1870 / 324 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zwee einer militärischen Unternehmung, noch irgend welchen sonsii- | der Ladu i i achtundzwanzigsten August Eintausend ahthundert | nach, wie er weiter unten im spanischen Texte des gegenwärtigen . gen öffentlichen Dienstes, welcher Art dieser au sci, ohne U etibaigèn § gat e Ort iures Erlen müssen. ege fertigung a 9 Ey s N Protofolls genau fopirt ist, bestehen os und daß ebenso im deut- Entschädigung mit Beschlag belegt oder angehalten werden. deren , auf das Eigenthumsrecht oder die Beschaffe rit dee ned atv I Ne#T (L. S) Kurd v. Schlözer. i schen Texte desselben Protofolls eine Abschrift aufgenommen wird, Art. X1V. Was das Recht betrifft, über beweglihes Eigenthum bezüglichén Grundes darf aber cin Schiff nicht N Ladung (L. S.) Sebastian Lerdo de Tejada. wie sie nach der Ansicht des Vertreters des Norddeutschen Bundes durch Verkauf, Tausch, Schenkung, leßtwillige Bestimmung oder irgend | wenn vor seiner Abfahrt an dem Abgangsorte d ch4 Á tf werden, genau dem spanischen Texte entspricht. welche andere Art zu verfügen; ebenso was die Berechtigung anbe- | Krieges noch nicht bekannt war. O t rotokoll zu: dem am 28. August 1869 zwischen Sx. Majestät Der gedachte Absaz is folgender : Wz d Insitru- trifft, in die Erbschaft solhen beweglichen Eigenthums dur Testa- Art. XIX. Jn Prisensachen sollen nur die Gerichte desi; guf von Preußen im Namen des Norddeutswhen Bundes und IV. Und im Allgemeinen alle Arten von Waffen und Jnsir ment oder ab intestato einzutreten, so haben die Angehöri- | Staates entscheiden, wohin die Prisen gebracht find, u desjenigen W dem Könige menten oder Geräthschaften von Eisen, Stahl, Kupfer oder Bronze

; i y ins inigten Staaten von Mexiko abgeshlossenèn z i M ; en der kontrahirenden Staaten dieselben Freiheiten, Rechte und | selben ein Urtheil fällen gegen irgend ein i Lauen d Sollvaelta B A t | Un rgend welchem anderen Matettäh, welche: füx den: Kriegsgebtauch : * i s : j - ndelv- und Schiffahrtsvertrages. i 5 erpflihtungen, als ob sie Eingeborene wären, und sind in keinem | andern Staates reklamirtes Schif, Gut diee Eigenthüng ride Die C A dec Bera tet Sr. Majestät | U Lande oder zu Wasser geeignet sind.

dieser Fälle größeren Abgaben und Auflagen unterworfen als denjenigen, | in dem Urtheile die Entscheidunasarü i ‘euß des ddeut Bundes und Zu Urkund dessen haben wir Unterzeichnete das gegenwärtige welche jeßt oder in Zukunft die Eingeborenen des Landes zahlen, wo | auf welche 6 sich GegMantee, D 100" U Me Führer des Schi Le O e Bilde, int aebôriten Mitglicber 100 Boveteins und | Protofoll unterschrieben und mit unseren Siegeln versehen.

sie si aufhalten. oder dem Agenten der Interessenten, wenn sie es verlangen, eine he, W der Bevollmäthtigte der Vereinigten Staaten von Mexiko, ernannt, So geschehen in der Dauptgp! Mexiko, 26 August 1870.

Wenn dur den Tod einer Person, welche in ‘dem Gebiete eines | alaubire, s : - S i ; . v. Schlözer. der fontrahirenden Staaten Dea R besißt, das Leßtere inatd Érduaiit Ausfertigung des Urtheils oder des ganzen Prozesses um einen Freundîchafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag abzuschließen, L S

