VI. zur Gewährung eines unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Zuschusses an das Neich zu den Baukosten einer Eisen- bahn von Bettsdorf über Waldwiese nah Merzig bis zu . S 141 000 6
h insgesamt . 199 983 000 M.
__ Ueber die Verwendung des Fon:s zu Y wird dem Landtag all-)
R Me O abgelegt werden.
Mit der Ausführung der unter I. b aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nahstehende Bedingungen erfüllt sind:
A. Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen und deren Neben- anlagen nah Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe ero ere Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem er nah den landesgeseßlihen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlih und lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erförderlihe zur Benußung für die Zeit des R — zu überweisen, oder die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Ver-
einbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, es aller
Nebenents{hädigungen für Wirtschafts8ershwernisse und sonstige Nach-
teile, in reaus orm zu übernehmen und sicherzustellen.
Vorstehende Verpslichtung erstreckt sih insbesondere auch auf die unentgeltlihe und lastenfreie Hergabe des für die Ausfühtung der- jenigen Anlagen erforderlichßen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlihen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf Grund landesgeseßliher Be- stimmungen obliegt oder auferlegt wird.
Zu den Grunderwerbskosten für die unter 10 und 13 benannten Eisenbahnen soll \taats\eitig ein Zushuß gewährt werden, und zwar:. a. bei Nr. 10 (Heiligenstadt —Schwebda{—Eschwege]) von 251 000 4, D L A3 Irre -=Ige) von ea 0e v 000/0006,
Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. A Abs. 1 und 2) ist, soweit die vorbezeihneten Eisen- i Wid auf preußischem Gebiet auszuführen sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Beteiligten in den mit ihnen wegen Aus- führung der Linien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, niht rückzahlbaren e in der aBitehea e die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar:
bei Nr. 1 (Margarabowa—Czymochen) von... 180000 #, 2 (Prust-Bagniß—Tuchel) von. , , ._. 9581000 , 3 ([Gnesen] BbA edr Mövier [Schokken]) von , 680 000 4 (Kontopp—Schwiebus) von 5 (Tantow —Gary a. Dder) von .. . . 400000 6 (Fürstenwerder—Strasburg i. Uckermark) 474 000 von 410 000
«8 (Merseburg—Zöschen) von 10 (Heiligenstadt —Schwebda [Eschwege])
von 11 (Clausthal-Zellerfeldb—Altenau) von e, 12 (Sankt Wendel—Tholey) von ... . 937000 « 13 (Irrel—Igel) von 290 000 , Bei Bemessung der Pauschsummen zu Nr. 10 (Heiligenstadt— Schwebda [Eschwege]) und zu Nr. 13 (Irrel—Igel) sind die unter A Abf. 3 genannten Staatszuschüsse bereits berücksichtigt. Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des vorhergehenden Sd A (4) aus\hließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist' die Bedingung der unentgeltlihen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. A Abs. 1 und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks (rsoederäides Grund und Boden nah N afigabe der Be- in Ab f und 2 unentgeltlich bereitzustellen oder; aber A [Fi Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister 4 (beiten nach Abschluß der ausführlihen VorarKeiten
80 000 ,„ 110000 ,
41 dgen Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Dié Mitbenußung der Chausseen und öffentlihen Wege ist,
soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erahtet, von den daran beteiligten O unentgeltlich und ohne besondere Ent- schädigung für die Dauer des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen zu gestatten.
C. Für die unter Nr. 9 benannte, in Een Staats- gebiete belegene Eisenbahn von Bock - Wallendorf nach Neuhaus a. Nennweg-Igelshieb mit Abzweigung von Ernstthal nah Lauscha muß außerdem von der Sétoalid \sachsen-meiningischen A uog die Verpflichtung zur Leistung eines unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses von 500 000 4 übernommen werden.
S 2.
Zu den Kosten der im § 1 unter 11 Nr. 7 und 10 vorgesehenen Bauten sind von Beteiligten folgende unverzinslihe, niht rückzahl- bare Barzuschüsse zu leisten :
a. bei 11 Nr. 7 (drittes und viertes Gleis Löhne—Minden ein- \{ließlich Umgestaltung des Bahnhofes Oeynhausen Nord) in Höhe D a ta S IOVOO E, b. bei IT Nr. 10 (zweites Gleis Bohum Nord—Präsident und ¡weites und drittes Gleis Präsident —Riemke in Höhe von 89 500 .
F . Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter Nr. T und I1 vorgesehenen Bauausführungen im Betrage von . C BTDOS-O00: M
die Barzuschüsse der Beteiligten 500 000 M,
1) geme è 1C mit 2) gemäß § 2
i 10 000 ,„ 89 500 ,„
Ac T: De 4
zusammen . 599 500 ,
zu verwenden.
Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag S T T e eee 96993500 M fowie zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter IIl bis VI vor- gesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von 102 390 000 6 sind Staats\chuldverschreibungen auszugeben.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schaßanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schaßtzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schaßanweisungen durch Ausgabe von neuen Naa aen und von Schuldverschreibungen in dem er- forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schaßanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. ( i
Schayzanweisungen oder V E, die zur Einlösung von fällig werdenden Schaßanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt- verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzebn Tage vor dem Fälliakeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf niht vor dem_Zeit- punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schahz- anweisungen aufhört. l
Wird von den Beteiligten von der ihnen im § 1 unter 4 Abs. 4 und 5 eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlihen Bereitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Paushsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so erhöht \ich die von der Staatsregierung nach
1 Nr 1 b für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende
umme sowie die Gesamtsumme des § 1 um die im § 1 unter A Abs. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge oder um die nah Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten Teilbeträge dergestalt, daß die von den Beteiligten hiernach zu zahlenden Pauschsummen oder Teilbeträge einer Paushsumme den vorstehenden Deckungsmitteln hinzutreten.
4. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welhem Zinsfuße, zu welchen. Bedingungen der Kündigung und zu welchen
Kursen die Siopanweisungen und die MPltbersGreibungen veraus- gabt werden follen (§ 3), bestimmt der Finanzminister.
m übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Geseßes vom 19 Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesegfamml. S. 1197), des Geseßes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats- \hulden (Geseßsamml. S. 43) und des Geseßes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleihsfonds für die Eisenbahn- verwaltung (Geseßsamml. S. 155) “au Anwendung.
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter Nr. 1 bis 111 bezeichneten Ganges und Eisenbahnteile durch Ver- äußerung bedarf zu threr Nechtsgültigkeit der Zustimmung beider
Hâuser des Landtags.
_ Diese Bestimmung bezieht sich nit auf die beweglichen Bestand- teile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglihen insoweit nit, als sie nah der Erklärung des Ministers der öffentlihen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden
Eisenbahnen entbehrlich find.
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Molde, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den
25. Juli 1910. Wilhelm R.
(Siegel.) von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu. Solz.
Freiherr von Schorlemer. von Dallwißz. Lengze.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
Dem Oberregierungsrat Dr. Buschmann in Koblenz ist die Stelle als Direktor des Provinzialschulkollegiums daselbst übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Forstkassenrendanten stelle für die Oberförstereien Neu-Glienicke, Neuendorf, Zechlin und Zechlinerhütte mit dem Amtssig in Zechlin ist zum 1. September 1910 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 20. August d. J. eingehen.
Finanzministerium.
Das Katasteramt Kiel T im Regierungsbezirk Schles- wig ist zu besetzen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Metanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe IIT Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen derpreußischen konsolidierten 3 prozentigen Staatsanleihe von 1890 und diejenigen Reihe I1 Nr. 1 bis 20 zu den gleichartigen Schuldverschrei- bungen von 1900, 1901, 1902, beide über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1910 bis 30. September 1920 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe, werden
& Pom.4. September d: J. ab au8gereicht, ‘Und. zwas, | durch die Kontrolle ‘der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, lattgrafenswva ze 46a, durch die Preußische Zentral-Genossenschaftskasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2, durch sämtliche ug i Negierungshauptkassen, Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlih verwaltete Forstfassen, durh sämtliche Neihsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtlihe mit Kasseneinrihtung versehene Reichsbank- nebenstellen, sowie durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Siß sih keine Neichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab- hebung der neuen Zins\cheinreihe berehtigenden Erneuerungs- scheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen ein- zuliefern sind, werden von diesen unentgeltlih abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er- neuerungss\cheine abhanden gekommen sind.
Berlin, den 11. August 1910.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter
Nr. 11 058 den Staatsvertrag Ian der Königlich preußischen und der Großherzoglich oldenburgischen Regierung über den Anschluß der Aerzte in den Großherzoglich olden- burgischen Fürstentümern Lübeck und Birkenfeld an die Aerzte- kammern der Königlich preußischen Provinzen Schleswig-Holstein und Rheinprovinz, vom 18. März 1910.
Berlin W., den 15. August 1910.
Königliches Geseßsammlungsamt. n D Matt.
Abgereist:
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Schreiber, mit Urlaub.
Angekommen: der Direktor im Justizministerium, Wirklihe Geheim Oberjustizrat Dr. Bourwieg, vom Urlaub. i
Nichlamtliches.
Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 15. August.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend in Wilhelmshöhe die Vorträge des Kriegs- ministers und des Chefs des Zivilkabinetts entgegen.
Der Königlih württembergishe Militärbevollmz4, Generalmajor und General à la suite von Dorrer i
Urlaub zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernom
Frankreich.
