1870 / 314 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E 4000 oder Abwesenheit des Königs hat der Conseils-Präsident in der

vorgestrigen Landtinas\i Ueber ei i gestrig pan ndfigung folgenden Geseßvorschlag vorgelegt: | erhalten ever eine hierselbst saltfindende andere Ausstel [ly

. 1. Jm t ; wir folgend : ; x des Könias Jt Dan roi N) Krankheit oder Abwesenheit | hat sich in leßter Beit u Zuschrist: »Eine eigenthümliche Industrf

S i in seinem Namen entweder von ei lieder ; D ; In zuer Finer Regeniscast geführt. Nur der Thronfolger erar | qum Besten e Q ndischen Frauen unden 14 : odr Poi oder wesenhei d i ; : fann “D ¿futter maniger und erbberechtigter Brin Pon Ae zar due Verte D digen Mé, sein, Eine Regentschaft soll aus mün- | Ausstellung gegeb en A Vorsißende der Regentscheft Laue trete besißen, bestehen. Der D olleieR d die Regentschaft von ihm eingesegt eige ernannt, wenn Falle vom vereinigten Reichöiag g, 2 gm Enfgegengeseßten

: : ; «d alle d - i j reise des Königs oder Krankheit desselben diinizühe der ‘Thron. zend und zierlich,

R ane A S feEte Ung ¡venn er mündig und anwesend | bedenkt, daß sie eine Regentschaft eingeseßt g. 3. Wird f “Rog mupeoent oder | seht wurden, Es snd da Deen der verschi gesebt zu talerem oder verläßt er das Beo obe Lis E e A CloNe s éa 1 Lawpenteller; Arbeitstaschen, Rinke derob: ergehenden Paragraphen erwähnte Bestimmun ° e ugIvahl, antoffeln und ei / Tgarderobe nmung getroffen zu hab Mangel ; eine Menge anderer Dinge. n Versammlung die oie Wenn dieser dann ist die Aus ae In Fie Arbeitszeit der Damen nicht zu stören, R den i i y hrung der Regierung vom Thronfolger, S t eigentlich nur für lasun ] anwesend ist, übernommen. F. 4. Wenn Veran- Tode ded Königs unmindia seie with, Ken be f Pronfolger beim Bestimmung über die Weiterführ "T0, dann trifft der König die Regenten oder eine Regentschaft. Sie egierung durch einen Cd hier voraus ; ; Stüirbt der König in dem Produkten. rum i, getroffen zu pn G Fe L e. C derartige Bestimmung Breslan, 8 Stor E Waaren-Börse, her dann in einer vereinigten V atdrath sofort den Reichstag, wel- | des Staats - Anzeiger Spi achm. 1 Uhr 56 Min. (TeL De Regentschaft crwöhlt 6 ersammlung einen Regenten oder eine Weizen, weisse Sr Ius pr. 8000 pCt. 145 Br. 5% Gld. unmündigen Körlin e . Geht die Thronfol Tode des | 56—64 Sgr. Gebet L) Frma 5 a d 86 Sgr. ' eS die Regierung von dem i ; Stettin, 8. Oktober, 1 Ühr aa 1 Prag Sgr. Regierung ? E ESEN welche die | Anzeigers.) Weizen 67—74 r. Okt bas rel Dep. d. Staats. A j ie F ore I OTDE, 72 Las Br.. br. Frübjabe T A E P. Vi : 1 2 d d  T2 . U. D”, sicherung Ad A D "Bed D cidliche Ver- Novembor- Dezember 41 Aden T L N 7s 40A G, pr. ebenfalls vor ihrem Antritt eine ähnliche eidliche V ntschaft haben | Rübö] 13% Br., pr. Oktober 132 gu r 9 bez. Br. u. G

: l De T geben. F 7. Wird der Regent außer Stande geseßt, sicherung abzu- | tus 162/,, bez., pr. Oktober I6% Br., “i Frühjahz 6

