Si De O E T O O T S L E R T A A A T H E
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Geseßp, betceffcnd die Bewilligung von Darlehnen an die Kreis-
verbände im Regierungsbezirk Trier. Vom 29. Januar 1871.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt:
F. 1. Die Staatsregierung wird ermächtigt, den Kreisverbänden
im Regierungsbezirk Trier Darlehne aus der Staatskasse bis zum Gesammtbetrage von dreimalhundert Tausend Thalern zu bewilligen, um aus den diesfälligen Veträgen kleineren bedürftigen Grundbesißern zur Ergänzung ihres Viehstandes und zur Beschaffung von Saat- üÜchten für die näcste Feldbestellung die erforderlichen Mittel dar-
lehnsweise zu gewähren.
Die Vertheilung der Geldmittel an die einzelnen Kreise erfolgt unter Mitwirkung einer Kommission, deren Bitglieder von den Kreis- tagen zu wählen sind; den Vorsiß in derselben führt der Regierungs-
Präsident.
Die Bewilligung der Darlehne innerhalb der einzelnen Kreise ist
von den Kreisständen zu beschließen.
§. 2. Die zur Gewährung dieser Darlehne (§. 1) erforderlichen Geldbeträge sind aus denjenigen Summen zu entnehmen, welche auf die nach dem Geseße vom 23. Dezember 1867 (Gescs-Samml. S. 1929) zur Abhülfe des Nothstandes in Ostpreußen bewilligten Vorschüsse theils schon zurügezahlt worden sind, theils noch zurückgezahlt werden. Ein
, 3 Die Kreisverbände haben die ihuen bewilligten Darlehne mit drei Prozent jährlih zu verzinsen und vom 1. Januar 1872 an
in fünf gleihen Jahresraten zurückzuzahlen.
Die hiernach jährlich zu vereinnabmenden Beträge sind in den
Staatshaushalts-Etat des betreffenden Jahres aufzunehmen.
§. 4. Die QLusführung dieses Geseßes wird den Ministern des
Innern und der Finanzen Übertragen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-
gedruccktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Hauptquartier Versailles, den 29. Januar 1871, (L. S.) Wilhelm. Gr. v. Jhenpliß. von Mühler. von Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen.
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Bekanntmachung, betreffend die Seitens beider Häuser des Laud- tages ertheilte nacträglihe Genehmigung der Verordnung- vom 17. August 1870 für die Hohenzollernshen Lande zur Ausführung der Geseße Über die Kriegsleistungen und tie Unterstüßung hülfsbe- dürftiger Familien dec zum Dienste einberufenen Mannschaften der
Reserve, Landwehr und Ersaßzreserve. Vom 12 Januar 1871.
Nachdem die unter dem 17. August 1870 für die Hohenzollern- {en Lande erlassene, durch die Geseßz-Sammlung (Jahrgang 1870 S. 541) verkündete Verordnung zur Ausführung der Geseße über die Kriegs8leistungen und die Unterstüßung hülfsbedürftiger ¡Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersäaßreserve den beiden Häusern des Landtages vorgelegt worden ist,
haben dieselben der gedahten Verordnung ihre Zustimmung ertheilt. Dies wird hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 12. Januar 1871. Königliches Staats-Ministerium. Gr. von Jbhenpliyß. von Mühler. von Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen.
Nichtamtliches. Berlin, 2. Februar.
— Der Civil-Kommissar von Lothringen, Marquis Vilkers, hat eine Bekanntmachung erlassen , welche aus Anlaß der Ent- weichung einiger aus Dijon als Geißeln abgeführten Personen aus Epinal, troß des von ihnen abgegebenen Ehrenwortes, diese Stadt nicht zu verlassen , und im Hinblick auf zahlreiche ähn- liche Fälle, wo das Ehrenwort französischer KricgSgefangenen gebrochen wurde, zur Kenntniß bringt, daß künftig das Ehren- wort keines Franzosen mehr angenommen werden wird.
