1890 / 211 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Sep 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Staaten die Berliner Volksküchen stets als nahahmungswerth und musterhaft gepriesen werden, weil in diesen die Güte des Essens genügt habe, alkoholartige Getränke entbehrlih zu machen. In dieser

rwägung und in der, daß der Kaffee als Getränk bei und nah dem Essen sich in den Volkskühen so eingebürgert, daß vom 1. Jas nuar bis 1. Juli d. J. 160 189 Becher Kaffee verkauft und daß die Volksküchen 24 Jahre ohneBier bestanden haben, in ‘Erwägung ferner, daß die den Volkskühen so unentbehrlihen Chrendamen sh bei Bieraus\hank zum Theil zurückziehen würden, wurde der Antrag zurückgezogen und beschlossen, vor dem 2 jährigen Jubiläum des Vereins im Juni 1891 nihts an der Praxis der Volksküchen zu verändern. Dies schien um fo mehr geboten, als noch in keinem Jahre die Volksküchen so stark besuht waren wie in dem laufenden. Troy der gesteigerten Fleishpreise vermochte der Verein seine Portionenpreise innezuhalten. Jn den 14 Volksküchen und den zwei zu dem Verein gehörenden Frauen-Speiseanstalkten wurden vom 1. Januar bis 1. Juli verabreiht: Mittag s- portionen 51947 aanze à 25 S, 827486 halbe à 15 S, 160 189 Becher Kaffee und Milch à 5 §. Abendportionen in der Zeit

vom 1. Januar bis 31. März 60916 à 10 Wurst und Kartoffeln,

76044 à 8 Hering und Kartoffeln, 107 C049 à 6 H Suppen, 46 209 Becher Kaffee und Thee à 9 H. In den beiden Frauenkühen betrug der Konsum 61760 Portionen Suppe, Fleish, Gemüse und Kaffee. Die Unterstüßungekasse des Vereins, die aus Geschenken besteht und außerhalb des Betriebes steht, vertheilte gratis im I Semester : 2045 ganze, 4291 halbe Por- tionen; hierbei sind eine Anzahl eingerehnet, welche von anderen Wohlthätigkeitsvereinen angewiesen wurden, namentlich auch diejenigen aus der Bianca-Stiftung, zu welcher ein wohlwollender Mitbürger zur Kräftigung armer Frauen die Mittel hergiebt. Das Polizei- gefängniß entnahm aus der 11. Volksküche C S 12 692 halbe Portionen. Der Gefammtkonsum in den erliner Volksküchen betrug demnach im ersten Halbjahre 1890 1 410 628

Portionen.

Aus Köln, 2. September, meldet ,W. T. B.°: Seitens des hiesigen Lokal - Comités zum Zweck der Errichtung eines National-Denkmals für den Fürsten von Bismarck in der Neichs8hauptstadt wurden heute dem Central-Comité in Berlin als ¡weite Rate 10000 M überwiesen. /

Ferner meldet „W. T. B.* aus London: Die von dem hiesigen Zweig-Comité unter den in England lebenden Deutschen zum Zweck der Errichtung eines National-Denkmals für den Fürsten von Bismarck veranstalteten Sammlungen sind nunmehr beendet worden. Das Gefsammtergebniß, welhes dem Central-Comité in Berlin überwiesen ift, stellt sich auf 32 000 4

Ueber Hochwasser und Uebershmemmungen bringt „W. T. B.“ folgende neue Meldungen : / Aus Bern unterm 1. September: Die Rheinbrücken bei Diessenhofen, Stein und Konstanz sind wegen Hoch- wassers für Dampfschiffe niht mehr passirbar. In Folge dessen sind die Dampfschiffahrten zwishen Diessen- ofen und Konstanz eingestellt. Bei Visp im Kanton Wallis ift in Folge eines auf das Geleise gestürzten Felsblockes heute ein Zug entgleist, doh ist Niemand verleßt.

Ferner aus Rorschacch unterm heutigen Tage: Die Ueber- \{wemmung nimmt, da es unaufhörlih weiterregnet, stündlich an Ausdehnung zu, Der Bodensee ist auf der Strecke von Bregenz bis Romanshorn aus seinen Ufern getreten. Hier in Rorshach sind die Eisenbahnlinien theils unter Wasser geseßt, theils unterspúlt. Die Landung der Schiffe ist mit Gefahren verknüpft. In den übershwemmten Dörfern des Rheinthales müssen die Be- wohner sich in die höheren Stockwerke flüchten, wohin auch das Vieh geschafft wird. Das Elend ist unbeschreiblich, zumal auch an Trinkwasser Mangel eintritt.

Potsdam, 1. September. Dem „Dts{ch. Tagebl.“ wird ge- schrieben: Die \ch{charfe Eke an der Jäger-Allee, wo bekanntli Se. Majestät der Kaiser mit Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Meiningen am ersten Pfingstfeiertage einen Unfall mit

Wetterbericht vom 2, September, Morgens 8s Uhr.

Stationen. Wind. Wetter.

Maskenball.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeres\p red. in Millim Temperatur

=| in ® Celfius

Mullaghmore SW Anfang 7 Uhr.

berdeen Christiansund Kopenhagen . Stockholm . aranda .

t. Petersb. Moskau ….

