1870 / 351 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Bedingungen und Zeichnungen sind im Büreau ‘dder unter- zgeihneten Dircktion aufgelegt und können au von da gegen Erstat- tung der Kopial-Gebühren bezogen werden.

Wiesbaden, den 31. Oktober 1870.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verloosung, Amortisation, incioplung u. \. w. vou öffentlichen Papieren.

[3374]

E)

Thüringische Eisenbahn. Dritte und lepte Einzahlung auf 22,500 neue (sogenannte junge) Stammaktien der Thüringischen Eisenbahn, Die Jnhaber dexr am 1. April 1869 ausgegebenen Quittungs- bogen über geleistete erste und zweite Einzahlung von zusammen 70 pCt. auf die unter den Nummern 67,568 bis 90,067 auszuferti- genden neuen Stammaktien der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, die dritte und lebte Einzahlungsrate von 30 pCt. pro Aktie mit __ Thlx. 30 Sgr. Pf. nach zebgug von 5 pCt. Zinsen für die durch 1. und 11, Einzahlung gezahlten: 70 Thlr. vom 1. April 1869 bis 31\ten

Dezember cr. = D S

also netto mit Tolr. 23 26 Sgr. 3 Pf. in der Zeit vom 15.—31, Dezember cer. zu leisten. ' Quittungsbogen - Jnhaber, welche diese dritte Einzahlung nit spätestens am 31. Dezember cr. leisten, verfallen in die im g. 16 unseres Gesellschaftsstatuts angedeuteten Reht8nachtheile. Bei der Einzahlung sind die Über 70 Thlr. lautenden Quil- tungsbogen vom 1. April 1869 nebst einem in duplo aufgestellten Nummernverzeichniß derselben der Einzahlungsstelle zu Übergeben, und dagegen die Original - Stammaktien nebst je 7 Dividendenscheinen Nr. 24—30 für die Betriebsjahre 1871—1877 inkl. und Talon, über deren Empfang auf dem einen der beiden Numnmernverzeichnisse zu quittiren ist, in Empfang zu nehmen. Die Einzahlung kann in der Zeit vom 15. bis 31. Dezember er. täglich, mit Ausshluß der Sonn - und Festtage, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr f 1) in Erfurt bei unserer Hauptkasse, 2) in Berlin bei der Disfkonto-Ge\ell\schaft, 3) in Leipzig bei der Leipziger Bank

geleistet werden.

Auswärtige Eisender haben Kosten der Hin- und Rücksendung der Gelder und Papiere zu tragen.

Formulare zu den einzureihenden Nummernverzeichnissen werden sowohl von den vorbenannten drei Stellen, als auch von sämmttlichen Billetexpeditionen unserer Bahnen unentgeltlich verabfolgt.

Erfurt, den 29. Oktober 1870.

Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

v: E E

i Thüringische Eisenbahn, j Vierte und leßte Einzahlung auf die Stammaktien Litt. B.

j Gotha-Leinefelder Bahn.)

Die Jnhaber der Quittungsbogen zu unseren garantirten Stamm- aftien Litt. B. für den Bau der Gotha-Leinefelder Bahn, auf welche bis jeßt die 1,, 2, und 3. Einzahlung mit zusammen 80 pCt. geleistet worden is, werden hierdurch aufgefordert :

«die vierte und leßte Einzahlung von 20 pCt E tnit 20 Thlr. abzüglich der Zinsenvergütung à 4 pCt. fürs Jahr auf 80 Thlr., vom 1. Oktober 1869 bis 31. De- zember c also netto mit pro Aktie am

31. Dezember 1870

bei einer der nachgenannten Einzahlungsstellen zu leisten.

Wer diesen Einzahlungstermin versäumt, verfällt in die im g. 16 unseres Gesellschaftsstatuts angedeuteten Reèechtsnachtheile.

Bei der Einzahlung sind die Quittungsbogen nebst einem doppelt auszufertigenden Nummernverzeichniß, zu welchem die Formulare bei den nachstebenden Einzahlungsstellen verabreiht werden, orig. Vorzt- legen, wogegen den Einzahlern die Original-Stammaktien nebst \sechs Dividendenscheinen, Nr. 5—10, vom Jahre 1871 an’ laufend, und Talon ausgehändigt werden, deren Empfang der Einzahler auf den Nummernverzeichnissen zu bescheinigen hat.