Der Berichterstatter für das Kriegsbudget Clmey,, hat einem Vertreter des „Matin“ mit Beziehung auf M Programm des Kriegsministeriums für die Nuß barmag, des Aeroplans für die Landesverteidigung „„W. T. B.“ meldet, erklärt: aus den Mitteln, die dem rig ministerium für 1910 zur Verfügung stehen, werde der Mini unverzüglih Aeroplane der bewährtesten Typen in Aufty, geben. Die Aufgabe der nächsten Zukunft werde die Ausbildyy einer Aviatikertruppe sein. Bu den jeßigen drei Uebun pläßen für Militäraeroplane in Vincennes, Satory und Châlns würden drei weitere hinzukommen, nämlih in Sissonne ; Reims-Betheny und in einer Gebirgsgegend. Auf diesen (edi Uebungspläßzen würden die jeßigen Aviatiker der Armee Vertu werden mit der Aufgabe, Schüler auszubilden, sich selber zu vollkommnen und si das höhere Diplom für Aviatik zu erwerhy das durch einen Ueberlandflug von 100 km in 600 m mittlz„}l Höhe erlangt werden soll. Um einen geeigneten Militäraeroplay | erlangen, solle ein Wettbewerb unter den Konstrukteuren q, gelgrienen werden. Der Militäraeroplan solle die Fähigky
ejißen, Fahrten von 200 km auszuführen mit einer Tragfähizly von mindestens dre Flag eren in voller Ausrüstung und Bewe} nung, außerdem sollten sich die Apparate leiht und {nell n, tieren und demontieren lassen und leicht transportierbar f
An allen Manövern würden künftig Militäraeroplane teilnehn;
Für das Jahr 1911 würden gart bei Beginn der pat mentarischen Arbeiten zwei Millionen Franks für die weit} Durchführung dieses Programms gesordert werden. F Kriegsminister behalte sih vor, nötigenfalls weitere Kredite [f Laufe des Jahres 1911 anzufordern. Die gesamte Aviatiky truppe werde einem einheitlihen Kommando unterstellt werd das dem General Rocques übertragen werden solle. / Wie „Petit Parisien“ meldet, wird der Minister der öf lichen Arbeiten seinen Aufenthalt in der Schweiz dazu benu} um mit den Bundesbehörden verschiedene A zu besprehns die das Jnkrafttreten der Konvention über die Zufahrtf straßen zum Simplon betreffen. Außerdem soll die Ey berufung einer internationalen Konferenz erörtert werd die für den internationalen Personentransport eine ähnli Geseßgebung schaffen soll, wie sie bereits für den War transport besteht. :
Belgien.
Der König Alfons von Spanien ist gestern vormitt auf seiner Jacht „Giralda“ in Ostende angekommen. Aben gab der König ein Diner, an dem der Prinz und die Prinzess Eitel- Friedrich sowie die Erzherzogin Friedrih von Oesterrei teilnahmen.
Bulgarien.
„W. T. B.“ meldet aus Sofia: Wie an maßgebend Stelle verlautet, hat der Ministerrat in der leßten Sißu beschlossen, die Frage der mazedonishen Flüchtlinge of zu lassen. Die Regierung dürfte “eine zumwarten! Su einnehmen und fkeinesfalls einen unfreundlida Schritt gegen die Türkei beschließen. Jn der heutige Unterredung des türkishen Gesandten mit dem Minis des Aeußern ist die Frage der Rückkehr der Flüchtlinge in di verlassenen Wohnstätten erörtert worden. Bis zur endgültig Regelung der Frage verfügte die Regierung, daß den hi anwesenden Flüchtlingen Arbeit verschafft werde. Nachmitta begaben sich sämtlihe Minister nah dem Königlichen Sommt si Sitniakowo, woselbst sich König Ferdinand seit gest befindet. A
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Von der Germaniawerft in Kiel sind,„ wie „W. T. meldet, am Sonnakend fast 2000, von den Howaldtswerken |! und von der Werft Stocke u Kolbe 100 Arbeiter a gesperrt worden. Auf der Germaniawerft haben 600 nicht 1} gesperrte Arbeiter die Arbeit niedergelegt. (Vgl. Nr. 189 d. Bl)
Aus Essen meldet die „Rh.-Westf. Ztg.“ : Obgleich ber} Mitte Juli die örtlichen Verhandlungen zum Abschluß des Tar! vertrages für das Baugewerbe ihr Ende erreicht hatten, hal die Zimmerer der freien Gewerkschaften in den Städten Du! burg, Dortmund und Essen mit den angrenzenden Ortsdi die Arbeit noh niht wieder aufgenommen, weil die Ortsorganisatin mit dem von den drei Unparteiischen in Dreéden gefällten Schittt \spruche nicht zufrieden sind, troßdem die Zentralorganisation der 1 beiter ihr Einverständnis gab, Rd diesem Schieds)pruche zu un werfen. Die Zimmerleute in den vorgenannten Orten verlangen elt höheren Lohn, und zwar von 63 bis 65 4 die Stunde, als den traglih festgeseßten Lohn von 57 S für die Stunde. :
In Enschede werden, „W. T. B." zufolge, infolge (8 Einigung zwischen den Verbänden der Unternehmer und der Arbeill! der Baumwollindustrie die Arbeiter am morgigen Dienötag! Arbeit wieder aufnehmen. (Vergl. Nr. 181 d. Bl.) A0 ;
In Osnabrück sind, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, die B19 bindergehilfen in eine Lohnbewegung eingetreten. Es wird ne Lohnerhöhung Verkürzung der Arbeitszeit verlangt. i #
Die Töpfer Leipzigs sind in eine Lohnbewegung eingetr Die Töpfer- und M ers zu Leipzig beschloß, : „Lpz. Ztg.“ zufolge, in einer außerordentlichen SFnnungéversamu lh die Gehilfenforderungen abzulehnen und den bisherigen Lobntarif, auf weiteres aufrechtzuerhalten. Die Innung ist hie: bei von 1 Erwägung ausgegangen, daß die dur eine ive iantilike Erhöhung P Arbeitélöhne bedingte Preiserhöhung der Oefen geeignet fein win der Konkurrenz des Kachelofens (eiserne Oefen und Zentralheh? Vorschub zu leisten, zumal der erst seit einem Jahre in Kraft: findlihe Lohntarif solhe Stundenlöhne und Akkordsätze aufweist der Verdienst der Leipziger Töpfer- und Ofenseßergehilfen dem a? i 4 Handwerker niht nastehe. Der Beschluß der Innung wird, t
ewerbegeriht, der Gewerbekammer und der Gehilfenschaft {rift übermittelt werden. 0
Wie dem „W. T. B.“ aus Lorient gemeldet wird, sind dor
Straßenbahnbediensteten in einen Auestand eingetreten go
Im Verlauf einer gestern in St. Etienne arge eti v fammlung der Eisenbahner wurde, wie „W. T. B." erfährt Anschluß an den Generalstreik beshlossen, sobald er vel | werden follte. (Vgl. Nr. 189 d. Bl.)
