1871 / 12 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e E E: E L B E E e E atio A: Zeiger boi rc ai Aa oi j

5. d, wird berichtet , daß der Generalrath des Departements Maine et Loire einen sehr energischen Protest gegen die durch Gambetta erfolgte Auflösung der Generalräthe erlassen hat. Die Maßregel wird als eine dem Geiste der republikaniscben Institutionen feindselige bezeichnet.

_ Die »Indépendance belge« meldet aus Bordeaux vom 5. d. Mts.: Wie verlautet, bestehen Meinung®8verschiedenheiten UvhGen Thiers und Gambetta, welche wahrscheinli durch die d des ersteren aus Bordeaux ihre Erledigung finden ürften. :

Demselben Blatt wird aus Paris vom 4. d. ge- meldet: Nach Mittheilungen aus sicherer Quelle soll eine Wieder- holung einer aufständischen Bewegung, wie sie am 31. Oktober stattgefunden hatte, nade bevorgestanden haben. Der geheime Qweck, welcher in der am 29. v. M. ftattgehabten Versammlung der Maires von Paris verfolgt wurde, soll die Erzielung der Demission Favre's, Picards und Trochu's gewesen sein.

Türkei. Konstantinopel, 9. Januar. Die aufständi- schen Assirs beschränken sih auf Plünderungen im Jnnern des Küstenstriches von Yemen.

Ä n Das Centrum der Kaiserlichen Truppen befindet sich in cdan. j

Numánien. Bukarest, 2. Januar. Jn _ der leßten Senatssizung verlas der neue Ministerpräsident Joan Ghica folgende Fürstliche Botschaft:

»Meine Herren Senatoren! Dur meine Dekrete Nr. 1778 und 1779 habe ich die Demissfionen des Ministeriums vom 20. April an-

enommen und folgende Minister ernannt: Joan Ghica, Minister des Innern und Präsident des Ministerkonseils, Demeter Stourza, Finanz- inister, Demeter Cariagdi, Justiz-Minister, Nicolae Rocoviya, Mi- nister des Unterrichts und ad interim Mipister des Aeußern, Demeter Seite Minister der öffentlichen Arbeiten, Oberst Pencovici, Krirgs- Minister. «

Sodann theilte derselbe das folgende Programm des Kabinets mit:

»Meine Herren Senatoren ! Se. Hoheit der Fürst hat uns in Folge der Demission des Ministeriums zur Regierung zu berufen geruht. Wir haben diese schwierige Bürde mit ‘un- begrenzter Ergebenheit für das Land und den Thron und mit dem festen Vertrauen übernommen, daß wir dabei die aufrichtige und gedeihliche Unterstüßung der Nationalrepräsentanz haben werden. Wir werden uns nicht cinen Augenblick von den Prinzipien entfernen, in deren Namen wir an das Ruder gekommen sind. Wir wollen ein freisinniges fkonstitutionelles und parlamentarisches Gouvernement bilden. Wir wollen es nie vergessen, daß eine konstitutionelle Regie- rung nicht stark sein kann, außer dann, wenn sie mit Unterstüßung der Nationalrepräsentanz arbeitet, und wenn einc vollklommenene Harmonie unter den Staatsgewalten herrsht. Wir verhehlen uns die Nen nicht, die uns der Ernst der Situation und die Größe unserer Bürde auferlegt hat, aber wir hoffen, daß Jhr Patriotismus von der Höhe“sein wird, daß es uns mit Jhrer Unterstüßung gelinge, Ee oten , mit welchen wir zu kämpfen haben, zu über- roinden.«

Dieselbe Verlesung geshah auch Seitens des Minister- Präsidenten in der Kammer.

Rußland und Poleao. St. Petersburg, 10. Januar. Das Regierungsblatt veröffentlicht die von dem Kaiser gench- migten Vorschläge des Kriegs - Ministers Millutin, Rußlands militärische Streitkräfte auf der Grundlage der. allgemeinen Wehrpflicht zu entwickeln. Wir behalten uns vor, den Junhalt dieses Dokuments im Auszuge mitzutheilen.

