1871 / 11 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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veranlaßt , die Akten ücke , die es den hohen Delegationen in Nr 4 seiner offiiellen Publikationen: gorgelegt, hiec rnit einem zweiten, (be- sonderen) Nachirage zu ergänen, welcher die Thätigkeit des Ministe- riums insbesondeie in den beiden leßien Monaten des abgelaufenen Jahres umfaßt.

Diese Ecgänzung bezieht sich daher- zunächst auf die Korrespon- denz mit der Königlich preufishen Regierung in Betreff der von Ly, rerer in den Kreis der s{hwebenden politischen Erörterungen Europas eingeführten Frage der Neutralität des Großherzozthums Luxemburg, sowie in dec ¡Frage der Neugestltung Deutschlands.

Was leßtere anbel1ngt, so hat die Regierung Sr. Majestät des Kaisers und Königs gleih den ersten mündlihen Anregungen durch eine Darlegung ihres Standpunktes en!spiochen und die Königlich preuß sche Regierung in ihrer n1chträglihen s{riftlichen Mittheilung im Wesentlichen auch die formale Seite dicses Standpunktes acceptirt. Immerhin aber glaubte die preußische Mittheilung vom 14 Dezember der österreihish-ungarishen Rechtsansprüche aus dem Prager Frieden wenizstens mit einer Andeutung gedenk:n zu sollen. Die damit unter- noinmene Ausführung fonnte inzwischen die Kaiserlich und Königliche Regierung bei aller Anerkennung der freund\chaftiihen Gesinnung, welche ihr zu Grunde lag, nit besiimmen, in eine Diskussicn darüber einzutreten, sondern sie vielmehr nux in ihrem warmen Wunsche be- stärken, die Frage auf ein höheres, den Jntercssen beider Theile unbe- dingter entsprechendes Gebiet geleitet zu jet ea.

In die Rubrik » . rientali!he Angelegenheiten« fallen zunächst drei Aktenstücke, die sich unmittelbar an die Publifationen des ersten Anhangcecs zu Nr. 4 der den hohen Delegationen vo1liegenden Korre- spondenzen anreihen und, obwohl dur die Zeitungopresse weiteren Kreisen bereits befannt geworden, an dieser Stelle der Vollständigkeit wegen gleichfalls eingesckœaltet erscheinen. Eine Serie von weiteren Mittheilungen dieser Rubrik, von welchen die an die K. und K. Agenten in Be!grad und Bukarest gerichtete Justruktion auf-eine frühere Phase der Verhandlungen zurückgreist, jcchließt sodann die Auseinander- seßungen ab, die von der K. und K. Regierung in der Frage der N utr1 ität des Schwarzen Meeres an ihre Vertreter im Auslande gerichtet wurden.

Die foigende Depesche an den K. und K.“ Botschafter in London bezicht sich auf die Haltung der Monarchie gegenüber der englisckch en FFriedent vermittlung und ist als Supplement nach Nr. 35 dem bereits publizicten Schriftenioechicl einzufügen.

Die Frage der Königswahl in Spanien endlich is durch ein Aktensiück vertreten , welches den „alien und lebhaften Sympathien Oesterreih- Ungarns für die Geschicke des spanischen Volkes durch den aufrihtigsten Glückwunsch zu jener Wahl Ausdruck giebt.

Die K. und K Regierung glaubt der Verpflichtung enthoben zu Lu die hier mi'getheilten Dokumente mit weiteren Bemerkungen zu ommentiren. Sie hat gegenüber den entscheidenden und bedeutenden Fragen , die îa dieser Periode ihrer Wifsamfkeit an sie herangetreten find, in flarer und unzweideutiger Weise die Gesichtspunkte formulirt, weiche sie als. maßgebend für ihre Haltung betrachten mußte, und sie giebt sih der Hoffnung hin, daß ibre Sprache den Einkiang mit den Interessen und Bedürfnissen der Monarchie, mit der Würde und europäishen Stellung derselben nach keiner Rithtung hin vermissenläßt.«

Von den im »Nachtrag« mitgetheilten 13 Aktenstücken re-

produziren wir für heute die folgenden :

Qur Frage der Neutralität des Großherzogthums Luxemburg.