: : immung mit den Gebräuchen des Landes S 28. August d. J. unterzeichnet worden ist, haben über einige S, den Landesgeseßen einem Angehörigen des anderen Staates zufallen, | der aesek(; i 1 gegen Entrichtung M welcher am 28. August d. S Rat D F 5 S. Lerdo de Tejada. dieser aber in seiner Eigenschaft als Fremder dasselbe zu b BeA ni cht x Rb en: “S ohne Verzug mitgetheilt weden. I Seitens des B-vollmächligten Sr. Majestät des Königs von Preußen (L. 8,

va 9 L s , , h Á ° m in fähig sein sollte, so wivd ihm, von dem Termine an gerechuet wo er | den Staaten unzlüdli rel ia ip Cn den fontrahivey, M vorgebrahte Erklärungen fonferirt und sind übereingekommen, i

: N s i inträts pee einige if: ten Vertrages folgende Erklärungen geteplidh L A darf, eine Frist von einem Jáhre einge- | Folge dessen die freundschaftlichen und anD dbu ei i A Artik.l des gedachte cirages folg g (rlaubi sein wird, den Erlós obne Hindernis Und fre von allen Rie: | few weig Ax il Loge e Angehotizen eino leden ter Gu f "**"}) In den Artikeln V.) VIL und X1, verstedt es sid daß di

: a j D - / e in dem Gebiete des Anderen il : / ‘T— »irgend eine andere Nation« so viel bedeuten, wie: ° ° D R UO ras der Regierung des betreffenden Staates aus antethe dort zu bleiben und ihren Handel y Gewerbe oder Ges D rreifieaistidte Nation« _ ; / : N icht amtliches. Art. XV. Für den Fall, daß Einer der kontrahirenden Staaten günstigung ur O Le si) friedlih verhalten und si dieser Ver: 2) Ja dem Artikel V, welcher sih auf Handelsgegenstände bezieht ZZFärttemberg. Stuttgart, 10. Oktober. Die am

i Z l irdi j ißt: r Abgaben als | ; “R -Nops sich im Kriege befände, während der Andere neutral verbliebe, werden | jicht der höchsten Behörden den Interesse Les Landes, inm “egn L nige fu enleichén wehe ie “in den Stbiffen trgend einer an- | 2, Oltober von der Delegirten - und Vertrauensmänner-Ver

folgende zwei Grundsäße anerkannt und beobachtet werden: daß die | sich befinden, zuwiderläust; ibr Ei in welchem sit i e (l das Wort: »zahlen« in dem Sinne | sammlung beschlossene Adresse an den König wird, nachdem sie Eigenthad, 0 E Ged (iede U ft E sci soll weder nit /Biscblag beleg 100 1G 0 N En wai daß ainilbe Tie di Worte: »zahlen | n ena: E I in T den hiesigen Blättern nun- i L en Landes und | anderen Auflagen und Ste i in « als erklärt oder erseßt zu be- | mehr verössentliht und lautet: 2 : '

zwar nicht Kriegökontrebande sind, der Wegnahme und Konfisfation Wiede atr tal S Prinat-Sculdforderu ender n pezogen adi R ahlen weiden« —'als erklärt o sept 3 »Eure Königliche Majestät haben in Erwiderung auf eine Adresse niht unterliegen sollen, sobald sie sich am Bord eines neutralen | oder Gesellschafts - Aktien nicht mit Beschlag belegt Mauefirin, S ca 3) Jn dem Artikel XXI[., wo gesagt ist, daß die Konsuln ‘| der am 3. September in Stuttgart abgehaltenen Versammlung die D me und daß ebenso neutrales Gut, mit Ausnahme der | fkfonfiszirt werden. / f »Rechte, Vorzüge und Vergünstigungen genießen , die ihrer Stellung | hochherzige Zusage zu ertheilen geruht, »daß Höchstdieselten als sobald 4 re KAt e, von der Wegnahme und Konfiskation frei sein soll, Die kontrahirenden Staaten find übereingekom entsprehen und die denjenigen glei sein werden , welche denen der | deutscher Fürst zu einer Gestaltung Deutschlands im Jnnern das M ed. in dem Kauffahrteischiffe des feindlichen Landes verladen ist, | den Gesandten, Ministern und öffentlichen Agenten gegenseiti S meistbcgünstigten Nation eingeräumt sind« soll das Wort: »ein- | Jhrige beitragen werden, welche die nationale Zusammengehörigkeit

