fonfkrete Entsbädigungépfliht der Berufsgenossenshaft als festgestellt anzusehen ist. Es ist nicht zu verkennen, daß die vorbezeihnete Praxis, mag auch die Zulässigkeit einer auf den Grund des Anrsprus 2c. si beshränkenden Entscheidung zu- gegeben werden, und eine solche Beschränkung sch in vereinzelten Fällen fogar empfehlen, mit erheblihen Nachtheilen für die Bethei- ligten verknüpft ist. Es find in erster Linie die entschädigungs- berechtigten Verleßten beziehungsweise Hinterbliebenen, welche regel- mäßig darunter zu leiden haben. Für sie bedeutet eine derart den Streitstoff nit völlig erledigende Entscheidung zumeist eine be- deutende Verzögerung des Entschädigungsbezuges. Allerdings sollen die Berufsgenofsenshaften (zu vergleichen Bescheid 388, „Amt- lide Nachrihten des R.-V.-A.“ 1887 Seite 207) au solche Swiedê®gerichtsurtbeile im Hinblick auf die sofortige Vollstreckbarkeit derselben (zu vergleiten Bescheid 824, „Amtlihe Nachrichten des R.-V.-A.* 1890 Seite 195) unverzüglih durch ziffermäßige Fest- seßung der Entschädigungsbeträge zur Ausführung bringen. Allein thatsächlich erfolgt diese Festsezung niht immer mit der erforderlihen Beschleunigung; rielfach wird erst nah Empfang des verurtheilenden Erkenntnisses, oft also erst geraume Zeit nah seiner Verkündung damit begonnen, die für die Feststellung nöthigen Unter- lagen zu beshaffen. Auf der anderen Seite erweist sich die in Rede stehende Praxis auch für die Berufsgenossenschaften nachtbeilig. Sie bedingt stets eine wiederholte Befassung des Ent- shâdigungéorgans mit demselben Entschädigungsanspruch und bringt, abgesehen von der hieraus erwachsenden Mehrarbeit, in vielen Fällen auch eine Vertheuerung des Verfahrens mit sich, wenn der neuergehende Feststellungsbeseid eine neue Berufung nach si zieht und so eine wieder- holte Schiedsgerihtssißurg über denselben Anspru erforderli wird. In Würdigung dieser Uebelstände hat das Reichs-Versiherungzamt bereits in dem unter dem 11. Januar 1888 an die Berufsgenofsen- schaftsvorstände erlaffenen und auch den Sciedsgerihtsvorsitzenden mit- getheilten Rundschreiben, betreffend die Feststellung der Entschädi- gungen, — R.-B.-A. 1. 1461 — im Abschnitt 111 den Weg bezeichnet, wel(er einzuschlagen ist, um die geshilderten Nachtheile zu vermeiden. Es sind dort die Feststellungsorgane der Berufsgenofsenshaften darauf hingewiesen worden, dafür Sorge zu tragen, daß die zur ziffermäßigen Pen der Entschädigungsbeträge erforderlihen Unterlagen, wenn
e niht von vornherein zur Vorbereitung der eigenen Beschlußfassung des Feststelungëorgans {on zu den Akten gebracht sind, wenigstens alsdann s{leunigît beshaffft werden, wenn gegen den ablehnenden Bescheid Berufung eingelegt ift. Diese vorsorgliche Thätigkeit ist entsprehend auch im §. 16 der auf dem vorerwähnten Rundschreiben beruhenden Anleitung für die zur Festftellung der Entschädigungen zu- ftändigen berufbgenofie enshaftlichen Organe („AmtliheNachrichten des R.-
V.-A.“ 1888 Seite 48 ff.) den Vorsitendea 2c. dieserOrgane ausdrücklih zu- gewiefen worden. Sache der Schiedsgerihts- Vorsitzenden wird es sein, darauf binzuwirken, daß Seitens der Berufsgenosfenschaft die in jeder Beziehung empfehlenswerthe Vorsorge, die Akten zeitig zu vervoll- ständigen, im Einzeifalle stets geübt wird. Das Reichs-Versiche- rungsamt hat bereits in dem Rundschreiben vom 2. Juli 1887 („Amtliche Natrihten des R.-V.-A.* 1888 Seite 235) unter Ziffer 3 feine Meinung dahin ausgesprochen, daß es dem Schiedsgeriht8-Vor- fißenden zustehe, selbständig, ohne Mitwirkung des Sciedsgerichts, prozeßleitende und die shiedsgerihtlihe Entscheidung zweckmäßig vor- bereitende Handlungen vorzunehmen (au zu vergleichen die oben unter Ziffer 845 abgedruckte Entscheidung Absag 3). Es liegt im Rahmen diefer Befugniß, daß der Vorsizende im Fall einer Berufung gegen einen ablehnenden Bescheid das betreffende beruf8genossenscaft- lide Organ ersuht, die in den Akten der Berufsgenofsenschaft feblenden Unterlagen für eine eventuelle ziffermäßige Feststellung der Entschädigung schleunigst zu beschaffen. Es empfiehlt ih aber weiter, daß der Schiedsgerihts-Vorsitzende gegebenen Falls au selbständig zur Vorbereitung der Entscheidung des Schiedsgerichts ârztlihe Gutachten, Lohnauékünfte 