1870 / 411 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Post gegeben, angeschlagen, ausgestellt oder zu Jedermanns Ein- ficht au öffentlichen Orten ausgelegt ist.

15. Die dem §. 143 Abs. 3 der Gewerbe - Ordnung für den Norddeutschen Bund entsprehenden Bestimmungen des bisherigen Rechtes bleiben in folgender Fassung bei Bestande: 1) Es kann gegen einen Buch i einer Leibbibliothek oder: eines sekabinets, oder Verkäufer von Zei- tungen, Flugschriften und bildlichen Darstellungen von dem kompe- tenten Untersuchungs8gerichte wegen eines durch die Presse begangenen Verbrechens oder Vergebens neben den für dasselbe bestimmten Strafen auf den Verlust der Befugniß zum selbständigen Betrieb seines. Ge- werbes erkannt werden, wenn wider denselben äls Urheber oder Theil- nehmer wegen eines solchen Verbrechens oder Vergeheus a) in den Fällen des g. 65 oder_95 des Strafgesebbuches zum ersten Male, oder Þ) in den Fällen der Gg. 97, 99, 101, 110— 115, 166 oder 184 zum a ay Male, c) in den Fällen dex §§. 103, 104, 186 oder 187 zum

ritten Male innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren cine Ver- urtheilung erfolgt. 2) Es mu auf den Verlust. derselben Befugniß erkannt werden, wenn a) in den unter 1a erwähnten Fällen zum zweiten Male, Þ) in den unter 1b erwähnten Fällen zum dritten Male innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eine Verurtheilung erfolgt. - 3) Gegen ein auf den Verlust der Befugniß zum selbfiän- digen Gewerbebetrieb erkennendes mre Erkenntniß steht dem Ver-

urtheilten ein an das Ober - Appe ationsgericht führendes Erkenntniß behufs Erwirkung eines dritten Erkenntnisses zu.

® §. 16. Die Polizeibehörde ist berechtigt, jede Druckschrift, Abbil- dung oder Darstellung und die zu ihrer Vervielfältigung bestimmten Platten und Formen unter Beachtung des §. 41 des Strafgeseßbuches mit Beschlag zu belegen: a} wenn die in den §§. 2 und 6 geforderten Angaben auf der Druckschrift nicht gemacht oder falsch find, oder die- elbe der Vorschrift des §. 4 nicht entspricht, b) rvenn der Inhalt den

hatbestand eines Verbrechens oder Vergehens enthält, c) wenn eine innerhalb des Nórddeutschen Bundesgebietes weder gedruckte noch ver- legte Zeitung -oder Zeitschrift einem vom Ministerium des Jnnern nach Maßgabe des §Ÿ 18 erlassenen Verbote entgegen verbreitet wor- den ist, d) im Fall von Veröffentlichungen, durch welche ein vom Ministerium des Jnnern nah Maßgabe des F. 19 erlassenes Verbot verleßt wird, e) auf Requisition eines Norddeutschen Bundesstaates, f) auf lehn y eines niht zum Norddeutschen Bunde gehörenden deutschen Staates in Ansehung einer dort herausgegebenen oder unter- drückten Schrift, soweit wegen des Jnhalts der chrift nah Maßgabe des Strafgesebbuches eine Verfolgung im Jnlande ftatthaben kann.

C. 17. Die Polizeibehörde hat von eder nach §. 16. verfügten Beschlagnahme das zuständige Gericht in Kenntniß zu seßen, welches Über die Zulässigkeit der verfügten Beschlagnahme zu erkennen, und für den Fall der Aufrechterhaltung derselben die Unbrauwbarmachung der Exemplare und der zu ihrer Vervielfältigung bestimmten Platten unter Beachtung der Vorschriften des Strasgeseßbuches §. 41 und #2 zu verfügen hat.

g. 18. Die Verbreitung einer Zeitung oder Zeitschrift, welche innerhalb des Norddeutschen Bunde8gebietes weder gedruckt noch ver- legt wird, kann von dem Ministerium des Jnnern auf die Dauer von zwei Jahren verboten werden.