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Kunft und Wissenschaft.
„Alt-Stuttgart“ heißt eine Ausstellung, die vom König- lichen Kupferstihkabinett in Stuttgart veranstaltet ist und die Entwicklung Stuttgarts zur Hauptstadt veranschaulichen soll. Ein von Dr. Willrih verfaßter illustrierter Führer erläutert die Aus- stellung und gibt u. a. die Anregung zur Ausschreibung eines Wett- bewerbs mit dem Thema „Groß-Stuttgart“.
Erziehungs- und Unterrichtswesen.
Schulen bezw. Klassen für {wacchbegabte Kinder.
Dem Unterricht für \{chwahbegabte und kranke Kinder bringt die Stadt S vielen Jahren lebhaftes Interesse entgegen; sie hat nah dieser ichtung zum Teil vorbildlih gewirkt. Es sei nur an die Sprachheilkurse, die Seh-, Hörkurse und an die orthopädischen Turnkurse erinnert. Die Erfolge der Seh-, Höôrkurse waren so über- raschend, daß bei Gelegenheit einer Prüfung am Schlusse des leßten Kursus seitens geladener Personen Zweifel auftauhten, ob es ih überhaupt um \chwerhörige Kinder handle. Was \{chwachbegabte Kinder anlangt, so zählte die in Düsseldorf für diese Kinder ein- gerichtete Hilfs\hule im Schuljahr 1909 21 Klassen mit 589 Kindern. Was diese Zahlen in der Fürsorge für minderbegabte Kinder bedeuten, erst flar, wenn man sie mit denen größerer Gebiete vergleiht. 1906 gab“ es im ganzen MRegierungs- bezirk Düsseldorf nur zehn Gemeinden mit Klassen oder Schulen für schwachbegabte Kinder, und zwar zählten die 13 besonderen Schulen für solche Kinder 65 Klassen mit 1594 Kindern, die 10 an öfentlihen Volksschulen : eingerihteten Klassen 196 Besucher, sodaß inägesamt im Regierungsbezirk Düsseldorf 1790 s{wachbegabte Kinder gesondert unterrichtet wurden. In _der gesamten Rheinprovinz be- standen 23 besondere Schulen für Schwachbegabte mit 102 Klassen und 2687 Kindern. An öffentlihen Volks\{Gulen eingerihte Klassen ür Minderbegabte waren in den übrigen vier. Regierungsbezirken der Bein überhaupt niht vorhanden. Im ganzen Staate wurden 100 besondere derartige Schulen gezählt, in denen in 388 Klassen 9128 Kinder unterrichtet wurden ; einzelne Klassen bestanden 184 mit 3255 Kindern. (Nach den „Statistishen Monatsberichten der Stadt
Düsseldorf“, 1X. Jahrgang, Nr. 12.)
wird
Gesundheitswesen, Tierkraunkheiten und Absperrungs- maßregeln.
Mit der Königlich \{chwedischen Regierung ist ver- einbart worden, die gesundheitspolizeilihe Behandlung der Fährschiffe der Linie Saßniz—Trelleborg bei etwa eintretender Choleragefahr vom 15. August 1910 ab unter Verzicht auf die im rgen zulässigen shärferen Maß- regeln nah folgenden Gesichtspunkten VoriBtheR zu lassen:
E ampffähren werden bei der Ankunft in Saßnitz auf ihre Gesundheitsverhältnisse an Bord untersucht.
2) Die ärztliche Untersuchung der Reisenden erfolgt in Verbindung mit der Zollrevision und beschränkt sh, wenn nicht offenbare Krank- au eine genauere Untersuhung nötig macht, auf eine einfahe Be- ihtigung. | 3) An Cholera erkrankte, krankheitsverdächtige oder ansteckungs- verdächtige Reisende werden nah den Vorschriften des Gesetzes, be- treffend die Bekämpfung egieinaebrlides Krankheiten, vom 30. Junt 1900 (Reichsgeseßbl S. 306) behandelt.
4) Den als gesund befundenen Reisenden wird die Fortseßung der Neise gestattet. Sie können Red angehalten werden, falls sie die Neise innerhalb des Deutschen Reichs unterbrechen oder beendigen, h einer 5 Tage, Lie r vom Tage der Ankunft in Saßnit, nicht überschreitenden Gesundheitsbeobahtung zu unterwerfen.
5) Dampffähren, die unter den Reisenden oder der Besaßung Cholerakranke mit sih geführt haben, werden der Desinfektion unter- worfen und können zu diesem Zwecke nah einer Quarantänestation verwiesen werden. Soweit möglich, soll die Desinfektion jedoch im Ankunftshafen felbst vorgenommen und dabei auf diejenigen Maß- regeln Rücksicht genommen werden. die etwa zum gleihen Zwecke von der Gesundheitsbehörde des Abfahrtshafens getroffen worden sind.