11. Januar. (W.T.B.) Der Zusammentritt der Kon- ferenz, bezüglich der Pontusfrage, mit oder ohne Betheiligung Frankreichs , ist , wie in gut unterrichteten Kreisen versichert tvird, bestimmt binnen Kurzem zu erwarten.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 12. Januar. Jn der gestrigen Sißung des auses der Abgeordneten erklärte der Justiz-Minister r. Leonhardt über den Antrag der Abgeordneten Holy und Genossen , die Königliche E aufzufordern, #0 schleunig wie thunlich dem Landtage die Gesehe Über den Er- werb 2c. des Grundeigenthums 2c. vorzulegen :

Meine Herren! Der Antrag is der Königlichen Regierung in- sofern ein erwünschter, als er im Falle der Annahme bekundet; daß in dem neu gbildeten Hause cin lebhaftes Interesse für die Reform des Hypothekenwesens herrsht. Da nun ein gleiches Jnteresse auf Seiten der Königlichen Regierung, wenigstens seit dem Jahre 1868, hervorgetreten ist, so wird anzunehmen sein, daß in dieser Richtung zwischen der Landesvertretung Und dex Landeêregierung eine er- wünschte legislative Sympathie besteht.

Meine Herren! Jn verschiedenen verbreiteten Blättern is der Justiz-Minster in neuerer Zeit in Betreff der Reform des Hypotheken- wesens lebhaft angegriffen worden ; man hat ihm vorgeworfen, er verzögere „die Sache, er sei ängstlich geworden, er habe von Neuem die Berichte der Gerichte Über die Erundprinzipien der Gesehgebung eingefordert, Man hat hemerklich gemacht, der Justiz - Minister sei sehr beschäftigt

mit der Bundeëgeseßgebung, und damit vielleiht andeuten wollen daß er seine Ausgabe für die Landesgeseßgebung hintenanseze.

Meine Herren! Jch glaube mich niht wirksamer- gegen derartige Vorwürfe vertheidigen zu können, als wenn i hier an diesem Orte vor den gewählten Vertretern des Landes erkläre, daß diese Behaup- tung allen und jeden Grundes entbehrt. .

Jch bemerke Über die Lage der legiélativen Arbeiten, welche das Hypothekenwesen bezielen, das Folgende: Es geht aus einer Aller- höchsten Ordre, welche folgendermaßen lautet :

»Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., ertheilen Unserem Justiz - Minister die Ermächtigung, die anliegen- den Entwürfe eines Geseßes über den Eigenthumserwerb und die dringliche Belastung der Grundftücke, Bergwerke und selbßändigen Gerechtigfkeiten, und einer Grundbuch-Ordnung den beiden Häusern des Landtages Unserer Monarchie zur verfassungsmäßigen Beschluß- nahme vorzulegen. : :

Gegeben im Hauptquartier Versailles, den 26. November 1870.

i : Wilhelm. ganz bestimmt hervor, daß der Justiz-Minister in der Lage war, sofort nah Konstituirung des Hauses diesem Hause oder noch früher dem Herrenhause die betreffenden Beseßentwürfe vorzulegen, wie ih denn auch noch in diesem Nugenblick in der Lage bin, dies thun zu können. Die Königliche Regierung hat sich aber nicht darauf beschränkt, die

gedachten Geseßentwürfe nach erneuerter Bearbeitung , einer leichten

Ueberarbeitung, vollzugsreif zu machen, sondern es ift im Justiz- Ministerium fevner ein Geseßentwurf ausgearbeitet worden, wodur die Hypothekengeseße auf die Provinz Schleswig - Holstein ausgedehnt worden find, und ist der Justiz - Minister bereits in einer Aller- höchsten Ordre vom 28. Oftober vorigen Jahres ermächtigt worden, diesen Geseßentwurf der Lande8vertretung vorzulegen. Es ist ferner vollzugsreif, wenngleich noch nicht vollzogen, ein anderer Geseß- entwurf, welcher die Uebertragung der Hypothekengeseße auf die land- rechilichen Theile der Provinz Hannover bezielt. Die Königliche Re- gierung hat die erforderliche Einleitung getroffen, um in dec nächsten Session des Landtages Geseßentwürfe zur Vorlage zu bringen, welche die Ausdehnung der Hypothekengeseßze auf die \sämmt- ligen gemeinrehtlihen Landestheile herbeiführen.- Es bleibt demgemäß nur das Rheirland übtuig. Jn dieser Veziehung habe ich bereits früher hervorzuheben mir erlaubt; daß hier außerordentliche Schwiezrigkeiten entstehen wegen des Zusammenhangs mit anderen Bestimmungen des Cods civil. Das ift cin Punkt, der forgfältigster Erwägung bedarf, aber ganz fest im_Auge behalten werden wird.

Demgemäß, meine Herren, werden weder den Justiz-Minister noch seine vortragenden Räthen irgend welche Vorwürfe treffen können; sie sind sich ihrer Ausgabe volikommen bewußt und erfüllen diese mit derjenigen Ruhe, derjenigen Besonnenheit, aber ohne Zögern, welche der Größe der Ausgabe entsprechen. Der Grund, meine Herr-n, aus welchem der Justiz-Minister in Uebereinstimmung mit dem Staats-Ministerium von der ihm ertheilten Ermächtigung feinen Gebrauch gemacht hat, liegt cinfah in den Verhältnissen, die einer weiteren Nuseinanderseßung kaum bedürfen. Die. Königliche Regierung hat nämlich angenommen, daß es so gut wie unmöglich sei, daß diese Geseßentwürfe zur Zeit zur Verabschiedung gelangen können. Meine Herren! Die GeschentwüÜrfe sind bereits zweimal dem Abgeord- netenhause vorgelegt; das erste Mal cxrfolgte die Vorlegung unterm 30. November 1868, beziehungs8weise 9. Dezember 1868. Die Sißun- gen des Abgeordnetenhauscs wurden am 6. März 1869 geschlossen, cs vergingen also 37 Monat, ohne daß diese Geseße auh nur in einem Hause zur Abstimmung gelangten. Beide Entwürfe wurden sodann am 12, Oktober 1869 wiederum vorgelegt; sie gelangten in diesem Hause zur Verabschiedung am 31. Januar 1870, also nach einem Zeitraum von 35 Monat, wobei noch hervorzuheben ist, daß die Hypothekenkommission mit einem außerordentlichen, ih möchte sagen Übermäßigen Eifer, ihrer Aufgabe obgelegen hat.

Meine Herren! Wenn Sie dieses erwägen, wenn Sie ferner er-

wägen, daß es sich um ein neugebildetes Haus handelt, in welchem, -

wie ih meine, mehr als die Hâäifte d.r Mitglieder neu eingetreten sind, roenn, fie ferner erwägen, daß auch das Herrenhaus die Sache zu berathen hat und daß das Hypothekenwesen ein Gegenstand ist, welcher seit langen Jahren das Junteresse des Herrenbauses in außer- ordentlicher Weise in Anspruch genommen hat, \o können Sie doch nicht anders , als annehmen , daf mindestens die Zeit von drei bis vier Monaten verfließen muf, ehe die Hofsnung vorhanden fein kann, daß die Gesche von beiden Häusern angenommen werden.

Meine Herren! Die Königliche Regierung hätte ja nur ganz einfach die Geseße vorlegen können es hätte sih ja nur ura die Druckkosten gehandelt allein, wenn nicht eine nicht unwihtige politische Erwägung hinzugetreten wäre. Wenn Geschentwürfe, von denen, wenn auch nit ganz allgemein, so doeh ziemlich allgemein fesisteht, daß fe eincm Bedürfniß des Landes entsprechen und welche in ihrer Grundlage wenigstens in diesan Hause Beifall gefunden haben, zweimal unv-rabschiedet bleiben, Und wenn sie dann, woie aller

Vorauésicht na, zum dritten Mole nicht ‘verabschicdet werden, 0

kann daraus leiht der Gedanke entstehen oder befördert werden, daß es nicht thunlich sei, große Geseßeniwürfe mit der Landesvertretung zu verabschieden. Diesen Gedanken muß die Königliche Regierung entgegen treten, im Jnteresse der Landesvertretung wie ihrer seibst ; sie kann ‘ihn jedenfalls nit befördern.

Meine Herren! Der Königlichen Regierung is der Umstand, daß diese Geseve in dieser Session nicht verabschiedet werden können, noch in der besondern Nichtung durchaus unerwünscht. JTch habe bereits in der leßten Session des vorigen Abgeordnetcr.bauses hervorgehoben, daß meine Absicht dahin gehe, in dem nächsten Abgeordnetenhause in seiner ersten Scssion eine Vormundschaftzordnung vorzulegen. In dieser Beziehung ist alles vorbereitet; wie ziemlich notorisch ist. Jch

war später der Meinung, daf, wenn in dieser Session die ypothefenordnunz erledigt würde, denn doch in der nächsten ession die Vormundschaftsordnung würde erledigt werden . können. Diese Hoffnung muß ich fallen lassen. Jch fann nicht annehmen, daß in ciner Session zwei umfangreiche Geseße zur Erledigung ge- bracht werden können. Folge davon ist, daß die Organisation einen erheblichen Aufschub erleidet. j L