2c. einholt, Zeugen oder Sa- verständige zur mündlichen Verbandlung vorladet und überbaupt alles nôtbige Material bis zu der leßteren selbsttbätig bereit stellt, damit im Falle der Aufhebung des ablehnenden Bescheides sofort aug auf eine bestimmte Rente, einen bestimmten Betrag an Kosten des Heilverfahrens 2c. erkannt werden kann. Nur wenn eine Verurtheilung der Berufsgenossenschaft von vorn herein ausgeschlofsen erscheint, wird von einer solhen Vor- bereitung der mündlichen Verhandlung abzuseben sein. Bei allgemeiner BeaHtung der vorslehenden Ausführungen würde die Zahl derjenigen shiedsgeritlihen Urtheile, welbe bei Aufbebung eines ablebnenden Be- sceides nit zuglei auch einen bestimmtenEntscbädigungsbetrag festseten, in Zukunft eine vershwindend geringe fein. Ein jolher Erfolg würde dem Geiste der Unfallversicherungs-Geseßgebung, welche eine möglichst rasch zu einem greifbaren Ergebniß führende Behandlung der Ent- sâdigung8angelegenheiten bezweckt, offenbar entsprehen. Das Be- streben, die schiedêgerihtlihen Entscheidungen so zu gestalten, daß mit dem Eintritt ihrer Rechtskraft der im Streit gewesene Anspru§, fei es durch Atlehaung oder dur Feststellung der Entschädigung, end- gültig erledigt ist, wird aber um so mehr auf Anerkennung auch bei den Berufsgenofsenschaften zählen können, als damit, wie gezeigt, auch deren Interesse nur gesöôrdert wird. Schließlich aber ist eine auf er- \chöpfender Vorbereitung und vollständigen Unterlagen beruhende, den Streitstoff völlig erledigende Aburtheilung auh für die Schieds- gerite selbst und in leßter Linie für das Reichs+Versicherungsamt von nit gering zu schäßender Bedeutung, indem dadurch beiden In- stanzen eine Fülle von Mehrarbeit, und endlich dem Reih, welhes die Kosten des Verfahrens vor dem Reihs-Versicherungsamt trägt, ein namhafter Betrag an Mehrkosten erspart wird.
Statiftik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Barbeck fand am Sonntag éine Bergarbeiter- Versammlung zu dem Zweck ftatt, einen Ortsverein zu dem neuen Bergarbeiterverbande zu gründen. Bergmann Fischer- Gffen entwidelte, wie die „E. Volks-Ztg.*“ schreibt, in salicer Weise das Programm des alten Verbandes und lud \chbließlih zum Eintritt ia den neuen Verband ein. Lebhafter Beifall ward ihm von Seiten der christlih-patriotishen Bergleute zu Theil, während die Gegner den Schluß der Versammlung durch wildes Geschrei herbeiführten.
Aus Hamburg {reibt man der „Vofs. Ztg.“ : Wel&e Summen die jeßigen Hamburger Ausstände verschlingen, geht aus einer Zu- sammenstellung des sozialdemokratis&en Organs Hamburgs hervor. Diesem zufolge sind noch im Ausstand 782 Maurer, davon sind 728 verheirathet und haben insgesammt 1736 Kinder zu ernähren ; außer- dem müsen 149 Frauen Abgereister unterstüßt werden. Hierfür find wöentliß 13200 # aufzubringen. Ferner sind zur Unterstüßung von 535 ausfständigen immerleuten, worunter sib nur 10 Unverheirathete befinden, und ibrer §94 Kinder wöchent- lih 6500 Æ zu zablen, Zu diesen rund 20 000 M wöchentlih fommen noch die Gelder, welche erforderli sind für 330 Maurer- arbeitsleute mit 480 Kindern. In Altona maten auf Unterstü ung Anspruch 90 Zimmerleute und 73 Maurer, in Ottensen 200 Glas- arbeiter urd in Wandsbeck die Bauarbeiter. Der Umstand, daß am 1. August die Miethe zu zahlen ist, vershlimmert die Satlage bedeutend.
Die „Volks-Ztg.“ berichtet aus Magdeburg, daß eine Ver- sammlung faft ausnabmélos ten deutschen Gewerfkvereinen angehöriger Arbeiter sch in eingehender Berathung mit den auf dem leßten Innungstage in Berlin gefaßten Bes{lüssen beschäftigte. Namentlich das Verlangen obligatorisher Arbeitsbücher für alle Är- beiter ohne Unterschied des Alters und die Forderung des Befähigungs- nachweises wurde einer s{arfen Kritik unterzogen. Nawbstehende Re- solution wurde einstimmig angenommen: Die Versammlung des Orts- verbandes Magdeburg erklärt sich mit den Beschlüssen des dies- jährigen deutschen JInnungs-Verbandstages nicht einverstanden, bält dieselben im Intereffe der freien Selbstentwickelung des Handwerks, des Handels und der Industrie für verwerfli® und stellt ih auf den Boden der Gewerbefreibeit, wel&e allein es jedem Staatsbürger ermöglicht, seine Fähigkeiten und Kenntnisse nah allen Seiten bin zu verwerthen.
