1871 / 22 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bektanntmachung.

Nummern gezogen worden :

900

178 [ Lei der heute bewirktea Ausloosung von 900 Thir. und 2200 Thlr. Kreisobligationen des Züllichau-Schwibuser Kreises sind folgende

1) Von der ersten Ausgabe nah dem Privilegium vom 20. Sep-

tember 1858 Litt. A. über 500 Thlr. Nr. 17. » B. über 100 Thlr Nr. 116. 140. 265. 311. 2) Von der dritten Emission nach dem Privilegium » 0, März 1866 Litt. A. über 500 Thlr. Nr. 27. » B. über 200 hlr. Nr. 100. 129. 192. 197

vom

» C. über 100 Thlr. Nr. 558. 663. 838. 917. 1001. 1195,

1237. 1277.

» D. über 50 Thlr. Nr. 1499. » E. über 25 Thlr. Nr. 1626. 1870.

Diese Obligationen werden

hierdurch den Juhabern mit der

Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge am 1: Juli 1871 bei der Kreis-Kommunalkasse zu Züllichau, sowie bei dem Bankgeschäft von S Kauffmann et Comp. in Berlin und bei dem Bankgeschäft von L. Mende zu Frankfuxt a. O. gegen Rückgabe der Obligationen im

coursfähigen Zustande in Empfang zu nehmen.

Da die Verzinsung

derselben vom 1. Juli ab aufvört, so sind mit den Obligationen nah dew Privilegium vom 5. März 1866 die Zinscoupons ens L,

ri vilegium vom 20. September 1858 aber die Coupons feit 1. April

Nr. 9 und 10 nebst Talons, mit den Obligationen nach dem 1871 nebst Talons zurückzugeben.

Für etwa fehlende, unentgelilih mit abzuführende Coupons aus der Emission vom 5. März 1866 werden die Zinsbeträge vom Kapital

gekürzt werden.

Für die Obligaiionen aus dem Privilegium vom 20. September 1858, deren Zinsen am 1. April und 1. Oktober gezahlt werden, wird der Zinsbetrag vom 1 April bis 1. Juli bei Auszahlung des Kapitals

in baarem Gelde vergütet werden.

Von den nach meiner Bekanntmachung vom 15, Januar 1870 ausgeloosten Kreis8oblizationen sind noch nit zur Rückzaÿlung prä-

séntirt: 1) Aus dem Privilegium vom 20. September 1858 Litt. B. Nr. 272 u. 283 über 100 Thlr. 2) Aus dem Privilegium vom 5. März 1866 Litt, D. Nr. 1326 über 50 Thlr. » E. Nr 1541 über 25 Thlr. Züllichau, den 17. Januar 1871. Der Königliche Landrath.

[180] / j Ausgelooste Schlochauer Kreis-Obligationen.

Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 11. Ok- tober 1859, Gescßb-Sammlung Seite 556, heute bewirkten elften Vec- loosung von Kreis-Obligationen des Schlochauer Kreises sind folgende

Verschiedene Vekanntmachungen. Sweiter Rechnungs-Abschluß der Norddeutschen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft pro 1870.

Thlr. Sgr. 65

Nummern gezogen worden :

[173] Einnahme.

Uebertrag aus dem Vorjahre 21 Prämie von 4668 Policen mit Thlr. 14,217,540 Versichcrungssumme 13

olicengebühren, Antheil : 20 S Deren A 1,426 9

Beitrag der Beschädigten zu den Regulirungskosten 2,170 Thlr. 108,203

Von dem Ueberschuß von geht ab: Tantième laut §. 11 des Statuts

Abschreibung der Gesammt-Einrichtung®- und Organisationsfosten des Geschäfts » Davon die Hälfte laut §. 16 des Statuts an den Sicherheits- i »

Pf. 1

2 8

9 9 Vertheilung des Ueberschusses.

verbleiben zur Disposition der General-Versammlung

auf deren Vertheilung dieselbe, unter Ueberrveisung der qu. Summe an den Si

Aktiva.

Wechsel- Conto D 13,31 3 5 Cassa-Conto 1,949 26 Eee Ot ae e 4,930 13 Ausstebende Forderungen (durch Kaution gedeckt)... 412 14

Thlr. 20,605 29

1 Stück Nr. 10. Litt. C. à 100 Thlr. 9 Stûck Nr. 60. 113. 114. 116. 144. 168. 189. 217. 246. Litt. D. à 50 Thlr. 3 Stück Nr. 48. 55. 77. Diese Obligationen werden den Besipern hierdutch zum 1. Juli d. J. gekündigt mit der Aufforderung , die Kapitalbeträge nébst den fälligen Zinsen von diesem Tage ab bei der hiesigen Kreis-Kommunal- kasse oder bei dem Bankier Herrn Ochlmann und Comp. zu Königsberg i. Pr. gegen Quittung und Rückgabe der Schuldyer- schreibungen nebst den noch fälligen Coupons in Empfang zu nehmen. Vom 1. Juli áb findet eïne weitere Verzinsung nit statt. Schlochau, den 10 Januar 1871. Der Vorsißende der Kreis-Chausseebau-Kommission und Landrath.