Cork, Queens- town

wn ... Cherbourg . | 769 elder... . | 768 ylt 768 mburg . . | 770 winemünde | 767 Neufahrwasser| 765 Memel ... | 765 aris .... |-471 ünster... | 770 Karlsruhe . . | 770 Wiesbaden . | 770 Sond E 2 emniß .. Berlin .…. | 767 Wien .….. | 760 Breslau... |_763_ Ile d’Aix 772 Nizza .….. | 761 Krieft .... | 760 sti

1) Nahm. Regens chauer.

Vebersicht der Witterung. L Ein bárometrisches Maximum über 770 mm liegt

Regen bedeckt heiter halb bed. Nebel halb bed. wolkenlos bededckt

bk p pn jd pre M bd CO pk pk CO ¡P 1 50 C, =42R

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wolkig heiter Regen heiter wolkenl.1) wolkig wolkig wolkig wolkenlos wolkenlos

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Regen Anfang 7 Uhr.

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S N Lol 5 D D LS ck DI pi i pi! S P H i b A O 5

Direktion: Hr. Steinmann. Anfang 7 Uhr.

Oper in 4 Aufzügen von Verdi, Deutschec Text von Grünbaum. Tanz von E. Graeb, | Kavallerie.

Schauspielhaus. 168, Vorstellung. Don Carlos, Jufant von Spanien. Trauerspiel in 5 Auf-

Deutsches Theater. Mitiwoh: Das Winter- märchen. Anfang 7 Ubr.

Donnerstag: Der Richter von Zalamea.

Freitag: Das Wintermärcheu.

Sonnabend: Hamlet.

wolkig Tessing = Theater. Mittwoh: Ein Volks- beiter feind. Swauspiel in 5 Akten von Henrik Ibsen. | 15, Male: Der Dorsteufel. : 3 Abtheilungen und einem Vorspiel von Ferd. Nes- tai S Ee I, quu Ble (i (Berlin) orleßles Großes Volksfest zu halben Kassenpreisen. 4 j j A bráGtvollen Sommergarten : Großes Concert. | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bernhard Nißle Att aer e A umination des ganzen arten - (Ctadltssements. N Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 74 Uhr. | (Wedel). Hrn. Dom.-Pächter Ernst Ziepult Donnerstag : Dieselbe Vorstellung.

Regen Donnerstag: Neue Zeiten.

mona Freitag: Die Ehre.

b Vat Sonnabend : Zum ersten Male : Margot. Lust- ede spiel in 3 Akten von Henri Meilhac.

Regen Wallner-Theater. Mittwo: Zum 90, Male: Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. von M. Hervs. Anfana der Vorstellung 74 Uhr.

Donnerstag : Erstes Wiederauftreten von Therese | 145 Male: Der Goldfuchs.

dem Fuhrwerk erlitt, ift jeßt abgerundet worden, auch der dort stehende Prellstein wurde enifernt.

Köslin. In den Städten Stolp und Lauenburg sind nunmehr die neuerbauten Schlachthäuser soweit gefördert, daß ihre Benutzung in der nächsten Zeit erfolgen soll.

Dahl a. d. Vollme, 31. August. Unter großem Andrang des nach Tausenden zählenden, aus dem Kreise Hagen und aus allon Kreisen des Regierungsbezirks und aus ferneren Gegenden herbei- geströmten Publikums fowie zahlreicher Krieger-, Turn- und Gesang- vereine fand heute, laut Mittheilung der „Dortm. Ztg.“, hierselbst die Gnthüllung des Kaiser Friedrih-Denkmals statt.

Eisenach, 31. August. Die Gesellschaft für Ver- breitung von Volksbildung hält, ,„W. T. B.“ zufolge, hier ihre diesjährige Jahresversammlung ab. Nach geschäftlichen Mittheilungen wurde heute über Hauswirthschaftsunterriht verhandelt.

Vom Südharz, 29. August. Aus Ellrich wird der , Magd. Ztg.“ berichtet, daß durch den Ausbruch der alten Wasserholde in der Grâflih Stolberg - Wernigeröder Steinkohlengrube bei Süljz- hayn sämmtlicve Fische der Sülze und der Zorge von der Ein- mündung der Sülze bis hinab nach dem 6 km entfernten Niedersachs- wersen getödtet worden sind. Die \{önsten Forellen find centner- weise aufgelefen worden. Die Fischerei in diesen Harzbähen dürfte auf Jahrzehnte hinaus {wer ge\chädigt sein.

Wien, 1. September. Auf der Franz-Josef-Bahn fand, laut Meldung des „W. T. B.“, beute vor Nußdorf in der Nähe Wiens eine Zugentgleisung statt. Drei Wagen sind umgestürzt; zwei Personen sollen schwer, sieben leiht verleßt worden sein, Das Verkehrshinderniß ist bereits beseitigt.

Rom, 31. August. „W, T. B.“ meldet: Jn Folge eines Cyclons stürzten in Formodizoldo vier Häuser ein, wobei achtzehn Personen getödtet wurden. Drei Perfonen befinden fh noch unter den Trümmern.

