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worden, daß die Justizverwaltung eine Mehreinnahme von 635,000 Thlr. abwerfen“wérde. zt Diesen Einnahmen stehen nun gegenüber die Nusgaben. - Bei den Ausgaben erlaube ih mir darauf hinzuweisen, daß der ansehn- liche Mehrbetrag-?der ¿zun? Ansaz: gebracht worden ist, zu scinem ganz « überwiegenden Theile, nämlich für den Betrag - von nahezu 3 Millio- nen Thalern , lediglich in ciner Erhöhung der: Betrieb8ausgaben be- “Fecht ; und daß, wenn ; was hoffentlich uicht der Fall sein wird die Brutto: Einnahmen nicht in dem Maße sich aünstig gestalten sollten, als es in Aussicht genommen worden i} , daun seibslredend auch ein “‘‘entfprechender Theil der veranschlagten Autgabebeträge in Fortfall kom- men würde. An neuen Ausgaben, welche die Staarsfasse belasten, ist im ‘ Allgemeinen nur das Unvermeidliche in Aussicht genommen worden.
“ Es ist also in Aussicht genommen worden ungefähr # Million, um welche die Matrikularbeiträge für den Norddeutschen Bund gesteigert worden sind. Es sind ferner in Aussicht genommen worden die
“Fortführung der Eisenbahnbauten, die durch das Vierzig-Millionen-Geseß
‘“’heroilligt worden sind, indessen nur in einem mäßigen Umfange, was aber immerhin eine Erhöhung der Zinsen für die öffentliche Schuld von 360,000 Thlr. ausmacht. Es ist, dann bei einzelnen Verival- tungen, insbesondere beim Pensionsfond . ein höherer . Ansaß aus- gebracht worden, weil erfahrungsmäßig diese höhere Nus8gabe doch geleistet werden muß. Es ist ferner die Ausgabe füc die Fourage- kosten, für die Landgendarmerie, für die Beköstigung in „den Gefangenenanstalten höher auéêgebraht worden, 1uweil - eben der Preis der Naturalien einen höheren Geldbetrag . in Anspruch nehmen wird. Jm Uebrigen sind die Ansäte auf das kärglichste Maß beschränkt gebliebei, und es ist leitender Grundsaß gewesen, nur (a, wo eine unabwei®kliche Nothwendigkeit vorliegt, in den einzelnen Ansäßen von den Ansägen des vorjährigen Staatshaushaltsetats ab-
zuweichen. Tnsbesondere haben wir davon Abstand genommen, wün- \henswerthe Gehalt8verbesserungen in Ansay, zu bringen. Wir glau- ben, daß für alle solche Maßregeln der-geeignete Zeitpunkt erfi ein- getreten sein wird, wenn der Friede wiederhergestellt sein wird, und der géwöhnlihe. Gang in den Staatseinnahmen und Staat8ausgaben daher wieder eintreten kann.
Mit - diesen Erläuterungen, erlaube ih mir nunmehr, dem hohen Hause fraët einer; Allerböchsten Ermächtigung, die mir unter dem 94. November aus, Versailles ertheilt worden ist, „den Entwurf des Staatöhaushaltsetais für das Jahr 1871 zur verfassungsmäßigen: Be- _\chlußnaahme. vorzulegen. E 0
Ich weiß nicht, ob ich hier. cine Pause machen \oll, oder gleich mit den andern Vorlagen weiter vorgehen- soll ê 4
Es \heint nicts gegen, Lehteres erinnert, zu werden.