Die Maßnahmen werden durchgeführt werden, wenn Trelleborg deutscherseits für choleraverseucht erklärt worden ist. Die ärztlichen Untersuhungen werden sih nicht nur auf die Passagiere, sondern auch auf die Besaßungen der Dampffähren erstrecken. Die erforderlichen näheren Anordnungen wird vorklommendenfalls der Negierungs- präsident in Stralsund erlassen. Andererseits hat sih die Königlich schwedishe Reg erung verpflichtet, für den Fall, daß sie Saßnig für choleraverseucht erklärt hat, ihre Abwehrmaßregeln gegenüber den Faährschiffen auf folgendes zu N
4
Eine Dampffähre, welhe den regem agten Verkehr auf der Dampffährenstrecke Trelleborg—Saßniß unterhält, foll, fobald die Endstation auf deutsher Seite vom Kommerzkollegium als cholera- verseuht erklärt worden ist, nebst Besayzung und Passa ieren bei der Ankunft in Trelleborg von einem dazu verordneten L esihtigungéarzt mit bezug auf den S LEI Nt an Bord untersucht werden.
Die Untersuchung der Passagiere findet unmittelbar nach der An- kunft statt und beschränkt ih auf eine einfahe Besichtigung, ofern niht offensihtlihe Unpäßlichkeit eine genauere Untersuhung als ges boten erscheinen läßt. Die Untersuchung (Besichtigung) der Besaßung findet an Bord der Dampffähre E ar darauf statt.
8 3.
Passagiere, die colerakrank find oder im Verdacht der Cholera- verseuhung stehen, werden, nah Anmeldung des Untersuchungsarztes an die städtische Sanitätskommission, in Uebereinstimmung mit den
eltenden Bestimmungen für Cholerakranke behandelt, wie in rtikfel T1 der Verordnung vom 19. März 1875, betreffend Maß- nahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung von ansteckenden
Krankheiten unter den Einwohnern des Reiches, vorgeschrieben ist.
8 4.
___ Gesunden Reisenden wird die Fortseßung der Reise gestattet, jedo mit der Verpflichtung, sih einer Nachbesichtigung zu unterwerfen, wie in der gnädigen Verordnung vom 14. Juli 1893, betreffend ge- wisser Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung der Cholera unter den Einwohnern des Reichs vorgescbrieben ist, und zwar bis zum Ab- lauf von 5 X 24 Stunden nah dem leßten Verlassen von verseuchtem Gebiet. Von dem Untersuchungsarzt ist solchen Reisenden eine unentgelt- liche gedruckte Mitteilung in verschiedenen Sprachen zu verabfolgen bezüglih der Nachbesichtigung und der Verantwortung, welche die Unterlassung der Na besichtigung mit sich bringt.
J
Eine Dampffähre, welche unter ihren Passagieren oder Besaßung Cholerakranke befördert hat, ist auf Verlangen des Besichtigungsarztes verpflichtet, nah einer Quarantänestation abzugehen, um dort der Behandlung unterzogen zu werden, die in der gnädigen Verordnung vom 16. Junt 1905 bezügli veränderter Vorschriften zur Verhütung der Einschleppung der Pest und Cholera in das Reich vorgesehen ist.
ie in diesem Falle erforderlichen Neinigungsmaßnahmen sollen jedoch, wenn irgend möglih, nah Maßgabe und unter Aufsicht des Besichti- gungsarztes im Ankunftshafen vorgenommen werden, wobei auf die von den Behörden des Abgangshafens zu demselben Zweck bereits er- griffenen Vorkehrungen gebührende Rücksicht zu nehmen ist.
Frankreich.
Die französishe Regierung hat am 1. August d. J. folgendes Dekret erlassen:
Artifel 1. Jede erlan, welche, aus einer choleraverseuchten gend kommend, bei ihrer Ankunft an der französishen Grenze An- zeichen zeigt, welche den Verdacht der Cholera begründen (Erbrechen, Durhfall), wird auf dem Grenzbahnhof durch den Speztalkommissar
angehalten und bis zur Ankunft des sofort herbeizurufenden Arztes in einem gesonderten Raum untergebracht.
Iit der Arzt der Anschauung, daß die betreffende Person nicht an Cholera erfranft ist, so wird ihr die Fortsezung ihrer Reise ge- stattet. Andernfalls hat der Sregtatoutmifiar im Benehmen mit der Ortsbehörde, unverzüglich für die Verbringung des Kranken in einen nôtigenfalls zu diesem Zweck angeforderten Naum zu orgen, in welchem die Absonderung nah N des Arztes in der für den Kranken wenigst lästigen und die Ansteckungsgefahr möglichst ver- mindernden Weise durhgeführt werden kann.
Der telegraphisch verständigte Präfekt entsendet mit den raschesten Beförderungsmitteln den im Artikel 9 erwähnten Departements- delegierten oder, in dessen Behinderung, einen speziell zu diesem Zwecke bestimmten Arzt an den betreffenden Ort, wo dieser sofort nah seiner
Ankunft die Ausführung aller zur Absonderung und Verhütung einer
Ansteckung notwendigen Maßnahmen trifft.
Artikel 2. Jede Person, welche, aus einer choleraverseuchten Gegend kommend, die bezeichneten verdachterregenden Anzeichen auf der Reise zeigt, wird so ras als mögli in einem Wagenabteil ab- gesondert, welches von allen Mitreisenden zu verlassen ist; alle Betriebsbeamten sind gehalten, sofort die nôtigen Schritte zu tun, um die Ausführung vorstehender Vorschriften sicherzustellen und alle
7
Reisenden müssen ihren Anordnungen Folge leisten.
