1871 / 27 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Aktiven und Passiven auf seine Wittwe, Amalie geb. Déußen, Kauf- frau, in Gladbah wohnend, übergegangen, und führt diese dieses Geschäft von obigem Tage an für alleinige Rechnung in Gladbach unter gedachter Firma foit.

Demnach ist heute bei Nr. 799 des Handels- (Firmen-) Registers des hicsigen Königl. Handelsgerichts der vorschrifts mäßige Vermerk gemacht und sub num. 1123 desselben Registers die vorgenannte Kauffrau Wittwe J. W. Lamberts mit der gedachten Firma einge- tragen worden.

Gladba, am 20. Januar 1871.

Der HEndelsgerihts-SekTcetär Ka zleirath Kreiß.

Unter Nr. £91 dcs hiesigen Firmenregisters is beute eingetragen worden, daß der zu Trier wohnende Kaufmann Carl Alexander Kuhn d: felbst ein Handelsgeschäft unter der Firma »Alcxander Kuhn« eiablirt hat.

Trier, den 17. Januar 1871.

Der Handelsgerichts - Sekretär Hasbron.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. tv. von öffentlichen Papieren.

[222] ; Bekanntmachung. Bei der veu'igen Ausloosung der am 1. Juli d. J. cinzulsösen- den Obligationen des Stuhmer- Kreises sind folgende Nummern ge- zogen worden: L der ersten Emission auf Grund des Allechöchsten Privilegiums vom 21. November 1864: Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 1. 3. 13. » D. à 50 Thlr. Nr. 12. 35. » B. à 20 Zhlr. Nr. 22, 36. 87. IT, der zweiten Emission auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Mai 1866: - Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 22. » D. à 50 Zhlr. Nr. 21. » E. à 25 Thlr. Nr. 39. -

Diese Obligationen werden hierdurch den Jnhabern mit dem Be- merken gekündigt, daß die Kapitalbeträge gegen Rückgabe der Obliga- tionen und der dazu ge! örigen Coupons vom 1. Juli 1871 ab bei u hiesigen Kreis - Kemmunaltasse in Empfang genommen roerden

nnen.

Die Verzinsung der ausgelooslen Obligationen hört mit dem 1. Juli d. J. auf und es wird der Betrag der cingelssten KZin®- os der späteren Fälligkeitstermine vom Kapital in Abzug gebracht.

Die Besißer der zum 1. Juli 1869 bez. 1. Juli 1870 gekündigten, indessen bis jeßt noh nicht zurückgelicferten Obligationen :

I. Emission Litt. D. à 50 T6lr. Nr. 1. 2. II. Emission Litk. D. à 50 Thlr. Nr. 37. » E. à 25 Thlr, Nr. 4. 23. 28. 37, werden gleichzeitig wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Stuhm, den 16. Januar 1871, ; Die ständische Kommission für den Chausseebau im Stuhmer Kreise. [223] Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft.

Da die von uns ursprünglich beabsichtigte Fertigstellung der Han- nover-Altenbekerier Eisenbahn bis zum Ablauf des verflossenen Jahres hauptsächlich in Folge der KriegLereignisse nicht ausführbar gewesen ist und daher die den Aktien der Gesellschaft beigegebenen Coupons Über zu erhebende Bauzinsen pro 1869 und 1870 nicht ausreichen, so haben wir nahträglih für das Jahr 1871, in welchem voraussichtlich der Bau vollendet werden wird j die erforderlichen Zinscoupons an- fertigen lassen. Dieselben können gegen Einlieferung des Dividenden- cines pro 1871 vom 30. April d. J. an auf dem Büreau un- serer Gesellschaft, Prinzenstraße Nr. 14 zu Hannover, entgegengenom- men werden. i

Hannover, den 19, Januar 1871.

Der Verwaltungéêrath 2 der Hannover - Altenbekener Eisenbahn - Gefellscaft. E. F. Adickes. A. Sahlfeld. R. von Bennigsen.

Bergish-Märkische Eisenbahn. ASzEmission von 10 Millionen Thalern S Stamm-Aktien.

Bon den der Bergisch - Märkischen Eisenbahn - Geselischaft dur M Ma Gitag vom 26. Februar 1870 (Gesez-Sammlung S. 166 ff.) fonzessionirten 25 Millionen T'alern-Stamm - Aktien soll der noch nicht begebene Rest im Betrage von 10 Millionen Thalern den Jn- habern der bis jeßt Überhaupt emittirten 40 Millionen Thaler Stamm- Aktien der Vergish - Märkischen Tisenbahn Gesellschaft nach Maßgabe ihres Besißes al pari zur Verfügung gestellt werden.