Dann wlirde ih nunmehr dem hohen Hause drei Vorlagen machen, die unter einander -in einem gewissen Zusammenhange stehen. Es
werden dies sein :
1) Eine Vorlage, betreffend die Uebersicht von den Staat3-Ein- nahmen und. Ausgaben und die Nachweise von den Etats-Ucberschrei- tungen und den extraordinären Ausgaben. für das Jahr 1868;
9) die Vorlage (eines Geseßentwurfs, betreffend die Jndemnitäts- Ertheilung in Bezug auf- die Ausführung: des Gesehes vem 9. März 1867, und die Fesistelung der nah Maßgabe des Btseges vom 19. März 1870 zu-deckenden Ausgaben des Jahres 1868; un
3) eine Gesepvorlage betreffend die Uebersicht Von den Staats- Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1869, nebst den dazu ge- hörigen Denkschriften. und Motiven für die-darin nachgewiesenen Etats- Ueberschreikungen und außeretatëmäßigen „Ausgaben.
Meine Herren! Jn dex vorjährigen S'ssion ist dem hohen Hause eine Vorlage: gemacht worden, welche eine Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben für das Jahr 1868 enthielt. Die Beschlußfassung Über die Etatoûberschreitungen ist zwr in der Budget - Kommission sorg- fältig vorbereitet worden, das Hohe Haus ist aber. damals zu eínem defini-
tiven Beschluß über diese Angelegenheit nicht gelangt, und. darauf war insbesondere von Einfluß, daß bei zwei Punkten der damaligen Ueber- sicht sich eine Beanstandung herausstellte. Der: eine dieser Punkte be- zog ih auf ein zum Sitandquartier der berittenen Schußmanuschaft zu Berlin - einzurichtendes Gebäude, wofür ein Kostendetrag von 47,009 Thlr. 5 Sgr. in Ansaß gebracht war und auf dessen Genceh- migung einzugehen - das Hohe Haus Bedenken trug. Die. Staal8§- regierung hat das Rechtsverhältniß einer erneucten Prüfung unter- worfen und sie: hat Veranlassung. genommen der damaligen Auf- fassung der Abgeordneten entsprechend, Verhandlungen einzuleiten, um den Kauspreis - auf _ anderen Wegen zu: beschaffen; es wird. daher in ; diesem Jahre die damalige / Anforderung nicht erneuert. Es hat dann cine; Beanstandung ‘si eingestellt bei einem zweiten wichtigeren- Punkt, nämlich bei: der Frage wegen Verzinsung: einer Summe, die für Eisenbahnzwecke flüssig gemacht war, ¡und wobei nach der Auffassung des hohen Hauses die Bestimmungen des Geschbes über die: Vewilligung- der Eisenbahn-Anleihe/ von 24,000/000 Thaler nicht gehöcig inne gebalten waren. Es war nämlich in der Ueber- sicht für das Jahr 1868 der Betrag der Zinsen für «einen Nominal- betrag: von 24,000,000 liquidirt, während nah der Ansicht des hohen Hauses diese Liquidirung nur für cinen geringeren Beirag hätte in Anspruch genommen werden können. Bei den vorjährigen Verhänd- lungen is Seitens: der Staa!sregierung anerkannt worden, daß die | formellen Vorschriften des beirefsenden Geseßes vom 9. März 1867 nicht inne gehalten worden waren. Es ist damals zugleich die Versicherungeertheilt worden, daß die angefochtene Operation dem Juteresse des: Staates nicht nachtheilig gewesen sei. Es ist der Zweck der. Denischrift, die Jhnen gegenwärtig überreicht wird, diesen Na weis vollständig zu führen und von dem Hohen Hause die. Jndemnität für, das. damals befolgte mit den formellen Voischriften- des Gesehes nicht in Einklang stehende Verfahren zu erbitten. : 41
Zugleich soll dieser zweite Geseßentwurf dazu dienen, um nun- mehr den. -Betrag des Defizits für das: Jahr ‘1868-defimitiv- zu ord-
nen. An Stelle der überschläglihen Ermittelungen, die vor einem Jahre erst stattfinden konnten, liegen gegenwärtig die genauen Zahlen vor. Das Defizit des Jahres 1868, zu dessen Bestreitung dur ein Geseß vom“ MätF dieses Jahres 9,730,000 bewilligt worden sind, wird \ich nun keineswegs um den Betrag der Summe von 720/000 zu erhöhen haben, denn einmal kommt dabei in Betracht, was in den vorjährigen Verhandlungen von diesem Tische auch bereits her vorgehoben worden ist, daß man unterlassen hatte, Zinsvergütungen, die auf die Zahlung der Zinsen in Anrechnung zu bringen waren, wirklich in Anrehnung zu bringen, daß man vielmehr diese soge- nannten Stückzinsen dem Kavitalbetrag zu Unreht zugeführt hatte. Diese Stückzinsen - beli:fen sich auf cine Summe von ‘Ungefähr 322,000 Thalern ; diese wuden also von jenen 720,000 Thalern in Abzug zu bringen- sein. sparnisse machen können und die schlicßlihe Summe des Defizits ae in Folge dessen auf. einen Betrag. von 9,869,000 Thalern en.