[Ühren, dann gelten die in den §Ç3 und 4 die Regierung zu Cöln, 8, Oktober, Nach i Pio [eigdos der Regent nid selbft Bestimmungen über (inen Koe | iee Tgettor, Weizeh fogtor, kioslger lac ‘77 Q Dur) et - SüUrbt ein Mitglied der Negent d ‘rh 70% Pr. November 7.2, pr. März 7.9 n Mah A er außer Stande gesest, an der Î1 egentscaft oder wird | loco 6.10, pr. November 521 2 (.). Roggen behauptet zu nebmen, dann wird der Reiter “Momme An Theil | Rübö] höher, loco 181, pee E 9.94 M afer loco 54, glied der Neger me tshaftlichen Versammlung ein neues Mit, | 0 11% Spiritus loco 20, 20» De Wal 145, Leinöl j entschaft erwählt. “E l: Fonds=- y G pan Tele es Konigs abwesend, beruft dee Staatenats I N | Mreotam & Que Clem More, S : i gemeinschaftliden Vers, er die | des Staats - Anzei ) ichi (Tel. D Zeit bestimmt, binnen wel ér ‘er aurCckie ammlung über die Freib Anzeigers. ) Vesterreichische ep, nicht, dann wäßilt der vereinigte Mei gukehren hat. Geschieht dieses Uu Stammaktien —, Oberschles. Aktie L A-1604 BOE Regentschaft, F. 9, In aud SiT eichStag einen Regenten oder eine 812 T Oberschlesische Prioritäts-Obli E Tr A. 5 schaft nicht unmittelbar in Wirksau wo dex Regent oder die Regent- s Br.; 44proz. —; Lit. E. 73! Br.; d f aa H: j ì irtjamfeit trete i io Fj berger Sta - l L 7 r: do. Lit. G. 884 B rung ¡Der Deum mittlerweilig vom Staatsrath übern, die Füh Oppeln-Tarnowitzee Bt 204 Be p/élagoBribgor Aktion 865 Br gebt hervor, daß das mertungen zum Finanzgeseß-Vorshlage | 10 von 1858 994 6. Matter. * reus8ischs öproz, An. pet Li En das Ministerium des Junern es für zweifel- _Frankfart a. NM., 8. Oktob E D 4 pee A bei Esbjerg i Finanz. T fi C i O (2, welche die zur Vollfü i „(Anfangs-Course.) Ameri 5 i Geseg von 1868 ‘bestimunte Zeit ist, fortiz (sg er, Anlage dur | 2404, Staatsbahn 362, 186006 T, 22#» Oesterr. Kreditaktien j g sein wird. lizier —, Silberrente ’— N d e —, Lombarden 1622. Ga- : anleihe —, , O00 Spanier —, Bayersche Kriegs-

g ; ege A Frankfurt a. I, : L Vereinusthätigkeit für die Armee. y (WolMs Tel. Bur.) Stille. B Mile 1. 967 80 Min. erlin, 9. Oktober. Das Berliner Lokalkomis sche Eisenbahn-Anl. 9621, Bundes-Anloihgo ge Anl. 965, Bayer- UnterstüpunghüÜlfsbedürftiger Familien d omite zur (Schluss - Course.) Preu L OLMO 975. einberufenen Reservisten und W u der zur F Wechsel 104%. Hamburger Wochitel gg 0e

Protektorat Jhrer Maj estät de ehrmänner, unter dem | 119. Pari ì i r ver l 19. L ariser Wechsel —, mit Genehmigung des Ministers des Inñern eine Lottrze 0m E:

rung seiner Zwecke

.

E h Berliner 4. L Wiener W 7 ner Wechsel dur tbe U Silberrente 53%. Oesterr. National E Papierrente Gewinne in den gp GO Ser. Anleihe de 1859 —. G6proz. Vere; Jen —. 6proz,

overen Räu- | 954. Türken —. Oesterr. Bankantheile At Anl. pro 1882

Aktien 241. Darmstädt : ° Oesterr. Kredit- zösische St.-B.- Aktien R T 3214. Oesterreichisch-fran.

en bis | Ludwigsbahn —. Kurhess. T Gor Ann 2284. Hessische 4.

' us den faufmänni j [le welche sámmtlich | Anleihe 105. N î e Bayersche Prämien- Hauptstadt sind. Außerdem abre Ut Ihre puttiellen Kreisen der | Badische 985. dice ees Prämien-An], 1047. Neue êproz.

Augusta werthv ; ât die Königi Se —, 1860er T 5 Porzellali-Gemaälte ine 8 eingesehidet, unter den gn | Loose —. Russ. Bodenkredit 854. Ne 10080 785, 1864er

Ore! dem Portrait S B ih ein | barden 1623. N : Ue vProz. Russen —. Lom. eine Porzellan-Vase mit dem Konieliter ales 7 eorgia 73. Pobineuat Qua L T1 gockford 674.

