1871 / 38 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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| Italien. Florenz, 3. Februar. (W. T. B.) In der Os Sißung derDeputirtenkammer wurde die Diskussion

ber den Geseßentwurf, betreffend die dem Papste zu gewähren- den Garantien, fortgeseßt und der erste Artikel desselben ange- nommen.

__Fúrkei. Konstantinopel, 2. Februar. (W. T. B.) Die Pforte hat die biëher an der bosnischen Grenze konzen- trirten Regimenter nach Konstantinopel zurückberufen. Wie hiesige Journale melden, hat die Pforte von Tunis Aufklärun- gen Über den; italienischen Zwischenfall verlangt; ein Abgesandter von Tunis wird bier erroartet.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Februar.

Die »Senats8zeitung« publizirt das Budget des Reichs für das

ahr 1871. Dasselbe {ließt in Einnahme und Ausgabe mit 9,012,702 R. 435 Kop.

Dánemark. Kopenhagen, 3. Februar. (W. T. B.) Die Schiffahrt bei Skagen ist vom Eise gehindert; im Belt be- findet sich Eis und die Ueberfahrt ist s{chwierig.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 4. Februar. In der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten nahm der Minister e E lichen 2. Angelegenheiten Dr. v. Mühler in der Debatte über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Uebertragung der Verwaltung und Beaufsichtigung des Volksschulwesens in der Provinz Hannover von den Konsistorien auf die Landdrosteien und das Provinzial-Schulkollegium, nach dem Abgeordneten

Siroer e c o t nter den Bedenken, welche bis jeßt dem Gescßentwurfe gegen- Übergestelit worden sind, ist mir nur der einzige Einwand A ciner

maßen von scheinbarem Gewicht ecschienen, welcher sagt: warum solche

Eile mit dem Gesep ; man könne ja noch warten, namentli, bis allgemeine Unterrichtsgeseß zu Stande komme. ; V L

Dieser Einwand hat etwas Scheinbares, aber nur etwas Schein- bares, und ich muß dem ganz entschieden von meinezn Standpunkt aus A O Ÿ ten 6

erlaube mir; diejenigen Herren insbesondere, die erst in dieser Session Mitglieder dieses Hohen Hauses geworden sind, a0 La A Worten zurückzuweisen auf den Gang, den die Königliche Staats- regierung bei Beurtheilung der Frage bisher gegangen ist. Sie hat, nachdem die Provinz Hannover dem Preußischen Staate einverleibt worden is|ff, es unmitteibar als ihre Aufgabe und als eine innere Nothwendigkeit anerkannt, die Leitung und Ordnung des Schulwesens auf denselben Fuß zu bringen , auf welchem es in der ganzen übrigen Monarchie steht. Es is dies ein Grundsaß, der nicht aus der willkürlichen Gleichmacherei hervorgegangen ist, sondern ein Grundsaß , der aus der inneren Erkenntniß der Nothwendigkeit hervorgeht , die bei uns das Schulwesen und die Leitung des Schul- wesens so organisirt hat, wie es besteht.

Die Art und Weise der Leitung unseres Schulwesens is hervor- gegangen aus derjenigen Periode, die als die Wiedergeburt des preu- bischen Staates angesehen zu werden pflegt, und dies mit Recht. Sie ist hervorgegangen aus der Periode nah dem Tilsiter Frieden bis zur Wiederherstellung der geordneten preußischen Zustände; und die Organisations - Geseze von 1810 und 1817, welche in dieser Periode erlassen worden sind, haben es als einen festen Grundsaß hingestellt, daß eine vom Staate instituirte administrative Be- hörde die Oberleitung des Schulwesens in die Hand nehme. Nicht daß sie damit verfahre, als mit einem Gegenstande der Will- Tür, sondern als mit einem Gegenstande, bei dem alle übrigen bereh- tigten Faktoren die Gemeinden dur die Schulvorßtände vertreten, die Kirche durch die Lokalaufsicht der Geisilihen und Superinten- denten mitwirken, während der Schwerpunkt der Leitung in der

