ahlreih beseßten (reht8gelehrten) Richterbank , gegen deren pruch meistens- noch Appellation — auch in Bezug auf die Thatfrage — {stattfindet ; endlih bei Uebertretungen Verhand- lung und Entscheidung durch Einzelrichter; in allen- Fällen unter vollerx Herrschaft freier Ueberzeugung (ohne Beweistheorie).
Die freie Reichsstadt Worms. (Vergl. Nr. 1 der Bes. Beil.) M,
Eine für ‘die Geschike des ganzen Reiches bedeutung8volle Stellung gewann Worms unter den salisch-fränkischen Kaisern. Im Jahre 1076 versammelten sich daselbst die deutschen Bischöfe auf Veranlassung Kaiser Heinrihs IV. und seßten den Papst Gre- gor VII. ab. Als in den folgenden Jahren der Streit zwischen Heinrich und Gregor immer erbitterter wurde, blieb die Stadt treu auf der Seite des Kaisers stehen. Lam- bert von Aschaffenburg schildert die bei der Ankunft des Kaisers von Seiten der Bürgerschaft ihm zu Ehren veranstalteten Feierlich- keiten mit den Worten: »Sie gingen ihm bewaffnet und wohl ausgerüstet entgegen, damit, wenn er die große Menge ihrer bewaffneten, jungen Mannschaft sähe, er in seiner großen Be- drängniß inne werde, wie große Hoffnungen er auf sie zu seßen berechtigt sei.« Die treue Anhänglichkeit der Stadt Worms vergalt der Kaiser dadur, daß er derselben mehrere Gnaden- ‘briefe, u. a. die Rheinzollfreiheit und das Waffenrecht ertheilte und fie seitdem zu seinem Hauptwohnsize und Waffenplaße erhob. Die Wormser hinwiederum errichteten ihm ein Denk- mal an der Rheinpforte mit seinem Bildniß und der Inschrift:
Divo . Heinrico IV. Rom. Regi. Aug. Vangiones
Gratias . immortales . debere . nullo . saeculo . negabunt. (Dem hehren röm. Könige Heinrich IV. bekennen die Vangionen auf immer sich zum ewigen Dank verpflichtet) *). Unter dem Sohne und Nachfolger Heinrichs IV. war Worms wiederholt der Versammlungs®ort geistlicher und weltlicher Großen. Besonders hervorzuheben is der hier am 23. September 1122 zwischen Heinrih V. und Papst Calixt II. erfolgte Abschluß des soge- nannten Wormser Konkordats, welches den 50jährigen Investiturstreit zwischen Kaiser und Papst dahin entschied, daß der Kaiser sih des Rechtes begab, die Bischöfe durch Ring und Stab zu investiren; daß vielmehr die Wahl derselben den Domlkapiteln überlassen wurde, während dem Kaiser nur die Befugniß blieb, diesen Wahlen persönlich beizuwohnen oder ch dabei vertreten zu lassen, um vorkommende Streitigkeiten zu s{lichten und die Erwählten mit Land und Leuten zu be- ehnen. Diese Bestimmungen bildeten von nun an die Grund- lage der 'Kirchenverfassung des Deutschen Reiches.
Seitdem stieg das Ansehen der Stadt Worms mit jedem Jahrhundert. Die Hohenstauffen , unter ihnen - namentlich Friedrich 1, weilten mit Vorliebe in ihren Mauern und be- stätigten und vermehrten ihre Freiheiten. Sie sowohl wie ihre Nachfolger aus dem Hause Habsburg, besonders Friedrich Ul. und Maximilian I., hielten zu wiederholten Malen Reich§-
_ versammlungen und glänzende Turniere daselbst ab. Ein chMajestäts8brief -dés lehteren erhob fie im Jahre 1508 feierlich Zu-eirér des »heiligen römischen Reiches unmittelbaren Stadt«.
"Im Jahre 1495 hielt er zu Worms jenen berühmten Reichstag ab, auf welchem das Faustreht abgeschafft und der ewige Landfriede verkündigt wurde. In dem leßteren wurde be- stimmt , daß die Streitigkeiten der unmittelbaren Reichsglieder anstatt durch Selbosthülfe, fortan durch ein Reichskammergericht entschieden werden sollten. : Auch beim Beginne der neueren Zeit behauptete die Stadt Worms wegen der bedeutsamen Vorgänge, die sih in ihr voll- iehen, den Vorrang vor den übrigen Reichsstädien. Jm Jahre 1521 berief Kaiser Karl V. nah Worms eine Reichs8versamm- lung, deren Beschlüsse auf die Geschichte der folgenden Zeit entscheidenden Einfluß ausgeübt haben. Dr. Martin Luther wurde vor diesen Mas zur Verantwortung geladen und zum Widerruf seiner ehre aufgefordert. Da er nicht - dazu bewogen werden konnte, so erging einige Wochen später am 26. Mai 1521 aus der Kaiserlichen Kanzlei das be- kannte Wormser Edikt, welches über Luther und seine An- E die Acht aussprach. Ueber den Ort, an welchem Luther er Reich8versammlung gegenüberstand, gehen die Ansichten auseinander. Gewöhnlih wird er an dem Plage des von den Franzosen zerstörten, .alten Rathhauses, den heute die Dreifal- tigkeitsfkirche einnimmt, gesucht. Wenn anders die Reich8versamm- lung 'in einem der Säle des Rathhauses stattfand — eine An- sicht, die u. a. Hohenreuter in seiner Schrift »Rathhaus oder
*) Vergl. Pauli, Ges. der Stadt Worms.
