1870 / 390 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bis jeßt zur Einlösung bei der Ablösungskasse-Verwaltung noch nicht

präsentirt worden sind, und cs werden daher die Jnhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert , daß die Ver- zinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat.

Endlich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 1. November 1866 fällig gewordenen Zinsabschnitte (11. 5.) zu den Rentenbriefen Litt. E. Nr. 291, Litt. C. Nr. 071 und Litt. F. Nr. 0105 und 0118 bis jeßt zur Einlösung nicht präsentirt worden find und daher wegen Ablaufs der vierjährigen Frist nunmehr ihre Gültigkeit verloren haben.

Gotha, am 17. November 1870. A

Herzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. In Vertretung. L. Braun.

[3553 Bekanntmachung. h u unsern Stadt-Obligationen und zwar Ser. I[. Litt. B. wer- den die neuen Zins-Coupons Ser. 3 Nr. 1 bis 12 nebst Talons durch unsere Kämmerei- Kasse in den gewöhnlichen Kassenstunden von jeßt

ab ausgereicht. ; . Zur Erlangung derselben sind die Talons der abgelaufenen Serie

mit eínem nach den Nummern geordneten Verzeichnisse einzureichen, worauf die Ausgabe sofort erfolgt. / Magdeburg, den 18. November 1870. Der Magistrat der Stadt Magdeburg.

Hasselbach.

Oberschlesische Eisenbahn. [3728] Uge

Die Einlösung dex am 1. Januar 1871 fälligen, sowie der früher

fällig gewesenen, aber noch nicht verfallenen Zinscoupons: L: zu den Stamm - Aktien Littr. A. B. C. und den Prioritäts- (ktien resp. Obligationen Littr. A. B. C. D. G. H. und Emission von 1869 der Oberschlesischen Eisenbahn, , II. zu den Prioritäts-Obligationen der Wilhelms- und Neisse-Brieger isenbahn, sowie IIL, zu den Stamm-Aktien der Stargard-Posener Eisenbahn findet statt in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage 1) in Breslau und Ratibor bei unseren Hauptkassen vom | 2. Januar f. J. ab-täglich/ 2) vom 2. bis 15. Januar k. J. g) in Berlin bei der Kasse der Disconto-Geselischaft, b) in Stettin bei dem Bankhause S. Abel jun, c) in Leipzig bei dem Bankhause Frege & Comp. d) in Frankfurt a/M. bei dem Bankhause M. A. v. Roth- schild & Söhne, e) in Bremen bei dem Bankhause T.Schulße & Wolde, f) in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, g) in Cóln a/Rh. bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein, - h) in Darmstadt bi der Bank für Handel und Jndustrie, i) in Stuttgart bei den Herren Pflaum & Comp. und k) in München bei der Bayerischen Vereinsbank.

Die Zinscoupons sind mit einem vom Präsentanten oder Be- fiber unterschriebenen, nah Kategorieen der Aktien resp. Obligationen geordneten, die Stückzahl und den Geldbetrag angebenden Verzeichnisse zur Realisirung zu bringen.

Schriftwechsel und Geldsendungen finden nicht statt.

Breslau, den 6. Dezember 1870. Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

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für Deutschland in Gotha.

Nach einem vom Vorstande dieser Anstalt gefaßten Beschlusse wird im Jahre 1871 der Uebershuß des Versicherungs8jahres 1866/67 an die betreffenden Banktheilhaber zurückgegeben werden. Derselbe beträgt 624,849 Thlr. 19 Sgr, preuß. Courant und entspricht mit Rücksichtnahme auf die daran heil habende Prämiensumme von 1,837,793 Thlr. 2 Sgr. O O

: rozent.

Diese Dividende wird auf die im Jahre-1866 für lebensläng- lihe und Ueberlebens- Versicherungen eingezahlten Prämien ge- währt, und zwar dergestalt, daß dieselbe bei noch bestchenden Ver- sicherungen an der nächsten Prämie abgerechnet, auf die erloschenen aber vom 2. Januar 1871 ab baar gewährt wird.

“Ueber diè auf erloschene Versicberungen fallenden Beträge / #o weit dafür Dividendenscheine (Promessen) für 1866 ausgegeben sind, werden bei den Agenten der Bank Verzeichnisse niedergelegt. Die

nhaber dieser Scheine haben dieselben binnen zwei Jahren, also \pä- estens bis 8. Dezember 1872 bei der Kasse der Bank quittirt ein- zureichen und die Beträge in Empfang zu nehmen. 2

Zugleich ergeht an Diejenigen, welhe auf Prämien aus 1865 noch Dividenden zu beziehen haben, die wiederholte Aufforderung, die betreffenden Scheine spätestens bis zum 8. Dezember 1871 zur

e Aeenvézikitung der Lebens-Versicherungsbank |

Sg der Zahlung einzureichen, widrigenfalls sie ihre Ansprü erlieren. Gotha, am 8. Dezember 1870. Das Bureau der Lebens-Versicherungsbank. G. Hopf. T. Rüffer. , Graf von Keller.

[Pas Oberschlesische Eisenbahn.

er Buchhalter Max Samosch hierselbst hat die Umschreibung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 4. September 1868, Ges.-Samml. pro 1868, S. 830 emittirten Prioritäts-Obligation der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft Lit. U. (Posen Thorn Brom- berg) Nr. 19,095 über 100 Thlr. preuß. Courant bei uns beantragt, weil dieselbe in Folge Abreißens eines demnächst wieder angehefteten Stües, auf welchem sih der nachstehende, angeblih von ihm selbst geschriebene Vermerk: »Außer Cours geseßt! Breslau, den 8. März dee it Max Samosch« befindet, zum Umlauf unbrauchbar gewor- en ist. :

Jeder, der an der bezeichneten Prioritäts-Obligation irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird hierdurch aufgefordert, dasselbe inner- halb der nächsten sech8 Monate und spätestens bis zum 25. Juni k. Js, bei uns schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Kassation der Priori- täts-Obligation erfolgen und der Antragsteller stait derselben eine neue coursfähige erhalten wird. -

Breslau, den 30. November 1870.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Verschiedene Bekanntmachungen. Berichtigun

] g. Saal Unstrut - Eisenbahn. In unserer Bekanntmachung vom 4. d. Mts. ist insofern ein Schreibfehler untergelaufen, als darin Montag den 30. d, Mts. angegeben worden ist, während es heißen muß: - Freitag, den 30. d. Mts. Cöôlleda, am 7. Dezember 1870. Der prov. Verwaltungë-Rath der Saal-Unstrut-Eisenbahn.

Werthvolle #estgeschenko.

Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hof buchdruckerei

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GESCHICHTE DER_ STADT ROM,

IN DREI BANDEN von ALFRED VON REUMONT. Auf Veranlassung Maximilians II., Königs von Bayern. f Bd. I, II. IIL. 1. 2, 233% Bogen gr, 8., nebst 6 Plänen. Preis: geheftet 209 Thlr., in engl. Einband 22 Thlr.

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Nr. 5, Dezember 1870, Preis 74 Sgr. enthaltend die Eisenbabn- Verbindungen in den Staaten des Norddeutschen Bundes, in Süddeutschland und Oesterreich. Bearbeitet im Coursbureau des General-P ost-Amis

des Norddeutschen Bundoes., Berlin, den 6. Dezember 1870.

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Alle Post - Anstalten des In- und

Auslandes nehmen Sestellun h für Berlin die Expedition des nig, Preußischen Staats - Anzeigers:

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E 390.

Berlin, Sonnabend den 10. Dezember, Abends.

1870.

i. N

Se. Majestät der König haben Allergnádi eruht: Dem Schullehrer Friemel zu Gläfndorf ine reise Habelschwerdt, und dem Polizeidiener Polaczek zu Polnisch Wartenberg das Allgemeine Ehrenzeichen ; und _ Dem praktischen Arzt Dr. Ferrari zu Lichtenau im Kreise Büren den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und __ Medizinal - Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Kribben zu Aachen is zum Kreis-Wundarzt des Landkreises Cöln ian ag :

Aue

Ministerium des Junern.

Bekanntmachung. ug auf die Allerhöchste Verordnung vom 4. De- F durch* welche die beiden Häuser des Landtages e, das Herrenhaus und das Haus der Abgeord- neten, auf den 14. Dezember d. J. in die Haupt- und Residenz- stadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ih hier- durch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung Über den Zeit der Eröffnungs-Sißung in dem

Herrenhauses ‘und in dem Bureau: des Qa

ten am 13; Dezember in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 14. Dezember in den Morgenstunden

offen liegen wird. Jn diesen Bureaus werden auch die Legiti-

mation8fkarten zu der Eröffnungs-Sißung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe ge- macht werden. Berlin, den 9. Dezember 1870. Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

Nichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 10. Dezember. Jhre Majestät die Königin wohnte gestern der Sißung des Deutschen Cen- tralkomites bei und besuchte die aracken auf dem Tempel- hofer Felde. Ihre Majestät dinirte bei Jhrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin v

Im Verlaufe der gestrigen Sißung- beendete der Ns des Norddeutshen Bundes die dritte Be- rathung über die Verträge mit den süddeutschen Staaten. An der Diskussion betheiligten sich noch die Abgg. von Blanken- burg, Dr. Künzer, Mende, von Mallinckrodt und von Bennigsen. Die Verträge mit den Großherzogthümern Baden und Hessen, sowie mit dem Königreich Württemberg wurden unver- ändert mit allen gegen etwa 5 Stimmen genehmigt. |

