1870 / 337 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4240

Alle Post - Anstalten des In- und

95 Centner Hirse, Submissionen ohne gleichzeitige Uebersendung der Das Abonnement beirägi L Thlr, K c F d @ 4 Reis, nicht beradidt nund fe Kaution weig für das Viexteljahr. D nigli reu} l Er für Berlin die Erpedition des Mönigl 2 » Fadennudeln,. Nachgebote werden nicht angenommen. N guserlionspreis für den Raum einer Preußischen Staats - Arzeigers:

100 Pfund Backpflaumen, Brandenburg, den 11, Oktober 1870. Druckzeile Dz Sgr. F Zieten- Play Nr.

8000 Qrt. Milch, Königliche Direktion der Straf-Anstalt. Schmidt. A E a A «

175 Centner Rindfleisch, 175 » Talg, 100 Pfund Butter, 2 Centner Kochkümmel, 2 » Pfeffer, 900 Qrt. Doppel-Essig, 120 Tonnen Braun-Bier, 950 Pfund Semmel, 45 Centner Rüböl,

Verloosung, Amortisation, inszahlung u. wv von öffentlichen det. E 1M

A Kauf S Sinbaie aa O S em Kaufmann, Stadtrath August Constantin Tepper E E S Einbrus in der Nacht L P ée , August d. J. die folgenden Wesipreuß. Pfandbriefe à 42 Nr, Lit. B. Nr. 249 über 590 Thlr. A fe À 44 Prozent

100 » Petroleum, C. Nr. 13. 14. 15. 265. 266. 267. 268. 269 s l » : 18, 14 10. ; 4 ¿ ; . 270,

0 Ó R ite jeder über 200 Thlr, 471. m A! » D. Nr. 434 über 100 Thlr

100 Wspl. Kartoffeln, 1000 Pfund Sohlleder, 200 » Brandsohlleder, 200 » Fabhlleder, i: im Wege der Licitation dem Mindestforderaden übergeben werden.

nebst Coupons pro Weihnachten 1870 und Talons gesto und sollen amortisirt werden. gestohlen worde

Marieniverder, den 15. Oktober 1870. Königl. Westpreuß. Genteral-Land Ga N: v Rabe.

Bexlin, Montag den 24. Oktober Abends

Me 337. 1870. |

———

Hierzu is ein Termin auf Donnerstag, den 17. November d. J., Vormittags 10 Uhr,

im Geschäftslokale der unterzeichneten Anstalt anberaumt und werden Lieferungswillige mit dem Bemerken eingeladen, daß die Lieferungs-

Bedingungen täglich hierselb eingesehen werden können. Sonnenburg, den 18. Oktober 1870. : Die Königliche Straäfanstalts-Direktion. Bormann.

Bekanntmachung

[3139]

werden :

achstehend verzeihnete Wirthschastsbedürfnisse der Königlichen Straf-Anstalt zu Brandenburg für das Jahr 1871 sollen zur Liefe- rung dem Mindestfordernden im Wege der Submission verdungen

M E T S E

1/5000 Ellen *% br. weiße Lein-135/8 Dußend Hornkämme für wand Männer 2/600 Ellen % br. graue Lein-136|8 Dußend Hornkämme für wand Weiber 3/600 Ellen /, br. blau fkarirte}37|20 Ctr. Eisenvitriol Leinwand 38/2 Ctr. gelbes Wachs 4/1000 Ellen */, br. grauen|39/10 Ctr. Wasserglas Zwvillich 40/70 » raffinirtes RüÜbsl 5/1000 Ellen */, br. braunen ODrellf41/10 » (e weiße Stückenseife 61300 Ellen */, br. rohen Parchent [42/60 » Elainseife 71150 Ellen */, br. weißen Flanell43|30 Pfd. Rasirseife 81300 Stück blau farirte Hals-744/1 Etr. Talglichte tücher 45/900 Ctr. Roggenstroh 9/300 Stüdck blau fkarirte Taschen-146|7 Ctr. Makulatur-Druckpapier tücher : 47/48 Pfund s{chwarzes Kno(hen- 10/350 Stück grauen Zwirn mehl 1113350 » weißen Zwirn 48/48 Pfd. Rübensyrup 12/1350 » blauen Zwirn 49/30 Klftr. Kiehn. Klobenholz 13/1150 » graues Band 50/800 Ellen breiten Lampendocht 14/1180 » weißes Band 51/150 Ellen Hohldocht 15/40 » \{chwarzes Band 52/40 Stadteln Nachtlichte 16/200 Pfd. grau melirt wolln.153/50 Stü wollene Decken Strumpfgarn 54/2 Rieß Median-Velinpapier 17/60 Pfd. blau melirt baumwoll. 1552 » Median - Conceptpapier | Strumpfgarn 5611 » Briefpapier 18/100 Pfd. Fahlleder 57/6 » fein Herrenpapier 1930 » Roßleder 58/10 » Mundirpapier 20 400 » Sobhlleder 59115 » Conceptpapier 21/300 » Brandsohlleder 60/1 » blau Aften-Deckelpapier 2214 Ctr. Tischlerleim 61/1 » weiß Akten-Deelpapier 23150 Pfd. Siangenzinn 62/11 » Packpapier 24/150 » Blei 63!6 Buch blau Medianpapier 25/24 Stück Blanfkbürsten 64/11 » Zerichhenpapier 26/48 » Krleiderbürsten 65/14 » VLöschpapier 2796 » Schmierbürsten 6616 Flaschen farbige Dinte 28/160 » Haarbesen 67110 Groß Stahlfedern 29/60 » Handfeger 68|6 Dutzend Bleistifte 30/60 » Schrubber 69/15 Pfd. Siegella 31/24 » Maurerpinsel 70/4 Flaschen Stempelfarbe 32/20 Schcck Reisbesen 71/200 Stück Griffel 33/24 Stück Gascylinder 7211 Dußend -Rothstifte 34/196 Stück Lampencylinder 732 Pfd. Mundla.

