1870 / 342 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kasse in Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz-An- Wweisung vier Monate nach heute den Betrag von (in s{warzer Farbe) 10,000 (1000 oder 100) Thaler | in der Farbe in Worten: Zehntausend (Eintausend, Ein- | d hundert) Thaler 4 Einf f nebst Zinsen zu 3'/, Procent. | aqung.

Berlin, den ersten November (resp. December) acht

zehnhundert und siebzig. Königlich Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden. v. Wedell. Löwe. Meinedcke. Eck. (In schwarzer Farbe.) |

Die Kehrseite der Schay-Anweisungen is vollständig in der Farbe der Einfassungen der Schauseite hergestellt, sie ent- hält innerhalb einer Randeinfassung folgenden Text:

Schatz-Anweisung des Norddeutschen Bundes

l. An dem umseitig u. \. w. wic bei Ser. VI.

Außerhalb der Randeinfassung an der linken und an der rehten Seite sind in gemusterten Feldern die Werthzahlen 10,000 (1000 oder 100) gedruckt.

Jede Anweisung war mit einer Stamm- und einer End- leiste versehen, welche vor Ausgabe derselben: durch- Abschneiden in wellenförmiger Linie von der Anweisung dergestalt getrennt worden sind, daß die Schnitte auf der Schauseite durch die Mitte des links- Und rehtsseitigen gemusterten Feldes und des Aufdrucks des Werthbetrages in Worten, auf der Kehrseite aber durch die gemusterten Felder mit den Werthzablen gehen.

Bekanntmachung, betreffend die fünfprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jabre 1870.

Wegen des auf den 1. künftigen Monats fallenden katho- lischen Feiertages werden die betreffendèn Kassen die am 1. No- vember er., einschließlih- viermonatliher Stückzinsen zu leisten- den Einzahlungen auf die fünfprozentige Bundes - Anleihe von 1870 {on am 31. Oktober und bis zum 3. November d. J, einschließlich annehmen.

Berlin, den 26. Oktober 1870.

Das M Ran en- Bs,

Bekanntmachung, die portofreie Versendung von Zeitungen an Militär- und Privat-Lazarethe betreffend.

Die an Militär- oder an Privat - Lazarethe gerichteten Briefsendungen mit Gratis - Exemplaren von Zeitungen sollen als Feldpostbriefe portofrei befördert werden , sofern aus der Adresse durch einen bezüglihen Vermerk er- ihtlih ist, daß in der Sendung lediglich eitungen für die im azarethe befindlichen Verwundeten enthalten sind, Das Ge- wicht solher Sendungen darf ein halbes Pfund nicht Über- steigen, und es dürfen unbedingt keine andere Sachen als QJei- tungen in. den Couverts enthalten sein.

Berlin, den 27. Oktober 1870.

: General-Postamt. Stephan.

E

Allerhöchster Erlaß vom 7. September 1870 betreffend die

Verleihung des Rechts der Chausseegeld - Erhebung an die Gemeinde

Billerbeck, im Kreise Coesfeld, Regierungs-Bezirks Münster, in Bezug

auf die von ihr behufs Herstellung einer direkten Verbindung mit

Nottuln, im Kreise Münster, bis zur Billerbeck-Nottulner Gemeinde- grenze ausgebaute Kommunalstraße.

Auf Jhren Bericht vom 28. August 1870 will Jch der Gemeinde BVillerbeck, im Kreise Coesfeld, Regierungs »Bezirks Münster, in Bezug auf die von ihr bchufs Herstellung einer direkten Ver- bindung mit Nottuln, im Kreise Münster, bis zur Billerbeck- Nottulner Gemeindegrenze ausgebaute Kommunalstraße gegen Uebernaÿme der chausseemäßigen Unterhaltung derselben, das Recht zur Chausseegeld-Erhebung nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Tarifs , einschließ- lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- freiungen, sowie der sonstigen , die Erhebung betreffenden zu- säßlihen Vorschriften; wie solche auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werdey, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegéld- Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung fommen.

Der gegenwärtige Erlaß ist dur die Gesepz-Sammlung zur êffent- lien Kenntniß zu bringen.

Hauptquartier Reims, den 7. September 1870.

Wilhelm. Gr. v. Jhenpliß. Camphausen.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeitcu und den Finanz-Minister.

Ministerium für Handel, Gewerbe uud öffentliche eiten. Das dem Anton Mirecki zu Paris unter dem 13. Mes ei g Patent ¿ as i Sep- aus. einen durch Zeichnung und Beschreibung nahgewi Bewegungsmechanismus an Heupressen 9 nachgewiesenen ist aufgehoben.

Ministerium für die landivirthschaftlichen Angelegenheiten.

Erlaß vom 29. September 1870 betreffend die Konfig. fation des Wildes während der Schonzeit.

Die Königliche Regierung geht in Ihrem Berichte vom 1. August c. von der Ansicht aus, daß dice ”im §. 7. des Gesetzes Über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar c. angeord- nete Konfiskation des verbotswidrig feilgehaltenen Wildes nit cher vollstreckt werden darf, als bis darauf erkannt worden ist,

Dieser Auffassung wird beigetreten. Verschieden von der definitiven Vollstreckung der Konfiskation sind aber die vor- läufigen Maßregeln, welche derselben nothwendiger Weise vor- ausgehen müssea. Leßtere fallen nicht in das Gebiet der richter- lichen, sondern in das der administrativen Thätigkeit: ‘Nament- lich gilt dies von der Beschlagnahme und von den Vorkedrun- gen, welche getroffen werden müssen, um das in Beschlag ge- nommene Wild vor Verderbniß zu fichern.

Die Behörde, welche die Beschlagnahme verfügt hat, wird in jedem cinzelnen Falle pflidtmäßig zu prüfen haben , ob die sofortige Verwerthung des Wildes nothwendig erscheint, oder ob dieselbe ohne Nachtheil bis zum Erlaß der richterlichen Ent- scheidung aufgeschoben werden kann. Kommt sie zu der Uleber- zeugung, daß Leßteres nicht thunlich ift, so wird fie ungesäumt zum Verkauf schreiten oder die Ueberweisung an eine wohl- thätige Anstalt veränlassen müssen. Nur: wixd: babci mit Vor- sicht zu verfahren, namentli in Fällen, wo die Verurtheilung des Angeschuldigten nicht mit völliger Sicherheit zu erwarten ist, in der Regel der Weg des öffentlichen Verkaufs einzuschlagen sein um für deu Fall der Freisprechung dem Eigenthümer wenigstens bis auf Höhe des Erlöses gerecht werden zu können. Ob Leßterer in solchem Falle si mit dem Erlöse zufriedenstellen muß, wird event. Sache der richterlichen Entscheidung sein. Jedenfall8 wird die Verantwortlichkeit der Verwältungsbehörde eine geringere, wenn fie das in Beschlag genommene Wild bei Jeiten ver- werthet, als wenn sie es dem Verderben Preis giebt.

In analoger Weise regelt au das Reskript vom 22. Ok- tober 1842 (M.-Bl. de 1842 S. 388) das Verfahren bezüglich der nach dem Regulativ vom 28, April 1824 zu kTonfi8zirenden Gegenstände.

_ Einer Ergänzung des Geseßes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar c. dur eine im legislatorischen Wege zu erlassende zusäßliche Anordnung, wodur die Ver- waltungS8behörden zum Verkauf des in Beschlag genommenen Wildes vor erkannter Konfiskation aus8drückflih ermächtigt werden, bedarf es hiernach niht. Ueberdies würde durch eine solche Bestimmung der Zweck, die Verwaltung8behörde vor Regreßansprüchen sicher zu stellen, nicht einmal vollständig er- reiht werden. Denn dem freigesprochenen Eigenthümer des Wildes würde dessen ungeachtet unbenommen bleiben müssen, bei widerrechtlich erfolgter Beschlagnahme außer dem baaren Erlöse auch den sonstigen Schaden ersetzt zu verlangen.

Berlin, den 29. September 1870.

Der Minister für die landwirth- Der Minister des Innern.

schaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage:

von Selchow. von Klüyow. An die Königliche Regierung zu N.

Haupt- Verwaltung der Staatss\chuldeu.

Bekanntmachung wegen Einlösung der am i5. November d. I. fälligen Schayanweisungen des Norddeutschen Bundes. Die auf Grund der Bundes8geseße vom 9: November 1867 und 20. Mai 1869 (B. G. Bl. S. 157 bezichw. Seite 137) aus8gegebenecn, am 15. November d. J: fälligen Bundes-

Schaßanweisungen vom 15. Februar d. I. werden in Berlin von der Staatsschulden-Tilgungskasse hon vom 12. No- vember d. J. ab, und außerhalb Berlins von den Bundes- Ober-Postkassen vom Fälligkeitstage, den 15. Oktober d. J. ab in gewöhnlicher Weise eingelöst werden.

Wegen der bei der Einlösung“ der Schaßanweisungen zu beobachtenden Formen wird auf unsere Bekanntmachung vom 29. Mai d. J. (Preuß. Staats-Anzeiger Nr. 125) Bezug qge-

nommen und nur noch besonders bemerkt , daß die für die Staatsschulden-Tiulgungs§kasse bestimmten Einsendungen direkt

39, Jnfanterièé - Brigade ;

Obersten von "fanterie-Regiments® Nr. 93; des Comthur-Kreuzes des

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an diese Kasse und nicht an die Haupt-Verwaltung der Staatsschulden zu richten sind. Berlin, den 26. Oktober 1870. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Eck.

Verlín, 28. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den. nachbenannten Offizieren die Er- laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Königlich sächsi- shen Ordens der Rautenkrone: dem Kriegs- und Ma- rine-Minister, Gencral der Jnfanterie von Roon; des Com- mandeur-Kreuzes erster Klasse mit S%{hwertern des Herzoglich braunshweigishen Ordens Heinrichs des Löwen, so wie des Großherzoglih mecklenburgi- \shen Militär - Verdienst - Kreuzes: dem General- Major von Diringshofen, Commandeur der 40sten Infanterie - Brigade; der Schwerter zu dem be- reits früher verliehen erhaltenen Ritterkreuze des Herzoglich Braunschweigishen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Premier-Lieutenant Schob vom Branden- burgischen Füsilier-Regiment No. 35, kommandirt als Adjutant L E des Ritterkreuzes mitSchwér-

tern desselben Ordens: dem Major Krause und dem Se-

conde-Lieutenant Kettembeil von. der- 10. Artillerie-Brigade ; des Großherzoglich mecklenburgishen Militär- Verdienst -Kreuzes: dem Hauptirann Freiherrn von Willisen vom Generalstabe der 20. Jnfanterie-Division, dem General-Major von Woyna, Commandeur der dem Obersten von Valentini, Commandeur des 3. Hannoverschen Jnfanterie - Regiments Nr. 79, dem Major Koerber, den Hauptleuten Berendt, Frisch und dem Scconde-Lieutenant Chüden, sämmtlich ‘von der 10. Artillerie-Brigade; des Commandeur- Kreuzes erster Klasse mit Schwertern vom Herzoglich anhaltischen Hausorden Albrechts des Bären: dem vrosigk, Commandeur des Anhaltischen Jn-

Großherzoglich sächsischen HausSordens vom weißen Falken: dem Oberst-Lieutenant von Redern, Commandeur des 7. Thüringischen Jnfanterie-Regiments Nx. 96; des Comtour-Kreuzes zweiter Klafse des Großherzog lich hessishen Verdienst-Ordens T Ed des Groß- müthigen: dem Major Bronfart von Scellen- dorff, Chef des Generalstabes TX. Armee - Corps; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessishenLudwigs-Orden s: dem Major von Wrisberg vom Generalstabe des IX. Armee-Corps; sowie des Ritter-

_Treuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen

Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen: dem Hauptmann Ligniß vom Generalstabe des IX. Armce-Corps und dem Rittmeister Kuhlwein von Rathenow vom 1, Leib-Husaren-Regiment Nr. 1, kommandirt als Adjutant zum General-Kommando des IX, Armee-Corps.

Genaue Adressirung der Briefe 2c. nach Berlin.

Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung von Post- \endungen an Personen, welche in Berlin wohnhaft sid, oder auf kürzere oder längere Zeit \ich hier aufhalten, werden die Absender wiederholt dringend ersucht, auf den Adressen der Briefe, Begleit-Adressen zu Padeten , Postanweisungen 2c., sowohl den Namen, Vor- namen 2c, als auch die Wohnung der Adressaten, leßtere nach Straße, Haus8nummer und Lage im Hause ob eine, zwei Treppen hoh 2c. möglichst_ genau zu bezeichnen.

Berlin, den 24. Oftober 1870.

Der Ober-Postdirektor. In Vertretung: Rabe.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Oktober. Jhre Majestät dic Königin hat in Homburg den Besuch Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden ‘und Jhrer Kaiserlichen Hoheit dex Prinzessin Wilhelm von Baden empfangen.

Ihre Majestät die verwittwete Königin empfing am Mittwoch Nachmittag im Schlosse Sanssouci zu einer längeren Unterredung den aus St. Petersburg hier ein- getroffenen Militär - Bevollmächtigten General von Werder, welcher sih darauf vor seiner Abreise nah dem Königlichen Hauptquartier auch bei Jhren Königlichen Hoheiten der Prin- zessin Carl und der Prinzessin Friedrih Carl verabschiedete. Gestern Mittags hatten Delegirte die Ehre des Empfanges bei Jhrer Majestät; später machte Jhre Königliche Hoheit die

rinzessin Carl einen Abschiedsbesuh, Höhstwelhe Abends nach je8baden abreiste. G

Offizielle militärische Nachricht.

Versailles, den 28. Oktober 1870.

Gestern Abend is die Kapitulation unterzeichnet und das Victoria - Schießen direkt in Berlin befohlen. Am 29.,, also nicht am 27,, werden die Stadt und die Forts besczt. Ge- fangene sind 173,000; 3 Marschälle, über 6000 Offiziere.

Wilhelm.

Hauptquartier Versailles, 22. Oktober 1870.

Es ist bald nach der, bei der Kapitulation von Laon statt- gehabten Explosion eines Pulver-Magazins, vielfach die Ver- muthung auß8gesprohen worden, als wenn der damalige Kommandant dieses Plaßes, General Théremin d'Hame, um diesen Akt des Verrathes gewußt habe, resp. dabei bethei- ligt gewesen sei, und ein Theil der Ne Presse hat \ich{ sogar nit cntblödet, diese Verrätherei als eine besonders helden- müthige That zu preisen.

Die in Folge jenes Vorfalles soglei eingeleitete , schr ründlihe Untersuchung hat nun aber die völlige Unschuld des enerals Théremin d'Hame herausgestellt, und es kann als ziemlich erwiesen angesehen werden, daß der seit jenem Moment vermißte Artillerie-Aufseher, welhem die Schlüssel zu dem Pul- vermagazin anvertraut waren, dasselbe in die Luft gesprengt hat.

General A d'Hamé ist inzwishen am 4. Oktober d. J. seinen bei jener Explosion erlittenen Verwundungen er- legen; um so mehr erscheint cs aber als Pflicht, den wahren Sachverhalt zu veröffentlihen und dem ehrlichen Feinde au über das Grab hinaus Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Hauptquartier des Overtommandos der Ill. Armee.

Versailles, 23. Oktober. So still wie der gestrige Tag ist seit ‘den vier Wochen der Einschliesung von Paris noh kein anderer bei den feindlichen Vorposten verlaufen.

Schon während des Gefe&ts vom 21. hatte bemerkt werden kön- nen, daß der Ausfall und Angriff mit geringem Nachdru erfolgte. Einzelne der E Bataillone sollen wenig Lust zum Kampf gezeigt haben. Das Eingreifen der Reserve, die wesentlich aus obilen bestand, hat dargethan, daß das comité de la defense nationale nur auf die Linientruppen zählen könne. Die Absicht des Feindes war übrigens nicht zu verkennen. Die Kanonade, die in den ersten Nachmittagsstunden gegen St. Cloud und Sèvres am heftigsten von den Seinebooten aus eröffnet wurde, sollte dic Aufmerksamkeit des Belagerers auf diese Stelle hinlenken, ihn hier zu einer Konzentration ‘seiner Streitkräfte veranlassen, Und diesem Scheinangriffe der wirkliche Angriff auf einen andern Punkt der Cernirungslinie folgen.

Der Feind unterstüßte feinen Hauptstoß vom Mont Valé- rien her durch das Bombardement von sämmtlichen Forts an der südlichen Enceinte bis zu den Befestigungen der Marne hin, g zu einem wirklichen “Treffen aber ließ er es an einem andern Punkte als bei Bougival und Malmaison nit kommen.

Der Anblick der Gefangenen bestätigte so manch{e von den Vermuthungen, die über den Zustand der bunt zusammengeseßten O von Parislängstgehegt wurden. Man hatte diejenigen

efangenen, die nah-‘dem Kampf des 21. Oktober in Bougival zurückgelassen, nicht, wie anfangs erwartet wurde, noch an demfelben Abend nach Versailles geschafft, sondern den Vor- mittag des folgenden Tages gewählt, um sie in die Stadt zu ühren, wo fie vorläufig internirt werden sollten, ‘bis von Sr.

ajestät dem König anderweite Diépositionen ergangen. Ein Zug'von 118 französischen Soldaten und 2 Offizieren erreichte am 22. gegen Mittag Versailles. Vertreten waren in ihnen die Zouaven- und andere Infanterie - Regimenter von der regulären Armee, Mobilgarden und die » Francs- tireurs de Pari8«, leytere in der üblihen sck{warzen Tracht, die man von den Freis(ärlern auf dem Lande zu schen géwohnt ist. Die Linientruppen zeigten wieder dur die große Mannigfaltigkeit der Regimentsnummern auf ibren Müßen, daß sie den fük dic Vertheidigung besonders formirten Marschbataillonen entnommen waren. Das reichste Kontingent hatten die Regimenter 5, 23, 28, 36, 41, 90 und 99 geliefert. Die Mobilgarden gleichen in ihxer Montirung dem Been Infanteriehcer; auf ihrer Kopfbedeckung tragen

e die Nummer des Bataillons mit dem Yeichen eines römi- cen M, Die meisten der gefangenen Mobilgardisten gehörten dem 35. Bataillon an. i

Bon den Einwohnern der Stadt Versailles hatten \ich auf den Straßen, die‘der Jug passiren sollte, größere Volk8massen, nament- lih Frauen eingefunden. Der erste Eindruck, den die Géfangenen- kolonnehervorbrahte, war offenbar ein peinlicher. DüsteresSch{wei-

en empfing die zwischen der preußischen Eskorte frei einhergehenden Feanzösischen Soldaten. Erst als die Gefangenen selbst zu er- kennen gäben, daß sie mit ihrem Loose nicht unzufrieden seien und sich dur Geberden ‘und pariser Bonmots mit den Ju-

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