[186] Bekanntmachung. i Aufiündigung von Kreis-Obligationen des Kreises Kroeben.

Bei der am 12. d. Mts. stattgefundenen Ausloosung (der Zten) sind nachstehend bezcichneie Kreis - Obligationen des Kreises Kroeben ausgeloos| worden, und zwar:

Litt. B. Nr. 1. 16 à 500 Thlr.

Lit’. C. Nr. 6 à 200 Thir.

Litt. D. Nr. 4. 11. 30. 35 à 100 Thlr. Litt E. Nr. 43. 48, 60. 69 à 50 Thlr.

Die Jahaber diesex Obligationen werden aufgefordert, dieselben im coursfähigen Qustande nebst dazu gehörigen Coupons den 1. Juli 1871 auf der Kreis-Fommunalkasse in Rawicz gegen Empfangnahme der Baarzahlung des Nennwerthes zurücfzuliefern. Vom 1. Juli. 1871 ab findet eine Verzinsung qu. Obligationen nit mehr statt.

Rawicz, den 17. Januar 1871.

Die Kreisständische Chaussce-Verwaltungs-Kommission. Der Landrath. gez. Schopis.

Litt. A. à 1009 Thlr.

179] [ Die am 20. Septeinber v. Js. ausgeloosten Wreschener Kreis- Obligationen :

Lit. A. über 500 Thle. Ne, 54.

Lit. B. über 100 Thlr. Nr. 100. 170 und 172.

__ Lit. C. über 50 Thlr. Nr. 13. 90. 94 102. 147. 157 und 197 sind in coursfähigem Zustande mit den Coupons vom 1. April cr. ab gegen Baarzablung des Nennwerths zurückzuliefern bei

der Kreis-Kommunalkasse in Wreschen, dem Handlungshause H. C. Plaut in Leipzig, der Wetselhandiung R. Seegal in Posen.

An Einlösung der früher bereits ausgeloosten Obligationen Lit. A. über 500 Thlr. Nr. 20. Li. B. über 100 Thlr. Nr. 168. it. C. über 50 Thlr. Nr. 2. 47 und 168

wird gleichfalls erinnert. ' Wreeschen, den 5. Januar 1871. Königlicher Landrath.

A usgabe. Thlr. Sgr.

Annullirte Versicherungen 988 2 Schäden inkl. Regulirungsfosten i 58,319 Prövisioaen und Unkosten der General-, Haupt- und Spezial-Agenten Gesamint-Verwaltungskoöstén 8 Ueberschuß Î : 7 ° T

f.

Pf. 4 9 1 7 J

Thlr. 108,203

Thlr. 26,734. 7. 7.

Thlr. 533. 11. —. 5/663. 15. 8 » 6,196. 26. 8.

Tolle. 20,5037. 10. IL 19/268 20. 54. Thir. 10/268. 20. DL. f; verzichtet Hat.

Bilanz. Thlr. Sgr. Pf.

9

S 6 11

Passiva. ch1 d

i r. Bf.

Im Voraus erbobene Zinsen i 66 S Pf Sicherheits- (Reserve-) : 20,537 10 11

Conto Tolr. 20,605 29 TI

Norddeutsche Hagel-Versicherungs- Gesellschaft.

G. Die Richtigkeit ‘des vorstehenden Rechnungs-Abschlu

Bücher-Revisor hiermit bestheinigt. Berlin, den 3. Januar 1871,

Helbig, Direktor.

: }es und der Bilanz wird auf Grund der von mir ein eschenen und ordnungs- mäßig geführten Bücher der Norddeutschen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft in ‘Berlin in meiner Eigenschaft als én für allemäl vereidigter

(L. 8.)

C. F. W. Adolphi qerichtlither Bücher-Revisor.

Der vorstehende Rechnungs-Abschluß nebst Bilanz is von uns geprüft und genehmigt und demselben von der heut abgéhalt General-Versammlung laut darüber gefühtten notariellen Protokolle Deckbärge ertheilt wotden, ) | ? MIRENE

Zugleich wird hiermit attestirt; daß in Folge Antra

ges der Direktion die General-Versammlung beschlos}sen hat, auf die zu ihrer

“Disposition gestellte Hälfte des Uéberschusses, unter Ueberweisung desselben an den Sicherheits¿ Fonds, zu verzichten, so daß derselbe nunmehr

20/537 Thlr. 10 Sgr. 11 Pf. beträgt. Berlin, den 14. Januar 1871.