Unternehmer, welche sich zur Lieferung des einen oder anderen dieser Gegenstände verstehen wollen, haben ihre desfallsigen Gebote \hriftlich und versiegelt unter der Bezeichnung: »ySubmission auf Lieferung der Wirthshafts-Bedürfnisse«, sowie als Kau- tion den sechsten Theil des Werthes der offerirten Gegenstände bis zum Mittwoch, den 9. November d. J, an welchem Tage, Vor- mittags 10 Uhr, die Submissionen eröffnet werden sollen, unter der Adresse der Königlichen Direktion der Straf-Anstalt zu Branden- burg a. H. portofrei einzusenden.

_ Unternehmer für die Lieferung der Schreibmaterialien wollen den Preisforderungen Proben beifügen. Muster und Proben der anderen gedachten Gegenstände, sowie die Bedingungen, unter welchen die Lie- ferung erfolgen muf, sind von heut ab in der Kanzlei der Straf- Anstalt einzusehen.

_Von dem zu liefernden raffinirten Rübsl, so wie von der weißen Stücckenseife, muß eine Probe eingesandt werden.

[3165]

fle gi: Berlin-Anhaltische E DEN __ Eisenbahn.

C On Mit Ausreichung der neuen (zweiten) Serie-Coupon den 41% Prioritätsobligationen Littora Bene i Gesellschaft nebst Talons wird am 1. November cer. begonnen un) an jedem Tage, mit Ausnahme der Sonntage und Festtage, Vor mittags von 9—12 Uhr bis einschließlich den 15. Dezember bei Unser

Haupt-Kasse, Askanischer Plaß Nr. 6, fortgefahren werden.

Die Inhaber” dieser Prioritätsobligationen werden ersucht, nur den Talon zu den Coupons der 1. Serie mit einem nah [aufende Nummer geordneten Verzeichnisse einzureichen; worüber sie eine Jn terims8quittung unserer Hauptkasse erbalten - gegen deren Rüfzaht nach 3 Tagen die neuen Couponsdbogen ausgehändigt werden,

Vom 16. Dezember cr. ab und bis auf Weiteres kann- ein u qu. Coupons wegen der alsdann eintretenden Zinszah- lung, sowie wegen der namentlich durch den Jahress{luß bedingten überhäuften Arbeiten nicht erfolgen.

Berlin, den 11. Oktober 1870.

Die Direktion.

d E

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Fischhausen, mit welcher ein jährliches Gehalt von 100 Thlr. verbunden, i erledigt. Oualifizirk Bewerber werden daher aufgefordert, sich unter Einreichung ihre Qualifikationszeugnisse innerhalb 6 Wochen bei uns zu melden, Königsberg, den 15. Oktober 1870.

Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.

[3257

Neu-Schottland, Berg- und Hütten-Aktienverein, Wir bringen hierdurch zur Kenntniß der Herren Aktionäre unseres Vereins, daß Abdrücke des Berichts zur ordentlichen Generalversam lung am 29. d. Mts. an folgenden Stellen: bei der Berliner Handel8gesellshaft in Beclin, bei dem A. Schaaffhausen schen Bankverein in Cöln, bei Jen) Herrn S. Oppenheim jr. & Co. in Cöln, bei den Herren Deichmann & Co. in Cöln, | bei den Herren von der Heydt, Kersten &Sshne in Elberfeld bei dem Herrn Wilhelm von Born in Dortmund, bei dem Herrn Ludwig von Born in Essen, bei der Oldenburger Spar- und Leihbank in Oldenburg, in unserem Hauptbureau in Horst bei Steele, | von Mittwoch, den 26. d. Mts., ab zur Empfangnahme berei! iegen. Horst bei. Steele, 31. Oktober 1870,

Die Direktion.