161. /

Graf v. Beust an Grafen v. Wimpffen in Berlin. Wien, den 22. Dezember 1870.

Die Königlich preußische Regierung hat duc ein Circulare vom 3. d. M. den Unterzeichnern des die Neutralität Luxemburas garan- tirenden Vertrages vom 11. Mai 1867 eine Reihe von Thatsachen mitgetheilt, welche eine m:hr oder weniger flagrante: Verlegung der dem Großberzogthume vertragsmäßig auferlegten Vertragspflicht enthalten sollen. Das berliner Kabinet hält hiemit die Voraus- seßungen für bescitigt, an weiche es die Neutralität Luxem- burgs faüpfen müßte, und fügt die Erklärung daran, daß die Regierung Sr. Majestät des Körigs von Preußen sich in den militärishen Operationen der deutschen Heere und in den Maßregeln zur Sicherstellung der deutschen Truppen gegen die Nach- theile, welche. ihnen von Luxemburg aus zugefügt werden ,. durch die Rücksicht auf die Neutralität des Großherzogthums nicht mehr gebun- den erachten werde.

In dieser Mittheilung findet si. keine Andeutung darüber, ob und mit welchem Eifolge sih die Regierung Sr. Majestät des Königs von: Preußen an die Großherzogliche Regierung gewandt habe, und ebenso wenig ist uns von Seite der Legteren eine Aufklärung über die ihr zur Last gelegten Thatsachen zugekommen. :

Wir glauben daher mit einem sachlichen Urtheile über: die An- gelegenheit zurückhalten. zu. follen, "da s uns nicht unbillig erscheint, auch dem: Beschuldiat:n die Gegenrede zu gönnen. Bercitwillig wollen wir übrigens, von vornherein anerkennen, daß die Grünoe militäri-

“scher Natur, welche bestimmend auf die: betreffende Entschließung der Königlch preußischen Regierung einwirkften, keineswegs unberüdcksi- tigt gelassea werden dü: fen. Jadessen ist cs nicht sowohl die fonkrete Angelegenheit, welche unsere volle Aufmerksamkeit in erster Linie und _fbt-shon in Ansp'uch genommen hat, a!s vielmehr eine Frage von allgemeinem Chara!lter und von prinzipicller Bedeutung.

Es ist nävlich unleugbar die Frage dex europäischen Neutralität ‘elbst ,¿ welche durch den zwischen der Königlich preußischen und der Großherzoglih luxemburg’\chen Regierung ausgebrochenen Streit in den Vordergrund gedrängi exsceint. Die europäische Garantie der Neutralität eines Landes wurde im Wesentlichen in dem Sinne auf- gefaßt, daß even durch gemeinsame Anerkennung ein unautasthares

Gebiet geschafen; demselben aber auch umgekehrt die Verpflichtung zur Wahrung der Neutcalitat im (Falle des Ausvruches eines Krieges auf- erlegt werden jolle; die Prüfung und Beurtheilung der Tha.sachen,

‘woelche cine Verlegung der Neutralität duch den neutraien: Staat be-

gründen und den Schuß der Neutralität aufheben sollten , fiel damit prinzipiell den Signatarmächten des Neutralitäts »- Vertrages zu und war dem Ermessen einer einzelnen krie„führenden Macht zunächst ent- ogen. Denn even die Vermeidung eines Einzeikonfliktes des- neutraien tandes mit cinem anderen Staate war der Gedanke, der bei der Schöpfung europäischer Garantien vorschwebte und in diesen Garan- tien im eminenten Sinne Bürgschaften des Friedens erblicken ließ. Gewiß ist ein ausgesprochenes europäisches Jnteresse damit verknüpft, wevon dieser Charakter des europaishen Schußes der Neutralität arundsäßlichen Veränderungen unterworfen werden follte, und ein gleich. lebhaftes Jnteresse werden sicherlich auch die mit derartigen WHarantien ausgejtatteten Staaten, wie Belgien und die Schiveiz, daran empfinden; daß ihre Neutralität nicht mit jener irgend ciner anderen Macht, die” sich bei Beginn eines Krieges neutral erflärt hat, aleichgefteUt werde. Jedenfalls wi:d es auch ihnen wünschensiverth erichcinen können, einer gewissen Einmüiyigkeit in der europäischen

- Auffassung ihrer SteUung gewiß zu sein.