Genf, 30. August. Wie bereits in Nr. 206 und 209 des „R.- u. St.-A.* mitgetheilt ift, wur de der nebst Begleitung auf den Montblanc gestiegene Graf V illan ova vermißt. Nach vielen ver- geblichen Versuchen ist nun, wie die „Frkf. Ztg.“ mittheilt, seine Spur entdeckt worden. Er ist mit den ihn begleitenden Führern in eine Gletschersch{lucht oberhalb Bionassay gestürzt. Der italienishe Alpinist Sinigaglia wurde, wie bereits in Nr. 209 berihtet, bei der Besteigung des Mont Cervin (Matter- horn) von cinem Schneesturm überrasht und sammt seinen beiden Führern Garrel und Gorret zwei Tage lang in einer Hütte blockirt. Da ihnen die Lebensmittel ausgingen, suchten sie durch das Val Tournanche herabzusteigen. Nach unerhörten An- \strengungen glaubten sie si gerettet, als Garrel liegen blieb, um nicht wieder aufzustehen. Sinigaglia und Gorret kamen in shreck- lihem Zustande unten an; Gorret hat beide Hände erfroren. Garrel war einer der renommirtesten Bergführer; er hat die amerikanischen Anden und die s{chwierigsten Alpengipfel bestiegen.

Athen. Ueber den bereits in Nr. 204 des „N.- u. St -A.* telegraphish gemeldeten großen Waldbrand wird der „Post“ ge- shrieben : Am 20. August geriethen die vier Anhöhen, in der Um- gebung Athens, Parnes, Helicon, Pentelicon und der Hymettos fast alle nah und nah in Brand, bis Athen am Sonn- abend von einem Feuerkranze umlodert war. Entstanden war das Geuer, wie man vermuthet, im Walde des Dionysos, an den Ab- bängen des Pentelicon. Unglüdcklicherweise herrshte in Attica ein so bestiger Wind, daß man sich auf den Straßen Athens kaum auf den Füßen halten fkonrte. Kein Wunder daher, wenn der Brand mit Riesenschritten sich ausbreitete. Eine Zeit lang schien es, als ob die Schlösser in Tatoi dem Feuer zum Opfer fallen müßten, und bereits waren alle Vorbereitungen getroffen, das Werth- vollste in Sicherheit zu bringen. Von Donnerstag Mittag bis Sonn-

Schauspielhaus. 167. Vorstellung. Der Sturm. | Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik Zauber-Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. | von Jos. Beyer. Arrangirt von J, Haßreiter, Am Landes-Ausstellungs - Park Nach A. W. v. S(!ilegel's Ueberseßzung, Musik von W. Taubert. Tanz von E. Eraeb. Jn Scene geseßt | Kapellmeister Knoll. Vorher: ( vom Direktor Dr. Otto Devrient. Musßikalische | Leichte Kavallerie. Komische Operette in 2 Akten ettel

von C. Costa. Musik von Fr. von Suppé. Regie; | iet.

Donnerstag: Opernhaus. 163. Vorstellung. Ein | Hr. Binder. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. 5 g h s 3 Donnerstag : Die Puppenfee. Vorher: Leichte E S I E

geseßt von Sigmund Lautenburg.

der Vorstellung 7 Uhr.

Belle-Alliance-Theater.

teilhac und A. Millaud. Mußik Adolph Ernst-Theater.

K. K. Hofballetmeister aus Wien. j \ Neu einstudirt: wissenshaftliGen Theater.

Die neuen Deko-

rationen sind aus dem Atelier der Herren Hartwig, Frl. Albertine Lejealle mit Hrn. Dr. phil.

Hinze u. Harder. Anfang 74 Uhr. Donnerstag : Dieselbe Vorstellung.

roll's Theater. Mittwoch: Das Glöchen Berliner Theater. Mitiwoch: Maria Stuart. ¿« Molo Ah 5 Donnerstag: Die Ränber. Bei“ günstigem Wetter vor und na der Vor- Freitag: 1. Abonnements - Vorftellung, Maria | ftellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung

des Sommergartens Großes Concert, Anfang d#,

Mittwoch: Zum Dorfkomödie in

tag früh wüthete der Brand, der zuleßt nur bei Pentelicon sich über eine Strecke von 20 Tausend Morgen ausgebreitet hatte. Die Higze in Athen selbft war in diesen drei Schreckenstagen so gewaltig, daß man vermeinte, in einem Kesselhause zu athmen. Der Himmel war von einem gelblihen Dunst überzogen, durh den die Sonne nur matt zu dringen vermochte. Obwohl die Stadt vier Meilen . von dem Brandherde eatfernt liegt, entsandte dieser doch seinen glühenden Regen von verkohlten Blättern und kleinen Zweigen über den Hügel Lycabettos hinweg nah Athen. Die Königliche Familie und mit ihr Kaiserin Friedrih und ibre Töchter begaben sich am Sonn- abend zu Pferde nah der Brandstätte. Von einem Hügel aus beob- achteten sie zwei Stunden lang das Schauspiel. Zur Bewältigung. des Feuers war die gesammte Athener Garnison aufgeboten worden, in der Nähe der Hohen Herrschaften arbeiteten allein an fünfhundert Soldaten. Als der Hof nah etwa zwei Stunden sih nach Tatoi wieder zurückbegab, blieb Prinz Georg allein auf der Brandstätte und betheiligte ih selbst an der Arbeit. Die verbrannten Wälder waren nit allein durch ihren Holzreihthum ausgezeihnet, sondern auch dur die zahl- reichen Bienenstöcke, die natürlich durch das Feuer vernichtet worden sind. Für die Rettungsmannschaften fehlte es bei der Katastrophe niht an höchst kritishen Momenten. So hatte sich eine Abtheilung von 100 Soldaten zu tief in den Wald hineingewagt und war rings vom Feuer ums{lossen, als sich noch im leßten Moment ein {maler Ausweg zeigte, auf dem sie der Gefahr entgingen. Versengt und mit Brandwunden bédeckt sind mehrere Soldaten worden. Von verbrannten Menschen hat man bisher nur eine Frau gefunden. Thiere dagegen find der Katastrophe in großer Zahl zum Opfer gefallen,

