1870 / 388 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

endlich aus seiner Thatlosigkeit heraus8getreten is. Das Brod wird nur rationenweise an die vielen Hunderttagusende vertheilt, die nichts mehr besien. Fleish erhalten diese gar nicht mehr, nur noch Brod und Wein. Das cingetretene kalte Wetter hatte die Leiden der Pariser noch vermehrt, da das Brennmaterial gänzlich abgeht. Die Sterblichkeit hatte wieder bedeutend zu- genommen.

Ein falsches Gerücht war leßte Nacht verbreitet ; es han- delte sih um eine angebliche Agitation in Belleville und um ein Herabsteigen der Bevölkerung in das Jnnere von Paris. Der Kommandant des 3. Sektors ging so weit, Generalmarsch chlagen zu lassen. Die Befürchtung, daß ein Aufstand aus- breche, giebt sich auch in eincr RegierungEproklamation kund. Zwei andere Proklamationen, die eine von Trochu, die andere von Ducrot, wurden cbenfall§ veröffentliht. Die Befürchtun- gen, daß Unruhen ausbrechen könnten, sind, nach dem offiziellen Abendbîatt, ganz unbegründet. Die Bataillone von Velleville akflamirten gestern Trochu, während man sie anklagte, die NRe- gierung stürzen zu wollen. »Abgeschen von der Neugierde, die Alle erfaßt hat, ist man hier ruhig und einig. Jeder Versuch, Unordnungen hervorzubringen, würde einstimmig gebrandmarkt und mit Abscheu niedergeworfen werden, «

»Der Siyl ist die Regierung«, überschæeibt die »y France« vom 2. Dezember ihren neuesten Leitartikel, worin sie Stellen aus Gambctta’s Antwort an Cambriels aushebt, um zu zeigen, daß der Kaiser Napoleon sich in sciner hohmüthigsten Zeit nie so hochmüthig / ausgedrückt und mit seinem »JTch« um sich ge- worfen habe.

»Le Drapeau« giebt folgeñde Liste der Generale , die bereits der Verleumdung der Demagogen und den Leidenschaf- ten der Klubbisten geopfert worden: General Mazure , der seiner Freiheit und seines Kommandos in Lyon beraubt wurde, General Barral desgleichen in Grenoble abgeseßt, General Gudin in Rouen , Genéral d’Azemore in Valence , General de Noue in Perpignan , General Valsin-Esterhazy in Algier; die Generale Cambriels , Michel, de Kersolan und Bourbaki wur- den durch Umtriebe, Erniedrigungen und Verleumdungen ge- zwungen, um Rücktritt von ihren Kommandos zu - bitten, und die jüngste Reise Gambetta's ins Lager hatte den Zweck, ein- mal zuzusehen , ob Fiéreck, Malherbe und Marty noch sein Vertrauen verdienten.

Aus Tours meldet eine Korrespondenz des » Journal de Bruxelles« in Betreff der von der französischen Regierung beabsichtigten Errichtung von Lagern, daß -- diese Maß- regel angesihts des erheblichen Geldmangels sowie bei den za lreichen anderen Schwierigkeiten, die sich entgegen- stellen , s{chwerlich zur Ausführung gelangen dürfte. Nach dem hier aus Paris eingetroffenen »Journal officiel« hat die Ngierung 200 weitere Mahlapparate aufstellen lassen, um dic Erzeugung von Mehl möglicst zu beschleunigen.

Ne: land und Polen. St. Petersburg, 6. Dezember. Dem »Reg.-Anz.« wird unterm 3. d. M. aus Sewastopol telegraphirt, daß die Kaiserin um 4 Uhr Nachmittags zu Lande glücklih in Sewastopol eingetroffen und an demselben Tage auf dem Dampfer »Tiger« abgereist ist. Ferner wird dem Blatte aus Odessa, 4. Dezember telegraphirt, daß die; Kaiserin am 3. Abends in Odessa eingetroffen “ist, von wo Allerhöchstdieselbe auf der Eisenbahn über Kiew nach St. Peters- burg abreisen wollte.

