1870 / 362 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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C. aus dem Landschafts-Departement Marienwerder ;

1) sämmtlicher auf den Rittergütern GaUnau, Trankwitz,

B und Zigahmen h.ftenden 3zProzentigen

efe; : :

2) sämmtlicher auf den Rittergütern Kattlewo und Rosainen haftenden 35- und 4prozentigen Pfandbriefe ;

3) sämmtlicher auf dem Rittergute Grahbia haftenden 4prozen-

tigen Pfandbriefe;

D. aus dem Landschafts-Departement Schneidemühl; sämmtlicer auf den Riitergütern Preussendorf, Stranz und Czarnikau haftenden Z3Zzprozentigen Pfandbriefe

werden hierdurch aufgefordert, diese Pfandbriefe beziehentlich den

Provinzial - Landschafts - Direktionen zu Bromberg, Danzig,

Marienwerder und Schneidemühl in coursfähizem ZJu-

Metalle Werkzeuge, Geräthe, Kurzwaaren und Feilen- | stande mit laufenden Coupons spätestens bis zum 15. Februar 1871

hauerarbeiten Farben, Chemikalien und Droguen Oele | gegen Empfangnahme gleichhaltiger Wespreuß. Pfandbriefe und und Polsterwaaren Bürsten Posamentierwaaren | Westpreuß. Landschafts - Reglements vorgeschriebene Práfklusions- Manufakte Töpferwaaren Brennmaterialien Holz- | verfabren veranlaßt werden wird. ; waaren und Hölzer ; Marienwerder, den 1. November 1870. Lis 2) an Werksßtatts-Neservematerialen für das Haupt- Königl. Westpreuß, Generäál - Landschafts - Direktion. Mi 362 magazin Cassel, als: von Rabe. L e Oa Radreife, Achsen, Dampfkolben, Weichenschienen und Spiral-

Vas Abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 27 Sgr.

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Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die edition des Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten- Plat Nr. 3.

3481 [ Main - Weser - Babn und Hessishe Nord - Bahn.

Die Anfertigung und Lieferung des Bedarfs pro 1871 von den nahfolgenden Materialien sell im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, und zwar:

1) anWerkstattömaterialien für die Magazine zuCassel,

Frankfurt und Gießen, als: a

Schmiedeeisen und Stahlbleche Kupfer Metallguß und

Berlin, Dienstag den 15. November, Abends.

federn von Gußstahl,

von Schmiedeeisen ; 3) an Bureaubedürfnissen für das Hauptmagazin Cassel, als: Schreib- und Zeichenmaterialien, Drucksachen 2c. Die Offerten sind beziehlich wit der Aufschrift: »Submission auf Werkstättematerialien«, »Submission auf Werkstätte-Reservematerialien« und _ »Submission auf Bureaubedürfnisse« : franfirt und versiegelt bis zum Dienstag, den 29, November d. J.,7 des Vormittags 9 Uhr, an den Unterzeichneten einzusen- den und werden dann in Gegenwart der etwa erschienenen Submit- tenten eröffnet. Die Bedingungen sind auf portofreie Anfrage bei Einsendung von 5 Sgr. in baar oder in einer Stempelmarke von dem Unter- eichneten zu beziehen; auch können dieselben bei den Vorständen der erfstätten zu Cassel, Treysa, Marburg, Gießen und Frankfurt ein- gesehen werden. ; Cassel, am 3. November 1870. Der Ober-Maschinenmeister. Bute.