Die Staatsregierung legt grcßen Werth darauf, daß diese An- gelegenheit nunmehr ihrer \{ließlicen Regulirung zugeführt werden möge. Zugleich is aber in der dritten vorhin T géfüvtten Vorlage nunmehr die Uebersicht vorgelegt über die Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres 1869, und aus dieser Uebersicht ergiebt-sih das erfreuliche Resultat, daß: es thunlich gewesen ist, aus den Ueberschüssen des Jahres 1869 den Betrag von 2,538,000 Thalern zur Tilgung des Defizits von 1868 zu verwenden.
J glaube auf das größere Detail, was aus diesen Uebersichten hervor- geht, in diesem Augenblick nicht näher eingehen zu sollen. Jch-beschränke mich darauf, für jeßt darauf. hinzuweisen, daß sih nach der Uebersitt über die Resultate der Jahre: 1868 und 1869. herausstellt, daß es am Schlusse des Nechnungsjahres 1869 für die Tilgung des Defizits 1868 noch eines Zuschusses bedarf von: 3,968,916 Thalern, ein Betrag, zu dessen Deckung das Gesch vom 19. März d. J. der Staatsregierung die durch Abkürzung der. Kreditfristen flüssig werdenden Steuerbeträge zur Disposition gestellt hat, und daß diese Summen vollständig aus gereicht haben, um das Defizit zu decken. Wir sind also : heute in der Lage, daß das Defizit des Jahres 1868, wenn wir in der vor geshlagenen Weise die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu den gestellten Anträgen erlangen , vollständig gedeckt. ‘ist, daß die Vecwaltung des Jahres 1869 vollständig regulirt ist, indem für alle Ausgabe-Rückstände, die am Schlusse des Jahres noch zu leisten waren, die entsprechenden Geldmittel reservirt worden, sind ;. wir sind dann ferner, in der „Lage , daß, was das" Fahr - 1870 betrifft wir troy des eingetretenén Kriegszustandes, der natürlich nothwendiger- weise auf die Einnahmen nit ohne Einfluß geblieben ist, wir in diesem Augenblick noch “die Hoffnung festhalten dürfen, daß dieses: Jahr ohne Defizit abschließen ‘wird; bestimmt läßt sich das in diesem Auzen- blick noch nicht überschen. Es-ist ja- allgemein -bekannt , wie gerade am Schlusse des Jahres die Regulirung - der Ausgaben vielfach erst erfolgt und wie wir erst nach Ablauf des Jahres mit Sicherheit über schen können , wie das. finanzielle Resultat des Jahres. si gestaltet; aber wenn wir auf diejenigen Mittheilungen hinblicken, die uns heute ur Disposition stehen, so möchte ih zwar eine Zusicherung in dieser
ezichung heute noch nit übernehmen, ich glaube aber die Hoffnung festhalten zu dürfen, daß das Jahr 1870 obne Defizit abschließen wird. erner nahm der Finanz-Minister das Wort: eine Herren! Jh biite ferner um die Erlaubniß, auf Grund Allerhöchster R vom 4. November Jhneù den Rechenschafts- ‘bericht Úber die Ausführung des Gesehes vom: 19, November 1869 betreffend die Konsolidation preußischer Staats - Anleihen, zu Über- reichen. Jch glaube in Bezug hierauf mich_ auf den