— Auf eine Entgegnung des Abg. Lasker: Meine Herren! Diese Frage is bei den Verhandlungen, auf denen die Verträge beruhen, nicht exörtert worden. Man is bei diesem Stilisweigen wohl davon ausgegangen, daß dem Gläubiger gegen- über das Rechtssubjekt, welbes kontrahirt hat, . sich nicht durch einen Akt Sees freien Willens auflösen fann. erner: “
Ich glaube, die Einwendung des Herrn Abgeordneten erledigt si cinfah durch den Jnhalt des Protokolls vom 15. November 1870. Es ist in diesem Protokolle ausdrücklih gesagt, daß die Verfassung mit dem 1. Januar 1871 in Wirksamkeit treten soll, nicht früher. Es E also die beiden Tage, von denen er spriht; absolut zusammen.
erner: N
Meine Herren! Eine authentische Jnterpretation kann ich hier nit geben ; ich kann nur sagen, daß ih unter dieser »Zustimmung« nichts anders verstanden habe, als die Zustimmung im Bundesrathe, und daß mir bisher eine entgegenstehende Auffassung nicht bekannt geworden ist.
— Auf die Anfrage des Abg. Frhrn. zur Rabenau:
Ich bin in der Lage, den Antrag des hessischen Herrn Abgeordneten sofort zu beantworten. Es is bei der Verhandlung über die vor- liegende Verfassung die Frage der hessishen Militärkonvention, der Behandlung des hessischen Kontingents von vornherein in Erwägung gezogen. Der Großherzoglich hessishen Regierung würde es erwünscht gewesen sein; das ganze Kontingent gleich vom 1. Januar nächsten Jahres an auf den Bundesetat, in die Verwaltung des Bundes Über- gehen zu lassen; indessen dem standen etatsmäßige Schwierigkeiten entgegen. Es ist festgestellt zwischen dem Präsidium und der he1sischen Regierung als eine natürliche Konsequenz aus der Verfassung, daß vom 1. Januar 1872 ab das gesammte hessische Kontingent in den Etat und die Verwaltung des Bundesheeres cintritt, daß natur- nothwendig sich hieran eine Aenderung der hessishen Militärkonvention knüpfen muf, und daß über diese nothwendige Aenderung im Laufe des nächsten Jahres verhandelt werden soll.
_— Der Königlich sächsische Bundesbevollmächtigte, Geheime Regierungs-Rath Sch malz entgegnete dem Abgeordneten Bebel : Der Herr Abg. Bebel hat Anlaß genommen, bei der heutigen Debatte zurückzukommen auf einen vor mehreren Tagen in diesem Hause verhandelten Gegenstand, und bat insbesondere dabei die Be- hauptung aufgestelt, daß der von dem Königlich sächsishen Staats- Minister Freiherrn von Friesen damals citirte Paragraph des Ver- einsgeseßes im Königreih Sachsen nur von Versammlungen unter freiem Himmel handele, daß also mit der darin enthaltenen Ermäch- tigung, eine Versammlung der Art, wie sie durch ein Verbot der sächsischen Regierung vom 21. September d. J. getroffen worden ist, nit habe getroffen werden kfönn-n. Jch kann mich zur Widerlegung darauf beschränken, den entsprehenden Paragraphen des Gesches zu verlesen, er lautet : »Bei dringender Gefahr für die öffentliäe Ruhe, Ordnung und Sicherheit können Versammlungen sowie öffentliche Auf- und Um- züge und Festlichkeiten verboten werden.«
Sie sehen, meine Herren, es ist hier zuerst von Versammlungen ganz generell gesprochen, und nur weiterhin it dann von ö ffet- lichen Umzügen und Festlichkeiten die Rede. Jch bin der Meinung, daß damit der Einwand des Herr Abg. Bebel widerlegt sei.