- ins Kriegskontrebande sind folgende Artikel zu verstehen: selben Privilegien, Bevorzugungen und Vorrechte einzuräumen elde geräumt sind« in dem Sinne verstanden werden , daß dasselbe durch | ller, wie die berechtigte Selbständigkeit der Einzelstaaten in rihtigem

_ 1) Kanonen, Mörser, Haubigzen, Flinten, Büchsen, Karabiner, | diejenigen der meistbegünstigten Nationen genießen oder in Z a die Worte: »eingeräumt sind oder in Zukunft eingeräumt werden« | Verhältniß zur Geltung bringe.« Durch diesen Ausspruch, welcher Pistolen, Degen, Säbel, Lanzeèn, Hellebarden, Granatem Bomben, | genießen sollten. utunft als erklärt oder erseßt zu betrachten ift. allerwärts mit hoher Freude vernommen wurde, haben Eure König-

Kugeln , Pulver, Schwefel , Salpeter, Lunten, Qündh(r 7 l T reti i está tsoollstem Danfe verpflichtet. alle: audéeca Gegenstände, ri dhe d de Kritgsgebriu, Vice Art. XXI1. Ebenso sind sie übereingekommen, gegenseitig General, 4) Jn demselben Ariifel XXIl, wo gesagt ist, daß gegenseitig | lihe Majestät das Land zu ehrfurchtsooll/

L G F eon 7 r | ) »die fontrahirenden Staaten sich aber | Seitdem sind nahezu in allen Ober-Aemtern zahlreiche Kundgebungen Ausrstüngsgegenstänte, Unfer e gden gBtilitärgebraneh geeigneten | Häfen und Handelöplügen "fu und Konsular-Agenten in denjenigen stff Konsuln zuaclassen werden -- «die fontrohircnden Staaten fich aber | Seitdem sind nab M San E aa Se: L Pu E! crimen oder Kleidungsstücke, die*f i i d 8zunehmen. für wünschenswerth hält« sind folgende | stimmung zu den Beschlüssen jener Versammlung, in 3) Pferde mit ihren Géschirren und ändere für den Gebrauch ‘der 0 Zie kontrahirenden Staaten aber da i O E O47 u bet ; 8geseßt, daß diese | Wunsche ausdrücken, daß durch den Beitritt der süddeutshen Staaten Kavallerie geeigneten Gegenstände. von solchen Orten auszuschließen, welche ein Je l Worte als hinzugeingt zu Parr O N eutsche Bund zu dem dic ganze Volkskraft in sih \{chließen- 4) Im Aligameinen alle:Artez Wonen: Ante t t watt Gerätb- wünschenswerth hält. Die General-Konsuln, Konsuln, Vize-Konsul, Ausnahme sich auch auf die Konsular-Agenten der anderen Nationen | der norddeutsche z

L i den deutschen Bundesstaate werde, daß ein einiges Volk, Ein Heer, schaften von Eifen, Stahl, Kupfer. oder Bronze und alle übcigen für Tebdriger œiar-Asenten müssen ihre Patente oder Bestallungen in e gegenwäntige Protokoll soll als integrirender Theil des Ver- | Ein Reichstag, Ein deutsches Staatswesen für Deutschland und Europa

s i ifizirl und demselben zum Schlusse | künftig die Gewähr eines dauernden sicheren Friedens bilden mögen. ebaude béjeiacien Germain ede Unter R A TRAE: Aaedüni Nberbeh E I | : ide An diesen Kundgebungen haben sich Männer aller Stände und aller kontrebande bezeihneten Gegenständen nicht mit einbegriffen sind bil Zu Urkund dessen haben wir, dieselben Bevollmächtigten, welche | bisherigen Parteien betheiligt, Vertreter derjenigen Lebensfreise; aus wel- sollen zum freien Handelsbetriebe zugelassen werden, und es dürfen den genanüten Vertrag unterzeichneten, auch das gegenwärtige Pro- a Zen hekporgitigene-nd eute zit E E dvr Vgg p Di i i i it unseren Siegeln versehen. eshickten Delegirten - u! rtrauens er - werden als [ Die Archive und amtlihen Papiere der Konsuln in: e ber, Siadt Mexiko, in O Eilan Ausferti» zusammengetreten, um über die im Jnteresse unseres engeren und V Va d dieféden "mie Beet! 19 das die Behörden unter feinem ungen, am sechsundzwanzigsten November des Jahres Eintausend | weiteren Vaterlandes dringend gebotene bundesstaatlihe Einigung nntniß nehmen dürfe Fsvlag belegen oder ‘von ibrem Inhalt: D IRAN Deutschlands und über deren endliche Herbeiführung eingehende Bera-

