1871 / 19 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

262

hôrt¿; dann wird verhandelt wegen der Schwellen - und Schienen- liese.ungen, ferner mit Mascinenbauanstalten; es werden auch die Srundentshädigungen regulirt , was gar niht® Leichtes is. Und ehe das Alles nicht geschehen ist, kann der Bau der Bahn nicht in großem Umfange in Angriff - genommen werden. Also von dieser Anleihe wird in diesem Jahre sehr wenig zur Verwendung kommen. Von cinem Theil der Anleihe aber ist es wünschenswerth, daß sie noch in diesem Jahre zur Verwendung ge- lange; das ist nämnlih der für die Betriebsmitel dieser Bahn, welche ja nur wenige Meilen lang ist, bestimmte Theil ; das ist nicht viel, es sind ungefähr 93,800 Tblr. Diese Summe, meine Herren, fann ich glei jeßt sehr gut brauchen. Denn die Betriebsmittel wer- den früher fertig, als die Bahn. Eine Vahn kann nicht früher als in 2 Jahren fertig werden, es sei denn, daß es sich um eine Feid- eisenbahn handele, dic man ja wohl auch in 3 Wochen aber auch nit sehr dauerhaft fertig stellen fann. Aber die Betriebsmittel können in einigen Monaten angeschafft sein.

Um aber, meine Herren für Betriebsmittel eben auch noch ein MeùHreres zu leisten, so hat die StaaiLregierung sich bemübt, in diese Anleihe gleih noch cin Plus von500,000Thlkr. zur Anschaffung von Betriehämitteln hineinzubringen, und ih habe es dankbar anzueckennen, daß der Herr ¿zinanz-Minister mir darin aufs Beste enigegengekommen ist. Um nun d:n Zweck zu erreichen, meine Herren, Jhnen das Gescß heute {hon vorlegen zu können, ist dec Telegrapt, - thätig gewesen Wir haben also telegraphisch es ist wohi das erste Mal, daß das vorgekommen it an Se. Majestät den König berichtet und Über Nacht telegraphish die Allerhöchste Ermächtigung erbalten, dem Land- tage dieses Plus von 500,000 Thalern: mit zur Vorlage zu bringen. Das ist denn auch geschehen, und demngeuiäß;, meine Herren, müssen nun auch natürli scwohl der früher geneczmigte Text des Gescezes als auch dessen, Motive in tantum geändert werden. Das ist auch geschehen. Damit aber die Uebersichtlichkeit au nicht auf den ersten Bl: leite, so habe ih kein neues Mundum besorgen, sondern ab- icilich die Aenderungen daneben schreiben zu lassen. - Jch beehre niich aljo , die erste ursprüngliche Genebmigung, demnächst die zweite telegrophishe Genehmigung, drittens den Bericht dec betreffenden Minister, um diese Genehmigung zw erlangen, dann das Gescß und die Motive hier zu überreichen, und ih würde vorschlagen, dies Gescß; wie es gewöhnlich mit Eisenbahn-Gesezen geschieht, an die beiden Kommissionen für Finanzen und Zölle, und für Handel und Ge- werbe zu Überwweisen.

Zu dem Antrage der Komnmisfion,

__»Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in weiterer Ausführung des Beschlusses vom 23. November 1869 den Etat pro 1872 so vorlegen zu wolien, daß darin der Etat für die Hauptgestüte vollKändig von dem der Landgestüte getrennt erscheint, so das die Produktion der Landbeschäler als Einnahme bei dem Etat der Hauptgestüte und als Ausgabe bei dem der Landgestüte fiaurirt.« erklärte der Finanz-Minister:

__ Meine Herren! Mit der Abscht, die dem Antrage zu Grunde liegt, die Leistungen der Hauptgestüte und der Landgesiüte sorgfältig prüfen und würdigen zu können, ein klares Bild darüber zu' erlangen, wie cs sh damit verhält, ist die Staatöregierung völlig einverstanden; insbesondere der Finanz-Minister kann ja nur wünschen, daß in dieser Beziehung recht eingebend die Sachen geprüft und erwegen werden. Mit der Form, die Seitens der Petenten vorgeschlagen is}, würde aber die Regierung sich nit fügalih einverstanden erklären können, insosern das dazu führen würde, ein Prinzip, welcbes bei den Eratsaufstellungen im Allgemeinen befolgt wird, zu verlassen. Der Untrag würde nämli zur Foïge haben, daß beispielsweise für Pferde, die ein Hauptgestüt an ein Landgeflüt al‘giebt, die also unausgeseßt im Besiße des Staates verbleiben, bei der' einen Verwaltung eine Ein- nahme, bei'der andern Verwaltung eine Ausgabe aufgeführt würde. Das würde ein sehr unklares Bild über die Finanzverhättnisse geben es scheint dies bestritten werden zu sollen —, während der Zwrck, den man dabei verfolgt, wie mir scheint , schr einfach und leit erreicht werden fann. Es wird nämli nur darauf ankommen, daß der wirk- liche Werth der Leistungen ermittelt und in eitter Uebersicht' nachgewie-

sen wirtj“also daß man nit daraus eine besondere Einnahmeposition"

des Staatshaushaltsetats macht, sondern daß man in einer Übersicht- lihen Beilage zu dem einzelnen Etat die vollständige Auskunft über diese Verhältnisse ertheilt. Dann braucht man sich mit der \{wwieri- gen Frage des Voranschlages daß man gleichsam it: Voraus! er- mitteln soll: was wird im künftigen Jahte für: ein Kaufpreis zu er- langen sein? durchaus nicht zu befassen und kann sich an die viel fichèrere' Und zuverlässigere Grundlage: wa* war in der unmittelbar hinter uns liegenden Vergangenheit zu erlangen? halten. Dergestalt a De läffia E den e Ce rvill, viel! vollständiger und viel zuverlä!sstger erreichen , ohne die wünschensiberthe Gleichmäßiakei in Stat i Vi E ea / N N N ndem ih daher dem ntrage in der Hauptsache in seiner eigent» lichen Absicht in keiner Weise entgegentreten noch ola ih enipseh: len, den bezüglichen Theil des Antrages , wie ja: eben aud» {on ein Antrag eingebracht; worden ist, in Wegfall bringen zu wollen.

Der Minister der landwirthscaftlihen Angelegenheiten nahm nach dem Abg. Grafen von Lehndorff das Wort : Meine Herren! Der Herr Finanz-Minister hat bereits seie Be-

denken darüber ausgesprohen;, wenn eine folche Theilung des Etatê, wie sie hier vorgeschlagen ist, in unser ganzes Kassen- und Budßzet- wesen hineingetragen würde. JTch bitte un: die Erlaubniß, cin paar Beinerkungen, die hier gefallen sind, vom tecnischèn Standpunkte äus, beleuchten zu dürfen, indem ich mich“ den Ausführungen dés

errn Finanz-Ministers) wie sich da» ron selbs versteht; überall'añ- ließe. Jin vorigen Jahre, und i) “glaube, der Herr Rcferent vér»

sprach sich nur, wenn er vom Jahre 1863 \prah, es war im Jahre 1869, wurde der Beschluß in diesem Hause gefaßt, die Landgestüte unz- abhängiger von den Hauptgestüten hinzujellen. Jh muß deur Hecrn Neferenten widersprehen, wenn er behauptet, das sci nicht gishehen. Jch habe meine Bedenken gegen diesen Vorschlag gehabt und ih habe

| fle ausgespzochen, ih habe uiich aber für verpflichtet gehaiten, so iveit

irgend möglih den Beschluß des Hauses zur Ausfüßtung zu bringen.

Meine Herren! Unter allea den Gründen, die hicr giltend gemacht wurden zur Begründung jenes Antrages, ioar der in meinen Uugen der gewichtigste, daß es imm:-rhin vorkommen fönne, daß der Land-

stallmimcister, der in seinem Hauptgestüt junge Pferde gezücktet hat,-

diese mit einiger Vorliebe betrachten und daher geneigier sein könne, sie für qualifizirtere Landbeschäter zu erachten, als sie es 1wirtlich seien. J konstatire hier, daß unscre drei Haupigestüte in diesem Augenblicke mit Ehrenmännern beseßt sind, welche die Qualifita- tion haben und dieselbe dofunientiren, is dieje Shwäthe nicht zu ver- fallen, welche ein jedes Pferd vorurtheilsfrei ansehen. Alieia Men- sen sind Menschen und die Zeiten tönuen sich äude: u.

Objeftiv aufgefaßt, muß ih zugeben, daß wir feine Garantie das -

für haben, daß zu allen Zeiten so verfahren werden wücde. Um daher dieser Seite “des Antrages, die ih für eine berechtigte er- achtete, entgegen zu fomweo, habe ich bcstimunit, daß nicht mchx die Landstallmeister, diejenigen, welche die Pferde ziehen, sondern eine ganz unparteiishe Komniission darüber entscheide, ob ein von diesen Landstallmeistern gezogenes Pfe:d zur Einrangirung in die Landgestüte geeignet is oder niht. Der bcireffende Landstall- meister, der dem Gestüte vorsteh*, hat feine Stimme dabei, sondern cs steht an der Spie jener Komniission der Vrâses der Nemonten- Anfaufs-Kommission; dann gehören zu derielben noch einige andere Leute, die ih ernenne. Jn der Regel ernenne ich dazu ein Paar solcher Laadgestütévorsteher, welche zu den Enipfängern gehören, mckt zu denen, die die Pferde fortgeben. Endlich habe ih noch/ ein drittes Material hineingebracht; ih habe in der Regel den Vorsleb&æ dex landwirthschaftlichen Vereine der betreffenden Provinx dazu designirt; in dicser Kommission mit zu fungiren. So is es in diesem Jahre zum ersten Male in einer Provinz gehalten worden, so wird es fort- geseßt werden.

Wen nun der Antrag gestellt war, die Landgestüte unabhängi- ger hiuzusiellen, so have ich in der Form dieses Komparativs nur deu Vergleich mit ihrer seitherigen Stellung finden können. Sie sind in dieser Beziehung unabhängiger gestellt, als früher, eine volle und absolute Unabhängigkeit kanu meines Erachtens nicht erreicht, darf nicht erstrebi werden.

Das ganze Gestütswesen ist, wie Jhaen Allen bekannt is, dazu bestimmt, die Pferdezucht im Lande zu heben. Die Haupigéestüte ziehen die Vierde, die Landgestüte verwenden sie im Jaterxesse des Landes, Diese Aufgaben sind so verschmolzen und laufen so in ein- ander, daß es wahrhaft bedenklich wäre, diese beitea Justitute, ëie zu- sammei arbeiten müssen, ganz auseinander zu reißen. Ein solcher Untrag legt aber in diesem Augenblicke auch noch nicht vor, sondern der vorliegende bezieht sich bis jeßt nur auf das Kassenwesen.- Die Schwierigkeiten, die seine Ausführäng-: dort haben würde, hat der Herr Finanz-Minister bereits zuc Geltung gebracht; ich von meincm Standpunkte aus habe nur neh das Motiv hinzuzufüger, daß eine solche absolute Aenderung ihre sehr großen S@wieiigfeiten au in technischer Beziehung haben würde. Wollen Sie das Kassenwesen ¿anz sonderu und wollen Sie jeden Beschäler, der, ven den Hauptgejtüten gezogen, an das Landgesiüt abaegeben. wird, zu einer Taxe ais Ein- nahme » Position bei dem Etat der Hauptgestüte aufnehacen, dann müssen Sie die Pferde lange vorder taxiren , - bevor sie zur Verwendung kommen. Meine Herren! Der Etat von 1871 wird beispielsweise shon im Herb| 1870 der Landesoerirctung yorgeleat, und das Material dazu muß bereits im Sommer 1870 beichafft werden. Welcher prophetiswe Geist würde aber dazu getören, um zu bestimmen, welchen Werth das Pferd im folgenden Jakre odex in noch späterer Zeit baben wird? Wan verweist mich Toohl darauf, daß ja in andern Verwalt'ngen dergleichen Ourshnitissäte vor- fommen. Jawohl, aber es handelt sih in andern Verwaltäüngen in der Regel um leblose Gegenstände. Wie lange eine' Eisenbahüichiene, rie lange Eisenbahnwaggons' vorhalten , darüber iat die Techuik längst Erfahrungsäße festgestéllt ; mit dergleichen Zahlen läßt sich rechnen: Wollen Sie aber über lebende Wesen so disponiren, wollen Sie sogar darüber ein Urtheil fällen, was diese in einigen Jabren werth sein werden, \o müßte do, abgesehen von der künstigen Ent- wickelung derselben, auf die ja doch Alles ankommt; bei dem Ansaßte JFhres Rechenexempels immer noch in Parenthese der Saß eingeschaltet E »vorausgeseßt, daß das Pferd daun lebt und überhaupt noch a ist.«

___ Ih kann, meine Herren, noch aus einem andern sehr wesentlichen runde einer solchen Trennung des ‘Kassenwesens niht das Wort reden. Wollen Sie cine Trennung, aus der sich irgend eine praktiiche erolgerung zichen läßt, dann müßte die Trennung eine absolute sein, dann müßte sie dur alle Phasen und alle Tustanzen dur@gehen, nit

bios bis an die Centralstelle hinan, sondern auch du1ch die Ceniral«

stille hindurch. Es würde, um zunächst von fleinen Sachen zu sprechen, derselbe Kalkulator nit mehr die Hauptgestüte bearbeiten tönnen, der die Landgestüte bearbeitet. Das würde si. aber noch {limmer bei der Toeilung der Fonds gestalten. Wir haben z. B. gegenwärtig cinen Fonds von 90,030 Thlr. der immer bewilligt worden ist, zum Ankauf von Pferden, für beide Arten dec Gestüte, Woll-n Sie dicsen, Fonds au theilen? Natürlich darf dieser dann au nicht übertragungsfähig scin, sonst würde. das ganze Manöver ein müßiges sein. Wollen Sie diesen Fonds theilen, jo käme die Verwrvaltung fast alljährl'ch in große Verlegenheit. Schon jegt ist die Summe von 90,000 Thlr. gewiß eine sehr wenig zurcichende bei den enorm bohen

C R T E S L e RSEE t RE M D L E E R r ap 2: “gi Wr 37 T F. K E n E D E,

e A

H QITEERT E S SSL T ISBER E E T e, E O r E T I S Se E rad E E T SaE p ais T I T T T ugs Tur» 2 E E a E E S M R G E E L 2a Q E C S E E T d N D Art I E Tee L E M e E E L E R 0 4 Se 7 E E R P E 1 4A T G E E L E v, Lt R E PL L Es 8 E E R Ie 2A

F

93

Preisen, den gute Pferde in leßter Zeit gehabt haben. Wollen Sie aber diesen an sich sehr spärlichen Fonds noch ia zwei Kassen zerlegen, dann werden 1wir sehr bald in dem Falle sein, daß wir ein Bedürfniß, z. B. die Landbes{äler stärker zu ergänzen oder zu vermehren und wenn dasselbe noch so dringlich is nit befriedigen fönnen, weil der Fonds erschöpft ist, wäßrend in der andern Kasse noch schr be- deutende Mittel vorhanden sind; sie sind aber so zu sagen, lahm ge- legt; wir dürfen sie nicht nehmen.

Nus aüen diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag, wie er hier gesteilt is, abzulehnen und ansiait auf eine sehr prekäre Berechnunc, anstatt auf Zahilea ohne innern Werth, fast möchte ih sagen, auf einen E at mit thöncrnen Füßen \sih zu stüßen, lieber eine statistische Nachweisung, welche die Regierung Jhnen zu geben und alle Jahre dem Etat bciz fügen hat, Jhrer Rechnung zu Grunde zu legen. Auf einer so:chen Basis, ich meine auf Thatsachen, da läßt fich eine Berechnung gründen danach kann ian argumentiren und projektiren; niht aber auf Grund solcker Zahlen , die gar keinen Bierth haben. Jch erkläre mich also ausdrüdlih bereit, wenn das Haus cs vérlangt, dem Etat vom funftigen Jahre ab msglichst reichliheë statistisches Material. bei- zufügen, aus dem Sie die Ueberzeugung {öpfcn mögen, was dem Lande noth ist.

-—— Das »Central-Vlatt der Abgaben-, Gewerbe- und Handels- Geseßgebung und Verwaltäng in den Königlich preußischen Staaten« (Nr. 1) enthält 11. A.: Cirkular-Verfügung dcs Königlichen Finanz- Minifieriums, die Fuhrkosten der vom Halten von Diensipferden ent- bundenen Beamten betreffend, vom 20. Oktober 1870. Erlaß der Königlichen Beinisterien des Jnnern und dex Finanzen, die vorüber- gehende Vesctäftiguhng von Militärpersonen im Civildienst behufs ihrex Vorbildeng betreffend, vom 31. Oftober 1870. Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Dienstbezüge von Ober- Controleuren der Rübenzuckeritcuer, woe!he Bezirks-Ober-Controleure vertreten, beireffend, vom 21. November 1870, Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die UAnschreibung der mit Ladungspverzei{niß und Bégleiizettel auf Aemter im Jnnern abgefer- tigten Waaren in den Kommerzialregistern betreffend, vom 15. Ofk- tober 1870. Verfügung des Königlicien Finanz-Ministeriums, die Unschreibung der als Geschenke 1c. vom Auslande zur Pflege ver- wundeter oder erkrankter Krieger eingehenden zollpflihtigen Gegen- stände in den Kommerzial-Na(hwwceisungen betreffend, vom 8. Dezems- ber 1870. Cirfular-Verfügung des Königlichen Finauz- Minisierium®, die Bollziehung der Erledigungsbescheinigungen in den Branntwein- steuer-Anmeldungen betreffend, vom 24. September 1870.

Bereinstháätigkeit für die Armee.

C4. Das Centralkomite der deutschen Vereine zur D Pflege im Feldeverwundeter und erkrankter Krie- a qger hat folgenden Eclaß den Landes -, Provinzial- und Be- zirts - Delegirten zugehen lassen: j; 0 »Der nahe bevorstehende Täg, welcer alle deutschen Wähler zu-

sammenführen wird, um die von unseren Lrmeen auf den Gefilden

¡Frankreihs blutig erkämpfte Einigung der deutschen Stämme und Wiederbegrändung des Deutschen Kaiserreichs dur die Wahlen zum ersten deutschen Reichstage zu besiegeln , erscheint vorzugsweise Os der Fürsorge für Diejenigen zu gedenken; welchbe in' jenem Kaw pfe Gesundheit und Leben eingeseßt haben, und noch seßt an Wunden oder Krankheii darniederliegen.

Wir haben deshalb beschlossen, an die Herren Landes-, Provinzial- und Bezirkz-Delegirten das angelegenilihe Ersuchen zu richten, ge-

| fälligst veranlassen zu wollen, daß an dein Wahltage in allen Wahl-

lofalen Sammelbüchsen mit der Aufschrift:

»Danëft der Wähler an die deutschen Krieger« aufgestell, und der Ertrag für die Pflege der Verwundeten und Kranken verwendet werde.

Ew. 3. ersuchen wir deshaïb ganz ergebenst, gefälligst für den Jhrer Thätigkeit unterstellten Bereich die erforoerlicen Schritte zu thun, daß die Aufzellung der Sammelbüchsen im Wahlliokal, nach Einholung der etwa vorgeschriebenen staatlichen Genehmigung erfolge, auch die Herren Wablvorsteher die Wähler in gecigueter Weise auf Ad Sammlung aufmerksam machen und derer Zwecke möglichst

Tde n,

Ein Vorgan; in einem einzelnen landräthlichen Kreise bei Gele- genheit der leßten Wahlen für das preußische Abgeordnetenhaus, läßt uns bieryvon einen ret guten Erfolg hoffen.

Den Ertrag der Sammlung wollen Ew. ... dann für Jtren Bereich gefälligst fefistellen und uns davon Nachritt g-ben.

Ueber die Art und Weise dêr Verwendung wird dann unschwer eine Verständigung stattfinden können.

Die Größe des Bedürfnisses unserer Kasse, wollen Ew... aus dem in zwei Exemplaren hier beigesügten Cirkulare vom 11. d. Mts. gefällig erschen.

Empfangen Ew. .... die erneute Versicherung unserer ausge- zeichneten Hochachtung.

Gewerbe und Handel.

Die » Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks- wirthschaft 2c. Organ des Oberschlejishen Berg- und Hüttenmännischen Vereins 2c.«5 redigirt von Dr. Ad. jrrankt, enthält in ihrem Schlußhefte des Jahrgançs 1870 folgede Artikel: Die Merbidität oder Krankfälligkeit der Berg- und Hüttenleute (von Ad. ¿5ranÿ) Die neue Bergordnung des Königreichs Polen vom 16 /258. Juni 1870 (erste und einzige deutsche Ueberseßung). Berg- Polizei-Verordnung vom 26. November 1870, betreffend die Kontrole der auf den Bergwerken beschäftigten Arbeiter. Literatur: Inhalts- Uebersicht der montanwissenschaftlihen Wochenschriften pro U. Seim, 1870. Verunglückungen beim Bergbau Preußens und Grofbritan- niens im Jakbre 1869. Produftion der Hütten Preußens im Jabre 1869. Zum Kohlen- und Metallmarki. November Dezember 1870. Finanzsiatisstt. Angaben über sisf. Berg- und Hüttenwerke, welche im Jahre 1871 zum Verkauf kommen sollen. Mittheilungen über Verhandlungen des Oberschles. Berg- und Hütten-Vereins.

. Zur Sinkguß-Judustcie.

Heffentlicher Anzeiger.

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Der unterm 7, Oktober v. J. gegen den Handelsmann Johannes Friedrich, gt. Burhenne, von Eichenberg erlassene Stectbrief wicd als erledizt hiermit zurückgezogen. Cafsei, am 13. Januar 1871.

Königliche Staatsantvaltschaft. |

Die Militärpflichtigen: 1) Johann Kowal, geb. am 29. Januar 1843 zu Rhein , 2) Adolph Kextan; geb, am 19. Apkil 1843 ebenda, 3) Heinrich Ferdinand Thielmann, geb. am 19. Januar 1843 ebenda, 5 Gottlicb Rautenberg, geb. am 26. Februar 1843 zu Herrmanowollag, 9) Friedrih Aktuhn, geb. am 30. Mai 1843 zu Junsterburg- 6) Michael Drulewiß-, geb. am 13. April 1843 zu Muniercziewen, 7) JTohaun Chrost, geb. am 83. Januar ‘1843 zu Gr. Notisten, 8) Carl Weber, geb. am 8. Mai 1843 ebenda, 9) Jac2b Kolossa, geb. am 19. November 1843 zu Kleszewen, 10) Johann Wischniewski, geb. am 19. Novembez 1843 zuy Graywwen, 11) Michael Schoenliwa, geb. am 4. September 1843 zu Pierkunowen, 12) Sqmyel Deumbect, geb. am 4. Mai 1843 zu Sczyhallen K. O. , 13) Gottlieb Knaps®, geb. am 17. August 1843 zu Kl. Gablif, 14) Sa- muel Kuberka, geboren amn 3. Augus 1843 zu Scheuba, 15) Carl Papfsi/ geboren am 1. Juni 1844 zu Rhein, 16) Friedrich Schulgien, geb. am 23. Februar 1844 ebenda, 17) Jo- hann Stobbe, geb. am 23. August 1844 zu Bogapewen, 18) Michael Kosziol, geb. am 22. Oftober 1844 zu Paprodiken, 19) Jakob Molfus, geb. am 22. Juli 1844 zu Ulthof-Lößen, 20) Carl Broszio, geb. am 13. Februar 1844 zu Biestern, 21) Carl Strzciafa, geb. am 31. Oktober 1844 zu Gutten, 22) Fcie- drich Skopnick, geb. am 16, November 1844 ebenda , 23) Alexan-

der Gustav Baszcyck, geb. am 28 F P 1844 ebenda,

24) Gottlieb Przyborowsfi, geb. am 31. August 4 zu Willkassen 25) Auzu| Moßkau, geb. am 25. September 1844 zu Lößen / Friedrich Rundt, geb. am 30. Dezember 1844 ebenda , 27) Friedrich S dinalaia geb. am 7. Februar 1844 zu Berghof, 28) Samuel Heß, ev. an 3. November 1844 zu Adl. Krzywen, 20 Gottlieb

oytal, geó. am 31. August 1844 zu n, J ¿I LLTCl/ n

Pollack, geb. am 9. August 1844 zu Sched

et

G S C I ai E E T R E S POE D O B Eg Erd AE Ta A PETE T E E P E 7" R

chael Hellmann, geb. am 28. August 1844 zu Sczepanken, 32) Johann Purwin , geb. am 19. Januar 1844 zu Staschwinnen, 33) Julius Michalowski, geb. am 7. Oktober 1844 zu Sucholasken, 34) Joseph Czakozoski , geb. am 7. November 1844 ebenda 35) Ludwig Sabrowstki, geb. am 7. September 1844 zu Widminnen, 36) Johann Dubinski, geb. am 7. August 1845 zu Rhein, 34) Gottlieb Suplik, ged am 3 Februar 1845 zu Herrmanowolla, 38) August S1zablac, geb. am 19. Mai 1845 zu Groß-Notisten, 39) Samuel Woyczechowskfi, geb. am 5. Februagc 1845 ebenda, 40) Julius Kunia, geb. am 6. Juli 1845 zu Klein - Notisten, 41) Michael Nagelski, geb. am 12. März 1845 zu Orlen, 42) Johann -Saffrin, geb. am 2. April 18H gzu Slabowen, 43) Maitin: Rude, geb. am 2. November 1845 zu Gr.-Stürlack, 14 Carl Buße, geb. am 19. August 1845 zu Altbof - Lößen, 45) Friß Meyer, geb. am 15. März 1845 zu Bogaßewen, 46) Friedrih Lahnert, geb. am 28. April 1845 zu Schwiddern, 47) Friedrich Nicolav, geb. am 19. März 1845 zu- Bilsfen 48) Carl Nicchodz, geb. am 19. Januar 1845 zu Danowwen, 49) Car erdinand Gringel, geb. am 10. Juli 1845 zu Gr. Wronnen, 50) acob Kullick, geb. am 27. April 1845 zu Klein-Konopken, 51) Gott- lieb Dombrowski, geb. am 20. Februar 1845 ebenda, 52) Gottlieb Heyer, geb. am 2. Januar 1845 ebenda, 53) Johann Karaschewöki, geb. am 3. Juni 1845 zu Grondzfken, 54) Friedrich Willubki, geb. am 2, Mai 1845 zu Orlowen, 55) Michael: Owsziak, geb. am 3 September 1845 zu Sczyballen -.Orlowen, 56) Gustav Crohn, geb. am 19. Juli 1845 zu Lipehne - Soldin, Domizil- berechtigt in Lößen, 21 Jahre alt, sind von der Staatsanwaltschaft bei uns auf Grund des y 110 Strafgeseßbuchs des Geseßes vom 10. März 1856 und der Ersaß - Jnstcuktivn' vom 20. März 1868 ak- eflagt , ohne Erlaubniß die Könulisehen Lande vexlassén und sih da- urch, dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres entzogen zu haben. Zur Hauptverhandlung auf diese Anklage is Termin auf den 6. März 1871, Mittags 12 Uhr, vor! der Kriminäl-Depu- tation des e igen Kreisgerichts angeseßt: Die Obengenannten wer-

ch aufgefordert j T TeRgR eit tunde zu erschèinen und

den hierdurch : | [inen U die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beiveisbmittel mit zur Stelle zu

S va Ä d S WZ% h A Voir biet anein dio eits “A, ai vid d R E O REK Ei C SRM T T1 R IST S I T P ves g Maia