Königliche Bebra - Hanauer Eisenbahn. Die Lieferung der zum Werkstätten-Betriebe der Bebra-Hanauer Eisenbahn für das Jahr 1871 erforderlichen Materialien, und zwar: Antimon, Eisen- und Messingblech, Eisendrahtsicb, Walzeisen, geshmiedete Bufferhülsen und Bufferstangen, Gußfedersiahl, Banca- Zinn, Muttern, Pferdeschwämnme, Bleiweiß, Mennige, Oelfarbe, Eisen- lack, Firniß, Hanfschlauch, Pußfedern , Gummi- und Posamentirer- Waaren, Tannen-( Kicfern- und Pappelholz, Stein- und Holzkohlen, Coupélaternenglocken und Kohlenschaufeln, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und is deshalbiger Termin auf Montag den 21. November 1870, Vormittags 9 Uhr, in das Büreau des Unterzeichneten anberaumt worden, woselb| die Submissions- und Lieferungs-Bedingungen eingesehen, sowie auch auf portofreies Verlangen gegen Erstattung der Kopialien (7 Silbergroschen) bezogen werden können. Fulda, den 5. November 1870. Der Maschinenmeister Wilh. Tasch.

Verloosung, Amortisation, Ma u. \. w.

Herzstücke von Hartgußeisen, Buffer “Und Bufferstangen, Schraubenkuppelungen und Sicdérote,

[3476]

vou öffentlichen Papieren. e, Bekanntmachung. ie unbekannten Inhaber folgender Lestpreußisden Pfandbriefe : A. aus dem Landschafts-Departement Bromberg; 1) Df, N Rittergute Wucewo haftenden 4prozentigen andbricfe : Nr. 99 bis infl. 110 über je 1000 Thir. » 119 über 800 Thr. i 129 » 600 Thlr.

2) sämmiliher auf den Rittergütern Gutenwerder, Pa- mientowo, Bozejewice, Werry, Kadlowo, Gawroniee, Groß Suchorencz, Dombrowo. grcié Inowraclaw, Ossowitz, IKarnowKko und. Bon=- Kowo haftenden 3{prozentigen Pfandbriefe;

3) sämmtlicher auf den RitteraüÜtern Rombino, Wroble, Zahnmno, Kreis Inowraclaw, Tucholka, &Krcis Co=- nitz, haftenden 35- und 4prsozentigen Pfandbriefe;

4) sämmtlicher auf dem Rittergute Rojewo haftenden 4prozen- tigen Pfandbriefe ¿_ i

B. aus dem Landschafts-Depvartement Danmzig;: sämmtlicher auf dem Nittergute Limiewo haftenden Pfand-

(3245) Altenburg - Zeitzer Eisenbahn.

Gemäß §. 15 der Statuten für die Altenburg-Zeißer Eisenbahn- gesellschaft witd somit die dritte Einzahlung von 10 pCt. n die Stammaktien für dieses Eisenbahnunternehmen ausgeschrieben. Die Zeichner solcher Aktien werden daher aufgesordert , die Ein- zahlung von zehn Thalern auf jede dieser Aktien mit 9 Thlr. 20 Sgr. baar und | » 10» durch Anrechnung fünfprozentiger Zinsen für die bereits geleisteten Einzahlungen

Unserer Hauptkasse, Herrn Banquier Otto Lin gke bier oder Heren J. F A. Zürn in U Mer 0

» Advokat Reinhold Wagner in Meuselwiß bei Vermeidung der im §. 16 der Statuten gedachten Nachtheile, einer Konventionalsirafe von 10 pCt, der versäumten Einzahlung u. #. w. in der Zeit vom

25. November bis mit 2. Dezember d. 2:

zu leisten.

Altenburg, den 20. Oktober 1870. Der Vorstand der Alienburg- Zeißer Eiseabahn-Gesellschaft. Laurentius. A. Große.

bei

Die 4% Cöln - Mindener täts - Obligation V. Emission

Nr. 17,178 à 100 Thlr is angeblich durch Feuer vernichtet worden.

Auf den Antrag des Eigenthümers derselben und mit Bezug auf

F. 9 des Allerhöchsten Privilegiums vom 17. September 1862 ergeht

hiermit die öffentliche Aufforderung, die gedachte Obligation an uns

einzuliefern oder die etwaigen Rechte daran geltend zu machen,

widrigenfalls wir dieselbe nah Ablauf der in dem gedachten Para-

graphen vorgesehenen &rislen öffentlih für nichtig erkflärén und dem

Tae eine neue Obligation unter obiger Nummer ausfertigen erden. ;

Côln, den 12. Juli 1870. Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

/ __ Aktien-Gesellschaft Eisenhütte Prinz Rudolph zu Dülmen. Generalversammlung der Actionaire am Mittwoch, 7. Dezember cr., Nachmittags 3 Uhr,

beim Gastwirth Ostroy in Dülmen.