Sachsen. Dresden, 2. Februar. Wie das »Dresd- ner Journal« meldet, tritt am 7. d. in Bodenbach eine amtliche Eisenbahnkonferenz zusammen, um die Beschlüsse wegen des Umbaues des Bahnhofes in Bodenbach und wegen der Umgestaltung des Verkehrs daselbst zu fassen.
i Bayern. München, 2. Februar. (W. T. B.) Anläß- lih der heutigen öffentlichen Feier der Kapitulation von Paris
Und des Waffenstillstandes waren die Häuser der Stadt auf
das Reichste und Sinnigste gescchmückt. Am Abend war die
“Illumination eine allgemeine und eine wahrhaft prächtige.
Der Verkehr in den Straßen war den ganzen Tag hindurch
und besonders während der Illumination so lebhaft, daß die
Lirfulation fast gehemmt war. Der König und die Königin-
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Mutter machten während der Jllumination eine Fahrt dur die Stadt und wurden von der Volksmenge überall mit be- geisterten Hochs begrüßt.
_ Oesterreich-Ungarn. Pesth, 1. Februar. (W. T. B.) Eine gemeinschaftlihe Berathung der Komites dec Delegation des Reichsrathes und der ungarischen Delegation, um eine Ver- einbarung zwischen den Beschlüssen derselben über das Kriegs- budget zu erzielen, war erfolglos, und es ist daher der Qu- samumentritt beider Körperschaften zum Behufe einer gemein- samen Abstimmung erforderlich.
Belgien. Brüssel, 2, Februar. Die Repräsentan- tenkammer beschäftigt sich noch immer mit derx Kohlenange- R die Debatte über diesen Gegenstand wird morgen ortgeseßt.
_Franufreich. Bordeaux, 1. Februar. (W. T. B) Die Regierung hat unter gestrigem Datum ein Dekret erlassen, durch welches die Wahlen für die konstituirende Bersammlung auf den 8. Februar anberaumt werden, zweites Dekret erklärt verschiedene Personen für wahlunfähig. Jn diesem Dekret heißt es: Es is gerecht, daß alle Mitschuldigen jener Regierung, welche mit dem Attentate vom 2. Dezember begann, um durch die Kapitulation von Sedan zu endigen, indem sie Frankreich den Ruin und die Invasion als Erbtheil hinterließ , — daß diese Personen in diesem Augenblick in dieselbe politische Ohnmacht ver- seßt werden , in welcher sih die Dynastie befindet, deren Mitschuldige und Werkzeuge sie gewesen sind. Es ist dies die nothwendige Sanktion der Verantwortlichkeit , welche sie auf sich genommen haben, indem sie den Kaiser bei Bollbringung gewisser Akte seiner Regierung unterfiüßten. Hierzu gehören alle diejenigen Personen , welche vom 2. De- zember 1851 bis zum 4. September 1870 die Stellung eines Ministers, Senators, Staatsraths und Präfekten beklcidet haben. Ebenso, wie diese, sind von der Wählbarkeit für die Versamm- lung ausgeschlossen alle Individuen , welche bei den Wahlen zur Legiblative in der Zeit vom 2, Dezember 1851 bis zum 4. September 1870 als offizielle Kandidaten in irgend einer &orm aufgestellt worden find. Ein drittes Dekret verfügt bezüglih des Bollzuges der Wahlen , daß alle Wähler im Hauptorte de Kantons ihre Stimmzettel abzugeben haben. Dem Präfekten steht es frei, auf Grund lokaler Verhältnisse die Kantone in 2 oder 3 Wahlbezirke zu theilen. Jn diesem Galle findet die Wahl jeder Abtheilung in einer speziell von dem Präfekten bezeihneten Kommune statt. Die Wahlen dauern nur einen Tag. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind die Mitglieder derjenigen Familien, welche in Frankreich seit dem Jahre 1789 regiert haben. Als Nepräsentanten des Volks können secner diejenigen Personen nicht fungiren, welche in einer der neun ersten Kategorien des Artikels 79 des Ge- seßes vom 18. März 1849 und durch die Bestimmungen des Artikels 81 desselven Gesches besonders bezeichnet sind. Die Dekrete sind von sämmtlichen Mitgliedern der Regierungs- abtheilung unterzeichnet.
