1870 / 388 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Auf eine Entgegnung des Abg. Lasker: Meine Herren! Diese Frage is bei den Verhandlungen, auf denen die Verträge beruhen, nicht erörtert worden. Man i} bei diesem Stillschweigen wohl davon ausgegangen, daß dem Gläubiger gegen- über das Rechtssubjekt, welces kontrahirt hat, . sich nicht durch einen Akt s freien Willens auflösen fann. erner: «

Ich glaube, die Einwendung des Herrn Abgeordneten erledigt sich cinfach durch den Inhalt des Protokolls vom 15. November 1870. Es ist in diesem Protokolle ausdrücklich gesagt, daß die Verfassung mit dem 1. Januar 1871 in Wirksamkeit treten soll, niht früher. Es A also die beiden Tage, von denen er spriht, absolut zusammen.

erner: 4

Meine Herren! Eine authentische Interpretation kann ih hier nit geben; ih kann nur sagen, daß ih unter dieser »Zustimmung« nichts anders verstanden habe, als die Zustimmung im Bundesrathe, und daß mir bisher eine entgegenstehende Auffassung nicht bekannt geworden ist. :

Auf die Anfrage des Abg. Frhrn. zur Rabenau:

Jch bin in der Lage, den Antrag des hessischen Herrn Abgeordneten sofort zu beantworten. Es is bei der Verhandlung über die vor- liegende Verfassung die Frage der hessishen Militärkonvention, der Behandlung des hessischen Kontingents von vornherein in Erwägung gezogen. Der Großherzoglich hessischen Regierung würde es erwünscht gewesen sein; das ganze Kontingent gleich vom 1. Januar nächsten Jahres an auf den Bundesetat, in die Verwaltung des Bundes Üüber- gehen zu lassen; indessen dem standen etatsmäßige Schwierigkeiten entgegen. Es ist festgestellt zwischen dem Präsidium und der hessischen Regierung als eine _natürlihe Konsequenz aus der Verfassung, daß vom 1. Januar 1872 ab das gesammte hessishe Kontingent in den Etat und die O des Bundesheeres eintritt; daß natur- nothwendig sich hieran eine Aenderung der hessishen Militärkonvention knüpfen muf, und daß über diese nothwendige Aenderung im Laufe des nächsten Jahres verhandelt werden soll.

_— Der Königlich sächsische Bundesbevollmächtigte, Geheime Regierungs-Rath Schmalz entgegnete dem Abgeordneten Bebel : Der Herr Abg. Bebel hat Anlaß genommen, bei der heutigen Debatte zurückzukommen auf einen vor mehreren Tagen in diesem Hause verhandelten Gegenstand, und hat insbesondere dabei die Be- hauptung aufgestelt, daß der von dem Königlich sächsishen Staats- Minister Freiherrn von Friesen damals citirte Paragraph des Ver- einsgeseßes im Königreih Sachsen nur von Versammlungen unter freiem Himmel handele, daß also mit der darin enthaltenen Ermäch- tigung, eine Versammlung der Art, wie sie durch ein Verbot der sächsischen Regierung vom 21. September d. J. getroffen worden ist, nicht habe getroffen werden fönn-n. Jch kann mi zur Widerlegung darauf beschränken, den entsprehenden Paragraphen des Gescbes zu verlesen, er lautet : »Bei dringender Gefahr für die öffentlile Ruhe, Ordnung und Sicherheit können Versammlungen sowie öffentliche Auf- und Um- züge und Festlichkeiten verboten werden. «

Sie sehen, meine Herren, es ist hier zuerst von Versammlungen ganz generell gesprohen, und nur weiterhin ist dann von öffet- lihen Umzügen und Festlichkeiten die Rede. JTch bin der Meinung, daß damit der Einwand des Herr Abg. Bebel widerlegt sei.