— “Dex Großherzoglich hessische Bundesbevollmächtigte, Geheime Legations-Rath Hofmann) erklärte in der Diskussion Über den Antrag des Grafen zu Solms in Betreff der mit Hessen abgeschlossenen Militär-Konvention : U
Jch hâtte gewünscht, daß der Herr Abg. zur Rabenau in einem Augenbli, wo die hessischen Truppen vor dem Feinde stchen, nit in dieser Weise über eine Anstalt sich ausgelassen hätte, die aller- dings vorübergehend bis zu einem gewissen bestimmten Zeitpunkte in der hessischen Division noch besteht. Der Grund, warum sciner Zeit bei Abschluß der Militärkonvention hessisher Seits Werth darauf gelegt wurde, in beschränkter Weise und bis zu einem be- stimmten Zeitpunkte die Stellvertretung beizubehalten, war letig- lich der Wunsch der hessishen Militär - Verwaltung, den Stand der Unteroffiziere in der Weise tüchtig zu ehalten, wie es damals in Hessen der Fall war. Der größte Theil, wenn nit alle Unteroffiziere der hessishen Division, bestanden aus sogenannten Ein- stehern, und mit einem plôößlihen Uebergange zu dem System der allgemeinen persökilihen Webipflickt fürchtete die hessishe Militär- verwaltung, in dieser Bezichung eine empfindliche Lücke entstehen zu sehen. Es wurde dekhalb damals die Stellvextreiung in beschränkter Weise noch fünf Jahre lang aufrecht erhalten. Es versteht sich aber ganz von sclbst, daß auch dieser Punkt einen Gegenstand der Verein- barungen bilden wird, die vorbehalten sind und die getroffen werden müssen, um das hessishe Militärwesen mit der neuen Bundes- verfassung in Einklang zu bringen.
Gerner: S
Jh glaube, daß die jeßige Aeußerung des Herrn Abgeordneten zur Rabenau den Wunsch, den ich zuerst ausge\sprot en hatte, nur noch mehr rechtfertigt. Was den leßten Punkt betrifft, so erlaube ich mir einfach zu bemerken, daß das dermalige bessische Militärbudget auf dem Nermalsaß von 225 Thalern pro Kopf des_Kontingents be- ruht. Wenn der Abgeordnete Wehrenpfennig einen Wider‘pruch zwi- hen der hessishen Militärkonvention und deë Pundesver- fassung entdeckt hat, so muß ich vor allen den bedauern, daß diese Entdeckung etroas sehr spät kommt, näwlich in einem Zeitpunkt, wo die Norddeutsche Bundesverfassung im Begriff ist, ihre Wirksam- feit zu beschließen und einer neuen deutschen Verfassung Plaß zu machen, und zugleih zu einer Zeit, wo auch die hessische
threr
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den Herrn Abgeordneten Wehrenpfennig darüber vollständig be- ruhigen, daß mit jener Bestimmung der hessischen Militär-Konvention der Bundesverfassung fein Abbruch geschehen is und zwar aus dem einfachen Grunde, weil in Bezichung auf das oberhessische, d. h. das Bundes- Kontingent, für welchcs ja allein die Bunde®verfassung waßgebend war, die Stellvertretung überhaupt nit Plaß gegriffen hat: es müßte denn sein, daß der Abg. Wehrenpfennig behaupten fönnte, daß mehr als 5 aller hessischen Soldaten aus Einstehern be- E das wird er niemals behaupten können. l
erner:
Ich bedaure schr, daß ih die hohe Versammlung in so voige- rückter Stunde noch aufhalten muß; da mir aber eine Unrichtigfeit vorgeworfen ist, \o erwidere ih dem Herrn Abg- zur Rabenau ¡ daß der Saß von 225 Thaler auch nah der Norddeutschen Bundesver- fassung nur die Norm für das Ordinarium ‘ist, und daß das hessische Kriegs-Ministerium selbstverständlich und zu seinem eigenen Bedauern niht im Stande war, auch die außerordentlichen Ausgaben von diesen 225 Thalern zu bestreiten , namenilich nicht die Ausgaben für die erste Einrichtung, die absolut nicht in diesen 225 Thalern begriffen sein fonnten,