— Das große Theater ist zum Sitzungssaale der Constituante bestimmt. Die erforderiichen Vorbereitungen haben bereits begonnen.
— Eine gesiern Abends mitgetheille Note ver- öffentliht den Inhalt einer Depesche, welche Gambetta gestern an Favre nah Versailles sandte und in welcher er sich darüber beklagt, daß die Delegation in Bordeaux seit Empfang des Telegramnns vom 28. Januar, in welchem der Ab- schluß des Waffenstilisiandes angekündigt worden war, ohne jede weitere Mittheilung geblieben sei , durch welche sie in den Stand geseßt worden wäre, die nöthigen Maß- regeln zur Einberufung der Wähler zu ergreifen. — Es folgt hierauf eine in der verflossenen Nacht hier eingetroffene Depesche des Grafen Bismark an Gambetta, in welcher an- gezeigt wird, daß Favre Versailles soeben verlassen habe, und die Depesche Gambettas am nächsten Tage empfangen werde. Unter dem Titel »Aufklärungen« wird hierauf ein Resumé der am 28. Januar abgeschlossenen Konvention mitgetheilt. Die hiesige Regierung knüpft hieran folgende Bemerkungen: Aus diesen Do- fumenten if keinerlei Festseßung zu ersehen, welche bezüglich der
| Frage des Krieges oder Friedens in Versailles getroffen wor-
den wäre , dieselbe bleibt vielmehr der konstituirenden Versamm- lung vorbehalten. Ein gewichtiger Unterschied jedo besteht be- züglich der Ostarmee zwischen den in der Depesche Favre's er- wähnten Wasffenstillstandsbedingungen und dem Texte der Mit- theilungen des Prinzen Friedrich Carl, in welcher cs heißt : »Bezüglich der Ostarmee wird der Lauf der Linie einer Verständi-
gung vorbehalten, welche eintritt, sobald die vertragschließen-
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arteien fich Über die gegenwärtige Lage der im Juge be- findlicen militärischen Operationen in den Departements Côte d’or, Doubs und Jura werden vecständigt haben. Jedenfalls wird die Linie das Gebiet dieser drei Departements schneiden, indem sie der deutschen Okkupation die nördlih gelege- nen, der französishen Armee hingegen die südlich von diesem Gebiete gelegenen Departements überläßt.« Dieselbe Depesche sagt ferner: »Die Kriegszoperationen im Osten werden unabhängig vom Waffenstillstand fortgeseßt , bis man sich über eine Demarkationslinie verständigt haben wird , deren Lauf durch die erwähnten drei Departements einer späteren Verständigung vorbehalten bleibk.« Eine Depesche Bismarcks über denselben Gegenstand sagt: »Die Feindseligkeiten vor Belfort und in den Departe- ments Doubs, Côte d’or und Jura werden fortgeseßt.« Es wird hinzugefügt, die Regierung8abtheilung in Bordeaaux habe sofort | die Anordnungen Favre’'s8, betreffend den Waffenstill- stand, ausführen lassen, und es seien dieselben seit 48 Stunden durch die französischen Generale beobachtet worden, dagegen habe die preußishe Armee ihre Bewegungen insbesondere im Osten festgeseßt und verschiedene Po- fitionen troß der berechtigten Einsprache unserer Corpskomman- danten beseßt. Die Regierung®sdelegation, welche biLher einzig und allein die offiziellen französischen Dokumente empsing, hat dasRecht und die Pslicht, dem Lande diese Thatsachen mitzutheilen, um ein Urtheil darüber abgeben zu können, wen mit Recht dic Verantwortlichkeit für diese irrige Auslegung trifft, aus welcher für unsere heldenmüthige Ostarmee sih Folgen ergeben, welche j tür Frankreich nicht wieder gut zu machen sind.