Die Bet1heiligung findet untec folgenden Bedingungen statt:

1) Der Besiß von vier Stan - Aktien giebt Anrecht auf eine der neu zu enittirenden Stücke zu je 100 Thaler. | l

2) Die neuen Aktien, welche gleiche Rechte mit den bisher emittirten Stammaltien genießen, nehmen an der für das Gescäfts-

ahr 1872 und die folgenden Jahre sich ergebenden Dividende Theil.

úr das Jahr 1871 werden fünf Prozent Zinsen von den eingezahlten Beträgen, beginnend für die crste Einzahlung mit dem 16, Februar d. J , vergütet, und wird den neuen Aftien ein am 2. Januar 1872 fällig

werdender Zinsschein über 5 Thlr. beigegeben; soweit dieser Zinsen- betrag in Gemäßheit der festgeseßten Einzah:ungstermine den Ueber- nehmern der neuen Aïtien nicht zusteht, ist dex entsprechende Betrag zurü zu vergüten und in den einzelnen Terminen mit der bezüglichen Rate auf die neuen Aktien einzuzahlen.

3) Diejenigen Aktionäre, welche von dem vorgedachten Rechte Gebrauch machen wollen, haben in der präkiusivischen Frist vom 1. E E den 15. Februar d. J. bei einer der nachbezeichneten

ellen:

in Berlin bei der Direktion der Diskontogesellschaft,

» Breslau bei dem Schlesishen Bankverein,

» Hamburg bei den Herren Haller Soehle & Comp,

» Leipzig bei dem Herrn H. E. Plaut,

v S a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild &

nêèy/y

Côln bei dem A. Schaaffhausen'’schen Bankverein,

Bonn bei dem Herrn Jonas Cabn,

Düsseldorf beiden HerrenBaum, Boeddinghaus&Comp.

Crefeld bei dem Herrn von Beckerath-Heilmann,

Aachen bei den Herren Charlier & Scheibler,

A E A dem E Bankverein,

» Cassel bei der Hauptkasse der Königlichen Eisenbahn-

Direktion (Hessische Nordbahn), O 1 Ò

» Elberfeld bei den Herren v. d. Heydt, Kersten & Söhne i : und bei unserer Hauptkasse, ihre Aftien zum Zweck der Abstempelung vorzulegen und denselben einen doppelt ausgefertigten, die Nummern der Aktien nah der Nei- henfolge enthaltenden Zeichenschein beizufügen, welcher mit Datum, Namen, Wohnort und Unterschrift des Präsentanten resp. dessen Be- vollmächtigten verschen sein muß.

Die Formulare zu diesen Zeichenscheinen werden von den vorge- dachten Stellen unentgeldlich verabfolgt. Bei der Anmeldung sind auf die beanspruchten neuen Aktien 40 vCt. des Nominalbetrages, also 40 Thaler und 5 pCt. Zinsen vom 1. Januar d. J. ab mit 7 Sgr. 6 Pf. pro Aktie cinzuzahien.

So weit als mögli werden die einzelnen Stellen die abgestem- pelten Aktien mit dem Duplikate des Zeichcnscheins sofort bei der An- meldung zurücgeben und den Jnterims-Quittung8bogen aushäândigen; sofern dics nicht ausführbar iff, wird über die Einzahlung, \o wie Über die Einlieferung der Aktien auf cinem Exemplare des Zeichen- \cheines quittirt und dieser dem Präsentanten zurückgegeben. Gegen Rückgabe dieses Zeihenscheines erhält alsdann der Präsentant in mög- lichst kurzer Frist bei derjenigen Stelle, welche die Anmeldung und Einzahlung entgegengenommen, den JInterims-Quittungsbogen und die alien Aktien unter Wiederbeisfügung des Duplikates des Zeichen- \cheins auszehändigt.