„ Schließlich: - :
Nochmals mein aufrichtigstes Bedauern, mciue Herren, daß ih genöthigt bin, auch darauf zu erwidern, das oberhessische Kontingent ist faktish gar nicht ausgeschieden, sondern es bildet nur eine ideelle Quote der ganzen kbessischen Division, und ih kann behaupten, daf, so lange nit mehr als zwei Drittel der ganzen hessischen Division Stellvertreter sind, der Bundesverfassung vollständig genügt wird. Denn ; meine Herren , die militärische Freizügigkeit bewirkt, daß Sie nicht sagen können, dieser oder jener einzelne Soldat gehöre zum Bundeskontingent. a
Meine Herren, ih bin wahrhaft peinlih davon berührt, daß der Eintritt Hessens in den deutschen Bund zuleßt noch mit dem Miß- klange begrüßt worden is, den wir soeben gehört haben. Jh habe gehofft, daß ih namenilich dem Herrn Abg. zur Rabenau im Gefühle der Befriedigung über den jeßigen Anschluß begegnen würde, und ih möckte diese ‘unerquikliche Scene zu einem versöhnlichen Ende bringen, indem ih s{ließlich der Hcffnung Ausdruck gebe, daß wir im neuen Jahre und im neuen Deutschen Bunde oder Reiche cine solche hessische Polemik aus diesem Hohen Hause für immer vershwinden lassen!
Landtags- Angelegenheiten.
— Im 7. Königsberger Wahlbezirk, Kreise Osterode-Neidenburg, ist für den Rittergutsbesißer von Livoniu®, welcher abgelehnt hat, der Landrath von Brandt in Osterode mit 126 gegen 94 Stimmen, welche Negenborn-Schloß Gildenburg erhalten hat, und im 4. Cölner Wahl- bezirk, Sieg-Mühlheim-Wipperfürth, ist für den Regierungs-Rath Arndt, welcher dort abgelehnt hat, der Landrath z. D. Freiherr Felix von Loë mit 173 gegen 111 Stimmen, welche der Appellatione- gerichts-Vize-Präsident Dr. von Rönne erhalten hat, zum Mitgliede ‘des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.
— Die Nr. 49 der »Annalen der Landwirtbschaft in den Königl. preußischen Staaten« hat folgenden Jnhalt: Abmessungen der Mauer- und Dachziegel. Kooperative Vereine in England. Ueber die Ver- wendung des basisch phosphorsauren Kalkes bei der Aufzucht von Vich; von Dr. Wilhelm Cohn. Eine neue Kartoffelaushebe-Maschine von Dr. E. Perels. Die Besteuerung der Landwirthschaft in Frankrei. (Aus dem Generalberichte über die französische Ackerbau-Enquête.) 7Foriseßung. — Berichte und Korrespondenzen : Aus den Regierungsbezirken Gumbinnen, Danzig und Bromberg. — Literatur : Mengel und v. Lengerk-'s- verbcsserter landwirtbschaftliher Hülfs- und Schreibkalender auf das Jahr 1871. — Notizen: Stand der Rinderpest in den deutschen Ländern links des RKbeines. Ausbruch der Rinderpest im Kreise Jnowraclaw. Aufhebung der Verkehrs- beshränkungen in Lauenburg. Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen in Melenburg-Schwerin. Eingang einer Sammlung aus Ostindien für das landivirthschaftlihe Museum. Bestrafung der Flachsarbeit bei Licht. Jub-lfest der Kaiserlih russishen Akademie zu Moskau. Aerbauschule zu Lüdinghausen. Das landwirihscaftliche Toribil- dungswesen in Württemberg 1869/70. Ernteergebnisse des Jahres 1870 in Baden. — Berichtigung. — Hypothekenbericht der preuß. Boden- fredit-Aftienbank in Berlin, Jahmann-Spielhagen. — Marktberichte. Stärkepreise. Viehpreise.