Malachit hervortreten, während nd eine Vase aus | Ameri 350 —. Südmi j A LE G j Un ck l rikaner —, 20 D g Udmissour i Übrigen Kreisen ein vorzüglicher FlAg Hwa ia aus den Wien, 8. Ra ReE lp Alizier E, i 64%

e Nähmaschinen, eine silberne St., ck lein, vier werth- Schluss A el. Bur.) Beliebt. Schmudsachen 2c, hervorzuheben sind tuette Sr. Majestät, Oelgemälde, ¿xden 7 11.00, Nordb n 209. 2 O „1854er Loose 83.50. Bank-

Am 5. Oktober, Nachmittags 5 Uhr ; aktien 254.80. St - Fi 2 -Anlehen —. Kredi Königin das Palais, besichtigte die Gegenstänge ne Ihre Majestät die | 238 00. Ozernowitzer 198.25 pannaktien - Cort. 380.50, Galizior

Loose des Komites in Empfang zu nehmen. Jerudter noch 100 | 194.00. London 124.50. Hamburg 91 907 “Parti S A T. s F «D, "rank-

_ Am Vormittage des 8. : furt 103. wittwete Königin das Ausstellungsloal 91d Ihre Majestät die ver- / loose 155.26 “iBGoerdam 104.00. Böhm. Westbahn 240.00 Kredit G Zeit in ¿8 verschiedenen Räumen, Veibtge bee E Ie Loose 112.75 Ahg Ausfri e vardische Eisenbahn 175 00. ände und sprach Sih, gleich Jh Af einzelnen | Dukaten 5.96. SiIH ¿ Ane Napoleonsd’or 9.932, huldvoll über die A / rer Majestät der Königin ‘Dee UPons 122.25. Silberr tes der betreffenden D der Geschenke, sowie die Opferwilligteit | ondon, 8. Oktober, Vormittags. (Wolfs “Lo. Bur.)

, (Anfangscourse.). Consols 991 4% Türken 435. Amerikaner dIE, Wetter aeben mbardon

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Dru und Verlag der Köntali niglich i f (R. v BuEe L eheimen Ober - Hofbuchdruckerei

dei der telegraphischen Beförderung, beziehungsweise A Ee

Insertionspreis für den Raum einer

Es

Alle Poft - Anstalten des In- und

Preußisshen Staats - Anzeigers: Zieten - Platz Nr. 3.

“e” Móniglic) Preußischer ee

Druckzeile Dz Sgr. R E

Staats-

Anzeiger.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung.

Nach §. 15 der Telegraphen-Ordnung für die Kocrespondenz auf den Linien des Telegraphenvereines 2c. von 1868 hat der Aufgeber einer Depesche das Recht, dieselbe zu rekommandiren. In diesem Falle wird die Depesche von allen Stationen, welche

mitwirken, vollständig kollationirt und die Bestimmungsstation

sendet dem Ausfgeber telegraphisch, unmittelbar nach der Be-

stellung an den Adressatèn oder nah der Abgabe an die Weiter-

beförderungs-Anstalt, eine Rükmeldung mit genauer Angabe der Zeit, zu welcher die Depesche dem Adressaten, beziehungs-

weise der Weiterbeförderungs-Anstalt jugeser! worden ist.

Die Einführung der reklommandirten Depeschen hatte den Qweck, dem korrespondirenden Publikum ein Mittel zu bieten, die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Uebermittelung seiner Depeschen an den Adressaten, so weit dies bei der Natur der telegraphishen Betriebsmittel Überhaupt zu erreichen ist, zu vermehren. Erfahrungsmäßig werden rekominandirte Depeschen jedoch nur in sehr geringer Zahl aufgegeben, muthmaßlich weil die Taxe für die Rekommandation gleich derjenigen für die eigentliche Depesche ist. ; : j

Um nun dem korrespondirenden Publikum ein ferneres Hülfsmittel zu bieten, sich cine forrekte Uebermittelung seiner Depesche, so weit ‘8 Wunlich uad. nöthig is, zu fichern, soll vom 1. Juli c. an versuchs8weise im internen Verkehr das Recht der Rekommandirung, wie solches dur F, 15 der Telegraphen-Ordnung gewährt ist und ‘auch noch ferner- hin in Mad bleiben wird, dahin erweitert werden, daß der Aufgeber einer Depesche, welhe nach einem Orte innerhalb des Norddeutschen Telegraphengebietes gerichtet ist, die Vortheile der Rekommandation auf einzelne Theile seiner Depesche beschränken kann, ohne verpflichtet zu sein, gleich das Doppelte der Gesammt-Taxe zu bezahlen.

Qu diesem ZJZweck- hat der Aufgeber diejenigen Worte, Zahlen, einzeln a pt Buchstaben oder Buchstaben-Gruppen (cfr, §. 14, 6. der Telegraphen-Ordnung), deren korrekte Ueber- mittelung er vorzugsweise für nothwendig hält, damit die Depesche ihren JZweck erfüllen könne, zu unterstreichen. Jedes Unterstrichene Wort 2c. wird bei der Ermittelung der Wort-

_ zahl, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen des

§. 14, 7 der Telegraphen-Ordnung, doppelt gezählt, dafür jedoch von allen bei der Beförderung resp. Aufnahme der Depesche betheiligten Stationen kollationirt werden.