Amerika. Washington, 6. Dezember. (W. T. B.) Der französische Gesandte, Vicomte Treilhard , ist von dem Prä- sidenten offiziell empfangen worden; Grant erklärte in der Audienz, daß er sih bemühen werde , die zwischen der Union O bestehenden guten Beziehungen aufrecht zu

erhalten.

___ Reichstags - Angelegenheiten.

Bexlin, 8. Dezember. Jn der gestrigen Sißung-des Reichstags des Norddeutschen Bundes ergriff in der Diskussion Über die Verträge mit den süddeutschen Staaten der Präsident des Bundeskanzler-Amts, Staats-Minister Delbrü ck wiederholt das Wort, zunächst nah dem Abg. Duncker zu Art. 4:

Meine Herren! Jh muß auch hier bitten, den Antrag des Herrn Vorredners abzulehnen. Jn- seiner Motivirung scheint er mir vor- zug: weise auszugehen von cinem mir kaum erklärlichhen Mißtrauen gegen den künftigen Reichstag. Einem Mißtrauen in die Regierur gen kann er nicht abhelfen, denn wenn sie wirkli die Absicht haben foll- ten, eine Preßgeseßgebung. oder cine Vereinsgesceßgebung in das Auge zu fossen , welche eine rückschritilihe Bewegung bezeichnete, wenn sie das wirklih wollten, so würde ja auch durch eincn Kusaß zu der Verfassung ciner solchen Bewegung in der That nichts entgegengestellt, wenn eben die überwiegende Mehrheit der Regierungen o gesonnen wäre. Für den Reichstag licgt aber die Frage der Ver- sassurigé veränderung ‘nickcht anders wie die Frage der Gescßgeburg: Ie e:nfache Majorität entscheidet. Es wird also vom Standpunkte des Herrn Vorredners aus auch immer èarauf ankommen, ob in

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Tendenzen bei den Regierungen obwalteten —/, ob der näcste Reichs. tag in seiner Mehrheit solchen Tendenzen beitreten wird oder nicht

von den Strömungen, die in Deutschland herrschen, ein richtiges Bild mache, so môhte ich dem nächsten Reichstage vom Standpunkte des Herrn Vorredners aus mit mchr Vertrauen entgegen schen als ey selbst. Jt das aber der Fall, so scheint mir der Saß, den er vor: \{lägt, in der That keine andere Bedeutung zu_haben als eine rein theoretische, und ich kann aus diesem Grunde Sie nur wiederholt bitten, ihn abzulehnen

Nach dem Abg. Lasker zu Art. 8:

Meine Herren! Jh nehme keinen Anstand, die von dem Herrn Abgeordneten für Meiningen soeben aufgewozfene Frage in seinem Sinne zu bejahen. Jh sche und. ih spreche dabei nicht für mich allein durch die Bestimmungen, “welche in dem Vertrage vom 23. November über den Militär -Etat getroffen worden sind, keines. weges den Militär-Etat als cinen Gegenstand an, welcher nicht dem ganzen Bunde gemeinsam wäre.

Ich sehe das weder formell noch mater’ell; materiell nicht des. halb, weil aus den Vefiimmungen, wel@e der Militär - Etat für die Übrigen Bundesstaaten außer Vayern enthält, sh für Bayern daSjenige ergeben soll, was bei dem Militär-Etat im Großen und Ganzen genom uen die Haupisacße ist, nämlih das gesammte Er- forderniß an Geld für die bayerischen Truppen; zweitens aber aut dcShalb nit, weil in dem Vertrage vom 23. November. in einer weiteren Bestimmung auch die besonderen Etatssäbe, die in dem «Militär-Etat für die übrigen Bundesstaaten enthalten sind, zur Norm dienen sollen für den bayerishen Landtag und die baycrische Regierung bei Aufstellung der Spezial-Etats für die bayerischen Truppen. Aus diesen Gründen is materiell unbedingt ein gemeinschaft- liches Juteresse vorhanden, es is aber auch. formell insofern vor- handen, als nah meiner Ansicht der künftige Bunde8etat gar nicht