Meine Herren! Gestatten Sie mir noch einige Bewerkungen, die großentheils wenigstens durch dasjenige, was der Herr Abg. Holß gesagt hat; hervorgerufen werden. J) folge ihm nicht, wenn er den Versuch gemacht hat, vielleiht den gelungenen Versuch) Mängel der Subhaftations - Ordnung zu erörtern. Wenn aber der Herr Abg. Holy von einer vorzeitigen Publikation der Subhastations - Ord- nung gesprochen . hat, so sehe ih mich doch veranlaßt, gegen einen \solchen Vorwurf mich bier zu verwahren. Die Reform des Sub- hastationswesens, meine Herken, roar von beiden Häusern seit Jahren sehr lebhaft gewünscht. : i

Die Königliche Regierung hat im Jahre 1868 den Entwurf einer Subhastations - Ordnung zur Vorlage gebracht, aber gleichzeitig, so darf “ih sagen, wenn auch die Differenz weniger Tage be- steht, die Enticürfe Über das Hypothefenwesen. Der Herr Abg. Ho!ß glaubt einen sehr nahen und engen Zusammenhang zwischen der Sub- hastations-Ordnung und der Hypothefen-Ordnung annehmen zu sollen; er theilt diese Ansicht mit vielen anderen Personen. Ein Zusammcn- hang zwischen den verschiedenen Gesehen besteht allerdings/ wenn man aber annimmt, daß dieser Zusammenhang ein sehr naher sei, so fürchte ih, bewegt man si in derselben Täuschung , welder man si hin- giebt bei der Aunahme, daß durch die Hypothekengescße positiv auf den Kredit eingewirkt werde, während die Aufgabe der Hypotheken- gesehgebung nur die sein kann, negativ zu wirken, d. h. durch Be- seitigung von Hindernissen, welche dem Kreditgeben und dem Kredit- nehmen entgegenstehen. : :

Der Königlichen Regierung fällt in dieser Sache gar nichts zur Last. Jn der Geseßgetung kann man zwei Elemente unterscheiden : das technisch-juristische und das politische Elcment, von denen das cine in dem einen Falle, das andere in einem anderen Falle ftlärker hervortritt. Das technisck-juristishe Element ist vorzugk1weise Sache der Königlichen Regierung, das politische Element, wenigstens bei denjenigen Geseßen, welche das Verkehr8leben sehr nahe berühren, ganz vorzugsweise Satte der Landesvertretung. Die Laadesvertretung muß der Königlichen Regierung die entscheidende Stimme dafür ab- geben, ob ein Bedürfniß für ein neues Gesez vorhanden und ob der eine oder der andere legislative Gedanke der richtige ist. :

Wenn Sie davon ausgehen, meine Herren, so werden Sie den gehörten Vorwurf als eincn unbegründeten anschen müssen.

Wie lag denn die Sache? Die verschiedenen Geseßentwürfe waren gleichzeitig vorgelegt: ziemlih am Schluß der Session, zu einer Zeit, wo darüber gar fein Qweifel sein konnte, daß die Hypo- thekengeseße niht mehr verabschiedet werden konnten, beschloß das Abgeordnetenhaus gegen zwei Stimmen indem es ferner an- nahm, daß über das Geseß als Ganzes abgestimmt werden sollte“ die Annahme der Subhastations8-Ordnung. Jn gleicher Weise verfubr das Herrenhaus. Das Abgeordnetenhaus selbst bestimmte nach dem Vorschlage der Kommission als Datum des Eintritts des Gesebes den 1, Mai 1869, Wie konnte hei dieser Sachlage die Königliche Regierung denn nur auf den Gedanken kommen, daß sie dieses Geseß nicht publiziren sollte? Verlangt wurde das damals allerdings von dem Kongreß norddeutscher Landwirthe; aber, meine Herren, die ent- \cheidende Stimme für die Königliche Regierung liegt doch nicht in dem Kongreß norddeutscher Landwirthe , sondern in der Landesvertretung.