Zu dem Schlußprotokoll vom 23. November -er., betreffend den’ Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes, Ao! von dem Abg. v. Blankenburg folgender Abänderungs- Antrag : N

Der Reichstag wolle beschließen: die in zweiter Lesung abge- lehnte Nr. 11 des Schluß-Protokolles in folgender Fassung wieder herzustellen: Von Seite des Königlich preußischen Bevollmächtigten wurde anerkannt, daß unter der Geseßgebungsbefugniß des Bundes

über Staatsbürgerrecht nur das Necht verstanden werden solle, die Bundes- und Staatsangehörigkeit zu regeln und den Grundsaß der olitishen Gleihberehtigung aller Konfessionen durhzuführen, daß ch im Uebrigen diese Legislative nicht auf die Frage erstrecken olle, untex welchen Vorauseßungen Jemand zur Ausübung poli-

tischer Rechkë in einem einzelnen Staate befugt sei.

Bureau des uses der Abgeordne. |

Die nächste Nummer des Staats-Anzeigers erscheint morgen früh.

Ba worden , welcher vom Reichstage angenommen Der Vertrag über den Beitritt Bayerns zur Verfassung li S O Proto wurde in E her mi egen timmen igt. Schluß der Siyung 4 uhe g genehmigt Die heutige .) Plenarsißzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 12: Uhr eröffnet. i Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord- deutschen Bundes waren anwesend: der Staats - Minister und Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück, der Präfident des Bundes-Ober-Handelsgerihts Dr. Pape, der Königlich sächsische Geheime Regierungs-Rath Schmalz, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister , Ge- heime Legations - Rath Hofmann, der Großherzoglih mecklen- burg-shwerinsche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister , Staats - Minister von Bülow , der Großherzoglich sachsen-weimar-eisenahsche Geheime Staatsrath Dr. Stichling, der Herzoglih sachsen - altenburgishe Stats - Minister von Gerstenberg-Zech, dèr Herzoglich sachsen-coburg-gothaische Staats- Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Seebach , der ürstlih reußische (j. L.) Staats - Minister von Harbou , der üÜrgermeifter der freien und Hariséstadt- Hamburg Dr. jur. Kircbenpauer, der Großherzoglich oldenburgische Staats-Minister oon Nössing, der Herzoglich braunschwcig-lüneburgische Minister- resident Geheimrath Dr. von Liebe, der Senator der freien ansestadt Bremen Gildemeister und der Ministerial-Direktor, irkliche Geheime Legations-Rath von Pbhilipsborn.

Nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten Dr. Simson trat der aat Bee in die S aceborbnane a Den ersten Gegenstand derselben bildete die erste und zweite Berathung über die Vorlage des Bundesrathes des Norddeut- en a A L Î m Eingange der Bundesverfassung ist an Stelle der Worte: Dieser Bund wird dea Namen Deutscher Bund führen, zu seßen: Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich füh- ren. 2) Der erste Absaß dcs Artikels 11 der Bundesverfassun erhält nachstehende Fassung: Das Präsidium des Bundes stebt dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu ver- treten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu {ließen , Bündnisse und andere Verträge mit fremden Grloen einzugehen , Gesandte zu beglaubigen und zu em- angen. . Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes, Staats-Minister Delbrüch erfte: : f eine Herren ur Einleitung der Berathung über die gester von dem Bundesrathe eingebrachten ei berungen fie Desi fen der Bundesverfassung glaube ich mich auf wenige Worte be- En ihc (sachlich H [ch | er thatsächliche Hergang, welcher zu- diesen Vorschlägen gefü hat, ist bekannt. Er nimmt ‘seinen Ursprung in vent Seide Sr Majestät des Königs von Bayern an Se. Majestät den König von Preußen, welches ich in einer früheren Sißung hier zu verlesen die Ehre gehabt habe. Dem darin von Sr. Majestät dem Könige - von Bayern ausgesprochenen Wunsche i} seitdem von sämmtlichen deutschen Fürsten und den Senaten der freien Städte zugestimmt worden. Bei dieser Lage der Sache hielt es der Bundesrath des Norddeutschen Bundes im Ein- verständniß mit den Regierungen der süddeûtshen Staaten für ria die beiden PVunkte, auf welhe das S(reiben Sr. Majestät des dnigs von Bayern abzielt, an den beiden Stellen der Verfas- sung zum Ausdru zu bringen, welche dafür die prägnantesten sind: den Begriff » Deutsches Reih« da, wo zuerst von dém Namen des zwischen den deutschen Staaten geschlossenen Bündes die Rede ist

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