Kunst und Wissenschaft. Tagebuch des deutsh-französishen Krieges 1870. Unter diesem Titel giebt Dr. Georg Hirth ‘im Verein mit Dr. O von Gosen, (Berlin, 1870, Kommissionsverlag von Stilke und van Muyden) ein Sammelwerk heraus, welches, dean Prospekt zufolge, nicht nur den aus dem Felde heimkehrenden Kriegern die während Abwesenheit in der Heimath erschienenen Aufzeich- nungen, sondern auch zur Benußung für den Geschicht?- forsher alle wichtigeren, während der Kriegführung selbs flüssig gewordenen Quellen sammeln soll, Den Inhalt des “Tage- buchs bilden mithin die auf den Krieg und den Friedenss{luß bezüg- lichen diplomatischen Aktenstüke und Berichte über die politischen Transafktionen in den kriegführenden wie in den neutralen Staaten, Berichte Über die Sißungen des Reichétages in Berlin, der Kammern in München, Stuttgart, Darmstadt, des geseßgebenden Körpers und des Senats in PariLe, des englischen und italienishen Parlaments 2c. Über öffentlihe Kundgebungen und die Stimmung der Bevölkerungen ;
Militärkonvention ihrem Ende entgegengeht. Ich fann… aber
sämmtliche von deutscher und französischer Seite gegebene offizielle Kriegsberichte, ferner in weitestem Umfange die wichtigeren Kriegs-
. »Wilhelmine Perschk«
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in der deutschen, französischen, englischen und österreichischen a charafteristishe Schilderungen des Lebens auf den Märschen, im Lager und den Lazarethen, Feldpostbriefe von Offizieren und Sol- daten, Berichte Über die freiwillige Vereinsthätigkeit, ferner die besseren Gedichte; hervorragende Urtheile über die allgemeine Lage, Über die Bedingungen A P as Über die zufünftige politische Ge- - Deutschlands u. st. wo. sialieLs o im Werke is dem Stoff entsprehend chrono- logish. Das -vorliegende I. Heft reicht bis zum 16. Juli. | — Die Entwickelung der deutschen Verhältnisse hat einen kleinen Deutschen Reichskalender hervorgerufen, der auf das Jahr 1871, |
im ersten Jahrgange; (Dresden, Schulbuhhandlung) erschienen ist. Neben dem Kalendarium enthält derselbe eine Kriegschronifk des Jahres 1870, dann unter dem Titel »die Helden des Pei Canzonten Krieges von 1870, deren Leben und Großthaten in kurzen 1 mrissen geschildert von Dr. Osfar Liebel«, turze Biographien Sr. Majestät des Königs, Jhrer Königlichen Hoheiten der Kronprinzen von Preußen und Sachsen, und des Prinzén Friedrih Carl, der Grafen von Bismarck und von Moltke, sowie des Generals von Roon. Auch für Unterhaltung is durch eine kleine Novelle und durch »Feldzugsplau-
dereien« im Kalender gesorgt.
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Oeffentlicher Anzeiger.
Handels-Negister.
Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In unser Firmenregister ist Nr. 6086 die Firma : L e b ika Zwei ied rlassung zu ihrem Haupitsibe zu Leipzig und mit einer Zweigniede E, s als A Inhaber der Kaufmann Max Blumann zu Leipzig (hiesiges Geschäftslokal: Spandauerstraße Nr. 56) heute ein- agen worden. / / gen ür das gedachte Handelsgeschäft ist dem May Freudenberg hier Profura ertheilt, und ist dieselbe in unser -Prokurenregister unter Nr. 1660 heute eingetrageu. i Die Handels8gesellshaft W. L. Cahnheim zu Berlin hat für ihr hierselb unter der Firma : | W. L. Cahnheim : / (Nr. 142 des Gesellschaftsregisters) bestehendes Hand: l8geschäft dem ranz Heinrich Ludwig Engelmann hier Prokura ertheilt und ist die- Live in unser Prokurenregister unter Nr. 1661 heute eingetragen.