den Kriegsgebrauch zu Lande oder zu Wasser geeigneten Gegenstände. h, n Und zunächst das Exequatur

die Angehörigen eines jeden der kontrahirenden Staaten dieselb n so-

gar’ nah solchen Orten bringen und shickèn, welche dem Anbeen ink E A

oder zu Lande blokirt vtoe Lid depsenigen Pläßen, in diese Eins t find. Und um in die i j 1 | ig. i i i

jeden Qweifel ju beseitigen, wird erklärt, daß nur solche Butt t Kenntniß nehmen dürfen. Die genannten General- Konsuln, Konsuln, | aMAnDer E ILRE V von Schlözer. thung zu pflegen. Die Versammlung is von dem zuversichtlichen

fübrende Matt, die den Kouto Lon m nvelde dure eine friege | nit Angehörige des Long” genten und ihre Kanzler, falls s (L, 8) Sebastian Lerdo de Tejada. La be deln EUUTE Eer B MAUE Lin mie alen den Ei ; ; j Le : Stande ift, wirkli blokirt oder belagert find nérifé zu verwehren im Verpflichlungen zum öffentlihen Dienste befreit u ; ; ; in Mexik die von Höchst Denselben ausgesprochenen patriotisWen Gesinnungen Dessenungeachtet, und in Berücksichtigung der Ungewißheit; wel bunden sein, für ihren Handels- und Industriebetrieb, ihre Gewerbe Die Auswechselung der Natifikations - Urkunden hat in Mexiko sofort zu verwirklichen und den rechten Weg zu endlicher Erreichung bei großen Entfernungen leiht t t, ist man jed. ; genthum dieselben Abgaben und Kontributionen stattgefuaden. jenes hohen Zieles zu finden. Sie- hat mit Befriedigung und unter- sichtlich der Handelssiffe ‘bie J N ubeE tes me Q, g En M hin- welche die Eingeborenen des Landes, in welchem sie sich befinde, A S: item Danke vernommen, daß auf Befehl Euer Königlicyen Ma- Staaten, welche nach einem, in Händen des Feindes befindlichen Klo zahlen haben, Jn allem Uebrigen sind sie den Geseßen der respektiven | Protofoll der Verhandlung, welche hsute den 26. August 1870 jestät Besprechungen hierüber mit einem Vertreter des Norddeutschen gehen, ohne zu wissen, daß leßterer blokirt i , dahin übereingekomnien daß Felt Untlerwvtfen, zwischen dem Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes und dem | Bundes bereits stattgefunden haben. Allein rasch_ drängen sich: die Che a n uar Bas A IUA dort verweigert werden soll, daß Rg Le G enstaleKonsuln, Konsuln, Vize-Konsuln oder Minister der auswärtigen De der Republik Mexiko statt- C : E: errang e E per A g Sai le aber nicht angehaltén und auch ihre Ladungen 3 en lonnen den Beistand der / j : L große naiona : S ; Ee ne On Kriegöfontrebande führen ubs nit fonfiözirt werden bürfene E R S M rg von Kriegs: oder Handels sis N Nachdem die Unterzeichneten , der Le des eus Len Ai fas / Et lig ror ug Mes : tr D CuUFer es jet denn, daß man entweder ihnen nachwei bren Uzuqucen, festzunehmen und in_sicheren andes und der Minister der auswärtigen Angelegen- | Königlichen ajefiá u j W ihrer Fahrt sich vom Sortbestanbs dir Blobäbe. fu berei asret Zu diesem Ende haben sie sich an dle fompéterie N Le V Thie Mah Mexiko, am heutigen Tage die Ratifika- | Freimuth ihre woÿlerwogene und feste Ueberzeugung auszu- legenheit gehabt, oder daß sie, nahdèm sie Fbr Vbn bele BRE oder Beamten zu wenden ; ihr Anliegen s{riftlich zu A Petit fionen des am 28. August 1869 zwischen Sr. Majestät dem | sprechen, daß die {l unige Le A Mes go E “r Reise, in den Hafen einzulaufen versu rand, Ivar auf derselben | Y jene N M Tetlamtaten Indivi Bi M Soden r en Berciei a en Und E | ungen ausgsproibenen Myisihes dure das pödfe Jiteressé Wit l e en sollten. : ¿Ad ; i ein einerseits Sil z ( L r migebafs e e ; Art. XVIl. Für den Fall, daß ein Kriegs\{i| od lihen Schiff8mannschaft gehören. d tfertigt Cndireiaits abgeschlossenen und unterzeichneten Freundschafts-, | deutshen Staaten hierbei if dur die Thatsachen flar vorgezeichnet. ahrzeug Eines der fontrahir nde St As P Ta bewaffnetes ist; darf die Auslieferung nicht ver es pes fertig Handels- und Swiffahrtsvertrages ausgewechselt, haben dieselben, | Die Verfassung dee Norddeutschen Bundes, wenn ihr auch manche efindet, die Visitätion eines Handeléschiffes des ; Anderes auf boben ua Res es Begentbeils herausstellen sollte Nach Verhaftung auf Yairag des: Zepteters das Noxddextichen mge e e M E Me e O E A BCOE Tes, Vei a Ls Se Meere vornehmen will, so muß ‘Ersteres außerhalb Kanonenscuß