1890 / 220 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Sep 1890 18:00:01 GMT) scan diff

E

Deutschen berüdksihtigt wird. Alle die, welhe sich mit unserem öft- liden Nachbarreih beschäftigen, werden in den kurzen Aufsäßen manches Neue und Interessante finden. Wenig in den Rahmen des ganzen Bildes aus Nordrußland paßt ein weiterer Aufsay über das littauishe Volkslied und seine Stoffe. S

Physiologishe Kennzeichen für Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit. Mit Berücksichtigung des Entwurfs eines bürgerlihen (Belepvuchs für das Deutshe Reih. Für Aerzte und Juristen. Von Dr. Hermann Ortloff, Landgerihts-Rath in Weimar. Heuser's Verlag (Louis Heuser), Berlin und Leipzig. Der Entwurf eines bürgerlichen Geseßbuhs für das Deutsche Reich enthält im ersten Theil des zweiten, von den „Personen“ handelnden Abschnittes die Vorschriften über „Beginn und Ende der Rechtsfähig- keit“, und zwar lautet §8. 3: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen be- ginnt mit der Geburt und endigt mit dem Tode.“ Hieran schließt ih in §. 4 Abs. I die Beweislastsregel : „Daß eine Person noch lebe oder tot sei oder zu einer bestimmten Beit gelebt oder nicht mehr gelebt habe, hat derjenige zu beweisen, welcher aus der betreffenden Thatsahe ein Recht herleitet.*“ Zur Beseitigung der Streitfrage, wann denn physiologish, gerihtlich- medizinisch und juristisch das menschliche Leben des Kindes beginne, ob mit jedem Zeichen eines außerhalb der Mutter noch kurze Zeit fortgeseßten Fruchtleben8, wie z. B. fühlbares Pulsiren des Herzens des Neugeborenen, oder wahrgenommene periftaltishe Darm- bewegungen, oder Zucken von Gliedmaßen, oder Aufschlagen der Augen, oder ob erst mit dem Eintritt des Luftathmens und der dadurch hervor- gebrachten Bewegung des kleinen Kreislaufes, womit die Ab- bängigkeit des Neugeborenen von dem Blutlauf und der Ernährung Seitens der Mutter aufhört, das selbfteigene Leben des geboren werdenden oder geborenen, d. h. von der Mutter getrennten, etwa aus dem Sceintod (Aspóyrxie) zum Leben erwahenden Menschen beginne und zur Hebung aller Zweifel im Fragefalle, wann der Tod etwa pbysiologish und gerihtlih-medizinisch als eingetreten zu betraten sei, schlâgt der Verfasser folgende Fassung des §. 3 vor: „Die Rechtsfähigkeit beginnt mit dem Eintritt des selbständigen Lebens (dur Luftathmung) eines Neugeborenen und endigt mit dem Tode (dur Aufhören der Athmungs- und Herzbewegungen)“. Diese Vorshläge finden in der vorliegenden Abhandiung, welche sicherlich niht verfehlen wird, die Aufmerksamfeit der betheiligten wissenscaft- lihen Kreise auf sich zu lenken, eine geistreiche uad ausführliche Be- gründung unter eingehender Berücksichtigung der einschlägigen Literatur.

Den vollen Wortlaut der in- und ausländischen Geseße über das Urheberrecht und die internationalen Literaturverträge in über- sitliher Zusammenstellung zu besißen, ift seit langer Zeit der Wunsch der Verleger, Autoren, Juristen uno der gebildeten Kreise überhaupt. Diesem Wuns entspricht das jeßt bei G. Hedeler in Leipzig erschei- nende Werk „Gesetze über das Urheberrecht im In- und Ausland nebst den internationalen Literaturverträgen und den Bestimmungen über das Verlagsreht“. Die vorliegende I. Abtheilung (2 X) enthält in deutschem LTextabdruck die gegenwärtig geltenden Gesetze der Länder Deutschland, Deiterreich, Schweiz, Frankrei, Italien, Großbritannien, Vereinigte Staaten, woran sich die 11. Abtheilung in einigen Wochen {ließen wird. Mir Recht ist neuerdings dem Urheberrecht in seinen internationalen Beziehungen erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet worden, steht doch _mit dem sich von Land zu Land erstreckenden Schuy der geistigen Arbeit auch ein Mehrertrag derselben in engstem Zusammenhang. Die vorerwähnte Tertsammlung bietet bei der Wahrnehmung dieses Schutzes nah dem heutigen Stand der Geseßgebung und bei den Bestrebungen, noch rückständige Länder zu Verträgen heranzuziehen, eine erwünschte Unterlage. Daneben wird das allgemeine Interesse, welches der Loe ia ins dem Buch einen Play in jeder rößeren Handbibliothek sichern. : ; : E L Tasso von Kuno Fischer. Heidelberg, C. Winter's Universitätsbuchhandlung, 1890. 80, Preis 6 4 Den beiden beifällig aufgenommenen Goethe-Schriften des geistvollen Philo» sophen an der Universität Heidelberg über Goethe's Iphigenie (1888) und die Erkläruxg des Goethe'’sben Faust (1889) folgt jeßt die vor- liegende dritte über Torquato Tasso, den beiden anderen vollkommen eben- bürtig wegen der ausführlichen Darstellung und des gediegenen Inhalts. Wie die Tragödie Faust vorwiegend aus dem eigenartigen Geistes- und Gemüthsleben des Dichters erkläct wurde, so versucht Fisber auch den Tasso durch ein genaues Eingehen auf _die Geistes- und Herzensgeschihte des Meisters flarzulegen und dergestalt ein allgemein richtiges Verständniß der meisterhasten Dichtung zu eröffnen. In fechzehn Abschnitten über Zeit, Anfänge, Umgestaltung und Vollendung der Dichtung, über die alte und neue Tafsodichtung, über die Geschihte Tasso's und dessen Feinde, über die Prinzessin Leonore d’Este, über die Tassolegende, das Goethe’ sche Scau\piel, die Welt des Goethe’s{hen Tasso, Alphons den Zweiten, Leonore von Este, Leonore Sanvitale, Antonio Montecatino und Torquato Tasso giebt Fischer die Ergebnisse seiner auf genauer Kenntniß der maßgebenden historischen Thatsachen wie persönlichen Verhältnisse be- rubenden Forschung in formvollendeter Sprache wieder. Das gesammte Material über den italienischen Dichter ist ebenso geschickt wie das über den deutschen Dichter benugt und auëgenußt ; die Kunde von der bis in die kleinsten Einzelheiten {ih erstreckenden Dicht- und Denkweise des größten deutshen Dichters der Neuzeit ist offenbar der geistreihen Kritik und sharfsinnigen Kombination zu Gute ge- kommen. Im zehnten Kapitel wird die Grundidee des Goethe’shen Schauspiels erörtert. Der wirkliwe Tasso erlebt eine schrecklihe Tragödie, der Goetbe’she keine. Hier findet der Verfasser den \chöpferischen Gedanken der Tondihtung, aus dem das ganze Werk hervorging (S. 189). In den Leiden eines großen Dichters lieat die Kraft der Erhebung, die \höpferishe Kraft, die zur Heilung gereiht. Goethe's Tafso verkümmert nit in der Zelle des Armenhospitals, sondern erhebt \ich über sein Sicksal ; „Und wenn der Mensch in seiner Qual verstummt, gab mir ein Gott zu sagen, daß ich leide." Erst dieses ist der wahre Schluß des Goethe'schen „Tasso“ und zugleich der Grundgedanke, aus dem die Dichtung ent- stand (S. 191.) Tasso war ein großer Dithter, der Goethe’ sche ist ein noch größerer. (S. 488.) Der feinsinnigen und s{charfsinnigen Entwicklung einer anerkannten Autorität werden vorauss\ichtlich viele treue Mitglieder der Goethegemeinde beistimmen. .