__ Beim ersten Halten eines Zuges in einem Bahnhof, welcher Siß eines Spezialkommissars ist, wird die erkrankte Person nah Weisung 4 pad Oen in der in Artikel 1 vorgeschriebenen Weise ab- gesondert.
Artikel 3. Jede Person, welche, aus einer choleraverseuhten Gegend auf einem französischen Bahnhof ankommend, verdachterregende Anzeichen zeigt, wird den in Artikel 1 angeordneten Maßnahmen unterzogen.
Artikel 4. Wagen, welche von choleraverdähtigen oder an Cholera erkrankten Personen benußt worden find, werden in kürzester Frist A und desinfiziert. |
rtifel 5. Die Einfuhr nach Frankreih auf dem Landweg |st
u e Gegenstände untersagt, sofern sie aus verseuhten Gegenden
errühren :
1) Schmutßige Wäsche, alte Kleider, beschmußte Kleidungsstücke e Bettzeug, es sei denn, daß dieselben als NReisegepäck befördert werden ;
2) Hadern und Lumpen, mit Ausnahme zusammengepreßter Le welche als Großhandelsware in verschnürten Ballen befördert werden ;
3) Früchte und Gemüse, welche in der Erde oder unmittelbar auf der Erde wachsen.
Artikel 6. Wer Reisende beherbergt, welche unmittelbar aus verseuhten Gegenden kommen oder solche vor weniger als aht Tagen verlassen haben, ist verpflichtet, hiervon binnen 24 Stunden nach der Ankunft dem Bürgermeister und in Paris dem Polizeipräfekten oder der Mairie des Bezirks (Arrondissement) Anzeige zu erstatten.
Artikel 7. Jeder choleraverdähtige Krankheitsfall ist unverzüglich der Mairie anzuzeigen, und zwar entweder dur den Arzt, der das Vorhandensein festgestellt hat, oder in EGrinangelung eines folchen dur den Haushaltungsvorstand oder dur die Personen, welche den Kranken pflegen oder beherbergen. In Paris i} diese Anzeige der Polizeipräfektur oder der Mairie zu erstatten.
Artikel 8. Auf Anordnung des Bürgermeisters und im Benehmen mit dem Arzte wird jede an Cholera oder unter dem Verdacht der Cholera erkrankte Person sofort \trengstens abgesondert, und es werden in bezug auf die erkrankte Pton und deren Umgebung \{leunigst alle Maßnahmen zur Verhütung einer Verbreitung der Krankheit getroffen.
Artikel 9. Die Durchführung der Bestimmungen des gegen- wärtigen Dekrets wird in jedem Departement der Leitung, Üeber- wachung und Verantwortlichkeit eines Delegierten besonders unter- stellt, der zu diesem Zweck vom Präfekten bestimmt und vom Minister des Innern in der in Artikel 1 Absaß 2 des Gesehes vom 3. März 1822 vorgesehenen Weise bestätigt wird.
Der E ist dem Präfekten unterstellt und hat die Aufgabe, sih mit den Ünterpräfekten und Bürgermeistern ins Be- nehmen zu seßen, um von allen Fällen, welche bei ihnen auf Grund des Artikels 7 zur Anzeige gelangen, sofort benachrichtigt zu werden, und im Einvernehmen mit diesen Behörden und rgen ans mit den Sanitätskollegien oder jeder anderen zuständigen Stelle per- \önlih die genaue Durchführung der geeigneten Maßnahmen der Ab- sonderung und der Ansteckungsverhütung sicherzustellen. :
Artikel 10. Der Departementsdelegierte berihtet tem Minister des Innern durch den Präfekten: : ;
1) über die Anordnungen, welche für die Anzeigeerstattung und die sofortige Benachrichtigung von jedem sicher festgestellten oder verdächtigen San aetroffen worden sind;
2) über die Maßregeln, welhe gegebenenfalls die Absonderung der Kranken, die Desinfektion der verseuchten Räumlichkeiten und Gegenstände, den Schuß der Brunnen, Waschpläße, Wasserläufe usw., das Verbot des Auétshüttens von Auswurfstoffen und überhaupt die Gesundheit der Bevölkerung und der Oertlichkeit erheischen ;
3) über jeden Fall und jedes Vorkommnis, worauf die vorher- gehenden Bestimmungen Anwendung finden, sowie über die Maßnahmen, welche daraufhin getroffen worden sind. ;
Artikel 11. Uebertretungen des gegenwärtigen Dekrets werden festgestellt und verfolgt gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 3. März 1822, insbesondere des Artikel 13, wonach mit Gefängnis von 14 Tagen bis zu 3 Monaten und mit Geldstrafe von 50 bis 500 Francs bestraft wird, wer sich weigert, dem Verlangen des Gesundheitsdienstes zu einer Dienstleistung in dringendem Falle Folge zu leisten, oder wer in Kenntnis eines Anzeichens von Cholera es unterläßt, die Gesundheitsbehörde davon zu benachrihtigen, und des Artikels 14, wonach mit Gefängnis von 3 bis 14 Tagen und mit Geldstrafe von 5 bis 50 Francs bestraft wird, wer ohne ein in den vorhergehenden Artikeln des Geseßes besonders aufgeführtes Vergehen begangen zu haben, den anein oder örtlihen Verfügungen oder den Anordnungen der zuständigen Behörden auf dem Gebiete der Gesundheitspolizei zuwiderhandelt.