“Der Großherzoglich hessische Bundes8bevollmäctigte, Geheime Legations-Rath H ofmann, erklärte in der Diskussion über den Antrag des Grafen zu Solms in Betreff der mit Hessen abgeschlossenen Militär-Konvention : E

Tch hätte gewünscht, daß der Herr Abg. zur Rabenau in einem Augenblick, wo die hessischen Truppen vor dem Feinde stchen, nicht in dieser Weise über eine Anstalt sich ausgelassen hätte, die aller- dings vorübergehend bis zu einem gewissen bestimmten Zeitpunkte in der hessishen Division noch besteht. Der Grund, warum seiner Zeit bei Abschluß der Militärkonvention hessisher Seits Werth darauf gelegt wunde, in beschränkter Weise und bis zu einem be- stimmten Zeitpunkte die Stellvertretung beizubehalten, war letig- lich der Wunsch der hessishen Militär - Verwaltung, den Stand der Unteroffiziere in der Weise tüchtig zu eihalten, wie es damals in Hessen der Fall war. Der größte Theil, wenn nit alle Unteroffiziere der hessischen Division, bestanden aus sogenannten Ein- stehern, und mit einem plöblichen Uebergange zu dem System der allgemeinen persönlihen Weh1pflicht fürchtete die hessishe Militär- verwaltung, in dieser Beziehung eine empfindliche Lücke entstehen zu sehen. Es wurde deêhalb damals die Stellvextreiung in beschränkter Weise noch fünf Jahre lang aufreht erhalten. Es versteht \sich aber ganz von selbst, daß auch dieser Punkt einen Gegenstand der Verein- barungen bilden wird, die vorbehalten sind und die getroffen werden müssen, um das hessische Militärwesen mit der neuen Bundes- verfassung in Einklang zu bringen.

Ferner: Es

Jch glaube, daß die jeßige Aeußerung des Herrn Abgeordneten zur Rabenau den Wunsch, den ih zuerst ausgesproten hatte, nur noch mehr rechtfertigt. Was den leßten Punkt betrifft, so erlaube ih mir einfach zu bemerken daß das dermalige hessische Militärbudget auf dem Normalsaß von 225 Thalern pro Kopf des _ Kontingents be- ruht. Wenn der Abgeordnete Wehrenpfennig einen Widerpruch zwi- \hen der hessishen Militärkonvention und der LVBundesver- fassung entdeckt hat, so muß ich vor allen Dingen bedauern, daß diese Entdeckung etwas sehr spät kommt, nämlich ín einem Zeitpunkt, wo die Norddeutsche Bundesverfassung im Begriff is, ihre Wirksam- keit zu beschliefien und einer neuen deutschen Verfassung Plaß zu machen, und zugleih zu einer . Zeit, wo auch die hessische

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den Herrn Abgeordneten Wehrenpfennig darüber vollständig be- ruhigen, daß mit jener Bestimmung der hessischen Militär-Konvention der Bundesverfassung fein Abbruch geschehen ist und zwar aus dem einfahen Grunde, weil in Beziehung auf das oberhessishe, d. h. das Bundes- Kontingent, für welchcs ja allein die Bunde®verfassung waßgebend war, die Stellvertretung überhaupt nit Play gegriffen hat: es müßte denn sein, daß der Abg. Wehrenpfennig behaupten fönnte, daß mehr als Z aller hessischen Soldaten aus Einstehern be- E das wird er niemals bebaupten können. | erner: : Jch bedaure schr, daß ih die hohe Versammlung în so vorge- rücter Stunde noch aufhalten muß; da mir aber eine Unrichtigkeit vorgeworfen is, so erwidere ih dem Herrn Abg- zur Rabenau, daß der Saß von 225 Thaler auch nah der Norddeutschen Bundesver- fassung nuc die Norm für das Ordinarium ‘ist, und daß das hessische Kriegs-Ministerium selbstverständlih und zu seinem eigenen Bedauern nicht im Stande war, auch die außerordentlichen Ausgaben von diesen 225 Thalern zu bestreiten , N nicht die Ausgaben für die erste Einrichtung, die absolut nit in diesen 225 Thalern begriffen sein fonnten, ; i . Sdqgblicßlich: -