Die hiermit angeregten Fragen erscheinen uns von solcher Trag- weite uad von so naye liegender prafti)cher Bedeutung, daß wir auf die Zuirimmung der Königl -ch preußischen Regierung rechnen zu können giauben; wenn roir deu Wunsche Ausdruck geben, ihrer prinz1piellen Erörtecung und Klarstellung bei GBelegenheit einer europäischen Be- rathung zu begegnen. Auf alle Fälle giauben wir annehmen zu fönnen, das die Königlich preußische Regierung bei der weiteren Be- handlung des ZJwischenfalles sih von Erwägungen leiten lassen wird, durch welche eben diese prinzipielle Seite der Frage unpräjudizirt und intaft erhalten bleiben wird.

Ew. Excellenz wollen vom vorstehenden Erlasse dem Herrn

Unter-Staatssekretär von Thile Kenntniß geben; auch sind Sie

ermächtigt, Abschrift zu hinterlassen. Empfangen 2.

Stellung der Monarchie zur Neugestaltung : Deutschlands. 162. Graf v. Beust an Grafen v. Wimpffen in Berlin: Wien, 5. Dezember 1870,

Schon vor einiger Zeit hat der Königlich preußische Heir Ge- sandte mihch auf eine Mutheilung vorbereitet, die ec in Bizug auf die künftige Gestaltung Deutichlands binnen Kurzem an die K. K. Regierung zu richten haben werde. General ven Schweiniß hat mir angefündigt, er wexde diese Mittheilung mit der Versicherung des

" Wunsches und der Hoffnung seiner Regierung zu begleiten haben;

daß das Verhältniß des neugestalteten Deutschlands zur österreichisch- ungarischen Monarchie ganz jenen Charakter aufrihtiger und dauer. haster Freundschaft an sich tragen werde, der den Gesinnungen Preu- ßens nicht weniger wie den Erinnerungen an die deutjche Verganugen- heit entspreche.

Von dieser vorläufigen Anzeige habe ich Sr. Königl. und Kaiserlich apostoli\chen Moajestät sogleich richt erstaitet. Wit Allerhöchster Ermächtigung und in Uebereinstimmung wit der Auffassung des Minisfierconseils habe ich mich hierauf gegen Herrn y. Schweiniß dahin ausgesprochen , daß die Regierung Oesterreich -Ungarns die an- gekündigte Mittheilunz so günstig aufnehmen werde, wie es. von

Seite Preußens nur immer gewünscht. werden: könne. Man ve-

absichtige unfe?rerseits niht, der Logik der mächtigen Ereignisse, durch welche die Führung des neuen deutschen Bundes der Krone Preußens zugefallen sei, das Kieht des Prager Friedensvertragcs entzegenzustellen, oielmehr werde unsere Erklärung bekunden, daß wir die Freund!chaftsanerbietungen Preußens und des uner seiner Leitung geeinten. Deutichlands gerne und rüdchaitlos annehmen und unseres gescdihtliween Verbandes mit ihn nur- gedenfen weiden, um es auch in seiner neuen Gestait mit unseren besten-Wünschen zu begleiten und jede Gelegenheit zur Verständigung mit ihm: in herzlicher Bereitivillig- feit zu ergreiren.