4) Die rociteren 60 Prozent oder 60 Thaler pro Aktie mit den sih ergebenden Zinsen vom 1. Januar d. J. ab sind bei einer der vorgedachten Stellen in folgenden Terminen unter Vorlegung des Interims-Quittung8bogens zu zahlen, und zwar:

vom 1. bis 3, Mai d. J. mit 20 Prozent oder 20 Thaler und 10 Sgr. Zinsen pro Alktic,

» 1. bis 3. Juli d. J. gleichfalls mit 20 Prozent oder 20 Thaler

zind 15 Sgr. Zin'en pro Aktie,

» 1]. dis 3. Oftobex d. J. mit 20 Prozent oder 20 Thaler und

22 Sgr. 6 Pf. Zinsen pro Aktie.

9) Den Aktionären is auch gestaitet, in den einzelner, Terminen statt der Theilzahlungen Vollzahlungen zu leisten, in welchem Falle pro Aktie zu zahlen sind: :

im ersten Termine vom 1. bis 15. Februar d. J. 100 Thaler, und 18 Sgr. 9 Pf. Zinsen,

im zweiten Termine vom 1. bis 3, Mai d. J. 60 Thaler, und 1 Thaler Zinsen, /

im dritten Termine vom 1. bis 3, Juli d. J. 40 Thaler, und 1 Thaler Zinsen. j

Die neuen Aftien nebst Dividendenscheinen für das Jahr 1872 und folgend und Talons und Zinsschein über 5 Thlr. für das Jahr 1871 werden bei den in den ersten drei Terminen geleisteten Volzah- lungen möglichst {leunig und bei der Vollzahlung im lebten Termine thunlichst sofort ausgehändigt; bei Volleinzablungen im 2, 3. und 4 Termine sind gegen Au: reihuug der Aktien die Jnterimsquittungs- bogen zurüczugeben. |

6) Diejenigen Aktionäre, welche die in dem vorstehenden Absaß 3 gedachte Präflusivfrist vom 1. bis einschließli den 15. Februar d. J. für die Geltendmachung ihres Anrechts und die Anzahlung von 40 Pro- zent nicht innehalten, verlieren ißr Lnreht,

7) Diejenigen Aktionäre, welche die weiteren Zahlungen im zweiten oder den folgenden Terminen nicht leisten, haben eine Kon- ventionalftrafe von 10 Thalern pro Aktie, von welcher die Zahlung rückständig geblieben ist, zum Vortheil der Gesellschaft verwirkt. Außerdem steht der leßteren fcei, wenn innerhalb zweier ferneren Monate nach den festgestellten Terminen nah einer erneuerten öffentlichen Nufforderung die Zahlung nicht erfolgt, entweder den Restbetrag der Uiicn nebst der Konveuiionalstrafe gerichtlich einzu- ziehen oder aber hierouf zu verzichten Jn leßterem Falle ist die Königliche Eisenbahn-Direktion befugt, die durch die geleistete Anzah- lung erworbenen Ansprüche auf den Empfang der Aktien für erlo- schen und die geleistete Anzahlung zu Gunsten der Geselischaft für ver- wirkt zu erklären. Cine solche Erflärang erfolgt nach Beschluß der Direktion durch öffentliche Bekanntinachung.

Die von den Jnhabern der alten Stamm-Aktien nicht in Anspruch genommenen neuen Aktien, sowie diejenigen neuen Aktien, auf welche noch Vorstehendem der Anspruch für bhinfällig erklärt ist, werden im Juteresse der Gesellschaft vestmöglihs| begeben.

Elberfeld, den 18 Januar 1871,

Königliche Eisenbahn-Direktion.

bis zur Höhe vo Sjährigen Sprozen

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Bekauntmachung.

Fünfjährige 5pCt. Schaßanweisungen des Uorddeutschen Bundes. L. Emissiíon

im Bettage von

51,000,000 Thaler

Preußisch Courant

oder 7,500,000 Vfund Sterling.

In Gemäßheit der dur das Geseß vom 29, November 1870 Bundes - Geseßblatit S. 619 ertheilten Ermächtigung, Geldmittel

genau übereinsiimmen, lauten wie folgt:

n 100 Millionen Thaler im Wege des Kredits flüssi tigen Schaßanweisungen in dem gleichen Betrage dec laut Bekanntmachung des Bundesfkanzlers vom 6. Januar 1871 aus.

g zu machen , giebt der Norddeutsche Bund die ziveite Emission von

ersten von 51 Millionen Thaler oder 75 Millionen Pfund Sterling Die Bedingungen der zweiten Emission, weiche mit denen der ersten