Rechenschafts- bericht, der in wenigen Tagen gedruckt in Aller Händen sein wird, beziehen zu dürfen und in diesem Augenblick eine weitere Erläuterung nicht hinzufügen zu sollen. E ch erlaube mir dann ferner, einen Geseßentwourf vorzulegen, be ‘treffend den Umlauf der auf Grund des Geseßes vom 23. Dezember 1867 ausgegebenen Darlchnskassenscheine.' Bekanntlich sind diese Dark- lehnsfassenscheine dazu bestimmt worden, für die sogenannten Noth- standödarlehen der Provinz Preußen die Mittel zu beschaffen. Es war die Verpflichtung eingegangen, mit Ablauf des Jahres 1870 diese Darlehnsfkassenscheine- aus dem Umlauf wiederum zurüzuziehen. Die Vorausseßung , daß die Nothstiandsdarlehen bis dahin getilgt sein möchten, hat. sich nit erfüllt und es ist die Absicht des eben eivähn- ten Geseßentwurfes, eine Prolongation dieser Umlaufszeit mit Jhrer Zustinunung eintreten zu lassen. Jh erlaube mir hierbei, auch diesen Geseßentwurf dem Hohen Hause zu Überreichen.
—
— Der dem Hause der Abgeordneten in seiner gestrigen Sißung vorgelegte Entwurf cines Gesehes, betreffend den Umlauf der auf Grund des Geseyes vom 23. De zember 1867 ausgegebenen Darlehnskassenschelnt-
hat folgenden Wortlaut : Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen beider Häuser des Landtages der Mon-
verordnen mit Zustimmung archie, was folgt : y ,
“ Die Frish nach deren ‘Ablauf in Gemäßheit des §. 9.des Gesepe® vom. 23.. Dezember 1867, hetressend die Abhülfe des in den Regie rung8bezirken Königsberg und umbinnen herrschenden Nothstanded (Geseß-Sammlung Seite 1929), die auf Grund desselben ausgegebenen Darlehnsfassenscheine aus dem Umlauf behufs der Vernichtung zurü zuziehen sind, wird bis zum 31. Dezember 1873 verlängert.
Urkundlich “unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
* Den Motiven entnehmen wir Folgendes:
Bis zum 30. September d. J. war von den ausgelieheneln
2,228,000 Tblrn. erst: ein Betrag von 549/960 Thlrn. in die Staatd- kasse zurügeslossen. . An Darlehuszinsen welche nach §. 7. des: Ge
Außerdem aber haben wir noch einige Er- |
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seges vom 23. Dezember 1867 nach Abzug der Verwaltungskosten ur Einlösung: von Darlehnskassenscheinen mit verwendet werden sollen, sind bis zu demselben Zeitpunkt na Abréchnung dieser Kosten 60,949 Thlr. aufgekommen. Eingelös| sind bis jeßt nur diejenigen Darlehnskassenscheine , welche durch den Gebrauch so chadhaft geworden Waren y daß sie nicht länger im Verkehr gelassen werden konnten; sie belaufen \sich auf 15,757 Thlr. - Sur Einlösung -des Ueberrestes von 2,212,243 Thlrn. ift mit- bin zur Zeit nur cin Baarbestand von 595,152 Thlrn. disponibel. Eine Ergänzung desselben bis jur Höhe der Bedarfssumme kann aus den allgeineinen Staatsfonds bei der gegenwärtigen Lage des Staats- haushalts nicht erfolgen. Es bleibt daher nur übrig, den durch