anders aufgestellt werden kann, als in: der Weise, daß die Ausgaben für das bayerische Kontingent ebenso wie für alle“übrigen Bundes- kontingente auf unserem Etat erscheinen. Der Unterschied is nur der: diese Ausgabe erscheint für Bayern in einer Summe während sie für die Übrigen Staaten subdividirt nach den Etatëtiteln in verschiedenen Summen erscheint, die sch nachher erst in der Haupt- sun.me vereinigen. Damit korrespondirt nach der andern Seite die Einrichtung, die der Etat in Beziehung auf die Einnahmen treffen muß. Es werdeh nah meiner Ansicht auf dem Etat in Einnahme zu erscheinen haben wie das aus den Bestimmungen der Verfas- ung von selbst folgt sämmtliche Einnahmen an gemeinschaftiichen Steuern, und es wird das, was nachher fehlt, allerdings dann nah einem - durch die Verschiedenheit. ‘der Gemeinschaftlichkeit der Steuern verschieden bedingten Maßstab erscheinen müssen als Matritularbeitrag. Also aus diesen formellen und materiellen Gründen bin ih entschie- den der Ansicht, daß demnächst sowohl die bayerischen Vertreter im Bundesrathe, als die bayerischen Abgeordneten im Reichstage Über den Militär-Etat mitzustimmen haben, und daß auf den Militär-Etat die Ausnahmebesiimmung am Schluß des Art. 7 ebenso wie die ent- sprechende Bestimmung am Schluß des Art. 28 keine Anwendung findet,

Nach dem Abg. Hirsch zu Art. 28:

Meine Herren! Jh möchte zunächst daran erinnern, um was es sih bei dieser Bestimmung eigentlih handelt. Es" ist mit vollkomme- nem Rechte hervorgehoben worden, daß es hier im Reichstage wie in jedem Sonder -Landtage eines einzelnen Staates eine Menge Materien giebt, bei welchen sachlich nicht die Gesammtheit interessirt ist , sondern nur ein einzelner Theil. Nicht sowohl im Reichstage, als , wie richtig bemerkt , in den Sonder-Landtagen werden Gesehe erlassen, díe ausdrücklich nur für bestimmte Landestheile gelten. Um ein solches Verhältniß handelt es sich hier gar nicht , es handelt sich hier nur um solche Verhältnisse, bei weichen nah der Vexfassung selbst die ganze Jnstitution nicht gemeinschaftlih ist. Nach der Ver- fassung ist die ganze Institution der Bier- und Branntweinsteuer nicht gemeinscaftlih. Der Reichstag wird vielleicht oft genug noch in die Lage kommen so ist es ja z. B. bei dem Einführung8geseß zu dem Handelsgeseßbuch und zu der Wechselordnung gewesen gewisse par- tifulare Bestimmungen in einzelnen Staaten als solche ausdrücklich aufrecht zu erhalten, Das wird auch fernerhin sein; das sind au nicht Anzelegenheiten die nach der Verfassung nicht der Gesammtheit gemeinschaftlich sind, nah der Verfassung sind diese Angelegenheiten

- Unbedingt gemeinschaftlich.