Der Königlich preußischen Regierung: muß dies dur: Herrn von Schweiniß bekannt geworden sein. Als ich indessen gestern den Herrn

Gesandten wieder bei mir sah, war er mit- dem erwarteten - Auf-

trage och niht verschen, und bemerkte, auf meine diesfälige

| Anfrage; daß das neue Verfassungsproduft wobl noch verschiedene

Stadien in den Berathungen der: berechiigten Faktoren zu durchlaufen babe, ehe es si als ein endgiltig abges{lossenes We k werde darstellen fönnen. Dicse Aeußerung ließ mich vermuthen, daß die Absicht bestche, die Urkunden selbst} auf welchen. dex neue Bund beruhen wird, zum Gegenstande der vorbehaltenen Mittheilung an uns zu machen. Jh hatte dies seither nicht vorausgescbt,, und ih muß in. der That der Meinung sein, daß, da wir: den Anspruh auf. Prüfung der neuen Bundes-Verträge nicht erbeben, es unserer Stellung zur Sache besser entsprehe, wenn auch eine Mitiheilung unterblzibe, die von uns entweder als zweck: os, oder als eine Auffordezung zu cingehendex.Prü- fung betrachtet weiden müßte, und die: nich; im icßteren ¡Falle mit der Aufgabe: einer Diskussion oder mit: der Verantwortlichkeit füx deren Versäumung belasten würde. Es wreird für uns. leichter and für den Zwec! förderlicher fein, wenn uns diese Alter- nativen erspart werden, und Preußen, indem es uns: im Allgemeinen von der Tha!s:che des: Absluss-s der Verfz«ssungs- vert äge und von der dadurch begründeten Prä oaative Kenutniß giebt, dabci mchr die Gesichts1 unkte: hervorhebt, die sich ihm in seiner neuen Stellung in Bezug auf das Verhältniß zu: Oesterreil-Ungarn auf dem Felde der: allgemeinen: curoxäiscen Politik darbieten mögen, Ungesiôrt dur innere deutsche Fragen. können wir! dann mit um so

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tnehr Freiheit uns übér unsere künftigen Beziehungen zur leiterden E Macht in dem obenbezeichneten freundschaftlichen Sinne aus- reen,

E In dieser Weise habe ich mich gestern gegenüb r dem Königlichen G sandken in Bezug auf den bevoufiehenden Schritt ausgesprochen. Jndein iH Eure Excellenz hiervon zu persönlicher Kerntnißnabme und zur Benußung für Jhre vertraulichen Neußerungen benacyritge, erneuere ih Hocderseibeiu 2c.

Die »Korrespondenz Warrens« schreibt: Um den Zu- sammentritt der Konferenz zu ermöglichen, ist man einer gründ- lichen Erörterung über die Hinstellung der einseitigen Aufhebung der wichtigsten Bestimmungen eines feierlichen Vertrages als ein unverfängliches Unternehmen aus dem Wege gegangen. Die Konferenz wird jedoch allen Ernsics die Gültigkeit ge- s{lossener Verträgc betonen und den Grundsaß.zur Geltung brin- gen müssen, daß die Bestimmungen eines Vertrages nur unter Bei- stimmung sämmtlicher kontrahirenden Mächte abgeändert wer- den können. Wenn nach dieser unerläßlichen Erklärung eine Aenderung des Pariser Vertrages von 1856 beantragt werden sollte, welche den Zweck hat, die Rechte der einen Macht zu erweitern und gleichzeitig die den andern betheiligten Mächten gewährte Sicherheit und Bürgschaften zu vermindern,

so handelt es sich nur noch um Feststellung der Kompensag--

tionen, welche diese leßteren Mächte für die ihrerseits zu erlei- denden Einbußen ents{hädigen sollen. Man darf hoffen, daß eine Abänderung des Pariser Vertrages zu Stande kommen werde, ohne daß die zu gewährenden Zugeständnisse auf eine einzelne Partei beschränkt bleiben.

Großbritannien und J:rland. London, 9. Januar. Die Eröffnung des Parlaments wird am 7. oder am 9, Februar stättfinden.

: _— Auf Schloß Windsor ‘ind die Vorbereitungen für die Vermählung der Prinzessin Louise mit dem Marquis of Lovne, welche Anfangs März stattfinden wird, in vollem Gange.

Die in Freiheit gesegten fenischen Gefangenen sind in Liverpool an Bord des leßten von dort nah New - York ab- gegangenen Cunard-Dampsers gebracht worden.

