1870 / 374 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ediktalladung

[250] : achdem der Rittergutsbesißer A. Wilhelm Heye aus Grasdorf

laut Kaufkontrakts de 5. Oktober 1870 von dem Vollmeier Conrad Lüders in Groß - Lopke folgende, zu dem auf 2c. Lüders von seiner Ehefrau Wilhelmine, geb. Stähr, durch Tausch Übergegangenen Halb- hof Nr. 21 zu Harber gehörige Grundstücke erworben hat, nämli: 1) 3 Morgen 27-(JR. Wiesen in den Böhnischwiesen mit An- S n Verkoppelung, neben Hahne an der Gr. Lopfker 2) 19 Morgen 103,6 QJR. Ackerland, Koppel in den Bonischackern mit Anschnitt aus der Verkoppelung, neben Carl Milte an

8) A ur Se On L orgen / [ZN. auf dem nördlichen Hohenkampe, Kovvel- Aerland, bei Köhler belegen ; E A 4) 41 Morgen 116 [JR. Ackerland, Koppel in den vorlingen zwischen Dohrs und Oelkers belegen ;

N Und Se x e Gld er neuc Erwerber auch eine iftalladung behuf Sickerung \eîner Rechte beantragt hat; so werden Alle, welche an die G S Grundstücke Eigenthums- , näher-, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand- oder andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten Und Realberechtigungen zu haben vermeinen 1 hierd1. rch aufgefordert; solche in dem auf . __ Dienstag, 27. Dezember d. J. Morgens 10 Uhr, des e L É im Sevi dem e anzumelden, thr Recht sonst im Verhältnisse zum neuen Erwerber verlor : Burgdorf, 18. November 1870. i via Königlich Preußisches Amtsgericht.

anme

Verschiedene Bekauntmachungen.

LOA L Bekanntmachung.

L n Ausführung der Bestimmungen des Gesehes vom 11. Juni cr.

Über die Aktiengesellschaften und' nach Maßgabe A am 5. Juli cr.

Allerhöchst bestätigten Statuts beehren wir uns die Aktionäre unserer

Gesellschaft zu einer ;

«s außerordentlichen Generalversammlung Donnerstag, den 29. Dezember OP,,

int Vormittags 11 Uhr,

Englischen Hause Mohrenstraße 49 2 Tr hierdurch ergebenst einzuladen. O s N N Ea der Tagesordnung sind: pitals 21 nag Anleitung pes A scibnung des Grundkapi- „_na nleitung des Art. 209a. de em. 2) Wahl bes Auf Sföratdes lh Borse e, aht des Aufsihtsrathes nach Vorschrift der §K. 37, 39 : o C oie a rmäcchtigung des Au rathes zur Vornahme derjenigen Aen- derungen des Statuts, welche Behufs Eintragung, Ver Gesell- schaft in das Handels8register nothwendig werden. - 4) Bericht des Gründungs - Komites über die bisher getroffenen Maßnahmen im Sinne des §. 59 des Statuts. : 5) Beschlußfassung Über die auf Grund des §. 56 des Statuts fest- zuseßenden Gründungskosten.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung theil- zunehmen wünschen, haben si, unter Bezugnahme auf die von ibnen abgegebene Aktienzeihnung , [N leens drei Tage vor der Ver- sammlung in unserem Central ureau Lebgiger Plaß 5 \chrift- li ch anzumelden resp. die nah §. 34 des Statuts zulässigen Voll- N c Ph Dea, s

ever ge]Weyene Anmeldung wird eine mit dem Siegel der Ge- sellschaft versehene Bescheinigung ertheilt werden , welche als Einf: karte zur Versammlung dient und auf Grund deren die erforderliche Anzahl Stimmzettel event. verabfolgt werden wird.

Stimmberechtigt sind na §. 32 des Statuts nur diejenigen, welche mindestens fünf Aktien gezeichnet haben.

_Von den Nidhterschienenen wird angenommen , daß sie den Be- \{lü}sen der Generalversammlung zustimmen. Berlin, den 18. November 1870. Das Gründungs - Komite für die Pommersche Centralbahn.

H. Wagener. H. Schuster. G. Oder.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Vorschriften der Art. 209a und 210a des Allge- meinen Deutschen Handels-Geseßbuches und des §. 16 unseres Statuts werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die erste Einzahlung auf die von ihnen gezeichneten Aktien mit 10%

oder 20 Thlr. pro Aktie bis spätestens 15. De- zember (x, zu leisten.

: Ae SaPungen der e Gai G

n Deriin vei der Gesellschaftskasse, Leipziger Plaß 5 bei der

Gewerbebank H. Schuster & Co, Friebrihtr 622

in Dramburg, Neustettin und Schlochau bei den Kreis- Saa en bei lebteren jedoch n ur für den betreffen- en Kreis ; -

in Wangerin ‘bei Herrn G. Hartmann für den Kreis

walde. Megen-

Lopkerwegs- 9) 3 Morgen 19,2 R. Wiese in der Mas zwischen Lauenstein

der Termin zur Ausreichung der Quittungs : | aber später bekannt JONade Werben, R Sta

In Betreff der Folgen der Nichtzabluna der 6 Fo Rate verweisen wir a §. 17 des Sictais E N Berlin, den 21. November 1870.