Ich wiederhole, es handelt \sich hier nur um solche Gegenstände, wo die ganze Institution nah der Verfassung nicht gemeinschaftlich is. Nun fann man auch in Beziehung auf diese Gegenstände von dem idealen Standpunkte aus, den der Herr Abgeordnete für Berlin einge- nommen hat, sagen: ja, troßdem, wenn auch nah der Verfassung die ganze Jnstitution nicht gemeinschaftlich ist, so sind doch die in den Reichstag berufenen Vertreter Vertreter der ganzen Nation und es giebt in thesì gar feine Angelegenheit, welche ausgeschlossen werden könnte. Von dem idealen Standpunkte aus kann ih dagegen nicht viel argumentiren, aber von dem realen Standpunkte aus, von dem Standpunkt, der Überhaupt dahin geführt hat, gewisse Justitutionen nit gemeinschaftlih zu machen, muß ih die hier vorliegende Be- stimmung als die naturnothwendige Konsequenz ansehen. Wie diese Bestimmung naher im Reichstage selbst, wenn ih mich: so aus- drüden soll, dramatisch ausgeführt wird, das if hier gar nicht ent- schieden; die Regierungen haben \ich schr wohl gehütet hier eine Be- slimmung üher die Geschäft8ordnung des Reichstags treffen zu wollen, sle haben si ledigli darauf beschränkt, auszudrücken, wa3 nach ihrer Ansicht ausgedrückt werden mußte: daß, wo eine Justitution nicht gemeinschaftlich ist, die Abstimmung nit gemeinschaftlich sein kann in dem Sinne, daß diejenigen Mitglieder für deren Länder die Jn-

der Untersiellung, von der er überhaupt ausgeht: daß rückschrittliche

stitution nicht gemeins{aftlich ist, mitstimmen.

Der nähste Reichëtag ist noch nicht gewählt, wenn ich mir indessen | sammtheit derjenigen Verabredungen, welche hier bezeichnet sind, als

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Nach dem Abg. Lasker zu Art. 40: Der Herr Vorredner geht mit Ret davon aus, daß er die Ge-

der Zollvereinsvertrag am 8. Juli 1867, für sehr umfangreich hält. Es ist diese Gesammtheit von Verabredungen zum Theil administra- tiver Natur, zum Theil legislativer Natur, und zum Theil verfassungs- mäßiger Natur. Jch glaube mit dem Jnhalt dieser verschiedenen Verabredungen ziemlich genau bekannt zu sein, meine frühere Stellung hat mich dazu geführt? ih würde aber glauben,

daß ih selbs, wenn ih nun nach diesen Gesichtspunkten den Inhalt

dieser Verabredungen gruppiren sollte, lediglich nach meiner periôn-

[ichen Auffassung, dazu doch mehrere Tage ununterbrochenen Stu-

diums brauen würde. Jh glaube, daß alsdann eine Verständigung

untce den betheiligten Regierungen, ob diese von mir entworfene

Subsumtion rictig sei oder nicht, einen noch viel größeren Zeitraum . erfordern würde und namentlich dazu führen könnte, eine Menge von ragen diskutahel zu machen, die'von der Art sind, daß sie eigentlich

nur dadurch zu Fragen werden, wenn man darauf gestoßen wird, sie als solhe zu behandeln: : |

Bei der Redakiion des Artikels ist man davon ausgegangen, daß eine Erschöpfung der Materie, also eben eine solche Klassifikation der einzelnen Bestimmungen , in der That mit den größten Schwierig- keiten verbunden sei, mit Schwierigkeiten, fie mit dem daron zu er- wartenden Nußen kaum im Verhä'tniß stehen würden.