and der staatlichen Behörde sein muß. Diesen Grundsaß haben wir

ei uns in dem alten Preußen seit 50 Jahren und länger gehand- habt, und wir dürfen es mit Befriedigung sagen, wenn wir auf diese Periode zurückblicken, daß die Entwielung unserer Nation gerade unter dieser Leitung der staatlichen Behörde zu einer Stufe gelangt ist, wie wir sie mit Freuden jeßt in der politischen und in den sozialen und sittlichen Zuständen unseres Volkes vor Augen sehen. Daß wir eine solche Jnstitution lieb haben , daß wir sie hochadten, daß wir sie nicht können durchbrechen und dur{löchern lassen durch Singularitäten einzelner Landestheile, bedarf der näheren Ausführung nicht. Es war daher für die Königliche Staatsregierung nur eine Zeitfrage, wann und unter welchen Umständen dasselbe Prin- zip, was unsere Regierungs-Jnstruktion von 1817 feststellt, auch in der Provinz Hannover zur Ausführung kommen könnte. Wir haben es zur g s in einer Einzelanwendung {hon während des sogenannten Diktaturjahres, nämli in Beziehung auf die Semi- narien. Da war es möglich, wir hatten in Hannover eine Institu- tion vorgefunden, das dortige Schulkollegium, welches mit einer leich- ten Veränderung auf denselben Fuß gebracht werden konnte, auf dem unsere Schulkollegien stehen, und dieser Behörde konnten die Seminare ohne Weiteres überwiesen werden. Anders stand es mit dem Elementarshulwesen, da fehlte während des Diktatur- res der Regierung das Organ, welches sie benuzßen konnte.

an war damals nicht der Ansiht, daß die Landdrosteien fortbestehen würden; man war vielmehr der Ansicht, daß

Regierungs - Kollegien eingerihtet werden müßten, in der Weise, wie sie in den Übrigen Provinzen bestehen, und diesen Regie- rungs8behöreen sollte dann die Leitung des Schulwesens übertragen werden, ganz nach dem Prinzip der preußischen Geseßgebung. Die Sache hat danach einen anderen Verlauf genommen. Jn der Vor- lage, welche die Regierung im Jahre 1868 an den Landtag brachte, war die Uebertragung des Schulwesens auf die Regierungsabtheilun- gen für Kirche und Schulwesen ausdrücklih ausgesprochen; die Sache nahm aber einen anderen Gang, es wurde von der Landesvertretung diese Vorlage nit adoptirt. und die Landdrosteien in Hannover blieben bestehen, so daß also die Einführung des alt- preußischen Prinzipes, die hon im Jahre 1868 beabsihtigt war, nun nicht zur Ausführung kam. Die Zeit der leßten zwei Jahre, 1869 und 1870, if dazu benußt worden, um zu erwägen, welche Organisation nun einzutreten habe; ob man das Schulkollegium allein, ob man die Landdrosteien allein, ob man das Sculkollegium wenigstens für diejenigen Funktionen, die die Schulkollegien auch in den alten Provinzen in Beziehung auf das Elementarshulwesen haben, solle eintreten lassen, und erst kurz vor Eröffnung der gegenwärtigen Session ist man mit allen betheiligten Faktoren und mit allen den Informationen, die eingezogen werden mußten, {lüssig geworden, diejenige Vorlage zu machen, 1w lche gegenwärtig der Berathung des Hohen Hauses vorliegt.