Die Mitglieder des Arbeitgeberbundes der Maurer-
und Zimmergeschäfte zu Stettin und Kreis Randow, \o- wie die Mitglieder der Baugewerke-Innung hielten gestern Abend eine Versammlung ab, um Bescbluß darüber zu fassen, von wann ab denjenigen Maurern, wel%e recht- zeitig die Arbeit zu den von den Arbeitgebern geftellten Bedingungen wieder aufgenommen haben, eine Lohnzulage gewährt wer- den solle. Nadem in der fehr zablreih besuchten Versammlung die Angelegenheit eingehend beîproWen worden, fam man zu dem Beschluß, eine öfentliche Erilärung ergehen zu [afsen, daß bis jeßt Las fein Grund vorliege, eine Lohnerhöhung eintreten zu lassen. __ In Leipzig bes{loß, wie wir nah der „Lpz. Ztg.“ mittheilen, eine Versammlung der Graveure, Ciseleure, Gold- und Silberarbeiter, am Donnerstag si auf dem geplanten Kongreß der deutswhen Graveure 2c. dur zwei Delegirte vertreten zu laffen; der Ort, wo der Kongreß stattfinden soll, ist noch nicht bestimmt.
_ Einer Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Mons vom 17. d. M. zufolge bradte das Schiedsgeri®t von Pâturages eine Verstän- digung zwishen den ausftändischen Bergleuten und der Verwaltung der Zeche Belle-et-Bonne zu Stande, wona die Arbeit wieder zu den alten Löhnen aufgenommen und der rück- ständige Lobn der vorigen Woche nächsten Samstag zur Auszahlung gelangen soll. Der Verdienst von zwei Tagen soll jedoch als Bürg- [haft für die Vermeidung eines weiteren Vertragsbruchs von Seiten der Arbeiter bci der Grubenkafse hinterlegt werden. Ueber diese glüdlihe Lösung der Ausstandéfrage berrscht allgemeine Freude.
Aus New-York berihtet die Londoner „Allg. Corr.“, daß in dem großen Stahbl- und Eisenwerk des früheren Bürgermeisters von New-York Abram Hewitt in Trenton, New-Jersey, ein Strike ausgebrochen ist. Die Leute verlangen die von ihrem Gewerk- verein feftgesezten Löhne und fordern überdies, daß ihnen dieselben auf ein Jahr garantirt werden. Hewitt ift auf einer Reise in Europa begriffen. Sein Schwager und Compagnon Cooper ist ihm nach- gereist, um mit ihm zu berathen,
aftiihèe Lage des Handelskammerbezirks d D Is Bromberg im Jahre 1889 wird von der Handelskammer von Bromberg in ihrem Jahres- bericht, wie folgt, arafterifirt : 5 s L
Das Gesammtbild der wirthshaftlihen Lage unseres Bezirks wird "naturgemäß beeinflußt von den stetig zunehmenden Veränderungen, wel&e ic in den gewerblichen Unternehmungen und in den Erwerbs- verbältnifsen eines großen Theils unserer Bevêëlkerung vollzieben. Der hier eins so bluhende Handel hat zum Theil seine vorherrschende Stellung eingebüßt, während eine allmählih wachsende Industrie in vershiedenartigen Unternehmungen troß der hier weniger günstigen Kapitals-, Arbeits- und Verkehrsverhältniffe erfreuliberweise eine allseitig anerkannte Leistungsfähigkeit bewiesen hat. Es ift unserer jungen Induftrie gelungen, erfolgreih den Wettbewerb auf inländischen und ausländischen Absaßgebieten aufzunebmen. . . j
Sn engem Zusammenhange mit der Ausdebnung der Industrie hat fi ein beahtenswerther Ums{wung au in den Arbeiter- verbältnissen unseres Bezirkes vollzogen. Ein großer Theil ge- wöhnlicher Tagearbeiter bat in der Industrie nit nur dauernde und lohnende Beschäftigung, fondern au Gelegenheit gefunden, fich zu tüchtigen und geschulten Facarkbeitern heranzubilden, welche bei der stetigen Nachfrage nach fol@en einen wesentlich höheren Arbeits- verdienst erhalten. Damit war aber eine dur{gängige Lohnerhöhung, welche 10 bis 15 9% gegen das Vorjahr betrug, auch für alle anderen weniger tüchtigen Arbeiter in sämmtlichen Gewerben eingetreten, ohne daß jedo die davon erhoffte bessere Lebenshaltung der Arbeiter- bevölkerung dur{weg wahrnehmbar wurde, weil fast alle Lebensmittel theurer geworden sind. Zuweilen wurden die Mehrerträge des Ar- beitéverdienstes au in wenig wirtbswaftliher und zweckentsprechender Weise verausgabt, œodur, wie geklagt wird, oft auch die Leistunas- fähigkeit der Arbeiter beeinträchtigt wurde, — :
Der Arbeiter selbst wird mit der Zeit anerkennen müssen, wie ungleich günstiger gegen früher seine Lage geworden ift, auf welbe au die reibsgeseglihe Versicherung gegen Krankheit und Unfälle sehr vortheilhaft eingewirkt hat. Dem Umstande, daß fomit der Arbeiter keinen Grund zur Unzufriedenheit hat, ift es zuzuschreiben, daß nur in einzelnen Betrieben vorübergehend Arbeiterausftände ein- getreten waren, welche, sofern fie nit durch Anerkennung berechtigter Forderungen beseitigt wurden, die meist verführten Arbeiter selbft {hâdiaten, für welhe bald Ersay beshafft werden konnte.