das Gescß vom 23. Dezember 1867 festgestellten Einlösung8termin zu ver- längern. Wann die Wiedereinziehung der noch aussiehenden Dar- lehne zum Abschluß gebracht sein wird, läßt sich zur Zeit mit Sicher- heit nicht übersehen, , da ein beträchtlicher Theil der Grundbesißer in Osipreußen die \hädlihen Nachroirkungen des Nothstandes noch nit u überwinden -. vermocht hat. Nach den bisherigen Erfahrungen lüßt sich zwar erwarten, daß bis zum Ende - des: Jahres 1873 der größte Theil der ausgeliehenen Summen wieder emgegangen- sein wird; sollten indessen unvorhergesehene Umstände, insbesondere Mißernten hindernd dazwischentreten , so würde selbst zu diesem Termine die allgemeine Einlösung der Darlehnskassenscheine noch nicht in Auksicht genommen werden fönnen. Hiernach erscheint es unerläßlih, die Umlaufsfrist der leßteren jedenfalls bis zum 21. De- zember 1873 zu verlängern; es ist deshalb in dem vorliegenden Geseß- entwurf vorgeschlagen, die Einlösung der Darlehnstassenscheine bis zu diesem Zeitpunkte auszuseßen. /
Erhält der Geseßentwurf die Zußimmung des Landtags, #o wird es erforderlich, über die Verwendung der Summen, welche bereits auf die in Gemäßheit des Geseßes vom 23. Dezember 1867 gewährte Darlehne zurück ezahlt worden sind, und der von den lehz- en aufgekommenen Zinsen Verfügung zu (reffen , da diese Gelder alsdann zur Einlösung von Darlehns-Kassenscheinen y für welche sie bisher reservirt worden sind, vorläufig nicht gebrauchi iverden und eine längere Aufbewahrung ier dem finanziellen Jnteresse nicht entspre- den würde. Am zwéckmäßigsten dürften diese Summen zur- Einlösung eines Theils der preußischen Schaßanweisungen zu benußen sein. Der Gesammtbetrag der - levteren beläuft--sih nach-§--2-de8-Geseßes vom 94. Dezember 1869, betreffend die Fesistellung des Staaäts8haushals- Etats für 1870 (Ges. S. S. Ps) auf 12,500,000 Thlr. Jn Höhe von 2,500,000 Thlr. repräsentiren diese Papiere den noch nicht- getilg- ten Theil“ derjenigen 3,000,000 Thlr. Swabanveiliggen, zu’ dexen
Apoints der
ufitut 700,000 Tblr. (wie im Vorjahre), preußische Bank 1,475,000
321,097 Thlr.), Staatsdruerei 295,700 allgemcine: Kassenverwaltung 6,684,850 Verwaltung für
wesen 24,518,288 Thlr.), Eisenbahnangelegenheiten 37,580,336 Thlr. (1870: 35,372614 Thlr.) O Niederschlesisch - Märkische 230,000 Thlr. Thaler 3,200,000 Thlr. ( 2,300,000 Thlr. 9 200,000 Thlr. 900,000 Thir. (1870: 943,000 Thtr.)/ Thlr. (1870: 1,021,000 Thlr.) Main-Weser Eisenbahn 2 100,000 Thlr. (1870: 2,044,000 Thlr.), Main-Neckar Eisenbahn 118,566 Thlr. (1870: 117,055 Thlr.), Frankfurt: Offenbacher Eisenbahn 21,240 Thlr. (1870: 20,291 Thlr.) 30/000 Thlr), 1,629,947 Thlr. (1870: 1,678,685 Thlr.) sonflige Thlr. (wie im Vorjahre), endlich: Geseßsammlu in Berlin 41 Dele, (1870: 40,400 Thlr.),- Landesverwaltung des Tadeaebiets 58/907
No: ‘Domänen 2,078,020 Thlr.