Wenn hier Artikel 78 mit in Bezug genouimea is , so hat das darin seinen, Grund, daß in der Thai in den Zollvereins - Verträgen Bestimmungen enthalteä sind, welche sich ihrer ganzen Natur na, und wenn man sie betrachtet vorn Staudpunkte der Bundesocerfassung aus, unzweifelhaft als solche darsteüen, die nicht im Wege der einsachen Geseßgebung werden abgeändert werden können. Um nur ein Beispiel anzuführen: es enthält der Zollvereins - Verirag die Bestimmung, daß, obwohl die Zollvereins - Einnahmen gemeinschafilich sind, die Strafgefälle, die Erlöse aus Konfiskaten den einzelnen Staaten ver-_ bleiben als Früchte der Jurisdiltion; es is ferner in diesen. Zoll- vereins-Verträgen das Begnadigungs- und Strafverwandlungsrecht in Fällen von Zollvergehen den Regierungen dex einzelnen Staaten vor- behalten. Es sind das Bestimmungen, welche, wenn man sie ändern wollte, wie ich glaube, unzweifeihaft als verfassungsmäfige zu be- handeln sein würden. Jch führe hier ein paar Beiipiele an, um hierdurch anschaulich zu ma@en, welcher Gedanke bei der Redaktion des Artikels obgewaltet hat. Alle die: einzelnen Bestimmungen, die nach meiner Ansicht unter den Art. 78 fallen würden, aufzuführen, bin ich im Augenblick niht im Stande, und ih glaube au, daß es insofern nicht von entscheidendem Interesse für die B:\hlußnahme stin würde) als ich in dieser Beziehung, und wenn ih auf Einzelh-iten dieser Art eingehen wollte, doch immer nur meine persönliche Meinung sagen fönn:e. |

Nach dem Abg. Dr. Wehrenpfennig zu Art. 78:

Meine Herren ! Die Ueberiragung der Bestimmung der Nord- deu then Bundesverfassung in die Verfassung. des neuen Bundes ist zunächst nicht zulässig nah meiner Ueberzeugung mit Nücksicht auf die Stellung Preußens im Bunde. Preußen hat nach den Vorschriften der Norddeutschen Verfassung nicht ein ausdrückliches, aber ein durch die Zweidrittel-Majorität von selbst gegebenes Veto in Beziehung auf Verfassungsveränderungen. Es is} hier in diesem Hause bei der Generaldebatte von, wenn ich nicht irre, mehreren Seiten darauf hin- gewiesen worden, daß es richtig gewesen sei, bei der Erweiterung des Bundes die Stimmenzahl Preußens im Bundeërathe zu verstärken. Diese Fragen haben nicht zur Berathung gestanden, wohl aber war zunächst von Preußen selbst darauf Werth zu legen, daß es in dem neuen Bunde in Bezichung auf Fragen von solcher Wichtigkeit, wie] sie Verfassungsänderungen sind, nicht un- günstiger gestellt würde, als im Norddeutschen Bunde. Dr Preußen bedurfte es daher keiner Anregung von einer ande- ren Seite für die Aenderung dieser Majorität. Sié wäre übrigens nicht nöthig gewesen in der jeßt hier zur Berathung vor- liegenden Verfassung; denn wenn es sich bloß um den M ven Baden und Hessen gehandelt hätte, so würden ruhig die Zweidril h haben beibehalten werden fönnen , der Zustand wäre dadurch ms verändert. Indessen, wie ih schon in etner früheren Sißung zu e merken die Ehre gchabt habe, die Verfassung, wie sle Jhnen hier vor- liegt, wenn auch zunächst nur mit Baden und Hessen vereinbart y 4 doch von Haus aus berechnet auf die Gesammtheif. Und da war e naturnothwendig geboten, dem größten Bundesstaat s e

Bundesstaat, der, wie ja unzweifelhaft richtig ist, E ie Stimmen im Bundesrathe niht im Verhältniß E Größe vertreten ist eine Garantie dafür zu geben, daß

Verfassungöänderungen ohne seine Zustimmung nicht beschlossen wer-

ni ür Waldeck den fönnen. weiß nicht, wo der Herr Abgeordnete sür U lde die Notiz A hat, daß Württemberg Anfangs fein Intereie, l diese Bestimmung gezeigt und sih nachher damit helceune hätte ; wüßte weder das erste zu sagen, noch weiß ih das zwei N L R von allen Seiten eine Aenderung dieser Bestimmung gerade als e ; angesehen, was durch die Natur der Dinge, was durch die gon f Satlage geboten war. Jch bitte Sie daher, den Antrag des He

Abgeordneten für Berlin abzulehnen.