Das Staatsrecht des Königreihs Dänemark. Be- arbeitet von Dr. C. Go0o8s, Professor an der Universität Kopen- hagen, und Cand. jur. Henrik Hansen in Kopenhagen. Freiburg im Br., 1889, Akademische Verlagshandlung von I. C. B. Mohr (P. Siebeck). gr. 8 u. S. VII u. 169. Preis 5 A Die Ver- fasser dieser als zweiter Halbband des fünften Bandes von Mar- quardsen's Handbuch des öffentlihen Rechts erschienenen Bearbeitung vom Staatsrecht des Königreichs Dänemark haben über das Maß und den Umfang der getheilten Arbeit keine Andeutung ge- geben. Anerkannt muß werden, daß die Gesammtdarstellung bei Knappheit der Form gleihmäßig tüchtig und über- sihtlich i. In fünf Abschnitten wird der Gegenstand behandelt, nämli die Staatsgrundlagen, die Inhaber der Staats- ewalt, die Staatsfunktionen, die Staatszwecke und die

ebenländer. Hier sei gleich bemerkt, daß ein gründlicher

Kenner der dänischen Geschihte, Dahlmann („Geschichte von Dännemark“ II1. Vorwort S. VII und VII1) für die Schreibart Dännemark als die hiftorish begründete, daber richtige, eingetreten ist, während die Verfasser den Namen mit einem Buchstaben n schreiben. Auf die Gestaltung des vollständig beherrs{hten Stoffes und deren äußere Form der Darstellung ist große Sorgfalt ver- wendet; dankenswerth sind die geshihtlihen Einleitungen, nament» lih über die Verfassung und das Grundgesez (S. 25 ff.) sowie über die verfassungsmäßige Stellung Jslands und Grönlands zum Königreich (154 und 160). Hervorgehoben wird die Eigenthümlichkeit sowobl für Dänemark, als auch für die beiden anderen \kandinavischen Gebiete, daß die Demokratie hier bisher vorzugsweise vom Bauern- stande repräsentirt ist. Erst in späteren Jahren hat in Dänemark eine sozialdemokratische Arbeiterpartei angefangen, ihren Einfluß - in Kopenhagen und einigen anderen Städten geltend zu machen (S. 24). Seit Jahren bestehen Uneinigkeiten wegen der Forderung der Linken

des Volksthings über die Bewilligung der Finanzgeseßze. Die Regie- rung in Uebereinstimmung mit der Rechten verfocht die Ansicht, daß ein für das verflossene Jahr gegebenes Finanzgeseß gänzlih außer Stande sei, für ein spâteres Jahr eine Norm abzugeben, und daß die im zeitweiligen Bewilligungsgeseße enthaltenen Worte „nothwendige laufende Aus- gaben“ den Hauptpunkt der gegebenen Bewilligung bildeten, sodaß man bei der Bestreitung der Ausgaben haupisächlih nur die befohlene Rücksicht auf den vorgelegten neuen Finanzvorschlag zu nebmen habe. Unsere Verfasser vertheidigen die Auffaffung des Minifteriums und beweisen dur eine ausfübrlihe geshihtlihe Darstellung (S. 110 f), daß die Behauptung, der König sei wobl berechtigt, ein provisorisches i in MundOgrich, aber nit ein provisorisbes Finanzgeset zu erlafsen, sich in einen bloßen Formalismus auflösen würde.

Sanitäts-, Veterinär- und Quarantänewesen.

Sterblithkeitsverbältnisse und Gesundheitsstand im Monat Juli 1890.

Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts sind im Monat Juli cr. von je 1000 Einwohnern, auf das Jahr berehnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 23,6, in Breslau 30,9, in Königsberg 31,1, in Köln 25,0, in Kaffel 14,5, in Magdeburg 28,2, in Stettin 37,7, in Altona 16,5, in Hannover 21,8, in Fs a. M. 19,3, in Wiesbaden 18,9, in Münthen 31,7, in Nürnberg 21,4, in Augsburg 22,4, in Dresden 20,8, in Leipzig 25,8, in Stuttgart 20,6, in Karlsruhe 21,9, in Braunschweig 22,6, in Hamburg 23,1, in Straßburg 22,5, in Mey 19,7, in Amsterdam 16,7, in Brüffel 21,3, in Budapeft 28,1, in Christiania 20,1, in Dublin 20,6, in Edinburg 20,5, in Glasgow 22,4, in Kopenhagen 20,0, in Krakau 34,6, in Liverpool 20,1, in London 17,8, in Lyon 19,8, in Odessa 34,4, in Paris 20,0, in St. Petersburg 28,0, in Prag 27,8, in Stodckholm 15,8, in Triest 25,0, in Turin —, in Venedig 18,7, in Warschau 25,5, in Wien 22,4. (Für die niht deuts&en “Ztädte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 29. Juni bis 2. August an- genommen.) : E

