1870 / 397 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[3774] Thüringische Eisenbahn.

ie am 2. Januar 1871 fälligen Zinscou ons der 4- und 45- A rioritätsobligationen der Thüringischen Eisenbahngesell-

E 1) Serie I. (4 pCt.) Coup. Nr. 4, 2) Serie II. (45 pCt.) » » 2 3) Serie III. (4 PEN » » 4, 4) Serie IV. (45pCt) » » 4 werden von dem gedachten Tage ab

1. dur unsere Hauptkasse in Erfurt (Vormit- tags in den gewöhnlichen Geschäftsstunden),

n. während des Monats Januar k. J.

d die Billetexpeditionen in _ den an der Y Thüringischen Bahn belegenen Städten nah Ls N Tos durch t erwähnte A Herrn J. H. Cohn in Dessau, und für- dessen Rechnung : i rlin durch die Herren Breest & Gelpcke/ in Ura: M Tes die Herren M. A. von Rothschild & Söhne : in Leipzig durch die Leipziger Bank; o) die Coupons der Prioritäts - Anleihe Serie dagegen in Berlin. dur die Hèrren Breest & Gelpcke/,y in Org E durch die Herren M. A. von Roth\ch Ohne, in L rBiia durch die Leipziger Bank, und durch Herrn A. _Stürke hier bezahlt. : ut Die Einlösung bei Den E Stéllen ad þ und c erfolg rmitags. - : Au A i H a. f ab findet die Einlösung sämmtlicher Coupons g Ls Que B statt. t, den 8. VDezemöer * ; Die Direktion ber Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

II. (ad 2)

[3780] Bekanntmachung.

T aringifde Eisenbahn. Auf unsere »llguablien Stammaktien Littr. C., emittirt zum Bau der E von Gera nah Eichicht, werden die Zinsen i r 1870 mit i E Jay 4 Thlr. 15 Sgr. Pf. pro Alftie gegen Abgabe des Zinscoupons pro 1870 vom 2. Januar k. J. an in den üblichen Tate Ae S werden: 1 Erfurt durch unsere Hauptka}e/ / D s 440 Stationsorten unserer Bahnen dur di? be» tref-nden Billet-Expeditionen nah vorhergegangener Anmeldung; 3) in Darmstadt durch die Bank fürHandelund Jndustirie Lbst ; 4) in Frankfurt a. M. dur die Filiale derselben ; 5) in A dur die Herren Frege & Comp.; g 6) in Berlin durch die Herren Cohn Bürgers & Comp. i Vom 1. Februar 1871 ab erfolgt die Auszahlung auèëschließ- lich nur noch bei unserer Hauptkasse in Erfurt.

10. Dezember 1870. U O e Die Direktion

der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

Schlesischer Bankverein. 197 Mit Bezug R T Gesellschaftsvertrages machen wir

ierdurch bekannt, daß wir mit Genehmigung des Verwaltungsrathes für bas Fahr 1870 l unsere Actien eine Abschlags-Dividende Sr, festgeseßt haben. - j n Hie Aubtaplung Ver somit auf die alten Actien entfallenden vier Thaler für Hundert Thaler erfolgt gegen Einlieferung des Abschlag: Dividendenscheins Nr. 7 und die Auszahlung der auf die neuen Actien entfallenden zwei Thaler für Hundert Thaler gegen Abstempelung des am 15. Juli a. f. zahlbaren Dividendenscheins, unter Begleitung getrennter Nummerverzeichnisse, in den Vormittagsstunden vom 15. dis einschließilich den 31. Januar 1871

nserer Kasse j M C Ba der isconto-Gesellschaft und bei Herrn S-+

Bleichroeder, E hei den Herren M- A. v. Rothschild

in Frankfurt a. M. u. Söhne, :

bei Sen preußischen Provinzial-Banken und

in Leipzig bei den Herren Frege u. Co.

Breslau, den 7. Dezember 1870. \ | Schlesischer Bankverein.

fter in den

Bekanntmachung. Die am 2. Januar k. J, fällig werdenden Zinsen der Stamm-Aktien und Prio. d ritäts „Obligationen der früheren Münster - Hammer SEIN Eisenbahn sind vom gedachten Tage ab gegen Ein, 25M reichung der Zinscoupons bei folgenden Zahlungs, F stellen zu erheben: a) bei unserer Haupt-Kasse in Mün- Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, Þ) bei Unserer Stationskasse in Hamm, c) bei dem Banquier A. Paderstein in Berlin. Mehrere einzulösende Coupons sind mit einem Verzeichnisse nach der Nummerfolge geordnet, einzureihen. Münster, den 2, De- zember 1870. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