— 2. Februar. Das Appellationsgeriht in Aix hat ent- schieden, daß alle Beamte ohne Unterschied der Stellung für den geseÿgebenden Körper wählbar seien, und daß alle entgegen- stehenden Bestimmungen über die Jnkompatibilität ohne Wir- kung wären. Sämmtliche Journale sind von dieser Entscheidung in Kenntniß geseßt worden.
Havre, 2. Februar. Der Personen- und Güterverkehr R A Ae Mezidon, ferner zwischen Rennes, St. Malo und Brest ist wieder eröffnet. E
Nachrichten aus Marseille vom 1. Februar zufolge ist die Stadt wohl bestürzt und traurig, aber ruhig. Die von der Präfektur und der Munizipalität erlassenen Proklamationen machten eine gute Wirkung. Die Journale ermahnen ein- stimmig die Beyölkerung, die Ordnung zu bewahren und sich aller Straßenkundgebungen zu enthalten.
Brüssel, 2. Februar. (W. T. B.) Nach ciner der »Jn- dépendance belge« aus Lyon vom 30. Januar zugegangenen Mittheilung hat der dortige Munizipalrath den Beschluß gefaßt, das Gouvernement von Bordeaux einzuladen, seinen Siß in Lyon zu nehmen und cs aufzufordern, mit verdoppeltem Eifer
die Zerstückelung des Vaterlandes zu verhindern.
Wie der »Etoile Belge« aus Calais vom heutigen Tage meldet, ist das Eintreffen der Eisenbahnzüge mit Lebensmitteln sehr erschwert, Der erjte Zug mit Mehl kann erst morgen nach Paris abgehen. Nach demselben Blatte ist in Paris der Mangel an Brod äußerst fühlbar. — Wie aus Lille gemeldet wird, neigt sich die Stimmung dort mehr und mehr dem Frieden zu.
Spanien, Der König von Spanien hat englischen Blät- tern zufolge den europäischen Souveränen seinen Regierungs- antritr in nachstehendem Schreiben angezeigt:
»Don Amadeo 1. dur Us E und In Nationalwillen
önig von Spanien an seine Majestät u. st. w. u. st w. f Natdem die souveränen Cortes der spanischen Nation Uns die Krone dieses edlen Landes angeboten haben und nachdem Wir die Ueberzeugung gewonnen haben, daß eine solche Wahl feinerlei Stô- rung des europäischen Friedens herbeiführen würde — waren Wir der Ansicht; daß Wir mit Dankbarkeit ein so ehrenvolles und erhabenes Anerbieten annehmen soliten, so {wer auch die Pflichten wären, welche es Uns auferlegt. Wir haben es auch angenommen mit dem festen und unwandelbaren Entschlusse, alle unsere Anstren- gungen anzuwenden und Unsere ganze Existenz zu widmen für das Wohlergehen und das Gedeihen dieses großen Volkes. Eines der sichersten Mittel, dieses Gedeihen herbeizuführen, wird sein, ein herzliches Einvernehmen mit den fremden Souveränen und Staa- ten zu unterhalten, besonders mit denen, zu welchen Spanien seit einigec Zeit in freundlichen Beziehungen gestanden, Indem wir dem- emäß das Faftum Unserer Thronbesteigung, welches am 2. d. M. attgefunden, nahdem Wir den Eid geleistet, die Verfassung der Monarchie zu achten und achten zu lassen, zur Kenntniß Ew. Majestät bringen, bitten Wic Ew. Majestät, Uns mit Jhrer Freundschast be- ehren zu wollen und zugleich die Unsrige anzunchmen, welche Wir Uns beeilen, Jhnen anzubieten mit der vollständigen Ueberzeugung, daß sie unwandelbar und dauernd sein wird. Ju diesem Vertrauen bitten Wir Gott, Ew. Majestät in Seinen heiligen Schuß zu nehme 1.