Die Zu- und Rüsendungen per Post erfolgen auf Kosten und Gefahr der Inhaber.

Diese Einzahlung is zu leisten:

2) in Erfurt: bei unserer Hauptkasse;

b) in T bei der Direktion der Diskonto-Gesell- asl;

c) in Leipzig: bei der Leipziger Bank;

d)'in Frankfurt a. M.: bei den Herren. M. A. von Roth, \child & Söhne; e) M E a. Rh.: bei den Herren Sal. Oppenheim jun. omP./ Í überall in den Geschäftsstunden von 9—12 Uhr Vormittags. Die Einzahlung (Vollzahlung) kann auch hon vor dem 31. D e, zember c. unter Berehnung der 4 proz. Stückzinsen bis zum Ein- zahlungstage bei den vorgenannten Stellen . bewirkt werden.

n diesem Falle werden den dagegen auszuliefernden ml D die

7 Dividendenscheine Nr. 4—10- pro 1870 und ff. nebst Talon bei

gegeben werden.

Erfurt, am 29. Oktober 1870. Die Direktion

der Thüringischen Eisenvahn-Gesellschaft.

D]

Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufforderung zur Bewerbung um die erledigte Kreis- Thierarztstelle des Kreises Ruppin. Die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Ruppin mit dem Wohnsiß in Neu - Ruppin is erledigt. Qualifizirte Bewerber werden aufgefordert, sich bis zum 31. Januar 1871 unter Einreichung der erforderlichen Zeugnisse bei uns zu melden.

Potsdam , den 1. November 1870. : Königliche Regierung ; Abtheilung des Jnnern.

Monat8-Uebersicht der

annovershen Banfk ° pro Oftober 1870.

[3369]

1) Kassen - Vorrat a) eprägtes Geld b) Hannoversche Stadtscheine, Noten der Preußischen Bank 2c... 2) -Wechsel-Bestände - 3) Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand 4) Debitoren in S echnungen gegen Sicher- heiten und Diverse G 1) Eingezogenes Aktien-Kapital “Thlr. 4,126,500 2) Banknoten im Umlauf : » 3) Depositen-Kapitalien zur Verzinsung : » 3538312 4) Kreditoren in laufenden gent und Diverse. » 1,046,789 Hannover, den 31. Oktober 1870. Die Direktion. Neumann. Wertheimer.

Braunschweigische Bank. Geschäftsübersicht ultimo Oftober 1870. Thlr. 1,063,602. 24 1,381,137. 2,057,695. 737,242.

2,321,169.

[3378]

Kassen-Bestand Play-Wechsel-Bestand 3 ay-ZBcMser-Destan » Auswärt. Wechsel-Bestand fie DeSaren in Conto - Corrent (gegen Sicher- O E O O R S: «i » Gei larad in Conto-Corrent Banknoten-Cirkulation Braunschweig, den 31. Oktober 1870. Die Direktion. Urbicch. VBenndorf.

3371]

tand derLebensversicherungsbankK f. D. in Gotha am 1. November 1870. U

68,031,600 Thlr,

2,110 Pers. 4,593,500 Thlr,

Versicherte Versicherungssumme | Hiervon neuer Zugang seit 1. Januar: Versicherte Versicherungssumme : Einnahme an Prämien und Zinsen seïit 1. Januar Ausgabe für 652 Sterbefälle Bankfonds Dividende der Versicherten im J. 1870 und 71 :Vertsicherungen werden vermittelt C. B. Asche, Leipzigerstr. 47, G. Jacoby, Alexanderstr. 25, J. F. Wirtz u. Co., Klosterstr. 44, Jul. Wolfradt, Neue Friedrichsstr. 37, H. Wustandt, Alte Jacobsstr. 71, die Agentur von Ra u. Schayer, Lindenstr. 81, dieGeneral-Agentur der Feuerversicherungs- bank f. D., Krausenstr. 62, und die Haupt-Agentur von

Emil Ebeling, Jägerstr. 55.