[3259] | macchung.

ner Eisenbahn.

Mit dem 1. November cer. werden die Stationen Hebro! Damniß, Pottangon, Lauenburg i. Pomm., Gr. Boschpol, Nel stadt i. Wesipr , Rheda, Kielau, Zoppot, Oliva, Langfuhr und Danz!) der Eisenbahnstrecke Stolp-Danzig mit vollem Tagesdienst für den Ae nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungel eröffnet.

Stettin, den 18. Oktober 1870.

Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft.

Vrebdorff. Zenke. Rahm.

Morddeutíder Bund.

Allerhöchster Erlaß vom 18. Oktober 1870, betreffend die Ausgabe verzinsliher Schaßanweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern. i \

Auf AN Bericht vom 14. Oktober er. genehmige Jch, daß in Gemäßheit des Geseßes vom 9. November 1867, be- treffend den außerordentlihen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung E Gen", vom Jahre 1867, S. 157 fff.), und des Geseßes vom 20. v. J. wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesehes (Bundes- eschbl. vom Jahre 1869, S. 137) M LUNEANe Schaganweisungen im Gesammtbetrage von 3,700,000 Thalern und zwar in Ab- schnitten von je 100 Thalern, 1000 Thalern und 10,000 Thalern ausgegeben werden. Zugleich ermächtige Jh Sie, den

Zinssaÿ dieser Schaßaffwoeisungen und die Dauer ihrer Umlaufs- ;

zeit, welche den Jeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhältnissen entsprehend nah Jhrem Ermessen zu bestim- men und zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Jch überlasse Ihnen, die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden mit näherer Amweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Bundes8geseßblatt bekannt zu machen. 1

_ Hauptquartier Versailles, den 18. Oktober 1870. ?-- R tee

28 N 4 Os e. f SReD S “N Se "Wil ; Gr.-v. Bismarck-Schönhausen. Norddevtschen Bundes.

An den Kanzler- des

Geseß, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des

Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande.

Vom 4. Mai 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. (I. Allgemeine Bestimmungen.) Der Bundeskanzler kann einem diplomatischen Vertreter des Bundes für das ganze Gebiet des Staates, bei dessen Hofe oder Regierung derselbe beglaubigt is, und einem Bundesfonsul für dessen Amtsbezirk die allgemeine Ermäch- tigung ertheilen , bürgerlih gültige Eheschließungen von Bundes- angehörigen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbe- fälle von Bundesangehörigen zu beurkunden.

F. 2. Die zur Eheschließung und zur Beurkundung des Personen- standes ermächtigten Beamten (§. 1) haben über die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle getrennte Negister zu führen. Die vorkommenden Fälle sind in protokfollarisher Form unter fort- laufender Nummer in die Register einzutragen. Jedes Register wird in zwei gleichlautenden nen nah einem Formular geführt, welches von dem Bundeskamler vorgeschrieben wird. Das Formular soll für alle Beamten ein übereinstimmendes sein. 3

Am Jahres\{hlusse hat der Beamte die Register abzuschließen und das eine Exemplar ‘derselben dem Bundeskanzler einzusenden. Gleich- eitig hat er den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten aus den een au Auszug der Fälle mitzutheilen, welche Angehörige

erselben betreffen. .

Wenn im Laufe des Jahres in ein-Register eine Eintragung nicht erfolgt ist, so har der Beamte eine amtliche Bescheinigung hierüber am L G ne dem Bundeskanzler einzusenden.

3. (11. Eheschließung und Beurkundung derselben.) Der Schließung der Eye muß das Aufgebot vorangehen. Vor Beginn desselben sind dem Beamten die zur Eingehung einer Ehe nah den Gesepe der Heimath der Verlobten nothwendigen Erfordernisse als vorhanden nahzw1weisen. Insbesondere haben die Verlobten in beglau- bigter Form beizubringen: 1) ihre Geburtsurkunden; 2) die zustim- mende Erklärung derjenigen Personen, deren Einwilligung nach den Geseßen der Heimath dex Verlobten erforderlich is.

Mai /

„au

| früheren Z

Der Beamte kann. die Beibringung dieser Urkunden erlassen, wenn ihm die Thatsachen7 welche durch dieselben festgestellt werden sollen, persönlich bekannt oder auf andere Weise glaubhaft nach- gewiesen find.

Auch kann er von unbedeutenden Abweichungen in den Urkunden, beispielsweise von einer verschiedenen Schreibart der Namen, oder einer Verschiedenheit der Vornamen absehen, wenn in anderer Weise die Jdentität der Betheiligten festgestellt wird.