Gelangt troßdem ein solches unterstrichenes Wort 2c. ent- stellt in die Hände des Adressaten, so daß die Depesche nach- weislich ihren Zweck nicht hat erfüllen können, so werden dem Aufgeber auf desfallsige rechtzeitige Reklamation die für die Depesche gezahlten Gebühren zurückgezahlt werden.

Im Falle der Verstümmelung nicht unterstrichener Worte 2c. bei unrekommandirten Depeschen werden fortan die Gebühren

nicht N

erlin, den 13. Juni 1869. Der Bundes-Kanzler.

Im Auftrage: Delbrü.

Bekanntmachung Korrespondenzverkehr mit Paris.

In Folge der militärischen Op-:rationen vor Paris werden von jeßt refommandirte Briefe nah Paris nichk mehr zur Postbeförderung angenommen. Gewöhnliche Briefe , Druck- sahen und Waarenproben nah Paris könnten zur Zeit zwar noch auf dem Wege über Belgien den französischen Posten

Me 314. Berlin, Montag den 10. Oktober Abends 1870.

überliefert werden. Jndeß is für jeßt aller Wahrscheinlichkeit nah nicht darauf zu .-rechnen, daß die Briefe 2c. nah Paris E erlin, den 9, Oktober 1870. General - Postamt. Stephan.

Bekanntmachung...

Auf ausdrückliches Verlangen der Absender können wäh- rend des Krieges Briefe nach Frankreich, insbesondere na den an der Wesiküste Frankreis belegenen Hafenstädten, au auf dem Wege über England befördert werden.

Es steht dem Absender frei, die Briefe unfrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt abzusenden. Das Gesammtporto für franfirte Briefe nach Frankreich via England beträgt 44 Gr. bezw. 15 Kreuzer, wovon 24 Groschen pro Loth inkl, 1% Groschen dagegen pro 5 Loth inkl. zu berechnen sind.

Berlin, den 9. Okiober 1870. i

; General- Postamt. Stephan.

Bekanntmachung.

Obwohl nab den für die Mobilmachung der Armee gel- tenden grundsäßlihen Bestimmungen die Feld-Postanstalten in thren Betriebs8mitteln und Einrichtungen auf die Beförderung von Privatpäckereien nicht berehnet sind, und auch die Er- fahrung früherer Feldzüge gezeigt hat, daß eine geregelte Qu- führung von PrivatpaÆeten an die im feindlihen Gebiete «fichenden Armeen, selbst bei ciner minder großen Truppenzahl und bei geringeren Entfernungen, als die gegenwärtig in Be- tracht kommenden, zum Theil auf unübersteigliche Hindernisse #ößt: so soll dennoch in Rücksicht auf die bei der Armee wie in der Heimath jeßt vielfa laut gewordenen Wünsche der Versuch gemacht werden, eine postmäßige Versendung von Sachen an die mobilen Truppen zu ermöglichen.

Zur Postbeförderung können jedoch für jeßt nur Privatpäcckereien an die vor Paris und Met stehenden Armeen 2. zugelassen werden, mithin an die Truppen der I., l, Ul. und der Maasarmee (Kronprinz von Sachjen Königliche Hoheit), sowie auch an die Truppen, welche auf den Etappenstraßen dieser Armeen feste Standquartiere haben; ferner an die Garnison in Straßburg.

Die Beförderung der Privatpackete erfolgt Seitens der Postbehörden bis zu gewissen, innerhalb Frankreichs belegenenDepotorten, vonwo aus die Abholungaus- \chließlich von den betreffenden Militärbebörden zu bewirken ist. Nach einer Mittheilung des Königlichen Kriegs-Ministeriums würden die nicht zu einem Armeeverbande gehörigen, selbständig operirenden Corps oder sonstigen Truppen- theile außer Stande sein, die Abholung von Pätercien bei irgend einer bestimmten Stelle zu bewirken.

Päckereien für diese Truppentheile bleiben daher von der Beförderung unbedingt ausgeschlossen. E

Eine Garantie für die richtige und pünktliche Ueberkunft der Privatpäckereien kann die Postverwaltung nicht Übernehmen.

Die sonstigen Bedingungen für die Annahme der Privat- Feldpost-Päkereien sind folgende: 1) Gewicht jeder einzelnen Sendung nicht über vier Pfund. 2) Größe nicht erheblich über 13 Zoll lang, 6 Zoll breit, 4 Zoll hoch; am geeignetsten ist die Form einer länglihen Cigarrenkiste; doch ijt diese Form nicht unbedingt erforderlich. Das General - Post-

amt hat geeignete Lieferanten veranlaßt, passende Behältnisse

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