Der Verwaltungsrath der Norddeutfchen Hagél-Vetsltherungs-Gefelifthaft:

_‘RNittets{hæfts- Direktor Freiherr von dem Kieftebeck-

p tr C RÉÁn O0 R A T E O O R E Cte Q E Ä E S E O A Ui een E

-

JÜh ns dorf, Vorfigender, ) Hierbei Verlust-Liften Nr. 159 und 160.

Staaten,

zelnen militärischen

Das Abomiéniént beträgt A Thlr. für das Viertzljahé. Iùseriionspreis für den Raum einex Druckzeile D3-Sgr.

j

Ale of - Anfltién dés 2 :

es i:

sür Berlin die. Éxpedition. des Âöni L

Péeußischen Sfaats - Anzeigers: ° Zieten-Plas Nr. s.

D

Verlín, 20. Januar.

Wir sind in dén Ständ geseht, die folgende Depesche des Bundeskanzlers* Grafen' von Bismarck von 17, d Mis. zu veröffentlichen:

' Versailles, 17. Jänuar 1871.

Mein Herr Minister!

___ Ich habe die Ehre gehabt, das von Ihnen und dem awme- rikanischen Herrn Gesandten, sowie“ von” mebreren früher in Paris accreditirten Diplomaten unterzeichnete Schreiben vom 13. d. Mts. zu empfangen, in welchem mit Berufung auf das Völkerrecht das Verlangen an mich gte wird, bei den Militärbehörden: dahin zu wirken, daß Maßregeln getroffen wür- den, die es den Landsleuten der Herren Unterzeichner gestatteten, si und ihr Eigenthum während der begonnenen Belagerung von Paris in Sicherheit zu bringen. Ich bedauere, mich nicht Überzeugen zu können, daf die Reklamation, wel(he an mi zu richten die Herren Unterzeichner mir die Ehre erwiesen haben, in dem Völker- rechte ihre egründung findet. Die ungewöhnliche, in- der neueren Geschichte einzig dastehende Maßregel, dié Hauptstadt einés großen Landes in eine Festung und ihre Umgebung mit

5 Millionen Bewöhnern in ein verschanztes Lager zu

verwandeln, hat allerdings für die leßteren ungewöhnliche und“

sehr bedauéern8werthe Qustände ‘zur Folge gehabt. Dieselben sind von denen zu verantworten, welche diese Hauptstadt und lhre Umgebung: zur Festung und zum Schlachtfelde ge- wählt haben, in jeder Festung aber von denen zu tragen, welche in einer solchen freiwillig ihren Wohnsiß: nehmen und im Kriege beibehalten. Paris ist die wichtigste &Festung: des Landes, und Frankreich hat in derselben seine Hauptheere ge: sammelt; diese greifen aus ihrer festen Stellung inmitten derx

Bevölkerung von Paris dur Ausfälle und Geschüßfeuer die

deutschen Heere an. Angesichts dieser Thatsachen kann den deutschen Heerführern nicht zugemuthet werden, auf den An- griff der &estung Paris zu verzichten oder denselben in ciner LPeise zu führen, welcher mit" dem Zwecke jeder Belagerung unverträglich wäre.

Was geschéhen konnte, um den unbewaffneten neutralen

Theil der pariser Bevölkerung vor den Nachtheilen und Ge- |

fahren der Belagerung zu bewahren, das“ ist von deutscher Seite geschehen. Durch ein Cirkular des Staatssekretärs Herrn von Thile vom 26. September v. J. wurden die in Berlin beglaUbig- ten Gesandten und dur mein Schreiben vom 10, Oktober wurden Seine Eminenz der päpstliche Nuntius und die übrigen damals noch in -Paris verweilenden Mitglieder des diplomatischen Corps daran erinnert, daß die Einwohner vor: Paris fortan dem Gange der militärischen Ereignisse unterworfen seien. In einem zweiten Cirkular vom 4. Oktober wurde auf die Folgen hingewiesen , welche für die Civilbevölkerung aus einem aufs Aeußerste fortgeseßten Widerstande erwachsen müßten ; und den Inhalt dieses Cirkulars habe ich unter dem 29, desselben Monats dem Herrn Gesandten der Vereinigten Staaten in Paris mit ‘dem Ersuchen mitgetheilt , t Mitgliedern des diplomatischen Corps davon Kenntniß zu geben. Es hat also an vorgängiger Warnung, an Auffor- derung, die belagerte Stadt zu verlassen, den Neutralen nit gefehlt, obwohl der Erlaß solcher Warnungen und die Ge- attung der Entfernung wohl von humanem Gefühl und von Ücksicht auf die Angehörigen neutraler und befreundeter