Ausgabe die Staatsregierung durch das Geseß vom 3. März 1868 (Ges. S. S. 174) behufs Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des
othstandes in Ostpreußen ‘ermächtigt worden war. Durch §. 3 des Geseyes vom 24. Dèzember 1869 ist bestimmt wocden, daß die im Jahre 1869 eingegangenen und die im Jahre 1870 eingehenden Rück- ‘Jahlungen auf die nah dem Geseße vom 3. März 1868 gewährten Darlehne zur theilweisen Einlösung der Schaßanweisungen zu ver- wenden sind. Um die Tilgung der aus dem leßteren Gesche her- rührenden verzinKlicen Schuld: thunlich zu beshleunigen, einpfiehlt es
¡ dazu im Jahre 1871 ‘nicht nur die während desselben cingehenden die in Gemäßheit des Geseßes vom 3. März sondern auf die Summen, welche auf die nach Maßgabe des Geseßes vom 23; Degmder 1867 gewährten Darlehne theils \chon abgezahlt sind, theils bis Ende 1871 - zurückerstattet werden, nebst den Zinsen derselben zu ver- wenden. Eine hierauf bezügliche Anardnung ist_in dem EntwUrfe des Geseßes über die Fesistellung des Staatéhaushalts-Etais für 1871 enthalten. Dieselbe dürfte um so weniger zu Bedenken Anlaß geben, als dadurch die zur Deckung der Därlebns-Kassenscheine erforderlichen Mittel nicht geshmälert werden, da der Betrag, welcher von den Rük- zahlungen auf die nah dem Geseß vom 23. Dezember 1867 bewilligten Darlehne zur Einlösung von Schaßanweisungen verwendet wird, dem- nächst aus den späteren Rücfzahlungen auf die in Gemäßheit des Gesches vom 3. März 1868 gewährten Darlehne ergänzt; wex-
den kann.
h Razablungen auf 1868 bewilligten Darlehne,
Im 3. Marienwerderschen Wablhezirk, Kreis Löbau, ist für von VLysfowsfi, welcher dort abgelehnt hat, der Fürst Roman Czar- torysfi auf Rofcszewo mit 76 von 132 Stimmen zum Mitglied des Hauses der Abgeordneten gewählt worden. Gegenkandidaten waren Landrath Graf Nosadowsti-Wehner, Pfarrer Otroi und Guts-
besißer Conrad.
e — -
L - d Der preußische Staatshaushalts-Etat für 1871. (S. Nr. 397 des Staats-Anzeigers.)
/ II.
i: Was die Hauptsummen des Etats betrifft, so ift die Ge- sammteinnahme auf 172,918,937 Thir , um 4,667,569 Thlr. höher als im Etat für 1870, veranschlagt, an welchem-Betrage die cinzelnen Verìvaltungen folgender2:aßen betheiligt sind: Domänen 9,625,790 Tblr. (1870: 9,580,820 Thlr.), Forsten 13 939,900 Thlr. (1870: 13,805,400 Thlr.), von weichen Beträgen aber die dem Kron - Fidei- fommißfonds durch das Gesey vom 17. Januar 1820 auf die Ein- fünfte der Domänen und Forsten. angewics ne Rente von 2,500,000 Thlr, einschließlich 548,240 Thlr. Gold mit 2,573,099 Thlr. vorweg in Abzug fommt; ferner: Ablösungen pon Doränengefällen und Verkäufe von Domänen und For stgrundstüken 70,000 Tblr. (1870: 860.000 Thir.) , direkte Skeuern 43,467,000 Thlr. (1370: 42.889,000
2,165,000 Thlr. (1870: 2, „Thlr. (1870: 6,474 Que Thlr.)
