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Bas Abonnement beträgt L Thlr. füx das Vierteljahr, Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Tz Sgr. i R iw
Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Feftelung G :
für Berlin die edition des igl, - Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten : Pla Nr. 8.
S.
Berlin, Montag den 2. Januar, Abends,
IS7!,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ober - Bürgermeister Ondereyck zu Crefeld den Königlichen Krönen - Orden dritter Klasse, dem Herzoglich Ratiborschen Forstmeister a. D. von Haenlein zu Ratibor- Hammer im Kreise Ratibor den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse, dem Kasernenwärter Fuchs zu Trier das All- geuteine Ehrenzeichen und dem Füsilier Wilhelm Schulz im Ersay - Bataillon des 4. Brandenburgischen Jnfanterie- Regiments Nr. 24 (Großherzog von Mecklenburg - Schwerin) die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
an
Norddeutscher Bund.
/ ; Bekanntmachung Posttransporte über den großen Belt, :
In Folge der Witterung8verhältnisse findet die Ueberführung der Posten über den großen Belt seit heute mittelst der Eis- Posiboote statt. Aus diesem Anlaß können bis auf Weiteres nur solche Packete nah Kopenhagen und anderen Orten See-
lands, so wie nach Schweden zur Poftbeförderung angenon1- .
men werden, deren Gewicht 60 Pfund, und deren Umfang 25 Guß in Länge, Breite und Höhe nicht übersteigt.
“ Es empfiehlt sich, die betreffenden Sendungen besonders
sorgfältig zu verpaken. : | Berlin, den 31. Dezember 1870. General-Postamt. Stephan.
Bekanntmachung. : Beförderung von Privatpäckereien an die in Frankreich befindlichen Offiziere, Militär- und i Civilbeamten vom 5. Januar ab. i:
Es hat sih als thunlich erwiesen , die Einrichtungen für die Postbeförderung von Bekleidungs- und Au®rüstungLgegen- ständen an die in Frankreich. befindlichen Offiziere, Militär- und Civilbeamten — Bekanntmachungen vom 11. und 28. Dezember 1870 — dergestalt zu beschleunigen, daß diese Gegen- stände mit Rücksicht auf die eingetretene Kälte, anstatt vom
14, Januar, bereits vom 5, Januar ab, bei sämmtlichen Post=
anstalten zur Beförderung angenommen werden können. Der Endtermin für die Einlieferung dieser Päckereien — 21. Ja- nuar Abend — bleibt unverändert. Berlin, 2, Januar 1871. General-Postamt. Stephan.
Ministerium für Pandel, Gewerbs und öffentliche Der Regierungs-Rath Gehblen, bisher Mitglied der König-
: lichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau , ist
mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorsißenden und administraliven Mitgliedes des Eisenbahn - Kommissariats in Coblenz beauftragt worden. :
Der Berg - Refcrendarius Baentsch ist zum Berg-In- spektor bei der Bergfaktorei Kohlwaage. im Bezirk der Berg- werks-Direktion zu Saarbrücken ernannt worden. E
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten. | rlaß vom 28. Dezember 1870, betreffend die Anforderungen an die C Befähigung der Apotheker-
A ehrlinge. A | __ Das Reglement über die Lehr- und Servirzeit, soroie Über die Prüfung der Apotheker - Lehrlinge und Apotheker - Gehülfen vom 11, August 1864 bestimmt in F. 3:
1
bringende Bestimmung tritt mit
»Wer die Apotherkunst erlernen will, muß die wissenschaftliche Befähigung eines Schülers der Sekunda eines Gymnasiums, oder einer Realschule I. Ordnung, oder der Prima einer Real-
schule IL. Ordnung, oder das Abgangszeugniß der Reife von
einer höheren Bürgerschule besien und den Nachweis dieser
Befähigung durch ein Zeugniß darüber, daß er mindestens
ein halbes Jahr den Unterricht in den genannten Schul-
klassen mit Erfolg genossen hat, zu führen im Stande sein.
Dieser Bestimmung lag neben der Fürsorge für eine als mindestens nothwendig zu fordernde T A der Apotheker- Lehrlinge die Absicht zu Grunde, nur solche ehrlinge zuzu- lassen, welche zugléih den Anspruch auf das Benefizium des einjährig freiwilligen Dienstes in der Armee erworben haben. Dazu genügte nah der Militär-Ersaß-Infiruftion vom 9. De- E 1858 der Nachweis eines halbjährigen Besuchs der m Reglement vom 11. August 1864 bezeichneten Klassen der daselbst genannten Lehranstalten. : | Nachdem nun aber durch §. 154þ. bis f. der Militär-
Ersaß-Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868. ein mindestens einjähriger Besuch der oben gedachten Klassen als Bedingung für die Erlangung jenes Benefiziums vorgeschrieben worden ist, so erachte ih für nothwendig, hiermit die Anforderungen an die wissenschaftliche Befähigung - der Apotheker-Lehrlinge wiederum in Einklang zu bringen. Dem- zufolge wird der §. 3 des Reglements vom 11. August 1864 hiermit, wie folgt, abgeändert:
»Wer die Apothekerkunst erlernen will, muß die wissen- schaftlihe Befähigung cines Schülèrs der Sekunda eines Gymnasiums, oder einer Realschule [. Ordnung , oder der Prima einer Realschule Il. Ordnung , oder das Abgang8§- zeugniß der Reife von einer höheren Bürgerschule befißen und den Nachweis dieser Befähigung durch ein Zeugniß dar- -
- Über, daß er mindestens ein Jahr bindurch den Unter- riht in den genannten Schulklafsen mit Erfolg genossen hat, - zu führen im Stande sein.« |
Diese in der üblichen Form zur öffentlichen Kenntniß zu | dem 1. April 1871 in Kraft. Berlin , den 28. Dezember 1870. Der Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal- : Angelegenheiten. : pon Mühler.
An sämmtliche Königliche Regierungen und
Landdrosteien und das Königliche Polizei- Präsidium hier. i
Akademie der Kúünste.
: Bekanntmachung.
Se. Majestät der König haben nachbenanüten Künstlern für ausgezeichnete Kunstroerke auf der T akademi- ¡hen Kunstausstellung -mit huldreicher Berüks ehrfurchts8vollen Vorschläge der unterzeichneten Akademie Naa eg zu bewilligen geruht.
_ L Die große hauer Ed. Müller, zur Zeit in Rom, 2) dem Aquarellmaler Ludwig Passini in Berlin, 3) dem Landschaftsmaler O §- wald Achenbach in Düsseldorf. |
IT. Die kleine goldene Medaille für Kunst 1) dem Bild- i hauer Robert Henze in Dresden , 2) dem Landschaftêmaler Bromeis in Cassel, 3) dem Historienmaler' Heinrich von _ Angeli in Wien, 4) dem Maler Franz Adam in München, 9) dem Historienmaler Lindenshmit in Müncken, 6) dem Historienmaler Hermann Schlösser, z. Q. in Rm.
A A E A Nie A Nele ici Kau s T R E E E E
chtigung der. Go
goldene Medaille für Kunst 1) dem Vild-