Die dem Julius Otto Meysel von der Handelsgesellschaft in
irma: 8 - Albert Meysel & Co. ertheilte Prokura is zurückgenommen und sub Nr. 1605 des Pro- kurenregisters gelös{cht worden. Berlin, den 6. Dezember 1870. i Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
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n unser Handelsfirmenregister ist zufolge Verfügung vom 9. dieses Monat unter Nummer 222 die Firma O. Schmall zu For i. L, (Materialwaaren-Geschäft), und als deren Jnhaberin die Frau Kaufmann Carl Shmall, Ottilie, geb. Kreuz, zu Forst eingetragen worden, welche Lebtere ihren genannten Ehemann zum Prokuristen bestellt hat, was unter Nummer-25 des Prokuren- registers heut vermerkt ist.
den 6. Dezember 1870. d Königliche Kreisgerichts-Deputation.
unser Handels - Gesellschafts - Register ist unter Nr. 8 am 30. A 1870 eingetragen : Firma J. Aron zu Königsberg N/M. Joseph Aron und Leonor Aron zu Königsberg N/M. sind die all- einigen Tnhaber dieser am 1. Dezember 1870 in Thätigkeit getretenen offenen Gesellschaft, jeder von beiden Jnhabern ist zur Vertretung der
t befugt. “- L bea M M. den 30. November 1870. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Königliches Kreisgericht Lübben. Die unter Nr. 121 unseres Firmenregisters eingetragene Firma zu Vetschau , Jnhaberin Handelsfrau Perschk, Wilhelmine, geborne Daniel daselbst , ist erloschen N Ms Ver- fügung vom 1. Dezember 1870 an demselben Tage gelöscht.
ie Bearbeitung der auf die Führung des Handelsregisters be- 04a Geschäfte beim hiesigen Gerichte wird auch im Jahre 1871 durch den Gerichts - Rath Rhode und Gerichts - Sekretär Feierabend erfolgen, die Bearbeitung der auf das Genossenschaftsregister bezüg- lihen Geschäfte ist- dem Gerichts-Rath Hilbert und Sekretär Feier- abend Übertragen. Eintragungen in das Handelsregister werden pro 1871 durch den Preußischen Staats - Anzeiger und den öffentlichen Anzeiger des Amtsblattes der Regierung zu KönigsSberg, die Eintra- gungen in das Genossenschaftêregister durch den öffentlihen Anzeiger des Königsberger Regierungs-Amtsblattes und die Königsberger Har- tungsche Zeitung veröffentlicht werden.
Rastenburg, den 1. Dezember 1870. : Königliche Kreisgerichts-Deputation.
unserm Firmenregister sind unter Nr. 391 f der Rausmaiin Eduard Hein zu Tilsit, Ort der Niederlassung: Tilsit. Firma j D Hein», r Nr. - Us E Kaufmann Johann Keckstadt zu Tilsit. Ort der O U Tilsit. irma: »J. Keckstadt« : zufolge s vom 5s. Dezember 1870 am 5. dess. Mts. und
Jahres eingetragen.
Für das Kalenderjahr 1871 werden die auf die Führung unseres Handels- und Genossenschaftsregisters \sich beziehenden Geschäfte von dem Königlichen Kreisrichter von Gureßky-Corniß unter Mitwirkung des Königlichen Kreisgerichts-Sekretärs Dallwiß bearbeitet, und die vorgeschriebenen Befanntmachungen durch den Königlich Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin, sowie durch den Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Marienwerder veröffentlicht werden. Deutsch-Crone, den 2. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.
Zu den nach Artikel 13 des allgemeinen deutshen Handelsgeseß- buchs und §. 4 des Geseßes vom 27. März 1867, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs - und Wirthschafts - Genossen- haften, vorgeshrkebenen Bekanntmachungen der Eintragungen in das hiesige Handels - und Genossenschaftsregister sind für das nächste Jahr 1871 folgende Blätter bestimmt worden: 1) der öffentliche An- zeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Danzig , -2) der Preußische Staats-Anzeiger zu Berlin. Elbing, den 2. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht. L, Abtheilung.
ur das Jahr 1871 is zur Bekanntmachung dex Eintragungen in E von e zu führenden Handels resp. Genossenschaftsregister a) die Bromberger Zeitung, þÞþ) die Ostsee - Zeitung, c) der Preußishe Staats-Anzeiger bestimmt und zum Richter für die auf Führung des Genossenschafts- und Handelsregisters bezüglichen Geschäfte der Kreisgerichts-Rath Kieniß und als Sekretär der Bureau-Assistent Pfau ernannt. Der richterliche Kommissarius i} jeden Dienstag und Freitag, Vormittags von 10 bis 12 Uhr im Geschäftëlokal Nr. 38 anwesend. L : :
Bromberg, den 1. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.
; In unserem Firmenregister ist adl Nr. 85 das Erlöschen der Firma Oswald Petrick und in unserem Prokurenregister ad Nr. 7 das Erlöschen der von dem Kaufmann Oswald Petrick dem Adolph Petrick ertheilt gewesenen Prokura zufolge Vecfügung vom heutigen Tage eingetragen. W Neurode, den 28. November 1870. - Ksnigliche Kreisgerichts-Deputation.
n unserem Firmenregister ist die unter Nr. 297 eingetragene vier Firma »Wiedemann's Buchhandlung« — Jnhaberin das Fräu- lein Marie Wiedemann hierselbst — und in unserem Prokurenregister die bezüglich der vorbezeichneten s ey e unter Nr. 17 eingetragene Prokura des Otto Wiedemann hierselbst heut gelöscht worden.
Ratibor, den 30. November 1870. Königliches Kreisgericht.
ie Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters , sowie die Defürtut der demit zusammenhängenden Geschäfte, ist für das Geschäftsjahr 1871 dem Herrn Gerichts-Assessor Weber, als Richter, dem Herrn Kalkulator Busse, als Sekretär, Übertragen worden und werden Anträge auf Eintragung in das Handels- und das Benossen- schaftsregister an hiesiger Gerichtsstelle an jedem Mittwoch/, zwischen 10 bis 12 Uhr, und bei den Kreisgerichts-Kommissionen zu Calbe a. M., Clôöße und Oebisfelde zu der von dort aus zu be- stimmenden Zeit aufgenommen. — Die Bekanntmachungen der Ein- tragungen erfolgen durch den Preußischen Staats-Anzeiger, die Magde- burgische Zeitung, die Berliner Börscn-Zeitung und den hiesigen Kreis- Anzeiger. Gardelegen , den 3. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.
ie Eintragungen in unser Handels- und Genossenschaftsregister fivin wähxend des Jahres 1871 im Preußischen Staats - Anzeiger, in der Berliner Börsenzeitung, in der Magdeburgischen Zeitung und beziehungsweise in den öffentlihen Anzeigern zu. den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Magdeburg und Merseburg, im Wochenblatte für die Stadt Quedlinburg und im Hallerschen Anzeiger für die landräthlichen Kreise Aschersleben, Calbe a. S. und Mansfeld veröffentliht werden. Die auf die Führung sich beziehenden Geschäfte werden durch den Kreisgerichts - Direktor Geheimen Justiz - Rath Dr. Meißner und von dem Kanzlei-Direktor Fricke als Sekretär bearbeitet.
Quedlinburg, den 1. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.
Fol. 303. Firma: Robert Levin in Göttingen, Jnhaber:
Kaufmann Robert Levin in Göttingen. ‘ Dóitingen, den 30. November 1870.
1. Abtheilung.
Tilsit, den 5. Dezember 1870.
Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11.