[Ti esellschaft cÂr Bertb ad und Hüttenbetrieb “Die ‘Dividende für das Geschäftsjahr 1869/70 ist festgeseßt:

für die Aktien Lit. A. auf 16 pCt. oder 32 Thlr. pro Aktie,

für die Aktien Lit. B. auf 27/7 pCt. oder 27 Thlr. -23 Sgr. 4 Pf,

pro Aktie Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 10 vom

egen 2 5 anuar 1871 ab in Empfang genommen werden bei,

ireftion der Disconto-Gesellschaft in Berlin, r U Saat hausen’s{hen Bankverein in Cöln, den Herren Sal. Oppenheim jr. & Cie. in Cöln, den Herren Charlier & Scheibler in Aachen, den Herren Baum, Böddinghaus & Cie. in Düsseldorf, den Herren Edw. Blount & Cie. in Paris, 3 rue de la paix, den Herren O T, & fils in Lüttich, und

e hierselbst.

1 Ao fûr die gemäß Art. 46 der revidirten Statuten reduzirten alten Aktien wird nur gegen Vorzeigung des Aktiendoku- méntes bei der unterzeichneten Direktion ausgezahlt.

rt, den 27. Oftober 1870. 4aar, Del Io L Die Direriion:

“Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn.

Anschluß an unsere Befannimahung vom 28. August pr, event Que O A baber unserer Stammaktien Littr. A. davon in Kenntniß, daß nah mehrseitig uns zugekommenen desfallsigen Auffor derungen nunmehr mit der weiteren Emission der neuen Stamm- aftien in Gemäßheit des §. 8 des VIIl. Statuten-Nachtrages vor

erden soll. 7 Bi Naber der vorhandenen 68,000 Stück Stammaktien Littr. A. Nr. 1 bis 68,006. 102,007 bis 102,009 sind darnach bere tigt, im Laufe des Jahres S auf S alte Aktien oino ie zum Paricourse zu erwerben. i v A aat der neuen Aktien gleih den alten Aktien an der Dividende beginnt vom 1. Januar d. Js. ab, wogegen von diesen Zeitpunkte ab die Zinsen mit 5 pCt. bis zum Einzahlungstage zu er is fordern wir diejenigen Herren Aktionäre unserer Ge sellschaft , welche an -der Emission der neuen Aktien Theil nehmen wollen, hiermit auf, ihre Stammaktien (ohne Dividendenbogen) nebst einem nach der Reihenfolge geordneten Numnmerverzeichniß in unserer Hauptkasse, Fürstenwallstraße Nr. 16, von jeßt ab spätestens den 31. Dezember er. f zu präsentiren und gegen Einzahlung von 100 Thlr. für jede zu erwerbende neue Aktie nebst 5 pCt. Zinsen vom 1. Januar cer. a a Hn nebst Dividendenbogen von

a it Talon in Empfang zu nehmen. Giraud Aktionäre , welche von dem ihnen zustehenden Rechte ur Erwerbung der neuen Aftieu innerhalb des laufenden Jahres Linen Gebrauch anachen, verlieren ihr Anrecht auf die Erwerbung der neuen Aktien , welche R für Rehnung und zum Vortheil der

aft verkauft werden joUen. / ia 24 den einzureichenden Nachweisungen sind in unserer Hauptkasse unentgeltlich zu L 5

n 25. Januar aut d 2 Direftorium

der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft. en t.

zur- Abstempelung

3699 Altenburg-Zeißer Eisenbahn. j j Gemäß F- 15 der Statuten für die Altenburg - Zeißer Eisenbahn Gesellschaft wird somit die vierte Einzahlung auf die nicht bereit voll eingezahlten Stammaktien dieser Gesellschaft ausgeschrieben. Ä

Die Zeichner solcher Aftien werden daher. aufgefordert , die Ein zahlung von zehn Thalern auf jede dieser Aktien mit

. 24 r. baar, und : 2 gg A L dur Are li R Zinsen für die bereits

geleisteten Einzahlungen, bei

*Unikrer Hauptkasse, Herrn Banquier Otto Lingke hier, oder

. F. A. Zürn in Zeiß, oder Herrn J F. N Deinbold Wagner in Meuselwiß

meidung der in §. 16 der Statuten gedrohten Nachtheile, einer S iVentanalsieafe von Îo pCt. der versäumten Einzahlung u. \. w/

8 spätestens zum 16. Januar 1871 zu leisten.

Altenburg, den 3. Dezember 1870.

Fromberg. Moser.

Der Vorstand der Altenburg-Zeißer Eisenbahn-Gesellschaft. ' Hierbei Verlust-Liste Nr. 125.