Mer einem solchen, ihm besonders oder Sffentlich bekannt gemah- ten Verbote entgegen eine solche Zeitung oder Zeitschrift verkauft, aus- stellt oder sons gewerblih verbreitet} wird mit einer Geldstrafe bis zu 50 Thlr. oder mit Haft bestraft.

g. 19. Jn Zeiten von Kriegsgefahr oder nach au8gebrochenem Kriege können Veröffentlichungen über Truppenbewegungen oder Ver- theidigung8mittel, welche die militärischen Interessen Unserer Lande oder des Norddeutschen Bundes gefährden, von dem Ministerium des Innern verboten werden.

Mer einem solchen, ihm besonders oder öffentlich bekannt gemah- ten Verbote zuwider handelt, wird mit einer Geldsirafe. bis zu 300 Thlr. oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. -

g. 20. Die in dem ge enwärtigen Geseße gedroheten Strafen werden gerichtlich verfolgt, Für das Verfahren gelten die Grundsäße des Untersuchungs-Prozesses unter Dec gung der Vorschriften der Verordnung vom - 15. Januar 1838 wegen Abkürzung gering-

fügier S, In der Rechtsmittel-Jnstanz normiren die Vor-

\{chriften der Verordnungen vom 8. Januar 1839 und 17. 1855; sowie der einschlagenden späteren Verordnungen.

g. 21. Es steht, insoweit nicht das Stirafgeseßbuhch_ Anwendung kommt, zum Ermessen der Gerichte, die Bekanntmachung der wegen einer Drucischrift rechtöfkräftig erkannten Strafen, sowie der die Beschlagnahme und Unbrauchbarmahung von Drusachen rehts- fräftig aussprechenden Erkenntnisse’ anzuordnen. ;

§. 22. Von jedem gegen eine Zeitung oder Zeitschrift, welche innerhalb des Norddeutschen Bundesgebietes weder gedruckt noch ver- legt wird, wegen ihres geseßwidrigen Jnhaltes gesprochenen Erkennt- nisse auf Konfiskation und Vernichtung einer Nummer, eines Stückes oder Heftes hat das Untersuchungsgericht, sobald das Erkenntniß rechtsfräftig geworden ist unverzüglich eine Abschrift an das Ministerium des Innern. einzusenden. 3

93. Die Polizeibehörden haben von allen zu ihrer Kunde kommenden Preßverbrechen, Vergehen und Kontraventionen, event. unter Anschluß eines der nah §. 3 bei ihnen hinterlegten Exemplare, sofortige Anzeige bei den zuständigen Gerichten zu wachen.

Ç. 24. Dieses Gesey kommt vom 1. Januar 1871 - an in allen seinen Bestimmungen zur Anwendung und erlischt mit diesem Zeit- punkte in demselben Umfange die Verordnung vom 4. März 1856 quit ihren Zusaß-Verordnungen vom 17. Februar. 1860, 17. März

1862 und 3. März 1870, soweit sie nicht über diesen Seit punkt

anuar

- oder -Steindrucker h Buch - oder Kunsthändler Inhaber } ec

| tages find am 22. d. M.

g. 200 zur

hinaus nad Maßgabe des §. 2 des Strafgesebbuches Anwendung zu nden hat. : | 5 Gegeben dur: Unser Staats-Ministerium, Schwerin, am 20.-De-

zember 1870. / : : Ad mandatum Serenissimi speciale. |

H. Graf v. Bassewiz. v. Müller. Buchka. Weyell.

Hamburg, 29. Dezember. (W. T. B) der gestrigen Sißung der Bürgerschaft ist die Rückäußerung des Senates auf den'Antrag der Bürgerschaft „- eine Beglückwünschungs®- Adresse an Se. Majestät den König von Preußen zur Erlangung der Kaiserwürde- zu erlassen, eingegangen. Der Senat betrachtet es als in der Natur der Verhältnisse begrün- det, daß, sobald die Uebertragung der Deutschen Kaiserwürde auf den König von Preußen eine vollendete Thatsache sei, von sämmtlichen deutschen Regierungen, also auch von der ham- burgischen, eine feierliche Beglückwünschung erfolgen würde, um den Gedanken und Gefühlen Ausdruck zu geben, welche sich an jene große folgenreiche Wendung der Geschichte unseres Bater-

Beglückwoünschung als verfrüht erscheinen, da bekanntlich die Verhandlungen Über die neue deutshe Verfassung und die n ad Kaiserwürde mit den Südstaaten noch uner- edigt sind.