Nochmals mein aufrichtigstes Bedauern, genöthigt bin, auch darauf zu erwidern, das oberhessisce Kontingent ist faktisch gat nicht ausges(ieden, sondern es bildet nur eine ideelle Quote der ganzen bessischen Division, und ich fann behaupten, daf so lange nit mehr als zwei Drittel der ganzen hessischen Division Stellvertreter sind, der Bundesverfassung voUständig genügt wird. Denn , meine Herren , die militärische Freizügigkeit bewirkt, daß Sie nicht sagen fönnen, dieser oder jener einzelne Soldat gehöre zum Bundeskontingent. i A

Meine Herren, ih bin wahrhaft peinlih davon berührt, daß der Eintritt Hessens in den deutschen Bund zuleßt noch mit dem Miß- klange begrüßt worden is den wir soeben gehört haben. JTch habe gehofft, daß ih namenilich dem Herrn Abg. zur Rabenau im Gefühle der Befriedigung über den jeßigen Anschluß begegnen würde, und ih möchte diese -unerquickliche Scene zu einem versöhnlichen Ende bringen, indem ih s{ließlich der Hcffnung Ausdruck gebe, daß wir im neuen Jahre und im neuen Deutschen Bunde oder Reiche cine solche hessische

mcine Herren, daß ich

Polemik aus diesem Hohen Hause für immer vershwinden lassen!

Landtags- Angelegenheiten.

Im 7. Königsberger Wahlbezirk, Kreise Osterode-Neidenburg, ist für den Rittergutsbesißer von Livoniu®, welcher abgelehnt hat, der Landrath von Brandt in Osterode mit 126 gegen 94 Stimmen, welche Negenborn-Scloß Gildenburg erhalten hat, und im 4. Cölner Wabhl- bezirk, Sieg-Mühlheim-Wipperfürth, ist für den Regierungs-Rath Arndts, welcher dort abgelehnt hat, der Landrath 3. D, Freiherr Felix von Loë mit 173 gegen 111 Stimmen, welche der Appellationè-

threr

gerichts-Vize-Präsident Dr. von Rönne erhalten hat, zum Mitgliede ‘des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Die Nr. 49 der »Annalen der Landwirtbschaft in den Königl. preußischen Staaten« hat folgenden Jnhalt: Abmessungen der Mauer- und Dachziegel. Kooperative Vereine in England. Ueber die Ver- wendung des basisch phosphorsauren Kalkes bei der Aufzucht von Vich; von Dr, Wilhelm Cohn. Eine neue Kartoffelaushebe-Maschine von Dr. E. Perels. Die Besteuerung der Landwirthschaft in Franfkreih. (Aus dem Generalberichte übec die französische Akerbau-Enquête,) Fortseßung. Berichte und Korrespondenzen : Aus den Regierungsbezirken Gumbinnen, Danzig und Bromberg. Literatur: envel und v. Lengerk-'8- verbcsserter landwirthschaftlicher Hülfs- und Schreibkalender auf das Jahr 1871. Notizen: Stand der Rinderpest in den deutschen Ländern links des Kheines. Ausbruch der Rinderpest im Kreise Jnowraclaw. Aufhebung der Verkehrs- beschränkungen in Lauenburg. Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen in Mecklenburg-Schwerin. Eingang einer Sammlung aus Ostindien für das landwirthschaftliche Museum. Bestrafung der Flachsarbeit bei Licht. Jub-lfest der Kaiserlih russishen Akademie zu Moskau. Ackerbauschule zu Lüdinghausen. Das landwirihschaftliche Toribil- dungswesen in Württemberg 1869/70. Ernteergebnisse des Jahres 1870 in Baden. Berichtigung. Hypothekenbericht der preuß. Boden- fredit-Aftienbank in Berlin, Jahmann-Spielhagen. Marktberichte. Stärkepreise. Viehpreise.