Der Beamte is berechtigt, den Verlobten die eidesstatiliche Ver- sicherung Über die Richtigkeit der Thatsachen abzunehmen, welche durch die vorliegenden Urkunden oder die sonst beigebrachten Bewoeismittel ihm nit als hinreichend festgestellt erscheinen.

ÿ. 4," Das Aufgebot geschieht durch eine Bekanntmachung des Beamten, welche die Vornamen, die Familiennamen, das Alter, den Stand oder das Gewerbe und den Wohnort der Verlobten und ihrer Eltern enthalten muß. Diese Bekanutmachung muß an der Thüre oder an einer in die Augen ‘fallenden Stelle vor oder in der Kanzlei des Beamten eine Woche hindurch ausgehängt bleiben. Erscheint an dem Amt=zsiße des Beamten eine Zeitung, so ist die Bekanntmachung aufierdem eiumal daria einzurücken, und die Eheshliefung nicht vor Ablauf des dritten Tages von dem Tage an zulässig, an welchem das die Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben i. Unter mehreren an dem bezeichneten Orte erscheinenden Zeitungen hat der Beamte die Wahl.

. 5, Wenn eine der aufzubietendea Personen innerhalb der leß- ten sech? Monate ihren Wohnsiß außerhalb des Anmitsbercihs (§. 1) des- Beamten’ gehäbi hat, so muß die Befanatmachung des Aufgebots dem früheren Wohnfiße nach den dort geltenden Vorschriften

i t CiuiA aubiate8s Qouainiß her © if 4 d Rie

ohnörts dar H y bradt e ven ; 4 daselb hindernisse in Betreff der nikuaebenden Ebe nicht belannt

Ç 6. Der Beamte kann aus besonders dringenden Gründen von dem Aufgebote (§§. 4 und 5) ganz dispensfiren,

g. 7. Die Schließung der Ede erfolgt in Gegenwart von zwei Zeugen durch die an die Verlobten einzeln und nacheinander gerichtete feierliche Frage des Beamten: ob sie erklären; daß sie die Ehe mit dem gegenwärtigen anderen Theile eingehen wollen, und durch die bejahende Antwort der Verlobten üund dur den hierauf erfolgenden Aus\ruch des Beamten, daß er sie nunmehr kraft des Geseßes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre.

Ç. 8. Die Ehe „erlangt mit dem Abschlufsse vor dem Beamten bürgerlihe Gültigfcit. E 2: i

F. 9. Die über die geshlossene Ehe in die Register einzutragende Urkunde (Heiraths - Urkunde) muß enthalten: 1) Vor- und Familien- namen, Staatsangehörigfkeit, Alter, Stand oder Gewerbes Geburt®- und Wohnort der die Ehe eingehenden Personen; 2) Vor- und Fa- miliennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort ihrer Eltern ; 3) Vor- und Familiennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohn- ort der zugezogenen Zeugen; 4) die auf Befragen des Beamten ab- gegebene Erklärung der Verlobten , so wie die erfolate Verkündigung ihrer Verbindung ; 5) die Unterschrift der anwesenden Personen.

. 10, Die vorstehenden Bestimmungen über die Ebeschließung (§F. 3—9) finden auch Anwendung, wenn nicht beide Verlobte ; son- dern nur einer derselben ein BundesLanagehöriger ist.

g. 11. (1, Geburtsurkunden.) Die Eiatragung der Geburt cines Kindes in die Register kann von dem Beamten nur vorgenom- men werden, nachdem sich derselbe durch Vernehmung des Vaters des Kindes oder anderer Personen die Ueberzeugung von der Richtigkeit der einzutragenden Thatsachen verschafft hat. e

Diese Eintragung muß entklalten: 1} den Ort, den Tag und die Stunde der Geburt; 2) das Geshlecht des Kindes; 3) die ihm hbei- gelegten Vornamen; 4) Vor- und Familiennamen, Staatsangebörig- keit, Stand oder Gewerbe, sowie den Wohnort der Eltern und zweier bei der Eintragung zuzuziehender Zeugen; 5) die Unterschrift des Vaters, wenu er anwesend ist, und der vorgedahten Zeugen,

g. 12. (IV. Urfunden über Sterbefälle.) Die Eintragung eines Todesfalles in die Register erfolgt auf Grund der Eckflärung zweier Zeugen. Sie muß enthalten: 1) Vor- und Familiennamen des Ver- storbenen, dessen Staatsangehörigkeit, Alter, Stand oder Gewerbe», Wohn- und Geburtsort; 2) Vor- und Familiennamen seines Ehe- gatien; 3) Vor- und Familiennamen; Staatsangehörigfkeit, Stand

E 2 S [F 1 M

F

i oder Gewerbe und Wohnort der Eltern des Verstorbenen; 4) Ort, 531