Satzsen. Dresden, 29. Dezember. Das »Dresdner Journal« meldet: Se. Majestät von Fabrice unter Zustimmung des Königs von Sachsen vom Könige von Preußen als Hre dex deutschen Armeen für die Dauer de S eine andexe Be- stimmung erhalten hat und im Begriffe steht, #ch nad dem Krieg8schauplaye zu begeben, und da die Qcitdauer der Behin- derung desselben nicht zu Übersehen ist, für diese Zeit den General-Major von Brandenstein zum verantwortlichen Vor- stand des Kriegs-Ministeriums® bestellt und demselben für die Dauer seiner interimistishen Funktionirung Sig und Stimme bei den Berathungen des Gesammt-Ministeriums übertragen. General-Major von Brandenstein hat heute den Staatsdiener- eid in die Hände. des Königs geleistet.

Meiningen, 26. Dezember. Die Sizungen des Land-

änderung des Forsistrafgesezes angenommen, eine vertrauliche Berathung Über die Fortsezung der Gera-Eichichtbahn erfolgt und- endlich das Projekt der Meiningen-Fuldabahn berathen war.

Hessen- Darmstadt, 29. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sigung der Ersten Kammer stand die Be- rathung der Bundedverträge auf der Tage8ordnung. Sämmlkt- liche Mitglieder der Kammer, mit Ausnahme des Domlkapi- tulars Moufang und des Grafen Görz, waren anwesend, au die Prinzen Alexander und Karl nahmen an der Berathung Theil. Der Präsident Graf stimme den Verträgen zu, weil die Macht der Thatsachen stärker sei, als seine individuelle Ansicht. Fürst Jsenburg - Birstein und Fürst Jsenburg-Büdingen {lossen sich dieser Motivirung an. Schließlich wurden die Verträge einstimmig angenommen.

Im weiteren Verlaufe der Sißung. wurde das Strafgeseß-

alsdann wurde die von der Regierung geforderte Summe von 3,366,000 Gulden zur Fortführung des Krieges bewilligt. IVáúrttemberg. Stuttgart, 29. Dezember. Die Erste Kammer nahm in- ihrer heutigen Sihung die Verfassungs§- verträge mit 26_ gegen 3 Stimmen an; dagegen {timmten von Neurath, Kuhn und Fürst Oettingen-Wallerstein. Bayern. München, 28. Dezember, (»Nürnb. Korr. «) Se. Majestät der König hat sich nach Hohenshwangau bege- ben und wird noch: einige Wochen daselbst verweilen, “so daß auch dieses Mal die Neujahrs8-Aufwartungen am Königlichen Hofe unterbleiben. „6 i Da die Bestimmung des Verfassungsbündnisses, daß die Verträge im Laufe des Dezembers ratifizirt werden sollen, . von Seite Bayerns nicht eingehalten werden kann, weil eine Erledigung der Verträge Seitens der Kammern des Landtages im Laufe dieser Woche nicht mehr möglich erscheint, so wird unsere Regierung eine kurze Verlängerung der Frist in Berlin beantragen oder hat es bereits gethan. ; e In der 17. Sißung der Kammer der Reich8rät he er- stattete v. Niethammer Vortrag über den Geseßentwurf, die provisorische Steuererhebung betreffend, welcher ohne Debatte zur einstimmigen-Annahme gelangte. Ferner erstattete derselbe Vortrag über den Geseßentwurf, den garantirten Zinsfuß für neu zu emittirende pfälzische Eiscnbahnpapiere betrefsend, welcher leihfalls ohne Debatte mit Einstimmigkeit angenommen wurde, E daß Gesammtbeschluß erzielt ist. : i Im Fünfzehner-Auêsschuß der Kammer der Abgeordne- ten hat ‘in Gegenwart sämmtlicher Minister heute Vormittag die Berathung Über das. Verfassungsbündniß begonnen, doch.

wurde troß vierstündiger Sizung nur die allgemeine Debatte erledigt. Morgen wird der Au chuß in die spezielle eintreten.