Gegenstand der Berathung :

2 Fents des O ;

ejtsebung der Remuneration des bisherigen Aufsichtsratbes __ (§. 20 des Statuts). : s S

Aktien, für welche das Stimmrecht ausgeübt werden soll, müfsen

spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung auf den Namen der Besißer bei der Direktion deponirt werden.

Dülmen, den 12, November 1870. Der Aufsichtsrath. 0. von Noël.

Vom 20. d. Mts. ab werden zwischen unserer Station Landeshut einer-, Dresden und Leipzig of, andererseits direfte Personen- und beziehungsweise S Courirzug-Billets i s für die L, IL und resp. ITTL. Wagenklasse = ausgegeben.

Berlin, den 8. November 1870.

Königliche Direktion der Nieders{lesisch-Märkischen Eisenbahn. Bekanntmachung. Die Fracht für Steinkohlen von Königs

hütte nah den sämmtlichen Stationen der Ostbahn ist vom 1. No- vember d.

säße fönnen bei unseren Güterexveditionen eingesehen werden.

J ab um 4 Pfennige pro Tonne herabgeseßt. Die Tarifs Bromberg, den 8. November 1870.

briefe ;

Königliche Direktion der Ostbahn.

Hierbei Berlust-Listen Nr. 105 und 106.

Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht: Dem Konsul. des Norddeutschen Bundes Bartning in Mazatlan den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse zu verleihen; sowie a atis i; N Die vortragenden Räthe bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten , Geheimen Régierungs-Räthe omeyer und Dr. Jacobi, zu Geheimen ‘Ober-Regierungs®- äthen zu ernennen.

Ich sehe Mich veranlaßt, die Verwaltungsbezirke des Ge- neral - Gouvernemenis von Lothringen und zu Rheims ander- weitig abzugrenzen, und zwar wie folgt: Ua trt

1) Zu dem Gouvernement Lothringen gehören -die De- partements Meuse, Vosges , Haute - Saone, Haute - Marne,

Meurthe und Moselle, leßtere beide, soweit ie nichbdurch Meine

G On f O s menis im Cliaß zugewiejen Und 2) dag Genera z Bou erien? in Rheims besteht aus den Departements Aisne, Ardennes, Marne, Seine ot Marne, Aube und Seine @ot Oise. Sie haben hiernach die betreffenden General-Gouvernements mit Mittheilung zu versehen. H.-Q. Versailles, den 4, November 1870. Wilhelm. v. Roon. Graf v. Bismark. An den Kanzler des Norddeutschen Bundes und den Kriegs-Minister.

s

ezirke des General-Gouverne-

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachuñg, i i die Annahme von Privatpäckereien an die Truppen in Frankreich betreffend.

Es sollen nunmehr bis auf Weiteres Privatpäckereien außer für die in der Bekanntmachung vom 1. November be- zeichneten Truppentheile, d. i. die Corps vor Paris und die Besaßungen von Meg und Straßburg auch für das Cer- airuhas- Cou von Thionville zur Posibeförderung zu- gelassen werden. s

Die Adressen der betreffenden Packete müssen außer den bi8her vorgeschriebenen Bezeihnungen auch die Angabe des Bestimmung8orts » vor Thionville« enthalten.