(F) Stockholm. Aus Wisby auf Gothland wird folgen- des, durch Linienstörung verspätete Telegramm veröffentlicht: Am Dennerstag Vormittag um 10 Uhr zog ein furhtbarer Cyklon über Wisby, Der Regen goß in Strömen; die See kohte. Dah- ziegel tanzten in der Luft, Bäume wurden umgeworfen, Getreide- \hober zerrissen und hunderte von Fenstersheiben zerstört. Die im äußeren Hafen liegenden Schiffe „Düppel“, „Orvar Ood* und „Prinz Adalbert* s\prengten ihre Ankerketten, leßteres trieb auf Grurd. Strandungen werden befürchtet. Der Telegraph und das Telephon waren während drei Stunden unbrauchkar.

Nah Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Tölz, 2. September. (W. T. B.) Jn Begleitung des Vorsitzenden des Aufsichtsraths der Ostafrikanischen Gesellschaft, von der Heydt, ist heute Dr. Peters hier eingetroffen, um den Dirigenten der Kolonial-:Abtheilung, Geheimen Legations- E d zu besuchen und mit ihm über koloniale Fragen zu berathen. :

New-York, 2. September. (W. T. B.) Wie eine Depesche des „New York Herald“ aus Guatemala meldet, ist gestern gegen den dortigen Vertreter der Vereinigten Staaten Mizner durch die Tochter des Generals Barrundia, Christine Bar- rundia, ein Attentat versuht worden. Das Mädchen trat auf den am Schreibtische sißenden Gesandten zu, beschuldigte den- jelben, die Ursache des Todes ihres Vaters zu sein und feuerte hierauf einen Revolver geaen denselben ab. Der Gesandte blieb unverlegt. Christine Barrundia wurde verhaftet. Jhre Mutter, die Wittwe des Generals Barrundia, hat vom Präsidenten Harrison telegraphisch Entschädigung verlangt.

New-York, 2. September. (W. T. B.) Bei den Staats- wahlen in Arkansas haben die Demokraten mit noch größerer Majorität als bei den Wahlen von 1888 obgesiegt.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Urania, Anstalt für volksthümlihe Naturkunde. O Lehrter Bahnhof). Dirigent: Hr. Beöffnet von 12—11 Ühr. lis Vorstellung u Näberes die Anschlag-

Familien-Nachrichten.

Residenz-Theater. Direktion: Siamund Lauten- | 3 ¿r lobt: Frl. Agnes Börner mit Hrn. Heinrich

zügen von Schiller. Anfang 7 Uhr. burg. Mittwoch: Zum 117, Male: Marquise. | Kruse (Berlin). Frl. Anna Gehrs mit Hru. ——————— Lustspiel in 3 Akten von Sardou. In Scene Arthur Voltolini (Berlin—Wien). Frl.

I Martha Sachs mit Hrn. Ernst Hintze (Berlin).

Rich. Müller (Straßburg—Berlin). Frl. Martha Gränert mit Hrn. Heinrich Randow (NRostock— Güstrow). Frl. Therese Wellert mit Hrn. Emil Mieriß (Appelhagen—Trollenhagen). Frl. Sophie Iapp mit Hrn. ens Fries (Belau— Kiel.) Frl. Martha Vollrath mit Hrn. Bruno Beneke (Sangerhausen—Nordhausen). Frl. Anna Dressing mit Hrn. Heinrih Wilker (Wehren- dorf— Hamburg).

Verehelicht: Hr. Max Hähle mit Frl. Luise Wurmseider (Chemniß). Hr. Gustav Beckmann mit Frl. Elisabeth Calow (Bielefeld). Hr. Gerichts - Assessor Adalbert Hoffmann mit Frl. Anna Fritsh (Breslau). Hr. Karl Haensch jun. mit Frl. Klara Jensen (Rostock). Hr. Eugen Bohnen mit Frl. Frida von Sultendorffff

(Berlin). Hrn. Hauptmann Lehmann (Köslin). Hrn. Hermann Boß (Loiß). Hrn. W. Stein

(Uciehow b. Sulmiercyce). Gine Tochter: Hrn. J. Steinhart (Bergedorf). Hrn. Paul Stümer (Berlin). :

Mittwoch: Zum Gestorben: Hr. Oberst z, D. Hermann von GesangspoJe in

Rosenb Görlitz). Hr. Johann Heinr. Lesnau Bea O E Rer Friß Heldt (Berlin).

über der Nordhälfte Frankreihs, barometrishe De- | Biedermann nah ihrem kontraktlihen Urlaub. 4 Akten von Eduard Jacobson und Leop. Ely. Hr. Hertaann Bahn (Sevit)

pressionen unter 760 mm über Nordwest- und | Mamsell Nitouche.