- Und dann, meine Herren, beide Häuser des Landtages hatten der

Regierung einen großen Berwoeis ihres Vertrauens gegeben, indem sie das Geseß unter den hervorgehobenen besonderen Umständen accep-

“tirten: wie hätte denn die Königliche Regierung diesen Beweis des

Vertrauens zurückweisen können? i

Nach dem Abgeordneten von Winßingerode bemerkte der Justiz-Minister:

Meine Herren! Ob Sie den einen Antrag annehmen, ob den andern, ist für die Königliche Regierung einerlci. Beide Anträge haven für die Regierung das eine praktische Jnieresse, daß sie beur- kunden, es nehme das Abgeordnetenhaus lebhaftes Jnteresse an der Reform des Hypothekenwesens. Jh habe in meinem ersien Vortrage zu bemerken vergessen, daß die Königliche Staatsregierung kein Be- denken getragen haben dürfte, sofort beim Zusammentritt des Hauses die Gescßentwürfe vorzulegen, wenn eine Continuität in Betreff der Geseßg-bung zwischen den verschiedenen Sißungsperioden eines Land- tags bestände. Dann hätte die Sache ihre volle und praktische Be- deutung, indem an den Entwürfen in den verschiedenen Sißungs®- perioden des Landtages hätte fortgearbeitet werden können. Wenn Sie in dieser Beziehung etwa— ein betreffender Antrag ist ja eingebracht eine Aenderun: der Gescäftordnung eintreten lassen, so würde die Regie- rung, wenn die Sache dann bezüglich der Zeit noch ein Jnteresse hat, wohl bereit sein, wie ich wenigstens glaube, die Geseßentwürfe zur Vorlage zu bringen. i

enn von verschiedenen Seiten auf Mängel der Subhastations- Ordnung eingegangen is, so wollte ich ein für alle Mal bemerkt M! daß ih, wern ih mich darüber nicht erklärt habe, in feiner bestel, habe anerkennen wollen; daß die hervorgehobenen Mängel ehen.

Statistische Nachrichten.

In Lübeck kamen, nach den Auel noen der dortigen Han-

delékammer, im Jahre 1869 1708 beladene Schiffe mit 119,977 Last

und 67 Schiffe von 22313 Last in Ballast ein. Von den Schiffen

waren der Flagge nach: 665 norddeutsche mit 37,4065 Last; 623 {we--

dische , 49,917 L. ; 278 russische , 27,3805 L.; 164 dänische, 3764% L. 20 norwegische, 12725 L.; 14 englische, 1S5675 L.; 7 niederländische?

426% L. 8 französische, 1907 L.7 1 nordameriktanisches, 1837 L. 574

Schiffe von 55,639 Last waren Dampfer. Die Zahl der abgegangenen Schiffe betrug 1769 von 122,646% Last, davon 1234 von 79/5215 Last beladen, 535 von 43,1257 Last in

- Ballast, 569 von 55,160 L. Dampfer.

- Die Einfuhr secewäris betrug 370,471,614 Pfund Brutto im Werthe pon 22,183,081 War? Ci. , gegen 1808 1,425,143 wi. Ct. Die stärkste Einfuhr 125,950,817 Pfd. (23/44 pCt. der Gesammtein- fuhr) = 13,133,774 M. Ct. (17,30 pCt.) kam aus Rußland; deainächst waren Schweden (145,516,714 Pfd, 27,09 pTt, = 4/197,652 M. Ct. 5,53 pCt.) und Großbritannien (66/697,18d fd. , 12,41 pCt, = 1,467,631 M. Ct., 1,93 pCt.) am meiñes bei der Einfuhr betheiligt. Land- und flußwärts wurden 166,776,026 Pfd. == 53,731,016 M. C. gegen 1868 1,617,233 M. C. eingeführt. Lie Gesaumteinfuhr stellte sih- mithin auf 537,247,640 Pfd. = 75,914,097 M. C. 3,042,376 M. C. oder 3,85 pCt. weniger als im Jahre 13868. Won dec Ge- sammteinfuhr bildete die See - Einfuhr 68,96 pCt. dem Geiwoichte, 297,22 pCt. dem Werthe nach, die Einfuhr land- und flußwärts 31,04 resp. 70,78 pCt. Jn dec Einfuhr sind 6,268,965 M. C. Koaianten und 1,286,288 M. C. edle Metalle enthalten.