Wenn au der Holz-, Eifen- und Spiritushandel gegen das Vorjahr bessere Ergebnisse aufweisen, so waren dagegen die Übrigen Handels8zweige einshließtib des Traneportgewerbes weniger be- friedigend. Nachdem der Handeléverkehr mit Rußland aufgehört hat, derjenige mit dem weiteren Hinterlande dur den Ausbau des Eifen- bahnneyes von bier fast gänzli abgelenkt ift, wird der Handel größtentheils auf die Befriedigung der Lebensbedürfnifse für unsere Stadt und ihre Umgegend begrenzt. Bei ersterer wird über die Konkurrenz der Offizier2- und Beamten-Konsumvereine, sowie der auswärtigen Versandgeschäfte geklagt, und die Landwirthschaft, deren Lage durch die ungünstige Ernte fich noch vers&le{terte, hat bei den erbebliden Prei8fteizerungen fast aller Waarengattungen fich auf den Arkauf der allernothwendigsten Bedarftartikel beschränken müßen.
Dakhingegen ‘hatte der Handwerkerstand wie in den Vor- jahren vollauf zu thun, und die Arbeiten erzielten bei anerfannter Güte hôhere Preise. Insbesondere bat sih, da die Bauthâätigkeit wiederum recht umfangreich war, die Lage der verschiedenen Bau-
handwerfer und ihrer Arbeiter wesentlih gebessert und als anhaltend :
günstig erwiesen.“ S
Ihr Urtheil über die allgerneine Lage des Handels und dec Jn- dustrie im Jahre 1889 faßt die Handelskammer zu Neuß dahin zusammen: „Im verwichenen Jahre erfreute sich Handel und Industrie im Allgemeinen eines guten Fortganges. In manen Branchen er- fubren die Preise der Waaren eine Steigerung, ohne daß die Nach- frage dadur eine Einbuße zu erleiden hatte. Wir können somit das Gescäftsjabr 1889 als ein befriedigendes und günstiges bezeihnen“.
Die Bierproduktion Bayerns im Iahre 1889,
Na den von der Königli bayerishen General-Direktior. der Zölle und indirekten Steuern veröffentli@ten statistischen Uebersihten über die Bierbrauereien Bayerns und ihren Malzverbrauch bestanden, wie wir dem JIahresberiht der Handels- und Gewerbek2mmer für Ober - Bayern entneßmen, im Jahre 1889 in Bayern 4665 Privatbrauereien, 60 Aktienbrauereien und 535 Kommunalbrauereien, im Ganzen 5260 oder 46 weniger als im Vorjahre. :
Der Malzverbrauch diefer (Braunbier-)Brauereien betrug ins- gesammt 6388313 1 oder 375855 h1 mebr als 1888, und zwar famen davon auf die Privatbraueréien 4 820 817 h}, auf die Aktien- brauereien 1 233 707 11 und auf die Kommunalbrauereien 333 789 Hl.
Die Gesammtmenge des erzeugten Bieres betrug 14 064 842 h1, 758 439 bl mehr als 1888. ;
Weißbierbrauereien waren 1621 im Betriebe. Sie verbrautten 50 831 hI Malz und erzeugten 212 228 hl Bier. i
Sämmtli@e Brauercien Bayerns verbrauchten zusammen 6 439 144 hl Malz, 375 240 h1 mehr als 1888, Für das Braumalz wurde ein Aufschlag von 38 533 462 Æ erboben, 2027 217 A mehr als im Vorjahre. e 2
Der Malzverbrauch der 34 (Braunbier-)Brauereien in der Stadt- gemeinde München betrug im Sudjahre 1888/89 (1. Juli 1888 bis 30. Juni 1889) 1 293 118,55 61. Ueber 30 000 11 verbrauchten fol- gende 10 Brauereien: Gabriel Sedlmayr, Brauerei zum Spaten 242319 11; Aftienbrauerei zum Löôwenbräu 223 389 h1; Joseph Wagner, Brauerei zum Augustiner 158 366 11; Joseph Sedlmayr, Brauerei zum Franziskaner 132 234 bl; Georg Pschocr 125 270 11; Aktiengesellshaft Hackerbräu 91 208 hl; Bürgerlihes Bräuhaus 71 527 h1; Aftiengesellschaft vorm. Gebrüder Schmederer 54 551 11; Senger Münchener Kind! 38 332 11; Königliches Hofbräuamt
2442 hl In den 5 Weißbierbrauereien Münchens wurden 11 005,90 h1 alz verbraucht. 1
Die Biereinfuhr aus den Staaten des deutschen Zollgebiets nach Bayern betrug 48 614,62 kl (gegen 40 013,72 b1 im Jahre 1888), aus dem Zollauëlande 2438 b1 (gegen 2389 h1 im Vorjahre).
Ausgeführt wurden mit Ani pru auf Rükvergütung des Malz- aufschlages 2016 204,35 hl oder 158 425,99 hl mehr als 1888. Der rüdvergütete Malzaufschlag betrug d 486 80052 A Ohne Anspruch auf Rüoergütung des Malzaufichlages gelangten 2601,78 b1 zur Ausfudr.
Sächsische Kriminalstatistik.