—_— t. 80: | : Ih A Herrn Präsidenten anheim geben, den von ihm

ise  i ie ih glaube, emächten Vorschlag in folgender Weise zu ändern, die, wie ic ) e O ilurecten würde. J erinnere von vorn Zen daran, daß das Strafgeseßbu, und das Einführungsgeseß zum s gesepbbuch in Baden am 1. Januar 1872 in Wirksamkeit vf en io ; daß Baden aber nicht speziell hier genannt werden fann, weil sih der

- dahin führen,

man hat.

nennt, von selbs für Württemberg gelten würde. Jch würde also anheimstellen , es so zu fassen: j »vom 1. Januar 1872 an, jedoch unbeschadet der früheren Geliung im Gebiete des Norddeutschen Bundes: das Geseß über die Aus- gabe von Banknoten, und mit Aus\{hluß von Hessen südlich des Main, 1) das Einführungsgeseß zum Sirafgeschbuch für den Norddeutschen Bund vom 31, Mai 1870, 2) das Strafgeseßbucch für den Norddeutshen Bund vom 31. Mai 1870, und 3) die Ge- seße über das Losiwesen u. st. w.« i

Der Schluß würde ganz so lauten, wie der Herr Präsident vor- geschlagen hat. : ; j ch wiederhole, es kommt mir darauf an, durch die gewählte Fassung erstens klar zu siellen, daß in Baden das Strafgeschbuch mit dem Einführungsgesrß am 1. Januar 1872 in Kraft tritt, und zweitens, diese: Bestimmung, die zunächst nur Baden trifft, formell so zu fassen, daß ohne eine Aenderung des Vertrages mit Württem- berg diese selbe Bestimmung auch für Würitemberg gilt.

3% Auf eine Anfrage des Abg. Miquél zu Art. 80: :

Meine Herren! Was die erste Frage anbvelonzt, ob näinlich mit der Einführung der hier aufgezählten Geseße ohne Weiteres auch die voi Bundesrath in Ausführung dieser Geseße erlassenen allgemeinen Instrultionen und Verordnungen unverändert eingeführt seien, so ist diesclbe ganz allgemein nicht zu beantworten. Jn Beziehung auf eine Anzahl dieter allgemeinen Verfügungen is ihre Bejabung für mi außer Zweifel. Indessen ohne Weiteres und ohne eine nochmalige Berathung werden nicht alle diese Verordnungen ausgeführt werden können. Jh erianere nur zum Beispiel daran, daß in dem Geseß über die Wechselstempel-Steuer eine Bestimmung enthalten ist, welche es dem Bundesrathe überläßt, zu bestimmen, welche fom- munal getrennte Orte in Beziehung auf die Stempelfreiheit der Plaßt- anweisungen als ein Ort angesehen werden sollen. Auf Grund dieser Vorschrift haben im Norddèutschen Bunde Ermittelungen “statt- gefunden und durh die vom Bundesrath erlassenen Jastruftionen sind einzelne Orte bezeichnet, die ¿ls ein Ort gelten sollen. Ob solche Orte in Baden, Württemberg und Südhessen vorhanden sind, das fañn ich im Augeublick nicht übersehen. Die Frage wird aufgeworfen werden müsse, ob sclche Orte vorhanden sind, und wenn sie vorhan- den sind, so wird dem Bedürfniß ebenso entsprohen werden müssen, wie es in den Staa:en des Norddeutschen Bundes geschehen ist.