“der

landes knüpfen ; im gegenwärtigen Augenblicke aber dürfte die

hat, da der Kriegs-Minister

heute Morgen nah

eschlossen worden, nachdem eine Ab-

Erbach - Fürstenau erklärte, er

buch des Norddeutschen Bundes einstimmig angenommen;

-__

_ Vom Abg. Diepolder als - Referenten wird die Annahme

des Gesezentwurfs bezüglich der Kreditforderung für die

Armee mit nicht wesentlichen Modifikationen beantragt. Ÿ ne

Oesterreich - Ungarn. Wien, 26. Dezember. Kaiserliche Entschließung vom 6. Dezember genehmigte die Or- ganisirung der General-Jnspektion der österreichischen Eisenbah- nen. mit der Bildung zweier selvständiger Abtheilungen, elnen für den Bau, den anderen für den Betrieb und die administra- tive Kontrole, am-1. Januar 1871 in Wirksamkeit tretend-

Aus dem. Wolff schen Telegraphen-Büreau.

Brüssel, Freitag, 30. Dezember. Die hier eingetroffene „Libertö« vom. 25. d. meldet, daß ‘der Kommandant 21, Division einen Tagesbefehl „erlassen hat, ‘in welchem angekündigt wird, daß alle Offiziere der Mobil- garden des Departements Creuse vor ein Kriegsgericht estellt werden. Dieser Truppentheil , welcher Befehl erhalten atte, nach Tours zu marsctiren , war in’ Auflösung zurül- i i rat hatte überall lügnerische , übertriebene Nachrichten verbreitet. | \ : London, Freitag, 30. Dezember. Der Marine-Minister Childers is wieder erkrankt. Wie den -»Daily Newos« aus Bordeaux vom 29. gemeldet wird, soll die franzesische Re- gierung neuerdings beabsichtigen, die Beschickung der Konferenz von der vorhergängigen Anerkennung der Republik durch Eng- land- abhängig zu machen. |

Madrid, Freitag, 30. Dezember. Der Contre - Admiral Topete, interimistischer Präsident des Ministerrathes , ist Cartagena gereist, um den Köni Amadeus zu empfangen. 8 ‘begleiten ihn der Marscha Marquis del Duero und der General - Lieutenant Marquis de Sierra Bullones als Repräsentanten der Generäle der Armee ; die Präsidenten des Staatsrathes und des Kassations-Tribunals und dîe General-Direktoren der Infanterie, Kavallerie, Artille- rie, des Genie-Corp8 und des Generalstabes. -

Athen, Donnerstag - 29, Dezember. Sigung der Kammer wurde Lombardòs,

In der heutigen der Kandidat der

ministeriellen Partei , mit 128 gegen 9 Stimmen zum Prä- |

fidenten erwählt. A Konstantinopel, Donnerstag, 29. Dezember. »Turquie«e erklärt in offizieller Weise die- von mehreren Jour- nalen gebrachte Nachricht von angeblichen Verhandlungen zwischen der Türkei und Oesterreich wegen Abtretung der

Suttorina für unbegründet.

A ao

- Landtags - Angelegenheiten. _ITm 2. Aachener Wahlbezirk, Eupen, Kreis und Stadt Aachen, ist für den Appellationsgerichts-Rath A. Reichensperger y welcher dort aktgelehnt hat, Dr. Krebs in Côln mit 421 gegen 47 Stimmen), welibe der Notar Cornely erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden. Fortsezung des Nichtamtlichen in der Veilage.

Telegraphische wWitterungsberichte v.29, Dezember. S Ä

Bar. |Abw|Temp.|Abw : Allgemeine Mz Ork. P L [v.M R. ret Wind. [Fimmelsansicht

8 [Constantin. 333,8 | 0,o| [SO., schwach. [wenig bewölkt. 30, Dezember.

Memel... ./339,4|T2,1|— 7,8\—7,s|NO., schwach. Königsbrg. 339,0 |+1,8s|— 6,7 —5,6NO,, stark. Danzig « « « 338,9 |+1,6|— 6,0 —5,8 Windstille. Cöslin 339,1 /+2,0|—10,0 —9,4|Windstille. Stettin. .|339,6/+1,9|— 7,3|—-6,6/S80., schwach. Putbus .… «337,4 +2,4/— 2,2/—1,8/NO,, schwach. Berlin 337,3|+1,2|— 7,9|—7,2N., schwach. 335,9 |40,9|— 9,0 —7,1N., s. Schw. Ratibor . - -(327,7|—3,1|— 8,0|—3,9|N., mässig. Breslau .….|332,2|—0,7|— 9,4/—7,0|N., still. Torgau .«- 334,9|+0,1|—12,2 -110/O., schwach.