Südost-Europa. Bei meist {wacher nördlicher Luft- bewegung ist das Wetter in Deutshland kühl und vorwiegend trübe, nur in den nordwestlihen Gebiets-

meldet 29, München 56 mm Regen. Deutsche Seewarte.

Theater-Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- haus. 162. Vorstellung. Der fliegende Holländer.

Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. | Concert-Park. In Scene gesezßt vom Ober-Regisseur Tetlaff. Mittwoh: Zum 12. Male mit durchaus neuer | Austattung: Die Puppenfee. Pantomimishes ! Coburg. Anfang der Vorstellung um 74 Uhr.

Dirigent : Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 9. Male: Vivat Imperator. Modernes Ausstattungs- tück in 12 Bildern von N Mos;kowski und S E S Rich. Nathanson. Musik von N

von Gredelue. Anfang 7#& Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrih-Wilhelmstädtisches Theater und

Franz Roth. Anfana 7F Uhr.

A. Raida. Ballet

Gouplets theilweise von G. Görß. Musik von

In Do O g! N B Juans. S theilen herrscht heitere Witterung. Friedrihshafen | Mit gänzlih neuer Ausstattung. Die Million oder Va Bittas Görß. ‘Musik von Franz Rotb. ouplets ‘Berlin:

Thomas-Theater. Sonnabend, den 6. Sep-

tember 1890: Eröffnungs-Vorstellung. Fest-Ouverture von Gustav Steffens Zum ersten Male: Der Alpenköuig und der Menschenfeind. Romantisches Volksmärchen in 3 Akten von Ferdinand Raimund, Musik von Wenzel Müller. In Scene geseht vom | und die Juhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent-

Redacteur: Dr. H. Klee.

Verlag der Expedition (Sh olz).

Druck der Norddeutschen Bucdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 33.

Vier Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage),

Direktion: Julius Frißsche. | Ober-Regisseur August Kurz; die vollständig neue | lichen Anzeigers C(Konmanditgefellschaften auf

Ausstattung an Dekorationen von Lütkemayer in | Aktien und

fticagesecllschaften) für die Woche vom 25. bis 30. August 1890.

M 211.

E

Deutsches Reid.

Dienstanweisung,

betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit i dem südwestafrikanischen SC Cat N

Zur Ausführung der Vorschriften der Kaiserlichen Ver- ordnung vom 10. August 1890 (Reichs-Geseßbl. S. 171) über die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem südwestafrikanischen Schußgebiet wird auf Grund des 8. 11 des Geseges, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutshen Schußgebiete (Reichs- Geseßbl. 1888 S. 75), Folgendes bestimmt:

8. 1. Personen, welche der Gerichtsbarkeit unterliegen. | (Zu den 88. 1 und 2 der Verordnung.) Die Gerichtsbarkeit in dem Schußgebiet erstreckt si nach a Richtungen auf einen weiteren Kreis von Personen als ie Konsulargerichtsbarkeit. Der ersteren sind unterworfen :

1) niht Rur Reichsangehörige und Schutzgenossen, son- dern au Ausländer; ausgenommen sind nur Eingeborene (vgl. §. 2 der Verordnung), soweit sie niht durch die von dem Kaiserlichen Kommissar mit Genehmigung des Reichskanzlers n Ee Bestimmungen der Geri(tsbarkeit unterstellt w ,

2) nicht nur alle Personen, welhe im Schutgebiet wohnen oder si dort aufhalten, sondern auch solche e haben, ol deren, ohne daß sie dort Wohnsiß oder Bufenthalt

aben, ein Gerichtsstand nah den zur Geltung kommenden esegen begründet ist (z. B. in den Fällen der S8. 24, 29, 31, 32 der Civilprozeßordnung).

2, C vez R (Zu §. 5 des Geseßes über die Konsulargerihtsbarkeit ; S 3 Nr. 9 des Gesezes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutshen Schuzgebiete; 88. 3 und 4 der Verordnung.)

1) Die Gerichtsbehörden erster Jnstanz haben in den von ihnen ausgehenden Sqriftstücken % I

a, sofern es sich um Geschäfte handelt, welche unter Zuziehung der Beisiger erledigt werden, die Bezeichnung als „Kaiserlihes Gericht des südwestafrikanischen SGubgebietes

zu b, sofern es sich um Geschäste handelt, welhe von dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten ohne Zuziehung von Beisigern erledigt werden, die Bezeichnung als : „Kaiserliher Richter des südwestafrikanischen Schutgebietes U S anzuwenden. „_ 2) Die Gerichtsbehörde zweiter Jnstanz hat in den von ihr ausgehenden Schriftstücken a, in den unter la bezeihneten Fällen (8. 7 Absay 1, §. 13, Absag 1 der Verordnung) die Bezeichnung als : „Kaiserliches Obergericht des südwestafrikanishen Schußgebietes“ b, in den unter 1b bezeichneten Fällen die Bezeich- nung als „Kaiserlicher Ober-Richter des südwestafrikanishen Schuzgebietes“ anzuwenden.

3) ut Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Jnstanz ist der Kaijerlihe Kommissar ermächtigt. Die Gerichtsbarkeit erster Jnstanz wird durch die vom Reichskanzler ermächtigten Personen ausgeübt.