Das Gründungs-Komite für die ommer : Centralbahn. F M

S. Wagener. H. Schuster. G. Oder.

Einladung | zur _

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ordentlichen Generalvers ammlung

Berliner Srauerei-Gesellscha

_am 23, Dezember 1870, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale d Gesellschaft _auf dem Kreuzberge.

[3570]

Die Interessenten belicben mindestens 8 Tage v( der Ver ammlung ihre Antheils\cheine,- sowie etwai Vollmachten in oben bezeihnetem Lokale niederzulegt und nach der Versammlung wieder in Empfang j

nehmen. : S Tagesordnung: Zer es Verwaltungsrathes über die Geschäftslage u die Resultate des verflossenen Geschäftsjahres. a 2) Anträge: a) auf Erhöhuna des Grundkapitals zur Erwoeiterung des 0 \{chäft8betriebes durch Emission von 250,000 Thlr. Stammaktie b) ir e duna des §. 11 der Statuten, an dessen Stel Geschäftsinhaber und Aufsichtsrath bestimmen gemeinsta lih die Art und Weise der Begebung dérienigen Atti E Behufs Erhöhung des Grundkapitals neu emitti 3) Wahl dreier Kommissarien zur Präfung der Bilanz, _Uund Skfripturen Behufs Decharge- e N N Berlin, 22. November 1870. \" Der Verwaltungsrath.

D stimmb ti Í ; Mitgliede des N e Ummoerechtigten Mitglieder der Norddeutschen Hagel - Ve siherungs - Gesellschaft in Berlin lade ih dler e n 1

anuar k. J., nbanmag, 11 Uhr, in den Bureaux der Gesel haft Kommandantenstraße 15 stattfindenden ordentlichen Gt n D e. S :

en Gegenitand der Tagesordnung bilden : der Rechnungs abs{luß pro 1870; der Antrag der Direktion über die Bea des erzielten Uebershusses, so wie ein Antrag des Verwaltungsrath! Mitgliedes Herrn von Saenger - Grabowo, wegen Abänderung de F. 9 der Versicherung8sbedingungen. Ein Weiteres wird vorbehalten. Berlin, den 21. November 1870.

Der Vorsitende des Verwaltungsraths der Norddeutschen Hagel-Verficherungs-Gesell schaft. Dreiherr von dem Knesebecck.

n Verlage von Georg Neimer in Berl in; Anhaltstraße 12 ist soeben erschienen und dur jede Puchhandlung zu beziehen : a “—

D - Strafgesesbuch

i ür den Norddeutschen Bund Dr n erläutert dur

F. L, Ovpenbo

Ober-Staatsanwalt beim Kgl. Preuß. »penbof in Berlin und

Herausgeber des seit 1856 in sechs Auflagen erschienenen Kom mentars zum Preußischen Strafgeseßbuch.

te Lieferung.

reis: 1 Thlr.

Die zweite Lieferung wird noch im Laufe des nädsten Monats

Ueber geleistete Zahlung wird Interims- Quittung ertheilt,

; a, erscheinen. Hierbei Verlust-Listen Nr. 112 und 113.

rakter als Kan

_veröffen

na | | O lbe Staatsschulden-Tilgungskasse getreten ist.

Königli

Vas Abonnement betrligt 4 Ther, für das Vierteljahr. Insertionspreis flir den Kaum einer Druczeile Dx Sgr. Sz D

Ri tat me Me es n n

Bertin die Ervevitioe des dóniat fischen Staats - Anzeigers: Zieten-Plas Nr. 3.

Me 371.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem “Geheimen Rechnungs --Rath Louis Mayet zu Berlin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Rentier Wilhelm Mähß zu- Berlin, dem Rentiér Gottlieb Christian Poliß daselbst und dem Kaufmann Gustav Adolf von Laer daselbst den Königlichen Kronen- Orden ‘vierter Klasse, sowie dem pensionirten Heuwieger Pilgrim zu Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; Den Ober - Bau - Jnspektor Dresel zu Stettin zum Regie- rungs- und Bau-Rath ; ; Den Staatsanwalt Black in Oppeln zum Direktor des Kreisgerichts in Kosten; und : _Den Kreisgerichts - Rath von Schmeling in Rathenow zum Direktor des Krei8gerichts in Crossen zu ernennen ; sowie Dem E - Sekretär Friß in Bärwalde den Cha-

ei-Rath zu verleihen.

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Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung, , e Bunde8Lanleihe

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cöffentlichten Subskriptionsbet Anleihe “des Norddeutschen 1. En Monats fte näßige Ra 28. k. M. der Rest des Subskriptionspreises einzuzahlen.