Das soeben erschienene Heft IIT und IV des Jahrgangs 1889 der geitschrift des Königlih SäGtbsishen Statistischen Dureaus enthält zunäbst eine größere Arbeit von Referendar Dr. jur. Karl Böhmert über die säGsis{he Kriminalstatistik mit besonderer Rücksicht auf die Jahre 1882 bis 1887. Nach den mit- getheilten Zablen, die bis auf das Jabr 1860 zurückgehen, ergeben nÞ für Satsen zwei Hocbfluthen der Kriminalität, die in den Jahren 1868 urd 1878 ihren Höbepunkt erreiden. Von Beginn des jeßigen Jahrzehnts an haben si die Verhältnisse in erfreuliver Weise gebessert. Die Zahl der in Sathsen überbaupt Verurtheilten wegen Verbrewen und Vergehen gegen Reichégeseze betrug im Jahre 1881 24 658, in: Iahre 1887 jedo nur noch 20 277. Die Abnahme der Kriminalität liegt hauptsächlich au! dem Gebiet der Eigenthum8verbrehen. Die Ziffer der wegen Diebftabls verurtheilten Personen z. B. ist von 9262 im Jahre 1881 auf 6041 im Jahre 1887 zurückgegangen. Mit Rücksicht auf die Einwohnerzahl ergiebt G, daß im Jahre 1887 seit 27 Jahren am wenigsten Personen wegen Diebstahls verurtheilt worden sind. Auch die Sittlichkeitsvergehen befinden sich seit 1882 in erfreulicher Abnahme.
ervorzuheben ift | daß die Zahlen ter jugendlichen Verurtheilten
ortdauernd sinken, im Jahre 1887 wurden 414 E Personen
weniger bestraft als im Jahre 1882. Auch die Betheiliaung des weib- lihen Geschlechts an der Kriminalität ist im Laufe der legten Jahre
regelmäßig gesunken. Jmmerbin ist aber die jugendliche wie im All- Sa auch die weibliGe Kriminalität in Sachsen böber aks im
orchschnitt des Reis, während die Zahl der erwabsenen Ver- urtheilten im Verhältniß zur Bevölkeruna in Sachsen geringer ist als im Deutshen Reih. Anlangend die Konfession der Verurtheilten, so hat si für die fkatholishe Bevölkerung in Sabhsen eine sehr bobe Kriminalitätsziffer ergeben, die G aber leiht durch den zahl- reien Zuzug ungebildeter \chblesisher und polnisher Arbeiter erklärt, die theilweise mit dem Verlassen der Heimath den fittlihen Halt verloren baben und bei der böberen Kultur und größeren Woblhabenbeit Sathsens in öfteren Widerstreit mit den Strafgeseßen kommen. Die Verminderung der Kriminalität, welche sich in den Zablen der bestraften Personen zeigt, tritt auch in den Zablen der strafbaren Handlungen zu Tage, welche von 34475 im Jahre 1882 auf 30780 im Jahre 1887 zurückgingen. Bezüglic der Vertheilung der Kriminalität auf einzelne Landgerihtsbezirke bat fh ergeben, daß die böste Kriminalität der Landgerihtsbezirk Plauen aufweist, wäbrend die Bezirke Freiberg, Baußen und Zwickau am günstigsten dafteben. Anlangend einzelne Strafthaten, so bat der Landgerichtsbezirk Dresden eine hohe Verkbältnißziffer für Betrug, Leipzig für Diebstabl, Cbemniß für Gewalt und Drohungen gegen Beamte, Beleidigung und Ge- werbekontraventionen, währerd der Bezirk Plauen eine bobe Ziffer der gefährlihen Körperverletzurzen aufweist. Nach Verwaltungs- bezirken ergiebt sid, daß die Kreishauptmannshaft Bauten eine be- sonders günstige und die Kreisbauptmannschaften Leipzig und Zwickau ziemli ungünstige Kriminalitätsziffern baben, während f die Kreis- hauptmann]chaft Dresden in der Mitte bält. Für die kleineren Ver- waltungsbezirfe (die Amtêhauptmannschaften und die Bezirke der drei Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz) ergiebt si eine ziemlich gleich- mäßige Abnahme in den Zahlen der verurtheilten Personen. Ausnahmen hierven bilden die Amtsbauptmanrnschaften Oshaß, Schwarzenberg und Ro(blit, deren Kriminalität seit 1885 bezw. 1886 wächst, ohne jedoch die Kriminaliiät von 1883 zu erreihen. Das betrübende Bild einer andauernd ftarken Steigerung der Kriminalität seit 1883 bezw. 1884 bieten nur die Stadt Chemrig und die Amtsbauptmanns{aft Leipzig. Anlangend die Kriminalität speziell der drei Großstädte, so sei noch erwähnt, daß dieselben selbstverständlih böbere Zablen aufweisen, als die meist ländlihen Bezirke der Amtshauptmannschaften. Am günstigsten unter den brei Großstädten ist der Stand der Kriminalität in der Stadt Dresden.
Bevölkerungsbewegung im Königreih Sawsen.
In dem zweiten Aufsag des neuesten Heftes der Sächsischen Statistischen Zeitschrift behandelt Medizinal-Rath Dr. Geißler die Bewegung der Bevölkerung im Königreih Sachsen während des Jahres 1888. Hiernach betrug die Zahl der Ebescbließungen im Iahre 1888 30 327 gegen 30 153 im Jahre 1887. Geboren wurden im Jahre 1888 145 697 Kinder (gegen 142 677 im Vorjahre). Ekeliche Kinder wurden geboren im Jahre 1888 127 313 (1887 124 289) und unebelihe 1888 18384 (1887 18 388). Während kbiernach 3024 ebelich Geborene mehr als im Vorjahre zu verzeihnen waren, haben sich die unebelich Geborenen um. 4 vermindert. Es ist für die Hebung der Sittlichkeit der sächsis{en Bevölkerung aewiß ein erfreuliches Zeichen, wenn an der Zunahme der Geborenen ledigli die ebclide Fruchtbarkeit betheiliat gewesen iît. Die Zabl der Sterbe- fälle betrug im Bericbtsjahre 86 881 (gegen 88329 im Vorjahre). Bringt man die Sterbefälle in Beziehung zur Bevölkerung, fo hat sid ergeben, daß seit dem Jahre 1862, alfo seit einem Zeitraum von 25 Iabren, so günstige Gesundheitsverbältnisse in der gesammten fahiüscden Bevölkerung niht vorgekommen waren. Was /veziell die Säualingsfterblikeit anlangt, so ift dieselbe wiederum zurückgegangen : auf 100 Lebendgeborene kamen im erften Lebenëjahr Geftorbene 1888; 26;8 (1887: 27,04, 1886: 30,6).