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Preußischen Staats - Anzeigers:

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reuftischer

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: Berlin , Freitag den

Norddeutscher Bund.

qnstruktion über \ der Sachverständigenvereine.“ : Vom 12. Dezember 1870.

n Gemäßheit der §FF. 31 und 49 des Geseßes vom 11. Juni 1870, Lind das Urheberrewt an Schriftwerken u. #\: w. (Bu chb. U L E A 4 y Res

. 01, » Jn allen Staaten des Norddeutschen Bundes sollen aus Gelehrten, Schriftstellern und anderen geeigneten Verloaen Sabure, ständigen-Vereine gebildet werden, welche auf Erfordern des Richters

Gutachten über die an sie gerihteten Fragen abzugeben verpflichtet

sind. Es bleibt den einzelnen Staaten Überlassen ,- sich zu: diesem Be- hufe an andere Staaten des Norddeutschen Bundes anzuschließen oder auch mit denselbèn sich zur Bildung gemeinschaftlid,er Sachverstän- digen-Vereine zu verbinden. las j Die Sachoerständigen-Vereine sind befugt, auf Anrufen der Be- theiligten über streitige Entschädigungsansprüche und die Einziehung nah Maßgabe der §§. 18 bis 21 als Schiedsrichter zu verhandeln und zu entscheiden. : i Das Bundeskänzler-Amt erläßt die Jnstruktion über die Zusam- menseßung Und. den Geschäftsbetrieb der Sachverständigen-Vereine«. F. 49. »Die Sachverständigén-Vereine, welche nah Maßgabe des

§.31 Gutachten über den Nachdruck musikalischer Kompositionen ab- zugeben, haben, sollen aus Komponisten; Musikverständigen und Musi- |

ird übexr- die Zusammenseßung und den Geschäftsbetrieb der Sach- tständigen-Vereine Folgendés bestimmt:

§/ 1. Die ahverständigen-Vereine sind entweder a) litera- he oder b) musikalische Sachverständigen-Vereine. Jn keinem ¡taate des Norddeutschen Bundes darf mehr als ein literarischer und n musikalisher Sachverständigen-Verein bestehen. y

, 2. Jeder Verein besteht aus sieben Miegliedern, eins{licßlich s Vorsißenden. Für den Fall- der Verhinderung einzelner Mit- ieder wird eine Anzahl Stellvertreter ernannt.

F. 3, Die Ernennung der Mitglieder und Stellvertreter erfolgt rh die zuständige Centralbehörde, welche auch den Vorsißenden und sen Stellvertreter aus der Zahl der Vereinsmitglieder bestimmt. ie i Ae und Stellvertreter werden als Sachverständige ein t alle Mal gerichtlich vereidet.

, 4. Der literaris{che Sachverständigen - Verein is berufen, f Erfordecn der Gerichte Gutachten über tehnishe Fragen abzu- den, von welchen a). der Thatbestand des Nachdrus von Schrift: fen oder Abbildungen (FF. 1ff., §F. 43 und 44 des Géeseßes vom . Juni 1870) oder Þ) der Thatbestand der unerlaubten Aufführung (s dramatischen Werkes (§F§. 50 ff. a. a. O.) oder c) der Betrag des ih den Nachdruck oder die unerlaubte Aufführung entstandenen hadens, beziehungéweise der Bereicherung abhängt.

Ein “Mitglied des Vereins muß als Zeichner, Kupferstecher 2c. i der Anfertigung dèr im §. 43 des Geseßes vom 11. Juni 1870 vähnten Zeichnungen und Abbildungen vertraut sein. i

: 9, Der musikalische Sachverständigen: Verein ist berufen, | Erfordern der Gerichte Gutachten über tehnishe Fragen abzu- m) von welchen a) der Thatbestand des Nachdrucks von musika- hen Kompositionen (§F§. 45 ff. a. a. e oder b) der Thatvestand

Unerlaubten Aufführung eines musikalishen oder dramatisch- sifalishen Werkes (§F. 50 ff.- a. a. O.) oder c) der Betrag des h den Nachdruck oder die unerlaubte Aufführung entstandenen e beziehungsweise der--Bereicherung abhängt.