Handelt es sich also um ein großes und allgemeines Prinzi ein Prinzip, das dur unsre ganze Staats®organisation bindurchaete, welchem gegenüber eine Singularität nicht bestehen kann, weil sie das Prinzip s{ädigt und gefährdet, so sind die Fragen, wie sich in Han- nover selbst die einzelnen Theile der Bevölkerung dazu stellen, nit die absolut entscheidenden gewesen, sondern nur von sekundärer Be- deutung. Es is von Bedeutung gewesen, daß der Provinzial-Landtag, daß hier das Haus auf Anregen derjenigen Mitglieder, die der Provinz angehören, daß früher auch die Vertrauensmänner, die hier gehört worden sind, sich für diese Organisation erklärt haben. Man hat auf der andern Seite freilich auch das sich nicht verhehlt, daß auf dem Gebiete der firhlichen Organe eine starke Widerstrebung gegen dieses Prinzip vorhanden sei; man hat \ich aber auch ebenso davon überzeugt, daß diese Widerstrebung wesentlich beruht auf einer Summe von irrigen Vorstellungen, von Vorurtheilen , die an diese Institution \ich knüpfen, und die allerdings denen, welche sich von solhen Vorurtbeilen beherrschen lassen, als etwas ganz außerordentli Bedenklicktes und Gefährliches erscheinen. Wie groß diese Summe von Vorurtheilen ist, haben wir heute in diesem Hause selbst gehört; ich brauche es nicht zu rekapituliren. Es is von der anderen Seite darauf hingewiesen worden, man solle doch nur den Status, der in den alten Tina besteht, sich vergegenwärtigen, um sh zu über- zeugen, daß einc Vergewaltigung der Kirche und des religiösen Ele- ments in der Schule, wie sie gefürchtet wird, nun und nimmermehr die Absicht oder auch nur die Folge der neuen Jnstitution sein kann und sein soll. Ich füge aber noch Eines hinzu, eine Erfahrung, die wir gerade in Hannover geniacht haben. Gegen die Uebectragung des Seminar- wesens auf das Provinzial-Schulkollegiuum is ganz genau derselbe lebhafte Widerstand in Bergen von Petitionen zu Tage gekommen, wie es Jeßt in Bezug auf das Elementar-Schulwesen uns angekün- digt wird. Die Regierung hat sih aber nicht irre maden lassen und fie hat die Genugthuung, daß ungeachtet dieser großen Summe von Befürchtungen nicht eine einzige reale Beschwerde zu Tage gekommen ist, daß die Leitung der Seminare durch das Provinzial-Schulkolle- gium, sei «® zum Nachtheil der pädagogischen Entwicelung, sei es zum Nactheil der firchlichen ae, und Bedürfnisse, gereicht habe. Wenn wir aiso es erlebt haben, daß in Beziehung auf das Seminar- wesen diese Vorurtheile sih geklärt und die Besorgnisse sich als un- berechtigt herausgestellt haben, so dürfen wir uns auch wohl der Hoff- nung hingeben, daß dieselben Vorurtheile auf anderem Gebiete vor der Macht der Thatsachen zerrinnen werden. Jh bitte Sie daher, meine Herren, daß Sie sich nicht Besorgnissen hingeben, die nach der innigsten Ueberzeugung der Staatsregierung weit über das Maß des- jenigen hinausgehen, was irgend eine Berechtigung für sich hat; \son- dern, daß Sie mit gutera Vertrauen nah den bisher gemachten Er- fahrungen der Geseße8vorlage ihre Zustimmung ertheilen.

Jch bemerke endlich, daß die Geseßesvorlage wesentlich und aus\{ließ- [ih einen formalen Charakter hat. Sie will nichts C u bie Attribute, welche gegenwärtig von den evangelischen und fatholischen Kon- sistorien in Beziehung auf das Schulwesen gehandhabt werden, auf die Landdrosteien übertragen. Sie rührt nicht im Entferntesten die materielle &rage an, was dem einen oder anderen Organe für die kirchlichen, die kommunalen oder sonstigea Jnteressen in der Provinz zukommt gegenüber der staatlichen Behörde. Diese materielle Frage ist aller- dings eine solcke, die nicht anders gelöstt werden fann, als in dem Unterrichtsgeseße, denn die materiellen Fragen der Berechtigungen der einzelnen Faktoren stehen in einem inneren Zusammenhange. ITch halte. es nicht für gut und nicht für richtig , Einzelnes daraus her- auszureißen, ohne sih zu vergegenwärtigen, welches die Berechtigungen aller Faktoren sind, und deshalb kann ich Sie nur dringend bitten, daß Sie nicht dem Antrage Folge geben , welcher in die materielle Berechtigung eingreift. Daß wir aber befugt sind, über diese formale Kompetenz Bestimmungen zu treffen und nit blos rechtlich befugt En sondern auch nach innerer Bedeutung befugt und angewiesen nd, sie zu treffen, ohne daß das Unterrichtsgeseß ins Leben tritt und berathen ist, das, glaube ich, liegt auf der Hand. Tch möte in der That wissen, wo und in welcher Weise irgend cinem berechtigten L A A geschieht A Ds an 6 Stelle der jeßt be- e e eine andere, anders kfomponirte i Rechten bekleidete Behörde tritt Po ARe A He assen wir diese formale Seite des Geseßes \{harf ins Auge

wird das uns erleichtern, über viele Bidenkei dine et laebei die ven

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bildenden Organe die früheren Organe enige verzichten, Vielme daß sie ihre Wirfksa chon den alten zuge

urften.

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Bekanntmachung. 1 Strafen durch ihre Entfernung entzogen und hat ihr A behörden; auf dieselben zu achten, sie im Betretungsfall Staatsanwaltschaft vorführen zu lassen, welche um Vo

der einen oder der andern Seite aufgestellt werden. Dagegen kann ih allerdings der Forderung nicht nachgeben, daß auch die neu zu

ch auf den Boden zurückziehen sollen, auf welchen faktisch sih beschränkt haben und auf Das- was die früheren geseßlich in Anspruch nehmen hr wird von den neuen Organen gefordert werden, mfeit in dem Umfange üben, welcher geseßlich standen hat und alles Dasjenige, geltend machen, ch dem Recht dem Staate und der Staatsgewalt zukömmt.

Deffeuntlicher Anzeiger.

Steeckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Wiesbaden, den 25. Januar 1871.

Namen.

Stand oder Gewoerbe.

Strafbare Handlung, wegen deren die Strafe erkannt ist.

Heimathsort.

Und wenn in den Motiven an einer Stelle gesagt ist, daß beispiels- weise in der Diöcese Osnabrück das katholische Konsistorium gese§þ- lich befugt gewesen war, die Oberaufsicht über den Lebenswandel und die Amtsführung der Schullehrer mit Einschluß der vorfallenden Korrektionen, die Ordnung des Unterrichts und eine Mitwirkung bei Anstellung und Prüfung der Schullehrer zu handhaben, so fordere ich von dem neu zu bildenden Organ, daß es von diesen ihm geseß- lich zustehenden Befugnissen auch wirklich Gebrauch mache.

Die nachstehend aufgeführten Personen haben sich der Vollstreckung der gegen fie rehtsfräftig erkannten i E e ilort bis jeßt nicht ermittelt werden können. Jch ersuche daber alle Polizel- e anhalten und der nächsten inländishen Gericht8behörde resp. dem Beamten der

llistrefung der Strafe und Nachricht darüber hierher gebeten werden.

Der Königlich preußische Staatsanwalt. Strafe.

Rechiskraft des Erkenntnisses oder Mandats, dur welches die Strafe festgeseßt ist.

Geldbuße. thlr. [\g.

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Substituirte Befängniß- strafe.

drich Carl Curtial, Georg.

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Stemmler y Fat, Carl.

Christoph Sdckön /

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Dauer,

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Hinrich.

Herrmann,

19|/Müller, Peter Jo-

seph.

20|Müller, Carl.

21|Ruppcl, G 221Stähler, P

23] Kreuz, Wilhelm.

24] Fischer, Heinrich.

25 Day Pe- er.

261 Kehl, Heinrich.

27 Faust, Conrad.

28\Müller, Johann.

29|Pleines, Hieroni-

mus.

301Hallen, Johann.

[3655]

Daum, Elise.

Feye, Johann Frie- Johann Rosenthal, Moses hany Ludwig. Kraßenberger/,

Friedrich Richard Moriß. Gottwald, Philipp Johann

Adam Philipp

Lenz, Anton Hein- rich Wilhelm. Niclas, Wilhelm. Ries, PhilippAug. Ferdinand. Schröder, Heinrich.

Krieger, Sophie. Schmidt, Anton. Presber, Philipp.

Joe

Ernft.

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Job.

eorg. eter.

Dienstmagd.

Kaufmann.

Steinhauer.

Schneider.

Händler. Kaufmann.

Lackirer. Koch. Konditor.

Uhrmacher. Meßger.

Bacsiein- macher. Diensimagd. Maurer. Tagelöhner. Desgl. Tagelöhner.

Schreiner. Händler.

Knecht.

Bilder-

Glasergeselle.

Korbmacher. Tagelöhner.

Tagelöhner.

Diebstahl

Weßlar. falschen Namens.

Idstein. Niederselters.

Grebenroth. Wiesbaden.

Desgl. Desgl.

Desgl.

Desgl. Desgl.

den Heeres durch uner

Königlich Lande.

Desgl.

Desgl. Desgl. |

Weilmünster.! Ruhestörung. Diedenbergen |Blumendiebstahl. Wiesbaden.

Fischbach.

Mittelhofen. Rauenthal.

Udenheim. Wieshaden. Fricfhofen.

Muders-

haufen. Lieblos.

Erbach. Bingen. |Chaussee-Polizeivergehen. Eltville. |Feldfrevel. Johannisberg Forstkontravention.

Kelkheim. Desgl.

Eindringen in Wohnung. Uebernachten

Felde. Desgl. Eigenthumsbeschädigung.

Feuerpolizeivergehen. Grober Unfug. Hazardspiel. Holzdiebstah!.

Grober Unfug.

uleßt in Lestin,

3) Knecht Wilhelm Hahn, geboren am 25. November 1840 zu La- buche, zuleßt in Drosedow, Dettmann, geboren am 21. August

4) Schäferknecht Carl Gustav : 1837 zu Rogzow, zuleßt in Nessin,

händler.

Auf Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwaltschast hier vom 7. November 1870 is gegen die beurlaubten Landwehrmänner : 1) Arbeitsmann Friedrich Wilhelm Ferdinand Graunke , am 13. Dezember 1840 zu Rüßenhagen, zuleßt in Groß-Vorbec, 2) Kutscher Carl Loppnow y geb. am 1. April 1838 zu Natelfiß,

tion.

und Führung

fremde

im freien

Uebertretung in Beziehung auf die öffentl. Sicherheit.

Düsseldorf. |Gewerkesteuer - Kontraven-

f

l Entziehung vom Eintritt in den Dienst des stehen-/1870. Dezember 28. Erkenntniß der

laubtes Verlassen der preußischen

1 1

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1870.

Oftober 10. Berufungskam-} mer des Königl. Appellationsge-

rihis8 zu Wiesbaden. | »

51

51 51

Strafkammer des Königl. Kreis-f gerihts zu Wiesbaden. 51 51

91

51 51

870, Mai 23. Urtheil des Polizei-| gerichts zu Wiesbaden.

870. Juni 7. Strafverfügung des Polizeigerichts zu Wiesbaden.

1870, Juni 8. Urtheil des Polizei-

gerichts zu Wiesbaden.

1870. Juli 8. Urtheil des Poslizei-

gerihts zu Wiesbaden. Desgl.

1870. Juni 19. Strafverfügung des

Polizeigerihts zu Wiesbaden.

1870. August 22. Wie vorstehend. 11870, September 24. Wie vorstehend. 1870. Mai 13. Urtheil des Polizei- ae zu Königstein.

9, Juli 29. Urtheil des Polizei-

gerichts zu St. Goarshausen.

1870. Juli 1. Erkenntniß des Posli- zeigerihts zu Höchst.

1870. April 5. Mandat des Polizei- gerihts zu Eltville.

1870. Sep A na vorstehend.

esgl. 1870, Oftober 12. Mandat des Po- lizeigerihts zu Eltville. 1869. September 20. Mandat des Polizeigerihts8 zu Hochheim. 1869. November 13. Urtheil des

Polizeigerichts zu Rüdesheim.

eboren

9) 6)

ehemaligen Kolonisten Carl

zem} omm

Gefängniß- strafe von 3 Monaten. Gefängnißstr. von 1 Monat. Desgl.

Desgl. Desal.

Oésgl. Desgl.

Desgl.

Desgl. Desgl.

Desgl.

Desgl. Desgl.

1 Tag Ge- fängniß. 7 Tage Ge- fängniß. 4 Tage Ge- fängniß. 3 Tage Ge- fängniß. Desgl. 2 Tage Ge- fängniß. 1Tag Gefäng. Desgl.

12 Tage Ge-

fängniß. 1 Tag Ge- fängniß. 5 Tage Ge- fängniß.

1 Tag.

Desgl. Desgl. Desgl. Desgl.

12 Tage.

agel, geboren am 11. Januar 1833

zu Mackfiß, Kreis Regenwalde, zuleßt in Neu-Cölpin,

ehemaligen Büdner 1 zu Garchen, zuleßt in Damiß,

ugust Schumacher, geboren am 30. Juli

7) Stellmacher Albert Friedrih Pfundheller, geboren am 18. März

8) 9)

1838 zu Prettmin, zuleßt daselbst, Sattler Carl Kieltyka, lai, Kreis Pleß, zuleßt Arbeiter zu Sternin, zuleßt -daselbs

n Colberg,

oen am 1. November 1830 zu Nico- einrich Schumacher, geboren am 18. September 1831