er Deserleure werden dieselben dem Kousul oder Konsular - Agenten, M sprechung üver den: Sinn- und die Bedeatung zweier Punkte des ge- | desgewalt in Anspru zu nehmenden Befugnisse en für die Ein- : z : A ps “i j n j Qeit- n v g ufgc b. Weder der Wuns, weite anhalten und die zum Visitiren bestimmtep, Personen in cinetu welcher sie reklamirt hat, zur Verfügung gestellt und können auf dessen dachten Vertrages gehabt und sind übereingekommen, in dear gegen zelstaaten verbleib nden Au gaben richtig a Et E rf Boote absenden, welches nur die zu feiner Führung nöthige Mann. Kosten und Verlangen in den öffentlichen Befängnissen gehalten wer- wärtigen Protokolle die von ihnea gemeinschaftlich festgestellte Bedeu- | mit einem fonstituirenden ReichStage eine neue un nta ung 8 saft halten darf. Die Prüfung der Papiere geschieht nur am Bord den, um denjenigen Schiffen, von welchen sie entwichen, oder anderen tung der beiden Punkte in folzender Weise aufzuzcihuen: _ | zu s{haffen, noch weniger der Gedanke cines weiteren bundesstaatli isiti iffe i ; : derselben Nation überliefert i L Fr f iten Artikel des Vertrages ist die Freiheit | Verhältnisses für die süddeutschen Stgaten würde sich als ein dem aus fe A Offiz D ‘Marte M Lgcu amen noch | halb zweier Monate, is Berhaftunastane an er At liefert des A Schiffahrt zwischen den T nirabireaben Staaten | nationalen Bedürfnisse entsprehender Abschluß des mit vereinigter Vorwande genöthigt werden, sich an Bord des visitirenden Schiffes L Sni Io nenden Nis in eit gespt und können wegen derselben nicht so zu verstehen, daß sie Küstenhandel i La t e E E s agimi 078 v Ma für 2E "etra Di r : ae mcht wieder arxetirt werden. C ; io Schiffen eingeräumt ist, gesiattet. Die Unterzeichneten | s{ichtlihe Entwi elung voraezeichne : 10e puafinelen Sbifse Haften i ihrer erson wu ihren ernbge dee | Lande Wo seine Rellamation ersolgt" in Werbcnge, cus in don u din na onalen Sf n Cg auent 1 gela E ede | Mio, pihaanders: für: arie, 1, arat r R jede Uebertretung dieser Regeln und für jedes ungesebmäßige Vor gehen hat zu Schulden kommen lassen, so wird seine Auslieferung in Folge des Vertrages besteht, es uicht ausschl'eßt, daß die mexifa- | Norddeutschen Bund au rund seiner bende E B: ' : DOr- | beanstandet, bis das Verfahren bee ; i iff iedenen Häfen der Staaten des Norddeutichen | je an ihrem Theile zur Umgzestal ung desselben zum d-uts Cn ürgscaften leisten müssen um für Sg V A Ee Art. XXV. Der pegenwärtiäe Bats blcibe in a A Bundes und Zolivereins Fraczten bringen und in verschiedenen Häfen | Bundesstacte beizutragen. Königliche Piajestät! Wenn Höch sidieselben führen önnitel, nh 1 U r Schaden, den ste herbei- Jahre! wage vonn Tage der Auswechselung der Ratifikationen an ge- Trachten einnehmen können, in der Weise, wie die T e E | N e d O NEIu N Ls, T Ses Eo Ri S ; 4 - ¿ rener werden. enn jedo feiner ] i ck j N C0 in R it gestatten mögen; und ebenso ist es nNi | PDoutil zu eragretfen, 0 di ten wir dungen®, 01M ZUTeL i ge ; Mh N Zur Beseitigung jedes Zweifels und zur Verhütung | Anderen zwölf Mongi: ch e f dieser Fri eet Sigalen Hp AUCMIAL en, bad b A Sai A zwei oder drei Häfen der | liden Majestät Regierung offen auszzusprehen und „mit Gestigkezt e f ißbrauches bei Prüfung der auf das Sciffseigentwhum von Erklärung seine Absicht kund giebt, den Vertrag zu [ls Oak (l megifanischen Staaten Frachtèn bringen und im verschiedenen Häfen | durchführen zu lassen. Alsdann werden die antinationaten Sirö- Angehörigen der fontrabirenden Staaten bezüglichen Papiere sollen, leßterer bis nach Verlauf von zwölf Monaten t P I H Frachten einnehmen fönnen, in der Weise, wie die mcxikanishen Ge- | mungen, welce sih da und dort noch geltend zu machen suchen, ge- s Falle daß: Einer derselben ch im Kriege befindet, die: Schiffe der solchen Erklärung verbindlich bleiben. N90 ANaRHe „cines lebe es jeßt gestatten oder in Zukunft gestatten mögen. baunt sein, alle Zweifel werden schwinden und Beruhigung in die Angehörigen des Anderen Seebriefe oder Pässe: führen, welche in Art. XXVI er gegenwärtige Vertrag soll ratifizirt und die | Zweitens. Nach der Ertlärung des Vertreters des Norddeut- | Gemüther einfehren. Unser ganzes Velk wird sich um teien König