Der Gesundheitsftand im Monat Juli war in der überwiegenden Mehrzahl der größeren Orte Europas ein günstiger, doch hat die Sterblichkeit im Allgemeinen, im Verglei zum Juni, etwas zu- genommen, sodaß besonders aus deutschen Städten vielfah etwas höhere Sterblichkeitsziffern gemeldet wurden, als im Vor- monat. In 13 deutshen Orten (gegen 11 im Juni) und zwar in Grabow, Linden bei Hannover, Prenzlau, Spandau, Stettin, Ludwigshafen a. Rh., Chemnitz, Lindenau, Werdau, Ingolstadt, Lichtenberg, Rirxdorf und anderen Vororten Berlins (mit Aus- nahme Scönebergs) stieg die Sterblichkeitsziffer über 35,0 (in Lindenau bis 60,5 pr. M.). Dagegen erfreuten \ich 17 deutsche Orte (gegen 11 des Vormonats) einer sehr geringen Sterblichkeit von noch niht 15,0 pr. M. und zwar Bielefeld, Bodtenheim, Celle, Kassel, Neunkirhen, Remscheid, Siegen, Solingen, Wilbelmshaven, Stutt- gart, Schwerin i. M., Eisena, Gotha, Coburg, Köthen, Bremen und Bremerhaven. In 54 deutshen Städten, von denen bier nur Altona, Barmen, Bromberg, Düsseldorf, Elberfeld, Flensburg, Frarkfurt a. Gleiwiß, Koblenz, Minden, Münster, Neisse, Nordhausen, Osnabrück, Stolp, Thorn, Wiesbaden, Bayreuth, Würzburg, Plauen, Zittau, Konstanz, Darmstadt, Mainz, Offenba Rostock, Oldenburg, Defsau, Lübeck, Mey und von außerdeutshen Orten Amsterdam, Kopenbagen, London, Paris, Lyon, Stockholm, Venedig genannt sein sollen, war die Sterblichkeit eine günstige und betrug die Sterblichkeitsziffer bis 20,0 pro Mille und Jatr und in 40 deutsden Städten (darunter Dortmund, Glogau, Hannover, Kre- feld, Kreuznach, Neustadt O. S., Paderborn, Potédam, Trier, Augs- burg, Kaiserélautern, Nürnberg, Passau, Dresden, Meißen, Heilbronn, Reutlingen, Karlsruhe, Pforzheim, Gießen, Braunschweig, Straßburg, Mülhausen i. E. und von außerdeutshen Städten in Brüssel, Dublin, Edinburg, Liverpool, Glasgow, Wien, Christiania u. a. blieb die Sterblichkeit eine mäßig hobe (etwas über 20,0 pro Mille und Iahr).

Ziemlich allgemein war die Theilnahme des Säuglings- alters an der Gesammtsterblickeit gefteigert. Von je 10 000 Lebenden starben aufs Jahr berehnet in Stuttgart 75, in Dresden 80, in Hamburg 85, in Berlin 140, in München 147 Säug- linge. Diese Steigerung der Sterblichkeit wurde hauptsäclich dur die in den meisten Orten häufiger als im Vormonat auftretenden akuten Darmfkrankheiten (Darmkatarrhe und Brech- durchfälle) bedingt, die besonders in den volksreiceren Orten wie in Berlin, Breélau, Königsberg, Köln, Magdeburg, Stettin, Hannover, Frankfurt a. M., München, Nürnberg, Leipzig, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Braunschweig, Hamburg, Straßburg, Amster- tam, Brüssel, Budapest, Bukarest, Christiania, Kopenhagen, London, Lyon, Odessa, Paris, St. Petersburg, Stockholm, Triest, Warschau, Wien und seinen Vorten und in den größeren Städten Nord-Amerikas viel mehr Ovfer als im Vormonat forderten. Dagegen hat die Sterblichkeit in den höheren Altersklafsen abgenommen, zum großen Theil wohl eine Folge der Abnahme an Todesfällen an afuten Entzündungen der Athmungsorgane und an Lungenschwindsucht, die an vielen Orten ersihtlich wurde. Von den Infcktionskrankheiten wurden Sterbefälle an Masern, Scharlach, Diphtherie und Pocken weniger, an typbösen Fiebern und Keucchusten etwas mehr zur Meldung gebrabt als im Juni. Masern haben in Berlin, München, Leipzig, Stuttgart, Brüffel, Liverpool, Paris, Prag, St. Petersburg, Wien weniger, in Gnesen, Insterburg, Wetel, Ludwigsbafen a. Rh., Köln, Dresden, Hamburg, Amsterdam, Dublin, Kopenhagen, Krakau, London und den Vor- orten Wiens mehr Sterbefälle veranlaßt. Todesfälle an Swarlachfieber haben in München, Leipzig, Kopenhagen, Prag und St. Peteréburg sehr abgenommen, dagegen ftieg ihre Zahl in Berlin, Breslau, Budapest, Krakau, Liverpool, London, Odessa, Paris, Stock- bolm und Warschau. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war vielfa eine kleinere als im Vormonat, wie in Berlin, Breélau, Köln, Stettin, Frankfurt a. M., Münten, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Braunschweig, Budapest, Kopenhagen, Christiania, Krakau und den Vororten Wiens, während sie in Altona, Hannover, Ham- burg, Kiel, Posen, Amsterdam, London, Liverpool, Lyon, Paris, St. Peteréburg. Prag, Warschau, Wien, eine größere wurde, Der Unterleibétyphus zeigte sih in den größeren Städten Europas im Juli im Ganzen selten; in Berlin, London, St. Petersburg und Moskau war die Zahl der Opfer eine kleine, in Praa, Paris, Alexandria, Kairo eine größere als im Juni. An Flecktyphus kamen aus Moskau und San Francisco (Juni) je 7 Todesfälle, aus Wien und dem Regierungsbezirk Marienwerder vereinzelte, aus dem Regierungs- bezirk Münster 3, aus St. Petersburg 7 Erkrankungen zur Mit- theilung. Häufiger zeigte \sih das Rüdckfallsfieber in St. Petersburg, von wo 221 Erkrankungen und 24 Todesfälle zur Bes rihterstattung kamen. An Genickstarre wurden aus Kiel 2, aus Kopenhagen 1, aus Boston 1, Cincinnati 7, New-York (Juni) 6 Sterbefälle, Erkrankungen daran aus Nürnberg und dem Regierungsbezirk Stade vereinzelte, aus dem Regierungsbezirk Erfurt, Schleswig sowie aus Kopenhagen mehrfache (3,3 bezw. 4) zur Meldung gebraht. Dem Keuchhusten erlagen in Leipzig, London, Glasgow, Edinburg mehr, in Berlin und Paris weniger Kinder als im Vormonat. Aus Skt. Petersburg und Bukarest kam je 1 Todesfall an Tollwuth zur Kenntniß. Pocken jeigten ih im Juli selten. Aus Breslau, Brünn, Amsterdam, Genf, Moskau wurden vereinzelte, aus Aussig, Bern, Alexandria, Kairo je 2, aus Prag, Pilsen, Genua und den Vororten Wiens je 3, aus Paris und Odessa je 4, aus Wien 7, aus Venedig 9, aus St. Petersburg 11, aus Bombay 13, aus Lemberg 16, aus Lissabon (April) 28, aus Marseille (März) 40, aus Warschau 50 Todesfälle gemeldet. Erkrankungen kamen im Laufe des Monats aus Breslau und dem Regierungsbezirk Düsseldorf je 1, aus dem Regierungsbezirk Aachen 11, aus Wien 20, aus Budapest 2, aus St. Petersburg 24 zur Anzeige. Die Cholera in Spanien hat sih weiter ausgedehnt und waren zu Ende des Monats die Pro- vinzen Valencia, Alicante, Badajoz und Toledo ergriffen. Auch in Kleinasien und Arabien ist die Zahl der Cholera-Todebfälle no6 eine große ; dagegen hat die Epidemie in Mesopotamien abgenommen und die persishe Grenze noch niht überschritten.