„, aber keineswegs dur einen Saß des Vslker- rets diktirt find, Noch weniger ist durch Geseß'oder Gewohn- heit die N begründet, den Belagerten von den ein- perationen, zu denen die Belagerung fort-

den übrigen

& 7 î

schreitet, vorher Anzeige zu machen, wie i shon mit Bezug

z

auf das Bombardement in meiném an Hexrn I: Favre Schreiben vom 26. September v, J. zu konstatiren die E rée gehabt häbe. Daß bei fottgeseßtem Widerstandé eine Beschießung der Stadt erfolgen werde, darauf mußte“ nan gefaßt sein: Ob-

wohl er kein Beispiel einer befestigten Stadt" mit so großen

Ì

Heeren und Kriegsmmittéln wie Paris, vor Augen hatte, bezeugt

Vattel:

Détruire une ville par les bombes et les boulets rouges est d’une extrémité à A 50 porte Pas sans de grandes raisons. ais elle est autorisée cependant par les lois de la guerre, lorsqu’on D’est pas en état de réduire autrement une place importante de laquelle peut dépendre le succès de la guerre ou qui Sert à nous porter des coups dangereux.

Gegen die Beschießung von Paris ist ein rechtébegründeterx Einwand unm so weniger zu erheberi, als es nicht unsere Ab- sicht ist, die Stadt, wie Vattel es zulässig hält, zu zerstören; sondern nur die feste centrale Stellung unhaltbar zu machen, In welcher die französischen Armeen ihre Angriffe auf die deut- Frie Truppen vorbereiten und nah deren Ausführung Deckung

nden.

Ich erlaube mir endli, Ew. 2c. und die übrigen Herren Unterzeichner des geehrten Schreibens vom 13. d. M Feten zu erinnern , daß nah den oben erwähnten diesseitigen An- fündigungen und Warnungen monatelang alle Neutrale, die cs wünschten, ohne weitere Bedingung als die Teststellung ihrer Identität und Nationalität durch unsere Linien gelassen wurden, und daß bis zum heutigen Tage nicht allein den Mitgliedern des diplomatischen Corps, sondern aüûch anderen Neutralen, wenn sie von ihren Regierungen resp. Gesandten reklamirt wurden, Passirscheine bei unseren Vorposten zur iarfügung gestellt worden sind. Viele der Herren Unterzeihner de Schreibens vom 13.

eritetén

sind seit Monaten von uns benachrichtigt, daß sie unsere Linien passiren können, und sie sind seit lange im Besiße der Erlaub-

niß ihrer Regierungen, Paris zu verlassen. Jn analoger- Lage

befinden sich Hunderte von Angehörigen neutraler Staaten,

deren Herauslassung durch ihre Gesandten bei uns beantragt wurde. Weshalb dieselben von der Ermächtigung, die sie seit so langer Zeit besißen, keinen Gebrauch machten , darübèx fehlen amtliche Nachrichten. Aus glaubwürdigen Privatmitthei- lungen darf ih aber schließen, daß die französishen Behörden seit längerer eit den Angehörigen neutraler Staaten, au den Diplomaten derselben , nicht zu verlassen. Wenn dies der Fall ist, s0 würde es ih em-

gestatten , Paris

pfehlen, daß die zum Verbleiben in Paris Gezwungenen ihre

Proteste bei den dortigen Machthabern anbringen. Jn jedem Falle bin ich nach dem Vorstehendèn berechtigt; die An- nahme in dem Schreiben vom 13. d. Mts., daß die Neutra- len ont été empêchés de se soustraire au dangér par les difficultés opposées à leur départ par les bolli- górants , rüdsihtlich der deutschen weisen. Die den Mitgliedern des diplomatischen Corps ertheilte Ermächtigung werden wir als eine Sache internationaler Cour-' toisie aufrecht erhalten, so s{hwierig und störend auc die Aus- führung) in - dem gegenwärtigen Stadium der Belagerung werden muß. gerung ziehen , anderes Mittel me aris. Wir

T, als die Uebergabe von P

Heerführung zurückzü-"

Ihre zahlreichen Landsleute den von der-Bela- einer Festung unzertrennlichèn Gefahren zu ent-- habe“ ich e ig zu meinem Bedauern fein

befinden uns in der traurigen Nothwendigkeit, die militärische

Altion nicht unserem Mitgefühl für die Leiden der Civilbevölke-