In Folge einer JZeitungs8nachricht, daß die französische Regierung im Besiße einer geheimen Verbindung mit Paris sei, hat der engliswe General - Postmeister angefragt, ob auch für Briefe, die in England aufgegeben werden, dieser Verbin-

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| dung8weg offen sei. Die Antwort lautete dahin, daß die Ein-

| ridtung vorerst nur ein Experiment und auf die in Frankreich aufgegebenen Briefe besbränkt sei. Sollten Personea in England auf diesem Wege Briefe nah Päris zu scbicken wünschen, so müssen sie dieselben an einen Agenten in Frankreich \{icken, welcher sie üÜbereinsfimmend mit den veröffentlichten Besnm- mungen des französischen General-Postamtes zur Weiterbeför- derung aufzugében bätte.

¿Frankreich, Die Einschung eines Krieg8rathes in Paris neben Trocbu ist nah Angabe der »Jndependance Belge« auf besonderes Verlangen von mehreren der Haupt-Militärchefs êr- folgt. Der außerordentliche Rath besteht aus folgenden Per- sonen: General Vinoy, Géneral Ducrot, Admiral La Rorcière le Noury, - General Vellemar, General Tripier (vom Genie), General de Guyot (Artillerie), Generai Clement Thomas (Ober- «Kommandant der Nationalgarde), General Chabaud - Litour, Admiral Lothuau und Admiral Saisset. Diescr Rath soll jedesmal zusammenberufen werden, wenn außerordentliche Bes [chlüsse gefaßt werden müssen. Doch hat diesec Nath nur be- rathende Stimme.

Das » Journal des Débat§« klagt über die Verheerun- gen, welche in den Stadttheilen angerichtet würden, die an die Champs Ely'ées grenzen Banden von Männern und Weibern rissen die Verschlüsse und Pallisaden nicder, fällien Bäume trugen die Bänke und selbst die Telegraphenstangen fort, Das »Siëécle« klagt über ähnliche Vorfälle im 20. Arrondissement, am Kirchhofe des Père- Lachaise. Eine Abtheilung der Natio nalgarde trieb die Plünderer zu Paaren. :

Na dem »Progrès de St. Maloce is} dasclbst am 6. d. M. der Baron v. Malortie von der französishe4 Behörde in dem Augenblicke verhaftet worden, als er den nach Southampton fahrenden Dampfer besteigen wollte.

Jn Brüssel eingetroffenen Berichten aus Paris vom 4. Januar zufolge betrug die Zahl der in der legten Woche des Jahres 1870 Verstorbenen 3280, wobei die in den Hospitäler und Ambulancèn Verstorbenen nit mitgerechnet sind.

Bordeaux, 10. Januar. (W. T. B.) Die Regierung erläßt zwei Dekrete. Das erste erneuert die Frist für die Jah- lung fälliger Wechsel, das andere ordnet die Errichtung léichtec

Kavallerie-Corps in Stärke von 300 Mann für mehrere Pro- vinzen an.

da

Oeffentlicher Anzeiger.

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Ediktal-Citation. Der Häuslersohn Johann Gottlieb Scholz aus Ober-Kaiserswaldau, Kreis Goldberg, E am 14. März

1849, ist von der Königlichen Sta*ts-Anwaltschaft zu Löwenberg in Sclesien unterm 16. Dezember 1870 angeklagt: ohne Erlaubniß das deute Bundesgebiet verlassen und sich dadurch dem Eiatritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziéhen gesucht zu haben. Es ist daher gegen den Häuslersohn Joh:nn Gottlieb Scholz aus Ober- Kaisersivaldau durh Beschluß des unterzeihneten Gerichts vom 29. Dezember 15870 aus §. 140 des Strafgeseßbbuches vom 25 Mai 1870, resp. aus den §§. 4 segq. des Geseßes vom 10. März 1856, die Untersuchung eingeleitet und zur Verantwortung D sowie zur öffentiichen mündlichen Vérbandlung der Sache Dermin auf den 16. Mai 1871, Mittags 12 Uhr, in unserem Sißungssaale Nr. 2 des hicsigen Rathhauses angescht worden, zu welchem der Häuzelersohn Johann Gottlieb Scholz unter der Verwarnung vorgeiaden wird, daß im Falle seines Ausbleibens gegen ihn mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumatiam verfahren werden wird. Derselbe hat die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweis- iuittel mit zur Stelle zu bringen oder solhe uns dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft toerden können, Goldberg, den 29. Dezember 1870, K®önigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Handels-Register.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin.