Handel und Gewerbe.

Die Firma Tennebaum in Jassy, Manufaktur- waarenges fe mit welcher deutshe Fabriken in lebhafter Verbindung stehen sollen, hat dem Vernehmen nach ihre Zahs- lungen eingestellt. : :

Um zu verhindern, daß etwaige unterwegs befindliche Waaren der Konkursmasse anheimfallen, würde der ‘Versu in Frage kommen können, über dieselben dur die Aufgabe- station s{leunigst anderweit zu verfügen oder sonstige Sicher- heitsmaßregeln zu treffen.

Die Einnahmen der Lübeck-Büchener Eisenbahn be- trugen im Monat August 1890 proviforisch 458 238 4 gegen 458 563 # im Monat August 1889, mithin weniger 325 4 ie definitiven Einnahmen im Monat August 1889 betrugen 491 686 4 Die Gesammt - Einnahmen vom 1. Januar bis ult. August betrugen proviforish 3 164 873 M gegen 2701 555 Æ im gleichen Zeitraum des Vorjahres, mithin mehr 463 318 „# Die definitiven Einnahmen vom 1. Januar bis ult. August 1889 betrugen 3 113 747 M

Das „Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen“, Zeitschrift des Landesgewerbvereins, hat in der Nr. 37 von 1890 folgenden Inhalt: Generalversammlurg der Mitglieder des Landesgewerbvereins zu Heppenheim a. d. B. 1890. Verschiedene Mittheilungen. Patente von im Großherzogthum Hessen wohnenden Erfindern. Von der technischen Hobshule zu Darmstadt. Die Be- kfämpfung der Reblaus. Literatur. Das Réichsgesetz, betr. die Gewerbegerichte.

Frankfurt a. M., 11. September. (Getreidemarktberi@t von Joseph Strauß) Weizen stand unter dem Druck reih- liher Offerten; ab Umgegend 19}{—19 , frei hier 191 4, Kur- bessis@er ebenso, frei Station der Oberbessishen und Weserbahn- Route (Gießen—Büdingen—Gelnhausen— Frankfurt) 19—} , rufsishe Sorten 22}3—23 Æ, ungarisher 23 4, Tendenz für prima ausländishe Sorten fest. Roggen verkehrte in fester Haltung, weil die Geringfügigkeit unserer Bestände, wie Offerten, dem Preis- stand einen gewissen Stüßpunkt bieten, hiesige Landwaare 16}—t} M, rufsishe Sorten fehlen, 18 4 Cours. Gerte entbehrte jegliher Nawfrage. Die Notiz für Franken (Ocsenfurter Gau) 17 #, Ried- und Wetterauer 17—è A bleibt, hochfein ungarishe 19—22 #4 Hafer weit über Bedarf offerirt und in rückläufiger Preisbewegung, alter rufsischer 15#—17} Æ detaillirt, hiesiger (neuer) 14—15 A Raps hatte nur kleine Werthschwankungen und ermangelte, bei ans» dauernd geringer Betheiligung der Spekulation, jegliher äußeren An- regung, die Notiz 263—27 #4 bleibt. Mais (mixed) wurde fester gehalten, 12%/0—} Æ Spelzspreu (Ersaß für Roggenstroh) \hwerfälliger Absat, ca. 1 4 per Centner, Käufer treffen hier einen guten Markt. Roggenkleie 93—10 #, Weizenkleie 8}— 2 M bei der Knappkeit beliebter Qualitäten schwer- fälliger Handel. Mehl war stärker offerirt, begeg- nete aber nur an einigen Tagen einer besseren Frage, während im Allgemeinen der Verkehr \{chleppend blieb ; Preise haben si schließlih nicht behaupten können. Hiesiges Weizenmehl Nr 0 33—34 #, Nr. 1 31—32 S, Nr. 2 274—284 M, Nr. 3 27— 28 M, Nr. 4 23—24 Æ, Nr. 5 18 A Mil(&brot- und Brot- mehl im Verbande 58—60 4 Nerddeutshe und westfälishe Weizenmehle Nr. 00 27—28 #4. Roggenmehl loco bier Nr. 0 27è—283 Æ, Nr. 0/1 26—27 A, Nr. 1 23—24 # (Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig jedoH au loco auswärtiger Stationen.)

Leipzig, 11. September. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. September 4,80 d, pr. Oktober 4,825 4, pr. November 4,827 4, pr. Dezember 4,82} M, pr. Januar 4,75 4, ber. Februar 4,65 4, pr. März 4,62} M, Miri 4,623 #Æ, pr. Mai 4,623 #. Umfag 170 000 kg,

ubig.

London, 11. September. (W. T. B.) An der Küste 7 Weizen- ladungen angeboten.

Bradford, 11. September. (W. T. B.) Wolle stcamm, Merino eher theurer, Garne ruhig, anziehend, Stoffe ruhig.

Verkehrs-Anstalten.

Telegraphischer Meldung des „Wolffschen Bureaus“ zufolge wird, nahdem die auf der Linie des Orient-Expreßzuges jüngst eingetretenen Beschädigungen nunmehr beseitigt sind, der Erpreßzug von heute ab wieder fahrplanmäßig verkehren.

Dresden, 12. September. (W. T. B.) Die regelmäßige Schiffahrt auf der Elbe ift wieder hergestellt.

Norddeutscher Lloyd in Bremen. (Leßte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer.) New-York- und Baltimore-Linien :

Bestimmung. m, Bremen . Sept. Dover passirt. „Eider“ . Bremen . Sept. von New-York.

„Kaiser Wilhelm 11.“ New-York . Sept. in New-York. „Aller“ Bremen . Sept. von New-York. eFulda“ . New: Vork . Sept. in New-York. „Werra“ New-York . Sept. von Southampton. „Saale“. New-York . Sept. von Southampton. „Ems“ , , New-York . Sept. von Southampton. „Trave“ , New-York . Sept. Beachy Head paff. C Bremen . Aug. von New-York. „Hohenzollern“ New-York . Sept. von Bremerhaven. eMünchen“ . Bremen . Sept. von Baltimore. eAmerika*“ , Bremen . Sept. von Baltimore. „Stuttgart“ . Baltimore . Sept. in Baltimore. „Karlsruhe“. Baltimore . Sept. Lizard passirt.

Brasil- und La Plata-Linien: i Be . . [Antwerp., Bremen| 9. Sept. von Vigo. eVannover“ . Vigo, Antw.,Brem.| 25. Aug. von Buenos- Aires. „Straßburg“ La Plata 24. Aug. in Montevideo. „Baltimore“ Brasilien 18. Aug. in Bahia.

„Leipzig“ . La Plata 19. Aug. von Vigo.

Berlin“ s 2. Sept. mit gebrohener Welle E O in Lifsabon einges{leppt. eGrf.Bismarck“ Brasilien 7. Sept. Sta. Cruz passirt. „Man Bal 5. Sept. Sta. Cruz passirt. „Hermann“ . Brasilien 8. Sept. Dover passirt.

Linien nah Ost-Asien und Australien: „Sachsen“ . , Bremen 11. Sept. von Antwerpen, “p D Bremen 9. Sept. in Colombo. „Bayern“ Ost-Asien 8. Sept. in Shanghai. ¿De Ost-Asien 9, Sept. in Suez.

„Sie L Bremen 10. Sept. in Bremerhaven. „Nürnberg“ . Bremen 5. Sept. in Colombo. eDresden® , Bremen 10. Sept. von Svdney. „Öobenstaufen“ . Australien 6. Sept. in Colombo. „Habsburg“ . Australien 7. Sept. von Southampton.

London, 11. September. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Tartar“ ist heute auf der Ausreise von Ma deira abgegangen und der Union: Dampfer „Spartan“ auf der Ausreise in Capetown angekommen. Der Castle - Dampfer „Garth Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passirt.

Schnelldampfer

. , Verpachtungen, din en 2. 4. Verloofung, Zinszahlung 2c. von Sfentlichen Papieren.

1. Steckbriefe und Gaterfegengs-Sachen. 7 Berufe, Vervafun ebote, Vorladungen

U. dergl.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit-Gefell Aktien u. Aktien- L 6. Berufs-Genofsen L a e n, Allen-Geseis x Os ise der deuts elbank

: Woghen- ett

L Verschiebene Bellinatmechuecan ae

irth\chafts-Genofsenshaften.

1) Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

[20104] Oeffentlihe Ladung.

Die nahhbenannten Personen: 1) der Wagenstößer Johann Florian Pohl, zuleßt in Laurabütte, geboren am 16. Juni 1863 zu Sorowski, 2) ter Alexander Komor, zuleßt in Königshütte, geboren am 27. Februar 1864 zu Kaminietz, 3) der Arbeiter Josef Maron, zuletzt in Königs- hütte, geboren am 23. Januar 1864 zu Koschmieder, 4) der Arbeiter Herrmann Schikora, zuleßt in Zalenze, geboren am 2. März 1864 zu Lifsau, 5) der Arbeiter Josef Ulbrich, zuleßt in Scharley, geboren zu Lohna am 1. September 1864, 6) der Arbeiter Petrus Wiedera, zuleßi in Piekar, geboren am 4. Mai 1864 zu Wendzin, 7) der Schlepper Adam Segeth, zuleßt in Roßberg, geboren am 7. März; 1865 zu K ein-Lagiewnik, werden bes{chuldigt, als Webrpflihtige in der Ab- siht, fih dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, obne Erlaubniß das Bundesgebiet verlafsen oder nah erreihtem militärpflihtigen Alter sih außerhalb des Buntes- gebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen 8.140 Abs. 1 Nr. 1 Str -G.-B. Dieselben werden auf Dienstag, den 16. Dezember 1890, Vormit- tags 9 Uhr, vor die I. Strafkammer des König- lihen Landgerichts zu Beuthen O.-S. zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus- bleiben werden dieselben auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civil-Vorsißenden der Königlichen Aa) ommifion des Kreises bah über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. IV. M. 119/90. Beuthen O.-S., den 20. August 1890. Der Erste Staatsanwalt. Beglaubi„t: S olbrig.

I —— IIIAI

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl,

(82158) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von Alt-S{öneberg Band 29 Nr. 1199 auf den Namen der Wittwe des Maurermeisters P Wilbelmine Friederike, geb. Enders, un- ekannten Aufenthalts, sowie deren minorenner Kinder: a. Friedrich Wilhelm, b. Heinri Walter, c. Wilbelmine Charlotte Fanny, d. Mathilde, e. Käthe, f. Lucia Wilhelmine, Geschwister Hölz, eingetragene, an der verlängerten Göbenstraße (Straße 11 nach dem Kataster) belegene Grundstück am 14. November 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dew unterzeihneten Geribt an Geritsftelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, parterre, Flügel C., Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ift mit 7,56 Æ Reinertrag und einer Fläche von 9a 19 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grund- stück betreffende Nachweis ungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerihts\{reiberet, ebendaselbst, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhand ensein oder Betrag aus dem Grundbute zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nit hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi- ger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu maten, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdcksihtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten Ansprüche im Range zurüdcktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be- anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grun dftücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. November 1890, Mittags 1{ Uhr, an Gerichtsftelle wie oben bezei chnet verkündet werden.

Verlin, den 21. August 1890.

Königliches Amtsgericht L. Abtheilung 51.

[32160] Aufgebot.

Die nachbenannten Antragsteller haben wegen der bei eines Jeden Namen verzeichneten Werthpapiere das Aufgebot beantragt : L

1) Herr Priester Johann Wer{owsky in Pillnig wegen des von der Reichsbankstelle zu Dreêden unterm 2. Dezember 1887 auf den Namen des An- tragstellers ausgestellten Depofitenscheins über Hinter- legung eines verschlossen übergebenen, auf 70 000 A deklarirten Packets, angeblih 35 000 russishe Silber- rubel enthaltend, E

2) die A Iung & Simons in Elberfeld wegen des von Hans Böhmer in Dresden unterm 10. Ja- nuar 1899 ausgestellten, von Otto Storsberg in Dresden angenommenen, am 10. April 1890 fällig gewesenen Wesels über 122 M 50 A, j

3) die Firma Gutehoffnungshütte, Aktien- Verein für Bergbau und Hüttenbetrieb in Oberhausen, wegen des von Hermann Scniebs in Ebersba( i. S. am 5. März 1890 aufgestellten, von Wilbelm Wünsche in Taubenheim angenommenen, am 15. Juli 1890 bei George Meusel & Co. in Dresden zahlbar gewesenen Wechsels über 300 K

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, pâtestens in dem auf den 25. März 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Landbauss\traße Nr. 25, IL, anberaumten Auf- gebotsiermine ihre Rechte anzumelden und die

rkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Ürkunden erfolgen wird.

Dresden, den 6. September 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I b.

Ae Aufgebot.

Auf Antrag der Erben des weiland Partikuliers Johann Gerdes aus Wittmund, nämlich des Arbeiters Hinrich Frerih Gerdes zu Medernseralten- dei, der Chefrau des Landwirths Icb. Heeren, Johanne Margarethe, geb. Gerdes, zu Wittmund, der Ehefrau des Arbeiters Peter Wübbenhorst, Gtta, geb. Gerdes, zu Wittmund, des Arbeiters Ioh. Gerhard Gerdes zu Jever und des Arbeiters Johann Gerdes zu Leepens, vertreten durch Auktiorator Wiemann zu Wittmund, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen, auf den Namen des Johann Gerdes ausgestellten Sparbuchs der Ost- friefishen Sparkafse, Receptur Wittmund, Litt. B. Nr. 911 über 3621 # 35 H einschließlich der Zinsen bis 1. Januar d. I., h:erdurch aufgefordert, ipäteftens in dem Aufgebotstermin am 3. März 1891, Vormittags 10 Uhr, seine Redte anzu- melden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls dasfelbe für frastlos erflärt werden wird.

Wittmund, den 28. Juli 1890.

Königlies Amtsgericht. I.

[27668] Aufgebot.

Der Steinhändler Eugen Jung zu Charlottenburg bat das Aufgebot des von ibm auêgestellten, auf Hertn C. Rummel in Brandenburg gezogenen und von leßterem acceptirten, an den Charlottenburger Creditverein weiter begebenen, von diesem an die Reichsbank-Hauptstelle zu Brandenburg girirten und demräcst an den Auëésteller und Remittenten Jung zurückgelangten Wechsels vom 5. April 1890 über 700 e beantragt. Der Inhaber des We{sels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. April 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte, „Zimmer Nr. 46, anberaumten Aufgebotstermine seine Rehte anzumelden und den Wesel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desfelben erfolgen wird.

Vrandenburg, den 31. Juli 1890.

Königliches Amtsgericht.

Ge Aufgebot.

Die nachbezeihneten Wechsel :

A. Die beiden von dem Ober - Telegraphen- Assistenten Wiadislaw Ziolecki auf Frau Nepomucena Ziolecka, geb. Sikorska, in Breslau (seine Ebefrau) gezogenen, an eigene Ordre ausgestellten und von der Bezogenen unter der beigefügten \ch{riftlihen Genehb- migung des Ehemannes, welcher si gleichzeitig als Selbstschuidner vervflidtet hat, acceptirten, mit dem Blanko- Indofsament des Ausstcllers und dem Ver- merk des leßteren, daß er ohne Protest hafte, ver- sehenen Wesel

1) vom 4. Juli 1879, fällig am 2. Oktober 1879 über 76 A,

2) vom 20. Juli 1879, fällig am 3. Oktober 1879 über 39 F;

B. der von dem Kaufmann Benno Sommer auf den Herrn C. Schubert zu Breslau, Scießwerder- play 36, gezogene, an eigene Ordre ausgestellte und von dem Bezogenen acceptirte, mit dem Blanko- Eiro des Ausstellers und dem Giro der Reicsbank- hauptftele zu Breslau an das Reichsbank-Direk- torium fowie einem Vermerke der Kafse der Reihs- bankhauptstelle über Zahlung von 400 M versehene Wesel, d. d. Breslau, den 10. April 1886, fällig am 10. Juli 1886, über 1200 4;

C. der von der Handlung Gebr. Freudenheim zu Breslau am 15. Februar 1879 auf die Herren Salomo und Rohwer in Reppen gezogene und von leßteren acceptirte, am 15. Mai 1879 bei D. N. S@lesinger zu Breslau zahlbare Wechsel über 131,95 M,

find angebli verloren gegangen und follen auf den Antrag: 5 zu A. des Kaufmanns H. Falk zu Breslau, zu B. des Kaufmanns Benno Sommer zu Neu-

rode i./S{les., vertreten durch den Rechts-

anwalt Silberfeld zu Breslau, zu C. der Handlung Gebrüder Freudenbeim, früber

zu Breslau, jeßt zu Berlin, vertreten durch L den Rechtsanwalt Sachs zu Berlin, für kraftlos erklärt werden. Es ergeht daher an die unbekannten Inhaber der vorbezeihneten Wechsel hiermit die Aufforderung, ihre Rehte und Ansprübe auf dieselben bei dem unterzeihneten Gerichte spätestens in dem auf den 30. Jauuar 1891, Mittags 12 Uhr, an der Gerihtsftelle, am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stotes, an- beraumten Aufgebotstermin anzumelden und die Wesel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der letzteren erfolgen wird. Breslau, den 30. Juni 1890.

Königliches Amtsgericht.

[32159] Aufgebot.

Auf den Antrag des Finders werden die Verlierer oder Eigenthümer zweier am 7. Juli 1890 auf dem Sceibenstande im Forstrevier Jbenhorft, unweit der Försterei Ackmenishken gefundenen Zwanzig- markstücke mit dem Bildnisse Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm I. resp. Kaisers Friedri III. aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 12. November 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Geriht ihre Ansprüche und Rette anzumelden, widrigenfalls ibnen nur der An- spruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Ansprus noch vor- handenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber ausgeshlofsen werden wird.

Ruf, den 15. August 1890.

Königliches Amtsgericht.

[32152]

Auf zulässig befundenen Antrag des Stadt- sekretärs Gerandt und der verehelichten Produkten- händler Brandt, geb. Meyer, bierselbst, ift rück- sihtlih der angeblih verloren gegangenen Stadt- buchscrift über die auf das Haus e. p. und Garten Nr. 148 e., 149 c, vor dem Rostocker Thore und den Garten Nr. 125 alldort des Stadtsekretärs Gerandt (früher der verehelichten Produktenhändler Brandt, eb. Meyer, gehörig) für die verehelihte Produkten-

7. Oktober 1871 sub Nr. 1ÿ und resp. Ill der 3. Rubrik des hiesigen Stadtbuhes zu 4 0/6 ein- getragenen Kapitalforderung von 50 Thlr. Cour. laih 150 Æ# das gegenwärtige Mortifikations- Proclam erkannt und ein Liquidationstermin auf ounabend, den 29. November d. F., Mittags 12 Uhr, auf dem biefigen Rathhause angefeßzt, zu welchem alle Diejenigen, welGe der Meortifikation der vorbezeihneten Stadtktu&schrift widersprechen zu können vermeinen, zur bestimmten Anmeldung und sofortigen Rechtfertigung ibrer Widerspruhsrech{te peremtorish bierdur geladen werden, und zwar unter dem jede Restitution aus\{ließenden Nach- theile, daß die gedachte Stadtbuchscbrift nebst der zugehörigen Sculdurkunde für fraftlos erklärt und ftatt derselben eine ent|preWende reue Stadtbuch- schrift für die verehelihte Produktenbändler Brandt, geb. Meyer, wird ausgestelit werden,

Kröpelin, den 19. August 1890.

Vürgermeifter und Rath. (Unterschrift.)

[32150] Aufgebot. Auf Antrag der Wittwe Salomon Bendix Fken- berg zu Nieheim wird das Grundstück Flur 3 Nr. 205 Steuergemeinde Niebeim, genannt große Finnbrok, Acker, 2 Morgen 1 Rtb. 65‘ groß, welches im Grundbuche von Nieheim Bd. 3 Blatt 130 auf den Namen der Wittwe Anton Scuniht, Amalie, geb. Wald, zu Nieheim eingetragen stebt, aufgeboten. Alle, welche Eigenthumsansprüche an dem genannten Grundftück zu baben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 10. März 1891, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle an- beraumten Termine anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldurg und Vescbeinigung des Widerfpruchsrechts erfolgt der Aus\&luß aller Eigen- thuméprätendenten und die Eintragung des Besitz- titels für die Antragstellerin. Nieheim, den 12. August 1890. Königliches Amtsgericht.

[32154] Aufgebot.

Das Eigenthum des Grundstücks Szamarzewo Nr. 35/36, dessen Besittitel gegenwärtig für die Leonhard und Marvanna Kropiwnicki'\{hen Che- leute, sowie die Martin und Katharina, geb. Bro- niarczyk Lvékawa’sben Gbeleute beri&tigt ift, soll für den Wirth Wojciech Urbaniak zu Mlodziejewice einaetragen werden.

Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb

1) alle ihrer Existerz nach unbekannten Eigen- thuméprätendenten aufaefordert, ibre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots- termine, den 3. Januar 1891, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerihte, Zimmer Nr. 1, anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück werden ausge- \{lofsen und ihnen deéhalb ein ewiges Stillshweigen auferlegt werden wird,

2) die ihrem Aufenthalte na unbekannten Eigen- thuméprätendenten, nämli

die Leonhard und Maryvanna Kropiwnicki’s{en Cheleute und die Martin und Katbarina Lbs- kawa’schen Eheleute, bezw. deren Rechtsnat&folger, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gerichte ihre Ansprücße und Recte auf das Grundstück anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchêrecht gegen die beabsihtiate Besittitel- berihtigung zu bescheinigen, widrigenfalls die Ein- tragung des Eigenthums für den Wirth Wojcieh Urbaniak erfolgen wird und ihnen nur überlafen bleibt, ihre Ansprüche in cinem besonderen Prozesse zu verfolgen. Wreschen, den d. September 1890, Königliches Amtsgericht.

[32155] K. Amtsgericht Mergeutheim.

Anfruf eines Verschollenen. An Jobann Georg Hoffmann, geboren zu Bronn, Gemeinde Honébronn, am 8. August 1839, welcher als Soldat der zweiten Kompagnie 8. Württ, Fn- fanterie-Regiments am Feldzug gegen Preußen im Jahre 1866 theilgenommen bat und seit dem Gefecht bei Tauberbisoféheim vermißt wird, ergebt biedurch die öôffentlihe Ladung, binnen der Frist von einem Monat glaubhaft Nabriht von seinem Leben beizubringen, widrigerfalls er für todt erklärt und als sein Todestag der 30. Juni 1869 ange- nommen werden würde (Gescß vom 13, März 1868 Reg.-Vl. S. 85). Den 8. September 1890.

Amtsricter gez. Seeger.

PSLDT) Aufgebot.

Auf Antrag 1) der Wilbelmine Becert, geb. Clarius, in Dortelweil, 2) der Marie Emmerich, geb. Clarius, in Rendel, 3) der Dorothea Silber- ling, geb. Clarius, in Rendel, 4) der Katkarina Clarius auf dem Röderbof bei Frankfurt a. Main, 9) des Philipp Christian Emmerih in Rendel als Bevollmättigter der Magdalene Kit, geb. Clarius, in Amerika, wird hiermit bekannt gemacht, daß die Wittwe des im Jahre 1884 verstorbenen Philipp Andceas Clarius von Rendel, Charlotte, geb. Kit, am 28, Januar 1890 verftorben ist. Außer den obengenannten Erben is noch weiter der seit dem Jahre 1883 nach Amerika ausgewanderte Wilbelm Clarius Erbe geworden; derselbe ift jedo unbekannt wo abwesend. Behufs Auseinandersezung und Ver- tbeilung des 932 Æ 78 « betragenden Nathlasses der verstorbenen Philipp Andreas Clarius Eheleute bon Rendel wird deshalb Wilhelm Clarius aufge- fordert, so gewiß seine Ansprüche und Erbrechte in dem auf Freitag, den 5. Dezember 1890, Vormitt. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen und Erklärung über Erbschafts- antretung abzugeben, als sonst unterstellt wird, daß er auf die angefallene Erbschaft verzihte und der Nachlaß seiner Eltern den übrigen Erben, welche fi angemeldet haben, überwiesen werden wird. Vilbel, den 29. August 1890.

Großherzogliches Amtsgericht. eidtg.

Heßler.

ändler Brandt, geb. Meyer, hierselbst unterm

eg Aufgebot.

Die unkekannten Erben des am 16. Mai 1890 durch Urtheil des Königliben Amtsgerichts I. Ab- theilung 49 bier für todt erflärten Rentiers, früberen Kaufmanns Siegfried Meinhardt, zuleßt hier wobn- baft gewesen, werden auf Antrag des Natllaßpflegers, Rechtsanwalts O. H. Caßel hier, aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Juli 1891, Vor- mittags 113 Uhr, vor dem unteczeicneten Gerite, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B,, part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine si zu melden, widrigen- falls der Nachlaß dem si legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präklusion sih etwa erst meldende nähere oder gleich nabe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu Über- nehmen s{uldig, von ihm weder Recnungslegung noch Ersaß der gehobexen Nußungen zu fordern berechtigt, sondern si ledigli mit dem, was als- dann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu begnügen verbunden sein soll.

Verlin, den 5. September 1890.

Königliches Amtsgericht T. Abtbeilung 49.

Sn Aufgebot.

Auf Antrag dcs Rechtéanwalts Paul Hein zu Breslau als Nachlaßpflegers werden die Nag laß- gläubiger und Vermättnißnebmer der am 11. August 1889 todt aufgefundenen, zuleßt zu Breslau wohn- haft gewesenen Brauereipächter Heinrich und Louise (geb. Bardell) Funk'shen Ebeleute hierdurch auf- gefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stocks des Amtsgerichtsgebäudes am S(@weidnitßer-Stadtgraben Nr. 4, anberaumten Auf- gebotstermine ihre Ansprühe und ReWte an den Nawlaß der Heinri und Louise Funken Gheleute bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen- falls sie gegen die Benefizialerben ibre Ansprüche nur no insoweit geltend machen können, als der Naciaß mit Ausf\{luß aller seit dem Tode der Erblasser aufgefommeñen Nußungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche niht erschöpft wird.

Breslau, den 5. September 1890.

Königliches Amtsgericht.

[32156] Ladung.

An Frau Marie Angela Rotrou, Wittwe Nikolaus Thiry, obne Gewerbe, früher zu Paris, Aubervilliersftraße Nr. 32, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, als geseglihe Vormünderin ihres minderjährigen Sobnes Eduard Thiry. Hiermit werten Sie eingeladen, am Donnerftag, den sechzehnten Oktober achtzehn hundert neunzig, Nachmittags zwei Uhr, auf meiner Schreibftube sih einzufinden, um in der Tbeilungssae von 1) Franz Stoufflet, ohne Ges werbe, wobnbaft zu Kurzel, in seiner Eigenschaft als Recténacfolger der zu Talingen verstorbenen Wittwe Keller, geborene Stoufflet, aus deren Erb- schaft ihm eine Forderung wegen die unten sub 2 und 3 genannten Eheleute Thirv-Zaignon in Höbe von achthundert Mark mit 5 9/; Zinsen vom 5. Juli 1886 ab, laut Theilung8afkt des Notars Regnier in Vigay, zugewiesen wurde, 2) Dominik Thiry, Eigen- thümer, obne Gewerbe, und 3) dessen Ebefrau Margaretha Zaigron, wohnhaft beisammen in Vigy, 4) Iohann Kirsch, Arbeiter, wohnhaft zu Viay, als geseßliher Vormund seines minderjährigen, aus der Ebe mit Marie Catharina Thiry entsprungenen Sohnes Karl, 5) Marie Angela Rotrou, Wittwe Nikolaus Thiry, ohne Gewerbe, wobnbaft früber in Paris, Aubervillieréstraße Nr 32, jeßt ohne be- kannten Wohn- und Aufenthalt2ort, in ihrer Eigen- saft als geseßlihe Vormünderin ibres in oben ges nannter Che erzeugten minderjährigen Sohnes Eduard Thiry, gemäß §8. 6 des Geseßes vom 14. Juni 1888 zu verhandeln, mit der Warnung, daß wegen ihres Ausbleibens es angenommen wird, daß Sie mit der Vornahme der Theilung einver- standen sind und leßtere für Sie ungeachtet Ihres Ausbleibens bindend sein wird. Gleichzeitig er- balten Sie hiermit Abschrift der Anträge des Antragstellers.

Vigy, den fünften September abtzehnhundert neunzig. Der beauftragte Notar.

gez. Thinesfe,

Für Abschrift : (L. S.) Thinef se.

D Beschluß Die öffentli? Zustellung wird angeordnet, Meg, den 8. September 1890. Kil. Amtsgericht. gez. Gulat. Beglaubigt: Der Gerictëshreiber: Mobr.

[32166] Der am 27. August 1851 zu Neusaß geborene Friedri August Moldenhauer ist durch Urtbeil des Königlichen Amtsgerihts Kulm vom 6. September 1890 für todt erklärt. Kulm, den 6. September 1890.

Königlihes Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 15. August 1890. Bodendorf, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirths Michael Hempel zu Gutten J., vertreten durch den Rechtsanwalt Podschwatek zu Johannisburg, erkennt das Könt liche Amtsgeriht zu Johaunisburg durch den Amts- rihter Wollsläger für Ret: 1) Die Rechtsnachfolger des Michael Ruscinski des Jüngeren aus Gutten J., für welchen im Grund- bude von Gutten Nr. 47 in Abth. IIL unter Nr. 1 nachstehende Antheilspost eingetragen ist: 187 Thaler 15 Sgr. rüdckständiges Kaufgeld mit 9 Prozent jährli zu berihtigenden Zinsen für die Michael und Karoline, geb. Hempel, Ruschinski’schen Eheleute in Gutten, welche diese ibren Kindern Maria, Michael und Louise, jedem mit 62 Thalern 15 Sgr. als fünftigem elterlihen Erbtheil an- gewiesen, sowie ein Schaff im Werthe von 2 Thalern und eine Stärke oder 4 Thaler für jede der ge-

[32163]

nannten Geschwister Marie und Luise Ruschinski