Nußland.
Die russishe Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die Stadt Odessa für pestverseucht erklärt.
Norwegen.
Durch eine Verordnung des Justiz- und Polizeidepartements vom 8. August ist die Stadt Odessa in Rußland für pestver- seucht erklärt worden.
In St. Petersburg sind, „W. T. B," jufolge, von Freitag bis Sonnabend an der Cholera 62 Personen erkrankt und 30 ge- storben. Die Zahl der erkrankten Personen beträgt jeßt 848.
(Weitere Nachrichten über Gesundheitswesen 2c. \. i. d. Ersten Beilage.)
Theater und Mufik.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen, Dienstag,
K. Niemanns Lustspiel „Wie die Alten sungen" gegeben, Die Mar Hanne spielt Frau Schramm, den Fürsten g A von nhalt-Dessau Herr Molenar. Außer ihnen sind die Herren Boettcher, Kraußneck, Zeisler, Vallentin, Eggeling, Eichholz sowie die Damen Abich, Steinsieck und Heisler in Hauptrollen ela itgt, Die neue Spielzeit der Königlichen Oper beginnt morgen, Dienstag, im Neuen Königlichen Operntheater mit „Fidelio“ unter der musikalischen Leitung des Herrn von Strauß. Die Befeßung lautet: Leonore: grau Kurt; Marze ine: Fräulein Dietrich; Flore|stan: Herr Sommer; Nocco: Herr Schwegler vom Königlichen Theater
in Wiesbaden als Gast; Jaguino: Herr Philipp; Minister: A Die Ouvertüre E P vor es o. Mr gespielt. :
Chorschule der Königlichen Oper zu Berlin. — Der neue Kursus beginnt am 1. September des Jahres. Aufnahme- prüfungen finden statt: Sonntag, den 21. und Sonntag, den 28. August, Nachmittags 24 Uhr, im Neuen Königlichen Opern- theater, Eingang zur Bühne (Große Querallee). Anmeldungen" Anfragen sowie Gesuche um Uebersendung von Aufnahmebedingungen find shriftlich einzureichen bei dem Königlichen Chordirektor Professor Hugo Rüdel, Berlin W. 15, Bayerischestr. 26/27.
Mannigfaltiges.
Cassel, 14. August. (W. T. B.) In Anwesenheit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin, Ihrer König- lien Hoheiten der Prinzessin Viktoria Luise und des N Oskar wurde heute, Vormittsgs 11 Uhr, im grünen und lauen Saal des Palais die Nagelung der Fahnen folgender Truppenteile vorgenommen: vom 1. Armeekorps des Pionier- bataillons Fürst Radziwill (Ostpreußischen) Nr. 1, vom Il. Armee- korps des 1. und 3. Bataillons des 6. Pommerschen JInfanterie- regiments Nr. 49 und des 1., 2. und 3. Bataillons - des 4. Westpreußishen Infanterieregiments Nr. 140, vom XVII. Korps des 1, 2. und 3. Bataillons des Danziger Infanterieregiments Nr. 128, des 1., 2. und 3. Bataillons des 3. Westpreußischen In- fanterieregiments Nr. 129, des 1., 2. und 3. Bataillons des Kulmer Infanterieregiments Nr. 141, ferner der ehemaligen Landwehr- bataillone Mühlhausen in Thüringen und Erfurt und der Unter- offiziershule Jülich. Es folgte ein Weiheakt auf dem Friedrich- play. Vor dem Palais war der Feldaltar errihtet. Da- neben stand die Militärgeistlihkeit des Standorts Cassel. Die Chrenkompagnie dtatiGierte dem Altar gegenüber auf. Den weiten Friedrihplag umgaben im großen Viereck die hier anwesenden Truppen der Garnison und daran an- [Aeyens die Veteranen, von denen sih über 5000 eingefunden atten. Hinter den Truppen und Veteranen standen die Krieger- vereine aus Stadt- und Landkreis Cassel mit ihren Fahnen, hinter diesen ein vieltausendköpfiges Publikum, das auch die Fenster und Dächer der umliegenden Häuser beseßt hatte. Während die Fahnen auf den Plaß gebracht wurden und ihre Träger in offenem Halbkreis zu sciten des Altars Aufstellung nahmen, erschien Seine Majestät der Kaiser mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Oskar zu Fuß auf dem Plaß. Ihre Majestät die Kaiserin wohnte dem Weiheakt mit Ihrem Gefolge vom Balkon des Palais aus bei. Die Kapelle des 1. E O, Infanterieregiments Nr. 167 spielte das Tedeum. Der evangelische Feldpropst der Armee W ölfing hielt eine Ansprache und vollzog dann in Gegenwart des katholischen Feld- propstes Dr. Vollmar die Weihe. Eine Batterie des 1. Kurbessischen Feldartillerieregiments Nr. 11 gab den Salut von 101 Schüssen ab. Das Niederländische Dankgebet |chloß die Feier. Hiernach stieg Seine Majestät der Kaiser auf dem Hofe des NResidenzpalais zu Pferde und ritt dann die Front der Truppen und im Anschluß daran diejenige der Veteranen ab. Ihre Majestät die Kaiserin mit der Prinzessin Viktoria Luise folgten in offenem, à la Daumont gefahrenen Wagen. Die Veteranen grüßten die Majestäten durch stürmishe Hurrarufe. Seine Majestät der Kaiser zeichnete eine große Anzahl der Krieger durch Ansprachen aus. Es folgte ein Vorbeimarsh der Ehrenkompagnie mit den neuen Feldzeihhen und der übrigen Truppen in Kompagniefront sowie ein Borbeimarsh der Veteranen. Auf der Rückfahrt nach Wilhelms- höhe wurden die Majestäten von stürmishen Kundgebungen be- rüßt. — Das Casseler Publikum “ sah heute ganz be- Ponbets festlich aus. Jedermann, auch die Schutleute im Diensk, trugen Kornblumen. Cassel hatte heute den Tag der blauen Blume, an dem viele Hundert festlih gekleidete junge Mädchen auf den Straßen und in den Häusern Kornblumen zum Besten des Kinderhorts feilboten. So hatte auch {hon in früher Morgenstunde eine Gruppe junger Mädchen von der Wache Einlaß in das Schloß Wilhelmshöhe erhalten, und Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, denen sich die Damen und Herren des Hofes anges{lossen hatten, hatten recht namhafte Beträge gespendet.