haler (1870: 1,400,000 - Thlr.), Münzen 264,323 Thlr. (1870: lr. (J870: 000. Thlr.),
hlr. (1870: 7,474,800 Tólr.) andel, Gewerbe und Bauwesen 298,265 Thlr. 1870: 303,166 Thlr.) Porzellanmanufaktur in Berlin 153,000 Thlr. 1870: 150,000 Thlr.) Verwaltung für Berg-, Hütken- und Salinen- 1870: 22,669,455 Tblr.), Verwaltung der
Eisenbahn 7,500,000 Thaler Thaler), Verbindungsbahn in Berlin 130,000 Thlx. ), Ostbahn 9,100,000 7,784,000 Ttaler), Wesifälishe Eisenbahn 1870 : 2,900 000 Thîr.) , Saarbrücker Eisenbahn 1870: 2,000,000 Zte Hannoversche Eisenbahnen 1870: 8 860,000 Thlr.) , Bebra-Hanaucr Eisenbahn Nassauische Eisenbahn 1,200,000
7,600,000 (1§70: (1870 :
cppens-Oldenburger Eisenbahn 36,000 Thlr. (1870: rivatbahnen, bei welchen der Staat betheiligt ist Einnahmen 44/583 ngs-Debits-Comtoir
Thlr. (1870: 58,117 Thlr.), Ju iz - Ministerium 13/861,200 Thr. (1870: 13,226,200 Thlr.) / Ministerium des Jnnern
929,001 Thlr. (1870: 910,025 Thees landwirthschaftliche Verwaltung 715,737 Thlr. (1870: 657,177 Thlr. (1870: 326,075 Tolr.), Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten
¡ Gestütverwaltung 323,675 Thlr. Hohenzollernsche Lande 163 600
Die Gesammt-Ausgaben für 1871 sind ebenfalls auf Höhe - von 172,918,937 Thir. um 4,817,565 Thlr. hôber als in 1870, ver- ans@lagt; sie zerfallen in dauernde Ausgaben 166,743,895 Thlr. (1870: 162,252,850 Thlr.), und in einwalige und extraordinäre 6,175,042 Thlr. (1870 : 5,848,522 Thlr.) Es j Die fortdauernden Ausgaben roerden in drei rerschiedenen Abtheilungen nahgewiesen. Es fommen nämlich zunächst die Be- trieb8-) Erhebung8- und Verwaltungskosten und Lasten der einzelnen Einnahmezweige mit 61,276,963 Thlr. (1870: 58,307,077 Thir.) in Ansay_ und treffen hièrvon auf die eno ) 1870: 2,109,740 ‘Lblr.) 500 Tblr. Pes 6,753,000. Thlr. ), direkte Steuern 41,000 Thlr.), indirekte Steuern 6,472,800
votterîie 23,300 Thir. (1870: 23/600 Thlr. y Münzen 225,903 Thr. (1870: 290,717 Thlr.) Staats8druckerei 202,600 Thlr. (1870 : 214,700 Thlr.) Porzellanmanufaktur in Berlin 143,000Thlr. (1870: 135,000 Thir.), Verwaltung für Berg-, Hütten- und Salinenwesen 20,120,616 Thle. (1870: 18,197,656 Thlr.)7 Verwaltung der Eisenbahn- Angelegenheiten 22,907,262 Thlr. (1870: 21,891,900 Thlr.) nämlich: Niederschle sish-Märkische Eiscnbahn 4 620,000 Thlr. (1870: 4,637,000 N erliner Verbindungsbahn 131,200 Thlr. (1670: 94,000 Thr.) Oftbahn 4,416,000 Thlr. (1870: 4,132,000 Thlr.), Westfälisce Eisen- bahn 2,192,000 Thlr. (1870: 2,128,000 Thlr.) Saarbrücker Eisenbahn 1,337,000 Thlr. (1870: 1,234,500 - Thlr.) -Hannoversche Eisenbahnen 5,800,000 Thlr. 1870: - 5,500,500 Thlr.) Bebra-Hanauer Eisenbahn 715,000 Thir. (1870: 672,000 Thlr.) Nassauische Eiseibahn 640,000:
ele, (1770: 586,000 Thlr.) Véain-Weserbahn 1,524,966 Thlr. (1870 1,493,968 Thlr.); Main - Neckfar - Eisenbahn 6620 Thlr. (1870: 6206 9 Frankfurt - Offenbacher Eisenbahn 1252 Thlr.) 1870: 1130 T A Privatbahnen, - bei. welchen der Staat betheiligt is - 1,407,558 Tblr. (1870 ‘1,293,723 Thlr.) Centralverwaltung und Eisenbahn - Kommissariate 115,666 Thlr. (1870: 112,873 Thlr.) ferner : Geseßsammlungs-Debits-Comtoir 60,216 Thlr. (1870: 59,7383 A A aae des Jadegebiets 15,746 Tblr. (1870: 15/77 r.