6 heiter. 7

6

7

6

z Münster ..|336,7|T1,3— 4,2/—5,6N., schwach. 7

6

7

6

8

‘heiter. bedeckt.

- |bedeckt. bedeckt, Nebel. bedeckt, Schn. ganz bewölkt, heiter. bedeckt. bedeckt. bedeckt. zieml, heiter. heiter. bedeckt. heiter. bedeckt. schöôn.

wolkig.

336,8|+0,8|— 4,8 R Na schwach. 2399 5 —3,3|— 5,9|—6,1/NO., mäs81g. "(ads Ma O NO., schwach. N., mässig. NO., schwach. NO., mässig. NO., schwach. |trübe. 3,0 NO., mässig. |bewölkt. L 07 ONO., L le

Flensburg. (339,8| |— 4,9 Wiesbaden |332,6 Kieler Hat. 339,6 Mean 339,7

remel. - « 357,2 Weeuerleuchtth. 339,3 Brüssel .…. (337,7 Ï .1339,3 —14,0 |Gröningen.|340,1| |— 4,6 Helder... -.(340,1| |—- 3,8|

Königliche Schauspiele. L N Sonnabend, 31. Dezember. Im Opernhause. (219. Vorst. Matgarethé. Oper in 5 Akten nah Goethe's Faust. Musi

5,8 3,0 =— 2,6

e e m 2 ee m u

heiter. bewölkt.

NO., schwach. NO., still. ONO., mässig.

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von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. Margarethe :

Fr. Malliñger. Faust: Hr. Niemann (legte Auftreten dessel- | ben vor seinem Urlaube). Anfang

halb 7 Uhr. Egtr.-Pr. J. Schauspielhause. (266. Ab.-Vorst.) Ein ee: Schwank in 3 Aufzügen von Julius Rosen. Hierauf: Die Eifersüchtigen. Lustspiel in 1 Akt von R. Benedix. n 7 Uhr. M.-Pr.

Sonntag, 1. Januar. Jm Opernhause. (1. Vorstell.) Oberon, König der. Elfen. Romantische Feen-Oper in 3 Ab- theilungen, nach dem Mane überseßt von Th. Hell. Musik ‘von C. M. von Weber. Ballet von Hoguet. Rezia: Frautvon Voggenhuber. Oberon: Frl. Brand. Huon: Herr Woworsky. Scherasmin: Hr. Beß. Anf. 7 Uhr. / M.-Pr.

Im Schauspielhause. (1. Ab. - Vorst.) Gog von Ber- lichingen mit der. eisernen Hand. Schauspiel in Abtheilun- gen von Goethe. Anfang halb 7 Uhr. M.-Pr.

m

Produkten- mnd Waaren-Börsze. erti, 30. Dezbr. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Poliz. Präs.) i __| Von | Bis | Mittel /'on/ Bis |Mitt.

(dr [eg [pf.[Wr [ag. [pf [e [7g pf. „jou. [pf Joe. [Pl 16) 3| 3/11 3| 2/28| 9 Bohnen Mtz. 10 —1 9, 1

_—| 8| 2 6/11] 2| 3'10| Kartoffeln 1 91/5

17| 6] 2 8| 9| 1/24| 1|Rindf. Pfd. 6| 6] 5| 4

27| 6| 1/10|—| 1| 3| 9| Schweine- 4

6| 3 1| 8 91-1 7| 6| feiscli 6! 6| 5/11

20— l |— —25— Hammelfi. D5D'— 8

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Hafer (au L

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ïLeu Cenm. Siaroh Scheck. 11| 7| 6| Kalbfieisch S7zbaon Mvs. 8 7 1| Buiter Pfd. 12|—{10| 4

Liasen 10 Kier Mandel 9| 6] 8111

Berlin, 30. Dezember. An Schlachtvieh war auftgetrieben : Rindvieh 73 Stück, Schweine 206 Stück, Schafvieh 60 Stück, Kälber 520 Stück.