Da die Postanstalten bei der Annahme der Packete auf eine Prüfung, ob der Truppentheil, bei welchem der Adressat steht, zu dem Cernirungs-Corps von Thionville gehört, fich nicht einlassen können, so Cu! an die betreffenden Absender das Ersuchen, dergleichèn Päckereien nux dann einzuliefern, wenn sie bestimmte Kenntniß davon haben, daß der Adressat bei dem Cernirungs8- Corps vor Thionville steht. Unrichtig dorthin adressirte Sendungen werden den Absendern ohne Er- stattung des Francos zurückgesendet.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß. die 17. und 22. Jnfanterie-Division, ferner die 2., 4. und

Kavallerie-Division nicht mehx vor Paris stehen,

6 LUd Privalpäckereien an die Mannschaften dieser Truppenverbände

daher nicht mehr angenommen werden köênneÊnG

Da bei den Postsammelstellen immer noch Päckercien in nicht vorschriftsmäßiger Beschaffenheit eingehen, so wird noch- mals darauf hingewiesen, daß die Sendungen in feste, mit Leinwand üÜherzogene Behältnisse zu verpacken sind und daß die Feldpost-Korrespondenzkarte mit der deutlichen Be-

\ Feldpostrelais Etarnpes “abgegängene: Dransport- mit Fel “sachen für die 4. Kavallerie-Division mußte wegen- Unsich

zeichnung des Adressaten, bezw. auch des Standorts, ret halt- bar A das Packet geheftet sein muß. Auch liegt es im eigenen Interesse des Absenders, daß derselbe sih auf der Korrespondenzkarte namhaft macht, sowie, daß eine Os Korrespondenzkarte, mit den vollständigen Angaben des dressaten und des Absenders, in das Paket mitverpakt werde, damit die weitere Behandlung desselben gesichert jei, im Falle die äußere Signatur durch irgend welchen Umstand sich ablösen sollte. Auch wird wiedorholt dringend ersucht, keine dem Verderben ausgeseßten Lebensmittel zu versenden. Berlin, den 13, November 1870. General - Postamt. d Stephan.

tp roi SkRA A A gate über. unterbrochene Feldposiverbindun a A j 2 J f h 7 Q N eBiC V le 2 it , ä ne 1 h

0 20. Oktober vor

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der Straßen auf Divisionsbefehl in Etampes bis zum Otto: i ber verbleiben. An diesem Tage erfolgte die Abholung durch

ein Kavalleríe.- Kommando, welches am 27. Oktober bei der

Feldpost-Expedition der genannten Kavallerie-Division eintraf.

Die Postverbindurig von Chaumont nach Chatillon und darüber hinaus ist wegen Unsicherheit der Straßen theilweise unterbrochen. Nichtsdestoweniger wird versuht werden , die Zuführung der Postsachen für die betreffenden Truppentheile Über Troyes und Sens zu bewirken, zu welhem Behufe im leßteren Orte ein Feldpost-Relais eingerichtet worden ist.

Aen 1 wird zur Erklärung etwaiger Verspätungen der betreffenden Korrespondenz bekannt gemacht. |

Berlin, 15. November 1870.

R General-Postamt. Stephan.

Justiz-Ministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar Manns in Orb ifi die Verlegung seines Wohnsißes nah Hanau gestattet worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer Dr. Wengyel am Gymnasium zu Oppeln is das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden.

Kriegs - Ministerium.

Entscheidung über Gesuche Angehöriger von ver- wundeten und erkrankten Militär - Personen um Uebergabe derselben aus den Lazarethen in ihre Privatpflege resp. um Ueberführung solcher Per- sonen in näher gelegene Lazarethe. H Zur Erledigung der in neuerer Zeit bei dem Kriegs-Mi- nisterium in großer Zahl eingegangenen Gesuche von Angehöri- gen verwundeker und erkrankter Militärpersonen um Uebergabe derselben aus den Lazarc:hen in ihre Privatpflege resp. um Ueberführung solcher Perfonen in näher gelegene Lazarethe, ' wird auf Grund der bestehenden Vorschriften Folgendes hiermit bekannt gemacht: 1 1) Die Beurlaubung resp. die Uebergabe von, der ärztlichen Behandlung bedürftigen Mannschaften der mobilen Feldarmee aus den Lazarethen in die Privatpflege ist nicht zulässig. i Rekonvaleszenten, die, wenn auch nicht mehr ärzt- licher Behandlung, so doch noch der Schonung zu ihrer Kräf-

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