Die Eisenbahnen Frankrei chs.
Nat den auf amtlichen Quellen des franzößschen Ministeriums der ôöffentlihen Arbeiten beruhenden Mittheilungen des „Ar{ivs für Eisenbahnwesen“ hatte das gesammte im Betrieb befindlihe E:sen- bahnneg Frarfreichs Ende 1888 eine Länge von 65 263 km.
Auf die Eisenbahnen, welhe dem Staat gehören oder an ihn zurüfallen müssen, kamen davon 32876 km, und zwar hatten die franzófishen Staatsbabhren am 31. Dezember 1888 eine Länge von 2468 km, die fonzessionirten Bahnen eine folche von 30181 km, die nicht konzessionirten eine solche von 227 km.
Die Linien lokaler Bedeutung umfaßten 2387 km.
Von den „kTonzessiozirten“ Eisenbahaen, d. h. denjenigen Unter- nehmungen, welche nach Atlauf der Konzessionszeit in den Besitz des Staats übergehen, batte die Nordbahn Ende 1888 eine Länge von 3240 km, die Ostbahn 4197 km, die Westbabn 4617 km, die Paris-Orléans-Bahn 5973 km, die Paris-Lyon-Mittelmeer-Babn 8060 km, die Südbahn 2896 km, die Pariser Gürtelbahn (rechtes Zeine-Ufer) 17 km, die Große Pariser Gürtelbahn 110 km, die Linien verschiedener anderer Gesell|haften zusammen 849 km, In- dustrie- und fonftige Bahnen 231 km
Die mittlere Betriebélänge des Staatsbahnnezes war 2397 km. Die VBetriebteirnahmen betrugen 34 209 989 Fr., die Betriebs- ausaaben 26 543 229 Fr., der Reinertrag 7 626 7680 Fr. Für 1 Be- triebs-Kilometer war der mittlere Reinertraz 2936,76 Fr.
Von der Einnahme kamen auf den Personenverkehr 34,76 9/9, auf den Gepäverkehr 9,07 9/0, auf den Frachtverkehr 55,18 9%, auf sonstige Einnahmen 0,99 %. e ö
În Folge der übernommenen Zinsbürgscbaft hatte der französische Staat im Jahre 1888 für die großen Eisenbahngesellshaften an Zinszuschüfsen zu zahlen: für die Ostbabn-Gesellsbaft 10339132 Fr., (gegen 12,4 Millionen im Jahre 1887 und 11,0 Millionen im Jahre 1886), die Weftbahn-Geselliaft 11 742 731 Fr. (gegen 10,5 bezw. 13,4 Millionen), die Paris-Orléans-Babn-Gesellschaft 16222859 Fr. (gegen 16,7 bezw. 195 Millionen), die Südbahn-Gesellshaft 12 032 339 Fr. (gegen 12,2 bezw. 15,6 Millionen). Die Paris-Lyon- Mittelmeer-Bahn-Gesellshaft zahlte 1888 1 003 583 Fr. zurüdck; die Staatszushüsse für die vorhergehenden Jahre betrugen 3,07 bezw. 11,18 Millionen Fr. i
Im Jahre 1889 war, einer Uebersiht im „Journal officiel“ ¿ufolge, die durchscnittlichde Betrietslänge der Staatëébabnen 2624 km; die Einnahmen berechneten sich auf 35 556 023 Fr. (1 346 034 Fr. mehr als 1888) oder pro Kilometer auf 13 550 Fr. (2,86 9% böber).
Die Bahnnete der großen Gesellschaften batten eine durchschnitt- lie Gesammtbetriebélänge von 29783 km; ihre Einnahmen beziffer- ten si insgesammt auf 1088 964 665 Fr. (79 498 552 Fr. böber als 1888) oder pro Kilometer 36 563 Fr. (5,72 9/5 höher). Die größte Betriebélänge (8024 km) und die höhste Einnabmeziffer (345 524 569 Fr., pro Kilometer 43061 Fx.) zeigt die Paris-Lyon- Mittelmeer-Babn. Im Verhältniß zur Äetriebslänge die böôchsten Einnabmezifsern haben die Pariser Gürtelbahnen aufzuweisen, nämli die auf dem rechten Ufer der Seine bei 20 km Betriebslänge 5 169 102 Fr., d. s. 258455 Fr. pro Kilometer, die des lin?en Ufers bei 12 km Betriebélänge 1744893 Fr. oder 145408 Fr. pro Kilometer. E
Verschiedene andere Gesellshaften ersbeinen in der Tabelle für 1889 mit 375 km Betrietslänge und 6698926 Fr. Einnahmen (509 649 Fr. mehr als 1888) oder 17 864 Fr. pro Kilometer, die nihtkonzessionirten Bahnen mit 259 km Betriebslänge, 947 785 Fr. Einnahme (322 757 Fr. mehr) oder 3659 Fr. pro Kilometer.