— so ist dieser Saal doch nicht in dem Münze, zu suchen, welcher erst m vom Marktplaße sogenannten zeitige, sonst glaub- Am Mittwoch nah 17 Aprilis hat K. M. Dr. Martinum n, Fürsten und Stände des Reichs lassen g erfordern in des Bischofs Hof, darin Erzherzog Ferdinand, zu Herberg lagen. « die vier Monate tagte, wurde ser Matrikel abgefaßt. Diese ß der deutschen Reichsstände mit Jeden nach Geld Monaten berechnet.
die Stadt noch häufig der Versamm- der Legaten der protestantischen Kurfürsten. Noch Kreistage, und nden daselbs die unter dem
Bischof8hof« vertritt, vorderen Theil, der sogenannten 1586 erbaut wurde, sondern vielmehr in de älteren Theile des Rathhauses, dem Dagegen bemerkt der fast gleich
onist F. ZJ
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abgelegenen, Bürgerhofe. würdige Wormser Chr misericordias domini für sich, die Kurfürste um 4 Uhren Nachmitta K. M. und ihr Bruder, Auf dieser Reich8versammlung, U. A. auch die sogen bestand in einem Verzeichni Angabe der gewöhnlichen Leistunge und nach Mannschaft,
In der Folge war t der Reichsdeputirten, holischen Stände und der rheinischen wurde sie der Siß der
annte Worm
n eines nach Römer-
lungsor und fat unter Kaiser Karl V. in den Jahren 1540 und 1557 fa
Alle Post - Anstalten des In- und
Auslaades nehmen Sefstetlun sür Berlin die Expedition des Königl
Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten-Plat Nr. 83. vi i
präche bekannten Unterredun-
Namen der Wormser Religion®ges schen Protestanten
gen ftatt, welche zu einer Verständigung zwi und Katholiken führen sollten.
2 15.- Berlin, Sonnabend den 14. Januar, Abends (Zweite Ausgabe)
1871.
te auch über Worms Noth und
Der 230jährige Kri en im Jahre 1689,
Leiden, mehr aber die seine Macht un Abwechselnd bemächtigten den, Deutsche und Franzo Brandscbhaßungen heim.
Carls IV. Zeit 60,000 Einwohner betrug, Mitte des Krieges auf die Hälfte zusa en waren die noch übrigen Die Arbeit und der Gewerbfsleiß ihrer Bürger brach- bung nach dem Westfälischen F wissen Grade des Wohlständs ;
ranzosen erfolgte Einäscherung chten Aufshrounge wieder ein
sen sich der.
eg brach der Raubzug der Fränzos d seinen Reichthum von Grund aus vernichteten. fich im erstgenannte en der Stadt und |\ Die Bevölkerung, welche einst zu war s{on um die s{molzen. Am Einwohner in Armuth
n Kriege Schwe-
ucbhten sie durch VBerlínu, 14. Januar.
Wir find in den Stand geseht, die folgende Depesche des Bundeskanzlers Grafen von Bism arck vom 9. d. Mts. zu
mmenge veröffentlichen :
Ende desselb versunken.
ten Worms und Umge wohl wieder zu einem ge die im Jahre 1689 durch die F der Stadt matte diesem versu Oktober 1688 hatten die Franzo Februar des folgenden Jahres zwang Hand an die Niederreißung d erfolgte | ler den ganzen Landstrich am Rhein und Dörfern heranrüdckende
uhalten.
Versailles, den 9. Januar 1871.