Die Marktpreise des Kartoffel - Spiritus , per 10,000 pCt. nach Tralles, frei bier in’s Haus geliefert, waren auf hiesi- gem Platze am

23. Dezbr. 1870 Thlr. 16. 13. à Thlr. R S

z » » ». 16, 18. à »

» » 16.-13 à »

16. 11. à » 29. » » 16.10. à » Berlin, den 29. Dezember 1870. / Dié Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Born , 30. Dezember. verichl) Woisen loco 66—82 Thir. pr. 2100 Pfd, nacb Qual, ord. bunt. poln. 70 Thir. ab Bahn bez., pr. Dezbr. 75%—76 Thlr. bez. Dezbr.-Januar 754 Thlr. Br., April-Mai 77 Thlr. bez., Mai- Juni 78 Thlr. bea. :

Roggen loco poln. 502—50%k Thlr., besserer 514—524 Thlr. exquis. 53k Thlr. ab Bahn bez., pr. Dezember 53 Thir. bez. e iber - Januar 524—+ Thlr. bez. , April - Mai 544— 53k— A5

Gerste, grosse und kleine 37—54 Thlr. per 175C Pfd.

Hafer loco 23—31 Thlr. pr. 1200 Pfd., märk. 26x—27% ThIr., pomm. 27%— 285 Thlr. fein do. 29 Thir. ab Bahn bez., pr. De-

Iz | ors

Ill lol os

odias Fass.

16. 10.

(Nichtamtlicber Getreide-

“zember 28—273 Thlr. bez.. Dez.-Januar 27% Thlr. bez., Januar-

Lg 454 Thlr. bez, April-Mai 48% Thlr. bez., Mai-Juni 49% . bez. Krbsen, Kochwaare 58—70 Thlr., Futterwaare 50—56 Thlr. Winterraps 108—112 Thlr. s Winterrübsen 106—110 Thlr. Rüböl loco 15 Thlr., pr. Dezember 15% Thlr bez., Dezem- ber-Januar 14¿—143; Thlr. bez., April-Mai 29—29/4 blr. bez.

Mai-Juni 294 Thir. bez. M Petroleum loco 71 L pr. Dezember, Dezember-Januar ez.

- 0. Januar-Februar 73 Thlr.

Leinö]1 loco 11% Spiritus loco ohne Fass 16 Thir. 10 Sgr. bez., Pr. Dezem-

ber, Dezember-Januar u. Januar - Februar 17 Thlr. bis 17 Thlr. 2 Sgr. bez. April-Mai 17 Thir. 12 Sgr. bez., Mai-Juni 17 Thlr. 19—20 Sgr. bez., Juni-Juli 18 Thlr. 5 Sgr. bez.

Weizenmehl Ne. 0 54—S Thur... No. 0 u. I. 45 4% Thlr. Roggenmehl No. 0 4 3% 0. 0 u. I. 3x 34 Thlr., pr. Dezember 8 Thlr. V Januar-Februar u. April - Mai 7 Thlr. 24425 Sgr. bez., Mai-Jani 7 Thir. 254 Sgr. Br. i

Weizen loco still. Termine ohne Aenderung. Roggen in effektiver Waare ging zu gut behaupteten Preisen wenig um. Für Termine machten sich Abgeber, knapp und hielten auf höhere Forderungen, die auch bewilligt wurden. Der Ver- kehr hierin war wiederum äusserst gering. Schluss fest. Gek. 9000 Ctr. Hafer loco nur in feinen Gütern beachtet. Termine verkehrten in fester Haltung. Gek.- 600 Ctr. Rüböl fest und etwas besser bezahlt. Gek. 5C0 Ctr. Spiritus fest bei stillem_ Geschäft. Gek. 10,000 Liter. Î :

Merlin, 29. Dezember. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiri tus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.)

Weizen pr. 2100 Pfd. loco 63—81 Thir. nach Qual., pr. 2000 Pfd.

r. diesen Monat 76 bezs pr. 1000 Kilogramm April - Mai 1871 77 bez., Mai-Juni 784 Br. 78 G.