E ie Schaßanweisungen werden von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden in fünf Serien , jede zu 10,900,000 Thlr, a 1,500,000 Pfd. Sterl, und in Abschnitten über 200 Thlr., 500 Thlr. u. 1000 Thlr., ferner über 100 Pfd. Sterl. (680 Thlr.) , 500 Pfd. Sterl. (3400 Thlr.) und 1090 Pfd. Sterl. (6800 Thlr.) ausgefertigt Sie lauten auf den Jnhaber und werden

=— Cc

bit den zugehörigen Zinsscheinen (§. 2) -— nah dem- Werthverhältniß von 6 Thlr. 24 Sgr. für 1 Pfd. Sterl. gleichzeitig auf

inländi ilberwährung und auf englische Goldwährung zahlbar gestellt. S s E Sie Unilaufszeit der L nen ist auf fünf Jahre, vom 1. November 1870 an gerechnct, festgeseßt. Am 1. Novem-

A tan, Le Siatanw ibt dem Bundeskanzler das HNecht vorbehalten, die e E S

O Eu daß ihre Einidsuna gegen Zablung des Nennwerthes sedcks8 Monate na der Kündigung erfolgt und ihre Ver- Die Kündigung erfolgt mittel öffentliher Bekanntmachung im » Preußischen Staats- dessen Stelle tretenden amitlih-n Blatte und in der in London erscheinenden »Times«, und kann auf

Wirkung aufzufkündigen, daß i | i zinsung mit dera Ablauf dieser Frist aufhört. Anzeiger« oder dem etwa an

eisungen innerhalb der fünfjährigen Umlaufszeit mit der

: . j e L issionsbetrag gerichtet werden. e oder mehrere Serien, welcve durch das Loos bestimmt werden, oder auf den ganzen Emissi (rag ge Verde 2 7 ¿B Die Schaßanweisungen werden bis zum Einlösungstermine mit fünf vom Huntert für das Jahr in halbjährlichen Terminen

am 1. Mai und 1. November jeden Jahres verzinst. Zur Erhebung der voin 1. November 1870 ab l

1. November jeden Jahres fällige Zinsscheine beigefügt.

Ç 4. Die Einlösung der Schaßanweisungen erfolgt durch die Königlich Preuß in London b'i der durch das Bundesfkanzler-Aint hekannt zu machenden Einlösung i angegebenen Werthverhältniß beider Währungen. Der Stelle, bei welcher die Rückzah unz

zuvor davon Anmeldung zu machen.

Die Zinsscheine sind, wie die Schaßanweisungen in Deutschland in

. 5, Findet die Einlösung der Schaßanwe sungen in Folge ei statt, so sind von dem Juahaber bei Echebung des Kapitalbetrages [3\ung festgeseßten Termine noch nicht fälligen Zinsscheine zurückzuliefern

aufenden Zinsen werden dea Schaßanweisungen zehn halbjährliche am 1. Mai und

ische Staatsshulden-Tilgungskasse in Thalerwährung, sftelle in englischer Goldwährung nach dem im §. 1 des Nennioerths verlangt wird, ist 8 Tage

Thalerwährung, in England in englischer Goldwährung zahlbar. ngetretener Kündigung vor Ablauf der fünfjährigen Umlaufszeit mit der Schaßanmwweisung die dazu gehörigen an dem für die Ein- , widrigenfails der Betrag, auf weichen dieselben lauten, an

der Kapitalzahlung gekürzt wird, um zur Einlösung der fehlenden Coupons versendet zu werden.

ie Königliche General - Direktion der Seehandlungs -Societät und da 8 Beitage hiermit zur öffentlichen Subsfription in Deutschland auf 30,600,

dem obi Die Subskription soll staitfinden:

\ a hei der Kgl. S-cehandlung?-Hoaupt-Kasse und in Berlin } hei der Kgl. Haupt-Bank-Kasse, bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse und in Aachen } hei der Kal, Haupibank-Kommandite, » i tona bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Äensberg bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Bielefeld bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Braunschweig s i n bet der er-DOjie / : E bei der A Ra ; lau ( bei dem Kgl. Bank-Direttorium un i ee | bei der Ober-Post-Kasse bei der Kgl. Regierung8-Haupt-Kasse und in Bromberg | bei der Kgl. Banf-Kommandite, bei der Kgl. Regiecrungs-Haupt-Kasse, in Cassel { bei der Kgl. Bank-Kommandite und bei der Ober-Post-Kasse/ ( bei der Kal. Regierungs-Haupt-Kasse und in Coblenz | bci der Kgl. Bank-Kommandite, bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Cölu }/ bei dem Kal. Bank-Comtoir und hei der Ober-Post- Kasse, : S bei der Kgl. Negierungs-Haupt-Kasse und in Cöslin bei der O i ld bei der Kgl. Bank-Kommandite, Ee bei der D Na i î bei dem Kgl. Bank-Comtoir un U S bei der O i rmstadt“ hei der Ober-Poit-Kah]e/ | in taus hei der Kgl. Bank-Kommandite, 5 (bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse und in Düsseldorf | bei der D S erfeld bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Sing bei der Kgl. Banf-Kommandite, in Emden bei der Kgl. Bank-Kommandite, bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse und in Erfurt ; bei E E Aale uta M i i der Kgl. Bank-Kommandite, in Sarg bei der Kgl. Bank-Kommandite, bei der Kgl. Freis-Kasse und in Frankfurt a. M. | bei der Oder-Post-Kasse, : O bei der Kgl. Regier -Haupt-Kasse und in Frankfurt a, D } hei der Kgl, DAYS Ran eles in Gleiwiß bei der Kgl. Bank-Kommandile,“ in E hei der Kgl. Bank-Kommandite, in Görliß bei der Kgl. Bank-Kommandite, “in Grauvenz bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Gumbinnen bei dec Kgl. Reg.-Haupt-Kasse, ; lle-à. S j bei der Kal. Bank-Kommandite und in Salle a- S+ } hei der Ober-Post-Kasse,

as Königlich Preußische Haupt-Bank - Direktorium legen von 000 Thaler oder 4,500,000 Pfund Sierling.

i amburg bei der Ober-Vost-K°sse, a D s hei der Kal. A Sat p e alis, 4 i nover ( bei der Kgl. Banf-Kommandite un 1 An bei der Ober-Post-Kasse, i in Zusterburg bei der E li | iel bei der Ober-Post-Ka))e,/ : A M e Kgl. S i önigsber bei dem Kgl. Bank-Comtoir un Ce 4 | bei der Ober-Post-Kasse, in Landsberg en M Se Sans i eivzig bei der Ober-Post-Kasse, O | bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Liegnitz { bei der Kgl. Bank-Kommandite und ( bei der Oder-Post-Kasse, in Lübe bei der Ober-Post-Kasse- in Lüneburg bei der Kgl. Bezirks-Haupt-Kasse, bei der Kgl. Negierungs-Haupi-Kasse/ in Magdeburg { bei dem Kgl. Bank-Comtoic und bei der Ober-Post-Kasse, in Marienwerder bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Memel bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Merseburg bei der Kgl. Regierungs-Hauvt-Kasse, : . bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse und in Minden } bei der My Ea G L ; j bei der Kgl. Regicrungs-Haupt-Kasse un in Münster | bei dem Sal. Bank-Comtoir, in Nordhausen bei der Kgl. Banf-Kommaiidite, in Oldenburg beì der Ober-Post-Kassh in Oppeln bei der Kgl. Regierungs-Haupt- Kasse, i brü bei der Kgl. Bezirks-Haupt-Kasse und in Osnabrü bei der Kgl. Banf-Kommandite, fi bei dexr Kgl. Regierungs-Havupt-Kasse, in Posen | bei dem Kg!. Banfk-Comtoir und bei der Ober-Post-Kasse/ in Potsdam bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Schleswig bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Schwerin bei der Ober-Post-Kasse, in Sigmaringen bei der Kgl. Landes-Kasse, in Siegen bei der Kgl. Bant-Kommandite, bei der Kgl. Regier,-Haupt-Kassee in Stettin bei dem Kgl. Bankt-Comtoir und i L i u E in Stolpe bei der Kgl. Banf-Kommanditc, bei der Kgl. Regier.-Haupt-Kasse und in Stralsund } hei der Kil. Bauk-Kommandite in Thorn bei der Kgl. Bank Kommandite, in Tilsit Aa O E i aa ea ei der Kgl. Regier. -Haupt-Kajse un in Trier | bei der Ober-Post-Kasse,

in Wiesbaden bei der Kgl. Negier.-Haupt-Kassez

unter den bei jenea Stellen auszugebenden Bedingungen und zum Coursc von 965 Prozent.