Was die zweite Frage aölangt, so nehme ich keinen Anstand, sie dahin zu bejahen, daß die im Nordbunde in Ausführung der Bundes- verfassung bestehenden Jnstitutionen auf den neuen Bund übergehen, Ob es noch eines formellen Aktes bedürfen wird zur Konstatirung dessen, das im Augenblicke zu beantworten bin ih außer Stande. Es fana cir, daß es sür das Angemessensie gehalten wird, in dem neuen Bundeëgeschblait, welches wir dekommen roerden, darüber etwas u sagen. | 0 :

J as die Banknoienfrage anbelangt, so liegt die Sache thatsächlich so; Die badische Regierung hat im Laufe diescs Jahres, glaube id, es is noch ziemlich neu ein Banknoten - Privilegium ertheilt; das besteht zu Ret, es is aber insoweit noch nicht zur Ausführung gekommen y als, wenigstens zu der Zeit y als das Protokoll vom 15. November unterzeichnet wurde , die Noten , zu deren Emission das neue badishe Institut befugt iff, noch nicht emittirt sind. Der Wortlaut des Bundesgeseßes über die-Ausgabe von Banknoten würde, wenn nit etwa bis zum 31. Dezember die thatsächlihe Ausgabe der Banknoten noch ermöglicht werden könnte, daß dieses von der badischen Regierung ertheilte Privi- legium in Wegfall kfäme7 indem das Bundes8geseß den Accent auf die Ausgabe legt. Das war der Grund, aus dem die badische Regierung verlangt, daß die Geltung des Geseßes über die Banknoten hinausgeshoben werde. Jn Württemberg liegt die Sache so: Es ist, wie wohl manchem von den Herren bekannt sein wird, in Württemberg seit Jahren die Errichtung einer Bank Gegenstand der Verhandlung. Es gehört in Württemberg zur Er- richtung einer Vank nicht, wie in andern Ländern, blos eine Ge- nehmigung der Regierung, sondern es gehört dazu ein Geseh. Dieses Geseß ist aus Gründen, die in den politischen Verhältnissen Würkt- tembergs in diesem Jahre gelegen haben, dem Landtage noch nit vorgelegt, und s ist dechalb noch nicht Geseß geworden. _Die würt- tembergische Regierung ist indeß der Ueberzeugung daß sie nach der ganzen Lage der Verhandlungen nicht umhin kann j ihrem Landtage noch dieses Geseß vorzulegen , Über dessen Jnhalt die wesentlichen Be- stimmungen mit den Jnteressenten vereinbart sind, und fie hat \sich durch diese Bestimmung ebenfalls das Recht wahren wollen, ein

solches Geseß noch zu erlassen. Ferner auf Anfragen der Abgg. Meine Herren! Auf die Anfrage des Osnabrück erwiedere ih,

Miquél und v. Sybel:

Herrn Abgeordneten für

daß, was E N Nor eut tai rahirten Anleihen betrifft, seine Auffa)jung vouUlommen

L Dia würde fi, wie N ube, allein schon aus eincr Deduk-

tion e contrario ergeben; cus dem Protokolle vom 15. November,

in welhem man es ganz mit Recht für nöthig gehalien hat, die

driegëöanleihe aus8zunehmen, weil man eben davon ausging, daf nA sie r ausgenommen wäre, sie gemeinschaftlich sein solle: es ist dies aber keine bloße geenero e contrario, man ift sich Über die e vollständig klar gewejen. Ï j Sa s die M LORA dus erin Abgeordneten für Saarbrücken an- belangt, so, glaube ih, fann ih ui darauf beschränken, sie damit zu beantworten, daß ein Geseß natürlih \o lange gilt, als es nicht aufgehoben, is, und wenn man sih in dem neuen Bund nicht Über ein neues Geseh hinsichtlih der St. Goithard-Eisenbahn verständigt, so bleibt das im Norddeutschen Bunde ergangene, rite publizirte

i i i i d das Vertrag mit Württemberg mit auf diesen Artikel bezieht un / was bier VoR Baden ge/dgt wird, wenn man Baden nicht speziell

Geseß unbedingt in Kraft.

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