Kunst und Wissenschaft. Tagebuch des deutsch-französishen Krieges 1870. Unter diesem Titel giebt Dr. Georg Hirth ‘im Verein mit Dr. Ua von Gosen, (Berlin, 1870, Kommissionsverlag von Stilke und van Muyden) ein Sammelwerk heraus, welches, dem Prospekt zufolge, nicht nur den aus dem Felde heimfkehrenden Kriegern die während Abwesenheit in der Heimath erschienenen Aufzeich- nungen, sondern auch zur Benußung für den Geschicht?- forsher alle wichtigeren, während der Kriegführung selbs flüssig gewordenen Quellen sammeln soll, Den Inhalt des “Tage- buchs bilden mithin die auf den Krieg und den Griedensschluß bezüg- lichen diplomatishen Afkftenstücke und Berichte Über die politischen Transaktionen in den kriegführenden wie in den neutralen Staaten, Berichte über die Sißungen des Reichêtages in Berlin, der Kammern in München, Stuttgart, Darmstadt, des geseßgebenden Körpers und des Senats in Pari, des englischen und italienischen Parlaments 2c. Über öffentliche Kundgebungen und die Stimmung der Bevölkerungen ; sämmtliche von deutscher und französischer Seite gegebene offizielle

Militärkonvention ihrem Ende entgegengeht. Ich kann. aber

Krieg8berichte, ferner in weitestem Umfange die wichtigeren Krieg®-

. »Wilhelmine Perschk« zu Vetschau , Jnhaberin Handelsfrau Perschk,

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te in der deutschen, französischen, englischen und österreichischen O charafteristishe Schilderungen des Lebens auf den Märschen, im Lager und den Läzareihen, Feldpostbriefe von Offizieren und Sol- daten, Berichte über die freiwillige Vereinsthätigfkeit, ferner die besseren Gedichte; hervorragende Urtheile über die allgemeine Lage, Über die Bedingungen E P dba über die zukünftige politische Ge-

Deutschlands u. \. rvo.

sal, fol ees im Werke ist dem Stoff entsprehend chrono-

. Das -vorliegende 1. Heft reiht bis zum 16. Juli. / E Die Entwietelunig der deutschen Verhältnisse hat einen kleinen Deutschen Reichskalen der hervorgerufen, der auf das Jahr 1871, |

im ersten Jahrgange, (Dresden, Schulbuchhandlung) erschienen is. Neben dem Kalendarium enthält derselbe eine Krieg8chronif des Jahres 1870, dann unter dem Titel »die Helden des Fe cangzon hen Krieges von 1870, deren Leben und Großthaten in kurzen Um geschildert von Dr. Osfar Liebel«, kurze Biographien Sr. Majestät des Königs, Jhrer Königlichen Hoheiten der Kronprinzen von Preußen und Sachsen, und des Prinzén Friedrih Carl, der Grafen von Bismarck und von Moltke, sowie des Generals von Roon. Auch für Unterhaltung is durch eine kleine Novelle und durch »Feldzugsplau- dereien« im Kalender gesorgt. /

mrissen

Oeffentlicher Anzeiger.

Handels- Negister.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In unser Firmenregister ist Nr. 6086 die Firma : i L s n E Zwei ied rlassung zu ihrem Haupisiße zu Leipzig und mit einer Zweigniede E e als ua Jnhaber der Kaufmann Max Blumann zu Leipzig (hiesiges Geschäftslokal: Spandauerstraße Nr. 56) heute ein- agen worden. i j ger ür das gedachte Handelsgeschäft ist dem Max Freudenberg hier Profura ertheilt, und is dieselbe in unser -Prokurenregister unter Nr. 1660 heute eingetrageg. Die Handelsgesellschaft W. L. Cahnheim zu Berlin hat für ihr hierselbst unter der Firma: / W. L. Cahnheim : / (Nr. 142 des Gesellschaftsregisters) bestehendes Hand: lsgeshäft dem ranz Heinrih Ludwig Engelmann hier Prokura ertheilt und ist die- Vlbe in unser Prokurenregister unter Nr. 1661 heute eingetragen.