Die Ausfuhr belief sich seewärts auf 87,092,089 Pfd. Brutto = 34/956,352 M. C., und landwärtS8zauf 25/988/,938 Pfd. = 27,190,144 M. C., zusammen 313,080,627 Pfd. = 62,146,496 M. C. n

Im Kreise Oberbayern (Münzen) waren na deu Jahres- beriht der Handels- und Gewerbekammer daseibst im Jahre 1869 530 Brauereien im Betrieb, 100 mehr als im Jahre 1868, welche 530,400 Scheffe? 4 preuß. Scheffel) versotien. Von sechs großen Münchener Brauereien haben die 3 größten, Franziskanerbräu 27,000 Schfl , Löwenbräu 43,900 Schfl , Spaterbräu 51,200 Sl. versotten und 500 Arbeiter beschäfüigt. Die Biecpcoduftion Oberbzxyerns8 belief sih im J. 1869 ouf 3,447,600 Eimer 64,1 Liter) = 22,409,400 Fl. oder per Kopf der Bevölkerung 253 Maß (1,06 Liter). Auf Ober- bayern fällt der vierte Theil der bayerishen Bierproduktion und 4 pCt. der auf 5000 Mill. Liter ges{äßten Bierproduktion in ganz

Europa. Verkehrs - Anstalten.

Stocckholm, 4. Januar. Das verordnete Eisenbahn-Komite hat in {einem jeßt veröffentlichten Gutachten folgende Privatbahnen zur Untersiüßung von Seiten des Staates vorgeschlagen :

Endpuntfkte, Länge, - Anlagekoft.

\{chw. Meil. Rthlr. 1) Filipstad-Nordwesil. Stammbahn 6,5 2,915,000 2 Nora-Greck-Sladdra 959,000 3) Afffersund-Halsberg 1,284,000 4) Köping-Westeräs-Sala 2,932,000 5) Krylbo-Norberg C C O 858,000 6) Iönköping-Halmstad 4,736,000 7) Westervik-Gamleby ösil. Stammbahyn 3/485,000 8) Wexis-Calmar: Carlskrona E i 15,5 6,938,000 9) Boräs-Warberg C E S C 8,0 2,857,000 10) Flen-Nyköping-Orelösund 2,993,000 11) Christianstad-Sölvesborg 1,247,000 12) Mariestad-Moholm 793,000 13) Wenersborg-Norwegische Grenze _4,126,000 35,723,000

Telegraplhisehe Witterungsberichte v. 12, Januar.

Bar. |Abw Temp. Abw Wind Allgemeine

S6.

Mg Ort. P. L|v.M.| R. |v.M. Memel... /333,6|—3,3|— 6,8|—2,9|/50., schwach. [trübe. Königsbrg. #33,7|/—3,4|[— 6,7 2,290, 8. schwach. bedeckt.

Danzig - -. 333,8/—3,4|— 7,56|—5,2/S., mässig. bedeckt. !) Cöslin 333,5 —2,6|— 9,6 —-2,6/80., schwach. bedeckt. Stettin... (334,3 —3,0|— 2,4|170,5/NW., schwach. bed, gst. Schn. Futbus .../333,1|/—1,6|— 2,7|—-1,0/NW., mässig. |bezogen. 2?) Berlin... (334,2 —1,8— 2,5|-0,0/8., schwach. |bewölkt. 331,3|—4,1 —2,6NW., mässig. [trübe, gst. Schn. Ratibor .…..|324,7|—5,6|— 5,5| 0,0N., schwach, bedeckt. Breslau .… .(328,7|—3,8|— 6,7|—2,8/NW., schwach. |bedeckt.3) Torgau .….|331,9|—2,2 1,0 schwach. . |bed., gst. Schn. Münster ..1335,6|+0,7|—- —0,7N., schwach. trübe.

336,1 |+1;0/- ;|—1,6NW., schwach. trübe.

T rIeNI ¿iee eis 329,8 |—2,4 —2,5 NO., schwach. sheiter. Flensburg. 339,4 s NO., schwach. |bedeckt. Wiesbaden 332,7| NW ., schwach.|bewölkt.

Kieler Hat. 335,6 SW., schwach. |bewölkt.4) Wilhelmsh. 336,6 SSW.., schw. |[zieml, heiter. Keitum „339,3 SSW., mässig. |bewölkt, 5) Bremen... |336,2 NW., schwach. |bedeckt. Weserleuchtth. 336,1 SW., mässig. bedeckt. |Versailles.| NW ., schwach.|trübe. N Brüssel ...|337,9 SW ., schwach, |sehr bewsölkt. Riga .…... . 335,1 SO., mässig. bedeckt. * Gröningen. 337,4 S., still, bewölkt. Helder... 337,5 OSO., s. schw. Constantin./335,1 SW., mässig. |schön.®)

Cid 9,4 0.0 7,7

FEITTTETELT 14A

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Nachts Schnee. *) Gestern und Nachts Schnee. 2?) Seit -

estern Schnee. #) Leichter Nebel. *) Etwas Schnee. *) Gestern bend Regen. : :

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