Bekanntmachung. Wegen der in Rheinland, Westfalen, Elsaß und Deutsch-Lothringen herrschenden Theuerung wird für dorthin be stimmtc und mit direkten Frachtbrief-Adressen zur Beförderung auf- gelieferte Kartoffelsendungen auf der Ostbahn La bis „zum 1, Mai 1871 ein ermäßigter Frachtsaß von 1 Pf. pro Centner und Meile erhoben. Bei Aufgabe auf einer Ostbahn-Station wird außer dem eine Expeditionsgebühr von 1,8 Pf. pro Ctr. erhoben. Brom- berg, den 31, Oftober 1870. Königliche Direktion der Ostbahn.

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Yas Abomement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Dz Sgr.

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Königlich

Alle Post -Anftalien des In- und-

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Berlin, Sonnabend den 9. November Abends

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Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: pagne bei der Königkichen Biblio-

Dem Kustos Franz E : thek hierselbst den Rothen Adler-Orden viéertêr Klasse, sowie dem

Steuer - Aufseher Böhm zu Duisburg Mid Allgemeire Ebeen s Allgemeine Ehren--/

geanten a. D. Rosochatius zu Memel da zeichen zu verleihen. 5, ; :

bereiche des General -Göuvernements Elsäßz | Lothringen. - / Vom 28. Oktober 1870. “Aa - Wir Wilbelm, von Gottes Gnaden König von reußen U. st. w., Oberbefehl8haber der Deutschen Heere, verordnen für den Berwaltungsbereich des General-Gouvernements Elsaß und Deutsch-Lothringen,. was folgt: O : F. 1. (Porto für Briefe.) frankirten gewöhnlichen Brief “auf allé Entfernungen bis zum Gewichte von 15 Grammeén:- eins{hließlich! 10 größerem Gewichte 25 Centimen. Bei _ unfrankirten Briefen tritt ein - YJuschlagportò von 15 Centimen, ohne Unterschied des Gewichts des Briefes, hinzu,

uslagporto wi:

Und -Deutsch-'

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Couvert ‘vor der Postaufgabe erkennbar géniaht worden: ist. - ““§. 2. (Porto und-Assekuranzgebühr für Briefe mit Werth- angabe.) Für Briefe mit Werthangabe wird. erhoben a) Porto bis zum Gewichte von 15 Grammen 35 Centimen, bei -größerem Gewichte 50- Centimen ; Franken 10 Centimen. |

§. 3, (Couvertiren an die Postanstalten.) Werden Brièfe oder andere Gegenstände“ vom Absender an eine Postanstalt zum Vertheilen couvertirt, so kommt für jede im Couvert ent- haltene Sendung das tarifmäßige Porto in Ansa.

d 4. (Termin der Zabiung.) Die Postanstalten dürfen Briese, Scheine u. #. w. an die Ädressaten - erst dann aushän- digen, wenn die Zablung der Postgefälle erfolgt ist, es sei-denn, daß eine terminweise Abrechnung darüber zwischen. der Post- anstalt und dem Adressaten verabredet wäre.

“_§. 5. (Nachforderung von Porto.) Nachforderungen an zu wenig bezahltem Porto isst der Correspondent nur dann zu berichtigen verbunden, wenn solche innerhalb Eines Jahres nach der Aufgabe der Sendung angemeldet werden. i

F. 6. _ Die Postanstalten häâben nah näherer Anordnung der obersten Postbehörde Freimarken zur Frankirung der Post- sendungen bereitzuhalten und zu deiielbes Betrage abzulassen, welcher durch den Francostempel bezeichnet ist. Die Postan- stalten sollen ermächtigt sein, auch mit dem Absay von Franco-Couverts fih zu befassen, für welche, außer dem durch den Francostempel bezeichneten Werthbetrage, eine den Her-

stellungskosten der Couverts entsprechende Entschädigung einge-

“E Wrbólflon: fûx Sdikingen): Bee Midvitibee 1 N rovision für Zeitungen.) Die Prov on für Zeitun en beträgt 25 P.ozent des. Einkaufépreises mit der Er- mäßigung auf 125 Prozent bei Zeitungen, die seltener als monatlich viermal erscheinen. p 40A L (Tarife für den Verkehr mit anderen Postgebieten.) Auf den Verkehr mit dem Gebiete des Norddeutschen Bundes§ fin- den, soweit’ das Porto in dem Verwaltungsbereiche des Gene- ral - Gouvernements Elsaß und Deutsch - Lothringen zur Erhe-

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10 nebt

Verordnung, betreffend das Posttaxwesen im Verwaltungs- |

Das Porto -beträgt für den |

Centimen, bei |-

_bei unzureichend frankirten Briefen n Alfat ebt Brie! n

Portopflichtige Dienstbriefe werden mit Zuschlagporto nicht belegt, wenn die Eigenschaft derselben als Dienstsache dur ein- von der obersten Postbehörde festzustellendes Yeichén auf- dem

‘f geseyblatt - vom Jahre 1869 b) AssekUranzgebühr für je 100

1868 und 20. Mai 1869

Ie die vorstehenden Tarifbestimmungen ebenfalls

Die Tarife für den Verkehr mit den übrigen Postgebicten eo nach den betreffenden Postverträgen. Voges

berigen all

ände, worüber die

drei- Tage nach i : Urkundlih uñt

und beigedrucktem Jusiegel. Y b

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Gegeben Hauptquartier Versailles, den 28:Oktobex 1 : S “Wilbem #— ___Gr. von-Bismarck. -

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__Norddeut\s%ber Bunde i E Békanntma ch l é ed “p Ea Über die Ausgabe: von Schazan eifungen des *- NorddewtshenBundes

L De R AUA ten Prásédial - Erlasses - vom 10, v, Mts, (Bündésgeseßblatt. Seite 598), durch - (4 Gemäßheit durdeaciall Sa U Lat betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des N Utsche Bundes zum Qwecke der Erweiterung der Bunde frieg8marine und der Herstellung der Küstenverthei igung (Bundesgeseßblatt vom Jahre 1867 Seite 157 ff.), und des Geseßes vom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesehes (Bundes- _ Jeseh 09 Seite 137) die Ausgabe verzins- licher Schaßanweisungen im Betrage von i drei Millionen Siebenhundert Tausend Thalern - getiechmigt worden ist, wird / hiermit zur öffentlichen Kenntniß A daß die Zinsen dieser in Abschnitten über 100 Thaler,

000 Thaler und 10,000 Thaler von der Königlich preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgefertigten Schat- anweisungen (Serie IX. der Bundes8-Schaganweisungen von 1870) auf drei und ein halbes Prozent für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf scchs Monate, und zwar vom 15. d, M. ab, festgeseßt sind.

Die Begebung. dieser Schaßanweisungen ;- von welchen eine Beschreibung der gegenwärtigen Bekanntmachung beigefügt ist, erfolgt durch die Königliche General-Direktion der Seehandlungs8- Sozietät. Die Bedingungen , unter welchen die Ueberlassung. erfolgt, sind bei der“ genannten Direktion zu erfahren.

Verlin, den 3. November 1870. j

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Beschreibung der nach den Bundes-Gesezen vom 9. November 1867, 19. Juni 1nd | zur Ausgabe gelangenden Schatz- Anweisungen Serie IX. (vom 15. November 1870) ‘des Die Schat-A Een Bundes. Lis Die aß-Anweisungen sind in Apoints zu 10,000 Thaler, 1000 Thaler . und - 100 Thaler / auf Hanfpapier aues. wels ches als Wasserzeichen die Worte: Norddeutscher Bund und darunter ein gekröntes, dreimal getheiltes Wappenschild mit den Vie, Se elQueten Bundesfarben enthält. Die-Schauseite jeder Anweisung is innerhalb der Rand-

_ einfassung- mit einem farbigen, von weißen guillochirten Linien

duxchbrochenen- Unterdruck versehen, und zwar ) - in rosa Farbe.

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(Aufhebung bisheriger Bestimmungen.) Ale bis gemeinen und besonderen Bestimmungen über Ge-