Die am 1. k. M. femige Rate umfaßt 15 Prozent des Nominalbetrages nebst den Stückzinsen für die Zeit vôm 1. Juli bis 1, Dezember d. J. und p demnach auf je 100 Thlr. Nominalwerth 15 Thlr. 9 Sgr. 45 Pf. L

Der am 28. k. M. fällige Rest des Subskriptionspreises beläuft sih, wenn bis dahin alle Ratenzahlungen richti ‘ge- leistet find, auf 8 Prozent des Nominalbetrages nebst Stück- zinsen für die Zeit vom 1. Juli bis 28. Dezember c. und be- trägt demnach auf je 100 Thlr. Nominalwerth 8 Thlr. 5 Sgr. 104; Pf.

"t am 1. Dezember kann indessen hon der volle, dann noch rückständige Restbetrag entrichtet werden, in welchem Falle die Stückzinsen für den ganzen Kapitalbetrag der Restzahlung nur bis zu diesem Tage zu vergüten sind. : i

Die Einzahlungen ¿vfolaci bei der Kasse, welche die Zeich- nung angenommen hat, sofern nicht an die Stelle derselben . 13 der Subskriptions - Bedingungen die Königlich

Berlin, den 24. November 1870. j Das Ce Bs.

Bekanntmachung ao O inländishen Post- verkehr.

Um den aus Anlaß der Weihnachtszeit stattfindenden Post- Päereiverkehr im Inlande auch bei den gegenwärtig obwal- tenden' Verhältnissen, wo ein großer Theil des Personals und Materials der Postverwaltung in auswärtiger Beschäftigung begriffen ist, und. 1 ( der Güterbeförderung auf den Cisenbahnen ohnehin einen un- gewöhnlichen Umfang erreicht hat, ordnungsmäßig bewältigen

zu können, wird an das Publikum das dringende Ersuchen ge-

richtet, die Einlieferung der Päkereien mit Weihnachtssendungen im inländischen Verkehr nicht bis zu den Ee Fristen hinaus8zuschieben, sondern damit möglichst ‘bald nah Ablauf

s L «mitun ET E L A. g | vergehen können, che diéAdre

der Postverkehr wegen der Beschränkungen

Berlin, Freitag den 25. November, Abends.

der ersten Woche des Monats Dezember zu beginnen, und die Vorbereitungen danach gefälligst zu bemessen. Berlin, den 19, November 1870. General- Postamt. Stephan.

Bekanntmachung.

Weihnachts-Versendungen an die Truppen

in Frankrei.

Um die Zuführung von Weihnachtspacketen an die Truppen in Frankreich zu ermöglichen, soll der Feldpost-Päckereidienst in seinem jeßigen Umfange, wenn irgend möglich, noch bis zum , Abend des 8. Dezember aufrecht erhalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkte kann daher die nnahme von Feldpost- packeten der vorgeschriebenen Art und an diejenigen Truppen- theile, für welche die Packetversendung überhaupt zulässig ist, noch stattfinden. Von da ab muß die Annahme bis auf Wei- teres ‘eingestellt werden, so weit nicht etwa Ereignisse eintreten sollten, welche eine noch frühere Einstellung bedingen würden. Das General-Postamt macht im Jnteresse des Publikums, \o- wie um dem übermäßigen Andrange in. den leßten Tagen vor dem 8. Dezember vorzubeugen, {on jeßt hierauf aufmerkse en in Frankreich obwalkende Transp chä gel so wird es fich pfeblen, baldigst it Def be gelangen, so wird es sich empfehlen, gst mit den be den Weibnactsversendungen zu beginnen.

“Berlin, den 19. November 1870. General - Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Angriff auf cinen Feldposttransport.

Am 11. November ist auf einen von Troyes nach Ma- rigny abgegangenen Feldposttran8port für die Großherzoglich hessische (25.) Infanterie - Divifion in der Nähe der Stadt No- gent a. d. Seine ein feindlicher Angriff verübt worden, wobei einer der beiden, den Transport begleitenden Postillone ver- wundet und ein Briefbeutel mit Korrespondenz aus der Hei- math vom 8. und 9. November in Verlust gerathen ist. Zur Erklärung des Ausbleibens der betreffenden Korrespondenz wird Vorstehendes hiermit bekannt gemacht.

Berlin, 24. November 1870.

: General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung.

Post-Anweisungen nah dem Elsaß und nach

Deutsch-Lothringen.

Vom 1. Dezember ab ist bei Post-Anweisungen nah dem Elsaß und nah Deutsch-Lothringen von dem Absender der Be- trag nicht mehr in der Franken - Währung, sondern in der Thaler- beziehung8weise Süddeutschen Gulden- Währung anzu- geben. Die Auszahlung der Beträge erfolg! in der Regel in der Thaler- beziehung8weise Süddeutschen Gulden - Währung. Werden - ausnahmsweise geringere Beträge in der Franken- Währung grgen s0 wird die Reduzirung bis auf Wei- teres nah dem Verhältniß von 4 Thalern oder 7 Gulden Süd- deutscher Währung gleih 15 Franken bewirkt.

„Die Gebühr beträgt: für Summen bis 25 Thaler oder 433; Gulden Südd. Währung 2 Groschen oder 7 Kreuzer; für Summen über 25 Thaler oder 434 Gulden Südd. Währung

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