Die dem Julius Otto Meysel von der Handelsgesellschaft in

irma: 8 - Albert Meysel & Co. ertheilte Prokura is zurückgenommen und sub Nr. 1605 des Pro- kurenregisters gelöscht worden. | Berlin, den 6. Dezember 1870. 4 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

—E———

n unser Handelsfirmenregister ist zufolge Verfügung vom

5, dises i E unter Nummer 222 die Firma O. Schmall zu

ors i. L, (Materialwaaren-Geschäft), und als deren Jnhaberin die

A Kaufmann Carl Schmall, Ottilie, geb. Kreuz, zu Forst

eingetragen worden, welche Lebtere ihren genannten Ehemann zum

Profuristen bestellt hat, was unter Nummer-25 des Profkuren- registers heut vermerkt ist.

den 6. Dezember 1870. O Königliche Kreisgerichts - Deputation.

unser Handels - Gesellschafts - Register ist unter Nr. 8 am 30. a ia 1870 eingetragen: Firma J. Aron zu Königsberg N/M. Joseph Aron und Leonor Aron zu Königsberg N/M. sind die all- einigen Inhaber dieser am 1. Dezember 1870 in Thätigkeit getretenen offenen Gesellschaft, jeder von beiden Jnhabern ist zur Vertretung der

t befugt. a Lea N M. den 30, November 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht Lübben. | Die unter Nr. 121 unseres Firmenregisters eingetragene Firma

i ine, geborne Daniel daselbst, ist erloschen und zufolge Ver- E Dezember 1870 an demselben Tage gelöscht.

ie Bearbeitung der auf die Führung des Handelsregisters be- adglifen Geschäfte ina hiesigen Gerichte wird auch im Jahre 1871 durch den Gerichts - Rath Rhode und Gerichts - Sekretär Feierabend erfolgen, die Bearbeitung der auf das Genossenschaftsregister bezüg- lichen Geschäfte ist dem Gerichts-Rath Hilbert und Sekretär Feier- abend übertragen. Eintragungen in das Handelsregister werden pro 1871 durch den Preußischen Staats - Anzeiger und den öffentlichen Anzeiger des Amtsblattes der Regierung zu Königsberg, die Eintra- gungen in das Genossenschaftêregister durch den öffentlihen Anzeiger des Königsberger Regierungs-Amtsblattes und die Königsberger Har- tungsche Zeitung veröffentlicht werden.

Rastenburg, den 1. Dezember 1870. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

unserm Firmenregister sind unter Nr. 351 a des anfan Eduard Hein zu Tilsit, Ort der Niederlassung: Tilsit. Firma L D Hein», Nr. i i M A Kaufmann Johann Kestadt zu Tilsit. Ort der e E Tilsit. irma: »J. Kectjtadl« Z zufolge Be vom 5. Dezember 1870 am 5. des. Mts, und

Jahres eingetragen.

Für das Kalenderjahr 1871 werden die auf die Führung unseres Handels- und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte von dem Königlichen Kreisrichter von Gureßfy-Corniß unter Mitwirkung des Königlichen Kreisgerichts-Sefretärs Dallwiß bearbeitet, und die vorgeschriebenen Bekanntmachungen durch den Königlih Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin, sowie durch den Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Marienwerder veröffentlicht werden. Deutsch-Crone, den 2. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.