Abends war im Königlichen Theater auf Allerhöchsten Befehl Théâtre paré. Ueber einen Zeil der Pläße war Allerhöchst verfügt, und die Offiziere und Mannschaften der bei der heutigen Fahnenweihe beteiligten Truppenteile waren anw send. In der Hofloge erschienen Seine Majestät der Kaiser, Ihre Königlichen Bobeiten die Prinzessin Viktoria Luise und Prinz Oskar mit Gefolge. Gegeben wurde Uhlands „Ludwig der Baier“. Die Aufführung war gut, die Inszenierung Con. Seine Majestät gab häufig das gon zum Beifall. — Gestern nahmittag hatte auf Allerhöchsten Befehl eine See eing für die alten Krieger statt- gefunden, der ebenfalls Seine Majestät der Kaiser und Ihre Königlichen Hoheiten die B Viktoria Luise und der Prinz Oskar beigewohnt hatten. egeben wurde Heyses „Kolberg “.
München, 14. August. (W. T. B.) Der Lenkballon „Parseval 6" stieg heute nahmittag 5 Uhr zu seiner ersten Passagierfahrt von hier mit insgesamt 16 Personen eins{hließlich der Besaßung auf. Nach anderthalbstündiger Fahrt landete er glatt vor der Ballonhalle auf dem Ausstellungsplate.
Stuttgart, 14. August. (W. T. B.) Als der seit längerer Zeit mit einem Aeroplan manövrierende Abiatiker Vollmöller beute nachmittag aus einer Höhe von etwa 60 m niederging, kam sein Apparat mit zu großer Schnelligkeit zur Erde. Dabei wurde ein 12 jähriger Knabe so \chwer verlegt, daß er während der Ueberführung ins Caanstatter Krankenhaus in Vollmöllers Automobil seinen Verleßungen erlag.
Wien, 13. August. (W. T. B.) Der Prinz Jaime von Bourbon lenkte heute in Begleitung seines Adjutanten und seines Chauffeurs sein Automobil durch die Laxenburgerstraße. Als er einen Zusammenstoß mit einem anderen Fuhrwerk vermeiden wollte, fubr er gegen einen Prellstein. Die Insassen wurden aufs Pflaster geshleudert, blieben aber unverlegt. Der Prinz fuhr dann mit der Bahn nach Schloß Frohsdorf.
Wien, 14. August. (W. T. B.) Vor dem ts\chechischen Vereinshaus, in dem sich 300 zum Besuch der Jagdausstellung hier eingetroffene T\chechen, unter ihnen viele Frauen, befanden, fam es heute zu t\chechenfeindlihen Kundgebungen. Die ENIe) verhaftete mehrere deutsche Demonstranten, die den zum : le des Vereinshauses gezogenen Polizeikordon zu durchbrechen versuchten.
(W. T. B.) Der Panzerkreuzer ist im Nebel auf den Felsen vor Die Lage
London, 13. August. „Duke of Edinburgh“ St. Catherinas Point (Isle of Wight) gestrandet. des Schiffes erscheint als gefährlich.
Paris, 14. August. (W. T. B.) Die offiziellen Zeiten für die vierte Etappe der Fliegerrundfahrt (Mézières— Douai) sind: Aubrun 2 Stunden 19 Minuten 4?/; Sekunden, Leblanc 3 Stunden 3 Minuten 18 Sekunden. Die Gesamt- kflassierung für die ersten vier Etappen Paris—Douai über 605 km ist folgende: Erster Leblanc in 9 Stunden 13 Minuten 56 Se- kunden, zweiter Aubrun in 10 Stunden 10 Minuten 5 Sekunden.
Bordeaux, 14. Angus, (W. T. B.) Der Vergnügungszug, der jeden Sonntag um 8 Uhr früh vom Staatsbahnhaf der Vorstadt Bastide nah Royan abfährt und die 140 km L Entfernung zwischen den beiden Städten in zwei Stunden zurü ci A heute vormittag um 10 Uhr 45 Minuten infolge falsher Wei tellung au dem Bahnhof Saujon, 9 km von NRoyan, mit voller Geshwindigkei