Die Gesammt-Betriebslänge der französischen Eisenbabnen betrug Ende 1889 33890 km, die Einnahmen 1132167399 Fr. (81 676 992 Fr. mehr als 1888), pro Kilometer 34 423 Fr. (1750 Fr. oder 5,36 % mehr als 1888).
Na T des Statiftishen Amts der Stadt Berlin sind bei den biesigen Standes8ämtern in der Woche vom 6, Juli bis inkl. 12, Juli cr. zur Anmeldung 300 Gheschließungen, 877 Lebendgeborene , 659 Sterbefälle.
gekommen: 30 Todtgeborene,
Literatur.
© Soeben ift im Verlage von C. Hirzel in Leipzig (1890) er- schienen der dritte Theil des Werkes: „Erinnerungen aus dem Leben des General-Feldmarschalls Hermann von Boyen“. Aus seinem Nachlaß im Auftrage der Familie heraus- gegeben von Friedri Nippold. Mit Namenverzeihniß, Abdruck einer Denkmünze und mehreren Karten. — Mit diefem 700 Seiten starken Bande, welcher den Zeitraum vom Bündniß von Kalisch bis zur Leipziger Schlacht umfaßt, liegt endlich der Deffentlichkeit ein Originalwerk vor, welches eine alte Schuld der vaterländischen Ge- \chichts\chreibung tilgt, eine bislang empfindlich fühlbare Lüde der neueren GSeschihtsforschung füllt und nach dem Urtheil unseres großen Kaisers Wilbelm I. einem Manne ein Denkmal seßt, der in vorderster Reibe „die Grundlagen mitgelegt bat, auf denen wir seitdem weiter gebaut baben, der aber leider oft und viel ver- kannt worden ist“. Der Umfang des vorliegenden dritten Theils ist durch den Abdruck der sämmtlichen von dem Verfaffer persönli ausgewähblten, dem Tert als zuverlässige Unterlagen dienenden Ur- kundenftüde freilich recht groß geworden. Aber gerade in der Aus- wahl der Beilagen (98), welche der Herau®geber dem einzigen Sobne des Feldmarschalls von Boyen dankt, dessen stilles, werthvolstes Familienbesißthum fie bildeten und zu welchen der Tert dieses Bandes einfa nur den verbindenden Faden bildet, zeigt sh recht der biftorishe Sinn des verdienstvollen Feldmarschalls, welcher — wie einer unserer -- kompetentesten Historiker mit Recht bezeunt hat — neben seinen außergewöhnlihen Verdiensten als Soldat kaum weniger zu einem Kulturhistorifer ersten Ranges veranlagt war. Die meisten Beilagen sind nach dem bis dahin noch unveröffentli&ten Originalmanuskript, sogar unter Wahrung der eigenthümlichen Orthograpbtie (gemäß ausdrückliwèer Bestimmung des Erblaffers), abgedruckt und bisher völlig unbekannt. Die wenigen, welche anderwärts {on gedruckt waren, sind — wie das Beispiel des im T. Bande angeführten „Volksfreund“ von 1808 gezeigt bat — so gut wie unzugänglich geworden. Der unschäßbare Werth aller dieser Beilagen unterliegt keinem Zweifel, Sogar die trockenen Zablen und Daten der Beilagen diefes dritten Bands werden si als föstlihe Zeugnisse des Geistes bekunden, welcher den darniedergeworfenen preußischen Staat von der Fremdherrschaft befreit und damit zum „rocher de bronze“ des werdenden Deuts®en- Reichs gemat bat. Wenn wir uns au nit verhehlen, daß für den großzn Leserkreis, den die beiden ersten Bände bereits gewonnen nur ein Theil der Beilagen voa allgemeinem Interesse if, so kann doch die Bedeutung der neu ers&lofsenen Quellen für die Vorbereitung und Dur{führung des Befreiungskrieges und die Vorgäna2e und Zustände des Waffen- stillitandes, deren Kenntniß bis dahin nur immer eine bruchstückweise war, von Niemandem unters&äßt werden. Nicht minder wichtig ift die Mittheilung derjenigen Aktenstückle, welhe die Grneisenau- Biographie ergänzen. Läßt \sich doch& erst dur den jeßt möglich gewordenen Verglei vollständig übershauen, von welher Tragweite es gewesen, daß die beiden Generalstabs- Chess der \ch{lesishen und der Nord - Armee Hand in Hand gingen, wie früber und später, fo ganz besonders gerade während jener fritischen Zeit. Eins nur vermissen wir in Erinnerung an das, was der erste Band in Ausficht genommen, in diesem abschließenden dritten ungern: nämli die dort verbeißenen „weiteren Mittheilungen aus der sonstigen literarischen Thätigkeit des Verfassers“. Ver- muthlich ift davon Abstand genommen, um den von den Beilagen geforderten Raum \{chafen zu können. Uebrigens dürften alle der- artigen VeröffentliGungen, ebenso wie die Schilderung von Boyen's Theilnahme am Feldzuge von 1814, von seiner Organisation der Friedens- armee und zumal von ‘seiner „doppelten“ Verwaltung dés gs Ministeriums, in die Aufgabe des zukünftigen Biographen fallen. Bereits iîfft von dem Generalstabe der Armee auf Antrag des Direktors der Geheimen Staatsarhive der Entsbeid getroffen, die nôthigen Vorbereitungen für eine Biographie Boyen's zu veranstalten. Gewiß dürfen wir darin eine \chône Frucht erblicken, welche die Veröffentlihung dieser „Erinnerung“ bereits gezeitigt hat,
— Garnison - Geshihten von H. Ferschfke. Mit 73 Illustrationen von Chr. Speyer. In facbigem Umschlag 2 4, geb. 3 # (Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart). — Dem Gebiet der Militärbumoreske, das dieser Verlag mit Vorliebe und Erfolg pflegt, zugebörig, entbält das elegant ausgestattete Büchlein eine Reibe offenbar dem Leben abgelaus§ter Scilderungen aus jener fleinen, bunten Welt, die beute noch im Mittelpunkt des allgemeinsten Interesses steht; kleine anspru&élose Skizzen mit meist shalkbafter Pointe, an denen sih der Fahmarn wie der Laie wobl gern ein Stündlein ergößgt. Von großem Talent zeugen die 73 in den Tert gestreut:zn Illustrationen des Münchener Künstlers sowie die beiden von ibm herrührenden Buntdrucke auf dem Umsblag. Was die rea- listishe, mit außerordentlicher Pünktlibkeit und siherer Charakteristik durchgefübrte Darstellung _\veziell militäris&er Typen betriff1, steht Chr. Speyer beute in erster Reibe der modernen Illustratoren, und gerade seine Kunst dürfte ein Wesentlihes zur Verbreitung des hübschen Buches beitragen.