Zu den nach Artikel 13 des allgemeinen deutschen Handel8geseß- buchs und §. 4 des Geseßes vom 27. März 1867, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs - und Wirthschafts - Genossen- haften, vorgeshrkebenen Bekanntmachungen der Eintragungen in das hiesige Handels - und Genossenschaftsregister sind für das nächste Jahr 1871 folgende Blätter bestimmt worden: 1) der öffentliche An- zeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Danzig , -2) der Preußische Staats-Anzeiger zu Berlin. Elbing, den 2. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht. L, Abtheilung.

ur das Jahr 1871 ist zur Bekanntmachung der Eintragungen in E von a zu führenden Handels resp. Genossenschaftsregister a) die Bromberger Zeitung, þÞþ) die Ostsee - Zeitung, c) der Preußische Staats-Anzeiger bestimmt und zum Richter für die auf Führung des Genossenschafts- und Handelsregisters bezüglichen. Geschäfte der Kreisgerichts-Rath Kieniß und als Sekretär der Bureau-Assistent Pfau ernannt. Der richterliche Kommissarius is} jeden Dienstag und Freitag, Vormittags von 10 bis 12 Uhr im Geschäftslokal Nr. 38 anwesend. e S

Bromberg, den 1. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.

In unserem Firmenregister ist ad Nr. 85 das Erlöschen der Firma Oswald Petrick und in unserem Prokurenregister ad Nr. 7 das Erlöschen der von dem Kaufmann Oswald Petrick dem Adolph Petrick ertheilt gewesenen Prokura zufolge Vecfügung vom heutigen Tage eingetragen. 5 ; Neurode, den 28. November 1870. : Königliche Kreisgerichts-Deputation.

n unserem Firmenregister ist die unter Nr. 297 eingetragene biesi Firma ckWiedemann's Buchhandlung« Jnhaberin das Fräu- lein Marie Wiedemann hierselbst und in unserem Prokurenregister die bezüglih der vorbezeichneten N unter Nr. 17 eingetragene Prokura des Otto Wiedemann hierselbst heut gelöscht worden.

Ratibor, den 30. November 1870.

Königliches Kreisgericht.

Die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters , sowie die Siri, die vel zusammenhängenden Geschäfte, ist. für das Geschäftsjahr 1871 dem Herrn Gexrichts-Assessor Weber, als Richter, dem Herrn Kalkulator Busse, als Sekretär, Übertragen worden und werden Anträge auf Eintragung in das Handels- und das Senossen- schaftsregister an hiesiger Gerichtsstelle an jedem Mittwoch, zwischen 10 bis 12 Uhr, und bei den Kreisgerichts-Kommissionen zu Calbe a. M., Clöße und Oebisfelde zu der von dort aus zu be- stimmenden Zeit aufgenommen. Die Bekanntmachungen der Ein- tragungen erfolgen dur den Preußischen Staats-Anzeiger, die Magde- burgische Zeitung, die Berliner Börscn-Zeitung und den hiesigen Kreis- Anzeiger. Gardelegen , den 3. Dezember 1870.

Königliches Kreisgericht.

Die Eintragungen in unser Handels- und Genossenschaftsregister werden während des Jahres 1871 im Preußischen Staats - Anzeiger, in der Berliner Börsenzeitung, in der Magdeburgischen Zeitung und beziehungsweise in den öffentlichen Anzeigern zu. den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Magdeburg und Merseburg, im Wodchenblatte für die Stadt Quedlinburg und im Hallerschen Anzeiger für die landräthlichen Kreise Aschersleben, Calbe a. S. und Mansfeld veröffentliht werden. Die auf die Führung sich beziehenden Geschäfte werden durch den Kreisgerichts - Direktor Geheimen Justiz - Rath Dr. Meißner und von dem Kanzlei-Direktor Fricke als Sekretär bearbeitet.

Quedlinburg, den 1. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.

F 01. 303. Firma: Robert Levin in Göttingen, Jnhaber:

Ufmann Robert Levin in Göttingen. : E Dóltingen, den 30. November 1870.

1, Abtheilung.

il\sit, den 5. Dezember 1870. E aönigl, Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11.