Das verlangte Gutachten hat der Vercin nur dann abzu- L

M wenn ihfa zuvor von dem requirirenden Gerichte„übersendet : 1) die aerichtlihen Akten, 2) eine aktenmäßige Darstellung des t. und Streiivèrhältnisses, in welcher zugleich die zu begutachten- Tragen einzein aufgeführt \indz unter Beifügung der Angabe, and'eventuell welche Erklärung von dea Parteien über jene Dar- ing abgegében-oder aus welchen Gründen ‘die Abgabe solcher Er- pountirbliében ist, 3) die zu vergleihenden Gegenstände, deren ntität duk Anhängung des Gerichtösiegels oder aúf andere Art tr Zweifel gestellt und gegen Verwechselung gesichert ist. :

ie Darstellung zu 2 verbleibt bei den Akten des Vereins. Ka 7. - Sobald der Antrag auf Erstattung eines Gutachtens von en dés Vereins an den Vorsißenden desselben gelangt ist ernennt

é | der leßtere zwei Mitglieder ju Referenten die Zusammenseßung und den Geschäftsbetrieb.

16. Dezember, Abends.

1870.

L } 1 welche unabhängig von - einanter ihre Meinung s{chriftlich abzugeben und in ner demnä anzuberaumenden Sißung des Vereins vorzutragen haben. Nach stattgchabter Berathung erfolgt durch Stimmenmehrheit der Be- s{luß. Bei Stimmengleichheft giebt die Stimme des Vorsißenden

den Baue o L i :

Handelt ‘e Um den Nachdruck einer Zeichnung oder Abbil- dung (§. 43 des Geseßes vom 11. Juni 1870), S es “inie dre bet den Referenten als Zeichner , Kupferstecher 2c. mit der- Anfertigung der betreffenden Zeichnungen oder Abbildungen vertraut sein,

__§. 8. Z»r Fassung eines gültigen Beschlusses if die Anwesenheit von wenigstens fünf Mitaliedern, einschlicßlih ds Vorsißenden und der cckwa zugezogenen Stellvertrcter, erfoc derlich, Mehr als sieben Mitglieder dürfen an dem Beschlusse nit Theil nehmen. L

§. 9. Nach Maßgabe des gefaßten Beschlusses wird das Gut- achten ausgefertig‘, von den bei der Beschlußfassung anwesend ge- wesenen Mitgliedern des Vereins unterschrieben und mit dem dem Vereine zu Überweisenden- Siegel untersiegelt. Die etwaige Verwen-

* dung von Stémpeln zu dem Gutachten richtet sch na den Geseßen

| der i E S ri ins f 10. er Berein is} befugt, an Gebühren für das Gutachten zehn bis Einhundert Thaler zu liquidiren; welhe vom aide Gerichte sofort nach Eingang des Gutachtens dem Vorßißenden des Der ce Barsaget werden | : “§11. Wenn die betheiligten Parteien in Gemäßbeit des §. 31, Absaß 2 des Geseßes. vom 11. Juni 1870 einen Sachverständigen Ver- ein als Schiedsrichter anzurufen beabsichtigen , so haben sie ihre des-

fallsigen Anträge in beglaubigter Form an den. Verein - gelangen zu lassen. i

Die in den §§F. 6 bis10 enthaltenen Bestimmungen kom auch in diesem Falle analog in Anwendung. N E Men Berlin, den 12. Dezember 1870. -. Das Bundeskanzler- Amt. Delbrück.

Bekanntmachung.

Adressirung der Feldpost briefe.

1) Die Angaben gu Veh Adressen der Feldpostbriefe über Armee-Corps, Division, Regiment u. s. w. sind ret klar und Übersichtlih hinzuschxeiben, in der Form wie bei den Feld- post-Korrespondenzkarten ; vor Allem an einer bestimmten Stelle, am besten unten links, denn das Umherirren der Augen der expedirenden Beamten bei der so großen Jahbl un übersichtliher Adressen raubt eine bei der nothwendigen Be- shleunigung der Briefmassen - Abfertigung sehr kostbare, - mit unter gar nit ‘wieder einzúbringende Zeit. -

2) Die Ziffern in den Nummern der Regimenter, Divi- sionen u. #. w. müssen recht deutlich, scharf und genügend groß A ebenso die Angabe des Namens des Adressaten. Nach- lässige Ziffern und Schriftzüge, oder: auch solche, die zwar dem an seine Schrift gewöhnten Absender sehr deutlich vorkommen mögen, es aber in der That nicht sind, zumal ‘wo es sih unter Hunderttausenden von Adressen um sofortige Entzifferung im Moment handelt, sind nur zu oft die Ursache der Verzögerung oder Unanbringlichkeit der Briefe.

3) Hierhin gehören auch die blasse Tinte und die feine Schrift, zumal bei den jeßigen kurzen Tagen und der män- gelhaften Beleuchtung in den wechselnden Quartieren der Feld- SOLOOn und bei der Expedition während des Fahrens im

agen. Das Publikum wird ersucht, im eigenen Interesse auf die obigen Punkte gefälligst Rücksicht. zu b edr î h Berlin, 15, Dezember 1870. y Genexal-Postamt.

Stephan.

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