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— Am ersien Märzsonntag finden die Wahlen statt, da
die Kammern am 3. April eröffnet werden sollen.
Türkei. Konstantinopel, 31. Januar. Heute einge-
langten Nachrichten aus Yemen zufolge hat sich ein großer Theil der Jnsurgentenchefs unterworfen, Man könne die Ge- gend als vollständig pacifizirt betrachten.
Bereinsthätigkeit sür die Armee. Berlin, 2. Februar. Das Deutsche Ceniral-Komite hat für die
Lazarethe um Belfort durch die Versorgung der daselbst angelegten Depots zu Altkirh und Sentheim so ausreichend gejorgt, daß bereits über einen Theil der dorthin dirigicten Sendungen anderweit verfügt werden konnte, da durch die genannten Depots jedem Bedarfe abge- holfen worden is, und auch für die Folge Abhülfe geschafft werden wird. Die Nothrufe, die in verschiedenen Blättern wegen des Man- gels der Lazarethe um Belfort veröffenilicht worden sind, finden daher in den thatsächlihen Verhältnissen keine genügende Begründung. Dele- girte des Central-Komites, die mit Sendungen nach Belfort abgegan-
gen und bereits seit mehreren Tagen hierher zurügekehrt sind, shil-
dern die dortigen Zustände als vollständig defriedigend. — Für die
Südarmee sind bereits seit mehreren Wochen die vom Central-Komite angelegten Depots zu Chaumont und Epinal in Thätigkeit. Nachdem die Eisenbahnverbindung nach Vesoul seit Veontag eröffnet worden, is
sofort mic Einrichtung eines Depots zu Vesoul vorgegangens
so daß dessen Wirksamkeit in den nächbsten Tagen in Aus- sicht zu noehmen ist. Durch das - bereitwillige Entgegenkommen der Linien - Kommission zu Rbeims war es dem Central - Komite gelungen, seine Sendungen während der Unpassirbarkeit der ge- sprengten Eisenbahnbrücke bei Fontenay (von Toul) übec Meß,
6ézières und Rheims dirigiren lassen zu können, iwas um so wwir- fungsvoller wurde, als durch die Verbindung Rheims-Epernay, die Route Meaux, Lagny, Versailles, Orleans und weiter erreicht wird, mithin in den Sendungen feine Stockung eingetreten isi. Nachdem seit Diensiag die Eisenbahnbrücke bei Fontenay wieder hergestellte werden dic Transporte hier einen geregelten Weg Über Nanzig nehmen, während die bisherige direkte Eisenbahn-Verbindung nach Orleans über Blesme und Chaumont leider durch Sprengung einer Lisen- bahnbrücke wieder aufgehoben ist und die Sendungen ihren Weg über Lagny und Corbeil zu nehmen haben. Jn den Transporten des Central-Komites hat ungeachtei des abgeschlossenen Waffenstillstandes eine Verminderung nicht eintreten können. Nach wie vor verlangen die Lazarethe auf dem Kriegsschauplaße und die sie speisenden Depots die nachaltigste Unterstüßung. Bei der Reichhaltizkeit der Sendungen des Central-Komites fann in einzelnen Lazarethen wohl vorüber- gehend ein Mangel an diesen oder jenen Gegenständen eintreten, nie- mals aber längere Zeit andauern, da die Speisungsdepots überall so angelegt sind, daß fie ohne große Schwierigkeiten auch von ben fernst- gelegenen Lazarethen erreicht werden können.
Statistische Nachrichten. i
In Danzig liefen nach amtlicher Nachweisung im J. 1870 1134 beladene Schiffe von 141,433 Last ein, 254 Schiffe und 22,160 Last (15 pCt.) weniger als im J. 1869; außerdem 473 Schiffe in Ballast von 59,420 Las, 58 Schiffe und 8569 Last mehr als in 1869, Unter den beladenen Schiffen waren 195 Dampfer von 46,580 Last, 22 Dampfer weniger, aber 1331 Last mehr als in 1869; von den beballasteten Schiffen waren 95 Dampfer von 25,227 Last, 12 Dampfer und 504 Last méehr als in. 1869. Der Nationalität nah waren von den einlaufenden beladenen Schiffen 490 von 61,221 Last (43 pCt.) preußische, 288 von 52/641 Last (40-pCt ) englische, 116 von 6396 Last norwegische, 91 von 8289 Last niederländische, 60 von 4755 Last dänische, 33 von 1658 Last \{wedi!chc, 23 von 3011 Last mecklenburgische, 11 von 796 Last französische, 10 von 920 Last han- seatische, 8 von 1064 Last ruassisce, 2 belgische, 1 -oldenburgisches 1 nocdamecrikanisches. : : j
Die Hauptgegenstände der Einfuhr} sce-, land- und stromwärts mit Begleitschein, waren dem Gewichte nah (im Vergleich zu 1869): Eisen, rohes und altes 124,161 Ctr. (+ 2846 Ctr.); Eisenbahnschienen; meist englische, 362,017 Ctr. (+ 113,059 Etr.); Eisen- und Stahl- waaren, meist englische und belgische 148,278 Ctr. (— 68,257 Ctr.)7 Heringe 104,864 Tonnen (+ 4914 Ctr.) Kalfksteine, Thon, Eement 105,817 Ctr. (— 103,538 Ctr); englische Kchlen 3,174,277 Ctr. — 286,335 Cir.); Steine 135,087 Ctr. (+ 80,845 Ctr). Von 81 Positionen der Eingangsliste sind 31 in größeren, 50 in geringeren Mengen a's im Vorjahr eingeführt worden. : :
Die. Zabl der auslaufenden Schiffe war im Jahre 1870 1490 von 183,967 Last beladen (— 262 Schiffe und 22/910 Last oder 12 pCt,) und 66 von 8263 Last in Ballast (— 33 Schiffe und 8199 Last). : :
Die Liste der \ece-, land- und stromwärts mit Begleitschein aus - gehenden Güter zählt 67 Klassen von. Gütern auf, von denen 32 eine Mehr-, 35 eine Minderausfuhr gegen 1869 aufweisen. Die wich-- “tigsten Ausgangsartifel sind der Menge nah: Eisenbahnschienen (land=- und stromwär18) 352,610 Ctr. (+ 349,028 Ctr.), Eisen- und Stahi-- waaren 996,901 C!r. (+ 20,321 Ctr.) davon 94,390 Ctr. land--und stromwärts} Eisen, rohes 2c. 73,679 Ctr. (+ 14,667 Ctr.) land- und stromwärts; geshmiedetes Eisen in Stäben 2c. 68,702 Ctr (+ 19,720 Ctr.) land- u. stromwärts; Weizen 2,667,786 Sffi. (+ 53 994 Shffl.)e Roggen 1,149,719 Schffl. (+ 338,434 Schffl.), Gerste 353,828 Schffl. (— 100,599 Schffl), Hafer 41,188 Scbffl. (+ 18,089 Schffl.), Hülsen-- früchte 510,443 Schffl. (+ 119,163 Shffl.), Oelsämereien 112,471 Ctr -
Madrid, den 30. Januar 1871, Amade£e9.«
(-+ 2586 Cir.), Hölzer, mit bedeutender Minderausfuhr gegen 1869- Salz 115,523 Ctr. (+ 27,758 Ctr.). ;
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