Ja unser Gesellschaftsregister ist eingetragen worden: Col. 1. Laufende Nr. : B elngeivag 3061. Col. 2. Firma der Gesellschaft : Aktien-Verein des zoolegishen Gartens zu Berlin. Col. 3. Siß der Gejellschaft:

Berlin. Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft :

Die Gejellschaft ist eine Akcieng sellschaft.

Das Statut, welches an die Stelle der am 27. Februar 1845 gerichilih vollzogenen und dur die Allerhöchste Ördre vom 7. Mai 1845 (Gcseß - Sammlung S. 244) bestätigten Statuten getreten, ist am 14. Mai 1869 notariell vollzogen, miitelst Allerhöchsten Erlasses vom 30. Mai 1869 genehmigt

und im Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam vom Jahre 1869 Seite 170 publizirt. Beglaubigte Abschrift dieses Statuts befindet sich Blatt 12 bis 29 des Beilage- Bandes zum Gesellschaftsregister Nr. 139.

Die Gesellschaft bezweckl die Erhaltung und Verbesserung des zoologischen Gartens in deu ihr. vom Staate zu Super- fiziar-Rechten überwiesenen Theilen des eheuialigen Fasanen- Gartens zu Berlin (F. 1).

Das Unternehmen isst nit auf bestimmte Zeit beschränkt.

Der Gesammtbetrag. der ausgegebenen Alkticn - ist auf 100,000 Thlr. einhundert tausend Thaler fistgeseßt.

Die Aktien lauten auf je einhundert Thaler und sind auf Namen gestellt (F. 4 und 5),

Zu den ordéntlichén Generalversamm!ungen werden die Aktionäre mindestens 14 Tage vorher durch einmalize Bes fannimachung in deu Vereinsbläitern eingeladen (§. 17)- Die

Einladung zu außerordentlichen General-Versammlungen 1},

mindestens 4 Wochen vor dem Termin zu erlassen und nach 14 Tagen zu wiederholen; dieselbe wuß die Gegenstände der Berathung vollsiändig angeben (§. 20).

Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern, aus deren Mitte ein Vorsißender und- zwei Stellverteter desselben ge- wählt werden (F. 22). Uekunden sind Nantes des Vor- standes von dem Vorsißenden und noch einem Mitgliede des- selben zu vollziehen (§. 24). Alle Einladungen und Bekannt-

“machungen des Vorstandes an die Aktionäre werden durch

den Staats-Anzeiger, die Spenersche und die Vojssi che Zeitung*

erlassen und gelten, wenn dies geschehen ist, als ge-:örig publizirt und insiauirt. Geht ‘eins dieser Blätter ciñ; so be- stimmt die nächste General-Versammlung ein andevtes. Bis dies geschehen ist, aenügt die Publikation durch de übrigen Vereinsblätter (§. 32). Zur Zeit bilden den Vorstand: 3 der Banquier Ferdinand Jaques als Vorsißender, 2 Lor Julius Helfft als erster Stellverieter des Vor- enden, 3) Hofbuchhändler Alexander Duncker als zweiter Stellver» treter des Vorsißendea, j 4) Rentier Pdoilipo Anderssen, 5) Rechtsanwalt Wilhelm Gustav Wolff,

6) Konsul Eduard Freiherr von der Heydt, 7) Kaufmann Julius Ebbinghaus, :

E Lid d aa E het M LLTH. SN2N O /RCN E E E R I La i 20A ar E E s E A Q B E S B: