1871 / 21 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Jm Verlauf seiner gestrigen Sißung trat das Herren- haus in die Tageßordnung cin. Der erste Gegenstand der- selben war die Sc{lußberathung über den Gesehentwurf, be- treffend die landschaftlichen Brandkassen in der Provinz H Der Neferent Graf zu Münster beantragte den Geseß- dem Beschlusse

conde-Lieutenant der Reserve Fleischmann, an den Seconde- Lieutenant von der Landwehr Pausche, und an den Stabs- Arzt Dr. Seyffert; des Ehrenkreuzes dritter Klasse

auptmann von Pollern und den Seconde - Lieutenant Schäffer; sowie der silbernen Verdienst-Medaille mit Schwertern am Ringe: an den Vize - Feldwebel Wedler, den Sergeanten Kuthe und den Unteroffizier Schulenburg von der an den Sergeanten Leue, die Unteroffiziere Lindemann und aruckewiß von der 2. Compagnie, an den Feldwebel Ar n- edt, den Sergeanten Barsch und den Gefreiten Schlicken von der 3. Compagnie, an den Feldwebel Behrens, den Ser- geanten Fiedler und den Gefreiten Audorf von der 4. Com- pagnie, an den Sergeanten Holz, den Unteroffizier Susott und den Musketier Menz von der 5. Compagnie, an den Sergeanten Friedrich und die Mußk®ketiere Licke und Schaeps von der 6. Compagnie, an den Unteroffizier Busse, den Gefreiten Strümpel und den Musketier Bor sch von der 7, Compagnie, an den Feldwebel Schmidt, den Sergeanten Lobenstein und den Untcroffizier Kerzen von der 8. Compagnie, an den Gefreiten Barth und die Füsiliere Lendge und Schwarz von der 9. Compagnie, an den Feldwebel Johannes, den Sergeanten Proß und den Gefreiten Schreiber von der 10. Compagnie, an den Feldrwoebel Benkowiß, den Sergean- ten Blume und den Gefreiten Richter von der 11, pagnie, an den Sergeanten Pennings8dorf, den Gefreiten Schulz und den Füsilier Blumen triit von der 12. Com- pagnie, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Berlin, 20. Januar. flamirung Sr. Majestät des Königs zum Deutschen Kaiser hat, nach telegraphischer Meldung, am 18. Januar in dem festlich dekorirten Spiegelsaale des Schlosses von Verfailles in Gegenwart der dort anwesenden Deutschen Fürsten und Prinzen, sowie der Vertreter der verschiedenen Regimenter statt-

gefunden. / Jhre Majestät die Königin besichtigte gestern das Lazareth im Elisabeth-Krankenhause. _— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz hat an die hiesigen Stadtverorbüeten auf das von ihnen an Höchstdenselben Glückwunschschreiben die

ohne Schwerter: an den H

Uebereinstimmung mit Abgeordnetenhauses anzunehmen, und das Haus {loß sich diesem Antrage ohne Diskusfion an.

Es folgte die Schlußberathung über den Gesehentwurf, betreffend die Bewilligung von Darlehnen an die Krei8verbände Der Referent Herr Engels bean-

tragte, dem Geseßentwourfe in derjenigen Fassung, in welcher derselbe aus den Berathungen des Hauscs der Abgeordneten hervorgegangen ist, die verfassungsmäßige Zustimmung zu er- theilen, und nach kurzer Empfehlung dieses Antrages durch den Referenten wurde derselbe angenommen.

Herr von Plöß referirte hierauf über den Bericht der Ma- trikelkommissioñ, welcher vom Hause genehmigt wird.

_ Sodann wurde die Berathung des Berichts der VUII, Kom- mission Über den Geseßentwurf, betreffend die Ausführung des Bundes8geseßes Über den Unterstühungswohnsiß, fortgeseßt. Die- selbe begann mit dem §. 24. Die Kommission beantragt, die Cg. 24—32 zu streichen und das Haus trat diesem Antrage bei.

Den §. 33 empfichlt die Kommission in folgender Fassung anzunehmen :

»Der Staatsregierung steht nach Maßgabe der Gemeinde-Ver- fassungsgeseße die Aufsicht Über die Verwaltung der Orts-Armenver- bände zu. Sie hat darüber zu wachen, daß das Armenvermögen seinen bestimmungsmäkigen Zwecken nicht entfremdet werde. «

Hierzu beantragte Herr von Kleist: zwischen den Worten »hat« und »darüber« ecinzufügen, »insbesondere«.

Nach kurzer Diskussion wurde dieser Antrag mit dem An- trage der Kommission angenommen. Die er Fassung der Regierung8vorlage, die §§ kurzer DiKfkussion, an der sih die Herren von Kleist, von Senfft- Pilsach, Graf Brühl, der Referent Graf zu Eulenburg und der Regierungs-Kommissar Geheimer Regierungs-Rath Wohlers8 be- theiligten in folgender Fassung angenommen :

»§. 37. Die Vertheilung der zur Erfüllung der Verpflichtungen der Lgndarmenverbände aufzubringenden Kosten auf die betreffenden Kreise erfolgt nach den von den Ministern des Jynern und der Finanzen zu genehmigenden Beschlüssen der Vertretungen jener Ver- Sofern bei neugebildeten Landarmenverbänden derartige Be- uli 1871 nit gefaßt werden können, erfolgt in- terimistisch die Vertheilung nah Maßgabe der in den betreffenden Kreisen auffommenden direkten Staatssteuern tungen der Kreise bleibt die Beschlußfassung Über die Aufbringungs- weise des auf die lehteren vertheilten Kostenbetrages Überlassen. annover werden die vorgedachten Kosten auf die Amtsverbänade beziehungsweise auf die nicht zu einem Amtsver- band gehörigen Städte vertheilt, «

»§. 38. Mit dem 1. Januar 1873 treten in der Provinz Schle- sien die zur Zeit dort geltenden geseßlichen Bestimmungen, betreffend die Erhebung von Abgaden für das Landarmen- und Korrigenden- wesen bei Erb- und Besißveränderungsfällen , außer Kraft.«

j Qu §. 39, welchen die Kommission in folgender Fassung zur Annahme empfiehlt: :

»Personen, welche arbeitsfähig \ind, gleichwohl aber nah Verlust ihrer bisherigen Wohnung binnen einer von der Orts-Polizeibehörde ihnen gestellten Frist, sich eine andere Wohnung nicht verschafft haben, \o daß ihnen durch polizeiliche Veranstaltung ein Obdach vermittelt werden muß, können durch Ueberweisung in eine Arbeitsanstalt dazu angehalten werden, sich eine Wohnung zu beschaffen.

In gleicher Weife können Personen, welche die ‘Armenpflege in Anspru nehmen, sh aber weigern, für die ihnen gewährte Unter- üpung, ‘die ihnen von der Obrigkeit, sei es im Orte oder auswärts, angewiesene, ihren Kräften angemessene Arbeit ordnungsmäßig zu verrichten, durch Ueberweisung in eine Arbeitsanstalt zu solchen Ar-

beiten ‘angehalten werden. Die Ueberweisung in die Arbeitsanstalt darf in beiden Fällen

den Zeitraum von 6 Wochen nicht Übexschreiten,«

beantragt Herr von Waldaw-Steinhöfel dem Alin. 3 folgende Fassung zu geben: C

»Die Ueberweisung in die Arbeitsanstalt erfordert bis zur Beschaffung der Wohnung oder Leistung der Arbeit den Zeit- raum von- 6 Wochen, darf aber dann in keinem Falle den Zeitraum ‘von 6 Wochen überschreiten. «

An der Debatte betheiligten fih der Referent Graf zu Eulenburg, der Regierungskommissar Geh. Regierungs-Rath Wohlers und die Herren Graf Brühl, Tellkampff, von Bernuth, achariae, Frhr. von Senfft-Pilsach, von ann wurde der Antrag der Kommission mit dem von Waldaw'schen Amendement angenommen.

ÇF. 40 bis 45 wurden bei geringer Diskussion nach den Anträgen der Kommission erledigt, ebenso auch Y. 46, bei welchem auch der Minister des Jnnern in die Diskussion ein- rif, und die §§. 47 bis 50. Qu §. 51, für den-die Kommission lgende Fassung beantragt:

»Lehnt ein preußischer Armenverband den von einem Armenver-

entwurf

. Compagnie,

im Negierungs8bezirk Trier.

efRmiitt s A0 L E H E E S S C Ei ar Bi A ï

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Preußen. Die feierliche Pro, . 34—36 wurden

ÿ. 37 und 38 nach

G PSE L Zar:

\chlü}se bis zum 1. J zum Jahre8wechsel gerichtete nachstehende Antwort erlassen :

Die Städtverordneten Berlins haben Mir au diesinal aus Anlaß des Jahres8wechsels ‘ihre guten Wünsche targebracht und Mich dadurch , wie durch die Worte hoher Anerkennung , welche sie den Leistungen Meiner Armee gezollt , zu aufrichtigem Danke verpflichtet. Wenn der Beginn eines neuen Jahres uns selbst in ruhigen Zeiten zu ernsier Betrachtung stimmt, um wie viel mehr heute, wo wir auf Erfolge ohne Gleichen zurückblicken und uns nicht verhehlen dürfen, daß noch Großes zu vollbringen is , bevor der heiß ersehnte Friede unsere Heere in die Heimath zurückführen kann. Der Dank aber, den wir bewegten Herzens der Vorsehung darbringen, \chließt die feste und freudige Zuversicht in si{, daß wir das Ziel erringen werden, dessen wir zu ehrenvollem und sicherem Frieden bedürfen. Möge er uns bald zu Theil werden; möge in ihm mit der Hauptstadt das ge- sammte Vaterland den wohlverdienten und theuer ‘erkauften Lohn für die treue Hingebung und Opferwilligkeit finden, welche sich auch in diesem Kriege in unverglei@licher Weise bewährt haben.

Hauptquartier Versailles, den 9. Januar 1871,

Friedrich Wilhelm , Kronprinz. «

Dem Central-Komite der Victoria-National-Jnvaliden- lichen Hoheit des Kron- chreiben zugegangen :

Den WVertre-

3E

E E M E E E E R E E E C S E E S E t SELE at e F E. E S E E E n

Stiftung ist Seitens Sr. Köni prinzen das nacstehende Hand »Aus dem mit Jhrem Schreiben vom 11. v. M. Mir über- sandten Bericht habe Jh zu Meiner Freude ersehen, daß die segens reiche Wirksamkeit der Victoria-National-Jnvaliden-Stiftung auch in dem abgelaufenen Geschäftsjahre fi in vollstem Maße bewährt hat. Gern benuße Tch diesen Anlaß, um den Leitern der Stiftung, ins- besondere dem ges{chäftsführenden Aus\{hus}se derselben Meine dankbare Anerkennung für ihre hingebende und erfolgreihe Thätigkeit ausz sprechen. Die Besebung der im geshäftsführenden Aus\{u}e eingetretenen :- Vakanzen behalte Jch Mir- bis nach der von Jhnen bereits in Aus- sicht genommenen ftatutenmäßigen Neuwahl vor. Hauptquartier Versailles, den 8. Januar- 1871. Friedrich Wilhelm, Kronprinz.«

An den stellvertretenden Vorsißenden des Central-Komites der Victoria- Königlichen General der Infanterie

«Ordens, Herrn von Peucker in Berlin,

von Waldaw, Dr. Q Kleist und Rasch. D

E Sn es Schwarzen-Adler

und Ritter d

S S P T S P P IORNES E B C o8 T7: g Arn E L E E E T E E E I E E E E E S E Tr E E E A Gr S Et Eta (8 E E e E E nact E e B E E 7 Af L a Cd Le R L Ce L « e Mt t x

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287

bande, welcher dem Geltungsbereiche des Bundesgese es vom 6. Juni s 1870 ngrtêrh Len me Hn tbolenen Unfa f Erlang von | Bln (u sagen 2etefente Mnbormenzerband für die Erlattung stüßungsfof Uebernahme eines Hülfsbedürftigen ab, Nach kurzer Empfehlung di | d E, air lig Anspruch auf dahin gerichtete Klage von ferenten ivande derselbe A L Le 67 ab blt Me 1 pas Heimathwesen derjenigen Regierung ent- | Kommission zu streichen, während Herx Wilkens veantees dea : /

schieden, in deren Bezirk die Verwaltungsbehörde des in § ) ae Lten erien Artcbibecbantes iee Sid res es in Anspruch ge O: Vorlage anzunehmen und ihm Folgendes zu

liegt ein Antrag der Herren von ift- . g A Der P Kleist-Rehow u. Gen. vor: »Die öffentlihe Unterstühung hülfsbedürftiger Ausländer , be-

dem F. 51 folgenden Saß als zweites Alinea hinzuzufügen: L c s gen: ç e , er , Ii »Gehören der klagende wie der verklagte Armenverband deuselt ziehentlich die Erstattung der diesfälligen Vorschüsse f j" gle Armenverband demselben verbänd-, [iegt dein Land- Armenterbälde 6 t e TeS Anmel

Kreise an, so exfolgt die E i PES: _ ; Kreises « so exfolgt die Entscheidung von einem Ausschusse dieses An der Diskussion betheiligten sich der Referent, der Negie-

Nach einer Diskussion, an der si der Referent, der Re- | rUngs-Kommissar Geheime Ober-Finanz-Rath i : Dis! | , ; 1 z-Rath Wollny, und die gierungs-Kommissarius Geheime Regierungs-Rath Persius und | Herren Graf Brühl, Wilkens, v. Vernuth und v. Kleist, worauf die Herren von Kleist , Wilckens und von Below betheiligten, der Antrag Wilkens angenommen wurde. Den §. 78 empfiehlt wurden beide Anträge angenommen. Dem §. 52 beantragt | das Haus, ebenfalls zu streichen, Regierungs - Kommissar Geh. die Kommission folgende Fassung zu geben: Regierungs-Rath Wobhlers erklärte sich dagegen, das Haus gee »Die Deputation für das Heimathwesen besteht aus drei von | nehmigte aber diesen Antrag. Den §. 69" empfichlt die Kom- dem Regierungs - Präsidenten zu bestellenden Mitgliedern der Regie- | mission in nachstehender Fassung anzunehmen: ring, on t Mus cins die Qualifikation zum höheren ; (rius den c des Mee der cinen Hülfsbedürftigen Zter 0 e nieritüben muß, können durch einen mit Gründ s is Hierzu beantragen die Herren von Kleist - Reßzow und | {luß der Berwaltungsbebörde na Anhörung der Beideilicten a enossen: : Ehemann, die Ehefrau, die ehelichen Eltern, die uneheliche Mutter, dem §. 52 folgenden Saß als zweites Alinea hinzuzufügen: | sowie die ehelichen Kinder des Hülfsbedürftigen angehalten werden; »Der Kreiëaus\{uß besteht aus dem Landrathe, welcher zugleich den | dem leßteren nah Maßgabe ihrer geseßlichen Verpflichtung die erfor- Borfip führt, und vier von dem Kreistage zu wählenden Kreiseinge- | liche laufende Unterstüßung zu gewähren. sessenen, von denen einer die Qualifikation zum höheren Richteramte Läßt ein Ehemann seine Ehefrau ein Vater, oder, wenn der haben muß. Die Anwesenheit dreier Mitglieder, unter denen jedo | Vater todt oder verschollen ist, eine Mutter die ehelichen, noch nicht der Landrath oder dessen Stellvertreter und das rechtsverständige Mit- | 14 Jahre alten Kinder oder eine Mutter ihre unebelichen Kinder glied sich befinden müssen, genügt zur Beschlußfähigkeit. Die gewähl- | eben diefes Alters, der geseßlichen Verpflichtung zuwider, dergestalt ten Mitglieder, sowie die für sie zu wähle,den Stellvertreter bedürfen | bülflos, daß diese Angehörigen der Armenpflege anheimfallen, so kann der Bestätiaung der Bezirksregierung. Den Landrath (resp. Land- | eine solche Person, falls sie die Armenpflege nicht in Anspruch ge- rath8amts-Verweser) vertritt in Behinderungsfällen ein Kreis-Depu- | nommen und deren Nothwendigkeit niht nachgewiesen hat, sobald tirter.« j der Versuch fru@chtlos geblieben ist, sie im Verwaltungs - oder gericht- Nachdem ‘sich die Herren von Bernuth, Hagen und von | lihen Wege zur Unterstüßung jener Angehörigen zu vermögen, dazu

Kröcher für diesen Antrag geäußert, wurde derselbe mit der durch Ueberweisung in eine Arbeitsanstalt exefutivisch angehalten &assung der Kommission angenommen. übers@reiten E E e E Wochen Ae

Ohne erhebliche Diskussion wurden ferner die G. 53—58 ie 1 E I j . Die Beschlußfassung steht dem L [eni ‘eise L A a §. 59 be- iun Negierungsvezirte E des Ober Mea a T E iy ma u fassen: eramtêbezirfes zu, in welchem der i s E Ç. 59. Die Entscheidung erfolgt in öffentlicher Sibung der Depu- | gehörige des HülfSbedürftigen, inen Sohn ig Bat, bete E E eE nach erfolgtec Ladung und Anhörung der Parteien oder ihrer | wenn die Gemeinde des Wohnsißes, weder in Kommunal- noch in m Vollmacht versehenen Vertreter. Die Ladung erfolgt unter der Polizeiangelegenheiten der Aufsicht des Landraths unterworfen is dem S O POe Die. Enisaddona Ma S for E | nt „werden „vürde.- 1 g kann sofort verkündig Hat der gedachte Angehörige im Inlande keinen Wohnsi t werden; es is Über dieselbe aber jedenfalls ein schriftlicher, mit Grün- | ten an die Stelle derx j i n 1a e den A n Borries baten und a Bas jugufellen. Aufenthaltsortes.« e Behörden des Wohnsives die Behörden des eantragte, in diesem Paragraphen das derr Wilkens beantragte, das zweite Alin i U »erkannt« in »entshieden« umzuwandeln ; mit dieser | als §. 71 a. einzufügen A daneben U L a, wurde der Kommissionsantrag genehmigt. Die | Ueberweisung an eine Arbeitsanstalt erfolgt auf dem im §. 40 IS. 62 wurden nach den Anträgen der Kommission geneh- | angeordneten Wege. « : M ieb §: 63, welchen die Kommission in folgender Fassung U A Referent und die Herren v. Bernuth und chl: i l ilkens diesen Antrag befürwortet, ward »Die Entscheidung erfolgt gebühren- und stempelfrei. Dem un- Die §§. 90, 70 Und 71 wurden Uerdut i U Saft Ui

terliegenden Theile sind die, in baaren Ausl{ be i des Verfahrens mit Einschluß der, der Gegenpartei Rana e Regierungsvorlage angenommen. (Schluß des Blattes.)

ren Auëêlagen zur Last zu legen. Im Veriaufe der gestri i

getde Pari i de ald Sidus Le Betieiot“ vel: | Bee Beo Dn cen au, ellen Gesenflrde, der Lages

den Rechtsverständigen zur Last zu legen. Meinbaclen ber L der Kommission für das Ge- Die zu erfiattenden Kosten und Gebühren werden von der Depu- ; : E ; ;

tation festgeseßt. « Die Kommission hatte beantragt, die Petition des Ma-

beantragten die Herren v. Kleist u. Genossen : gistrats zu Templin, betreffend das von dem Konsi orium

Folgenden Saß als drittes Ua A E »Rüsichtlih | (Um bestrittene Necht der Besezung der Todtengräberstellen der

der Verhandlungen vor dem Kreisauss{husse findet eine Erstattung | Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigun zu úber-

‘von Mandatariengebühren nicht ftatt.« weisen. Nach längerer Debatte wurde dieser Antrag an- _ Beide Anträge wurden nach kurzer Diskussion, an der \sich | genommen.

die Herren Wilckens und v. Kleist betheiligten , angenommen. Es folgte der Berichi der 1, Abtheilung über die Prüfun

Gleichfalls nach den Anträgen der Kommission wurden die | der Wahlen im 2. Wahlbezirk (Landkreis Labiau und Wehlau

§S. 64 u. 65 erledigt und dann die Sißung um 4 Uhr vertagt. | des Regierungsbezirks Königsberg. Bei den Wahlen der beiden Übatordnèten Larz und Mehl-

In seiner heutigen (7.) Sigung des Herrenhauses L ; welcher der Minister des Jnnern Graf zu Ealetes a Und! baife He Abibeifina ved L O vorgekommen

Finanz-Minister Camphausen und als Regierungs - issa- ; n ca | rien die Geheimen Rit Opis Persins Wollur Mae, Z 1 die Gülligf-itserflärung der Wahl der beiden Abgeordneten des Lean, Dannemann u. A. beiwohnten, machte der Präsident die | “° D feststellen E 6 A Beataia f

Mittheilung , daß der Handels - Minister die Nachweisung der | des Wahlvorstandes bei der am 16. November 1870 vol Bren S Verwendung der 150,000 Thaler Dispositionsfonds zu unvor- | von dem Wahlkommissarius dur Sandschlag au Cidebiate a bergesehenen außerordentlichen Ausgaben bei der Eisenbahn- | pflichtet worden sind und zwar durch eidlihe Verachmung derselben ; Verwaltung þpro 1869 übersendet habe. Dieselbe geht an die 3, feststellen zu lassen, ob in Tapiau und Wehlau die im Le

Budget-Kommission. Da ; des Reglements vom 10. Juli 1870 vor ich all i g si nn seßte das Haus die Berathung theilungsliste aufgestellt R dba elegt ist, prt Einforderung derféldén

des Geseßentwurfes , betreffend die Ausfü des - Ti e Arb Be gu Unterstüßungs Wohnsih, fort Den C 66 und ibe RMUNA, der Magistratsmitglieder zu Tapiau ommission in folgender Fassung anzunehmen: Auf den Ant i findel L Haug d, 96 del Bundesgesehes erwähnten Anordnungen | Gültigeitserklärung beider Wahlen u beanstanden und fes in denjenigen Fällen Statt, in d in Streit esen au | stellen zu: lassen, ob die reglementsmäßi geforderte Aufstellun lee denen ein Streit zwischen, zwet preußi | nd Auslegung der Abtbeilutgslisten {ür die: Städte Labtee

{en Armenverbänden besteht. L „N A o nach d. auf Grund des g. 46 ser Vor- | und Die Eh Da IUS g d

i eidung zur Zahlung der ihm endgültig auf- e ung wurde um 31 iz erlegten Kosten, ganz oder theilweise außer Stande (4. 59 des Bundes s e R

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