. werden gleich mir in den Zeitungen ein von dem Grafen Chaudordy unierzeichnetes Schriftfück bemerkt Anklagen gegen die deutschen Heerführer den“ neutralen Mächten im eidigung mitgetheilt sein ß ih niht und möchte es o fichtlich ist das Schriftstück auf ein französi- {hes Publikum und auf das Bedürfniß des finnten Theiles der Presse faum zu glauben, daß der Graf sonen, die ihn beauftragt haben, Unbekanntschaft mit
haben , welches mit und Truppen angefüllt is und Schon im Namen der Regierung der Nationalverth Stadt bemächtigt. soll. Ob dies wirklich geschehen ist, wei man die Bürger, selber festigungswerke Ludwigs XIV., we Städten
um das
fast bezweifeln, f uns feindlich ge- anderer Länder berechnet, Chaudordy und die Per- bei einer Regierung die- auswärtigen Dingen ollten, auf die sie in Frankreich ihre Becech- In andern Ländern aber ist man fremder Völker zum Beobachtung zu machen.
Befehl - Einôde
Auch Worms stand lchen das Loos der Einäscbe- Diese erfolgte am 31. Mai 1689. folgenden Friedensßperiode Blüthe und Macht Der Ort eines geschicht- 18 wieder, als dort am 17. Sep- d, Savoyen und Ungarn der zu- Stande kam , ein Vertrag, fivbündnisses zwischen den genannten Dieser Friedens{luß bildet den Bedeutung , der ih in Worms
verwandelte - deutsche einem Einfalle in Frankreich abz auf der Liste der 1200 Orte, rung zugedacht worden war. Die Stadt wurde während der zwar wieder aufgebaut, hat sie seitdem nicht wieder lichen Ereignisses wurde Worn tember 1743 zwischen Wormser Traktat Ecneuerung des Offen Mächten zur Folge hatte. lezten Akt voa geschichtlicher vollzog.
Im Friede Rheinufer auch die Sî abgetreten.
voraus- geseht haben f nungen gründen fönnen. wöhnt, auch die Kulturzustände egenstande des Studiums und der Die Welt kennt das Unterrichtswesen und seine Früchte in Deutschland und in Frankreich, die allgemeine Wehrpflicht bei uns und die Konskription mit Loskauf bei unsern Gegnern ; sie weiß , welche Elemente in den deuts Turkos und den ‘fie erinnert sich aus der Geschichte früherer in vielen Gegenden aus eigner Erfahrung, in Feindesland
allein ihre frühere erlangt.
Englan chen Heeren den Ersaß- männern , Strafbataillonen
genüberstehen ,
französishe Truppen Bereitwillig bei uns zugelassene Vertreter der euro- Presse haben beobachtet und nit Menschlichkeit ie zögernd die strengen, aber nach berechtigten Maßregeln zur anzuordnen das völkerreht8widrige Verhalten der Truppen Auch der größten
verfahren pflegen. päischen und der amerikanischen bezeugen, wie der deutsche Soldat Tapferkeit 1 zu Paaren weiß und w Völkerreht und Krieg82gebrauch Aubführung komme! HeereSleitung dur ¿Franzosen “ gegen Meuchelmord gezwungen worden ist, und ausdauerndsten Wahrheitsentstellung wird elingen, die Thatsache zu verdunkeln, daß die Franzosen es ind, welche diesem Kriege den Charakter gegeben haben, den ein jeder Tag tiefer und breiter ausprägen muß. Schon vor meh- reren Monaten, nachdem wiederholte Fälle uns die Ueberzeu- gung verschafft hatten, daß die französischen Truppen das all- gemeine Völkerrecht, sowie die besonderen Abmachungen, an © denen Frankreih Theil genommen hatte, grundsäßlich miß- achteten, nacdem wiederholt, man darf fast sagen, regelmäßig auf unsere Parlamentäre geschossen, sowie gegen Aerzte und Ambulanzen vertrag8widrige und rohe Feindseligkeiten verübt worden waren , habe ih Ew. ..... ersucht, dieserhalb bei der dortigen Regierung Protest zu erheben. nen Zeit haben wir nicht nur d Bewéis8stücte sammeln können, sondern au neuer Fälle zu konstatiren gehabt.
Unier Umständen, welche die Annahme eines eines Jrribums auf Seiten der französishen Truppen völlig ausschließen, ist auf Parlamentäre, welche eine weiße Fahne
n von Lüneville (1801) wurde mit dem linken adt Worms an die französische Republik
Das Römische Reich Deut ammenbrach, b
scher Nation, das wenige Jahre esaß nicht mehr die Kraft und deshand die alte Kaiserstadt zurückzuerwerben, trennlich is von den großen Erinnerungen
Herrlichkeit des Reichs. L
später selbst zuf Macht, aus Fein deren Namen unzer der deutschen Nation an die alte
deutsche Schutze
In unserem Verlage sind erschienen:
Chrouik des deutsch - französischen K Königl. Preuß. Staats - mehrte Auflage. geheftet Preis 15 Sgr.