Üblicher Form von der Behörde ihres Heimathsortes ausgestellt sein | Ratifikati | 7 ; i chen Texte des | #ck er dess abeuer Führung das deutsche Ecrniguugs- s ; E atififkationen sollen in der auptstadt | i i , en L s bestebt zwischen dem spanischen und deutschen DLexte des | schaaren,; um“ unter dess in erhabener Führung das deuts f gu gS

Nar H, Aa Eigenthümer und Gehalt des Schiffes, sowie den | res oder womóöglich früher dae Cal nt (PRFEDALS Gi008 „08 L L Ret E ie Artikels des Vertracee, welcher zu- | wert zu vollenden, Die Nation aber wird jegt und iu künftigen amen Mans oder Befehlshabers und sein Domizil angeben Zu Urkund dessen haben wir, die Bevollmächtigten den gegen- erst spanisch abgefaßt und dann ins Deutsche Übeiseßt ist, keine volle | Zeiten es“ danfbar erfennen; daß ibr dur die H: cherzigkeit der müssen, enn die Schiffe Ladung ‘haben, sollen sie ebenfalls Cerxtifi«-| wärtigen - Traktat unterschrieben und mit unseren Siegeln verse pg Uebcreinstimmung. Die Unterzeichneten sind nun darin einerlei Mei- | deutschen Fürsten nah cinem opfervollen Kriege der äbte, wohlver-

fate, führen, welche in gleicher Weise ausgestellt sein und -den Juhalt So geschehen in der Hauptsiadt Mexiko, in zwei Original: Uus- nung, daß der spanische Text seinem Sinn und ganzeo Wortlaute diente Siegespreis geworden ist. Den offentundigen Beuwveis dieser