_— Die am 19. Juli erschienene Nr. 2455 der Illuftrirten Zeitung (I. I. Weber in Leivzig) entbält folgende Abbildungen: Vom 10. Deutshen Bundesscießen in Berlin. 9 Abbildungen. — Kaiser Wilbelm's Nordlandsfahrt: 3 Abbildungen. Nab Zeichnungen von Otto Sinding. —- Der Empfang am Landungéplatz in Christiania am 1. Juli. — Das deutsche Geshwadcr, von norwegischen Dampfern begleiter, den Christianiafjord hinauffahrend. — An der Referenten- Tribüne am Landungéplaß in Christiania am 1. Juli. — Dorotby Tennant, die Gattin Henry Stanley's. — Adolf Ebert, + am 1. Juli. — Von der Land- und Forftwirthschaftlihen Ausstellung in Wien ; Das Viererzugwetifahren von Preßburg nab Wien (Ankunft am Ziel). Originalzeibnung von M. Ledeli. — Karl Maria von Weber's Denf- mal in Eutin.
Handel und Gewerbe.
Berlin, 18. Zun. (Amtliche Preisfestftellung für Butter, xâse und Schmalz.) Butter: Hof- und Genofsen- shaftsbutter Ia. 85—88 #, Ia. 81—84 #, Ila. —,— M, do. abfallende 70—75 #, Land-, Preußische 70—73 H, Netbrücber 70—73 Æ, Pommersche 70—73 4, Polnishe 70—73 4, Baverische Sennbutter —,— H, do. Landbutter —,— #4, Sthles. 70—73 M, Salizisce 67—70 # — Margarine 40—70 # — Käse: Schweizer, Emmenthaler 90—95 4, Bayerischer 70—75 4, do. Ost- und West- preußischer, Ia. 70—75 Æ, do. Ila. 60—65 H, Holländer 80—90 „, Limburger 42—45 #, Quadratmagerkäse 15—25 # — Schmalz: Prima Western 17 9% Ta. 39,00 Æ, reines, in Deutsch- land raffinirt 43—46 #, Berliner Bratenshmalz 45—48 4 Fett, in Amerika raffinirt 37,50 #, in Deutsbland raffinirt 41—43 J — Tendenz: Butter: Auswärtige Berichte beeinflußten den Markt, — Schmalz: unverändert.
_— Vom oberschlesischen Eisen- und Metallmarkt berihtet die „Schles. Ztg.“: Die andauernd lustlose Haltung des Walzeisenmarktes hat den obershlesishen Roheisenmarkt insofern beeinflußt, als mit der Herabseßung des Konventionspreises für Stabeisen au die Roheisenpreise eine Ermäßigung erfuhren. Dem Absaße nach erlitt die Produktion der Hoböfen keine Veränderung, da dieselbe eben nah Scalenpreisen vershlofsen ift, und liegt höchstens keine Veranlassung vor, neben der inländishen Erzeugung noch Roheisen aus dem Grenzgebiet heranzuziehen. Die Zahl der im Betriebe stehenden Hoh- öfen ift daher dieselbe geblieben wieim I. Quartal und ift auch in der Zu- fuhr von in- und ausländischen Erzen kein Abbruch gesehen; nur die Anfuhr von S@&lacken hat si etwas gemindert, nahdem die Sélacken- lager älterer Hüttenpläße fo ziemlich auêgeräumt sind. Zur Er- \chließung der Erilager bei Georgenberg haben die dortigen Berg autreibenden si zur Anwendung des Pötsh'\hen Gefrier- verfahrens entschließen müfsen, um die Shä§te durch die tertiären Schwimmlandmafsen hindur zu treiben. — Für Gießereirohbeisen wurde 6,50—7,00—8,00 4 gefordert, für gewöhnliches Puddelroheisen werden §,00 — 6,90 Æ gezahlt, für gewöhnlißen Hohofen- herdguß sind 7,60 „M zu erreihen. — Für die Walzwerke