Chronique de la Guerre Franco Avec les Discours, Télégrammes, Ordres à l’armée, jesté le Roi de Prusse et Reine de. Prusse. Du 4 Juillet au 6 November. f
os the French Campaiîgn of 1870. To which
ing the Decrees, Telegrams, esty the King of Prussia, September.
rieges 1870. Aus dem Anzeiger. Vierte verbesserte und ver- 4. Juli bis 6. November 1870. gr. =AlIlemande 1870. Lettres, Ordonnances, t Arrêtés de Sa Ma- des lettres de Sa Majesté la le Moniteur Royal de geh. Preis 20 Sgr.
Prociamations ©
(D’aprêès In der seitdem ver- ie damals vorbehaltenen
ch eine lange Reihe
PDiary flossenen
is added an appendix, contain and Proclamations of His Maj Part I. From sth July till 7 Preis 15 Sgr.
Berlin, 27. Dezember 1870. Königliche Geheime Ober-H
Qufalles oder
ofbuchdruckerei (R. v. Deer).
und einen blasenden Trompeter mit sich hatten, bei den in der Anlage A. aufgeführten 21 Gelegenheiten geschossen worden, theils mit Kleingewehr, theils mit Granaten, zuweilen von einzelnen Schüßen, zuweilen in Salven. Einige Trompeter sind ken Poien bur Gai8 A worden. Die gericht- l rotokolle, durch welche diese Fälle konstati | mir vor und werden gedruckt werd A
Nach der Schlacht von Weißenburg stellie es sich heraus,
wie Ew. ..-.. aug meinem. Erlaß vom 27. S e A ; . September v. J. erinnerlich sein wird, daß nmcht nur vie in E WeE Be
{aft gerathenen Verwundeten, sondern auch höhere fran-: zösische Militärärzte von der Genfer Konvention gar nichts wußten, und daß einige der leßteren, nachdem sie von diesseitigen Delegirten belehrt worden waren , fich das vorgeschriebene Abzeichen nothdürftig Und ünkenntlich selbst herstellten. Freilich fan uns das weniger Wunder nehmen, seit wir aus den durch die Pariser Machthaber veröffentlichten amtlichen Depeschen aus dem Juli und August v. J. erfahren haben, wie unvollkommen vorbereitet für diesen so lange beab- sichtigten und so frevelhaft herbeigeführten Krieg Frankreich ge- wesen ist. Allmälig hat man si auf französischer Seite mit der Genfer Konvention so wohl vertraut gemacht, daß man die Vortheile derselben in vollem Maße in Anspruch zu nehmen weiß; um die Erfüllung der entsprehenden Pflichten aber ist es nicht besser geworden. Während wir auch die unzweck- mäßigen Bestimmungen der Konvention um den Preis großer Unbequemlichkeiten und militärischer Nachtheile durhzusühren Uns angelegen sein lassen, während mehr als hundert fran-
zösische Militärs hier am Siße des Hauptquartiers als Aerzte
und Rrankfenwärter \sich mit der größten Freiheit bewegen, während französische Delegirte in Gefangendepots in Deutsch- land zugelassen worden sind, obwohl zu vermuthen war und sich zu bestätigen scheint, daß ein solcher Verkehr verrätherische Anzettelungen zur Folge haben würde, so haben von französi- scher Seite die Angrisse auf Verbandpläße und Ambulanzen, die Mißhandlungen und Beraubungen von Aerzten, Delegirten,
Lazarethgehülfen und Krankenträgern , die Ermordung von
Verwundeten , bis auf die neueste Jeit fortgedauert, und wo Aerzte in die Gewalt der feindlichen Truppen gefallen sind, sind sie nicht selten mißhandelt und eingekerkert, im günstigsten Falle ihrer Effekten beraubt und guf beschwerlichèn Wegen nach der schweizer oder italienishen Grenze geschafft worden. Bei den häufigen Bewegungen der Trupvyen und Sanitätskolonnen ist e3 noch nit möglich gewesen , alle zur Sprache gekömmenen Cáâlle gerichtlich zu konstatiren; aus dcm vorhandenen reichhal- tigen Material mögen die in der Anlage B. kurz aufgeführten Beispiele genügen. Nur ein Zeugviß fann ih mich nicht ent- halten, gleich bier ausführlicher mitzutheilcn , des schweizer Arztes Dr. Burkhard, datirt aus Puiseaux vom 18. Dezember :
»Die Genfer Konvention ist in den Gefechten in den Wäldern von Orleans vielfach verleßt worden. Jch sah den 30. Novem- ber einen französischen Militärarzt, von dem nicht nur fran- zösische Gefangene behaupten , sondern der es selbst offen ein-
- gestand, daß er mit seinem Revolver viele preußische Gefangene. ¡ erschojjen. je
Viele Franc#-tireurs, so erzählen uns zahlreide Verwundete, zogen bei TUEgEN en Bewegungen Ge1.fer Binden aus der Tasche. Das Schießen auf Verwundete kam öfters vor.«