1 S bann kommen die Dotationen mit 28,936,510 Tblr. (1870: 98,432,510 Thlr.) in Ansaß, nämlich: Zuschuß zur Rente ècs-Kron- fideifkommiß « Fonds 1,500,000 Tblr. (wie im Vorjahre), Ausgaben für die öffentliche Schuld 27,152,600 Thlr. (1870: 26,645,600 Fir.) Herrenhaus 40,910 Thlr. und- Haus der Abgeordneten. 243,000 Thlr. lehtere beide Positionen mit den Beträgen „des vorigen Etats. .
Die Staatsverwaltungs®s - Ausgaben endlih Find mit 76,314,536 Thlr. ( 1870 : 75,296,848 Thlr.) veranschlagt , näm- lich : Staats - Ministeriun 378,055- Thlr. (1870: 384/214 Thir.) Ministexium der auswärtigen Angelegenheiten 77 500 Thlr. (1870: * 47,500. Thlr), Finanz - Ministerium 31,817,646 Thlr. (1870: 31,196,634 Thlr.) -Ministerium für Handel 2c. 9,493,451 Thlr. (1870: 9,382,630 Thlr.) , Justiz - Ministerium 17/239/339 Thlr. (1870: 17,188,335 Tblr.) Mizisterium - des Jnnern 8,582,935* Thlr. (1870: 8,456,319 Tblr.), Ministerium für die landwirthschaftlichen An- “gelegenheiten 2,418,151 Thlr. (1870: 2,387,322 Thlr. ), Ministerium der geistlichen 2c. Un e e 6,311,463 Thlr. (1870: 6,253,894 Thlr.). Die fortdauernden Auëgaben für die Hohenzollernschen Lande betragen 215,886 Thlr. gegen 216,415 Thlr. üm Etat für 1870. :
Als einmalige und außerordentliche A usgaMn sind für die einzelnen Vertwvaltun«szweige in Ansaß gebracht: Staats» Ministerium 77,650 Thlr.) Finanz-Ministerium 1,197,869 Thlr. (da- von 670,000 Thlr. für die Forstverwaltung j 250 000 Tblr. füx die Verwaltung der direkten Steuern 60/615 Thlr. für die Verwaltung der indirekten Steuern, 217,254 Thlr. für die allgemeine Kassenver waltung), Handels-Ministerium 3,251,500 Thlr. (davon: Verwaltung für Handel, Geiverbe und Bauwesen 1,900,000 hir. PorzellaniMa- nufaftur in Berlin 85,000 Thlr., Verwaltung für Berg-, Hütten- und
117,284 Thlr. (1870: 120,471 Thlr.)
Thlr. (1870: 162,514 Tolr.).
‘Forsten 6,
Thlr.), indirefte Steuern 18,288 420 Tbir. (1870: 18,205,040 Thlr.), Lotterie 1,339,600 Thlr. (1870: 1,339,500 Thlr.) Seehandlungs
Salinenwesen 360,000 Thlr., Eisenbahnverwaltung 906,500 Thlr.)