Für den Fall der Behinderung des zur Aus- übung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten gilt der zur allgemeinen Vertretung desselben durch Anordnung des Reichskanzlers berufene Beamte auch als zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermähtigt. Es ist jedoch zu beachten, daß in der höheren Jnstanz kein Rihter mitwirken darf, welcher in der unteren Fnstanz bei Erlassung der angefohtenen Ent- scheidung betheiligt war (Civilprozeßordnung J 41 Nr. 6, Strafprozeßordnung §. 23 Absay 1). Für den Fall, daß aus diesem Grund oder aus sonstigen Ursachen der allgemeine Vertreter des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten an der Vertretung behindert ist, ist ein außerordent- liher Vertreter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt dur den Kaiserlichen Kommissar oder dessen ordentlichen Vertreter.

4) Die zur Auseübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Personen haben vor Antritt ihres Amts, sofern sie nicht bereits als Kaiserlihe Beamte den Diensteid geleistet haben, einen Eid dahin zu leisten :

„Zh 2c., shwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Kaiserlichen Richters in dem südwestafrikanishen Schuggebiet getreulih zu erfüllen. So wahr mir Gott helfe.“

Die Eidesleistung kann auch mittels Unterschreibens der Eidesformel erfolgen. Von der Vereidigung ist dem Reichs- kanzler Anzeige zu machen.

5) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Jnstanz ermächhtigten Beamten führen die Dienstaufsiht über die bei der betreffenden Gerichtsbehörde angestellten Beamten und regeln die Vertretung derselben im Falle der Behinderung.

Die Dienstaufsiht über die zur Ausübung der Gerihts- barkeit erster Jnstanz ermähtigten Beamten wird dur den Kaiserlichen Kommissar geübt. Die von den ersteren erlassenen allgemeinen Anordnungen, insbesondere über Zustellungen und Zwangsvollstreckungen, sind dem Kaiserlihen Kommissar mit- utheilen. Derselbe kann die getroffenen Bestimmungen auf- eben oder abändern, sowie selbst allgemeine Anordnungen Mita A Inhalts au für die Gerichtsbehörden ee

nstanz erlassen.

6) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten sind befugt, geeigneten Personen die Erledigung ein- zelner zu ihrer Zuständigkeit gehöriger Geschäfte dauernd oder in bestimmten Fällen zu übertragen. Diese uan erstreckt fih nicht auf die Urtheilsfällung, die Entscheidung über Dur@&suhungen und Bes, lagnahme und Verhaftungen, sowie auf die Ernennung und Beeidigung der Beisißer und die Zu- lassung zur Rechtsanwaltschaft. Jm Falle einer dauernden

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

1890.

Berlin, Dienstag, den 2. September

Uebertragung ist die beauftragte Person mittelst Handshlags an Eidesstatt zur getreulihen Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflihten. Die dauernde Uebertragung hindert den

eamten nit, jederzeit Geschäfte der betreffenden Art selbst wahrzunehmen.

Der Beaustragte handelt im Namen der Gerichtsbehörde, derselbe ist in den betreffenden Schriftstücken als an Stelle des Beamten handelnd zu bezeichnen.

7) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten sind befugt, die Abhaltung von Gerichtstagen außer- halb des a M A Gerichtsbehörde anzuordnen.

8) Der Kaiserlihe Kommissar ist befugt, polizeilihe Vor- en für das gesammte Schutgebiet oder für Theile des- elben zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselben Ge- fängniß bis zu drei Monaten, Haft, Geldstrafe und Einziehung einzelner Gegenstände anzudrohen.

Q Beisigzer.

(Zu den 88. 7 bis 9 des Gesezes über die Konsular-

gerichtsbarkeit.)

1) Die Worte, welche der Vorsigende bei der Beeidigung der Beisißer an die zu Beeidigenden zu richten hat, lauten :

„Sie s{hwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Beisitzers des Kaiser- lichen Gerichts des südwestafrikanishen Schußgebietes Ù | (des Kaijerlichen Ober-Gerichts des üdwestafrikanishen Schußgebietes) getreulih zu erfüllen Pn Vhre Stimme nah bestem Wissen und Gewissen abzugeben.“

2) Die auf Ernennung und Beeidigung der Beisitzer und deren Stellvertreter sich beziehenden Verhandlungen und Protokolle sind zu besonderen Akten zu nehmen.

Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten haben Namen, Stand und Staatsangehörigkeit der von ihnen ernannten Beisißer und Stellvertreter dem Reichs- kanzler anzuzeigen.

8. 4. Gerichtsschreiber. (Zu §. 10 des Geseges über die Konsulargerichtsbarkeit.)

1) Als Gerichtsschreiber ist eine hierzu geeignete Person, welche am Amts\siß des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten wohnen muß, von dem leßteren zu be- stellen. Bei O des solchergestalt bestellten Gerichts- shreibers kann der Beamte die Verrichtungen desselben einer andern geeigneten Person übertragen.

2) Der Gerichtsschreiber hat vor seinem Amtsantritt, die mit den Verrichtungen eines solhen im einzelnen Falle be- Liter Person vor Ausübung derselben einen Eid dahin zu eisten:

„Jh s{hwöre bei Gott dem Allmäthtigen und All- wissenden, die Pflichten eines Gerichtsschreibers getreulih zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

3) Wird die N einzelner zur Zuständigkeit des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigfen Beamten ge- hörenden GesGüfte einer anderen Person übertragen (8. 2 Nr. 6), so kann dieser auch die Bestellung des bei Erledigung des Geschäfts zuzuziehenden Gerihtsschreibers aufgetragen werden. Jm Falle der dauernden Bestellung eines solchen Gerichtsschreibers is derselbe mittels Handschlags an Eides- statt zur getreulihen Erfüllung seiner Öbliegenheiten zu ver-

pflichten. 8 6

| Rechtsanwälte. (Zu §. 11 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.)

1) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten haben ein Verzeichniß der von ihnen zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassenen Personen zu führen.

2) Die Bedingungen der Zulassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft sind dem Ermessen des Beamten überlassen. Der Besiß der Reichsangehörigkeit ist nit erforderlih. Wenn geeignete Personen mit juristisher Vorbildung nicht vorhanden sind, kann der Beamte unter Umständen auch aus anderen Berufsklassen zuverlässige Personen, welche die nöthige Ge- shäftskenntniß besißen, zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zulassen, Eine Beeidigung der Rehtsanwälte findet nicht statt.

O. Zustellungen. (Zu den 8. 5 und 6 der Verordnung.)

1) Jn dem Verfahren vor den Gerihtsbehörden des Schußgebietes erfolgen die Zustellungen sämmtli auf Ver- anlassung der Gerichtsbehörde. Dies gilt sowohl von Lu- stellungen von Amtswegen (Nr. 2) als von solchen auf Be- treiben der Parteien (Nr. 3). Der Unterschied zwischen beiden Arten von Zustellungen beruht lediglih darin, daß die letzteren nur dann von der Gerichtsbehörde veranlaßt werden, wenn die Partei einen auf die Bewirkung der - Zustellung gerichteten Antrag gestellt hat, während es bei Zustellungen von Amts- wegen eines solhen Parteiantrages niht bedarf. Zu dem Antrag einer Partei auf Bewirkung der Zustellung genügt, abgesehen von dem Gesuhe um Bewilligung einer öffentlichen R (8. 187 der Civilprozeßordnung), eine mündliche

rklärung. «Fs das zuzustellende Schriftstück ein Schriftsaß oder eine sonstige von der Partei ausgehende Erklärung, so hat die Gerichtsbehörde nach Einreihung des Schriftstücks auh ohne ausdrüdlihen Parteiantrag für die Zustellung Sorge zu tragen, wenn aus dem Jnhalt des Sriftstücks hervorgeht, daß und wem es zugestellt werden soll.

2) Von Amtswegen ialre i j

A. in bürgerlichen Rechts\treitigkeiten: die Zustellung der Abschrift der Berufungss{hrift an die Gegenpartei, sowie die Zustellung aller gerichtlichen Entscheidungen, nicht bloß (wie nah §. 294 Abs. 3 der Civilprozeßordnung) der niht ver- kündeten, sondern auc der verkündeten (8. 6 Abs. 1 der Ver- ordnung), insbesondere au der Urtheile, Ebenso werden Zah- lungs- und Vollstreckungsbefehle dem Gläubiger und dem Schuldner und Beschlüsse, durch welhe eine Forderung ge- pfändet oder überwiesen wird, dem Gläubiger, dem Schuldner und dem Drittshuldner von Amtswegen zugestellt (a. a. O.)

Ausgenommen sind nur:

a, Beschlüsse, welche lediglich die Prozeß- und Sach- leitung einschließlich der Bestimmung und Aenderung von Terminen betreffen, insbesondere auch Beweisbefchlüsse (8. 6 Abs. 2 der Verordnung); bei diesen genügt die Verkündung Len r ohne Rücksicht auf die Anwesenheit der Parteien bei erselben; :

__ b, Arrestbefehle; die Zustellung derselben an den Gläu- biger erfolgt zwar evenfalls von Amtswegen (8. 294 Abs. 3, . 809 Abs. 2 der Civilprozéßordnung), die Zustellung an den huldner dagegen findet nur auf Antrag des Gläubigers statt (8. 802 Abs. 2 daselbst), damit niht durch vorzeitige Bekanntmachung des verfügten Arrestes an den Squldner die demnähstige Vollstrekung des Arrestes in ihrem Erfolge gefährdet werde. Dieses Interesse des Gläu- bigers fällt jedoeh weg, wenn derselbe mit dem An- trag auf Erlaß des Arrestbefehls zuglei die Vollstreung desselben, z. B. dur Bezeichnung des Arrestgegenstandes (der zu pfändenden beweglihen Sachen oder Forderungen u. \. w.) beantragt. Jn diesem Fall ist anzunehmen, daß mit deni Antrag auf Erlaß des Arrestbefehls auch die Zustellung des- selben beantragt sei, und demzufolge mit dem Arrestbefehl zu- Mee die E desselben und die betreffende Voll- tredungsmaßregel zu verfügen.

B. in Strafsachen: alle Zustellungen mit Ausnahme der Zeugenladungen im Falle des §. 219 der Strafprozeßordnung;

C. im Konkursverfahren : alle Zustellungen (8. 66, Abs. 2 der Konkursordnung);

D. in Angelegenheiten der nit streitigen Gerichtsbarkeit : alle vom Gericht ausgehenden Zustellungen; jedoch is hier eine förmlihe Zustellung nur nothwendig, insofern es (z. V, wegen Beginns einer Frist und dergl.) einer Beurkundung der Zustellung bedarf.

3) Auf Betreiben der Parteien erfolgen :

A. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: die Zustellung von Schriftsägen Seitens einer Partei an die andere mit Aus- nahme der Berufungsschrift (Nr. 2 A) und die Zustellung von Arrestbefehlen an den Schuldner (Nr. 2 A b);

B. in Strafsachen: die Zustellung von Zeugenladungen

im Falle des §8. 219 der Strafprozeßordnung. 4) Aug in dem Schuzgebiet besteht die Zustellung, wenn eine Ausfertigung zugestellt werden soll, in deren Uebergabe, in den übrigen Fällen in der Uebergabe einer beglaubigten Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks (8. 156, Abs. 1 der Civilprozeßordnung). Die r a kann aber hier in allen Fällen (niht, wie nah §. 156, Abs. 2 der Civilprozeß- ordnung, nur bei Zustellungen von Amtswegen) durch den Gerichts\hreiber erfolgen (§. 6 Abs. 3 der erordnung). Der Gerichtsschreiber hat bei Zustellungen auf Be- treiben der Parteien die erforderlihen Abschriften (S. 155 der (‘ivilprozeßordnung) auf Verlangen auch anzufertigen.

9) Die Vorschriften über die Person, an welche die Zu-

stellung zu erfolgen hat (8. 157 bis 164 der Civilprozeß- ordnung), sind auch in dem Schuzgebiet zu beachten, jedoch E an Stelle der 88. 160, 161 der 8. 6, Abs. 6 der Ver- ordnung. ___6) Die §8. 165 bis 181 der Civilprozeßordnung finden in dem Schußgebiet keine Anwendung. An ihre Stelle treten die Anordnungen, welche von dem zur Ausübung der Ge- rihtsbarkeit ermächtigten Beamten gemäß §8. 5 der Verordnung erlassen werden (oben §. 2 Nr. 5). Diese Anordnungen können für eine einzelne Zustellung mit Rücksiht auf die Umstände des Falls besonders oder allgemein für alle Fälle, in denen niht etwas Abweichendes bestimmt wird, ge- troffen werden. Dieselben können sich beziehen auf die Personen, durch welhe die Zustellungen zu be- werkstelligen sind, und die Uebermittelung der Aufträge an dieselben ; auf Ort und Zeit der Zustellungen ; auf diejenigen Personen, welchen an Stelle des Empfängers das zuzustellende Schriftstück bezw. die Abschrift desselben übergeben werden darf, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird; auf das Verfahren, wenn keine Person angetroffen wird, an welche die Uebergabe bewirkt werden kann; auf den Nahhweis der erfolgten Zustellung. Ein solher Nachweis ist stets schriftli zu den Akten zu bringen (8. 6, Abs. 7 der Verordnung). Bei den An- ordnungen O der Form dieses Nachweises ist zu beahten, daß durch den leßteren festgestellt werden muß, welhes Sthrift- stück in Ausfertigung oder Abschrift übergeben ift.

7) Zustellungen, welche in einer bei einer Gerihtsbehörde erster Fnstanz in dem Schußgebiet anhängigen Rechts- angelegenheit erforderlih werden, aber außerhalb des Bezirks, in welchem die Gerichtsbehörde ihren Siß hat, zu bewirken sind, sowie Zustellungen in dem Verfahren zweiter Jnstanz, O im Wege des Ersuchens (8. 5, Abs. 3 der Ver- ordnung). s

8) Das Ersuchen ist zu richten:

a. bezüglih einer im Schußgebiet zu bewirkenden Zu- stellung an diejenige Gerichtsbehörde erster Jnstanz, in deren Bezirk die Zustellung auëgeführt werden soll (88.158 und 167 des Gerichtsverfassungsgeseßzes) ;

b, bezüglih einer im Deutschen Reih zu bewirkenden S an den Gerichts\{hreiber des Amtsgerichts, in dessen ezirk die Zustellung ausgeführt werden foll (§. 162 des GeviGtdverfalunadgesetes):

c. bezüglich einer in einem anderen deutshen Schutßgebiet oder im Bezirk eines deutschen Konsulargerihts zu bewirkenden Zustellung an die Gerichtsbehörde des betreffenden Schuß- gebietes bezw. an den betreffenden Konsul;

d. bezüglih einer in einem ausländishen Staat zu be- wirkenden Zustellung an die in §8. 182—184 der Civilprozeß- ordnung bezeichneten Behörden und Beamten.

__9) Die öffentliche Zustellung erfolgt in den bei den Ge- rihtsbehörden des Schußgebietes anhängigen Rechtsangelegen- heiten nah den Vorschriften in §8. 186—189 der Civilprozeß- ordnung. O kann die Gerichtsbehörde bei Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Ladung anordnen, daß eine Einrückung in A Blätter nichtKerforderlih fei (8. 6, Abj. 5 der Verordnung). Jn einem solhen Falle gilt die

Ladung als zugestellt, wenn seit der Anheftung des Schrift=